Stefan Löw
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Eine gemeinsame Agrarpolitik gehört seit den Anfängen der Europäischen Union zu den zentralen gemeinsamen Aufgaben Europas. Das zeigt, welchen Stellenwert Europa für sie hat. Eine starke heimische Landwirtschaft ist die Grundlage dafür, dass wir auch in Zukunft mit guten und hochwertigen Lebensmitteln versorgen können. Wenn Lebensmittel bei uns erzeugt und verarbeitet werden, bedeutet das kurze Wege und regionale Wertschöpfung. Wie wichtig das ist, haben wir in den vergangenen Jahren deutlich vor Augen geführt bekommen: Pandemie, Krieg und geopolitische Spannungen haben gezeigt, dass eine sichere Versorgung keine Selbstverständlichkeit ist. Deshalb ist es in unserem gemeinsamen Interesse, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte auch in Zukunft wirtschaftlich arbeiten und Lebensmittel bei uns im Saarland produzieren können. Die Betriebe stehen aktuell vor großen Herausforderungen. Die Folgen des Klimawandels werden immer deutlicher. Hitze, Trockenheit und Starkregen treffen die Landwirte unmittelbar. Sie gefährden Ernten sowie Nutztiere und erschweren die Arbeit von Landwirten deutlich. Gerade deshalb gehört für uns zu den Rahmenbedingungen der zukunftssicheren Landwirtschaft auch konsequenter Klimaschutz. Wir müssen die natürlichen Grundlagen erhalten, auf denen Landwirtschaft auch in Zukunft noch möglich ist. (Abg. Löw (SPD)) Gleichzeitig braucht es verlässliche Rahmenbedingungen und Förderungen, damit unsere Betriebe wirtschaftlich arbeiten und sich auf veränderte klimatische Bedingungen einstellen können. Deshalb ist eine gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union so wichtig. Über sie fließt ein großer Teil der öffentlichen Unterstützung in unsere Landwirtschaft. Gleichzeitig unterstützt sie die Investitionen in Umwelt- und Klimamaßnahmen sowie in die Entwicklung unseres ländlichen Raums. Deshalb schauen wir sehr genau auf die Veränderungen und darauf, wie es nach 2027 mit der GAP weitergeht. Die Vorschläge der Europäischen Kommission für die nächste Förderperiode sehen große Veränderungen vor. Noch ist vieles offen. Klar ist aber auch Folgendes: In Zukunft brauchen wir eine starke und ausreichend finanzierte europäische Agrarpolitik. Unsere Betriebe brauchen Planungssicherheit. Wir brauchen weiterhin Spielräume für Lösungen, die zu den Bedingungen vor Ort passen. Auch die Förderungen unserer Dörfer und ländlicher Räume müssen ihren Stellenwert behalten. Genauso klar ist: Die GAP muss einfacher werden. Landwirtinnen und Landwirte sollen ihre Zeit vor allem in den Betrieben verbringen können und nicht am Schreibtisch. Aber um die Reform der GAP nach 2027 geht es in dem heutigen Gesetzentwurf nicht. Heute geht es um unsere Verantwortung hier im Saarland. Es geht darum, sicherzustellen, dass unsere Landwirtschaft und unser ländlicher Raum auch weiterhin von europäischen Förderungen profitieren können. Mit der laufenden Förderperiode der GAP für die Jahre 2023 bis 2027 wurden bestimmte Regeln für Verwaltung, Kontrolle und Sanktionen stärker in die Verantwortung der Mitgliedstaaten verlagert. Die Zuständigkeit ist dabei aufgeteilt. Für einen großen Teil der Direktzahlung ist der Bund zuständig. Bei der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums, kurz ELER genannt, sind die Länder zuständig. Das ist für uns im Saarland besonders wichtig, denn hinter dem etwas sperrigen Namen stehen ganz konkrete Dinge, die bei uns vor Ort ankommen. Ich glaube, jeder hat in seinem Ort schon erlebt, wie die ELER-Förderung sich positiv auf die Entwicklung von Gemeinschaftsräumen, Hallen und auch Dorfaktivitäten auswirkt. Dazu gehören die Förderung der landwirtschaftlichen Betriebe, Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen. Aber auch die nachhaltige Entwicklung unserer Dörfer und Projekte im Rahmen von LEADER gehören zur Förderung des ländlichen Raums. Diese wichtigen Förderungen wollen wir im Saarland rechtlich absichern, denn für ELER fehlen im Saarland bislang entsprechende gesetzliche Regeln. Bisher wurden die Fragen über die Zuwendungsbescheidrichtlinien über Verwaltungsvorschriften geregelt. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem vergangenen Jahr hat aber deutlich gemacht: Dieser Weg reicht in Zukunft nicht mehr aus, um die notwendige Rechtssicherheit bei der ELER-Förderung zu gewährleisten. Deshalb schaffen wir jetzt eine gesetzliche Grundlage. Dabei ist mir eines besonders wichtig: Dieses Gesetz schafft keine neuen Kontrollen. Im Gegenteil, das Gesetz nutzt Spielräume, die wir als Land haben, um Verfahren einfacher zu machen. Selbstverständlich muss nachvollziehbar sein, wie öffentliche Gelder eingesetzt werden, aber daraus sollten keine unnötigen Hürden für Antragsteller entstehen. Auch deshalb ist es wichtig, dass die Praxis in das Verfahren eingebunden wird. Der ELER-Begleitausschuss wurde beteiligt, dort sind unter anderem Landwirte, Kommunen, Natur- und Umweltschutzverbände vertreten. Grundsätzliche Einwände gegen den Gesetzentwurf gab es nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem heutigen Gesetzentwurf sorgen wir dafür, dass die europäische Förderung im Saarland auf einer sicheren rechtlichen Grundlage steht, denn wir wollen eine starke Landwirtschaft und starke ländliche Räume. Dafür brauchen wir Planungssicherheit und eine verlässliche Förderung. Dafür setzen wir uns ein, hier im Saarland und auch auf europäischer Ebene. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
