Christina Baltes
Vielen Dank, Herr Dr. Salm, für Ihren Redebeitrag. - Weitere Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 17/2347. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfs in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Verfassungs- und Rechtsfragen, Wahlprüfung, Datenschutz und Informationsfreiheit ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/2347 in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben SPD- und CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Landtagsfraktion Drucksache 17/2349. Wer für die Annahme dieser Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Antrag Drucksache 17/2349 mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt hat die AfD-Landtagsfraktion, dagegen gestimmt haben SPD- und CDU-Landtagsfraktion. Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: Zweite Lesung des Gesetzes zur verbesserten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Saarland (Drucksache 17/2151) (Abänderungsantrag Drucksache 17/2356) Zur Berichterstattung erteile ich dem Ausschussvorsitzenden Herrn Abgeordneten Hermann-Josef Scharf das Wort. Abg. Scharf (CDU), Berichterstatter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Regierung des Saarlandes zum Gesetz zur verbesserten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Saarland, Drucksache 17/2151, wurde vom Plenum in seiner 47. Sitzung am 18. April 2026 in Erster Lesung angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit überwiesen. Das dem zugrunde liegende Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz, SBGG, trat am 26.11.2003 in Kraft und wurde im Jahr 2019 mit dem Gesetz zur Änderung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes umfassend novelliert. Wesentliche Elemente der Gesetzesnovelle waren ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot zugunsten von Menschen mit Behinderungen, umfassende Vorgaben im Bereich der Barrierefreiheit für die öffentliche Hand, Vorgaben zur Nutzung Leichter Sprache und eine Neuregelung von Rechtsbehelfen, namentlich des Schlichtungsverfahrens und der Verbandsklage. Teil der Novelle war auch die Verpflichtung der Landesregierung, dem Landtag zum 1. Januar 2025 über die wesentlichen Neuerungen des SBGG zu berichten. Diese Normen betreffen Kerninhalte des Gesetzes, insbesondere die Themenbereiche barrierefreier Bau, Regelungen zu Leichter Sprache, barrierefreie Informationstechnik, Verbandsklagerecht und Schlichtungsverfahren. Die Evaluation wurde durch das ISG, das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH, zusammen mit Prof. Dr. Felix Welti von der Universität Kassel erstellt. Der barrierefreie Endbericht wurde auftragsgemäß Ende August 2025 vorgelegt und fristgerecht an den Landtag übermittelt. Die Evaluation empfahl eine verbesserte Wirksamkeit bestehender Regelungen, insbesondere im Bereich Barrierefreiheit und Rechtsbehelfe, sowie hinsichtlich der Regelungen zum Landesbeirat und zum Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Sie wurde in einem breiten Be- (Abg. Scharf (CDU)) teiligungsverfahren mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und Organisationen der Betroffenen und Vertretern aus Verwaltung und Wirtschaft diskutiert. Darüber hinaus wurden zusätzliche Vorschläge zur Fortentwicklung des Gesetzes durch die unabhängige Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte berücksichtigt. Der nun vorliegende Gesetzentwurf greift den beschriebenen Handlungsbedarf in Form einer Weiterentwicklung des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes auf und hat folgende inhaltliche Schwerpunkte: barrierefreie Kommunikation, Schlichtungsverfahren, Regelungen zum Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Regelungen zum Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen, Regelungen zu den kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, gesetzliche Verankerung der Landesfachstelle Barrierefreiheit sowie Berichtswesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf gelesen und beraten und kam überein, am 10.06.2026 eine Anhörung durchzuführen. Für ihre konstruktiven Beiträge möchte ich den angehörten Institutionen an dieser Stelle nochmals herzlich danken. Es war eine hervorragende Diskussion. (Beifall von CDU und SPD.) Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion haben daraufhin einen gemeinsamen Abänderungsantrag eingebracht, der Ihnen als Drucksache 17/2356 vorliegt. Dieser Abänderungsantrag wurde einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen. Sodann hat der Ausschuss folgenden Beschluss über das Gesetz im Ganzen gefasst: Der Gesetzentwurf zur verbesserten Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention im Saarland, Drucksache 17/2151, wurde unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags bei Zustimmung der SPD- und der CDU-Fraktion sowie Enthaltung der AfD-Fraktion einstimmig angenommen. Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzes in Zweiter und letzter Lesung. - Danke, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall von CDU und SPD.)
