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David Maaß

SPD 26.08.2026 Sitzungen 17/50

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den nächsten Minuten möchte ich kurz ausführen, warum das Effizienzgesetz der CDU beziehungsweise dessen Entwurf nicht so effektiv ist, wie der Kollege Toscani es gerade vorgetragen hat. Beim großen Ziel sind wir uns alle einig: Wir wollen Bürokratie sowie unnötige Berichts- und Dokumentationspflichten abbauen, wir wollen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunen, aber auch unsere Verwaltungen entlasten. Daran arbeiten wir. Daran arbeitet die Landesregierung bereits sehr intensiv. Ich glaube, das wissen auch die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Landtagsfraktion. Ein umfangreiches Entbürokratisierungs- und Modernisierungsprojekt beziehungsweise -vorhaben ist bereits auf den Weg gebracht. Im ersten Step werden Dokumentationspflichten der Wirtschaft in den Blick genommen. Hierzu wurde auch schon die externe Anhörung durchgeführt. Selbstverständlich ist das Ganze damit noch nicht am Ende, denn auch Berichtspflichten innerhalb der Verwaltung zwischen Land und Kommunen müssen perspektivisch angeschaut werden. Ich sage es ausdrücklich: Die Grundidee, die die CDU mit diesem Gesetzentwurf verfolgt, ist nicht falsch. Die Frage ist, wie wir Bürokratie abbauen, und (Abg. Maaß (SPD)) nicht, ob wir sie abbauen. Wir müssen uns die Frage stellen, wie wir das vernünftig und rechtssicher hinbekommen. Genau bei diesem Verfahren habe ich bei diesem Gesetzentwurf erhebliche Zweifel. So schlägt die CDU vor, dass zum 01.01.2028 sämtliche erfassten landesrechtlichen Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten pauschal aufzuheben sind. Anschließend, also im Nachgang, soll festgestellt werden, was davon erhalten bleiben muss. Das halte ich für den falschen Weg, denn heute kann noch niemand von uns genau und belastbar sagen, welche konkreten Pflichten von dieser Regelung betroffen wären. Gerade bei verwaltungsinternen Berichts- und Aufbewahrungspflichten reden wir über einen enormen Bestand unterschiedlichster Regelungen. Das ist eine Blackbox. Deswegen schadet es nichts, wenn wir - ähnlich wie in anderen Bereichen - einen Blick in andere Bundesländer wagen, zum Beispiel nach Sachsen. Die sind Vorreiter auf diesem Gebiet. Dort werden zuerst die Auswirkungen sukzessive geprüft und dann werden über mehrere Jahre hinweg entsprechende Pakete geschnürt. Auch dort hat man mit den Dokumentationspflichten der Wirtschaft begonnen. Das ist aus meiner Sicht der sinnvollere Ansatz, denn nicht jede Beweispflicht ist automatisch sinnlose Bürokratie - ich glaube, das wissen auch alle hier im Raum. Einige Berichtspflichten sind wichtig für Transparenz und Kontrolle oder um Entwicklungen überhaupt beurteilen zu können. Deswegen muss man genau hinschauen. Der eigentliche Unterschied zwischen dem Vorhaben der SPD beziehungsweise der Landesregierung und dem Entwurf der CDU ist, dass die SPD zuerst prüfen und dann abschaffen will, die CDU will zuerst pauschal aufheben und anschließend prüfen, was alles erhalten bleiben muss. Damit wird die eigentliche Arbeit auf die Ebene der Landesregierung delegiert. Die Ministerien stehen dann vor der Mammutaufgabe, dass sie alle betroffenen Normentatbestände durchforsten und feststellen müssen, was unter dieses Gesetz fällt, was wegen Bundes- und Europarecht erhalten bleiben muss, was wegen wichtiger öffentlicher Belange weiterhin notwendig ist, was tatsächlich wegkann. Das ist ein enormer Prüfaufwand. Hinzu kommt, dass die Rechtsverordnung, die im Entwurf der CDU genannt wird und mit der notwendige Pflichten erhalten bleiben sollen, der Zustimmung des Landtages bedarf. Parlamentarische Beteiligung ist grundsätzlich richtig, aber dieses Verfahren, das die CDU beschreibt, kann notwendige Anpassungen deutlich verlangsamen und im Ergebnis neue Verfahrensschleifen schaffen. Auch deswegen überzeugt uns der vorgeschlagene Weg nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir teilen ausdrücklich das Ziel und auch die Grundidee, Berichtspflichten umfassend auf den Prüfstand zu stellen, wie es die Landesregierung aktuell tut. Die Landesregierung hat sich bereits mit ihrem eigenen Entbürokratisierungsprojekt auf diesen Weg gemacht. Wir wollen den CDU-Vorschlag nicht einfach so vom Tisch wischen, aber wir können dem vorgeschlagenen Verfahren in dieser Form nicht zustimmen. Wir werden uns deswegen heute bei diesem Gesetzentwurf enthalten. Bei dem Ziel gibt es durchaus Gemeinsamkeiten, auch wenn der Weg ein anderer ist. Ich denke, unserer ist effizienter, gezielter, schrittweise und mit einer sorgfältigen Prüfung dessen, was tatsächlich entfallen kann. Guter Bürokratieabbau heißt für uns: Wir schaffen das ab, was überflüssig ist, und behalten das, was einen guten Grund hat. - Vielen Dank. (Beifall von der SPD.)

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