Raphael Schäfer
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kollegin Réka Klein ist schon darauf eingegangen, wir haben heute eine verbundene Aussprache zwischen zwei Themenkomplexen, einmal einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion und einmal den Antrag zum Thema „Demokratie stärken“ seitens der SPD-Fraktion. (Abg. Schäfer (CDU)) Zunächst zu Ihrem Gesetzentwurf, Herr Dörr. Wir lehnen diesen ab. Ich will es begründen. Die Kollegin Klein ist bereits auf zentrale Kritikpunkte eingegangen. Schauen wir einfach mal, was Sie regeln wollen bezogen auf die Direktwahl von Bürgermeistern, Landräten, dem Regionalverbandsdirektor und so weiter. Diese Personen werden Beamte auf Zeit. Sie werden Mitglied der Exekutive. Sie leiten Verwaltungen. Ich glaube, uns eint in diesem Hohen Haus die Meinung, dass diese Personen im Vorfeld ein klares Bekenntnis zur Verfassungstreue abgeben müssen, ein klares Bekenntnis zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Genau diese Wählbarkeitsvoraussetzung wollen Sie auf nach der Wahl verschieben, sozusagen vor dem beamtenrechtlichen Ernennungsakt. Das halten wir für falsch. Ich kann die Argumentation der Kollegin Klein mittragen. Denn wozu führt das? - Es führt dazu, dass jemand zur Wahl antreten und sie auch gewinnen könnte. Dann erst könnte festgestellt werden, dass er diese Voraussetzungen, ein klares Bekenntnis zur FDGO, das klare Bekenntnis zur Verfassungstreue, nicht einhält. Ich komme zum entscheidenden Punkt: Das führt nicht zu mehr Vertrauen bei der Bevölkerung, sondern ganz im Gegenteil, es führt zu einem klaren Konflikt mit dem Wählerwillen. Er würde diesen sozusagen geradezu organisieren. Das ist der entscheidend. Deswegen würden wir an der bestehenden Regelung auch festhalten. Ich will die Kritik zurückweisen, die der Kollege Schaufert angemerkt hat: kein politischer Gesinnungstest. Da sind wir ganz beisammen. Es sind breit durchmischte Wahlausschüsse, die am Ende dort entscheiden müssen. Sie machen das im Rahmen einer rechtsstaatlichen Einzelfallprüfung. Das ist der entscheidende Punkt, also nicht pauschal, sondern nur dann, wenn ganz konkrete Sachverhalte, Kritik- und Anhaltspunkte vorliegen. Dann kann dort eine Einzelfallprüfung erfolgen und natürlich auch eine Entscheidung im Einzelfall getroffen werden. Der zweite Punkt - darauf ist übrigens niemand in der Debatte eingegangen, auch Sie nicht, Herr Kollege Schaufert, bei der Begründung Ihres Gesetzentwurfs - ist ebenfalls ganz zentral. Genau deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf auch ab. Die AfD möchte nämlich sozusagen durch die Hintertür das Wahlalter, die Altersbegrenzung für kommunale Wahlbeamte, einkassieren und streichen. Den Passus, dass Wahlbewerber nur antreten dürfen, wenn sie zum Zeitpunkt des Amtsantritts das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben - das als Voraussetzung -, wollen Sie auch einkassieren. Wir sagen, auch das ist der falsche Weg. Deswegen, Herr Kollege Dörr, lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. (Beifall von der CDU.) Ich komme zu dem Themenkomplex Demokratieförderung. Ich kann für die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Landtagsfraktion erst einmal feststellen, dass Demokratie in Deutschland, Demokratie im Saarland, stark ist. Sie ist auch wehrhaft. Aber wir alle müssen leider feststellen, dass die Demokratie zunehmend unter Druck gerät. Sie kennen die ganzen schlimmen Ereignisse insbesondere der letzten Monate: extremistische Straftaten, Anschläge, Attentate auf unsere freie Bürgergesellschaft, ein erstarkender Rechtsextremismus, den man klar benennen muss, aber auch radikale Linksextremisten, die zahlreich unterwegs sind und leider auch ein erstarkender Antisemitismus. Das sind leider die Rahmenbedingungen. Deswegen ist es wichtig, dass Demokratie von einer aktiven Bürgergesellschaft lebt, von Menschen, die tagtäglich für demokratische Werte eintreten, die sich vor Ort, insbesondere in Verbänden, in Vereinen engagieren und einbringen. Demokratie ist kein Selbstläufer. Sie muss immer wieder kontinuierlich, mit Engagement, mit Herzblut, mit Einsatz untermauert werden. Das ist wichtig und deswegen ein herzliches Wort des Dankes im Namen der CDU-Fraktion an alle Personen, an alle Menschen, die sich tagtäglich für ein starkes demokratisches Gemeinwesen einsetzen, die sich in den Vereinen vor Ort engagieren. - Herzlichen Dank dafür! (Beifall von der CDU und bei der SPD.) Ich komme zum SPD-Antrag und will feststellen: Was die SPD heute beantragt, halten wir für den falschen Weg. Sie beantragt, die Neuausrichtung des Bundesförderprogramms „Demokratie leben!“ sowie die geplante Einstellung des Programmbereichs Innovationsprojekte abzulehnen. Deswegen lehnen wir den SPD-Antrag ab. Ich will es ganz sachlich begründen, denn - das verschweigt die SPD-Landtagsfraktion - der Bundesrechnungshof hat sich dieses Förderprogramm „Demokratie leben!“ ganz genau angeschaut und daran massive Kritik geübt, weil keine konkreten Zielvereinbarungen existieren, weil keine Erfolgskontrolle stattfindet. Der Rechnungshof spricht sogar von einem Projektsammelsurium ohne Wirkungskontrolle. Genau deswegen sagen wir, dass ein Neustart dieses Förderprogramms notwendig ist. Offenkundig sieht das auch die Bundesministerin so. Sie tut in unseren Augen genau das Richtige. Sie will einen Neustart dieses Förderprogramms voranbringen. Zur Wahrheit gehört auch, die Steuereinnahmen zu erwähnen. Das muss man alles einordnen. Wir haben dort insgesamt eine schlechte Ausgangssituation. Deswegen sollen die Mittel für dieses Förderprogramm um 10 Prozent gekürzt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt komme ich zum entscheidenden Punkt. Wie sieht gute Politik aus oder worin besteht sie? Sie (Abg. Schäfer (CDU)) besteht meines Erachtens darin, dass eine Ministerin, ein Minister die vorhandenen Geldmittel, die vom Parlament zur Verfügung gestellt werden, also in dem Fall von CDU und SPD auf Bundesebene, richtig und gezielt einsetzt und auch eine Erfolgskontrolle stattfindet. Genau das tut Frau Prien. Sie priorisiert, sie konzentriert auf die beiden Bereiche Demokratiebildung und Extremismusprävention, übrigens auch im digitalen Raum. Damit kommt sie nicht nur den Forderungen des Bundesrechnungshofs nach, sie bringt auch klar zum Ausdruck, wie bedeutsam die Verfassungsprinzipien einer staatlichen Neutralitätspflicht in diesem Bereich sind und eben eine sparsame Haushaltsmittelverwendung. Ich komme langsam zum Ende und möchte einen klaren Appell an die SPD-Fraktion und insbesondere an Sie, Frau Ministerpräsidentin, richten, was das Thema RPJ-Mittel angeht. Erklären Sie das bitte einmal den Menschen da draußen! Auf der einen Seite kritisieren Sie die eigene Bundesregierung, dass aus Ihrer Sicht dort falsche Schwerpunkte gesetzt werden und so weiter, auf der anderen Seite streichen Sie mit einem Federstrich hier im Land die sogenannten RPJ-Mittel nicht nur ein bisschen, sondern gleich ganz und verhindern damit echtes Engagement, ein echtes Eintreten junger Menschen für unser demokratisches Staatswesen, und das in einem Kontext, wo alle anderen Bundesländer es hinkriegen, die schaffen einen verfassungskonformen Rahmen. Dazu sind Sie nicht in der Lage. Ich frage Sie hier im Parlament direkt und persönlich und bitte Sie, hier und direkt zu antworten: Wie passt das zusammen, Frau Ministerpräsidentin?
