Sascha Haas
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Der Kollege Waldraff hat gerade die GEAS-Reform angesprochen und mir (Abg. Haas (SPD)) ist ganz persönlich wichtig, an dieser Stelle im Hohen Haus meine Haltung zu GEAS noch einmal deutlich zu machen. Ich halte Teile der GE-AS-Reform bis heute für falsch, besonders dort, wo Abschottung und Verschärfung stärker in den Vordergrund rücken als der individuelle Schutz von Menschen. Diese Kritik bleibt für mich nach wie vor. Aber gleichzeitig ist diese Reform europäisch beschlossen, und deswegen müssen wir uns heute mit diesem Gesetz im Landtag beschäftigen, und zwar damit, wie wir diese Reform auf Landesebene umsetzen. Es ist mir ganz wichtig, das dieser Debatte voranzustellen. (Beifall bei der SPD.) Der Minister hat in seiner Gesetzesbegründung das Gesetz und die Änderungen, die damit verbunden sind, ausführlich vorgetragen, deswegen verzichte ich darauf, es Paragraf für Paragraf durchzugehen. Für mich ist viel entscheidender, welche Haltung hinter der Umsetzung hier auf Landesebene steht. Die GEAS-Reform zwingt uns dazu, auf Landesebene Dinge umzusetzen, auch die Bundesgesetzgebung. Für mich ist jetzt wichtig, dass das auf Landesebene funktioniert, dass wir klare Verfahren, handlungsfähige Behörden und Kommunen haben, die ihre Aufgaben künftig bewältigen können, und eine Unterbringung, die der Würde des Menschen gerecht wird. Für die SPD-Fraktion, das ist auch klar, liebe Kolleginnen und Kollegen, heißt das: Ordnung und Menschlichkeit gehören untrennbar zusammen! (Beifall bei der SPD.) Das zeigt sich für mich besonders an drei Punkten. Erstens: die Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden. Der Innenminister hat es angesprochen: Wir können in diesem Haus viele Regeln und Gesetze verabschieden, aber umgesetzt wird das ganz wesentlich vor Ort. Deshalb war es auch richtig, und das begrüße ich ausdrücklich vonseiten der Fraktion, den Saarländischen Städte- und Gemeindetag und die Kommunen frühzeitig in die Entwicklung der Mindeststandards einzubinden. Der Weg war: Nicht den fertigen Entwurf vorlegen und um Zustimmung bitten, sondern diejenigen einbeziehen, die wissen, was vor Ort funktioniert und was nicht. Ich denke auch ganz konkret an meine Heimatstadt, die Landeshauptstadt Saarbrücken, die in den letzten Jahren wirklich viel Erfahrung bei der Unterbringung von Geflüchteten sammeln konnte. Dass diese Zusammenarbeit auch ausdrücklich vom Städte- und Gemeindetag positiv bewertet wurde, wie wir gerade vom Minister hören konnten, zeigt, dass dieser Weg der Zusammenarbeit richtig ist. Diesen Gedanken finden wir auch im Gesetzentwurf wieder, wenn es um die Notfallplanung geht. Wir wissen aus den vergangenen Jahren, dass die Zahl der Menschen, die bei uns Schutz suchen, stark schwanken kann. Dann darf eben nicht die Kommune, die gerade besonders stark belastet ist, am Ende die Leidtragende sein. Wir brauchen Verfahren, mit denen wir Belastungen erkennen und im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten auch solidarisch verteilen können. Wer von den Kommunen verlangt, Verantwortung zu übernehmen, muss sie auch in die Lage versetzen, diese Verantwortung zu tragen, und das zeigt dieser Gesetzentwurf. (Beifall von der SPD.) Zweitens geht es um die Standards der Unterbringung. Vieles von dem, was wir jetzt gesetzlich festschreiben, entspricht bereits der Praxis im Saarland, und das ist auch gut so! Aber ich finde, es macht einen Unterschied, ob menschenwürdige Bedingungen nur gute Praxis sind oder ob wir als Gesetzgeber sagen: Das ist der Maßstab, an dem wir uns dauerhaft messen lassen wollen. - Wir reden dabei nicht von Komfort oder von Luxus. Wir reden darüber, dass Menschen sicher untergebracht werden, dass Kinder die Möglichkeit zum Spielen und Lernen haben, dass medizinische Versorgung und Betreuung erreichbar sind und dass besondere Schutzbedürfnisse erkannt werden. Gerade bei Minderjährigen, bei Menschen, die Gewalt oder Folter erlebt haben, bei Menschen mit Behinderungen oder auch bei queeren Geflüchteten können wir nicht so tun, als hätten alle Menschen bei ihrer Ankunft dieselben Voraussetzungen. Gleichbehandlung bedeutet eben nicht, unterschiedliche Bedürfnisse zu ignorieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD.) Drittens dürfen wir bei all den gesetzlichen Regelungen eines nicht vergessen: Am Ende muss es vor Ort funktionieren. Ich erinnere mich an eine Ausschusssitzung, bei der wir genau das erleben konnten, nämlich beim Screening in Lebach. Dort arbeiten die Zentrale Ausländerbehörde, die Gesundheitsbehörden und die Polizei eng zusammen. Das klingt jetzt vielleicht unspektakulär, aber aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten und Voraussetzungen, die sowohl systematischer als auch gesetzlicher Natur sind, kommt es genau darauf an. Zuständigkeiten müssen klar sein, Informationen müssen zwischen allen Ebenen fließen und die beteiligten Behörden müssen gemeinsam an Lösungen arbeiten, denn ein handlungsfähiger Staat zeigt sich vor allem darin, dass er seine Aufgaben zuverlässig erledigen kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten diesen Gesetzentwurf in Erster Lesung. Für meine Fraktion ist klar: Wir unterstützen die Anpassung des Landesaufnahmegesetzes an die europäischen Vorgaben. Wir unterstützen auch den Ansatz, die Kommunen noch enger einzubeziehen, und wir unterstützen vor allem die verbind- (Abg. Haas (SPD)) lichen Standards für die menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf in Erster Lesung bei gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport zustimmen und bitten auch Sie um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
