Dr. Christopher Salm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländer! Der Gesetzentwurf, über den wir heute beraten, steht nicht für sich allein, sondern reiht sich ein in eine Reihe von Anträgen, die wir bereits eingebracht haben. Jüngst, vor der Sommerpause, haben wir noch einen Antrag eingebracht, der hier eine Mehrheit gefunden hat. Mit ihm wollen wir die Kommunen entlasten. Ich meine unseren Entwurf für ein Entlastungsgesetz zugunsten der Kommunen, der hier mehrheitlich in Erster Lesung verabschiedet wurde. Mit diesem Gesetz wollen wir den Kommunen ermöglichen, sich zeitlich befristet von landesrechtlichen Vorgaben, die die Kommunen, die Landkreise, aber auch unsere Städte und Gemeinden, umsetzen müssen, zu befreien, davon abzuweichen. Wir wollen ermöglichen, einmal zu erproben, ob man die Vorgaben wirklich braucht oder ob man davon abweichen kann. Nach einer Evaluierung sollen dann Vorschläge gemacht werden, ob man eine Regelung wirklich braucht. Dieses Gesetz, über das wir nun heute beraten, schließt daran an. Es geht darum, eine Schneise, wie es Stephan Toscani formuliert hat, zu schlagen. Schon als ich hier angetreten bin, habe ich mir gesagt, dass der Bürokratieabbau nicht immer nur eine leere Phrase sein darf, dass wir das Thema vielmehr ernst nehmen müssen. Ist man bei den Handwerksunternehmen, den Mittelständlern, der Industrie unterwegs, spricht man mit Vereinen, eigentlich bei jedem, mit dem man spricht, selbst bei der öffentlichen Hand, auch wenn man mit Kommunen, mit Landräten und Co. spricht, wird das Thema Bürokratie immer als einer der Top-3- Punkte genannt, neben Personal und Energiekosten. Unser Vorschlag bietet nun wirklich einen Ansatz, hier voranzukommen. Wir hatten eine Anfrage zum Thema Statistiken formuliert und in dieser Anfrage die Frage gestellt, ob die SPD-Alleinregierung seit dem Jahr 2022 von § 11 des Saarländischen Landesstatistikgesetzes Gebrauch gemacht hat. Ich habe den Paragrafen auch erstmals gelesen: Dieser § 11 des Saarländischen Statistikgesetzes erlaubt es der Landesregierung ausdrücklich, per Verordnung Ausnahmen von vorgegebenen statistischen Erhebungen zu machen, sprich: sie einfach auszusetzen. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, aus der Antwort auf die Anfrage: Hiervon wurde bisher kein Gebrauch gemacht. „Im Kontext der Bestrebungen zum Bürokratieabbau hat die Landesregierung die Prüfung von Möglichkeiten zur Reduktion statistischer Berichtspflichten allerdings im Jahr 2024 angestoßen. Der Prozess läuft.“ - Man sagt uns also, bereits im Jahr 2024 sei der Prozess zur Abschaffung von etwaig überflüssigen Statistiken begonnen worden. Der Prozess laufe. Heute sind wir im August 2026, das bedeutet zwei Jahre ohne Ergebnisse, zwei Jahre ohne einen einzigen Vorschlag, auch nur eine einzige landesrechtliche Statistikpflicht abzuschaffen. Nach der Antwort, die ich bekommen habe, würden mir zwei oder drei sofort einfallen. Heute nun wählen wir den großen Ansatz, um wirklich voranzukommen. Auch das ist möglich. Will man „Bürokratieabbau“ nicht einfach nur als Schlagwort verstehen, sondern konkrete Lösungen erarbeiten, halte ich unseren Ansatz für komplett richtig. Natürlich gibt es statistische Erhebungen, die durchaus sinnvoll sind. Natürlich gibt es bürokratische Dokumentationspflichten, die wichtig sind. Aber die müssen eben begründet werden. Kommt man an der einen oder anderen Stelle zum Ergebnis, dass staatliches Handeln nicht möglich ist, weil ohne eine solche Pflicht die erforderlichen Informationen nicht vorliegen, muss man bitte einem der in einem Ministerium beschäftigten Mitarbeiter sagen: Ich brauche diese Informationen, um dieses und jenes machen zu können. - Dann kann man die Pflicht einbringen, sie begründen und dann auch einführen, auch schon vor Jahresbeginn 2028, den wir in unserem Gesetzesvorhaben als Starttermin vorgeschlagen haben. Damit würden wir hier wirklich einmal Meter machen, das wäre wirklich eine komplette Umkehr der Lehre. Das müsste man machen, statt sich im Dickicht mit einer Heckenschere vorzukämpfen. Man sieht ja, dass es die Landesregierung in zwei Jahren nicht geschafft, auch nur einen einzigen Vorschlag zur Abschaffung einer Statistik vorzulegen. Der Prozess laufe seit 2024 - aber es gibt keinen einzigen Vorschlag hierfür. Deswegen wählen wir heute den großen Ansatz. (Abg. Dr. Salm (CDU)) Wir haben vor der Sommerpause schon unser Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz eingebracht, es wurde hier mit Mehrheit beschlossen. Wir hatten auch den Vorschlag gemacht, die Landesbauordnung für Bauvorhaben betreffend militärische Bauten, seien es Truppenübungsplätze, seien es Kasernengebäude, auszusetzen. Hier wurde das abgelehnt mit dem Hinweis, es laufe alles super. Niedersachsen hat das aber gemacht, Baden-Württemberg hat es gemacht. Niedersachsen hat es damit zum Thema Innovation ins Handelsblatt geschafft. Wir hätten drei Monate früher dran sein können, hätten wir hier eine Innovation voranbringen können. Wir sehen, wie gesagt, im Bürokratieabbau mehr als nur ein Schlagwort. Wir wollen ihn wirklich umsetzen, wir wollen das Saarland insoweit führend machen. Wir werben noch einmal ausdrücklich um Ihre Unterstützung und damit auch Ihre Zustimmung. Es würde wirklich einen großen Schritt bedeuten, weg von Sonntagsreden zum Bürokratieabbau, hin zu einem Vorankommen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und werbe nochmals um Ihre Zustimmung. Danke.
