Frank Dieter Schmidt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Heute schließen wir einen breiten und intensiven Beteiligungsprozess ab, einen Prozess, der bereits im außerparlamentarischen Verfahren von den Erfahrungen, Perspektiven und Verbesserungsvorschlägen der Verbände, Interessenvertretungen, kommunalen Verwaltungen sowie der Bürgerinnen und Bürger profitiert hat. Dies hat dazu geführt, dass wir einen guten Gesetzentwurf vorgelegt bekommen haben. Das ist ein Entwurf, der unter anderem die Stärkung der barrierefreien Kommunikation, den Anspruch auf Kommunikationshilfen, die unabhängige Ausgestaltung der Schlichtungsstelle sowie die gesetzliche Verankerung der Landesfachstelle Barrierefreiheit als zentrale Anlaufund Beratungsstelle regelt. - Lieber Magnus, mein Dank geht an dich und dein Team für die super Vorarbeit. (Beifall von der SPD.) In dem Zusammenhang möchte ich auch Herrn Neis und Frau Kasztantowicz hier begrüßen, die Teil dieses Teams sind. Basierend auf diesem Entwurf haben wir unsere parlamentarische Anhörung durchgeführt. Sehr viele Anzuhörende haben ihre Erfahrungen aus der Praxis eingebracht und sich engagiert für die Rechte und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen eingesetzt. Ihnen möchte ich, wie mein Vorredner, im Namen meiner Fraktion herzlich danken. Viele Stellungnahmen würdigten insbesondere den konstruktiven Dialogprozess, die frühzeitige Einbindung von Betroffenen sowie die Bereitschaft des Ministeriums, den Gesetzentwurf auf Grundlage der Rückmeldungen weiterzuentwickeln. Beispielhaft möchte ich aus der Stellungnahme der Lebenshilfe Saarbrücken zitieren - natürlich mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin -: Der Gesetzentwurf legt nach unserer Meinung eine starke institutionelle Basis für die Mitwirkung und Vertretung von Menschen mit Behinderungen. - Wir als SPD-Fraktion begrüßen die große Beteiligung bei diesem Gesetzesvorhaben ausdrücklich. Gute Teilhabe entsteht nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg, sondern gemeinsam mit den Menschen, die ihre Erfahrungen und Perspektiven mit einbringen. (Beifall von der SPD.) Unser aller Ziel muss es sein, Barrieren in den Köpfen abzubauen, Teilhabe und Selbstbestimmung zu fördern und damit einen gesellschaftlichen Bewusstseinswandel zu unterstützen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben aus der Anhörung sehr viele Punkte mitgenommen und, wie man an unserem Abänderungsantrag sieht, auch einen Großteil berücksichtigt. Bevor ich nun zu den wesentlichen Punkten komme, möchte ich mich noch bei der CDU-Fraktion dafür bedanken, dass wir in konstruktiven Gesprächen einen gemeinsamen Abänderungsantrag hinbekommen haben. Das zeigt, wie wichtig beiden Fraktionen die Belange von Menschen mit (Abg. Schmidt (SPD)) Behinderungen sind. Leider ist dies bei der dritten Fraktion hier im Hause nicht der Fall. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich wahrscheinlich Herr Dörr oder einer der beiden anderen nachher wieder beschweren wird, dass wir sie an unseren Gesprächen nicht beteiligt haben. Ja, das ist so, das steht fest, damit müssen sie aber auch leben. Hätten Sie wirklich Interesse an diesem wichtigen Thema gehabt, hätten Sie im Ausschuss einen Abänderungsantrag gestellt, aber nichts ist erfolgt und heute kommt wahrscheinlich auch nichts. Das sagt doch alles über Ihre Einstellung zu Menschen mit Behinderungen und deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. (Beifall von der SPD.) Nun aber zu den wichtigeren Punkten, unseren Abänderungspunkten, die aus dem bisherigen Entwurf aus meiner Sicht ein sehr gutes Gesetz machen: Kinder und Jugendliche mit Behinderungen werden nun ausdrücklich benannt. Die Träger öffentlicher Belange werden verpflichtet, deren besondere Interesse zu berücksichtigen, bestehende Benachteiligungen zu beseitigen und das Kindeswohl vorrangig zu beachten. Damit greifen wir eine zentrale Forderung aus der Anhörung auf und stärken die Verbindung von UN-Behindertenrechtskonvention und UN-Kinderrechtskonvention. Wir definieren nun genau, was unter einer Beeinträchtigung zu verstehen ist. Wir erweitern die unterstützenden Kommunikationsmittel mit der Aufnahme von lautsprachunterstützenden Gebärden sowie von Taubblinden-Assistentinnen und -Assistenten. Auch dies waren Forderungen aus der Anhörung. Oberste Landesbehörden und diesen unmittelbar nachgeordnete Behörden müssen - ich betone das Wort müssen, vorher stand sollen - Erweiterungs- und Neubauten zukünftig barrierefrei gestalten. Das ist eine deutliche Verbesserung zum vorherigen Entwurf. Ist die barrierefreie Gestaltung nicht möglich, muss die öffentliche Stelle dies künftig begründen, dokumentieren und nachvollziehbar darstellen. Folglich mehr Transparenz. Wir stärken die Barrierefreiheit bei Krisen und Katastrophen, denn diese darf nicht enden, wenn es ernst wird. Außerdem konkretisieren wir, wann ein Katastrophenfall vorliegt. Wir stärken die Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik, sodass sie künftig nicht nur periodisch, sondern auch bei begründetem Anlass aktiv wird. Wir verbessern die Beweislastregelung bei Benachteiligungen - das ist auch ein sehr wichtiger Punkt -, sodass bei Nicht-Erbringung des Gegenbeweises grundsätzlich von einer Benachteiligung auszugehen ist. Wir erweitern zudem in dem neuen Gesetz beim Verbandsklagerecht die Möglichkeit - auch das ein wesentlicher Punkt -, weitere rechtliche Schritte einzuleiten durch die Formulierung „Klage erheben wegen eines Verstoßes“. Hierdurch sind zukünftig neben der Feststellungsklage, die bisher immer möglich war, auch eine Leistungs- und eine Unterlassungsklage möglich. Dies erhöht die praktische Wirkung des Gesetzes erheblich. Wir führen weitere Verbesserungen beim Schlichtungsstellenverfahren ein, insbesondere, dass dieses innerhalb von drei Monaten nach Antragsstellung abgeschlossen werden soll, aber auch, wann das Verfahren endet und dass eine Klage noch zulässig bleibt, wenn die Frist ohne Verschulden des Antragstellers überschritten wird. All das sind Verbesserungen, die den betroffenen Menschen zugutekommen, ihnen aber gleichzeitig mehr Sicherheit geben. Die oder der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen - Herrn Schmaus möchte ich ebenfalls herzlich begrüßen - wird zukünftig frühzeitig bei allen Gesetzesvorhaben beteiligt, aber auch bei sämtlichen Verordnungen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen oder berühren und nicht nur bei solchen, die auf der Grundlage des SBGG erlassen werden. Sie beziehungsweise er entscheidet selbst, wann ein solcher Bezug besteht. Dies war bisher nicht der Fall, also erweitern wir hierdurch die Befugnisse der oder des Landesbeauftragten deutlich. Außerdem sollen Leistungserbringer nach dem SGB IX mit der beziehungsweise dem Landesbeauftragten konstruktiv und zum Wohle der Menschen mit Behinderungen zusammenarbeiten. Sie beziehungsweise er erhält somit ein - ich will es so ausdrücken - Besuchsund Auskunftsrecht, was seine oder ihre Position noch mehr stärken wird. Auch der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen erhält stärkere und eigenständigere Beteiligungsrechte. Aus der bisherigen Kann-Regelung wird eine verbindliche Beteiligung an der Gesetzgebung. Gleichzeitig wird klargestellt, dass unterschiedliche Auffassungen von Landesbeauftragtem und Landesbeirat sichtbar bleiben und die Stellungnahme des Beirats zusätzlich übermittelt wird. Zusammenfassend kann ich also sagen: Wir als SPD-Fraktion begrüßen diese breite Beteiligung ausdrücklich. Wie ich es eben schon gesagt habe, entsteht gute Teilhabepolitik nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg, sondern gemeinsam mit den Menschen, die ihre Erfahrungen und Perspektiven einbringen. Genau dies haben wir in unseren Abänderungsantrag einfließen lassen. Die Anhörung war für uns ehrlich gesagt keine Formsache. Wir haben genau hingehört und den Gesetzentwurf an wichtigen Stellen noch einmal verbessert. Wir stärken die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, machen Barrierefreiheit verbindlicher, verbessern den Rechtsschutz und geben Landesbeauftragtem und Landesbeirat stärkere Beteiligungsrechte. Damit wird aus einem gu- (Abg. Schmidt (SPD)) ten ein noch stärkeres Gesetz für mehr Selbstbestimmung, Teilhabe und echte Barrierefreiheit im Saarland. Für uns geht es um Respekt, Menschenwürde und Chancengleichheit. (Beifall von der SPD.) Lassen Sie uns deshalb mit diesem Gesetz daran mitwirken, eine Gesellschaft zu schaffen, in der niemand aufgrund einer Behinderung ausgeschlossen wird. Echte Gleichberechtigung bedeutet, dass alle Menschen die gleichen Chancen haben, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag und dem Gesetz in Gänze. - Vielen Dank und Glück auf!
