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Alwin Theobald

CDU 26.08.2026 Sitzungen 17/50

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer Hitze zum Beispiel in der Dachgeschosswohnung, bei der Arbeit oder in der Pflege erlebt, weiß, Hitzeschutz ist keine abstrakte klimapolitische Debatte. Auch Starkregen, Wald- und Vegetationsbrände sowie die Folgen anhaltender Trockenheit für Land- und Forstwirtschaft zeigen, dass Klimaanpassung uns ganz konkret betrifft. Deshalb sage ich für die CDU-Landtagsfraktion ganz klar: Klimaanpassung und Hitzeschutz sind notwendig; wir müssen dafür investieren - in Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kitas, Städte und Gemeinden, Hochwasservorsorge, Feuerwehren, Wälder und Wasserwirtschaft und an vielen anderen Stellen. Vorausschauende Vorsorge schützt Menschen und verhindert, dass unterlassene Investitionen heute zu deutlich größeren Schäden und Kosten morgen führen. Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ist vieles von dem, was Sie in Ihrem Antrag schreiben, durchaus richtig. Aber während ich Ihren neunseitigen Antrag gelesen habe, habe ich mich irgendwann schon gefragt: Wer regiert eigentlich dieses Land? Sie fordern, Sie appellieren, Sie beschreiben Handlungsbedarf. Bei vielem davon könnte man fast den Eindruck gewinnen, Sie säßen in der Opposition und müssten eine andere Regierung erst zum Handeln bewegen. Aber Sie regieren seit 2022 allein. Sie verfügen allein über die Mehrheit in diesem Parlament. Deshalb dürfen wir auch nach mehr als vier Jahren SPD-Alleinregierung fragen: Was haben Sie selbst getan? Was wollen Sie zusätzlich tun? Wie viel wollen Sie investieren? Was davon soll bis zum nächsten Sommer tatsächlich bei den Menschen ankommen? Dabei sage ich ausdrücklich: Natürlich gibt es Maßnahmen. Es gibt den Hitzeaktionsplan, die Förderung von Trinkwasserspendern und auch eine neue Förderrichtlinie, mit der unter anderem Entsiegelung, Begrünung und Verschattung unterstützt werden. Das ist alles richtig, und das erkennen wir auch an. Sollte die Landesregierung oder gar der Gesundheitsminister ein konkretes Sonderprogramm für Hitzeschutzinvestitionen ankündigen, dann sage ich ebenso klar, auch das wäre ein richtiger Schritt, den wir ausdrücklich begrüßen würden. Es würde genau unseren Punkt bestätigen: Konkretes Handeln ist möglich, ohne beispielsweise auf eine Grundgesetzänderung zu warten. Entscheidend wäre dann allerdings, dass aus einer Ankündigung auch schnell ein belastbares Förderprogramm würde. Denn bis zum nächsten Sommer zählen keine Überschriften, sondern nur spürbare Verbesserungen für Patientinnen und Patienten, Pflegebedürftige und Beschäftigte. Die entscheidende Frage bleibt: Reicht das insgesamt? Dabei lohnt ein Blick über die Landesgrenzen. Nehmen wir unsere Krankenhäuser. Gerade einmal wenige Kilometer von hier entfernt zeigt Rheinland-Pfalz, was möglich ist. Dort stellt die nunmehr CDU-geführte Landesregierung allein 7,5 Millionen Euro bereit, um die Krankenhausstandorte zunächst baulich und energetisch zu untersuchen, bis zu 75.000 Euro pro Standort. Auf dieser Grundlage sollen passgenaue Lösungen entwickelt werden. Bei den daraus resultierenden Klimaanpassungsund Hitzeschutzmaßnahmen verzichtet das Land künftig auf den Eigenanteil der Krankenhäuser. Entsprechende Maßnahmen können damit vollständig durch das Land finanziert werden. Meine Damen und Herren der SPD, das verkündet dort noch nicht einmal ein CDU-Gesundheitsminister, sondern Ihr Parteifreund Clemens Hoch. Deshalb ist das ausdrücklich kein parteipolitisches Beispiel. Es ist ein Beispiel dafür, was eine Landesregierung tun kann, wenn sie handeln will. (Beifall von der CDU.) Ich finde den Ansatz richtig: Erst genau hinschauen, dann gezielt und vor allem auch pragmatisch investieren. Bäume, Begrünung, Entsiegelung, außenliegender Sonnenschutz und passive Kühlung sind sinnvoll. Aber wenn das in einem Krankenhaus oder Pflegeheim nicht ausreicht, darf auch eine effiziente Klimatisierung kein ideologisches Tabu sein. Sie räumen in Ihrem Antrag selbst ein, dass die Datenlage über hitzebedingte Erkrankungen, Notfalleinsätze, Krankenhausaufnahmen und Belastungen von Rettungsdienst, Krankenhäusern und Pflege nicht ausreichend sei. Ganz ehrlich: Es ist schon bezeichnend für die Arbeit dieser Landesregierung, dass Ihre eigene Fraktion Sie quasi nun erst auffordern muss, diese Lücken zu schließen. Messen, bewerten, handeln und anschließend überprüfen, ob Maßnahmen wirken, das sollte der Job Ihrer Regierung sein und das gerade auch beim Thema Klimaschutz und Klimaanpassung. (Abg. Theobald (CDU)) Realität ist aber, dass gerade hier schon wieder ein selbst gestecktes Ziel verfehlt wird. Die von Ihnen selbst per Gesetz festgelegte Frist für den ersten Fortschrittsbericht Ihres Klimaschutzkonzeptes ist längst abgelaufen. Es zeigt sich: Auch diese selbst auferlegte Hausaufgabe haben Sie nicht hingekriegt. So viel zum Thema. (Beifall von der CDU.) Ich sage Ihnen von dieser Stelle: Es reicht nicht mehr, Probleme zu benennen, aber auf andere zu zeigen, wenn es darum geht, sie zu lösen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD. Damit in aller Kürze zum zweiten Antrag. Auch die AfD greift mit der Wald- und Vegetationsbrandvorsorge ein durchaus reales Problem auf. Wir tun gut daran, in Ausstattung, Löschwasserversorgung, Ausbildung und in die Zusammenarbeit mit Rheinland-Pfalz, Frankreich und Luxemburg zu investieren. Der Antrag ist dennoch nicht zustimmungsfähig. Ohne jede seriöse Bedarfsanalyse und damit mehr oder weniger willkürlich, legt er konkrete Beschaffungszahlen für Spezialfahrzeuge, Wasserfördersysteme, Drohnen und Löschflugzeuge fest. Für uns gilt: Erst den tatsächlichen Bedarf feststellen und dann zielgerichtet investieren. Entscheidend ist nicht, dass das Saarland alles selbst besitzt, sondern dass wir im Ernstfall schnell auf die notwendigen Ressourcen zurückgreifen können. Dabei muss natürlich auch die Bundeswehr mitgedacht werden. Sie unterstützt bereits im Katastrophenfall mit Hubschraubern, schwerem Gerät und Logistik. Auch den A400M, dieses Transportflugzeug, mit dem rund 20.000 Liter Wasser oder Löschmittel abgeworfen werden können, sollten wir für Deutschland und Europa ernsthaft prüfen. Auch das ist überfällig. Moderne Resilienz heißt aber auch, vorhandene staatliche Fähigkeiten intelligent mehrfach zu nutzen, statt neue Parallelstrukturen aufzubauen. Daran geht Ihr Antrag meilenweit vorbei. Noch einmal zurück zum Antrag der SPD: Sie fordern, Klimaanpassung als neue Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern und die dafür notwendige Grundgesetzänderung schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Aber aus einer gemeinsamen Aufgabe wird für uns nicht automatisch eine Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz. Eine Vielzahl von Beispielen aus anderen Bundesländern zeigt doch gerade: Für konkretes Handeln braucht es das nicht. Kein einziger Baum braucht vorher eine Verfassungsänderung. Wir brauchen sie weder für Sonnenschutz an einem Pflegeheim noch für die Verschattung eines Schulhofes oder eine bessere Ausstattung unserer Feuerwehren und auch nicht für Maßnahmen zum Wasserrückhalt oder zur Unterstützung unserer Landwirtschaft bei der Anpassung an Hitze und Trockenheit. Eine handlungsfähige Landesregierung muss weder auf Berlin noch auf eine Grundgesetzänderung warten. Maximilian Raber sagte vorhin: Wir wissen, was zu tun ist. - Also tun Sie es. Wir lehnen beide Anträge ab. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

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