Alwin Theobald
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Weil Sie geschildert haben, wer alles beteiligt wurde, muss ich mit einer kurzen Frage an die Ministerin beginnen. Ich frage mich, warum in dem Gesetzentwurf Folgendes steht: Der Gesetzentwurf wurde ohne Beteiligung von Interessenvertretern oder beteiligten Dritten erstellt. - Das wirft natürlich eine Frage auf. Aber ich denke, das wird sich im weiteren Verfahren noch klären lassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik im Saarland auf eine neue und vor allem auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden. Das ist zunächst einmal ein nachvollziehbares Anliegen. Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik sind Regelungen, die früher unmittelbar auf europäischer Ebene getroffen wurden, stärker in die Verantwortung der Mitgliedstaaten und für den Bereich des ELERs auch in die der Länder übergegangen. Mit allem, was damit verbunden ist, braucht es eine belastbare gesetzliche Grundlage. Insofern sehen wir die grundsätzliche Notwendigkeit dieses Gesetzes. Gleichwohl enthält der Gesetzentwurf Regelungen, die für unsere landwirtschaftlichen Betriebe erhebliche praktische Auswirkungen haben können: Kontrollbefugnisse, Rückforderungen, Sanktionen und vor allem sehr weitgehende Verordnungsermächtigungen für das zuständige Ministerium. Das alles muss nicht falsch sein. Aber es sind Punkte, bei denen es sich lohnt, im weiteren parlamentarischen Verfahren genauer hinzuschauen. Wir sollten beispielsweise prüfen, ob das Verhältnis zwischen den Regelungen, die der Gesetzgeber selbst trifft, und den Verordnungsermächtigungen richtig austariert ist. Wir sollten uns ansehen, ob bei Sanktionen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hinreichend berücksichtigt ist. Vor allem sollten wir die Praktiker fragen, ob die vorgesehenen Regelungen tatsächlich zu einem einfachen und praktikablen Förderverfahren führen. Denn gerade für das Saarland ist das sehr wichtig. Unsere Landwirtschaft ist nicht von riesigen Agrarkonzernen geprägt. Bei uns wirtschaften viele Familienbetriebe, Haupt- und Nebenerwerbslandwirte, die mit ihren Familien Verantwortung für ihren Betrieb tragen - oftmals seit Generationen. Gerade unsere kleinen Strukturen treffen bürokratische Belastungen stets ganz besonders. Ein zusätzlicher Nachweis, eine weitere Dokumentationspflicht oder ein kompliziertes Antragsverfahren werden dort eben nicht von einer eigenen Verwaltungsabteilung erledigt. Das macht der Landwirt mit seiner Familie selbst - am Abend nach der Arbeit auf dem Acker, dem Feld oder im Stall. Deshalb sollte für uns der (Abg. Theobald (CDU)) folgende Grundsatz gelten: Die Spielräume, die Europa uns lässt, sollten wir nicht dazu nutzen, neue Bürokratie zu schaffen, sondern vielmehr dazu, bestehende Bürokratie abzubauen. (Beifall von der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich den Blick für einen Moment über diesen Gesetzentwurf hinaus richten. Wer derzeit mit unseren Landwirten spricht, weiß, unter welchem wirtschaftlichen Druck viele Betriebe stehen. Hitze und Trockenheit haben in diesem Jahr zu Ernteeinbußen geführt. Gleichzeitig treffen teilweise schlechte Erzeugerpreise auf hohe Kosten für Energie, Dünger, Treibstoff und andere Betriebsmittel. Das ist eine schwierige Kombination: weniger Ertrag, teilweise schlechte Verkaufspreise und gleichzeitig sehr hohe Produktionskosten. Das können landwirtschaftliche Familienbetriebe auf Dauer nicht einfach wegstecken. Natürlich können weder die Landesregierung noch die Bundesregierung das Wetter bestimmen. Sie können auch nicht die Weltmarktpreise festsetzen. Aber Bund und Land können sehr wohl beeinflussen, unter welchen Rahmenbedingungen unsere Landwirte arbeiten. Sie können beeinflussen, wie hoch staatlich verursachte Kosten sind. Sie können Förderverfahren vereinfachen. Sie können Berichtspflichten überprüfen. Sie können Doppelstrukturen vermeiden. Sie können dafür sorgen, dass unsere Landwirte möglichst viel Zeit für das haben, was eigentlich ihre Aufgabe ist - nämlich Landwirtschaft zu betreiben. Gerade im Saarland kommt noch etwas hinzu: Unsere Landwirte erzeugen nicht nur Lebensmittel. Sie bewirtschaften Flächen, halten unsere Kulturlandschaft offen und prägen damit das Gesicht unseres ländlichen Raumes. Vieles von dem, was wir in unseren saarländischen Landschaften so schätzen, gäbe es ohne diese fleißige Arbeit nicht. Deshalb wünsche ich mir, dass wir auch diesen Gesetzentwurf unter einem ganz einfachen Gesichtspunkt betrachten: Machen wir es unseren Landwirten damit so einfach wie möglich oder machen wir es ihnen weiterhin unnötig schwer? Der Gesetzentwurf nimmt für sich in Anspruch, die europäischen Gestaltungsspielräume zur Vereinfachung der Förderverfahren zu nutzen. In der Anhörung sollten wir deshalb ganz konkret danach fragen, wo diese Entlastungen in der Praxis tatsächlich ankommen und ob weitere Vereinfachungen möglich sein könnten. Wir gehen als CDU deshalb offen in die weiteren Beratungen. Wir sehen zum jetzigen Zeitpunkt keinen Grund, diesen Gesetzentwurf grundsätzlich abzulehnen. Wir sehen aber ebenso wenig einen Grund, das Ergebnis der Ausschussberatungen und insbesondere der Anhörung heute bereits vorwegzunehmen. Wenn sich dort zeigt, dass einzelne Regelungen präzisiert oder verbessert werden sollten, sollten wir dazu bereit sein. Wenn die Praktiker uns sagen, dass die Regelungen funktionieren und Rechtssicherheit schaffen, dann sollten wir auch das zur Kenntnis nehmen. Genau dafür gibt es unser parlamentarisches Beteiligungsverfahren. Deshalb werden wir uns heute in Erster Lesung enthalten, den Gesetzentwurf sorgfältig weiter beraten und insbesondere die Erkenntnisse aus der Anhörung abwarten. Unser Maßstab ist dabei sehr einfach: Rechtssicherheit für die Förderung, Verhältnismäßigkeit bei Kontrolle und Sanktionen und so wenig Bürokratie wie irgend möglich für diejenigen, die jeden Tag dafür arbeiten, dass bei uns Lebensmittel erzeugt werden und unsere saarländische Kulturlandschaft erhalten bleibt. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)
