Reinhold Jost
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf die inhaltlichen Schwerpunkte des Gesetzes eingehe, will ich gerne zuvorderst einige besondere Gäste unter uns begrüßen, die heute auf der Besuchertribüne Platz genommen haben und stellvertretend für die vielen Alltagshelden stehen, denen wir, wie heute Morgen in der Saarbrücker Zeitung in einem Kommentar nachzulesen ist, gar nicht oft genug Danke sagen. Ich begrüße Timo Meyer, Landesbrandinspekteur, Klaus Kürsteiner, Vizepräsident des Landesfeuerwehrverbands, Dirk Schmidt, Landesbereitschaftsleiter des DRK, Sebastian Klein als THW-Landessprecher, Guido Jost für den Arbeiter-Samariter-Bund, Klaus Kiefaber, Bereichsleiter Einsatzdienste Johanniter-Unfall-Hilfe, Marc Gross, Vizepräsident der DLRG, Professor Dr. Christopher Wolf für die Malteser und mit Blick auf mein Haus Dr. Thorsten Weiler, den Kollegen Jochum als Referatsleiter, der federführend an diesem Gesetz gearbeitet, hat sowie Herrn Dr. Lorenz und Herrn Schaadt. Sie alle stehen stellvertretend für viele Tausend Menschen in Feuerwehren, dem Technischem Hilfswerk, Hilfsorganisationen und vielen anderen, die unser integriertes Hilfeleistungssystem tragen. Sie sind die Helden unseres Alltags. Ich heiße Sie herzlich willkommen und danke, dass Sie da sind. (Beifall von SPD und CDU.) Wir beraten heute ein Gesetz über eine der grundlegendsten Aufgaben des Staates, den Schutz der Menschen und die Handlungsfähigkeit unseres Landes in Krisenzeiten. Mit dem SBSG entwickeln wir das bisherige SBKG konsequent weiter und führen Brandschutz, technische Hilfe, Katastrophenschutz, Krisenmanagement, KRITIS-Schutz, zivile Verteidigung sowie Selbstschutz und Selbsthilfe in einem der modernsten Bevölkerungsschutzgesetze Deutschlands zusammen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Dank an die Menschen, die unsere Hilfsleistungssysteme tragen, führt unmittelbar zu der Frage, warum wir jetzt einen neuen gesetzlichen Rahmen brauchen. Das bisherige SBKG hat sich seit 2006 doch grundsätzlich bewährt, könnte man meinen. Neu ist aber, die Gefahrenlage hat sich deutlich verschärft: Klimawandel, Starkregen, Hochwasser, Vegetationsbrände treffen auf Cybergefahren, mögliche Stromausfälle, verletzliche Lieferketten und eine angespannte sicherheitspolitische Lage. Zugleich steigen die Anforderungen an Ehrenamt, Führung und Koordination. Diese ganzheitliche Betrachtungsweise möchten wir nun mit dem neuen Saarländischen Bevölkerungsschutzgesetz auch rechtlich abbilden. Das ist nur die logische Konsequenz, nachdem wir personell aufgerüstet haben: Hauptamt stärkt Ehrenamt. Als ich ins Amt kam, waren in dem zuständigen Referat sechs Kolleginnen und Kollegen beschäftigt, mittlerweile sind wir in Richtung 15 unterwegs. Wir haben eine eigenständige Abteilung gegründet, die sich mit diesem Thema beschäftigt. Während der eine oder andere das kritisiert hat, ist dies in allen Bereichen der Blaulichtfamilie überwiegend gelobt worden Sie hat auch ihre Bewährungsprobe bereits bestanden. Herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen der Koordinierungsstelle. Es war und bleibt eine gute Entscheidung. (Beifall von der SPD.) Das Notwendige dieser Weiterentwicklung ist uns in den vergangenen Jahren sehr konkret vor Augen geführt worden, insbesondere durch das Pfingsthochwasser 2024, aber auch zuletzt durch den Waldbrand in der Gemeinde Illingen bei Hirzweiler und Wustweiler. Die Ereignisse haben gezeigt, das Saarland kann Krise, aber wir können, nein, wir müssen noch besser werden. Beim Waldbrand waren in der Spitze mehrere Hundert Kräfte gleichzeitig beteiligt, insgesamt mehr als 1.000 Helferinnen und Helfer. Allen Beteiligten gilt an dieser Stelle mein ausdrücklicher Dank. Den verletzten Einsatzkräften wünsche ich auch in Ihrem Namen gute Genesung. Das hat gezeigt, wir stehen zusammen, wenn es gilt. Herzlichen Dank! (Beifall von der SPD.) Aus diesen Erfahrungen folgt jedoch auch eine weitere zentrale Konsequenz: In einer Krise darf nicht erst geklärt werden, wer mit wem spricht, wer ein Lagebild erstellt oder wer welche Entscheidungen trifft. Das SBSG unterscheidet klar zwischen operativ-taktischer Führung an der Einsatzstelle und administrativ-organisatorischer Krisenbewältigung in den Verwaltungen. Wie die sprichwörtlichen zwei Seiten einer Medaille gehört beides untrennbar zusammen. Grundlage für erfolgreiche Krisenbewältigung sind ein gemeinsames, aktuelles und belastbares Lagebild sowie klare Krisenmanagementstrukturen auf Gemeinde-, Kreis- und Landesebene. Wer führen, koordinieren und Hilfe organisieren soll, muss wissen, was passiert, wo Kräfte gebunden sind und wo welche Unterstützung gebraucht wird. Ein rechtsklar geregeltes Krisenmanagement ersetzt Improvisation durch Vorbereiten des Handelns. Gutes Krisenmanagement alleine reicht jedoch nicht aus. Entscheidend ist dabei, Krisen möglichst gut vorzubereiten, um ihnen gewappnet entgegenzutreten. Deshalb richten wir den Bevölkerungsschutz stärker an den tatsächlichen Risiken aus. Gefährdungs- und Risikoanalysen werden verbindliche Grundlage der Planung: Welche Gefahren bestehen? Welche Fähigkeiten werden benötigt und was kann gemeinsam vorgehalten werden? Darauf bauen Bedarfs- und Entwicklungsplanung in der Folge der Beschaffung auf. Das SBSG konkretisiert zudem die bereits bestehende Pflicht zur Erstellung gefahrenspezifischer Alarm- und Einsatzpläne. Dies gilt ausdrücklich auch für Hochwasser und Starkregen. Ich bin der Kollegin Umweltministerin sehr dankbar, dass sie mit Blick auf ihr Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept auch den Kommunen hilfreich zur Seite steht. - Fragen zu gefährdeten Einrichtungen, Evakuierung, Ausweichwegen und Hochwasserschutz müssen vor einer Lage beantwortet werden, nicht währenddessen. Der strategische Ansatz muss daher lauten: Vorsorge statt bloßer Reaktion. Gerade die erwähnten Großereignisse machen deutlich, dass sich solche Lagen nicht innerhalb einzelner Gemeinde- oder Organisationsgrenzen bewältigen lassen. Deshalb stärken wir die überörtliche und interkommunale Zusammenarbeit. Nicht jede Gemeinde muss jede selten benötigte Spezialtechnik selbst vorhalten. Entscheidend ist, dass sie im Ernstfall auf benötigte Fähigkeiten zugreifen kann, und zwar unabhängig davon, ob es sich um die Feuerwehr, das THW, das DRK oder andere handelt. Wir wollen gemeinsam wissen, wer was hat und wie wir an die entsprechenden Dinge kommen. Um es umgangssprachlich zu sagen: Es ist manchmal besser zu haben als zu brauchen, aber vor allen Dingen ist es entscheidend, gut zu wissen, wo man was hat. Gemeinsame Strukturen, Beschaffung, Ausbildung und Einsatz sparen Ressourcen, vermeiden unnötige Doppelvorhaltung und erhöhen durch die mögliche Spezialisierung die Qualität in der Lagebewältigung. Hilfsorganisationen und THW bleiben dabei unverzichtbare Partner mit Spezialtechnik und Fachkompetenz. Der Bevölkerungsschutz funktioniert nicht in Organisationsfarben, sondern im Zusammenspiel. Wir nehmen aber auch die Ereignisse und Erkenntnisse zum Anlass, um gemeinschaftlich mit unseren Partnern in der Großregion spezifische Fähigkeiten, insbesondere zur Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung aufzustellen. Es gilt der Grundsatz: Nur gemeinschaftlich und über Grenzen hinweg können wir auf neue Herausforderungen adäquat reagieren. Einen entsprechenden Letter of Intent zwischen Luxemburg, dem Département Moselle, Rheinland-Pfalz und dem Saarland bereiten wir gerade vor. Vor dieser Sitzung habe ich noch einmal mit meinem Kollegen Innenminister Léon Gloden telefoniert, der mir gesagt hat, auch Belgien ist daran interessiert, sich einzubringen. Ich will an einem einzigen Beispiel deutlich machen, wie fruchtbar das sein kann. Timo Meyer, noch einmal ein herzliches Wort des Dankes an das Engagement der Feuerwehren für das grenzüberschreitende Alltagsabkommen mit Moselle, das wir im letzten Jahr unterschrieben haben. In diesem Jahr wollen wir das mit Luxemburg machen. Das ist gelebtes Europa. Wenn das dann darauf hinausläuft, dass wir auch gemeinsam beispielsweise einheitliches Material beschaffen und gemeinsam üben, um Vegetations- und Waldbrände in dieser gemeinsamen Region zu bekämpfen, ist das der nächste Schritt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) Eine solche Zusammenarbeit muss zugleich in verlässliche Katastrophenschutzstrukturen eingebettet werden. Deshalb entwickeln wir auch den Katastrophenschutz weiter. Bewährte Strukturen bleiben dabei erhalten, Zuständigkeiten werden aber systematischer geordnet. Nahtbeziehungsweise Schnittstellen zwischen alltäglicher Gefahrenabwehr, außergewöhnlicher Einsatzlage, Großschadenslage und Katastrophen werden geschlossen beziehungsweise minimiert. Unsere Führungssysteme müssen diesen Aufwuchs ohne Führungsbruch, Informationsverlust und unnötige Reibungsverluste ermöglichen. Dabei ist das Ehrenamt das Rückgrat. Die besten Strukturen funktionieren nur mit den Menschen, die sie tragen. Deshalb bleibt das Ehrenamt das Rückgrat unserer Hilfeleistungssysteme, egal bei welcher Organisation aus der Blaulichtfamilie. Ehrenamt stärken heißt aber auch, Ehrenamt entlasten. Deswegen ermöglicht das SBSG bessere hauptamtliche Unterstützungsstrukturen. Wenn wir durch hauptamtliche Verwaltungsaufgaben, Beschaffungen, Wartung, Erstellung von Konzepten und Ausbildungsplanung das Ehrenamt unterstützen, gewinnen Ehrenamtliche Zeit für Ausbildung, Übung, Führung und Einsatz. Haupt- und Ehrenamt sind keine Gegensätze. Richtig organisiert greifen sie im Sinne eines effizienten Bevölkerungsschutzes wie Zahnräder ineinander. Wir „eschtamiere“ das auch. Die Feuerwehrentschädigungsverordnung ist ein solches Beispiel, das Thema der helfenden Gleichstellung genauso, die wir weiterentwickeln wollen. Wir werden uns auch noch andere Bereiche zur Stärkung des Ehrenamtes - gegebenenfalls auch auf Bundesratsinitiativen hin - anschauen, um zu unterstützen. Die Helfendengleichstellung habe ich angesprochen. Wer das Ehrenamt stärken will, muss aber nicht nur Strukturen schaffen, sondern auch die Menschen rechtlich absichern. Deshalb präzisieren und erweitern wir Freistellung, Lohnfortzahlung und Verdienstausfall für Helfende bei den Hilfsorganisationen. Das Saarland hat bereits 2023 weitreichende Regelungen geschaffen. Mit dem SBSG schärfen wir sie weiter nach. Wer ehrenamtlich Verantwortung für die Sicherheit unserer Gesellschaft übernimmt, darf dadurch nicht unangemessen benachteiligt werden. Einsatzfähigkeit entsteht nicht erst bei der Alarmierung, sondern durch Ausbildung, Fortbildung und Übungen. Auch das muss die Rechtsstellung der Helfenden angemessen berücksichtigen. Eine fundierte Aus- und Fortbildung ist die Basis für effektive Gefahrenabwehr. Deswegen entwickeln wir die bisherige Landesfeuerwehrschule zur Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule, also zu einer echten Bevölkerungsschutzschule für das gesamte Saarland. Für den Neubau sind bereits jetzt rund 53 Millionen Euro vorgesehen. Die sollen bis 2031 dann verbaut und Homburg bezugsfertig sein. Dort sollen Brandschutz, technische Hilfe und Katastrophenschutz stärker gemeinsam aus- und fortgebildet werden. Zugleich soll die Schule mit Bildungseinrichtungen der Hilfsorganisationen, anderen Landesfeuerwehrund Katastrophenschutzschulen, dem THW und der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und zivile Angelegenheiten zusammenarbeiten. Unser Ansatz lautet: Keine unnötigen Doppelstrukturen, sondern Kompetenz zusammenführen; gemeinsam lernen, üben und handeln. Neben leistungsfähigen Einsatzstrukturen und guter Ausbildung müssen wir zugleich aber auch die Systeme schützen, von denen unser tägliches Leben abhängt. Ein wesentlicher neuer Baustein ist deswegen auch der Schutz der kritischen Infrastrukturen. Deshalb schaffen wir erstmals einen eigenständigen landesrechtlichen Rahmen, um eine koordinierende Stelle - KRITIS - zu schaffen. Zugleich bilden wir die Grundlage ab, dort landesrechtlich zu handeln, wo bundesrechtliche Schwellenwerte den Besonderheiten eines kleinen Flächenlandes nicht gerecht werden. Maßstab ist die Versorgungssicherheit der Menschen im Saarland und nicht irgendwelche gegriffenen Zahlen auf Bundesebene. Der Schutz unserer Handlungs- und Versorgungsfähigkeit führt zugleich zu einem Thema, das angesichts der veränderten Sicherheitslage wieder stärker in den Blick rückt: die zivile Verteidigung. Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich grundlegend verändert. Vorsorge bedeutet dabei nicht, Angst zu verbreiten, sondern staatliche Handlungsfähigkeit, Bevölkerungsschutz und Versorgung auch in einer Verteidigungssituation sicherzustellen. Das SBSG schafft landesrechtliche Grundlagen und bestimmt alarmkalenderführende Stellen sowie eine Zentralstelle für die zivile Alarmplanung. Viele dieser Strukturen haben zugleich einen friedenszeitlichen Doppelnutzen, etwa Kommunikation, Lagebilder, Notfallplan, Redundanzen und Versorgungssicherheit. Um es auf den Punkt zu bringen: Wir waren jahrzehntelang gewöhnt, dass die Bundeswehr da war, wenn wir sie als Zivilistinnen und Zivilisten gebraucht haben. Wir müssen umdenken. Die Bundeswehr muss wissen, wer vonseiten der zivilen Bevölkerungs- und Katastrophenschutzeinheiten da ist, um sie für den Fall der Fälle zu unterstützen. Dafür wappnen wir uns, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD.) All diese Regelungen sind nicht am grünen Tisch entstanden. In ihnen steckt die Erfahrung derjenigen, die Bevölkerungsschutz jeden Tag praktisch gestalten. Feuerwehren, Katastrophenschutzbehörden, Hilfsorganisationen, Kommunen, Verbände, Landesressorts haben ihre Erfahrungen eingebracht. In der externen Anhörung gingen 18 Stellungnahmen mit mehr als 200 Seiten Vorschlägen ein. Eine Vielzahl dieser Vorschläge wurde übernommen, Begriffe und Zuständigkeiten präzisiert, Verfahrens-, Alarmierungs-, Freistellungsregelungen optimiert und Führungsstrukturen nachgeschärft. Breite Zustimmung gibt es zum ganzheitlichen Ansatz und zum durchgängigen System vom Kleinen ins Große. Es gab niemanden, der dieses Gesetz dem Grunde nach ablehnt. Überall gab es zum Glück gute und vor allen Dingen positive Rückmeldungen. Doch nicht jedes operative Detail gehört in ein Parlamentsgesetz. Dafür sind Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und Konzepte die geeigneten Instrumente. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurde selbstverständlich auch die Frage aufgeworfen, welche Auswirkungen die neuen Regelungen auf unsere Kommunen haben. Die kommunalen Spitzenverbände haben zu Recht die finanziellen Auswirkungen des SBSG hinterfragt. Unsere Bewertung ist klar, der Entwurf schafft überwiegend keine völlig neuen kommunalen Aufgaben, sondern konkretisiert und systematisiert bestehende Aufgaben und Abläufe, bildet Kooperationen rechtlich ab und passt sie veränderten Gefahrenlagen an, zugleich ermöglicht er gemeinsame Dienststellen, interkommunale Kooperationen, gebündelte Beschaffung und gemeinsame hauptamtliche Unterstützung auch zur Entlastung, was ausdrücklich von der kommunalen Familie eingefordert und als Vorschlag eingebracht wurde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die tatsächliche Entwicklung im Vollzug werden wir uns trotz der seit 2020 stetig gestiegenen Zuweisungen aus der Feuerschutzsteuer, was im vergangenen Jahr insgesamt ein Aufkommen von 6 bis auf 9 Millionen Euro ausgemacht hat, noch einmal anschauen. Wo die rechtlichen Voraussetzungen eines Ausgleichs erfüllt sind, werden wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Konnexitätsausführungsgesetz selbstverständlich nachkommen. Bevölkerungsschutz ist weit mehr als die Reaktion auf ein einzelnes Ereignis. Eine wirksame Gefahrenabwehr beginnt lange vor dem Schadensereignis mit Risikoanalysen, Ausbildung, Übungen, Beschaffung, Alarm- und Einsatzplanung und Kooperation. Bevölkerungsschutz ist zentraler Bestandteil staatlicher Daseinsvorsorge. Das neue Gesetz enthält Bewährtes, stärkt Kommunen und überörtliche Zusammenarbeit, verändert Risikoanalysen und Krisenmanagement, verbessert KRITIS-Schutz, zivile Verteidigung, entwickelt die Landesfeuerwehrschule weiter, optimiert die Rahmenbedingungen der Helfenden und schafft mehr Rechtsklarheit. Unser gemeinsamer Gedanke lautet: Bevölkerungsschutz muss als Gesamtsystem funktionieren. Wir stärken hierbei nicht eine Organisation auf Kosten anderer, sondern das Gesamtsystem. Bei all diesen Strukturen, Regelungen und Investitionen dürfen wir eines nicht aus dem Blick verlieren: Am Ende geht es um Menschen, Menschen in unserem Land, die auf Hilfe vertrauen, und um diejenigen, die diese Hilfe leisten. Beim Pfingsthochwasser 2024 oder bei dem Waldbrand in Illingen haben wir erneut erlebt, was vor allem ehrenamtliches Engagement über alle Organisations- und kommunale Grenzen hinweg zu leisten vermag. Das Saarland ist den Helferinnen und Helfern zu großem Dank verpflichtet. Dieser Dank muss sich in verbesserten Rahmenbedingungen ausdrücken. Dazu soll dieses Gesetz beitragen. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, zum Schluss meiner Ausführungen Folgendes: Niemand weiß, welche Krise als Nächstes kommt: Hochwasser, Waldbrand, Stromausfall, Ausfall kritischer Infrastruktur oder eine heute noch nicht absehbare Lage. Aber wir können entscheiden, wie gut wir vorbereitet sind. Wir wollen starke Kommunen, leistungsfähige Feuerwehren und Organisationen aus der Blaulichtfamilie, das THW als starken Partner, moderne Katastrophenschutzstrukturen und handlungsfähige Verwaltungen. Das SBSG schafft dafür den rechtlichen Rahmen. Es enthält Bewährtes, stärkt Vorsorge und Zusammenarbeit und unterstützt die Menschen, die unseren Bevölkerungsschutz tragen. Pfingsthochwasser und Waldbrand haben gezeigt: Auf unsere Einsatzkräfte ist Verlass. Sorgen wir dafür, dass sie sich auf uns verlassen können! Ich bitte um konstruktive Unterstützung, auch um Verständnis, dass es etwas länger wurde mit der Einbringung als die vorgesehenen siebeneinhalb Minuten. Aber ich denke, der Wichtigkeit und der Bedeutung dieses Themas ist es angemessen. - Herzlichen Dank und Glück auf! (Beifall von der SPD.)
