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Reinhold Jost

26.08.2026 Sitzungen 17/50

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorgänger im Amt hätte gesagt: Heute ist ein schöner Tag, ein guter Tag für das Saarland. - Die heute unter Tagesordnungspunkt 11 zu behandelnde Rechtsverordnung der Landesregierung ist eine, die schon lange diskutiert wird, die durchaus komplex, aber ebenso wichtig und wegweisend ist: der Landesentwicklungsplan Saarland. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ein Landesentwicklungsplan ist weit mehr als ein technisches Planungsinstrument. Er entscheidet darüber, wie wir unser Land entwickeln wollen. Er setzt den politischen Rahmen dafür, wo Menschen wohnen, wo Unternehmen investieren, wo Arbeitsplätze entstehen, wie Verkehr organisiert wird und wie wir unsere natürlichen Lebensgrundlagen schützen. Gerade im Saarland ist das eine besondere Verantwortung. Wir sind ein kleines, dicht besiedeltes Flächenland. Unsere Flächen sind begrenzt und die Interessen, die auf diesen Flächen zusammenkommen, sind vielfältig und teilweise gegensätzlich. Deshalb braucht es klare politische Entscheidungen und einen verlässlichen Rahmen für die nächsten zehn bis 15 Jahre. Genau deshalb ist es nicht mehr hinnehmbar, dass wir heute noch mit einem Landesentwicklungsland arbeiten, dessen Grundlagen aus den Jahren 2004 und 2006 stammen und der ursprünglich bis 2016 angelegt war. Seit Jahren wird über einen neuen Plan gesprochen, seit Jahren wird beraten, geprüft und weiterentwickelt. Zu lange sind aus notwendigen Planungen Verzögerungen geworden. Ja, es hat auch mir zu lange gedauert. Aber wir haben angepackt, wo andere haben liegen lassen. Diese Landesregierung hat diesen Prozess entschieden vorangebracht. Wir haben nicht nur darüber gesprochen, dass das Saarland einen neuen Landesentwicklungsplan braucht. Wir haben gehandelt, wir haben mit dem Ministerratsbeschluss vom 23. Juni die zweite Fassung des Entwurfs beschlossen und nunmehr auch dem Landtag zugeleitet. Diesem Entwurf ging eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung von Dezember 2025 bis Februar 2026 voraus. Dabei sind rund 1.000 Anregungen eingegangen. Sie wurden geprüft, abgewogen und in die Überarbeitung des Entwurfs einbezogen worden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an dieser Stelle gar nicht zu sehr auf die einzelnen Details des LEP eingehen. Der LEP ist ein ausgesprochen umfangreiches Regelwerk von der Wohnsiedlungs- und Gewerbeentwicklung über Forschung und Energie bis hin zu Natur-, Grundwasser- und Hochwasserschutz. Wir wollen aber nicht alles bis ins Detail geregelt sehen, sondern wir wollen Leitplanken vorgeben. Sie werden sich in den kommenden Wochen selbst ausgiebig mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf auseinandersetzen. Ich möchte deshalb nur einige politisch besonders relevante Stellschrauben herausgreifen, an denen wir im Zuge der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung auch nachjustiert haben. Denn der LEP ist ausdrücklich keine Verhinderungsplanung. Er ist eine Ermöglichungsplanung. Er soll Entwicklungen ermöglichen und gleichzeitig dafür sorgen, dass diese Entwicklung geordnet, nachhaltig und in Interesse des gesamten Landes erfolgt. Wir müssen Wohnraum ermöglichen, Flächen für Unternehmen und Arbeitsplätze sichern, Energieversorgung zukunftsfest aufstellen und gleichzeitig Natur, Landwirtschaft sowie Grund- und Hochwasserschutz gewährleisten. Das sind keine Gegensätze, die sich einfach auflösen lassen. Sie müssen miteinander abgewogen und räumlich zusammengeführt werden. Denn genau darin liegt die Bedeutung dieses LEPs. Wie diese Abwägung im konkreten Entwurf aussieht, können Sie beispielsweise bei der Wohnsiedlungsentwicklung feststellen. Wir halten grundsätzlich an den kommunalen Wohnsiedlungsentwicklungskonzepten fest. Gleichzeitig haben wir die Kritik aus der Beteiligung ernst genommen und das Instrument deutlich vereinfacht. Bestehende und bereits abgestimmte Konzepte werden anerkannt. Neue Konzepte müssen künftig nur anlassbezogen erstellt oder fortgeschrieben werden, wenn tatsächlich neue Wohnbauflächen entwickelt werden sollen. Das schafft mehr Flexibilität und Planungssicherheit für die Kommunen. Damit bin ich bei einem Punkt, der mir besonders wichtig ist. Der LEP steht nicht für sich allein. Landesentwicklungsplan, Landesbauordnung und Wohnraumförderung gehören für uns zusammen. Der LEP schafft den räumlichen Rahmen, die Landesbauordnung schafft die Voraussetzungen dafür, dass schneller und einfacher gebaut werden kann, und die Wohnraumförderung sorgt dafür, dass insbesondere dort Wohnraum entsteht, wo er gebraucht wird, und dass er bezahlbar bleibt. Bei der Landesbauordnung haben wir Genehmigungsverfahren vereinfacht. Wir haben das beschleunigt, was beim Bauen im Bestand erleichtert werden kann, und mit der Typengenehmigung neue Möglichkeiten für serielles Bauen geschaffen. Wir schaffen neu, was über Jahre nicht geschaffen worden ist. Das gilt auch für die soziale Wohnraumförderung. Wir haben sie neu aufgestellt und deutlich ausgeweitet. Mit Stand 17. Juli dieses Jahres befinden sich 2.424 Wohnungen in Planung, im Bau oder sind bereits fertiggestellt. (Beifall von der SPD.) Weitere Projekte befinden sich in Vorbereitung und Prüfung. Das zeigt: Wir reden nicht nur über Wohnraum, sondern wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Wohnraum tatsächlich entsteht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch für die wirtschaftliche Entwicklung gilt: Strukturwandel braucht nicht nur gute Ideen und Investitionen, er braucht Flächen und verlässliche Entscheidungen. Deshalb trifft der LEP Vorsorge für den Strukturwandel. Er sieht 90 Vorranggebiete für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen mit insgesamt 5.112 Hektar vor. Hinzu kommen erstmals 14 Vorranggebiete für Forschung und Entwicklung mit mehr als 200 Hektar. Das ist das Vorsorgeprinzip Gewerbeflächen: Wir dürfen nicht erst dann über Flächen reden, wenn die Investition bereits vor der Tür steht. Wir müssen heute die Voraussetzungen dafür schaffen, dass im Saarland morgen investiert, geforscht und gearbeitet werden kann. Gleichzeitig gilt: Vorsorge für Entwicklung bedeutet nicht, Freiräume beliebig zur Disposition zu stellen. Auch beim Freiraumschutz und bei den Grünflächen schaffen wir klare Leitplanken. Wir wollen Entwicklung ermöglichen, aber wir wissen auch, dass Freiräume wichtige Funktionen für Natur, Landwirtschaft, Klima, Wasserhaushalt und Lebensqualität haben. Gerade in einem dicht besiedelten Land wie dem Saarland ist deshalb ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Flächen unverzichtbar. Auch bei den weiteren Themen, von Gewerbe und Energie über Einzelhandel, Freiraumschutz bis hin zu Grundwasser-, Hochwasser- und Vertrauensschutz, haben wir zahlreiche Hinweise auf den Beteiligungsprozess aufgegriffen und den Entwurf entsprechend angepasst. Der vorliegende LEP ist deshalb das Ergebnis eines langen, manchen zu langen, und intensiven Abwägungsprozesses. Er wird nicht jeder Forderung gerecht. Das kann und soll der Landesentwicklungsplan aber auch nicht. Aber er schafft endlich wieder einen verlässlichen räumlichen und rechtlichen Rahmen für die Entwicklung unseres Landes. Wir ermöglichen damit Entwicklung, ohne Schutzinteressen aus dem Blick zu verlieren. Wir schaffen Spielräume für Kommunen und Wirtschaft und tragen gleichzeitig unserer Verantwortung für Natur, Klima und Lebensqualität Rechnung. Genau deshalb ist dieser LEP auch mehr als ein einzelnes Planungsdokument. Er ist ein weiterer Baustein für eine Politik, die wieder Verlässlichkeit beim Planen, Bauen und Wohnen schafft. Nach vielen Jahren der Diskussion liegt nun ein konkreter und aus meiner Sicht ausgewogener Entwurf auf dem Tisch. Wir bringen damit auf den Weg, was über Jahre nicht vorangekommen ist. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Sie werden als Parlament in den kommenden Wochen ausreichend Gelegenheit haben, sich mit den einzelnen Regelungen auseinanderzusetzen, sie kritisch zu hinterfragen und zu bewerten. Das ist der nächste und auch ein wichtiger Schritt. Ich sage das mit Blick auf die Kritik, die immer noch im Raume steht, Stichwort Konnexität. Wir stellen uns dieser Debatte und wir haben in den zurückliegenden Tagen mit einer, wie ich finde, wirklich fundierten Ableitung und Darlegung zum Ausdruck gebracht, warum wir mit Blick auf das Planungsgesetz wie auch beim Landesentwicklungsplan selbst keine Konnexitätsverletzung sehen. Ich sage aber genauso, wie wir es heute Morgen beim SBSG diskutiert haben: Wenn sich herausstellt, dass es tatsächlich diese Konnexitätsschwelle überschreitet, sind wir gerne bereit, das zu erfüllen. Wir sind rechts- und gesetzestreu. Ich sage mit Blick auf das gegenseitige Verständnis, dass man zumindest das, was wir an Berechnungen vorgelegt haben, akzeptiert. Wenn sie sich am Ende als falsch herausstellen, kann man auf uns vertrauen, dass wir das regeln. (Beifall von der SPD.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt ist das Parlament am Zug. Ich bitte daher den Landtag um Überweisung des von der Landesregierung gemäß § 3 Absatz 8 des Saarländischen Landesplanungsgesetzes zugeleiteten Landesentwicklungsplans federführend in den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport sowie mitberatend an den Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz. Unser Ziel ist klar: Der neue Landesentwicklungsplan soll noch in diesem Jahr in Kraft treten und damit nach vielen Jahren endlich wieder einen verlässlichen und zukunftsfähigen Rahmen für die räumliche Entwicklung unseres Landes schaffen, damit das, was ich zu Anfang mit Blick auf meinen Vorgänger gesagt habe, stimmt, dass es nämlich tatsächlich ein schöner Tag für unser Land ist und vor allen Dingen dass der Landesentwicklungsplan eine schöne Geschichte ist, die jetzt zum guten Ende geführt wird. - Herzlichen Dank! Ich freue mich auf die Debatte. Glück auf! (Beifall von der SPD.)

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