Anja Wagner-Scheid
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Innere Sicherheit ist Kernaufgabe eines funktionierenden Staates. Entscheidend ist nicht, wer die schönste Überschrift über dem Antrag hat, sei es der SPD-Antrag, sei es unser Antrag. Wichtig ist, dass wir mit unserer Politik Fragen beantworten. Hier geht es um die Fragen, was die saarländische Polizei braucht, was unsere Sicherheitsbehörden brauchen und welche konkreten Entscheidungen daraus folgen. Genau daran sollten wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren draußen an den Bildschirmen und hier auf dem Besucherrang, diese beiden Anträge messen. (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) Der SPD-Antrag trägt den Titel „Sicher leben im Saarland - Gefahren früh erkennen, entschlossen handeln“. Vieles darin klingt vertraut: automatisierte Datenanalyse, Drohnen, ein moderner Verfassungsschutz, eine Reform des Polizeirechts, mehr Personal - alles so weit richtig. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, liebe Frau Kollegin Quinten, über alles das reden wir doch längst hier im Parlament, in den Ausschüssen. Der Unterschied zwischen den Anträgen besteht darin, dass unser Antrag auch ganz konkret sagt, was zu tun ist, was wir uns vorstellen. So wollen wir unter anderem den bestehenden präventiv-polizeilichen Gewahrsam verfassungskonform weiterentwickeln und seine bislang auf acht Tage begrenzte Höchstdauer verlängern. Andere Länder machen es uns vor: Bayern ermöglicht eine Höchstgrenze von acht Wochen. Darüber hinaus wollen wir eine eigenständige und rechtssichere Regelung für den Präventivgewahrsam für Gefährder, insbesondere für islamistische Gefährder, schaffen. Wir wollen ferner bei Gefährdern die elektronische Aufenthaltsüberwachung als präventives Instrument rechtssicher ausgestalten. Darüber hinaus soll die automatisierte Datenanalyse ermöglicht werden, mit menschlicher Letztentscheidung und klaren Regeln für Datenschutz, Protokollierung und Löschung. Wir wollen außerdem Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten weiterentwickeln und biometrische Verfahren unter engen gesetzlichen Voraussetzungen prüfen. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass die Befugnis der Drohnendetektion und Drohnenabwehr in unserem Landesgesetz geregelt wird. Ferner wollen wir die notwendigen Cyberabwehr-Befugnisse schaffen, damit das Saarland bei schwerwiegenden Cyberangriffen auch technische Amtshilfe des Bundes nutzen kann. (Beifall von der CDU.) Das ist der erste Unterschied zwischen dem Antrag der SPD und unserem Antrag: Die SPD beschreibt Ziele, wir benennen die richtigen Instrumente. Es ist schon eine kuriose Situation, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die SPD regiert seit vier Jahren. Sie könnten diese Instrumente längst auf den Weg gebracht haben, statt in diesem Parlamentsantrag die eigenen Ankündigungen lediglich zu loben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Innenminister Jost selbst bewegt sich längst in diese Richtung. In seinem Sommergespräch vor wenigen Wochen hat er eine umfassende Novelle des Polizeigesetzes und des Polizeidatenschutzgesetzes angekündigt, mit erweiterten digitalen Befugnissen und KI zur Analyse großer Datenmengen. Die Erste Lesung, so konnte ich es den Medien entnehmen, sollte bereits in der ersten Plenarsitzung nach der Sommerpause stattfinden - also heute! Ich hätte erwartet, dass die Landesregierung, der Innenminister, heute eine Novelle des Polizeirechts vorlegt. Fehlanzeige, uns liegt keine Novelle vor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Innenminister, wo ist die Novelle? Sind es wieder nur Ankündigungen? Wir sind damit nicht zufrieden. (Beifall von der CDU.) Wir als CDU-Landtagsfraktion sind bereit, die Diskussion und Debatte darüber zu führen, welche Instrumente unsere Polizei braucht, wo die verfassungsrechtlichen Grenzen liegen und wie wir neue Befugnisse praxistauglich in saarländisches Recht überführen. Das gilt auch für Gefährder. Wir fordern eine eigenständige, verfassungskonforme Regelung für den Präventivgewahrsam. Innenminister Jost sagte in dem genannten Sommergespräch, dass er sich einer Diskussion über weitergehende Regelungen nicht verschließt. Gut so! Wir führen hier die Diskussion. Denn es geht nicht um eine abstrakte Gefahr. Nach Angaben des Innenministers werden im Saarland elf Gefährder geführt, acht davon aus dem islamistischen Bereich. Deshalb stelle ich erneut die Frage: Warum kommt heute nicht die Novelle? Auf was warten Sie, Herr Innenminister? - Es gibt keinen Grund zu warten, sondern es gibt die Notwendigkeit, zu handeln. (Beifall von der CDU.) Der Staat muss alle rechtsstaatlich zulässigen Möglichkeiten haben, um Gefahren frühzeitig zu erkennen und Anschläge zu verhindern. Meine Damen und Herren, der vielleicht größte Widerspruch im SPD-Antrag findet sich beim Thema Personal. Die SPD präsentiert große Zahlen, rund 700 eingestellte Anwärterinnen und Anwärter seit 2022, knapp 200 zusätzliche Planstellen bis einschließlich 2027 und 2.900 Vollzugsplanstellen bis 2032. So schön, so gut - liest man. Aber eine ganz andere Zahl gehört genauso zur Wahrheit: 697 Bewerbungen, die niedrigste Bewerberzahl seit 2020. Genau darin liegt das Problem. Eine Planstelle mehr auf dem Papier ist noch keine Polizistin und kein Polizist mehr auf der Straße. Eine Einstellung ist noch kein abgeschlossenes Studium. Entscheidend ist, wie viele ausgebildete Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte tatsächlich vor Ort ihren Dienst leisten können. Genau darüber wollten wir im Innenausschuss Auskunft haben, über den tatsächlichen Personalendbestand, über die Einstellungen und Studienabbrüche, über Pensionierungen und sonstige Abgänge und vor allem über die Entwicklung der Mindestkommandostärken. Denn diese entscheidet darüber, ob genügend Personal, genügend Polizistinnen und Polizisten für ihren Dienst für die Bürgerinnen und Bürger da sind. Aber ausgerechnet diesen Bericht, liebe SPD-Landtagsfraktion, liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Arbeitskreis Innen, haben Sie mit Ihrer (Abg. Wagner-Scheid (CDU)) Mehrheit von der Tagesordnung genommen! Das muss man sich einmal vor Augen führen: Der Innenminister macht ein Sommergespräch, er präsentiert öffentlich seine Personalbilanz. Die SPD schreibt diese Erfolgsmeldung in den sozialen Medien nieder und legt heute einen Landtagsantrag vor, aber wenn wir als Opposition im Innenausschuss die Darlegung der Zahlen verlangen, dann wird dieser Bericht von der Tagesordnung genommen! (Zuruf von der SPD: Das stimmt nicht.) Herr Innenminister, wer seine Bilanz öffentlich präsentiert, muss sie auch dem Parlament erklären! (Beifall von der CDU.) Das ist eine Frage der parlamentarischen Kontrolle, und deshalb reichen uns Ihre Hochglanzzahlen, Ihre netten Berichte in den sozialen Medien nicht aus. Wir wollen wissen, was von den zusätzlichen Stellen tatsächlich auf den Dienststellen ankommt, wie sich Studienabbrüche und Personalabgänge entwickeln und ob die Mindestkommandostärken in den Dienststellen dauerhaft eingehalten werden können. Politik beginnt dort, wo aus Überschriften konkrete Entscheidungen werden. Unsere Sicherheitsbehörden, liebe Kolleginnen und Kollegen, brauchen drei Dinge: genügend ausgebildete Menschen, moderne Technik und einen zeitgemäßen, rechtssicheren Rechtsrahmen. Sie brauchen eine Landesregierung, die über die tatsächliche Lage transparent Auskunft geben möchte. Wer im Sommergespräch Erfolge verkündet und sie anschließend in einem Landtagsantrag niederschreibt, darf sich der parlamentarischen Kontrolle nicht entziehen. Sicherheitspolitik braucht einen handlungsfähigen Staat und ein Parlament, das seine Kontrolle wahrnehmen kann. Ja, liebe Frau Kollegin Quinten, Opposition wirkt, CDU-Landtagsfraktion wirkt. Wir bleiben dran! (Beifall von der CDU.)
