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Anja Wagner-Scheid

CDU 26.08.2026 Sitzungen 17/50

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf zu Beginn ein herzliches Dankeschön an die gesamte Blaulichtfamilie richten und Sie alle sehr herzlich begrüßen - schön, dass Sie unserer Einladung gefolgt sind. Es ist wichtig, dass wir den Weg der Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Wohl des saarländischen Bevölkerungsschutzes gemeinsam gehen. - Ein herzliches Dankeschön und ein herzliches Willkommen an Sie alle! (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Über eines, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen wir heute nicht diskutieren. Der Bevölkerungsschutz im Saarland muss auf neue Gefahren vorbereitet sein. Extremwetterlagen, wir haben es in den letzten Tagen und Wochen schmerzlich erfahren, Stromausfälle, Cyberangriffe, hybride Bedrohungen und die veränderte sicherheitspolitische Lage zeigen, dass ein Bevölkerungsschutz des Jahres 2026 mehr leisten muss als ein klassisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Das war auch das eindeutige Ergebnis unseres Blaulichtempfangs vor wenigen Wochen hier im saarländischen Landtag, das war die Botschaft, die wir als CDU-Fraktion mitgenommen haben. Deshalb ist es richtig, kritische Infrastrukturen, zivile Verteidigung und ein Ebenen übergreifendes Krisenmanagement stärker zusammenzuführen. Die entscheidende Frage lautet aber: Was funktioniert im Ernstfall tatsächlich besser? Aus meiner Sicht wird diese Frage durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht vollständig beantwortet. Ich sehe vier große Komplexe, die ich heute in der Ersten Lesung ansprechen werde. Ich erwarte eine umfassende, breit angelegte Anhörung, in der wir die einzelnen Aspekte des Gesetzes genau besprechen, um so dem Ziel nahezukommen, im Saarland das beste Bevölkerungsschutzgesetz in Deutschland zu haben. (Beifall von der CDU.) Der erste Punkt betrifft die Kommunen und die Finanzierung. Der vorliegende Gesetzentwurf verpflichtet die Kommunen zu Gefährdungs- und Risikoanalysen, zu Planungen, Warnstrukturen und Führungseinheiten. Zusätzlich muss bei jeder kommunalen Verwaltung ein Stab für außergewöhnliche Ereignisse gebildet und die notwendige Rufbereitschaft organisiert werden. Gleichzeitig räumt die Landesregierung zusätzlichen Planungs-, Melde-, Dokumentations- und Koordinationsaufwand ein. Sie sagt selbst, dass die finanziellen Folgen derzeit nicht vollumfänglich abgeschätzt werden können. Deshalb frage ich Sie: Was kostet dieses Gesetz und wer wird es bezahlen? - Neue Stäbe brauchen Menschen, Risikoanalysen brauchen Fachwissen, Übungen brauchen Zeit und all das kostet Geld. Besonders deutlich wird das Problem im Regionalverband Saarbrücken. Die Landeshauptstadt nimmt als untere Katastrophenschutzbehörde Aufgaben wahr, für die der Regionalverband die Kosten tragen soll. Aufgaben und Finanzierung fallen auseinander, ohne dass der Entwurf hierfür eine klare gesetzliche Lösung schafft. Gerade weil rund ein Drittel der Saarländerinnen und Saarländer im Regionalverband Saarbrücken lebt, brauchen wir dort klare Zuständigkeiten und keine weitere Sonderkonstruktion. Was wir uns ebenfalls genau anschauen und im Rahmen der Anhörung besprechen sollten, ist das landesweite Prozedere der Abrechnung der Einsätze in Schadenslagen. Bevölkerungsschutz entscheidet sich nicht nur an Paragrafen, sondern auch an der Ausstat- (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) tung. Wir brauchen moderne Technik, funktionstüchtige Gebäude, zeitgemäße Schutzbekleidung, Fahrzeuge und Einsatzmittel, denn eine Risikoanalyse hilft wenig, wenn im Ernstfall das notwendige Gerät fehlt. Deshalb brauchen wir neben diesem Gesetz im Saarland auch einen belastbaren und verlässlichen Investitionspfad für den Bereich des Bevölkerungsschutzes. Ich darf an dieser Stelle, ich glaube im Namen des ganzen Hauses, ganz herzlich der Bundesregierung und insbesondere Innenminister Alexander Dobrindt danken, der im Pakt für den Bevölkerungsschutz 10 Milliarden Euro für Ausrüstung, für Warnsysteme und für das Ehrenamt zur Verfügung stellt. (Beifall von der CDU.) Der zweite Punkt betrifft die praktische Einsatzfähigkeit. Das Gesetz schafft auf kommunaler, Kreis- und Landesebene neue Stabs- und Führungsstrukturen. Das kann sinnvoll sein, aber ein Organigramm allein bewältigt noch keine Krise. Sind die Beteiligten durch diese Strukturen nachts um 3.00 Uhr handlungsfähig? Können sie mehrere Tage im Schichtbetrieb arbeiten? Gibt es genügend ausgebildetes Personal und wird regelmäßig gemeinsam geübt? Wir brauchen außerdem endlich eine saubere Datenlage über unsere tatsächlich verfügbaren Einsatzkräfte. Wer gleichzeitig bei der Feuerwehr, bei den Hilfsorganisationen, bei der Bundeswehr oder bei der Reserve aktiv ist oder beruflich in einer kritischen Infrastruktur wie zum Beispiel einem Kraftwerk arbeitet, darf in der Krisenplanung nicht mehrfach gezählt werden. Bund und Länder müssen gemeinsam schnell eine verlässliche, regelmäßig aktualisierte Datengrundlage schaffen und klar regeln, wer diese Daten verwalten und nutzen darf. Auch bei der vorgesehenen Hauptamtlichkeit brauchen wir Klarheit. Wenn Städte und Gemeinden hauptamtliche Bedienstete als Leiterin oder Leiter einer Feuerwehr einsetzen können, müssen das Verhältnis zur gewählten Wehrführerin beziehungsweise dem gewählten Wehrführer, die Aufgabenabgrenzung und der Begriff „besonders ausgebildet“ eindeutig definiert und mit Kommunen und Ehrenamt abgestimmt werden. Hauptamtlichkeit kann das Ehrenamt entlasten, sie darf aber nicht an ihm vorbei organisiert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Rahmen der Anhörung sollten wir uns auch eine Forderung aus der kleinen Novelle im Laufe dieser Legislaturperiode genau anschauen: die Forderung nach einer echten Helfergleichstellung. Ein weiterer Punkt: Der Rettungsdienst muss breiter gedacht werden. Er ist nicht nur medizinische Notfallversorgung. Bei Stromausfällen, bei Evakuierungen, einem Massenanfall von Verletzten oder im Verteidigungsfall ist er Teil einer gesamten Gefahrenabwehr. Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Bevölkerungsschutz gehören zusammen. Das muss auch bei den Reformüberlegungen auf Bundesebene zum SGB V berücksichtigt werden. Die bewährte Rolle des Rettungsdienstes als Teil der Gefahrenabwehr und als wichtige Säule im Krisen- und Katastrophenfall darf nicht geschwächt werden. (Beifall von der CDU.) Ein weiterer praktischer Grund ist aus meiner Sicht die Beschaffung. Das Gesetz eröffnet bereits interkommunale und zentrale Beschaffungsmöglichkeiten. Diese sollten wir konsequent nutzen. Warum muss jede Kommune komplexe Feuerwehrfahrzeuge, Spezialtechnik oder Schutzausrüstung immer wieder weitgehend selbst ausschreiben? - Eine zentrale oder stark koordinierte Vergabe- und Beschaffungsstelle könnte Fachwissen bündeln. Wir sollten in diesem Zusammenhang stärker in die anderen Bundesländer schauen. Hessen zum Beispiel macht das sehr dezidiert. (Beifall von der CDU.) Verfahren müssen professionalisiert, größere Stückzahlen genutzt und damit Kosten gesenkt werden. Wo es sinnvoll ist, sollten auch Hilfsorganisationen davon profitieren können. Damit sollte das Innenministerium nicht warten, bis die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule gebaut ist, das sollte umgehend umgesetzt werden. Der dritte Punkt betrifft die kritischen Infrastrukturen. Ich begrüße es ausdrücklich, dass das Land eigene Vorsorgepflichten schafft. § 50 verlangt unter anderem, dass Betreiber ihren Betrieb auch beim Ausfall anderer kritischer Infrastrukturen für einen angemessenen Zeitraum eigenständig aufrechterhalten können. Aber was heißt angemessen - 24 Stunden, 48 Stunden oder 72 Stunden? Welche Notstromversorgung, welche Kraftstoffreserven und welche Ersatzkommunikationen werden erwartet? Welche saarländischen Einrichtungen sollen zusätzlich zu den bundesrechtlich erfassten Anlagen als kritische Infrastrukturen gelten? - Die Betreiber sowie das Parlament brauchen hier Planungssicherheit. Der vierte Punkt sind wir, ist dieses Parlament. Was ist unsere Rolle beim Bevölkerungsschutzgesetz? - Der Entwurf schafft detaillierte Meldewege innerhalb der Exekutive, gleichzeitig werden wichtige Fragen auf spätere Rechtsverordnungen verschoben. § 69 enthält weitreichende Ermächtigungen von der Organisation des Katastrophenschutzes über Führungsstrukturen und Landeslagezentrum bis zur kritischen Notfallplanung. (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) Deshalb sollten wir als Parlament einen regelmäßigen Bevölkerungsschutzbericht verlangen und wir sollten eine verbindliche Evaluation dieses Gesetzes einfordern. Es ist ein so unglaublich wichtiges Thema und ich finde, es ist Teil unserer Aufgabe als Parlamentarierinnen und Parlamentarier, an der Entwicklung des Bevölkerungsschutzes im Saarland aktiv mitzuwirken und es nicht allein der Landesregierung zu überlassen. (Beifall von der CDU.) Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir müssen außerdem ein Szenario ansprechen, das lange weit weg erschien: der Verteidigungsfall. Aufgrund der Lage nah an Frankreich und Luxemburg und auch der Verkehrsverbindungen kann das Saarland in einem Verteidigungs- und im Bündnisfall zu einer wichtigen Drehscheibe für Verkehr, Logistik und Versorgung in Europa werden. Das Gesetz nimmt zu Recht die zivile Verteidigung auf und nennt die Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen, den Schutz und die Notversorgung der Bevölkerung sowie die Unterstützung der Streitkräfte. Dazu gehört auch, dass die Bevölkerung im Saarland darauf besser vorbereitet wird. Krisenvorsorge bedeutet nicht, Angst zu machen. Sie bedeutet, ehrlich zu sein, ehrlich zu sagen, dass Strom, Mobilfunk, Verkehrswege oder Versorgungsleistungen in einer schweren Krise zeitweise eingeschränkt werden können. Wir brauchen deshalb mehr Aufklärung, mehr Eigenvorsorge und auch realistische Kommunikation. Gesellschaftliche Resilienz, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist mehr als ein Vorrat an Wasser und Batterien. Wir müssen vermitteln, wofür wir stehen, für Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde und Solidarität. Eine Gesellschaft, die diese Grundlagen kennt und teilt, ist auch gegenüber Desinformationen und Spaltungsversuchen widerstandsfähiger. Bevölkerungsschutz beginnt bei jedem von uns. Sie beginnt im Alltag. Das Projekt „Prüfen - Rufen - Drücken“ zeigt, wie bereits Grundschulkinder Wiederbelebung praktisch lernen können. Solche Angebote sollten wir flächendeckend im Saarland schaffen. (Beifall von der CDU.) Auch der Ansatz der Gemeinschaftsschule Bruchwiese, das schulische Profilfach „Blaulicht“ einzuführen, ist richtig. Erste Hilfe, Brand- und Zivilschutz werden vermittelt, der Kontakt zu den Blaulichtorganisationen wird hergestellt und jungen Menschen wird ein Ehrenamt vermittelt, was für ein Leben so sinnstiftend sein kann. Deshalb sind diese Aktivitäten auch unsererseits unterstützenswert. (Beifall von der CDU.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion kritisiert dieses Gesetz nicht, weil es den Bevölkerungsschutz modernisieren will. Wir wollen, dass diese Modernisierung funktioniert. Unser Maßstab ist: Sind genügend Menschen tatsächlich verfügbar? Ist genügend Material da? Sind allen die Zuständigkeiten klar? Sind die Strukturen geübt? Ist die Bevölkerung vorbereitet? Und ist auch die Finanzierung gesichert? - Wenn die Landesregierung diese Fragen schlüssig beantwortet und dieser Gesetzentwurf an den entscheidenden Stellen - ich habe gerade vier Punkte aus meiner Sicht angesprochen - nachgebessert wird, kann daraus das beste Bevölkerungsschutzgesetz in Deutschland entstehen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir als CDU-Landtagsfraktion werden keinen Blankoscheck nach dem Motto ausstellen: Die Details regeln wir später per Verordnung. - Wir stehen für einen starken Bevölkerungsschutz im Saarland. Die CDU-Landtagsfraktion wird sich in Erster Lesung enthalten und im Rahmen der Anhörung die Fragen aufgreifen, die ich gerade ansatzweise herausgearbeitet habe. Uns ist es wichtig, dass wir die Bevölkerung vorbereiten und den Bevölkerungsschutz so aufstellen, wie es im Saarland erforderlich ist. - Herzlichen Dank.

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