Nadia Schindelhauer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländerinnen und Saarländer! Wir beraten heute zwei Vorlagen, die vermutlich nach dem Kalkül der Antragsteller gemeinsam den Eindruck eines großen sicherheits- und rechtspolitischen Gesamtpakets erwecken sollen - ein Eindruck, der täuscht. Wenn man genauer hinschaut, bleibt davon schlicht nichts übrig. Die AfD nimmt bestehende Rechtsinstrumente, ergänzt sie um neue Prüfaufträge, schreibt möglichst oft „unverzüglich“, „frühzeitig“ und „konsequent“ dazu und versucht anschließend, das als politischen Durchbruch (Abg. Schindelhauer (SPD)) zu verkaufen. Zwei Drucksachen ergeben aber noch kein schlüssiges Konzept, manchmal ergeben sie einfach nur doppelte Symbolpolitik. (Beifall von der SPD.) Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich vorweg eines ganz deutlich sagen: Wer kein Aufenthaltsrecht besitzt und rechtmäßig zurückgeführt werden kann, muss unser Land verlassen. Dies gilt selbstverständlich auch und gerade für erheblich straffällig gewordene Personen. Genauso selbstverständlich ist es aber auch, dass Rückführungen rechtsstaatlich und verhältnismäßig sein müssen. Der Unterschied zwischen uns und Ihnen liegt darin: Wir wollen einen Staat, der konsequent handelt. Sie wollen aber vor allem einen Staat, der konsequent klingt. Rechtsstaatlichkeit bemisst sich nicht an der Lautstärke einer Forderung, sondern daran, ob staatliche Entscheidungen funktionieren und vor Gericht Bestand haben. Schauen wir uns deshalb Ihren Gesetzentwurf an. (Vizepräsidentin Baltes übernimmt die Sit- zungsleitung.) Sie wollen den Justizvollzug verpflichten, Aufenthaltsstatus und Identität ausländischer Gefangener frühzeitig zu klären, Behörden zu informieren, Dokumente zu beschaffen und mögliche Abschiebungen oder Überstellungen vorzubereiten. Das klingt zunächst nach einer grundlegenden Neuerung, allerdings: Ein wesentlicher Teil davon erfolgt heute bereits. Schon heute gibt es Informationspflichten und einen Austausch zwischen Justizvollzug, Ausländerbehörden und Staatsanwaltschaften. Schon heute gibt es § 456a StPO. Und selbstverständlich existieren auch die Vorschriften über die Europäische Strafvollstreckung nicht erst seit dem 20. August, als die AfD ihren Gesetzentwurf eingereicht hat. Tatsächlich wollen Sie bestehende Aufgaben teilweise noch einmal in das Saarländische Strafvollzugsgesetz schreiben und verkaufen dies als Reform statt als Wiederholung. Das ist aber keine neue sicherheitspolitische Architektur, das ist gesetzgeberisches Recycling, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) An den Stellen, an denen Sie tatsächlich etwas Neues verlangen, wird es bemerkenswert unkonkret. Die Justizvollzugsanstalt soll auf Identitätsklärung und Dokumentenbeschaffung „hinwirken“. Aber was heißt das denn konkret? Wo endet die Verantwortung der JVA? Sie fordern verbindliche Fristen, Sie nennen aber keine einzige. Sie wollen feste Ansprechpartner und ressortübergreifende Strukturen regeln, sagen aber nicht konkret, wie diese funktionieren sollen. Das ist keine Verbindlichkeit, das ist die gesetzgeberische Anordnung, irgendwie verbindlicher zu werden. Das Saarland kann seinen Strafvollzug organisieren, aber wir können mit einem saarländischen Landesgesetz weder die Voraussetzungen einer Abschiebung verändern noch § 456a der Strafprozessordnung, das internationale Rechtshilferecht oder das europäische Freizügigkeitsrecht ändern. Ihr eigener Antrag zeigt ja auch, dass Sie das wissen: Sie fordern die Landesregierung auf, sich beim Bund und auch auf europäischer Ebene für entsprechende Änderungen einzusetzen. Mit anderen Worten: Im Gesetzentwurf tun Sie so, als könne das Saarland das vermeintliche Problem lösen, und im begleitenden Antrag erklären Sie uns selbst, warum das Saarland genau das eben nicht tun kann. Besonders kritisch ist auch die Regelung zur Resozialisierung. Sie wollen Maßnahmen, die einer dauerhaften Eingliederung in Deutschland dienen, zurückstellen können, wenn eine Aufenthaltsbeendigung konkret bevorsteht. Aber eine geplante Abschiebung ist eben noch keine vollzogene Abschiebung, sie kann immer noch zum Beispiel an fehlenden Papieren scheitern, an tatsächlichen Hindernissen oder auch an gerichtlichen Entscheidungen. Dann haben wir im Ergebnis möglicherweise einen Menschen aus der Haft entlassen, bei dem notwendige Maßnahmen zur Wiedereingliederung zurückgestellt wurden. Deshalb sage ich Ihnen: Resozialisierung ist keine Sozialromantik, Resozialisierung ist Sicherheitspolitik. Denn erfolgreiche Resozialisierung bedeutet weniger Rückfälle, weniger Straftaten und damit auch weniger neue Opfer. Kommen wir nun zu Ihrem Antrag. Sie wollen § 456a StPO ändern und das Absehen von der weiteren Strafvollstreckung nach Verbüßung der Hälfte der Strafe stärker zum Regelfall machen. Dabei kann bereits heute von der weiteren Vollstreckung abgesehen werden, wenn eine verurteilte Person abgeschoben wird. Auch im Saarland ist dies bereits Verwaltungspraxis: Ein Absehen von der weiteren Vollstreckung kann grundsätzlich bereits nach der Hälfte der Freiheitsstrafe in Betracht kommen, bei schweren Straftaten gelten strengere Maßstäbe. Es bleibt bei einer Einzelfallentscheidung. Denn bei einer rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe müssen die Schwere der Tat, die Schuld des Täters, die Interessen der Opfer, der staatliche Strafanspruch und auch die öffentliche Sicherheit berücksichtigt werden. Ähnliches gilt für die Übertragung deutscher Freiheitsstrafen auf andere EU-Mitgliedsstaaten: Auch das ist bereits möglich. Eine Übertragung bedeutet selbstverständlich keinen Straferlass, die deutsche Freiheitsstrafe wird im anderen Mitgliedstaat weiter vollstreckt. Sie wollen nun für bestimmte Fallgruppen aus einer Ermessensregelung eine Sollregelung machen. Für welche Fallgruppen denn genau? Das bleibt offen. Die europäische Strafvollstreckung hängt nun einmal nicht allein von eigentümlichen Anträgen (Abg. Schindelhauer (SPD)) Ihrer Partei im saarländischen Landtag ab. Nein, europäische Strafvollstreckung ist kein Paketversand, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt gesetzliche Voraussetzungen, Prüfungen und auch einen anderen Mitgliedsstaat, der ebenfalls beteiligt ist. (Beifall von der SPD.) Schließlich wollen Sie auch das europäische Freizügigkeitsrecht verändern. Natürlich können schwere Gewalt-, Sexual- und terroristische Straftaten bei der Frage des Verlusts des Freizügigkeitsrechts berücksichtigt werden. Aber unser Rechtsstaat unterscheidet bewusst zwischen einer strafrechtlichen Verurteilung und der Frage, ob von einem Menschen gegenwärtig eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr ausgeht. Sie wollen diese Einzelfallprüfung durch eine gesetzliche Gefahrenvermutung verschieben. Damit sind wir doch beim Kern Ihrer beiden Anliegen: Wo der Rechtsstaat prüft, wollen Sie pauschalisieren. Bei Sachverhalten, bei denen bereits gehandelt wird, tun Sie so, als geschehe nichts. Zu Dingen, in denen das Saarland gar nicht zuständig ist, erwecken Sie den Eindruck, wir müssten einfach nur härter wollen. So funktioniert verantwortungsvolle Rechtspolitik nicht! Meine Damen und Herren, konsequente Strafvollstreckung, erfolgreiche Resozialisierung und rechtsstaatliche Rückführung sind keine Gegensätze. Dafür brauchen wir funktionierende Behörden, ausreichend Personal, digitale Verfahren, eine verlässliche Identitätsklärung und eine enge Zusammenarbeit zwischen Justiz, Polizei und Ausländerbehörden. Der Rechtsstaat ist nicht schwach, weil er genau prüft. Schwach wäre ein Staat, der vollmundige Entscheidungen trifft, die anschließend vor Gericht keinen Bestand haben. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen: Konsequenz zeigt sich nicht darin, wie oft man das Wort „konsequent“ in einen Antrag schreibt. Konsequenz zeigt sich darin, dass der Staat handelt - wirksam, rechtmäßig, aber auch verantwortungsvoll. Ihre beiden Vorlagen leisten dazu keinen überzeugenden Beitrag. Deshalb lehnen wir sowohl den Gesetzentwurf als auch Ihren Antrag ab. - Vielen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
