Sebastian Schmitt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kameradinnen und Kameraden! Wir beraten heute die Neufassung des Saarländischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes in Erster Lesung. Ich glaube, einen passenderen Zeitpunkt, um über die Zukunft unserer Feuerwehr und unseres Katastrophenschutzes zu sprechen, könnte es kaum geben. Die vergangenen Wochen haben uns eindrucksvoll gezeigt, was unsere Einsatzkräfte leisten. Seit Mai dieses Jahres gab es im Saarland bereits mehr als 180 Wald- und Vegetationsbrände. Der große Waldbrand bei Illingen hat unsere Einsatzkräfte zuletzt über mehrere Tage gefordert. Deshalb möchte ich meine Rede nicht mit einem Paragrafen beginnen, sondern mit zwei Worten: Herzlichen Dank! (Beifall von der SPD und der CDU. - Vizeprä- sidentin Heib übernimmt den Vorsitz.) Zahlreiche Hilfsorganisationen und die Vertreterinnen und Vertreter des Ministeriums - Herr Minister Jost hat es bei der Einbringung ausführlich erwähnt - sind heute anwesend. Wir heißen (Abg. Schmitt (SPD)) Sie heute herzlich willkommen bei uns im Plenum. Herzlichen Dank an die Kameradinnen und Kameraden unserer Feuerwehren, an die Hilfsorganisationen und an alle Kräfte des Katastrophenschutzes, die in den vergangenen Wochen und Monaten in besonderem Maße im Einsatz waren. Gerade im Saarland wird ein großer Teil dieser Arbeit ehrenamtlich geleistet. Wenn der Melder geht, stehen Menschen vom Abendessenstisch auf, verlassen ihren Arbeitsplatz oder nachts ihr Bett und fahren zum Gerätehaus. Sie wissen oft nicht, was sie erwartet, aber sie wissen, jemand braucht Hilfe. Meine Damen und Herren, genau diesen Menschen schulden wir nicht nur Dank und Anerkennung, wir schulden ihnen auch gute gesetzliche Rahmenbedingungen. Deshalb ist die Novellierung des Saarländischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes zu dem hier vorliegenden umfassenden Bevölkerungsschutzgesetz richtig und notwendig, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt, dass es dabei nicht nur um einzelne kleine Veränderungen geht. Der Entwurf entwickelt das Gesetz an zahlreichen Stellen weiter. Hier gilt allen ein herzlicher Dank, die sich dazu bereits vorab mit ihren Stellungnahmen geäußert und einen Beitrag geleistet haben. Ein wichtiger Punkt betrifft zunächst die Organisation und die Verantwortlichkeiten im Brandund Katastrophenschutz. Im Innenministerium wurde hierfür eigens die neue Abteilung Bevölkerungsschutz gegründet. Hier werden nun alle nicht-polizeilichen Sicherheitsaufgaben unter einem Dach gebündelt und können zentral koordiniert werden. Denn Sicherheit beginnt mit professioneller Vorbereitung, klaren Zuständigkeiten und Strukturen, die im Ernstfall funktionieren. Bei großen Einsatzlagen muss klar geregelt sein, wer welche Verantwortung trägt und wie Gemeinden, Landkreise, der Regionalverband und das Land zusammenarbeiten, denn ein Waldbrand, ein Hochwasser oder eine andere Katastrophe hält sich nicht an Gemeinde-, Kreis- oder Zuständigkeitsgrenzen. Gerade die aktuellen Ereignisse zeigen, wie wichtig überörtliche Zusammenarbeit ist. Wenn die Kräfte einer Gemeinde nicht mehr ausreichen, müssen weitere Einheiten schnell und unbürokratisch unterstützen können. Deshalb ist es richtig, dass der Gesetzentwurf Zuständigkeiten, Führungsstrukturen und die Zusammenarbeit im Brand- und Katastrophenschutz weiterentwickelt und präzisiert. Ein zweiter wichtiger Baustein betrifft die Feuerwehren selbst und ihre Führungsstrukturen. Das Gesetz zeigt an mehreren Stellen Anpassungen bei Organisation, Funktionen und Verantwortlichkeiten auf. Das klingt zunächst sehr technisch, im Einsatz ist es aber von entscheidender Bedeutung. Wenn Hunderte Einsatzkräfte aus unterschiedlichen Einheiten zusammenkommen, muss klar sein, wer führt, wer entscheidet und wer koordiniert. Moderne Gefahrenabwehr braucht deshalb nicht nur moderne Fahrzeuge, sondern ebenso moderne und eindeutige Strukturen. Ein dritter Punkt ist die Stärkung des Ehrenamtes. Meine Damen und Herren, das halte ich für besonders wichtig, denn wir können Millionen Euro in Fahrzeuge, Geräte, Häuser und Technik investieren, aber das modernste Löschfahrzeug fährt keinen Meter, wenn uns die Menschen fehlen, die einsteigen. (Beifall von der SPD.) Deshalb müssen wir darauf achten, dass der Feuerwehrdienst mit Beruf, Ausbildung, Studium und Familie vereinbar bleibt. Dazu gehören vernünftige Regelungen zur Freistellung und zur Absicherung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Wer nachts stundenlang bei einem Waldbrand im Einsatz war, kann nicht am nächsten Morgen so behandelt werden, als hätte er eine ganz normale Nacht hinter sich. Wer sich für die Allgemeinheit einsetzt, der darf daraus keinen persönlichen Nachteil erfahren. Auch die Altersstruktur und die personelle Zukunft der Feuerwehren spielen in der Weiterentwicklung des Gesetzes eine Rolle. Wir müssen auf der einen Seite die Erfahrung langjähriger Feuerwehrangehöriger erhalten und auf der anderen Seite neue Mitglieder gewinnen. Damit komme ich auch zur Jugendfeuerwehr. Hier entwickelt der Entwurf die gesetzlichen Rahmenbedingungen in guter Abstimmung mit den Verantwortlichen für die Jugendfeuerwehren in diesem Land weiter. Jugendfeuerwehr und die Arbeit mit jüngeren Kindern sind keine Nebensache. Sie sind Nachwuchssicherung. Kinder und Jugendliche sollen früh erfahren, was Feuerwehr bedeutet: Gemeinschaft, Verantwortung, Hilfsbereitschaft und füreinander einstehen. - Dabei ist wichtig, dass die Altersgrenze für die Übernahme weiterhin bei 16 Jahren liegt und nach der Truppmannausbildung Teil 1 die Teilnahme am Einsatzdienst möglich ist. Mit der Truppmannausbildung Teil 2 dürfen Feuerwehrangehörige ausschließlich außerhalb des Gefahrenbereichs in Begleitung eines erfahrenen Feuerwehrangehörigen im Einsatz sein. Das ist gelebte Praxis in den Wehren, aber jetzt auch gesetzlich festgehalten. Ein herzlicher Dank gilt allen Jugendwarten und Jugendbetreuern, die diese wichtige Nachwuchsarbeit in unserem Land unterstützen. (Beifall von der SPD.) Ein weiterer wichtiger Bereich des Gesetzentwurfs betrifft den Katastrophenschutz und die außergewöhnlichen Einsatzlagen. Gerade hier (Abg. Schmitt (SPD)) müssen wir aus der Erfahrung der vergangenen Jahre lernen. Wir haben Hochwasser und Starkregen erlebt. Wir erleben extreme Hitze und Trockenheit. In diesem Sommer erleben wir zudem eine außergewöhnlich hohe Zahl von Wald- und Vegetationsbränden. Unsere Gefahrenabwehr muss auf solche Szenarien vorbereitet sein. Dazu brauchen wir klare Führungsund Meldewege, eine funktionierende überörtliche Hilfe und vor allem eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten. Feuerwehren, Hilfsorganisationen, Katastrophenschutzeinheiten, Kommunen, Landkreise und Land müssen im Ernstfall - der Minister hat das Bild bemüht - wie Zahnräder ineinandergreifen. Der Gesetzentwurf schafft und präzisiert hierfür wichtige rechtliche Grundlagen. Aber Gesetze allein reichen nicht aus. Wenn sich die Gefahren verändern, müssen wir auch unsere Ausstattung und Ausbildung verändern. Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung stellt andere Anforderungen als ein klassischer Wohnungsbrand. Hochwasser stellt andere Anforderungen als ein Verkehrsunfall. Eine großflächige Katastrophenlage wiederum stellt andere Anforderungen als ein alltäglicher Feuerwehreinsatz. Deshalb müssen Ausbildung, Fahrzeuge, Schutzkleidung, Kommunikation und Einsatzkonzepte mit diesen Veränderungen Schritt halten. Apropos Ausbildung: Um die zukunftsfähige Ausbildung unserer Helferinnen und Helfer weiter sicherzustellen, haben wir bereits den Neubau einer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule auf den Weg gebracht. Hier werden unsere angehenden Helferinnen und Helfer in einer modernen Lernumgebung auf ihre kommenden Aufgaben bestmöglich vorbereitet werden. Aber bei allen Änderungen, bei allen Paragrafen und Zuständigkeiten möchte ich eines nicht aus dem Blick verlieren: Ein Gesetz löscht kein Feuer, ein Paragraf rettet keinen Menschen aus einem brennenden Gebäude und ein Einsatzfahrzeug fährt nicht von alleine. Am Ende sind es Menschen, die sich ausbilden lassen und Verantwortung übernehmen, die nachts aufstehen, wo andere liegen bleiben, die bei großer Hitze schwere Schutzkleidung tragen und stundenlang gegen einen Waldbrand kämpfen. Viele von ihnen machen das ehrenamtlich. Das ist alles andere als selbstverständlich. (Beifall von der SPD.) Deshalb müssen wir als Politik dafür Sorge tragen, dass die Weiterentwicklung dieses Gesetzes auch bei den Menschen vor Ort ankommt - durch klare Strukturen, durch gute Aus- und Fortbildung, durch moderne Ausstattung, durch eine starke Nachwuchsarbeit und vor allem durch gute Bedingungen für das Ehrenamt. Mit der Helfergleichstellung haben wir 2023 eine wichtige Lücke geschlossen und das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz konkret gestärkt. Ehrenamtliche Einsatzkräfte der anerkannten Hilfsorganisationen werden nun genauso behandelt wie ihre Kolleginnen und Kollegen bei den Freiwilligen Feuerwehren. Bei außergewöhnlichen Einsatzlagen haben sie Anspruch auf Freistellung ohne Verdienstausfall. Damit haben wir eine Ungleichbehandlung beseitigt und die Rahmenbedingungen für all diejenigen verbessert, die sich ehrenamtlich für die Sicherheit der Menschen in unserem Land engagieren. Meine Damen und Herren, wir brauchen einen leistungsfähigen Brand- und Katastrophenschutz. Wir können froh und stolz sein, dass wir im Saarland Menschen haben, die bereit sind, diesen Schutz Tag für Tag sicherzustellen. Deshalb möchte ich zum Schluss noch einmal Danke sagen, Danke an unsere Freiwilligen Feuerwehren, Danke an die Berufs- und Werkfeuerwehren, Danke an die Hilfsorganisationen und den Katastrophenschutz, Danke an die Jugendwarte, Ausbilderinnen und Ausbilder, Danke an die Familien und Arbeitgeber, die dieses Engagement mittragen. Wer bereit ist, für die Sicherheit anderer einzustehen, verdient mehr als nur unseren Applaus. Er verdient verlässliche Unterstützung. Genau daran müssen wir diesen Gesetzentwurf messen. Wenn wir erwarten, dass unsere Einsatzkräfte rund um die Uhr für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes da sind, dann dürfen diese Einsatzkräfte auch erwarten, dass wir als Politik für sie da sind. - Vielen herzlichen Dank und Glück auf!
