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Stephan Toscani

CDU 26.08.2026 Sitzungen 17/50

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit Jahren reden wir über den Bürokratieabbau. Bei nahezu jedem Unternehmensbesuch, wenn wir im Gespräch sind mit Handwerkern, mit Mittelständlerinnen und Mittelständlern, aber auch, wenn wir mit Vereinen im Gespräch sind, hören wir doch immer wieder: „Bitte, bitte weniger Formulare, weniger Nachweise, weniger Berichte. Lasst uns mehr Zeit, gebt uns mehr Zeit für unsere eigentliche Arbeit.“ Meine sehr verehrten Damen und Herren, genau deshalb legen wir als CDU-Fraktion heute dieses Gesetz für das Saarland vor, ein Gesetz zur Abschaffung unnötiger Berichtspflichten, unnötiger Dokumentationspflichten, unnötiger Aufbewahrungspflichten. Unser Grundsatz dabei ist klar: Alles, was über- (Abg. Toscani (CDU)) flüssig ist, kommt weg. Nur was wirklich notwendig ist, kann bleiben. Bürokratie fällt nicht vom Himmel. Sie ist über die Jahre entstanden. Von uns, vom Gesetzgeber, vom Landtag, vom Bundestag, vom Europäischen Parlament, aber auch von den Regierungen - Landesregierung, Bundesregierung -, indem Gesetze erlassen, Auflagen gemacht und Pflichten eingeführt werden, vonseiten des Staates durch die Pflicht zum Berichten, zum Dokumentieren und die Pflicht zum Aufbewahren von bestimmten Unterlagen. Jede dieser Pflichten mag ja für sich genommen irgendwann mal einen guten Grund gehabt haben, aber in der Summe ist daraus ein Dickicht entstanden, das die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen und Vereine immer stärker belastet. Dieses Dickicht wollen wir lichten, in dieses Dickicht wollen wir mit diesem Gesetz Schneisen schlagen. Bisher ist es doch so: Wenn eine Auflage erst mal da ist, dann bleibt sie fast immer jahre- und jahrzehntelang. Irgendwann fragt niemand mehr, ob sie noch gebraucht wird. Wir wollen dieses Prinzip mit diesem Gesetz umdrehen, vom Kopf auf die Füße stellen, denn unser neues Gesetz beziehungsweise der Entwurf, den wir heute einbringen, sieht vor, dass all diese Pflichten zum Ende des nächsten Jahres auslaufen. Wenn niemand überzeugend begründen kann, warum eine Auflage weiterbestehen muss, fällt sie dauerhaft weg. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist neu. Das ist ein echter Paradigmenwechsel. Das bringt eine echte Schubumkehr. (Beifall von der CDU.) Dahinter steckt und steht ein echter Mentalitätswandel. Nicht mehr der Bürger muss erklären, warum ihn eine bestimmte staatliche Vorgabe belastet, nicht mehr der Unternehmer/die Unternehmerin muss darum kämpfen, dass irgendeine völlig unnötige und überholte Dokumentationspflicht abgeschafft wird, nicht mehr die Kommune muss immer wieder begründen, warum sie denselben Bericht zum x-ten Mal schreiben und abgeben muss, sondern das Land muss begründen, warum es diese Informationen überhaupt noch braucht. Der Staat darf nicht aus reiner Gewohnheit Daten verlangen, nur weil es immer schon so war. Er muss einen Grund dafür haben. Genau diese Schubumkehr brauchen wir. (Beifall von der CDU.) Wir setzen genau dort an, wo wir als Landtag handeln können: bei den Auflagen, die es im Landesrecht gibt. Berichtspflichten, die das Bundesrecht oder das europäische Recht vorgeben, können wir als Landtag nicht einfach abschaffen. Mit den Vorgaben, die aus dem Landesrecht kommen, können wir aber umgehen, die können wir aktiv abschaffen, es sei denn, ganz gravierende öffentliche Belange verlangen, dass diese Pflicht fortbesteht. Wir schaffen die Bürokratie ab, die niemand mehr überzeugend begründen kann. Alles kommt also auf den Prüfstand. Was bleiben soll, muss ausdrücklich begründet werden. Das ist der Kern unseres Gesetzes. Genau deshalb schlagen wir es heute vor. Dieser Ansatz beziehungsweise dieses Gesetz, das wir heute im Landtag einbringen, passt gut zur föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern. Bund und Länder haben sich verpflichtet, unnötige Vorgaben abzuschaffen, insbesondere diese Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten. Der Auftrag ist also da. Mit unserem Gesetz setzen wir ihn für das Saarland konkret um. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sorgen wir gemeinsam dafür: Nur das, was zwingend notwendig ist, kann bleiben. Was aber niemand mehr braucht, kann und muss weg. Das ist Bürokratieabbau - ganz praktisch, ganz konkret. Genau dafür steht unser Effizienzgesetz. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. (Beifall von der CDU.)

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