Patrick Waldraff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie bereits von Herrn Minister Jost ausgeführt, passen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Saarländische Landesaufnahmegesetz an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems an. Ich glaube, wir sollten diese Beratungen zum Anlass nehmen, den Blick auch einmal etwas zu weiten. Denn die GEAS-Reform ist die umfassendste Reform der europäischen Asyl- und Migrationspolitik seit vielen Jahren, und sie war dringend notwendig. Wir haben in den vergangenen Jahren erlebt, dass das bisherige europäische Asylsystem an entscheidenden Stellen nicht funktioniert hat. Zuständigkeiten waren zwar geregelt, aber in der Praxis wurden sie oftmals nicht durchgesetzt. Die Folgen kennen wir: irreguläre Migration, Sekundärmigration innerhalb Europas und eine sehr ungleiche Belastung der einzelnen Mitgliedsstaaten. Deshalb ist es richtig, dass Europa jetzt stärker auf Ordnung, Kontrolle und klare Zuständigkeiten setzt. Dazu gehören vor allem die neuen Verfahren an den europäischen Außengrenzen. Menschen, die irregulär in die Europäische Union einreisen, werden künftig systematischer registriert und überprüft. Identität und Sicherheitsaspekte sollen frühzeitig geklärt werden. Für Menschen aus Herkunftsstaaten mit einer geringen Schutzquote sind verpflichtende und beschleunigte Asylverfahren an den Außengrenzen vorgesehen. Das ist ein wichtiger Paradigmenwechsel, denn ein funktionierendes europäisches Asylsystem muss beides leisten. Es muss denjenigen Schutz gewähren, die tatsächlich Schutz benötigen, aber es muss genauso schnell und konsequent feststellen, wer keinen Anspruch auf Schutz hat, und dann muss am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens auch tatsächlich eine Rückführung erfolgen. Humanität und Ordnung sind keine Gegensätze, im Gegenteil. Ein Asylsystem kann auf Dauer nur dann human bleiben, wenn es funktioniert und seine Regeln zugleich auch durchgesetzt werden. Mit dem heute vorliegenden Gesetz setzen wir nun einen Teil dieser europäischen Reform hier bei uns im Saarland um. Dabei geht es nicht darum, sämtliche Regelungen des GEAS auf Landesebene neu zu erfinden; viele dieser Regelungen gelten ohnehin unmittelbar. Unsere Aufgabe als Landesgesetzgeber besteht vielmehr darin, dort die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, wo Aufnahme und Unterbringung in der Zuständigkeit des Landes und der Kommunen liegen. Dazu werden Begriffe und Zuständigkeiten an die neue Rechtslage angepasst. Wir schaffen darüber hinaus eine Grundlage für die vorgeschriebene Notfallplanung, damit auch bei einer außergewöhnlich hohen Zahl von Schutzsuchenden klare Strukturen bestehen, und wir schreiben Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte fest. Auch das hat der Minister schon im Detail ausgeführt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für uns als CDU ist aber genauso klar: Die Umsetzung von GEAS kann nicht der Schlusspunkt der europäischen Migrationspolitik sein. GEAS ist ein wichtiger Schritt, aber Europa muss weitergehen. Unser Ziel muss sein, die reguläre Migration dauerhaft zu reduzieren, die eben schon erwähnte Sekundärmigration innerhalb Europas zu verhindern und das Geschäftsmodell der Schleuser zu zerstören. Deshalb setzen wir uns auch dafür ein, das Konzept sicherer Drittstaaten weiterzuentwickeln, denn Schutz durch Europa muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass jedes Asylverfahren innerhalb der Europäischen Union durchgeführt werden muss. Gleichzeitig brauchen wir einen wirksamen Schutz der europäischen Außengrenzen, und wir brauchen vor allem konsequente Rückführungen derjenigen, die nach einem rechtsstaatlichen Verfahren keinen Anspruch auf Schutz haben, denn die Akzeptanz unseres Asylrechts hängt ganz wesentlich davon ab, dass die Menschen darauf vertrauen können, dass der Staat weiß, wer zu uns kommt, dass Verfahren zügig durchgeführt werden und dass getroffene Entscheidungen anschließend auch umgesetzt werden. Genau diese Balance brauchen wir: Schutz für diejenigen, die ihn dringend benötigen, und klare Regeln, Kontrolle und Konsequenz gegenüber denjenigen, die keinen Anspruch auf Schutz haben. Das vorliegende Gesetz ist deshalb ein notwendiger Baustein bei der Umsetzung des neuen europäischen Asylsystems hier bei uns im Saarland. Die weitere Beratung im Ausschuss werden wir selbstverständlich konstruktiv begleiten. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
