Christoph Rudolf Schaufert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Ich frage hier in die Runde im Hohen Haus: Wer entscheidet grundsätzlich in einer Demokratie darüber, wer sich zur Wahl stellen darf und wer ein öffentliches Amt ausüben soll? Ist es ein politisch besetzter Ausschuss? Ist es eine weisungsgebundene Behörde? Ist es der Verfassungsschutz? Oder ist es der Wähler? Ich gebe zu, die Frage hat etwas von dem alten Witz: „Wie hieß Kaiser Wilhelm mit Vornamen?“ Aber es tut mir leid und es schmerzt mich, dass die Antwort auf eine derart simple Frage anscheinend in Zeiten von „unserer Demokratie“ nicht mehr für alle klar zu beantworten ist. Für uns von der AfD war, ist und bleibt die Antwort allerdings eindeutig: In einer Demokratie gibt es nur einen Souverän, und das ist der Wähler, das ist das Wahlvolk. Punkt. Genau diesem Grundsatz dient unser Entwurf eines Demokratie- und Wahlrechtschutzgesetzes. Wir wollen verhindern, dass Wahlausschüsse, womöglich auch hier im Saarland, in Zukunft aus politischer Motivation oder teils hanebüchenen Einschätzungen von weisungsgebunden Verfassungsschutzbehörden heraus im Vorfeld eine Prognose darüber ableiten, ob ihnen ein Kandidat politisch genehm ist - natürlich stets verdeckt mit dem Mäntelchen des vorgeschobenen Schutzes von „unserer Demokratie“. Wir wollen verhindern, dass aus einer im Grunde rein formalen Zulassungsprüfung eine Gesinnungsprüfung wird. Wir wollen verhindern, dass die Judikative durch die Exekutive ersetzt wird. Leider müssen wir attestieren, dass Wahlausschüsse auch hier an der Saar, als die AfD 2024 zweimal von der Wahl ausgeschlossen wurde, schon zeigten, dass für derartiges Verhalten auch hier im Saarland, bei den Freunden von „unserer Demokratie“ der Acker diesbezüglich für neuerliche Frucht vorbereitet ist. Man braucht nicht allzu viel Phantasie oder Schwarzmalerei, um sich vorzustellen, welch ein Lied bei zukünftigen Direktwahlen auch im Saarland von Wahlausschüssen gepfiffen werden könnte. Aber es gilt, und das ist ja auch nicht schwer zu verstehen: Wer einen Kandidaten vor der Wahl aus einem Wettbewerb entfernt, greift nicht nur in dessen passives Wahlrecht ein, er nimmt auch allen Bürgern die Möglichkeit, für diesen Kandidaten zu stimmen. Es wird nicht nur eine Person ausgeschlossen, es wird ein Teil des Volkes politisch entmündigt. Das ist ein unfassbarer Angriff auf die demokratische Grundordnung. Punkt. So etwas darf es bei uns im Saarland niemals geben! (Abg. Schaufert (AfD)) Unser Gesetzentwurf schafft dabei ausdrücklich keine Freikarte oder hebt die beamtenrechtliche Pflicht zur Verfassungstreue auf. Unser Entwurf trennt vielmehr zwei Vorgänge, die nicht miteinander vermischt werden dürfen: zuerst die freie Wahl durch die Bürger, anschließend - im Falle eines Wahlerfolgs - die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von Ernennungen. Die beamtenrechtliche Prüfung bleibt erhalten, sie muss sich aber auf die konkrete Person, auf belastbare Tatsachen beziehen. Die bloße Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei reicht auf alle Fälle nicht aus. Wird eine Ernennung verweigert, muss dies schriftlich begründet werden und es steht natürlich der Verwaltungsrechtsweg offen. Vor allem lässt unser Gesetzentwurf zunächst den Bürger entscheiden. Dass eine solche Regelung notwendig ist, zeigen die Vorgänge der vergangenen Monate in Rheinland-Pfalz und vor allem in Niedersachsen. Kucken wir mal, was nach der Sachsen-Anhalt-Wahl noch aus dem Giftschrank von „unserer Demokratie“ gekramt wird. Man kann über jeden Kandidaten streiten, man kann seine Aussagen kritisieren, man kann vor ihm warnen, man kann zur Wahl eines anderen aufrufen. Genau das ist Demokratie. Die Argumente werden öffentlich ausgetragen, und danach entscheiden die Bürger. Aber Sie haben ja alle offensichtlich in Ihren Parteien, vor allem die Schwestern aus SPD und CDU, verlernt, was eigentlich Demokratie ist, was demokratischer Wettstreit ist. Was auf alle Fälle nicht demokratisch ist, ist die Verkürzung des Stimmzettels durch vorgeschaltete politische Gremien der Exekutive, nämlich die Wahlausschüsse. Wo Vertreter etablierter Parteien gemeinsam politische Konkurrenten von Wahlen fernhalten wollen, entsteht zwangsläufig der Eindruck politischer Kumpanei zulasten Dritter. Es entsteht der Verdacht, dass nicht die Demokratie geschützt, sondern Konkurrenz ausgeschaltet, Machtpositionen gesichert und politische Pfründe verteidigt werden sollen. Diesen Verdacht kann man nur ausräumen, indem man die Entscheidung dorthin zurückgibt, wo sie hingehört, in die Hände des Wahlvolks. Demokratie ist: Der Wille des Wahlvolkes zählt, und es kommt zur möglichen Übergabe der Macht, wenn der Wähler es denn so will. „Unsere Demokratie“ hingegen ist, wenn das Feld der Bewerber und der Bewerberparteien durch Winkelzüge so ausgedünnt wird, dass es schließlich völlig egal ist, wen, was und ob man überhaupt wählt. Dort dürfen wir niemals hinkommen! Noch kurz zum Antrag der SPD unter TOP 12, der hier gerade mitbehandelt wird, obgleich sich mir der Zusammenhang nicht so ganz erschließt. Aber sei's drum. (Zuruf der Abgeordneten Klein (SPD).) Dort steht am Anfang ein richtiger Satz: „Demokratie lebt vom Engagement der Bürger.“ Dem stimmen wir zu. Ehrenamt, Vereine, Jugendgruppen und Nachbarschaftshilfe sind wichtig. Die SPD zieht daraus aber eine falsche Schlussfolgerung. Aus dem Bürger wird in Ihrem Antrag sehr schnell der Förderungsempfänger, das Objekt, dem staatlich etwas Gutes getan werden muss, damit er nicht vielleicht etwas Falsches denkt. Aus Demokratie wird ein Bundesprogramm, und aus gesellschaftlichem Engagement wird die Forderung nach dauerhafter, mehrjähriger und perspektivisch immer weiter steigender staatlicher Finanzierung. Aber machen wir es doch kurz und kommen zum eigentlichen Kern. Es gibt das schöne Pfälzer Wort vom Bimbes. Das ist, worum es Ihnen geht. Sie und Ihre Auxiliares von „unsere Demokratie“ brauchen Bimbes, brauchen Geld, brauchen Stellen, um ihre Truppen zusammenzuhalten. Es geht Ihnen wie einst in der Renaissance einem Condottiere: Hatte er nicht genug Geld für den Sold, waren die Truppen eben weg. Gut, ideologisch werden Sie Ihre Truppen nicht verlieren, aber die vermeintliche Schlagkraft für „unsere Demokratie“ lässt stark nach, wenn man tatsächlich mal acht Stunden täglich arbeiten müsste - im bürgerlichen Sinne des Wortes - und nicht den ganzen Tag fürstlich mit Steuergeld ausgestattet Agitprop betreiben kann. Die von Ihnen vorgeschobene „wehrhafte Demokratie“ darf nicht zum Vorwand für eine staatlich finanzierte politische Einbahnstraße zum eigenen Machterhalt werden. Sie darf erst recht nicht dazu dienen, Kandidaten unliebsamer Parteien bereits vor der Wahl auszusortieren. Demokratie wird nicht dadurch gestärkt, dass der Staat immer mehr Strukturen finanziert, die anschließend erklären, welche Meinungen „unser demokratisch“ akzeptabel seien. Demokratie wird hauptsächlich gestärkt, wenn die Bürger frei wählen können, wen und was sie wollen. Wir sagen Ja zum Ehrenamt, Ja zu echter politischer Bildung, aber wir sagen Nein zu einem pauschalen Ausbau und zur Aufblähung politisch rein links verordneter Projekte. Wir sagen entschieden Nein zu jeder Form politischer Vorauswahl durch Wahlausschüsse. Das letzte Wort muss in einer Demokratie immer der Bürger haben. Stimmen Sie deshalb unserem Demokratieund Wahlrechtsgesetz zu. Den Antrag der SPD unter TOP 12 lehnen wir natürlich ab. Das Volk ist der Souverän. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der AfD.)
