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Dr. Christopher Salm

CDU 26.08.2026 Sitzungen 17/50

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Saarländer! Die AfD fordert heute in einem Antrag beziehungsweise Gesetzentwurf die Änderung des Strafvollzugsgesetzes sowie die Änderung bundesrechtlicher Vorschriften. Herr Becker, Sie sitzen im Bundestag, adressieren Sie die Forderung, das Bundesrecht zu ändern, doch einfach dort! (Beifall von der CDU. - Abg. Becker (AfD): Wir haben ja leider noch keine Kanzlerin.) Erst im April hatten wir, die CDU-Fraktion, unter der Drucksache 17/2158 die konsequente Abschiebung straffällig gewordener, vollziehbar ausreisepflichtiger Personen gefordert. Bislang können wir aber auch bei dem Thema aufseiten der Landesregierung keine Prioritätensetzung erkennen. Wir hatten in unserem Antrag das Ziel formuliert - das Ziel verfolgen wir weiterhin -, dass alle vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten schon möglichst frühzeitig genutzt werden, statt erst dann tätig zu werden, wenn es letztlich zu wiederholten Straftaten gekommen ist, zu einer Entwicklung, die letztlich in eine Inhaftierung mündet. Unser Ansatz zielt auf den Zeitpunkt, bevor eine straffällige Person, die vollziehbar ausreisepflichtig ist, ins Gefängnis geht, hinter schwedische Gardinen wandert. Wir setzen vielmehr bereits zu dem Zeitpunkt an, zu dem es möglich ist: Ist eine Person vollziehbar ausreisepflichtig ist, so ist sie auch vollziehbar ausreisepflichtig, wenn sie keine Straftaten begangen hat. Wird aber eine Person, die vollziehbar ausreisepflichtig ist, noch straffällig, wollen wir dann bereits angreifen und alle rechtlichen und aufenthaltsbeendenden Maßnahmen in die Wege leiten. Der Ansatz zielt auf einen deutlich früheren Zeitpunkt. Das unterscheidet unseren Antrag aus dem April von dem von Ihnen heute vorgelegten: Wir wollen gar nicht warten, bis es zur Inhaftierung kommt. Ist jemand vollziehbar ausreisepflichtig und werden aufenthaltsbeendende Maßnahmen bereits geprüft, so muss, wenn derjenige straffällig wird, die Datenlage stimmen, dann muss es eine Priorisierung geben. Dann muss es auch eine Taskforce geben, die alle zuständigen Behörden miteinander vernetzt, damit, ganz bildlich gesprochen, der Sachbearbeiter eine Akte auf den Stapel nach oben legen kann, wenn jemand straffällig geworden ist. Unser Ansatz ist, dass in dem Fall die aufenthaltsbeendenden Maßnahmen auf Grundlage der Ressourcen, die - insoweit muss man sich auch ehrlich machen - vorhanden sind, schon ansetzen und nicht erst dann, wenn es zu einer Inhaftierung kommt. (Beifall von der CDU.) Das, was Sie in Ihrem Antrag als ersten Punkt aufführen, dass geprüft werden soll, ob bereits nach der Hälfte der Inhaftierungszeit Maßnahmen ergriffen werden können - das ist nach meiner Kenntnis Gegenstand Ihres Antrages -, wurde erst jüngst, glaube ich, durch das (Abg. Dr. Salm (CDU)) Justizministerium im Saarland geändert. Auch das könnte man wissen. Das soll gemacht werden. Wir erwarten auch, dass es umgesetzt wird. Aber wie gesagt: Unser Ansatz greift bereits deutlich früher. Ein wirksamer Rechtsstaat muss nämlich in der Lage sein, bereits frühzeitig zu reagieren und bestehende Ausreisepflichten konsequent umzusetzen. Das ist sicherheitspolitisch eine klare Priorität. Hierfür brauchen wir entsprechende Strukturen und ausreichende personelle Ressourcen. Wir hatten deshalb gefordert, und dazu stehen wir nach wie vor, dass die Digitalisierung der Ausländerbehörden deutlich beschleunigt wird, um eine moderne, effiziente und vernetzte Fallbearbeitung sicherzustellen. Wir hatten gefordert, sicherzustellen, dass bei vollziehbar ausreisepflichtigen Personen bereits bei der ersten Straftat - zum Beispiel Rohheitsdelikten, Sexualdelikten, Straftaten gegen das Leben - eine priorisierte aufenthaltsrechtliche Prüfung und Bearbeitung erfolgt und nicht erst, wenn es dann letztlich zu einem Gefängnisaufenthalt kommt. Wir hatten auch hier eine ressortübergreifende Taskforce gefordert, die sich genau damit befasst, nämlich untereinander vernetzt zu arbeiten. Bayern macht das bereits hervorragend. Deshalb ist unser Antrag deutlich weitgehender, deutlich substantiierter gewesen als das, was heute die AfD mit ihrem Gesetzentwurf vorgelegt hat, und deswegen werden wir Ihren Antrag und den Gesetzentwurf ablehnen. - Vielen Dank. (Beifall von der CDU.)

Alle Reden von Dr. Christopher Salm Protokoll ↗