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Friedrich Josef Dörr

AfD 26.08.2026 Sitzungen 17/50

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Die Schulpflicht erachten wir heute als selbstverständlich, vor 200 Jahren gab es sie nicht. Als sie eingeführt wurde, gab es große Diskussionen, ob man Eltern verpflichten könne, ihre Kinder in eine Schule zu schicken. Am Ende war die Schulpflicht da. Wir betrachten es heute als Selbstverständlichkeit, dass die Kinder in die Schule gehen müssen. Natürlich ist die Schulpflicht gleichzeitig auch, das darf man nicht vergessen, ein Schulrecht. Vorher hatte man ja auch nicht das Recht, in eine Schule zu gehen, das ist nun in der Schulpflicht mit beinhaltet. Nun wird das Schulsystem ja vom Staat organisiert. Selbst das private Schulsystem wird vom Staat organisiert; sein Rahmen wird vom Staat gesetzt und es wird gelenkt. Mehr oder weniger gehört es zum organisierten Schulwesen. Vorausschicken will ich, dass die Schulpflicht ja auch das Kind schützt. Ich habe in meiner Zeit auch erlebt, dass Eltern ihre Kinder nicht in die Schule geschickt haben, weil diese die Zeitung austragen oder irgendetwas anderes machen mussten. Die Schulpflicht schützt auch das Kind. Aber auch der Staat hat natürlich an der Schulpflicht ein Interesse, denn er hat gerne Staatsbürger, die in der Wirtschaft und in der Wissenschaft, egal wo, ihren Mann und ihre Frau stehen. Nun gibt es aber Leute, die der Ansicht sind, ihr Kind nicht in die Schule, die ihnen vorgeschrieben ist, schicken zu wollen. Das war schon früher so, aber jetzt kann man es auch gut verstehen. Zum Beispiel gibt es für die Grundschule vorgegebene Schulbezirke, also Grenzen. Die gibt es beim Gymnasium nicht, das ist eigentlich eine Ungerechtigkeit. Aber die Grundschule wurde ja damals, als sie geschaffen wurde, aus dem Gesichtspunkt der Demokratisierung heraus geschaffen: Jeder musste seine Kinder in die Schule schicken, angefangen vom Kaiser bis zum Hilfsarbeiter. Natürlich hat sich inzwischen herausgestellt, dass diejenigen, die die notwendigen Mittel und auch den Einfluss haben, ihre Kinder auf die Schule schicken, die sie wollen, nicht unbedingt in die Schule, die ihnen per Wohnbezirk zugewiesen ist. Aber die große Masse ist dazu gezwungen. Ich habe in meiner Schulzeit des Öfteren erlebt, sogar sehr oft erlebt, dass Eltern, die nicht zufrieden waren mit der Schule in ihrem Schulbezirk, Ausflüchte gesucht haben, weshalb sie ihr Kind in eine andere Schule schicken müssten. Sie haben gesagt: „Die Mutter arbeitet dort, sie kann das Kind mitnehmen“, oder: „Da wohnen Verwandte, die sorgen für das Kind.“ Es gab tausend Ausreden oder es wurde einfach ein anderer Wohnort angegeben. Es gibt aber Leute, (Abg. Dörr (AfD)) die lassen es darauf ankommen. Die wohnen in einem Bezirk und weigern sich, ihr Kind in die dortige Schule zu schicken. Dann gibt es einen Konflikt mit den Behörden. Mir sind sehr viele Fälle bekannt, bis hin zu Fällen von Leuten, denen Strafen angedroht werden - man kann, wenn man vorsätzlich wiederholt gegen die Schulpflicht verstößt, mit Gefängnis bestraft werden -, die dann auswandern. Da frage ich mich, wenn die Schulpflicht gut ist, ob sie dann so gut ist, dass man sie ganz scharf auslegen muss, dass man überhaupt keinen Raum lässt. Ich gebe die Antwort selbst: Natürlich bewirkt die Schulpflicht, dass das Kind gefördert wird, und der Staat muss auch verhindern, dass jemand heranwächst, der in der Familie keine Erziehung hat, für den am Ende die Gefahr droht, dass er kriminell wird. Es gibt aber Leute, bei denen es überhaupt keinen Zweifel gibt, dass sie ihr Kind sehr gut erziehen würden. Warum gibt man denen nicht die Freiheit, ihre Kinder selbst zu erziehen? Dieses System gibt es in fast allen Ländern der Welt. Ich nehme jetzt mal Italien als Beispiel. Da haben Sie als Eltern das Recht, ihr Kind selbst zu erziehen, selbst zu bilden. Allerdings behält sich der Staat vor, das Ergebnis Ihrer Erziehung von Zeit zu Zeit zu prüfen. Das heißt, Sie müssen mit dem Kind jedes halbe Jahr bei einer Stelle antreten. Da wird das Kind geprüft: Kann es lesen, kann es rechnen, was kann es? Wie benimmt es sich? - Und wenn das nicht in Ordnung ist, dann wird das Kind natürlich gezwungen, in eine Schule zu gehen. Aber das kommt in den wenigsten Fällen vor. Das heißt, es ist eine Kontrolle da, die muss auch da sein. Und wenn diese Kontrolle da ist und es gewährleistet ist, dass das Kind zu Hause gut und ordentlich gebildet und erzogen wird, dann, so sind wir der Ansicht, muss das auch ermöglicht werden. Das ist der Inhalt unseres Antrags. - Danke schön.

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