Frank Dieter Schmidt
Bereits letztes Mal habe ich gesagt: Wer knapp ein Jahr vor der Landtagswahl so eine Forderung stellt, der macht eigentlich nur Wahlkampf oder legt Wahlkampfverhalten an den Tag, zumal Sie diesen Fehler, wenn ich es denn so bezeichnen darf, hier nicht zum ersten Mal machen. Diejenigen, die schon länger diesem Hause angehören, wissen es vielleicht noch. Es gab im Saarland schon einmal eine entsprechende Verordnung über die Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen, vom 16.01.1997. Danach wurde für Pflege Wohngeld gezahlt, welches als Investitionszuschuss für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen vom Land gezahlt wurde. Mitte 2009, unter der damaligen Jamaika-Koalition und unter Ministerpräsident Peter Müller - wir wissen alle, welcher Partei er angehört -, wurde das abgeschafft. Und mehr als zehn Jahre, in denen Sie mit in Regierungsverantwortung waren, haben Sie nie etwas davon erzählt, dass wir die Investitionskosten wieder irgendwo gesetzlich verankern müssen. (Zuruf von der CDU.) Nein, das war überhaupt nicht der Fall. - Und jetzt kommen Sie ein Jahr vor der Landtagswahl damit an. Aus meiner Sicht ist das tatsächlich nur Wahlkampfgetöse. Wenn unser Vorschlag so schlecht ist, warum hat dann der Vorsitzende des Deutschen Städtetages, Herr Jung, diese Woche unseren Vorschlag als beispielhaft bezeichnet und erklärt, dass man das zukünftig genau so handhaben sollte? - Vielen Dank! (Beifall von der SPD.)
