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Plenarprotokoll 8/72

24.01.2024 · 256 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (33)SPD (21)Die Linke (19)CDU (18)GRÜNE (14)FDP (12)

Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen, damit wir mit der Sitzung beginnen können. Ich begrüße Sie zur 72. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Ich eröffne die Sitzung. Die vorläufige Tagesordnung der 72., 73. und 74. Sitzung liegt Ihnen vor. Die Abgeordneten Beate Schlupp und Thomas Diener haben zwischenzeitlich die Aufsetzung ihrer Kleinen Anfragen zurückgezogen. Damit entfallen die Tagesordnungspunkte 32, 33 und 34. Wird der vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Ich sehe und höre, das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der 72., 73. und 74. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich heiße Sie ganz herzlich zu unserer ersten Sitzung im neuen Jahr willkommen, und gestatten Sie mir noch diesen Halbsatz: Obwohl das Jahr schon etwas fortgeschritten ist, wünsche ich Ihnen und Ihren Familien alles erdenklich Gute, vor allen Dingen Gesundheit. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Uns allen wünsche ich zahlreiche produktive, in der Sache durchaus auch mal harte, aber stets faire Debatten zum Wohle der Menschen in unserem Land. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestern Abend hat unser Landtag mit einer sehr würdigen Gedenkstunde hier im Plenarsaal den Opfern des Nationalsozialismus gedacht. Ich freue mich außerordentlich darüber, dass Herr Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrates der Deutschen Sinti und Roma, dessen Schilderungen, wie auch immer, Denkanstöße enthalten haben, dass er als Redner für uns zur Verfügung stand. Ich denke, wir sind uns alle einig, seine Worte wirken nach. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Horst Förster, AfD, und auf der Regierungsbank) Danken möchte ich an dieser Stelle der Landtagsverwaltung für die Vorbereitung dieses, wie ich finde, sehr gelungenen gestrigen Abends. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen zu den zurückliegenden Geburtstagen. Im Dezember gratuliere ich recht herzlich nachträglich zum Geburtstag Hannes Damm, Dr. Sylva Rahm-Präger, Christiane Berg und Barbara Becker-Hornickel. Herzlichen Glückwunsch nachträglich zum Geburtstag! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Im Januar gratuliere ich recht herzlich nachträglich zum Geburtstag Andreas Butzki, Innenminister Christian Pegel, Paul-Joachim Timm, Thomas Krüger, Beatrix Hegenkötter und Thore Stein. Herzlichen Glückwunsch nachträglich zum Geburtstag! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Gemäß Paragraf 4 Absatz 4 wird die Abgeordnete Jutta Wegner als Schriftführerin für die heutige Sitzung benannt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 : Aktuelle Stunde. Die Fraktion der SPD hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Vertrauen stärken – Zusammenhalt festigen – Demokratie verteidigen“ beantragt. Aktuelle Stunde „Vertrauen stärken – Zusammenhalt festigen – Demokratie verteidigen“ Im Ältestenrat besteht Einvernehmen, für die Aktuelle Stunde eine Redezeit von bis zu 75 Minuten vorzusehen, sofern der Minister die angemeldete Redezeit von 15 Minuten nicht ausschöpft. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Fraktionsvorsitzende Herr Barlen.

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Julian Barlen SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir starten in diese Landtagswoche in einer überall im Land sehr angespannten, sehr aufgewühlten Stimmungslage, die uns, glaube ich, alle sehr beschäftigt, (Torsten Renz, CDU: So ist es.) die uns auch Sorgen bereitet, auch mir persönlich: handfeste Folgen von Krieg, der innige Wunsch nach Frieden, die Energiekrise, gestiegene Preise, oft unversöhnlich erscheinende Positionen über das Ob und das Wie von Wandel, von Modernisierung, viel Streit, wenig konstruktive Kooperation in der Politik, einerseits eine fundamentale Opposition, andererseits aber auch – und da reden wir nicht drum herum – eine vielfach zerstritten erscheinende Ampel in Berlin, die jüngst nicht damit überzeugt hat, was sie tut und wie sie es tut, und all das, meine Damen und Herren, all das nach den Jahren von Corona und einem ohnehin schon sehr angegriffenen deutschen Nervenkostüm, was zusätzlich gereizt wird. Wir sehen Bauernproteste, wir sehen Klimakundgebungen, wir sehen sogenannte Montagsdemonstrationen und Unternehmeraufstände. Wir erleben in den letzten Tagen in ganz Deutschland Großdemonstrationen für den Schutz unserer Demokratie. Gerade, meine Damen und Herren, werden wichtige Fragen in Deutschland sehr grundlegend diskutiert: Wie wollen wir zusammenleben? Was wollen wir als Gesellschaft eigentlich erreichen? Wie wollen wir zusammenleben? Wie wollen wir diese Ziele als Gesellschaft erreichen? (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und so unterschiedlich, meine Damen und Herren, man jede dieser Fragen für sich beantworten mag, eines eint uns hoffentlich – und dafür wollen wir auch mit dieser Aktuellen Stunde werben –: Unser Land wird sich nur gut entwickeln, wenn wir das Vertrauen ineinander und in die Politik insgesamt stärken, wenn wir den Zusammenhalt, das Verbindende und nicht die Gegensätze betonen und wenn es uns gelingt, die Demokratie, den demokratischen Rechtsstaat als solchen erfolgreich gegen die zunehmenden Attacken zu verteidigen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und da tut sich gerade was in Deutschland, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und das macht Hoffnung. Gestern Abend, meine Damen und Herren – die Präsidentin hat es gut in Worte gefasst –, haben wir hier im Plenarsaal eine sehr bewegende, eine sehr durch das persönliche Schicksal der Familie Rose geprägte Gedenkstunde zur Befreiung des KZ Auschwitz vor 79 Jahren erlebt. Romani Roses Geschichte, eine Geschichte einer Familie, wo die meisten den Holocaust nicht überlebt haben, ist uns eine Mahnung, ist uns ein Appell, warum auch fast 80 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz dieses Bewusstsein, wie es dazu gekommen ist, und auch die Notwendigkeit, heute zu handeln im Jetzt, warum das gefragt ist. Ich möchte mich auch namens der SPD-Fraktion an dieser Stelle noch mal sehr herzlich bei der Präsidentin, bei Herrn Rose, bei allen Mitwirkenden für diese würdige Veranstaltung gestern bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP) Und dass die AfD-Fraktion gestern nach dieser Rede kopfschüttelnd sitzen geblieben ist und auch jetzt sogar den Worten der Präsidentin ihren Applaus verwehrt hat, das ist, finde ich persönlich, einerseits beschämend, (Tilo Gundlack, SPD: Was hast du erwartet?) auf der anderen Seite aber auch entlarvend zugleich, (Zuruf von Thore Stein, AfD) auch wenn sich die AfD natürlich wieder in der Opferrolle sieht an dieser Stelle. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Oh Mann! – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Meine Damen und Herren, „Vertrauen stärken – Zusammenhalt festigen – Demokratie verteidigen“, was verstehen wir darunter? Warum setzen wir auf diesen Dreiklang in einer Phase von Gegensätzlichkeiten, in einer Zeit von Sorgen, von Wut, angesichts von Konflikten und von zu wenig Zuversicht in der Gesellschaft? „Vertrauen stärken“ heißt für uns vor allem, politisch klar, verständlich und zuverlässig zu arbeiten, zu sagen, was man tut, zu tun, was man sagt, für die Menschen da zu sein, im Dialog zu sein, ihre Probleme zu sehen, zu verstehen, nachfühlen zu können, auch wenn es weh tut, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) nicht nur große, hehre Ziele zu haben – die muss man haben –, sondern immer auch einen realistischen Plan, wie man diese Ziele auf eine gerechte, auf eine realistische, auf eine sozialverträgliche Art und Weise erreicht. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und dem wollen wir nicht zuletzt gerecht werden, indem wir die Dinge auch beim Namen nennen hier in Mecklenburg-Vorpommern. Die Bauernproteste, meine Damen und Herren, der letzten Wochen, sind ein sehr gutes Beispiel dafür. Wir haben als SPD-Fraktion und unsere Regierung, die Ministerpräsidentin, unser Landwirtschaftsminister allen voran, haben sich nicht weggeduckt, sondern sind hingegangen, haben nicht geschwiegen, sondern klar gesagt, dass es so nicht geht, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) einfach aus der Kalten heraus, ohne Erklärung, ohne den Dialog der Landwirtschaft weitere Bürden aufzuerlegen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Auf den Demonstrationen, in den Betrieben, die wir besuchen, haben wir klargemacht, es geht um mehr. Gesundes Essen, nachhaltiges, regionales Wirtschaften, moderne Arbeitsplätze, die Bewältigung des ökologischen Wandels, der Erhalt dörflicher Strukturen und Gemeinschaften, bezahlbare Preise für die Produkte, all das leisten die Bäuerinnen und Bauern (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeden Tag und versorgen uns damit als gesamte Gesellschaft. Das ist unverzichtbar meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Die Landwirtinnen und Landwirte können zu Recht erwarten, dass Politik verlässliche Rahmenbedingungen und faire Bedingungen im Wettbewerb schafft. Und bei den Bauernprotesten, meine Damen und Herren, geht es um mehr als Kfz-Steuer und Agrardiesel, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) es geht darum, die Landwirte, den ländlichen Raum insgesamt zu sehen und zu respektieren. Und dazu bekennen wir uns auch heute und stehen an ihrer Seite. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und es ist gut, dass die Kfz-Steuer schon abgeräumt wurde und auch die Reduzierung der Agrardieselbeihilfe entschärft wurde und es nun aber sehr konkrete weitere Vorschläge aus Mecklenburg-Vorpommern gibt, die im Länderkreis beraten werden. Meine Damen und Herren, das beste Mittel für Vertrauen der Menschen ist und bleibt aber verlässliche Regierungsarbeit, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) und darauf können sich die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern verlassen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zurufe von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Sagen, was man tut, tun, was man sagt – (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Renz, CDU) genau das ist das Leitmotiv, und da können sich die Menschen auf die Ministerpräsidentin, da können sich die Menschen auf die SPD-Fraktion verlassen. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Während Corona, während Corona, als es bei der Energiekrise um Versorgungssicherheit ging, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) beim Einsatz für bezahlbare Energie – vieles davon haben wir auch gemeinsam gemacht, an die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion gerichtet, und haben gemeinsam Verantwortung übernommen an der Stelle –, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das wird dann aber auch nicht besser.) wenn es um die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung geht, als da wären die Kitabeitragsfreiheit, das Tariftreuegesetz, das Azubi- und Seniorenticket, die Schulgeldfreiheit für Gesundheitsberufe, das neue Feuerwehrprogramm, Investitionen gemeinsam mit den Kommunen in moderne Schulen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wo sind denn die modernen Schulen, Herr Barlen?) Initiativen für mehr Lehrerinnen und Lehrer, der Frauentag als Feiertag, Millionen gepflanzte Bäume, die Förderung von Balkon-Solaranlagen, (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) der pünktlich beschlossene Doppelhaushalt, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) mehr Wohnungsbau, starke Kommunalfinanzen … (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wohnungsbau, ich lach mich tot! – Glocke der Präsidentin – Enrico Schult, AfD: Sie müssten ja bei 40 Prozent stehen …)

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Birgit Hesse

Herr Schult! (Enrico Schult, AfD: … bei diesen ganzen Wohltaten.) Herr Schult! (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte, einmal die Zeit zu stoppen. (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, Jan-Phillip Tadsen, AfD, und Torsten Koplin, DIE LINKE) Herr Tadsen, die Glocke hat geläutet, alle wissen, alle wissen, (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) was das bedeutet, nämlich, dass der Redner aufhört zu reden. Das hat Herr Barlen auch in vorbildlicher Art und Weise gemacht. Ich bitte, jetzt auch die Zwischenrufe einzustellen, weil der Redner nicht mehr zu verstehen war. Bitte, Herr Barlen, Sie haben das Wort!

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Julian Barlen SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich bin gerade einmal dabei zu begründen, warum es wichtig ist, zu sagen, was man politisch vorhat und es dann auch zu tun. (Heiterkeit bei Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie tun es ja nicht.) Und das werden Sie … Da es sich um die Aufzählung von tatsächlich abgearbeiteten Punkten handelt, (Thore Stein, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD: Wohnungsbau?!) können Sie hier so lange schreien, bis Ihnen die Kehle aus dem Hals fliegt, aber das wird nichts daran ändern, dass das Teil der Bilanz ist, wenn wir sagen, was wir tun, und tun, was wir sagen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Bei der Kitabeitragsfreiheit, beim Tariftreuegesetz, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) wenn es um das Azubi- und Seniorenticket geht, wenn es um die Schulgeldfreiheit für Gesundheitsberufe geht, wenn es um das Feuerwehrprogramm geht, wenn es um moderne Schulen und Initiativen für mehr Lehrerinnen und Lehrer geht, (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Torsten Renz, CDU) wenn es um den Frauentag als Feiertag geht, (Torsten Renz, CDU: Regenbogenfahne haben Sie vergessen! – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Martin Schmidt, AfD) wenn Millionen Bäume für den Klimaschutz gepflanzt werden, wenn Balkon-Solaranlagen gefördert werden, (Torsten Renz, CDU: Gendern!) wenn der Doppelhaushalt, auch wenn es andere Auffassungen dazu gab, pünktlich beschlossen wurde, (Torsten Renz, CDU: Gendern haben Sie vergessen! – Zuruf von René Domke, FDP) wenn mehr in Wohnungsbau investiert wird, (Torsten Renz, CDU: Regenbogenfahne! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) wenn die Kommunen sich auf starke Finanzen und weniger Altschulden verlassen können, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: So weit weg kann man gar nicht sein.) wenn das Wahlalter gesenkt wird, wenn es bald mehr Jugendbeteiligung, kleinere Gruppen und eine Kommunalverfassung für mehr Teilhabe und Engagement und mehr für die Mobilität gibt – „Vertrauen stärken“ heißt, Versprechen zu halten, meine Damen und Herren. Und das tun wir! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, kommen wir nach der Stärkung des Vertrauens dazu, (Horst Förster, AfD: Sie haben eine Wahrnehmungsstörung.) was wir unter Festigung des Zusammenhaltes in der Bevölkerung verstehen. (Harry Glawe, CDU: Nicht nur reden, sondern auch machen, Herr Barlen!) Und, Herr Glawe, (Harry Glawe, CDU: Ja.) ich glaube, dass uns das (Harry Glawe, CDU: Jaja.) sehr stark eint. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Harry Glawe, CDU: Machen! Machen, und nicht reden! – Zurufe von Christine Klingohr, SPD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Kommen wir zur Festigung des Zusammenhaltes, meine Damen und Herren, und, Herr Glawe, ich glaube, dass uns das wirklich im tiefsten Herzen sehr stark eint. (Harry Glawe, CDU: Herr Barlen, machen Sie was!) Das bedeutet für uns vor allem, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) die berechtigten, die schutzwürdigen Interessen der Bevölkerung nicht gegeneinander auszuspielen als Politik, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Richtig!) sondern das Verbindende und die gemeinsame Basis zu betonen, nicht Alt gegen Jung, nicht Menschen mit Job gegen solche ohne, nicht Menschen mit Migrationshintergrund gegen solche ohne Migrationshintergrund, nicht Stadt gegen Land, nicht Bio gegen Diesel, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Rechts gegen links müssen Sie jetzt noch sagen!) nicht Gender gegen Sex, nicht Reich gegen Arm, nicht die da oben gegen die da unten, (Zuruf von Beate Schlupp, CDU) nicht Fahrrad gegen Auto, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und vor allem nicht Deutschland gegen den Rest der Welt, sondern gemeinsam voran. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das ist an dieser Stelle unsere Linie, um diesen Zusammenhalt in dieser Gesellschaft zu festigen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Herr de Jesus Fernandes, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) Sie werden genug Gelegenheit haben, gleich Ihr Motto „Jeder gegen jeden“ hier zu verteidigen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Vielleicht hören Sie mir solange einmal zu?! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Schwer auszuhalten, was Sie da sagen.) Unser Motiv ist: Gemeinsam voran! Und das haben wir bewusst gewählt, weil eine Gesellschaft und ein Land nicht mit „Jeder gegen jeden“, sondern nur mit vereinten Kräften vorankommen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und es gibt Kräfte – man hört sie –, die politisch ganz bewusst dagegen sind, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) die auf Spaltung setzen, (Horst Förster, AfD: Sie spalten! Wer denn sonst?!) zum Schaden unseres Landes, zum Schaden aller in unserem Land und zum Schaden der Gemeinschaft. (Zurufe von Tilo Gundlack, SPD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und, meine Damen und Herren, (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) lassen Sie uns dieses Spiel gemeinsam bitte nicht mitspielen! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir sind mehr, (Zurufe von Tilo Gundlack, SPD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) und wir sind für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft angetreten, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und das bringt mich zum dritten Punkt: „Demokratie verteidigen“. Meine Damen und Herren, wenn wir uns die letzten, es reichen die letzten Wochen, anschauen, dann gibt es keinen Zweifel daran, dass die AfD tut, was sie sagt, wenn man sie lässt. Beispielsweise in Herrn Kramers Podcast als Fraktionsvorsitzender mit dem bekannten und jüngst ja noch mal multimedial viel bekannter gewordenen Rechtsextremen Herrn Sellner von der Identitären Bewegung wird ganz offen über den Systemwechsel von rechts fabuliert. In Potsdam, wo Herr Kramer jüngst übrigens öffentlich bekannt hat in einem Bürgerforum, dass er sich darüber geärgert hat, dass er keine Einladung nach Potsdam bekommen hat, da werden durch selbigen Sellner verfassungsfeindliche Massendeportationen – auch für deutsche Staatsbürger – propagiert, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Lüge! – Zurufe von Michael Meister, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) auch für deutsche Staatsbürger propagiert. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Patrick Dahlemann, SPD: Ward ihr doch dabei, oder was?!) Nur am Rande, meine Damen und Herren, nur am Rande: Zum Thema „Einladung nach Potsdam“, Herr Kramer, (Zurufe von Tilo Gundlack, SPD, und Jens-Holger Schneider, AfD) können Sie sich ja vielleicht nächstes Mal vertrauensvoll an Ihren Kollegen Herrn Stein wenden, schließlich hat Gernot Mörig, der Schwiegervater von Herrn Stein, ja zu diesem Potsdam-Treffen eingeladen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Ganz toller Mann!) Vielleicht lässt sich da ja mal was machen, (Zuruf von Thore Stein, AfD) dass Sie auf die nächste Gästeliste flutschen. (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD: Ich kann Sie auch mit aufnehmen lassen, keine Sorge!) Ansonsten kann ich einfach nur sagen, das alles sind schrille Alarmzeichen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Da wird gezielt die Nähe zum Rechtsextremismus und nicht die Abgrenzung vom Rechtsextremismus gesucht, und jeder, der mit rechtsextremen Kräften paktiert, (Horst Förster, AfD: Definieren Sie das mal!) gemeinsam Pläne schmiedet, (Zurufe von Tilo Gundlack, SPD, und Horst Förster, AfD) verlässt den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. (Unruhe bei Tilo Gundlack, SPD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und deshalb, meine Damen und Herren, sind wir alle gefragt, die AfD politisch zu bekämpfen und sie auch politisch in die Schranken zu weisen, sie als einen Chancentod für Deutschland und vor allem als eine unsoziale Partei zu entlarven, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) eine im Kern, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) im Kern unsoziale Partei. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Neben, neben Ihrer vollständig mangelnden Abgrenzung zum Rechtsextremismus ist das etwas, was uns bewegen muss. Die AfD ist im Kern eine vollständig unsoziale Partei, (Petra Federau, AfD: Sie lügen!) zum Beispiel beim Thema Tariflöhne, (Zuruf von Horst Förster, AfD) wo sie gegen die arbeitende Mitte dieses Landes agiert, wenn sie auf dem Rücken der Älteren, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, offen ist für ein höheres Renteneintrittsalter, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Merz ist gar nicht bei uns, und Spahn auch nicht. Das war eine andere Partei.) wenn sie angesichts von Bauernprotesten mehr Wettbewerb und weniger Unterstützung für die Bauern fordert, und eben eine Partei ist, die ein Demokratieproblem von der Basis bis zur Spitze hat, (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) wo wir ganz klar sagen, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) mit der AfD, meine Damen und Herren, wird nichts besser und alles schlechter. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Soweit, meine Damen und Herren, unsere Gedanken zu „Vertrauen stärken – Zusammenhalt festigen und Demokratie verteidigen“. – Herzlichen Dank fürs Zuhören! Ich freue mich auf die Debatte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Horst Förster, AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Conventer Schule Rethwisch. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier sind und der sicherlich sehr interessanten Debatte beiwohnen können! Ich rufe auf für die Landesregierung den Innenminister Herrn Pegel in Vertretung für die Ministerpräsidentin. Herr Pegel, Sie haben das Wort!

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst darf ich von der Ministerpräsidentin die herzlichsten Grüße ausrichten. Sie ist erheblich erkrankt, bittet um Nachsicht, dass sie deshalb nicht teilnehmen kann. Von hier aus meinerseits – und ich hoffe, auch in Ihrem Namen – die besten Genesungswünsche, auch an die weiteren Kolleginnen und Kollegen, die erkrankt sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Nikolaus Kramer, AfD, und René Domke, FDP) „Vertrauen stärken – Zusammenhalt festigen – Demokratie verteidigen“ ist die Überschrift, und die kommt in eine schon eben deutlich angesprochene extrem emotional aufgeladene Grundstimmung – nach meinem Eindruck schon über längere Zeiträume – in der Bundesrepublik Deutschland und damit auch in Mecklenburg-Vorpommern. Und wir erleben aktuell im Januar, einem Monat, der in polizeilicher Sicht eigentlich eher einer zum Abbauen von Überstunden ist – das gelingt in diesem Jahr nur neuerlich nicht, wir haben so eine Situation 2022 bereits einmal im Januar erlebt –, eine Situation, wo wir Proteste, eben angesprochen, der Landwirtinnen und Landwirte wahrnehmen. Wir erleben, in diesem Lande zumindest, auch Autokorsos anderer Beteiligter, wir nehmen vor allen Dingen ganz viel Wut und Unzufriedenheit wahr und ganz viel Frust. Da kann man am Ende des Tages sagen, das ist irgendwie alles einzelnen politischen Entscheidungen zuzuordnen. Daran glaube ich nicht – ich weiß, dass manche dazu eine andere These vertreten –, ich glaube, das sind Grundthemen, also eine Grundstimmung. Und die Grundstimmung können auch nur viele Menschen gemeinsam verändern. Ich bin nicht sicher, ob die aktuellen Protestformen uns nicht in einigen Monaten noch einmal wieder in Erinnerung rufen werden, weil ich überzeugt davon bin, dass das, was wir jetzt an Protesten erfahren haben, eine Kultur prägt, die sich fortsetzt. Und ich hoffe, dass wir gemeinsam aushalten, wenn auch andere für andere Inhalte in gleicher Weise zum Teil sehr massiv in den Alltag vieler Menschen, die durchaus sich solidarisieren mit dem, was dort vorgetragen wird, aber in den Alltag von Menschen eingreifen. Wenn wir also innerhalb von einer Woche zweimal erhebliche Einschränkungen auf Autobahnen erleben, dann bin ich nicht sicher, wie häufig eine Gesellschaft, um Zusammenhalt zu halten, wie oft eine Gesellschaft das in den kommenden Monaten und Jahren und zu welchen Themen alles aushält. Und ich will auch formulieren – und bei beiden Stellen schaue ich kritisch drauf, wenn so ganz massiv anderen Menschen sehr viel Blockade entgegengebracht wird und sie damit in ihrer Grundrechtsausübung selbst gehindert werden, in ihrem Leben massiv beeinträchtigt werden –, wir haben uns, … (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Genau. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) … wir haben im Kontext von jenen, die mit erheblicher Härte Klimaschutzthemen nach vorne stellen und sich auf Straßen festkleben, durchaus, wie jetzt auch, emotionale Debatten erlebt. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und ich kann mich zuweilen des Eindrucks nicht erwehren, dass einige von denen, die jetzt auf andere Weise durchaus erhebliche Blockadesituation herbeiführen, im Zweifel im vergangenen Sommer durchaus sehr kritisch auf diese Aktivitäten geschaut hätten. Und ich halte es im Übrigen für möglich, dass es aktuell genau umgekehrt ist. Ich habe den Eindruck, dass wir Gruppen haben, die sehr weit auseinanderliegen, sich ähnlicher Protestformen bedienen, die aber, wenn der jeweils anderes ausübt, mit einer sehr unversöhnlichen Blickrichtung da draufschauen. Wir werden eine gemeinsame Aufgabe haben, (Zuruf von Horst Förster, AfD) wir werden eine gemeinsame Aufgabe haben, genau diese Eskalation nicht weiter nach oben laufen zu lassen. (Horst Förster, AfD: Umdeutung.) Wir werden eine Eskalation nicht weiter nach oben laufen lassen dürfen. (Beifall Dirk Bruhn, DIE LINKE – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Meine Damen und Herren, das gilt im Übrigen auch für alle die, die politisch und gesellschaftlich in Verbänden, in Parteien, in Parlamenten Verantwortung tragen. Wir dürfen – zugespitzt selbstverständlich – Diskussionen führen, das gehört im demokratischen Dialog dazu. Die Frage ist, bei welcher Grenze ich in der Art, wie ich jemanden anspreche, argumentiere: Geht es eigentlich noch um das Argumentieren für meine Position oder geht es schon um das Diskreditieren des anderen? (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und AfD) Und wenn ich umgekehrt draufschaue, wenn ich umgekehrt draufschaue, wenn ich zugespitzt diskutiere, wenn ich zugespitzt aufrufe, muss ich auch vorher wissen, wie ich eigentlich hinterher mit jenen, die mir folgen, die sich von mir vertreten fühlen, umgehe. Um das mal sehr salopp zu formulieren, wenn ich die Leute erst mal auf die Bäume gebracht habe, muss ich eine Idee haben, ob ich sie eigentlich und wie ich sie wieder runterbekomme. (Beifall René Domke, FDP) Und meine große Sorge ist, dass wir momentan an vielen Stellen – und da nehme ich mich mit allen anderen Beteiligten oft nicht aus –, jeder von uns immer wieder kritisch prüfen muss, bringen wir jetzt in Situationen Menschen auf Bäume und wissen in Wahrheit nicht, egal, wie der Diskurs zu Ende geht, in Wahrheit nicht, wie wir sie auch wieder runterbekommen, und umgekehrt aber auch eine gesellschaftliche Grundstimmung, in der sich nicht wenige auch gerne auf die Bäume bringen lassen. Es scheint momentan kommod zu sein, das zu tun. Das trägt nicht dazu bei, dass wir das wechselseitige Vertrauen stärken und dass wir Zusammenhalt festigen. Von daher haben wir nach meiner Überzeugung eine große Aufgabe, gerade alle die, die in gesellschaftlichen Gruppen eine Multiplikatorenfunktion haben, die politisch engagiert sind. Wir haben auch eine Funktion, bei allem Streit in der Sache immer wieder am Anfang zu überlegen, wenn ich einen Diskurs lostrete, wie kriege ich eigentlich am Ende auch Menschen wieder nicht auf eine Position geeinigt – das wird nie funktionieren –, aber zumindest wieder darauf verständigt, dass wir in einem demokratischen Diskurs wissen, dass Mehrheiten Entscheidungen treffen und diese Mehrheiten dann auch diejenigen sind, mit denen wir verbindlich umgehen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Dass Regierungen auch abgesägt werden können.) Und weil der Zwischenruf erfolgt – genau das ist eines der Wesenselemente der Demokratie, dass Regierungen sich verändern können, dass jedes Mandat auf Zeit ist. Aber Demokratie lebt eben auch davon, dass niemand weiß, wenn man ehrlich ist, niemand weiß, was die Mehrheit, das Volk eigentlich will. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Du kannst viele einzelne Beteiligte befragen ... (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Nein, nein! Genau, dass Sie das für sich beanspruchen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) zeigt, wes Geistes Kind Sie sind. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Es zeigt, wes Geistes Kind Sie sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und umgekehrt nehme ich eine Stimmung wahr, und die ist in aktuellen Demonstrationslagen positiv erkennbar, dass viele Menschen sagen, es gibt einen Punkt, es gibt eine gesellschaftliche Grundstimmung, in der man sich auch gemeinsam bekennen muss. Und da stehen Menschen zusammen auf Märkten, die mit Sicherheit nicht alle die gleiche Partei gewählt haben, die mit Sicherheit bei vielen inhaltlichen Fragen nicht die gleiche Position vertreten, die aber sagen, es gibt Grundfesten, für die ich eintrete. Es ist die Grundfeste der Demokratie, es ist, auch wenn Sie es nicht gerne hören, die Grundfeste, dass wir das, was inhaltlich zumindest aus dem Treffen in Potsdam rausgedrungen ist, dass das mit dem, was wir im Grundgesetz verankert sehen – nach unserer tiefen Überzeugung und offenbar der vieler anderer Menschen –, nicht vereinbar ist, meine Damen und Herren, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und dass auf Marktplätzen insbesondere nicht akzeptiert werden will, dass wir eine Grundstimmung schaffen, eine Grundstimmung, die versucht wird, indem man Gruppen stigmatisiert, immer wieder unterschwellig stigmatisiert. Und da ist beinahe wie ein Geschenk des gestrigen Tages – nein, es bleibt ein Geschenk, losgelöst von der heutigen Sitzung –, (Stephan J. Reuken, AfD: Immer schreien „alle Nazis, alle Nazis“!) das Bundesverfassungsgericht ist sehr klar, sehr deutlich, sehr klar, sehr deutlich mit der ehemaligen NPD, heute unter dem Decknamen „Heimat“ unterwegs, mit der NPD umgegangen und hat sehr klare Hinweise gegeben. Ein Verstoß gegen die Menschenwürde – ich weiß, dass manche das nicht gerne hören –, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) ein Verstoß gegen die Menschenwürde sind politische Konzepte, die auf die Missachtung gerichtet sind, die einer vermeintlich ethnischen Volksgemeinschaft nicht angehörende Beteiligte versuchen, in Gruppen zu fassen und zu stigmatisieren. Die Forderung nach Trennung von Ethnien und Kulturen ist ein Indiz genau für so ein Vorgehen und Denken. Die Diffamierung einzelner Gruppierungen und Minderheiten ist ein Zeichen dafür. All das nachzulesen in der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und wer sagt, ihr gebt die Inhalte falsch wieder, der ist ja herzlich eingeladen, die richtigen Inhalte mitzuteilen dieses Treffens. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wer sagt, das ist doch aber irgendwie gar nicht meine Meinung, der ist herzlich eingeladen zu widersprechen. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) In der Demokratie darf man Positionen, die man nicht teilt, widersprechen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und es ist gut, dass Bürgerinnen und Bürger sich dadurch animiert, initiiert fühlen und mit breiter Zahl auf die Straße gehen. Noch mal: Die wählen nicht alle die gleiche Partei, die sind mit Sicherheit in vielen inhaltlichen Fragen nicht alle gleicher Auffassung, aber sie haben Grundfesten, sie haben Leitplanken der Demokratie, die sie gemeinsam verteidigen und die das jetzige Treffen von verschiedenen Beteiligten, unter einem Beteiligten, den wir als Rechtsextremen sehr klar führen und verstehen, der dort Thesen vertreten hat, die Menschen begreifen das als Warnsignal dafür, dass ein schleichendes Hineinfließen von verfassungswidrigen Positionen in die Gesellschaft Platz greift. (Zurufe von Horst Förster, AfD, Stephan J. Reuken, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Noch mal: (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Herzlich eingeladen ist jeder, zu sagen, zumindest, wenn das so wäre, stehe ich dagegen, herzliche Einladung, und, zweitens, die Fakten mitzuteilen, was beraten worden ist, steht jedem frei. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Meine Damen und Herren, wir erleben das selbst in Dörfern, wo ausgewiesene Rechtsextremisten seit vielen Jahren Gemeinschaften durchaus in Angst und Schrecken versetzen, selbst dort Demonstrationen auftreten, dass Menschen also offenbar so einen Knoten platzen fühlen. Und wir haben eine gemeinsame Verantwortung, auch in diesem Hohen Hause, diesen Knoten aufzugreifen, noch einmal, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) noch einmal, nicht, indem wir glauben, es gäbe keine politischen Gegensätze – die sind willkommen, davon lebt die Demokratie –, aber indem wir sagen, es gibt Leitplanken rechts und links. (Stephan J. Reuken, AfD: Links gibts doch schon lange keine mehr.) Und die Behauptung, die Demokratie muss auch außerhalb der Leitplanken ertragen, dass politisch agiert wird, hat das Bundesverfassungsgericht gestern noch einmal klar beantwortet. Meinungsfreiheit heißt, ich muss ertragen, dass auch verfassungsfeindliche Meinungen kundgetan werden. Aber wehrhafte Demokratie heißt, dass man nicht dafür ist und unterstützt und zulässt, dass diese Beteiligten sich organisieren und damit diesen Staat bekämpfen dürfen. Die Wehrhaftigkeit beginnt dort, wo die Demokratie bekämpft wird und die demokratischen Mitwirkungsrechte beginnen zu enden. Und die Unterstützung des Staates ist nicht erforderlich für diejenigen, die diesen Staat in seinen Grundfesten erschüttern wollen. Das ist das, was Demonstrationen momentan einfordern, und ich lade herzlich ein, dass wir in diesen Diskurs zurückgeraten ohne ganz so viel Schaum vorm Mund und mit der deutlichen Bekenntnis, dass wir in unseren Grundfesten zwischen den Leitplanken uns befinden, dass wir den Diskurs aushalten, aber in einer Form und einem Umgang, der wiederum den Menschen draußen auch signalisiert, dass wir wissen, dass wir, nachdem wir auf den Bäumen waren, auch gemeinsam wieder runterkommen, weil diese Gesellschaft braucht Zusammenhalt, den sie im Übrigen zum Glück immer noch breit besitzt – und die Demonstrationen aktuell zeigen das sehr deutlich – über alle Meinungen, alle Geschlechter, alle Altersgruppen hinweg. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer. (Thomas Krüger, SPD: Jetzt hören wir, wer das Opfer ist.) Herr … (Thomas Krüger, SPD: Ist ja immer so.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Krüger, wir haben uns im Ältestenrat … (Zurufe von Ralf Mucha, SPD, und Stephan J. Reuken, AfD) Würden Sie mir bitte jetzt einmal zuhören? Wir haben uns im Ältestenrat darauf verständigt, dass nicht kommentiert wird, wenn jemand ans Rednerpult geht oder am Rednerpult steht und noch nicht mit seiner Rede begonnen hat. Insofern würde ich Sie jetzt bitten, das zukünftig zu berücksichtigen. Herr Kramer, Sie haben das Wort!

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Nikolaus Kramer AfD

Frau Präsidentin, vielen Dank! Damen und Herren Abgeordnete, der Fraktionsvorsitzende der SPD hat es gesagt, die letzten Wochen haben es gezeigt und auch der Regierungspopulismus von ihm selbst, wie wichtig es ist, unsere Demokratie zu verteidigen, und wie perfide zum Teil die Regierungsparteien versuchen, unseren Rechtsstaat zu unterminieren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Es ist wichtig, (Julian Barlen, SPD: Da sind Sie aber jetzt schnell in die Opferrolle gekommen. War fast Rekord.) es ist wichtig, darauf aufmerksam zu machen und zu zeigen, wie die Altparteien versuchen, die Gesellschaft zu spalten, Hass und Angst in die Herzen und Köpfe unserer Bürger zu tragen (allgemeine Unruhe – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) und im Zusammenspiel mit den öffentlich-rechtlichen Medien eine beispiellose Kampagne gegen die Opposition zu führen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Sebastian Ehlers, CDU: Weil sie recht hat, oder was?) Das autoritäre Denken, das autoritäre Denken, es ist noch da. Der hässliche Deutsche, der nach Verboten, Ausgrenzung und Verfolgung schreit, er ist noch da. Heute werde ich Ihnen Punkt für Punkt aufzeigen, (Julian Barlen, SPD: Er steht am Pult.) warum unsere Demokratie wirklich gefährdet ist und welchen Akteuren wir dies zu verdanken haben, Herr Barlen. (Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) Ihre Hetze wird nicht widerspruchslos bleiben, und die Bürger da draußen, außerhalb der linksroten Blase, in der Sie schwebend neben der Realität dahintreiben, die haben dieses falsche Spiel schon lange durchschaut. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Denn diese Bürger da draußen, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) die wollen eine starke AfD in der Regierung, und diese Bürger da draußen machen uns in den Umfragen mit Abstand zur stärksten Kraft hier in Mecklenburg-Vorpommern. Da hat auch Ihre Hetzkampagne der letzten Wochen nicht geholfen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig! – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: So ist es.) Da hilft Ihnen heute auch diese Aussprache nicht, ganz im Gegenteil, der Bumerang kommt wieder zu Ihnen zurück. Wir haben Ihren Plan schon lange durchschaut, der Versuch, das patriotische Lager zu spalten. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und ich bin mir sicher, dass Sie mit Enttäuschung wahrgenommen haben, dass wir eben nicht mehr über Ihr Stöckchen springen, uns nicht spalten oder auseinanderdifferenzieren lassen, sondern geschlossen weiter für unser Vaterland und eine deutsche Zukunft streiten. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Hat man im Kreisverband Rostock gerade gesehen. Klappt richtig gut.) Apropos Bumerang, apropos Bumerang, Herr Barlen; Der Begriff „Remigration“ gehört schon lange zur Kernforderung der AfD, zu unserem Markenkern sozusagen, meine Damen und Herren. Schon seit Jahren arbeiten wir mit diesem Begriff, und es ist uns dennoch nicht ganz gelungen, dieses Konzept einer so breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wie linke Akteure es in den letzten Wochen schafften. Jetzt aber ist der Begriff „Remigration“ allgegenwärtig, nun wird unser Konzept in einer breiten Öffentlichkeit diskutiert. Mit dem sogenannten Unwort des Jahres haben linke Sprachwissenschaftler nur weiter die Debatte befeuert, meine Damen und Herren. (Julian Barlen, SPD: Danke, AfD!) Zwar sehen wir uns mit einem verlogenen Framing des Begriffs und einer absichtlichen Falschinterpretation durch öffentlich-rechtliche Medien und Establishment konfrontiert, doch wir werden all unsere Reichweite nutzen und für die notwendige Gegenaufklärung sorgen. Lügen, meine Damen und Herren, haben kurze Beine, und dieses weise Sprichwort wird sich auch in diesem Falle wieder bewahrheiten und am Ende das falsche Framing genauso als Lüge entlarven wie den angeblichen Sturm auf die Fähre von Robert Habeck. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Was meint Remigration in unserem Sinne? Zusammenfassend geht es um eine Umkehr der Migrationsströme und mehreren Maßnahmenpaketen, um dieses zu erreichen, auf der einen Seite die Abschiebung ausreisepflichtiger Migranten und Ausweisung krimineller Ausländer sowie die Diskussion um die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei doppelter Staatsbürgerschaft und schwersten Verbrechen. Erinnern Sie sich? (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft, eine konsensuale Forderung fast aller Parteien nach dem Angriff palästinensischer Extremisten auf Israel und den unsäglichen Demonstrationen in ganz Deutschland. (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ein paar Schlagzeilen dazu vielleicht? „Berliner CDU unterstützt Forderung nach Passentzug für Organisierte Kriminelle“, „Kein ,Doppelpassʻ für Straftäter: Herrmann fordert Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft“, Oberbürgermeister Sören Link „fordert Ausbürgerung“ von Hamas-Unterstützung. Und nun? Ein paar Monate später nach diesen Schlagzeilen, jetzt stehen Sie genau mit diesen Antisemiten, genau mit jenen, welchen sie noch vor ein paar Monaten den Pass entziehen wollten, auf Demonstrationen gegen Rechts und fordern das Verbot einer Partei. Meine Damen und Herren, das ist an Heuchelei nicht zu überbieten! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Auf der anderen Seite bedeutet Remigration weiterhin Hilfe vor Ort und ein Ende der lebensgefährlichen Überfahrten über das Mittelmeer und anderer Fluchtrouten. Remigration ist das humanere Konzept, anders als Ihre haltlose Illusion, Deutschland könne eine unbegrenzte Anzahl an Migranten aufnehmen, eine Illusion, welche Wirtschaftsflüchtlinge erst zur gefährlichen Flucht verleitet in ein Land, in welchem sie keine dauerhafte Perspektive haben können. Ihre Migrationspolitik, meine Damen und Herren, ist völlig aus dem Ruder gelaufen, und Sie wissen das ganz genau! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) „Wir müssen endlich im großen Stil diejenigen abschieben, die kein Recht haben, in Deutschland zu bleiben.“ Olaf Scholz, „Spiegel“, 20.10.23. (Paul-Joachim Timm, AfD: Skandal!) „… aus dem Flüchtlingsstatus kann nicht automatisch ein dauerhafter Aufenthaltsstatus werden.“ (Paul-Joachim Timm, AfD: Oi, joi, joi, joi!) „Die Menschen müssen in die alte Heimat zurückkehren, sobald die Lage es dort zulässt.“ Christian Lindner, 06.09.2017. (Zuruf von René Domke, FDP) „Wir haben schon letztes Jahr 27 Prozent mehr Rückführungen erreicht. Unser Gesetz wird diese Zahl noch mal deutlich erhöhen.“ Bundesinnenministerin Faeser zum neuen Rückführungsverbesserungsgesetz, meine Damen und Herren. Und in dem neuen Rückführungsverbesserungsgesetz (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) wurden Maßnahmen zur Remigration beschlossen: schnellere Abschiebungen, mehr Durchsuchungsmöglichkeiten für die Polizei, einfachere Ausweisung von Straftätern und die Ausweitung der sicheren Herkunftsländer. Was Sie uns also vorwerfen, meine Damen und Herren, und unredlich als Deportation, Vertreibung und, besonders perfide, oft in einen den Nationalsozialismus verharmlosenden Kontext stellen, verkünden Sie nun selbst. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Bei Ihnen jedoch, meine Damen und Herren, bleibt es meist bei bloßen Worten. Und auch das wissen die Bürger da draußen, und gerade deshalb wählen sie das Original, die AfD. Denn wir werden ihren Worten Taten folgen lassen. So sieht es nämlich aus. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von René Domke, FDP) Denn sie skandalisieren die Normalität, und darum werden wir auch heute wieder keine unaufgeregte Debatte zum Thema Remigration in diesem Hause zu erwarten haben. Denn es geht Ihnen gar nicht um Remigration oder um ein konstruiertes Geheimtreffen, (Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) es geht Ihnen um 31 Prozent AfD in Mecklenburg-Vorpommern, 28 Prozent AfD in Brandenburg, 34 Prozent AfD in Sachsen und 36 Prozent AfD in Thüringen. Ihr Stück vom Kuchen wird immer kleiner. Darum geht es Ihnen und um nichts anderes. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Sie haben nicht Angst um unsere Demokratie, Herr Renz, (Torsten Renz, CDU: Sachsen-Anhalt nicht vergessen!) Sie haben Angst vor der Demokratie! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sie haben Angst vor sich ändernden Mehrheiten! (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Sehr gut!) Deutschland ist aktuell das einzige Land weltweit, in dem es Demonstrationen gegen die Oppositionen und für die Regierung gibt. Das erinnert an die letzten Monate der DDR, in welchem die sozialistische Diktatur (Zurufe aus dem Plenum: Oh!) regierungsfreundliche Demonstrationen inszeniert hat. (Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Paul-Joachim Timm, AfD) Am Ende hat es denen jedoch auch nicht geholfen. Das Spektakel, welches öffentlich-rechtliche Medien, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) allen voran ARD und ZDF, lieferten, wird Karl-Eduard von Schnitzler vermutlich vor Erregung im Grab rotieren lassen: Kein Tag ohne die Verbreitung des falschen Narrativs von Deportation und Vertreibung, kein Tag, an dem nicht überproportional über die Demonstrationen gegen rechts berichtet wird, kein Tag ohne plakative Anti-AfD-Bilder in den sozialen Medien und der „Tagesschau“, kein Tag ohne Framing, kein Tag ohne Unwahrheiten, kein Tag ohne falsche Interviews mit angeblichen Bürgern, welche sich später selbst als Politiker oder Journalisten entpuppen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von René Domke, FDP) meine Damen und Herren! Genauso sieht es aus. (Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) Bundesparteiobmann der FPÖ, Herbert Kickl, kann wie folgt zitiert werden: „Das … böse Rechts ist nichts anderes als die Mitte der Gesellschaft …“ Und das, meine Damen und Herren, sehen Sie hier auch in Mecklenburg-Vorpommern: 31 Prozent, welche uns zur nächsten Landtagswahl die Stimme geben würden – jeder Zweite in Mecklenburg-Vorpommern, der uns in der nächsten Regierung sehen möchte. Das ist die arbeitende Mitte unserer Gesellschaft, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Genau.) die Leistungsträger aus der Landwirtschaft, dem Handwerk und der Industrie, der Arbeiter und Abteilungsleiter, diejenigen, welche nicht zusammen mit Linksextremisten gegen rechts aufstehen, sondern morgens um sechs, wenn am Arbeitstag ihr Wecker klingelt, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Genau.) Sie lernen nicht aus Ihren Fehlern! Sie werden auch heute wieder Ihre Wähler beschimpfen, wilde Verbote fordern, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Meinungsfreiheit einschränken wollen, Skandale konstruieren, über einen Podcast bittere Tränen verlieren und sich dann wieder wundern, warum die eigenen Umfragewerte immer weiter sinken und die der AfD weiter steigen, meine Damen und Herren! In einer funktionierenden Demokratie aber müsste sich doch die Frage bezüglich gerade der Berichterstattung, bezüglich CORRECTIV stellen, ob es zu legitimen journalistischen Mitteln gehört, private Treffen abzuhören und ähnlich wie ein Geheimdienst zu beschatten. (Stephan J. Reuken, AfD: Der Zweck heiligt die Mittel.) Es müsste sich die Frage stellen, wer CORRECTIV überhaupt finanziert, was ist CORRECTIV, woher beziehen sie ihre Mittel, meine Damen und Herren?! (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Sehr wohl!) Das ist kein Geheimnis, dass ein Großteil der Finanzierung aus öffentlichen Mitteln, also Steuergeld, erfolgt. (Thomas Krüger, SPD: Und?!) Mit 264.000 Euro war der deutsche Steuerzahler der zweitgrößte Unterstützer von CORRECTIV (Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, Martin Schmidt, AfD, und Paul-Joachim Timm, AfD) im Jahr 2022, Herr Krüger! (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Konkret steuerte das Land Nordrhein-Westfalen (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) stolze 362.000 Euro bei, (Thomas Krüger, SPD: Und deswegen stimmt das nicht, oder was? – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Auch Sie haben keine Fakten, Herr Krüger!) weitere 262.000 Euro kamen direkt und indirekt aus dem Bundeshaushalt, darunter auch Zuwendungen aus der Bundeskasse Halle, die dem Finanzministerium unterstellt ist, meine Damen und Herren! (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Ein kritischer Blick darauf (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) müsste zu weiteren Fragen führen, Herr Krüger! (Philipp da Cunha, SPD: Das Treffen müsste zu weiteren Fragen führen. Bei Ihnen vor allem!) Aber nein, Sie übernehmen einfach die Narrative! Was aber besonders traurig für den Journalismus in Deutschland ist, meine Damen und Herren, ist die Tatsache, dass hier einfach völlig kritiklos Behauptungen und Narrative übernommen worden sind, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) ohne selbst Ereignisse und Form der Berichterstattung zu bewerten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: So sind sie halt.) Eine seltene Ausnahme hierbei ist, und jetzt die Damen und Herren der SPD-Fraktion aufgepasst, ist der ehemalige Finanzminister und SPD-Mitglied Mathias Brodkorb. In seinem Artikel „Angeblicher Geheimplan gegen Deutschland – Der Wannsee-Scoop, der keiner ist“, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Hört! Hört!) erschienen im „Cicero“, gelingt es nämlich Herrn Brodkorb, in einer differenzierten Betrachtung (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Hört! Hört!) die Berichterstattung rund um den angeblichen Geheimplan zu bewerten, (Stephan J. Reuken, AfD: Das müsste ja auch gehen.) die falsche Hysterie (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) darum zu entlarven (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Jetzt ist da nicht mehr viel.) und sich tatsächlich auch in Primärquellen seiner Betrachtungsgegenstände hineinzulesen, (Julian Barlen, SPD: Wer hat den Artikel bezahlt? Das müssen wir jetzt aber auch sagen. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) ohne dabei nicht die eigenen Prämissen vorauszustellen. (allgemeine Unruhe – Julian Barlen, SPD: Wer hat denn den Artikel bezahlt? – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Um auf meine Worte, (Julian Barlen, SPD: Das stimmt jetzt nicht, ja!) um auf meine Worte, Herr Barlen, (Zuruf von Julian Barlen, SPD – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das wird nicht besser, Herr Barlen!) am Eingang der Rede zurückzukommen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) ja, die Demokratie ist in Gefahr, da Sie die Menschen in diesem Land aufhetzen (Zuruf von Horst Förster, AfD) mit Unwahrheiten, Lügen und Übertreibungen. Sie machen ihnen Angst und reden deutschen Staatsbürgern ein, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) die AfD wolle sie abschieben. Das, meine Damen und Herren, genau das spaltet die Gesellschaft! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Sehr richtig!) Und genau das, meine Damen und Herren, schürt Hass und Angst! Sie reden von Parteiverboten, von dem Verbot der einzigen Opposition in Deutschland. Sie entmenschlichen den politischen Widersacher und reden vom Entzug von Grundrechten wie bei meinem Kollegen Björn Höcke in Thüringen, (Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) was selbst in der linken „taz“ in einem Artikel von Christian Rath auf Widerspruch stößt. Sie, meine Damen und Herren, haben jeglichen Bezug zur Realität verloren! (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Sie schreien „Frieden“ und meinen Hass, Sie sagen „Demokratie“ (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und meinen Autokratie. Wir lassen uns davon keinesfalls einschüchtern, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) und da können Sie sich auch heute wieder auf den Kopf stellen, rumschreien, Zwischenrufe postulieren und sich im Kreise drehen. Wir machen weiter und werden das halten, was wir versprechen. (René Domke, FDP: Na!) Und was wir 2024 erleben, meine Damen und Herren, das sind die letzten Zuckungen eines linksroten Establishments, welches dem Untergang geweiht ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und dann kommen wir, meine Damen und Herren, mit einer Rückkehr zur Normalität und einer Vision für Deutschland und Europa. (Sebastian Ehlers, CDU: Oha!) Ich, meine Damen und Herren, freue mich auf die kommende Zeit! (lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Jawoll!)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Mal sehen, was der linke Flügel der CDU dazu sagt.) Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Ehlers.

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Sebastian Ehlers CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eins vorweg, unsere Demokratie braucht engagierte Demokraten. Und deshalb möchte ich zunächst den Menschen danken, die sich Tag für Tag für unsere Demokratie engagieren. Ich denke dabei in erster Linie an die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker in den Gemeindevertretungen und die vielen Bürgermeister, die oft das Gesicht des Staates vor Ort sind. Aber ich denke auch an viele andere Menschen, die sich im Sport, in den Freiwilligen Feuerwehren, in Vereinen, Verbänden und Initiativen engagieren. Ohne sie würde unser demokratisches Gemeinwesen nicht funktionieren, und dafür ein herzliches Dankeschön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Meine sehr verehrten Damen und Herren, unsere Demokratie steht aktuell vor großen Herausforderungen, und das sehen wir auch hier im Landtag. Vor zwei Monaten haben wir hier über den deutlich sichtbaren Antisemitismus auf unseren Straßen infolge des Angriffs der Hamas auf Israel debattiert. Der Anlass für diese Aktuelle Stunde ist ein Treffen von Rechtsextremisten, an denen auch Mitglieder der AfD teilgenommen haben (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Und der CDU!) und die Pläne für groß angelegte Deportationen von Menschen schmiedeten. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Glocke der Präsidentin) Die AfD hat in den letzten Tagen versucht, (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) die politischen Thesen des Treffens in Potsdam zu bagatellisieren. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Herr Kramer hat es heute gerade wiederholt. Demnach sei es ja nun wahrlich kein Geheimnis, dass die AfD … (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Einen, einen Moment bitte, Ehlers! Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hatte einmal geläutet. Das ist die Aufforderung innezuhalten, (Zuruf von Horst Förster, AfD) weil der Redner ist nicht mehr zu verstehen, und ich glaube, es gebührt dem Redner Respekt, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) dass wir ihm zuhören. Herr Ehlers, Sie haben wieder das Wort.

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Sebastian Ehlers CDU

Demnach sei es ja nun wahrlich kein Geheimnis, (Zuruf von Horst Förster, AfD) dass die AfD für Abschiebungen ist. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Die CDU nicht?!) Neuerdings sei das ja sogar die Position von Bundeskanzler Olaf Scholz. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Wozu also die Aufregung? (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ich will Ihnen diese Frage beantworten. Es sind wie immer die Zwischentöne, die man sich genauer anschauen muss. Es ging in der Konferenz eben nicht um die Abschiebung von Straftätern. Es geht auch nicht um die Abschiebung von Menschen, (Enrico Schult, AfD: Fragen Sie mal Ihre CDU-Leute! Die werden Ihnen sagen, worum es da geht.) bei denen abschließend festgestellt wurde, dass sie in Deutschland keinen Anspruch auf Asyl haben. Es geht um Menschen, die ihnen nicht deutsch genug sind in ihrem Verhalten, in dem Aussehen und worin auch immer, (Zuruf von Horst Förster, AfD) und an der Stelle ist eine Grenze erreicht, (Zurufe von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD, und Thore Stein, AfD) und sie ist deutlich überschritten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und für uns als CDU steht fest, es gibt keine deutschen Staatsbürger erster und zweiter Klasse. (Horst Förster, AfD: Herr Ehlers, wo haben Sie das denn her, was Sie da erzählen?!) Wenn Menschen bei uns im Bundesland, die hier geboren sind, die hier arbeiten und Familien haben und deren Eltern vor Jahrzehnten nach Deutschland eingewandert sind, (Horst Förster, AfD: Wo haben Sie das denn her, was Sie da erzählen?! Ist doch Unsinn! Von Herrn Vosgerau, Ihr Parteigenosse.) sich die Frage stellen, meinen die mich, dann muss das alle Demokraten wachrütteln. Auch Sie, Herr Förster, mit Ihren unqualifizierten Zwischenrufen hier! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und die AfD muss für sich die Frage beantworten – das können nur Sie alleine machen –, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sechs CDUler waren da.) wie halten wir es mit der Demokratie und ihren Institutionen, und wie gehen wir mit Rechtsextremisten um. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Mehr als AfD.) Frau Weidels Mitarbeiter, der an dem Treffen teilgenommen hat, wurde prompt gefeuert als Bauernopfer. (Enrico Schult, AfD: Sie werden die 20 Prozent nie mehr erreichen, Herr Ehlers!) Die ostdeutschen AfD-Fraktionsvorsitzenden allerdings erklären postwendend, (Enrico Schult, AfD: Nie mehr werden Sie die 20 Prozent erreichen in M-V! – Glocke der Präsidentin) dass das, was auf dem Treffen durchgesickert ist, eins zu eins die politische Linie der AfD ist. Es scheint also in der AfD noch reichlich Klärungsbedarf zu geben, (Zuruf von Paul-Joachim Timm, AfD) wie mit dieser Konferenz umzugehen ist. Für uns steht fest, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) und das ist glasklar, wer sich nicht klar von Rechtsextremisten distanziert, muss sich nicht wundern, selbst als Rechtsextremist bezeichnet zu werden, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zurufe von Jan-Phillip Tadsen, AfD, und Thomas Krüger, SPD) Und das führt natürlich zur Frage auch, (Zuruf von Paul-Joachim Timm, AfD) wie gehen wir mit der Integration um und was erwarten wir eigentlich von Menschen, die hier nach Deutschland kommen. Ich würde sagen, im ersten Schritt, dass sie natürlich unsere Sprache lernen, unsere Gesetze akzeptieren, sich daran halten, dass sie alles daransetzen, von ihrer Hände Arbeit zu leben und sich und ihre Familien selbst versorgen, so, wie es zum Beispiel die Menschen aus 40 Nationen tun, die hier in den Schweriner Helios Kliniken arbeiten und auch Sie im Notfall versorgen werden, meine sehr verehrten Damen und Herren von der AfD! Bei aller Einigkeit, meine Damen und Herren, die hier im Hohen Hause jenseits der AfD herrscht, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) gilt es dennoch einiges klarzustellen. Ich finde es richtig, dass Menschen auf deutschen Straßen Flagge zeigen gegen Rechtsextremismus. Klar muss dabei sein, wofür man nicht ist, und nicht nur wogegen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und wenn man heute in der „Ostsee-Zeitung“ dann den Kommentar von Frau Degrassi liest zur Demo in Greifswald, und ich zitiere: „Die Sprechchöre der Spaltung und des Hasses gehen an diesem Abend von der Demo gegen Rechts aus. Sie sind das Gegenteil eines Aufrufs zu einem friedlichen Miteinander.“ (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Ach!) „Wer sich gegen Hetze ausspricht, darf nicht selbst hetzen. Denn ‚Gewalt beginnt mit Worten‘ – so steht es treffend auf einem Plakat.“ Meine Damen und Herren, dem ist nichts hinzuzufügen, und deswegen sollten wir alle auch daran arbeiten, dass klar ist auch, wofür wir uns hier einsetzen. Wir haben das im Land gemacht, 2006, nach dem Einzug der NPD in den Landtag, ganz bewusst mit der Gründung der Initiative „WIR. Erfolg braucht Vielfalt“ unter der Führung der damaligen Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider, um auch ganz bewusst eine positive Botschaft zu senden und einen größtmöglichen gesellschaftlichen Konsens zu erzeugen mit vielen Akteuren auch hier im Land. Und, meine Damen und Herren, bei aller Einigkeit im Kampf für Demokratie und Toleranz müssen die politischen Unterschiede klar sichtbar bleiben. Das gehört zur Demokratie mit dazu, und deswegen dürfen wir es nicht zulassen, dass wir Themen tabuisieren. Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen den Eindruck haben, man dürfe zu bestimmten Themen nicht mehr seine Meinung sagen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass Kritik an der Migrationspolitik oder dem Bürgergeld als populistisch gebrandmarkt wird, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Der kürzlich verstorbene Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble sagte dazu in seiner Funktion als Alterspräsident in der konstituierenden Sitzung des 20. Deutschen Bundestages, und ich zitiere: „Wir sollten den Streit in der Mitte der Gesellschaft suchen – und ihn öffentlich hier im Parlament austragen. Indem wir deutlich machen, dass nie eine Seite allein recht hat. Dass um der Sache willen miteinander gerungen werden muss. Politik ist kein Selbstzweck, wir dienen nicht dem Eigeninteresse einer gesellschaftlichen Gruppe oder Meinungsblase, sondern der Gemeinschaft.“ Zitatende. In diesem Geiste, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss auch die Debatte zur Migrationspolitik geführt werden. Entweder die politische Mitte löst diese Frage oder Populisten und Radikale übernehmen diese Aufgabe, (Paul-Joachim Timm, AfD: Frau Wagenknecht, oder wen meinen Sie?) wie die Wahlergebnisse beispielsweise in den Niederlanden zeigen. Gerade im linken politischen Meinungsspektrum ist nach wie vor die am weitesten verbreitete Auffassung, dass jeder nach Deutschland kommen kann und es keine Begrenzung geben muss. Die AfD ist dagegen der Auffassung, dass jeder Deutschland verlassen soll, der nicht deutsch genug ist, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, Stephan J. Reuken, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Wir als CDU sind der Auffassung, dass es an dieser Stelle mehr geben muss als schwarz und weiß und die Lösung in der Mitte liegt. Wir sind weder dafür, Deutschlands Aufnahmefähigkeit weiter zu überdehnen, noch sind wir dafür, dass für den Verbleib in Deutschland eine Gesinnungsprüfung maßgebend sein soll. (Zurufe von Jens-Holger Schneider, AfD, und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und deshalb brauchen wir eine Allianz der Mitte zur Bewältigung der Migrationskrise, wie es der nordrheinwestfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst vorgeschlagen hat. Und wenn dieser Vorschlag dann vom Generalsekretär der SPD Kevin Kühnert als taktlos bezeichnet wird, dann schadet das, meine Damen und Herren, dem demokratischen Diskurs. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von René Domke, FDP) Wenn die SPD-Bundesvorsitzende Frau Esken auf dem Bundesparteitag sagt, und ich zitiere: „CDU und CSU hetzen im Chor mit der AfD gegen die Ampel. … Mit dieser Merz-CDU haben wir wahrhaftig die populistischste Opposition aller Zeiten“, (Zuruf von Horst Förster, AfD) mit einer seriösen Volkspartei habe das nichts mehr zu tun, (Horst Förster, AfD: Schließen Sie sich doch an!) „da ist nur noch politischer Vandalismus“, Zitatende, dann ist das schlicht unverschämt. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Horst Förster, AfD) Und wenn die SPD-Bundestagsfraktion noch in der letzten Woche der Union Asylhetze unterstellt, dann ist das schlicht nicht hinnehmbar, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: So ist es. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das Thema der Aktuellen Stunde ist „Vertrauen stärken – Zusammenhalt festigen – Demokratie verteidigen“. Eine Demokratie ist gekennzeichnet vom Meinungsstreit und dem Wettstreit um die besten politischen Konzepte. (Stephan J. Reuken, AfD: Hört, hört!) Und es liegt dann an den Wählerinnen und Wählern, zu entscheiden, welches Konzept das beste ist. Wenn aber der Meinungskorridor dahin gehend verengt wird, dass man sich schon für eine differenzierte Haltung verdächtig macht, dann ist das der falsche Weg, meine sehr verehrten Damen und Herren. Genau diese Verengung des Meinungskorridors ist es übrigens, die den Erfolg populistischer Parteien begünstigt. Es ist nicht der einzige Grund, aber es ist ein Grund. Wir haben es in den Debatten zu Corona und zum Klimaschutz erlebt, und erleben es auch jetzt in der Debatte zur Migrationspolitik. Da verwundert es nicht, dass sich vor allem viele Menschen hier in Ostdeutschland an die alte SED-Parole erinnert fühlen: „Wer nicht für uns ist, ist gegen uns“, und sich von der demokratischen Mitte abwenden. Wenn Sie also einen Dienst an der Demokratie tun wollen, dann, indem man andere Meinungen auch als Meinungen akzeptiert und sie nicht in die Nähe einer strafbaren Handlung rückt, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall Beate Schlupp, CDU) Und es hilft auch nicht, pauschal alle Wählerinnen und Wähler einer bestimmten Partei zu beschimpfen, denn die Wahlerfolge und die aktuellen Umfragen haben natürlich Ursachen. Und die Ursachen … Und, Herr Minister Pegel, man kann trefflich darüber streiten, was jetzt die mehrheitliche Meinung ist und was die Menschen wirklich denken, aber ich sage mal, die Umfragen, was die Ampelpolitik angeht, 80 Prozent sagen, das ist schlechte Arbeit. Das ist schon ein sehr deutliches Votum und natürlich auch die Hauptursache (Daniel Peters, CDU: Hört, hört!) für die aktuellen Umfragen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und das führt zu einem Vertrauensverlust in die Demokratie insgesamt. Und wenn sich die SPD – und das muss an der Stelle auch gesagt werden – dann im Land hier hinstellt und so tut, als habe sie damit alles nichts zu tun und die minus 18 Prozent hier im Land sind ausschließlich der Bundesebene zuzuordnen, dann führt das auch zu Politikverdrossenheit. Und zur Glaubwürdigkeit, Herr Barlen, gehört natürlich auch dazu, dass beispielsweise im Bundestag in der vergangenen Woche auch die SPD den Änderungen beim Agrardiesel dort zugestimmt hat, und das, glaube ich, (Daniel Peters, CDU: Hört, hört!) muss auch an der Stelle genannt werden. (Julian Barlen, SPD: Ich habe mich ganz klar geäußert dazu.) Und deswegen haben Sie als SPD hier im Bund und im Land alle Hebel in der Hand (Zuruf von Daniel Peters, CDU) und auch endlich die Gelegenheit dazu, wieder Politik zu machen für die Mitte der Gesellschaft. Und es helfen wahrscheinlich auch nicht mehr die Denkmuster früherer Jahre. Mit dem Blick auf die Wählerwanderung im Osten ist es aus meiner Sicht auch zu einfach, nur von einem Rechtsruck zu sprechen. SPD und LINKE – und das wissen Sie – haben auch hier im Land zusammen mehr Wähler an die AfD verloren als die CDU bei den vergangenen Landtagswahlen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Kommt noch! Kommt noch!) Von daher müssen wir da auch immer etwas aufpassen, wie wir argumentieren. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Von daher sollten wir nicht die Wählerinnen und Wähler stigmatisieren, und weiter um jede einzelne Stimme werben. Ich glaube, das lohnt sich. Aber, meine Damen und Herren, eins steht auch fest: Seit den Berichten über die Konferenz von Potsdam gibt es auch keine Ausreden mehr. (Heiterkeit und Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Niemand kann sagen, dass er nicht wisse, welche Damen und Herren er hier in die Parlamente wählt, meine Damen und Herren. Das ist auch klar. (Heiterkeit und Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und deswegen, ich habe es eingangs gesagt, unsere Demokratie steht vor großen Herausforderungen, aber – und das stimmt mich zuversichtlich – unsere Demokratie ist auch wehrhaft, und unsere staatlichen Institutionen sind stark genug, um die Angriffe von Extremisten abzuwehren. Das haben sie in der Vergangenheit gezeigt. In diesem Sinne sollten wir auch die Debatten hier im Landtag führen, hart in der Sache, für unsere Demokratie und entschieden gegen jede Form von Extremismus. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Ehlers! Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Carolinum Neustrelitz. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier sind und dieser interessanten Debatte beiwohnen! Ich rufe auf für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler.

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Jeannine Rösler Die Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch unter dem Eindruck des gestrigen bewegenden Gedenkens an die Holocaustopfer und unter dem Eindruck des unsäglichen, unverfrorenen Verhaltens der AfD-Abgeordneten und unter dem Eindruck der Rede von Herrn Kramer heute lassen Sie mich einen Wunsch an alle Demokratinnen und Demokraten an den Anfang stellen: Bleiben wir kompromisslos, kompromisslos im Bekenntnis zu unserer Demokratie, kompromisslos im Bekenntnis zur Menschlichkeit, kompromisslos im Bekenntnis zu einer gerechten Gesellschaft, die die Freiheit und Gleichheit aller Menschen achtet! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Brüderlichkeit haben Sie vergessen. – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Beziehen wir stets und überall Stellung zu diesen Grundprinzipien! Denn das, meine Damen und Herren, ist eine Voraussetzung für Zutrauen und Vertrauen. Wir sehen, hören und erleben, dass das Vertrauen von immer größeren Teilen der Bevölkerung in die Politik und damit in die Parteien schwindet. Das gilt auch für uns LINKE. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und deshalb ist es so wichtig, dass wir das, was wir hier im Land versprochen und uns vorgenommen haben, auch verlässlich umsetzen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Na dann mal los!) Daran arbeiten wir jeden Tag (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das gelingt Ihnen nicht.) mit sichtbaren und guten Ergebnissen. (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Oha!) Zur Wahrheit gehört aber auch, dass unsere Politik für die Menschen von den Krisen in Deutschland und weltweit, von bundespolitischen Auseinandersetzungen, von Streit und Entscheidungen, die zum Teil nicht nachvollziehbar sind, überlagert wird. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wen wundert es, dass die Ampel nicht sonderlich beliebt ist? Sie erscheint überfordert und ohne einen wirklichen Plan. Aber insbesondere die Art und Weise des Agierens der Ampelkoalition löst großen Unmut aus – verständlicherweise. Zweifellos gehören in einer Demokratie Konflikt, Protest und konstruktiver Streit dazu. Debatten sind wichtig, ebenso das Finden von Kompromissen. Politische Abläufe müssen aber nachvollziehbar sein und gut erklärt werden. Und ganz wichtig: Menschen wollen bei wichtigen Entscheidungen einbezogen werden. (Horst Förster, AfD: Dann erklären Sie mal Ihre Migrationspolitik den Menschen!) Dies wünschen sich mehr als 85 Prozent der Bürgerinnen und Bürger. Und dies gilt auch für die Landwirtinnen und Landwirte und viele andere Gruppen. Meine Damen und Herren, die übergroße Mehrheit der Bevölkerung will ein Leben in Freiheit, Gleichheit vor dem Gesetz, das Recht auf freie und geheime Wahlen, Werte, die für eine starke Demokratie stehen, eine Demokratie, die es zu verteidigen gilt. „Demokratie verteidigen“ heißt ebenso, die Rechte von Minderheiten zu schützen und einen Geist der Toleranz und des Ausgleichs zu hegen und zu pflegen. „Demokratie verteidigen“ heißt, einer Gesellschaft entgegenzuwirken, die auf dem Recht des Stärkeren basiert und Minderheiten rücksichtslos beiseiteschiebt oder gar bekämpft. Eine solche Gesellschaft droht, wenn wir es zulassen, dass rechtsextremistische und faschistische Kräfte wieder an die Macht kommen. „Demokratie verteidigen“ heißt, ehrlich über die größte Gefahr für unser demokratisches und vielfältiges Miteinander zu reden. Längst werden Bündnisse und Pläne geschmiedet, um die Demokratie auszuhöhlen und Menschenrechte Stück für Stück abzuschaffen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Das demokratische System soll ins Wanken gebracht werden, um schlussendlich menschenverachtende Pläne (Stephan J. Reuken, AfD: Wo haben Sie das denn her?) Wirklichkeit werden zu lassen, (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) euphemistisch „Remigration“ bezeichnet. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das, meine Damen und Herren, das ist widerlich, das ist abscheulich, das ist auch das Gesicht der AfD. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Horst Förster, AfD) „Demokratie verteidigen“ bedeutet für uns, der AfD immer dort zu widersprechen, wo sie menschenverachtende Thesen verbreitet, (Thore Stein, AfD: Das ist doch Ihr größter Albtraum, oder?!) nicht nur im Parlament, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) auch auf der Straße. (Thore Stein, AfD: Schlafen Sie nachts nicht gut, oder?!) Und es gibt Hoffnung und es macht unglaublichen Mut, wenn wir die Demonstrationen Hunderttausender Menschen in ganz Deutschland sehen. (Thore Stein, AfD: Und 81 Millionen demonstrieren nicht. – Zuruf von Petra Federau, AfD) Sie alle – und es werden immer mehr – zeigen Gesicht gegen den braunen Ungeist. Sie alle erkennen, wir brauchen mehr denn je eine ganz breite Allianz, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) die sich gegen die Demokratiefeinde von der extremen Rechten und deren autoritäre Fantasien stellt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Horst Förster, AfD: Sie reden um die Realitäten komplett herum.) Meine Damen und Herren, auch hier im Landtag nutzen wir unsere Möglichkeiten, um die Demokratie zu schützen. Wir klären auf über die extremen rechten Netzwerke, die von den Parlamenten bis zum Rechtsterrorismus reichen, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ja.) und über ihre tatsächlichen und zuweilen tödlichen Gefahren. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Wir unterstützen die Landesregierung in ihren verschiedenen Maßnahmen gegen Rassismus und Antisemitismus. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Wir finden Lösungen, um den Akteuren rechts außen die Mittel zu nehmen, (Horst Förster, AfD: Nun sagen Sie doch mal was zur Migration konkret! Sie reden ja nur drum herum!) die sie zur Durchsetzung ihrer menschenverachtenden Ziele benötigen. Und anstatt, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Welche denn?) und anstatt zu hetzen und zu spalten, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Welche sind das denn?) setzen wir auf Zusammenhalt. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Stephan J. Reuken, AfD) Und das, meine Damen und Herren, das fängt in der Kommune an. Mitwirkung, Teilhabe und Chancengleichheit sind für uns elementar. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Dafür ermöglichen wir beispielsweise Beiräte in den Kommunen, verbessern die Bedingungen für die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter. Wir stärken auch die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten, entwickeln konkrete Maßnahmen für die Gleichstellungspolitik in unserem Land, und zwar mit Fachleuten, (Thore Stein, AfD: Endlich mal die wichtigen Themen!) unter anderem zu den Themen Bildung, berufliche Entwicklung, (Zuruf von Horst Förster, AfD) Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben, (Zuruf von Petra Federau, AfD) Gesundheit, Stadt- und Regionalentwicklung, (Unruhe bei Horst Förster, AfD) dies alles ergänzt durch einen Prozess mit breiter Beteiligung durch Werkstätten vor Ort und die Möglichkeit der Onlinebeteiligung. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wie 89.) Auch die Seniorinnen und Senioren haben wir im Blick. (Horst Förster, AfD: Die wollen das gar nicht, von Ihnen in den Blick genommen zu werden. Glauben Sie das mal!) Ein Beispiel ist das landesweite Bündnis gegen Vereinsamung, der Runde Tisch gegen Einsamkeit. Vereine, Verbände, Wohnungsunternehmen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, die Wohnungsunternehmen freuen sich ganz besonders gerade momentan. – Zuruf von Horst Förster, AfD) Senior/-innenräte und die Verwaltung tauschen sich eng aus zu Raumplanung und gemeinschaftlichen Wohnformen, zum ehrenamtlichen Engagement für Ü60 oder auch zu sozialtherapeutischen Angeboten. Gleichermaßen ist es unser Ziel, möglichst viele junge Menschen in ihren Kommunen und auf Landesebene einzubinden. Hier bringen wir mit der Enquete-Kommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“, dem Jugendbeteiligungsgesetz, dem Wahlalter 16 (Horst Förster, AfD: 14 wäre noch viel besser.) und mit dem höheren Stellenwert von politischer Bildung an Schulen einiges in Bewegung, das in die absolut richtige Richtung geht. Auch die Bundeszentrale für politische Bildung betont die Bedeutung der Demokratieerziehung in den Schulen. Demokratie und demokratisches Handeln können und müssen gelernt werden. Und dabei ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler nicht nur Wissen über demokratische Prozesse und Institutionen erwerben, sondern auch die Fähigkeiten, die für die aktive Teilnahme an Demokratie erforderlich sind. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Welche sind das?) Und dazu gehören kritisches Denken, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) die Fähigkeit zum Dialog und zur Kompromissbildung, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das möchten Sie doch alles gar nicht.) Respekt für Vielfalt, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie wollen weder Kritik, noch wollen Sie über Probleme reden.) Respekt für Vielfalt (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und die Bereitschaft, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) sich für die Rechte anderer einzusetzen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, Grundmaxime unseres Handelns kann nur eines sein: Mitmenschlichkeit. Mecklenburg-Vorpommern ist und bleibt weltoffen, vielfältig und bunt. (Horst Förster, AfD: Bunt vor allem. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und eine große und wachsende Zivilgesellschaft verteidigt diese Grundwerte und trägt durch ihr Engagement ganz praktisch zu Inklusion, Integration und einem guten Zusammenleben in Mecklenburg-Vorpommern bei. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Statt nur dagegen zu sein, (Petra Federau, AfD: Ich bin gegen Kriminalität.) wollen wir das Dafür stärken, für Zusammenhalt, für Toleranz und für Chancengleichheit. (Petra Federau, AfD: Ich möchte abends wieder frei und in Sicherheit draußen rumgehen können.) Und, meine Damen und Herren, glauben Sie mir, je mehr die Demokratie in Gefahr gerät, desto größer ist unsere Leidenschaft, für sie zu kämpfen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) „Nie wieder ist jetzt!“ – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Oehlrich. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Kein Wort zur Realität, kein einziges Wort!)

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Am 10. Januar 2024 hat das Medienhaus CORRECTIV seine Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ veröffentlicht. Danach soll der Österreicher Martin Sellner vor wenigen Monaten bei einem geheimen Treffen von Mitgliedern der AfD, der CDU, (Heiterkeit und Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: CDU! Ah! He!) der Identitären Bewegung und der WerteUnion in der Nähe von Potsdam seinen Masterplan zur Remigration vorgestellt haben. Die Ansiedlung von Ausländern in Deutschland sei danach rückabzuwickeln. Das betreffe Asylbewerber, Ausländer mit Bleiberecht und nicht assimilierte Staatsbürger. Ich sage Ihnen eins, wenn sich Politiker/-innen und Unternehmer/-innen mit rechtsextremen Ideolog/-innen zusammensetzen, um einen Angriff auf das Staatsbürgerrecht und auf den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes zu planen, dann müssen sich alle Demokrat/-innen dem entgegenstellen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) Und was machen, was machen die ostdeutschen Fraktionsvorsitzenden der AfD? Geben am 15. Januar eine Erklärung ab, (Nikolaus Kramer, AfD: Eine sehr gute sogar.) nach der Remigration das Gebot der Stunde sei. (Beifall Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) Ich zitiere: „Wir werden eine großangelegte Rückführungsinitiative für illegale Einwanderer planen und durchführen.“ (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und weiter: „Wir werden das Staatsangehörigkeitsrecht, welches bis zum Jahr 2000 galt, wiederherstellen.“ (Jens-Holger Schneider, AfD: Genau so!) „Wir werden Maßnahmen ergreifen,“ (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) „um den Assimilationsdruck auf nichtintegrierte Ausländer zu erhöhen. Wir werden Anreize schaffen, um nichtintegrierten Migranten die Heimkehr zu ermöglichen.“ (Thore Stein, AfD: Ja.) Und schließlich: „… wir werden beginnen, sobald wir in Regierungsverantwortung stehen. Deutschland muss wieder deutscher werden.“ Zitatende. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Michael Meister, AfD) Allen Demokrat/-innen muss bewusst sein, Remigration bedeutet die Behandlung von Menschen, die seit Jahren bei uns leben, als Menschen zweiter Klasse. Remigration bedeutet Deportation. (Thore Stein, AfD: Durchsetzung von Recht.) Remigration bedeutet Rechtlosigkeit. Remigration bedeutet eine Verletzung der Menschenwürde. Remigration ist ein Angriff auf den Kern unserer Grundwerte. Das, was die AfD unter dem Begriff „Remigration“ versteht, zielt letztlich auf die Vertreibung von Millionen von Menschen ab, von Menschen, die nicht in ihr Weltbild passen, die anders sind, die nicht deutsch genug sind. Das ist nicht nur rassistisch, das ist klar verfassungsfeindlich. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP – Torsten Koplin, DIE LINKE: Menschenfeindlich.) Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat im Juni 2019 die Identitäre Bewegung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Diese Einschätzung hat das Verwaltungsgericht Berlin am 23. Juni 2020 bestätigt. Die „Gruppe verfolge“, so das Gericht, „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Besonders die zentrale Forderung der Identitären Bewegung nach einer ethnisch-kulturellen Homogenität und dem Erhalt einer ethnischen ‚Reinheit‘ aller Völker“ würde „einzelne Personen oder Gruppen wie Menschen zweiter Klasse“ behandeln und daher gegen die vom Grundgesetz geschützte Menschenwürde verstoßen. Am 3. März 2021 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte Alternative für Deutschland als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Verwaltungsgericht Köln hat diese Entscheidung am 8. März 2022 bestätigt und dies unter anderem darauf gestützt, dass das in den ausgewerteten Äußerungen von AfD-Mitgliedern „zutage geförderte Volksverständnis … dem im Grundgesetz zum Ausdruck kommenden“ Verständnis widerspreche und geeignet sei, „Zugehörige einer anderen Ethnie auszugrenzen … als Menschen zweiter Klasse zu behandeln“ und auf diese Weise ihre Menschenwürde zu verletzen. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Am 26. April 2023 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Junge Alternative, die Jugendorganisation der AfD, als gesichert rechtsextreme Bestrebung eingestuft. Die JA propagiere, so das Bundesamt, „ein völkisches Gesellschaftskonzept, das auf biologistischen Grundannahmen“ beruhe und „ein ethnokulturell möglichst homogenes Staatsvolk“ postuliere. „Staatsangehörige mit Migrationshintergrund würden als Deutsche zweiter Klasse abgewertet.“ Ein solches „Volksverständnis stehe im Widerspruch zum Grundgesetz“. (Enrico Schult, AfD: Ist doch gar nicht wahr, Frau Oehlrich! Was erzählen Sie denn da für einen Unsinn!) Die Klage von AfD und JA gegen die Einstufung des Bundesamtes ist noch nicht entschieden. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Deshalb klagen wir auch dagegen.) Seit der Veröffentlichung der CORRECTIV-Recherche (Enrico Schult, AfD: Weils nicht wahr ist!) finden überall in Deutschland Demonstrationen statt. Tausende Bürger/-innen wenden sich mit ihrem Protest gegen die Politik der AfD (Zuruf von Enrico Schult, AfD) und stehen ein für die Demokratie, für die Menschenwürde, für die Rechte aller Menschen, die in Deutschland leben. Diese Bürger/-innen erwarten zu Recht, dass alle Staatsorgane das Gleiche tun. Unsere Demokratie ist stark und sie ist wehrhaft, und wenn es sein muss, dann wird sie das auch zeigen. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung können beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf ein Verbot der AfD stellen. (Stephan J. Reuken, AfD: Jawoll!) Sie können dort auch einen Antrag (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) auf einen Ausschluss der AfD aus der staatlichen Parteienfinanzierung stellen. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und ich denke, es ist an der Zeit, diese Instrumente ernsthaft zu prüfen. Wir, die demokratischen Fraktionen dieses Landtags, haben eine besondere Verantwortung, dem rechtsextremen Treiben ein Ende zu bereiten. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Was können wir also tun? Bewerten und informieren. Die rot-rote Koalition könnte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes in den Landtag einbringen, der dem Verfassungsschutz die sogenannte Verdachtsberichterstattung gestattet, (Heiterkeit bei Martin Schmidt, AfD) diesem also erlaubt, die Öffentlichkeit über eine Einstufung der AfD (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) als rechtsextremen Verdachtsfall zu informieren. (Enrico Schult, AfD: Jetzt zeigen Sie, wes Geistes Kind Sie sind, Frau Oehlrich. – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Meine Fraktion war mit einer solchen Initiative noch im Sommer vergangenen Jahres gescheitert. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, Martin Schmidt, AfD, und Enrico Schult, AfD) Liebe Kolleg/-innen und aus den Koalitionsfraktionen, jetzt wäre der richtige Moment für einen neuen Anlauf. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Konsequent entwaffnen: (Enrico Schult, AfD: Da klatscht kaum noch jemand. Das ist too much.) SPD und DIE LINKE haben in ihrem Koalitionsvertrag (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) die Entwaffnung bekannter Rechtsextremist/-innen in Mecklenburg-Vorpommern vereinbart. Eine ähnliche Formulierung findet sich auch im Koalitionsvertrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Bundesebene. Eine Verschärfung des Waffengesetzes wäre dafür elementar. Liebe Kolleg/-innen von der FDP, geben Sie endlich Ihren Widerstand auf und setzen Sie sich gemeinsam mit uns auf Bundesebene dafür ein, dass Verfassungsfeind/-innen keine waffenrechtlichen Erlaubnisse mehr erteilt werden können! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thore Stein, AfD: Und das bestimmen Sie, ja?!) Disziplinarverfahren beschleunigen: (Zurufe von Thore Stein, AfD, und René Domke, FDP) Der Deutsche Bundestag hat im November vergangenen Jahres (Zuruf von René Domke, FDP) eine Reform des Bundesdisziplinargesetzes beschlossen, (Enrico Schult, AfD: Ein Glück, Sie sind bald abgewählt von den GRÜNEN!) nach der Entlassungen aus dem Beamtenverhältnis künftig nicht mehr einer Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht bedürfen, sondern durch behördliche Verfügungen ergehen können. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Bewerben Sie sich doch bei Kim Jong-un! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Expert/-innen zufolge wird dies zu einer deutlichen Beschleunigung der entsprechenden Disziplinarverfahren führen. Verfassungsfeind/-innen haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Liebe Kolleg/-innen von SPD und DIE LINKE, geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie nachher dem vom Bund abgeguckten Entwurf meiner Fraktion zur Änderung des Landesdisziplinargesetzes zu! Politische Bildung auskömmlich finanzieren: In den vergangenen Haushaltsberatungen wollte die AfD-Fraktion mit ihren Änderungsanträgen zum Einzelplan 13 Demokratieprojekten wie dem Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“, dem DemokratieLaden Anklam, der Initiative „Demokratie auf Achse“ sowie Projekten der politischen Bildung und Weiterbildung die Gelder streichen. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Die Mitglieder der AfD-Fraktion wissen also ganz genau, warum sie versuchen, solchen Projekten Steine in den Weg zu legen, weil diese Projekte und die Menschen, die dort arbeiten, wichtig sind für unsere Demokratie. (Zurufe von Martin Schmidt, AfD, Thore Stein, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Liebe Kolleg/-innen der demokratischen Fraktionen, lassen Sie uns das ernst nehmen! Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) inwiefern wir die Gelder für solche Projekte noch mal erhöhen können! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beteiligungsrechte erweitern: Die Landesregierung hat im November den Entwurf eines Gesetzes zur Jugendbeteiligung und Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in den Landtag eingebracht. Darin ist die Bildung kommunaler Beteiligungsgremien vorgesehen, bislang allerdings nur optional. In der öffentlichen Sachverständigenanhörung des Sozialausschusses am 10. Januar dieses Jahres haben sich die anwesenden Experten einhellig dafür ausgesprochen, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) im JVG verbindliche Regelungen über Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen und für Menschen mit Migrationsgeschichte vorzusehen. (Enrico Schult, AfD: Die gibt es doch schon, Frau Oehlrich, die gibt es doch schon, die Beteiligungsmöglichkeiten. – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Dafür wird sich meine Fraktion in den kommenden Wochen einsetzen. Und schließlich, und schließlich Einbürgerungen fördern, der Kern dessen, worum es hier geht: (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Ah! – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Wenn die AfD vorhat, das Staatsangehörigkeitsrecht anzutasten, um Menschen, die seit Jahren hier leben, ihre Rechte zu nehmen, dann gilt es, dem entgegenzutreten, dann gilt es, sich zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht des Bundes zu bekennen. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Bislang konnten Menschen aus dem Ausland den deutschen Pass frühestens nach acht Jahren in Deutschland erhalten. Diese Zeitspanne wird nun auf fünf Jahre verkürzt. Liebe Kolleg/-innen der demokratischen Fraktionen, lassen Sie, lassen Sie uns nach dem Beispiel Hessens die Förderung der Einbürgerung als Aufgabe der Landesregierung im Entwurf eines Integrations- und Teilhabegesetzes festschreiben – jetzt erst recht! – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Christian Albrecht, DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Anlass ist berechtigt. Wir alle sehen eine zunehmende Verunsicherung bei nahezu allen Menschen in unserem Land. Es ist deutlich etwas ins Rutschen geraten, etwas, was mich und meine Fraktion auch zutiefst verunsichert. Und wir meinen damit nicht die freien Meinungsäußerungen, wir meinen eben nicht die kritischen Äußerungen, wir meinen eben nicht die Wahrnehmung von Versammlungsfreiheit und wir meinen damit auch nicht die Nutzung des Demonstrationsrechts, meine Damen und Herren. Das alles zeichnet eine lebendige Demokratie aus. Und dabei ist es auch völlig egal, ob es jetzt Landwirte sind, Spediteure, Handwerker, Gewerbetreibende, Einzelhändler, ob es Autokorsos sind, ob es Pflegekräfte sind, die für ihre Rechte auf die Straße gehen, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: AfD-Mitglieder.) oder ob es inzwischen Zigtausende von Menschen gibt, die bei Demonstrationen gegen Rechtspopulismus und nationalistische Tendenzen auf die Plätze der Republik treten und sagen, so nicht, das, was uns allerdings viel stärker bewegt, ist die Art und Weise, wie inzwischen miteinander geredet wird oder eben nicht mehr miteinander geredet wird. Es ist eine Gereiztheit in der Gesellschaft, die sich in vielen Situationen zeigt, teilweise auch kleinere Vorkommnisse. Ich will nichts runterspielen, alles hat sein berechtigtes Interesse und alles soll auch angesprochen werden, aber es sind auch manchmal Kleinigkeiten, die tatsächlich dazu führen, dass ein Fass zum Überlaufen gerät. Ob im Wahlkampf, beim Bäcker nebenan, in den sozialen Medien – ich glaube, wir haben es alle in den letzten Wochen und Tagen erlebt, da ist etwas gewaltig ins Rutschen geraten. Und es beunruhigt mich zutiefst, wenn sich Menschen, die auch mitten im Leben stehen, ihrer Arbeit nachgehen, die ganz offensichtlich auch zur Mittelschicht gehören, mit aufgerissenen Augen inzwischen auf den Straßen stehen und schimpfen auf die da oben oder sich auch über Verschwörungserzählungen ereifern. Meine Damen und Herren, das sind alles Menschen, die anfangen, sich von der Politik abzuwenden, von einer Politik abzuwenden, die eigentlich dafür da ist, ihre Probleme zu lösen, die für ihre Lebenswirklichkeit eintreten sollte. Und das ließ im Übrigen … Das kam mir zu kurz, mir kam es wirklich zu kurz, Herr Barlen, auch Herr Pegel, mir kam es zu kurz, auch der selbstkritische Umgang, der selbstkritische Umgang, wird das alles verstanden, was auch diese Landesregierung macht, nicht nur die Bundesregierung. Schieben Sie es nicht immer, schieben Sie nicht immer die Verantwortung nur nach Berlin! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Treten Sie auch dafür ein, selbstkritisch, (Julian Barlen, SPD: Ja.) selbstkritisch mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Dialog zu treten! Denn Regierungen haben teilweise – und dieser Teil scheint auch zu wachsen –, haben es auch verlernt, in den demokratischen Austauschprozess zu gehen. Ich sehe Ihnen das nach, Sie sind auch schon sehr lange dabei, (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) das führt manchmal dazu, dass man den Blick da dann nicht mehr dafür hat. (Zurufe von Tilo Gundlack, SPD, und Torsten Koplin, DIE LINKE) Aber nehmen Sie auch hin und wieder mal die Hinweise der Opposition ernst, (Julian Barlen, SPD: Ja.) da steckt etwas dahinter, wenn wir das sagen und wenn wir das einbringen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Julian Barlen, SPD: Aber Herr Domke! Herr Domke, jetzt mal Butter bei die Fische!) und stimmen Sie nicht alles weg! Sie müssen, (Julian Barlen, SPD: Ein bisschen konkreter bitte!) Sie müssen auch dialogbereit sein. (Julian Barlen, SPD: Das ist so allgemein. Bitte Butter bei die Fische!) Ja, wir haben genug Gelegenheit in dieser Sitzungswoche, über solche Themen zu sprechen. (Julian Barlen, SPD: Ah, okay!) Viele Menschen haben nicht mehr den Eindruck, dass es genau um ihre Lebenswirklichkeit geht, dass die komplexen und oft schwerfällig und auch durchaus schlecht kommunizierten – wir haben Beispiele genannt heute – Ansätze von Lösungen überhaupt etwas mit ihnen zu tun haben, ihrer eigenen Lebenswirklichkeit. Dieses Gefühl haben viele Menschen gar nicht mehr. Die denken, worüber sprechen die da eigentlich, das ist aber nicht das, was mich gerade betrifft. Wir müssen uns vielleicht auch mal fragen, ob wir die Menschen mit der Informationsflut, mit dieser Detailverliebtheit, in der wir uns hier manchmal ergehen, ... (Tilo Gundlack, SPD: Das sagt der Richtige jetzt aber.) Ja, ja, natürlich! (Tilo Gundlack, SPD: Das sagt der Richtige.) … mit der Detailverliebtheit einfach überfordert haben. Manches Mal beschleicht mich auch der Verdacht, dass Politik – und da nehme ich auch Populisten nicht aus –, dass Politik Antworten auf Fragen gibt, die überhaupt gar keiner gestellt hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Sebastian Ehlers, CDU) Und, meine Damen und Herren, Herr Barlen, Sie sagten, Vertrauen, Vertrauen stärken heißt Versprechen halten. Da bin ich ganz bei Ihnen. Aber was ist, wenn das Problem schon das Versprechen ist, wenn dieses Versprechen nicht darauf abzielt, in die Lebenswirklichkeit der Menschen transportiert zu werden? (Julian Barlen, SPD: Okay, das ist jetzt Ihre Meinung.) Und das ist etwas, das ist etwas, wo ich sage, vielleicht wird das nicht richtig verstanden, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das hat etwas mit Demokratie zu tun.) vielleicht müssen wir das besser kommunizieren, vielleicht ist weniger manchmal mehr und vielleicht müssen wir Vertrauen darüber aufbauen oder ist das einfach wichtiger, das Vertrauen zu gewinnen, die Menschen mitzunehmen, als die fachlich korrekte kleinteiligste Erläuterung der x-ten Novelle eines beliebigen Gesetzes, so, wie wir das hier manchmal praktizieren. Was auf jeden Fall nicht hilft, und das möchte ich auch kritisch anmerken – er ist, glaube ich, gar nicht im Raum –, dass der Vorpommern-Staatssekretär in der SVZ neulich äußerte, es fehle in der Gesellschaft an Anstand und Kultiviertheit. (Horst Förster, AfD: Da hat er recht.) Meine Damen und Herren, das ist in meinen Augen sehr unbedacht gewesen, undifferenziert und es führte ja auch nicht dazu, dass der Dialog entsteht. Also man sollte sich schon davor hüten, eine Unkultiviertheit herbeizureden und den Menschen den Anstand abzusprechen. Was noch schlimmer ist, die mit der Aussage Gemeinten, die erreiche ich damit womöglich gar nicht mehr, weil es ihnen völlig egal ist, ob sie vom Staatssekretär als unanständig oder unkultiviert wahrgenommen werden. Soweit sind wir nämlich schon, dass diese Ansprache möglicherweise zu gar nichts führt. Wir wollen die Menschen ja eigentlich zurückgewinnen, wir wollen, dass sie sich von den staatlichen Institutionen und den konventionellen Medien nicht weiter abwenden, sondern dass sie wieder bereit sind, Informationen aufzunehmen, dass sie bereit sind, ins Gespräch zu kommen. Wir brauchen keine plumpen Unterstellungen, sondern wir sollten auf die Bürgerinnen und Bürger hören und wir sollten vor allem die Belange ernst nehmen. Wir werden nicht alles lösen können, und das ist eben die Gefahr, die ich woanders sehe, wir werden nicht alles lösen können. Das ist etwas, was wir, glaube ich, seit Corona verlernt haben, die Menschen auch mit der Lebenswirklichkeit zu konfrontieren und zu sagen, nicht alles kann mit staatlichen Hilfen gelöst werden, nicht alles kann der Staat reparieren. Einen solchen Staat wollen wir auch nicht, (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) der die Bürgerinnen und Bürger an die Hand nimmt und den Bürgerinnen und Bürgern ihre freie Entscheidung abnimmt, indem er sie nur noch alimentiert. Und dann höre ich immer dieses „da oben“ – das ist ja auch totaler Quatsch, „die da oben“, wer auch immer damit gemeint ist. Oben ist das Volk, das Volk hat gewählt, das Volk hat bestimmte Politiker legitimiert und damit muss das Volk sich auch mit diesen Politikern auseinandersetzen. Und genau dafür stehen wir, für diese Offenheit. Ich vermisse sie manchmal, ich vermisse sie manchmal. Und ich muss noch eins anmerken: Wir haben es doch noch im Ohr in der Corona-Situation „Merkel muss weg!“, vielleicht auch schon davor. Nun hören wir „Die Ampel muss weg!“. Angesichts der Herausforderungen, die vor uns liegen und die der Staat – ich habe es ja gerade ausgeführt – ja schlicht und ergreifend gar nicht alle abfedern kann, wird es irgendwann heißen „Merz muss weg!“, womöglich bald „Wagenknecht muss weg!“, „Weidel muss weg!“, wer auch immer muss weg, (Stephan J. Reuken, AfD: Alle müssen weg.) weil wir können es den Menschen ja auch nicht ersparen anhand der Herausforderungen, die vor uns liegen, auch mal Zumutungen beschließen zu müssen. Wer den Menschen erklärt, dass es ohne Zumutungen in dieser Zeit geht, der lügt sie an und der wird die Menschen enttäuschen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und FDP) Und ich frage mich, ich frage mich: Wer fängt diese Wut nachher am Ende auf, wenn die Menschen begreifen, dass auch von einer AfD keine Lösungen zu erwarten sind, weil die Herausforderungen, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das wollen wir erst mal sehen. Das wollen wir erst mal sehen.) weil die Herausforderungen auch die AfD gar nicht lösen kann? (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und FDP – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und dann seien Sie doch mal ehrlich – es ist ja schon angesprochen worden –, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) seien Sie doch auch mal ehrlich, in Ihrem Wahlprogramm stehen doch viele Dinge, die Sie draußen auf den Demos ja gar nicht mit bemerken, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Wo waren Sie denn dabei? – Zuruf von Julian Barlen, SPD) da müssen Sie sich ehrlich machen, da müssen Sie Ihre eigene Programmatik hinterfragen. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Und das müssen wir alle machen. Auch wir haben Dinge im Wahlprogramm, wo wir sagen, natürlich hätten wir sie gerne zu hundert Prozent umgesetzt, und natürlich kriegt die FDP jedes Mal Dresche dafür, weil alle erwarten, na, die Liberalen müssen sich jetzt aber durchsetzen. Ja, wir haben aber keine absolute Mehrheit und wir können unser Programm nicht hundertprozentig durchsetzen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sie sollten diese Ampel besser verlassen, das rate ich Ihnen. – Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Stephan J. Reuken, AfD) Das ist uns unter Schwarz-Gelb nicht gelungen, das gelingt uns in der Ampel nicht, das macht aber Demokratie aus. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Und ich denke, Sie wissen ganz genau, Sie wissen ganz genau, was auf Sie zukommt. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) und am Ende müssen wir Wege finden, miteinander im Gespräch zu bleiben, ins Gespräch zu kommen, wir müssen einander besser zuhören. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Wir können ja mal ein Hinter grundgespräch machen, Herr Domke. – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ich habe auch immer wieder betont, es geht am Ende auch darum, mal innezuhalten und tatsächlich mal einen Augenblick zu nutzen, sich in den anderen hineinzuversetzen. Warum verstehen gerade wir hier oft in der Politik es nicht, wie wertvoll ein Perspektivwechsel ist? Warum versuchen wir, uns nicht mal in den anderen hineinzuversetzen und zu überlegen, kann das Argument des anderen nicht auch überzeugend sein, kann uns das nicht auch abholen? Genau das vermitteln wir eben nicht nach außen. Und das ist ein großer Fehler. Das ist das, was Bürgerinnen und Bürger nicht wollen, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Richtig!) der Streit ums Klein-Klein, sondern sie wollen auch Politikerinnen und Politiker, die einander zuhören und die an Lösungen arbeiten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie geloben jetzt also Besserung?!) Den Eindruck habe ich manchmal nicht, und dann schiebt man es eben auf die verschiedenen Ebenen. Meine Damen und Herren, wir leben in einer freien Demokratie, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Gott sei Dank!) nur in einer Hinsicht ist sie nicht frei: Sie ist nicht frei von Fehlern. Und das müssen wir alle auch begreifen, dass auch in einer Demokratie Fehler möglich sind. Und es ist richtig und wichtig, sich für Fehler zu entschuldigen, Fehler einzugestehen (Heiterkeit bei Stephan J. Reuken, AfD) und daraus dann Schlussfolgerungen zu ziehen und die Menschen wieder mit auf den Weg zu nehmen. Damit möchte ich schließen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der SPD der Fraktionsvorsitzende Herr Barlen.

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Julian Barlen SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich im Namen unserer Fraktion sehr herzlich für die sehr sachliche, sehr klare, sehr vernünftige Aussprache im Kreise der demokratischen Fraktionen bedanken, ausdrücklich bei der CDU, bei den GRÜNEN, bei der FDP, natürlich auch bei Kollegin Rösler, völlig logisch. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Habt ihr fein gemacht!) Ich glaube, wir haben da gute Ansätze drin und wir sollten auch diesen Schock über das wahre Gesicht der AfD an dieser Stelle nutzen, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) um da noch viel gemeinsamer und viel konstruktiver (Zuruf von Horst Förster, AfD) nach den vielfältig angesprochenen Lösungen zu suchen, Herr Domke, wo auch immer die natürlich im Detail liegen. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Ich glaube, wir werden einfach – (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) und da finde ich das irgendwo auch nett, zu sehen Ihre aufrichtige Entrüstung aus der Sicht der FDP –, wir werden bei vielen Stellen auch einfach auseinanderliegen, wenn es zum Beispiel um die Frage der Zukunftsfinanzierungen auch auf der Bundesebene geht, wenn es um andere Themen geht. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das ist aber auch völlig in Ordnung, unterschiedliche Perspektiven in einem gemeinsamen demokratischen Rahmen und wirklich das Ringen nach der besten Idee, nach der besten Lösung aus unterschiedlichen Perspektiven vorzutragen, Vorschläge zu machen und dann die Menschen darüber abstimmen zu lassen, wer die Regierungsverantwortung tragen darf. Und wenn wir das so machen, dann erweisen wir, glaube ich, den Menschen in unserem Land und der guten Entwicklung unseres Landes einen großen Dienst. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, Herr Kramer hat auf jeden Fall heute den Rekord aufgestellt, so schnell haben wir ihn hier noch nie in die Opferrolle flitzen lassen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Hat aber eine gute Rede gehalten, Herr Barlen. Die Rede war gut. – Zuruf von Horst Förster, AfD) Das war ja schon der zweite Satz, die arme AfD, hier wird sozusagen die Opposition diskriminiert. (Enrico Schult, AfD: Sie haben ja nur noch aufs Handy geguckt nachher voller Scham.) Das sind eher die eigentlich wahren ausgrenzenden Strukturen. (Horst Förster, AfD: Die Fakten gefallen Ihnen nicht. Reden Sie doch nicht so drum rum!) Das gefällt Ihnen natürlich in Ihrer Argumentation, aber ich glaube, Sie haben gesehen, was es heißt, sich vielfältig innerhalb eines Parlamentes zwischen Regierung und Opposition in der Sache zu streiten. Und es gibt eine Einigkeit, verfassungsfeindliche Tendenzen zu unterstützen, das hat nichts mit Opposition zu tun, sondern das hat etwas damit zu tun, verfassungsfeindliche Tendenzen zu unterstützen. (Horst Förster, AfD: Sie haben doch von Verfassung überhaupt keine Ahnung.) Und das bekommt unseren harten Widerstand, und da können Sie sich drauf verlassen, ob Sie sich da als Opfer fühlen oder auch nicht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was ist denn verfassungsfeindlich, Herr Barlen? Was? – Zuruf von Horst Förster, AfD) Eine Sache hat mich überrascht – wobei, also das war jetzt ein bisschen überspitzt, ich habe leider damit gerechnet –, angesichts der ja ganz expliziten Kritik an dem Pakt beispielsweise von dem AfD-Fraktionsvorsitzenden mit einem rechtsextremen Aktivisten der Identitären Bewegung, Zitat: „getrennt marschieren, vereint schlagen“, angesichts der ganz konkreten Kritik an dem Potsdamer Treffen, wo Sie ja geäußert haben, Sie wären traurig, dass Sie nicht eingeladen worden sind – ich will von der JA, vom Flügel mal ganz schweigen –, angesichts dessen sagen Sie einen schlanken Satz, einen schlanken Satz, der hat es aber in sich, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) nämlich, wir lassen das „patriotische Lager“ uns nicht spalten. Und da muss ich sagen, klarer hätte ein AfD-Politiker in öffentlicher Rede sich nicht zu diesem Pakt mit dem Rechtsextremismus bekennen können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zurufe von Horst Förster, AfD, und Stephan J. Reuken, AfD) Und wer mit dem Rechtsextremismus taktiert, wer gemeinsam Pläne schmiedet, der ist eben nicht verfassungstreu, der ist nicht verfassungstreu. (Stephan J. Reuken, AfD: Ist das alles, was Sie hören?) Und deshalb, meine Damen und Herren, ist es wohltuend, dass sich im Augenblick viele Menschen in ganz Deutschland bekennen, (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Stephan J. Reuken, AfD) überall, auch in Mecklenburg-Vorpommern, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) wo Mecklenburg-Vorpommern zusammensteht, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) gestern die Demonstration hier in Schwerin – ich habe auch einige Mitglieder dieses Hauses dort gesehen, hat mich sehr gefreut –: „Nie wieder ist jetzt! – Gegen rechte Hetze und Deportationspläne“. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Da möchte ich nicht nur dem Schweriner Bündnis, sondern allen Bündnissen danken, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) die landesweit, bundesweit auf die Straße gehen, um sich zu einer starken, zu einer freiheitlichen, zu einer vielfältigen Demokratie zu bekennen, und eben ihre Sorge zum Ausdruck bringen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ihre Sorge zum Ausdruck zu bringen, (Zuruf von Petra Federau, AfD) dass die Werte, die uns verbinden, in Gefahr sind, wenn Parteien sich eben nicht vom Rechtsextremismus abgrenzen, sondern diese Nähe suchen, meine Damen und Herren. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und das werden wir klar herausarbeiten, auch in der kommenden Zeit, das werden wir klar herausarbeiten, und wir werden klar herausarbeiten jenseits der Debatten zu Artikel 21 und Artikel 18, was eigentlich der unsoziale Kern der AfD ist. Ich habe es angesprochen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie haben noch gar nichts da herausgearbeitet, Herr Barlen. Alles unbelegte Meinung von Ihnen.) es geht um höheres Renteneintrittsalter, es wird gegen Tariflöhne vorgegangen, die Agrarsubventionen sollen wegfallen, es wird der Dexit, der Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union propagiert. Das ist alles nicht in unserem Interesse. Wir werden abgeschnitten vom Binnenmarkt, wir werden gerade mit der Metropolregion Szczecin von der Freizügigkeit im Bunde abgeschnitten, abgenabelt von Kooperationen. (Stephan J. Reuken, AfD: Abgeschnitten von Polen sind wir, wenn wir Frau Schwesig weiterregieren lassen. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und was Länder davon haben, so einen Weg zu gehen, das sehen wir in Großbritannien, die diesen Schritt, glaube ich, bereuen. 163 Milliarden Euro kostet Großbritannien dieser Brexit pro Jahr. Die Wirtschaft schrumpft, Jobs gehen verloren, das BIP pro Kopf sinkt. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das sind Pläne, in die uns diese AfD als unsoziale Partei stürzen will zum Schaden der Wirtschaft, zum Schaden des sozialen Ausgleiches und vor allen Dingen zum Schaden der Zukunftsfähigkeit, (Stephan J. Reuken, AfD: Zum Wohle Deutschlands.) und dagegen werden wir mit Vertrauen, mit Zusammenhalt und mit einer starken Demokratie uns positionieren. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : Wahl eines Bürgerbeauftragten gemäß Artikel 36 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und Paragraf 5 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes. Hierzu liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/3404 vor. Wahl einer/eines Bürgerbeauftragten gemäß Artikel 36 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und § 5 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Drucksache 8/3404 – Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß Artikel 36 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 5 Absatz 2 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes wählt der Landtag ohne Aussprache den Bürgerbeauftragten mit der Mehrheit seiner Mitglieder für die Dauer von sechs Jahren. Gemäß Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung wird die Wahl geheim durchgeführt und erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Wir kommen zur Wahl. Den für die Wahl gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlkabine von dem Schriftführer beziehungsweise der Schriftführerin. Auf dem Stimmzettel ist der Name des Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in eine Wahlkabine zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, keine Kennzeichnung enthält, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den oder die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist. (Die Schriftführerin überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.) Vielen Dank! Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl eines Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern und bitte den Schriftführer, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die geheime Wahl wird durchgeführt.) Haben alle Mitglieder des Landtages, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? Gibt es noch ein Mitglied, was seine Stimme abgeben möchte? – Ich höre und sehe, das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für etwa fünf bis zehn Minuten zur Auszählung der Stimmen. Unterbrechung: 11:55 Uhr __________ Wiederbeginn: 12:00 Uhr

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Birgit Hesse

Die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Es wurden 74 Stimmen abgegeben, davon waren 74 Stimmen gültig. Es stimmten für Herrn Dr. Christian Frenzel 47 Abgeordnete mit Ja, … (lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, FDP, Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und auf der Regierungsbank – Thomas Krüger, SPD: Jo!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie können gleich noch klatschen. Ich würde gerne erst das vollständige Abstimmungsergebnis angeben, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Julian Barlen, SPD: Okay.) und vor allen Dingen müsste Herr Dr. Frenzel dann auch noch zustimmen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) … also 47 Abgeordnete mit Ja, 26 Abgeordnete mit Nein, eine Abgeordnete oder Abgeordneter enthielt sich der Stimme. Ich stelle fest, dass Herr Dr. Christian Frenzel die nach Artikel 36 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 5 Absatz 2 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes erforderliche Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigen konnte. Ich frage Sie, Herr Dr. Christian Frenzel: Nehmen Sie die Wahl an? Dr. Christian Frenzel: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich danke für das Vertrauen. Ich nehme die Wahl sehr gerne an. (lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank – Die Abgeordneten und Mitglieder der Landesregierung erheben sich von ihren Plätzen.)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihnen, Herr Dr. Frenzel, die Glückwünsche des Hauses zur Wahl und zur Annahme des Amtes als Bürgerbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern aussprechen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe und uns eine gute Zusammenarbeit und würde Sie jetzt gerne – ach, da ist er schon – zu mir nach vorne bitten zum Gratulieren. (Gratulationen) Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich diesen Tagesordnungspunkt schließe, gestatten Sie mir – und ich hoffe, das ist auch in Ihrer aller Sinne –, kurz noch ein paar Worte an den noch amtierenden Bürgerbeauftragten Herrn Matthias Crone zu richten. Sehr geehrter Herr Crone, in etwa einem Monat endet Ihre 12-jährige Amtszeit. Seit 2012 haben Sie sich als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger für deren Rechte gegenüber den Behörden eingesetzt. Das habe auch ich schon als Landrätin erfahren. Sie waren oft im Land unterwegs, um den Menschen vor Ort bei ihren Problemen und Sorgen zu helfen. Und auch uns, dem Parlament, haben Sie mit Ihren jährlich vorgelegten Berichten viele wichtige Anregungen für unsere Arbeit gegeben. Ich möchte Ihnen, sehr geehrter Herr Crone, im Namen des Landtages ganz herzlich für Ihr außerordentliches Engagement als Bürgerbeauftragter danken. Sie haben mit Ihrer Arbeit maßgeblich dazu beigetragen, unsere Demokratie und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Vielen herzlichen Dank dafür! (lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank – Die Abgeordneten und Mitglieder der Landesregierung erheben sich von ihren Plätzen.) Sehr geehrter Herr Crone, wir wünschen Ihnen alles Gute für den neuen Weg in den Unruhestand, insbesondere Zeit für die Dinge, die man im Arbeitsleben stets aufschiebt, aber vor allen Dingen Gesundheit. Ankündigen darf ich, dass wir Sie am 29. Februar mit einer gesonderten Veranstaltung hier im Schloss gebührend und dann auch offiziell verabschieden werden. Noch mal herzlichen Dank, alles Gute für Sie! (lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank – Gratulationen – Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

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Beate Schlupp

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der AfD hat einen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 8/3405 zum Thema „Polnischer Affront gegen Schwesig“ vorgelegt. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach angemessener Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 4 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung dieses Dringlichkeitsantrages erteilen sowie die Abstimmung über dessen Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Disziplinargesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/2720. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Disziplinargesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/2720 – In der 66. Sitzung des Landtages am 8. November 2023 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Beamt/-innen haben sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Die Verfassungstreuepflicht ist prägender Ausdruck des beamtenrechtlichen Treue- und Dienstverhältnisses. Beamt/-innen, die sich mit ihrem Verhalten offen in Widerspruch zu den Grundwerten stellen, die sie in ihrem Amt schützen und verteidigen sollen, sind im öffentlichen Dienst untragbar. Bis zum rechtskräftigen Abschluss eines auf die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis gerichteten Disziplinarverfahrens können in der Praxis jedoch mehrere Jahre vergehen. Das ist insbesondere bei Beamt/-innen, die die Bundesrepublik Deutschland und ihre freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen, nicht hinnehmbar, auch weil sie während des Verfahrens auch weiterhin einen beträchtlichen Teil ihrer Bezüge erhalten. Im Dezember vergangenen Jahres hat der Landtag die Landesregierung dazu aufgefordert, die im gesamten Bundesgebiet als notwendig erachteten Bemühungen zu intensivieren, Beamt/-innen, die durch eindeutige rassistische, antisemitische, homophobe oder sonstige menschenverachtende und die Demokratie verachtende Äußerungen und Handlungen in Erscheinung treten, mit den Mitteln der freiheitlichen demokratischen Grundordnung konsequent entgegenzutreten und diese aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. Die Landesregierung soll hierzu in einen Dialogprozess mit den zuständigen Gewerkschaften und Personalvertretungen treten und eine Reform des Landesdisziplinargesetzes anstoßen. Für eine Reform des Landesdisziplinargesetzes hatte Ihnen meine Fraktion schon im November einen Vorschlag unterbreitet, und zwar den Gesetzentwurf, den wir hier gerade in Zweiter Lesung beraten. Dieser Gesetzentwurf wurde damals leider nicht in die Ausschüsse überwiesen. Eine öffentliche Sachverständigenanhörung fand nicht statt. Daraus wurde aus meiner Sicht die Chance verpasst, anhand einer konkreten Vorlage Gespräche mit Gewerkschaften und Personalvertretungen zu führen und sich frühzeitig mit konkret formulierten Änderungsbedarfen zu befassen. Ziel des Gesetzentwurfs meiner Fraktion ist, das Disziplinarverfahren, in dem statusrelevante Disziplinarmaßnahmen ausgesprochen werden, deutlich zu beschleunigen. Erreicht werden soll das dadurch, dass künftig sämtliche Disziplinarmaßnahmen, also nicht nur der Verweis, die Geldbuße, die Kürzung der Dienstbezüge, die Kürzung des Ruhegehalts und die Zurückstufung, sondern auch die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und die Aberkennung des Ruhegehalts, durch behördliche Verfügung ergehen. In Baden-Württemberg hat sich das seit 15 Jahren bewährt. Nach dem Vorbild von Baden-Württemberg hat sich die Bundesregierung in ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdisziplinargesetzes dafür entschieden, auch auf Bundesebene dafür zu sorgen, dass künftig sämtliche Disziplinarmaßnahmen durch Disziplinarverfügung ergehen. Der Ihnen vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesdisziplinargesetzes lehnt sich eng an diesen Entwurf des Bundes an. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat eine Sachverständigenanhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Die Diskussion dort war durchaus kontrovers. Der Sachverständige Klaus Gärditz, Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht an der Universität Bonn, befürwortete die Änderungen. Die Disziplinarklage habe sich als schwerfällig erwiesen und belaste die Verwaltung damit, vergleichbar einer Anklagevertretung durch eine Staatsanwaltschaft, eine Entfernung aus dem Dienst vor einem Gericht erstreiten zu müssen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wolle es ermöglichen, eine Beamtin oder einen Beamten durch Disziplinarverfügung unmittelbar aus dem Dienst zu entfernen und die betroffene Person für den Fall, dass sich diese gegen die Sanktion wehren möchte, auf den eröffneten Verwaltungsrechtsweg zu verweisen. An den Anforderungen, die an die Einleitung und Durchführung eines Disziplinarverfahrens zu stellen seien, würde sich dadurch nichts ändern. Auch weiterhin bedürfe es des Anfangsverdachts eines Disziplinarvergehens, um ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Der Vorwurf des Generalverdachts, der zwischenzeitlich erhoben wurde, gehe also fehl. Zudem gelte auch im Disziplinarrecht der Schuldgrundsatz. Dieser erfordere einen positiven Nachweis von Schuld und eine schuldangemessene Sanktionierung, und zwar unabhängig davon, ob eine Verwaltungsbehörde oder ein Gericht erstmals die disziplinarische Sanktion aussprächen. Sven Hüber, der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, machte im Innenausschuss des Deutschen Bundestages deutlich, die GdP steht klar hinter dem Bestreben, Verfassungsfeind/-innen künftig schneller aus dem Amt entfernen zu können. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Beamt/-innen, die sich nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bewegten, müssten so schnell wie rechtsstaatlich möglich aus dem Dienst ausscheiden. Hüber geht allerdings davon aus, dass sich dieses Ziel nicht mit einer Abschaffung der Disziplinarklage und deren Ersetzung durch die Disziplinarverfügung erreichen lasse. Die GdP vertritt die Auffassung, dass dem tatsächlich bestehenden Problem der überlangen Verfahrensdauer im Rahmen des bestehenden Systems begegnet werden könne – na ja, das versucht man ja schon seit Jahren –, und dieses bestehende System müsse eben zielgerichtet an einzelnen Stellen nachgebessert werden. Hüber nannte insbesondere die Professionalisierung des behördlichen Disziplinarverfahrens und eine bessere personelle Ausstattung der Disziplinarkammern an den Verwaltungsgerichten. Der Sachverständige Stefan Jordan vom Bundeskriminalamt wiederum begrüßte die mit dem Gesetzentwurf verbundene Angleichung der Trennungsmechanismen für Beamt/-innen und Tarifbeschäftigte. Sowohl Beamt/-innen als auch Tarifbeschäftigte seien verpflichtet, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen. Gleichwohl unterlägen beide Beschäftigungsgruppen völlig unterschiedlichen Trennungsmechanismen: einerseits der Klage auf Entfernung aus dem Dienst, andererseits der Kündigung mit nachgeordnetem Rechtsschutz. Eine Abschaffung der Disziplinarklage für Beamt/-innen führe insofern zu einer Angleichung beider Beschäftigungsgruppen, wie sie auch in vielen anderen Bereichen angestrebt werde. Insgesamt, muss ich sagen, haben mich die Stellungnahmen der Sachverständigen darin bestärkt, an den von meiner Fraktion vorgeschlagenen Änderungen des Landesdisziplinargesetzes festzuhalten. Der Schritt von der Disziplinarklage zur Disziplinarverfügung wird, da bin ich mir sicher, zu einer Beschleunigung der Verfahren führen. Wenn Verfassungsfeind/-innen im öffentlichen Dienst verbleiben, gefährdet dies die Rechte derjenigen Menschen, die hoheitlicher Gewalt ausgesetzt und auf eine neutrale, rechtstreue und pflichtgemäß handelnde Verwaltung angewiesen sind, und damit die Rechte von uns allen. – Ich bitte erneut um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! An dieser Stelle möchte ich auf der Besuchertribüne eine weitere Gruppe von Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums Carolinum Neustrelitz begrüßen. Seien Sie uns herzlich willkommen! Und ich rufe auf für die Fraktion der AfD den Abgeordneten Herrn Förster.

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion lehnt den Gesetzentwurf ab. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es – wir haben es eben gehört –, Beamte, die sich eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht haben, leichter und schneller maßregeln zu können. Bisher, so der Antrag, können statusrelevante Maßnahmen – dies sind Zurückstufung, Entfernung aus dem Dienst oder Aberkennung des Ruhegehalts – nicht durch eine Disziplinarverfügung des Dienstvorgesetzten, sondern nur im Wege einer Disziplinarklage erfolgen. Das trifft so allerdings nicht zu, denn für die Zurückstufung bedarf es keiner Disziplinarklage. Wenn man schon einen Antrag von irgendwo abschreibt, dann sollte man zumindest prüfen, ob er denn auch auf die Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern zutrifft. Hier ist es nämlich etwas anders. Hier erfolgt die Zurückstufung gemäß Paragraf 35 Landesdisziplinargesetz M-V nämlich bereits jetzt durch den Dienstvorgesetzten. Die Disziplinarklage gemäß Paragraf 36 Landesdisziplinargesetz ist nur bei einer Entfernung aus dem Dienst oder der Aberkennung des Ruhegehalts vorgesehen und erforderlich. Das hat seine Gründe, denn hier handelt es sich um die schwersten Eingriffe des Disziplinarrechts überhaupt. Diese Fälle sind – Gott sei Dank – äußerst selten. Den GRÜNEN geht es hier aber nicht schnell genug. Sie wollen langwierige Verfahren der Disziplinarklage durch umfassendere Disziplinarbefugnisse der Disziplinarbehörde ablösen. Verkürzt heißt das, über den Rausschmiss entscheidet nicht das Gericht, sondern der Dienstherr, und der Beamte kann dann dagegen in einem langwierigen Rechtsstreit klagen. Und sollte er dann gewinnen, dann ist er vielleicht inzwischen pensionsreif oder sein Leben ist zerstört. Dazu, meine Damen und Herren, reichen wir als Rechtsstaatspartei nicht die Hände, denn der gedankliche Ansatz – wir wollen das machen, damit es schneller geht –, ist für die Fälle, um die es hier geht, ein fragwürdiger und im Grunde rechtsfremder Ansatz. Es ist richtig, dass die Verfahrensdauer vor den Verwaltungsgerichten generell lang ist. Das gehört zur Tradition der Verwaltungsgerichtsbarkeit oder, noch deutlicher, ich sagte es bereits an anderer Stelle, sozusagen zur DNA dieser Fachgerichtsbarkeit. Wer sich damit nicht abfinden will, muss dort etwas ändern. Das ist der gebotene rechtsstaatliche Ansatz, nicht aber, den Rechtsschutz für die betroffenen Beamten quasi auf den Kopf zu stellen. Und nun, meine Damen und Herren, wollen wir doch mal zum Eigentlichen kommen: Der Antrag kommt aus der Schublade „Kampf gegen rechts“ und nicht aus der Abteilung „Wie kann der Rechtsstaat effektiver und besser gestaltet werden?“, denn das wird deutlich in der Begründung, wo allein nicht näher qualifizierte rechtsextreme Handlungen genannt werden, die besonders schwerwiegende Auswirkungen auf das Vertrauen in die Integrität des öffentlichen Dienstes haben können. Bei einer lebensnahen Betrachtung kommen hier ganz andere als die im Antrag fokussierten Gesinnungsdaten in Betracht. Was kann man sich da alles vorstellen? Der Beamte, betrunken im Dienst, der einen Unfall verursacht, ein Beamter, der sich bestechen lässt, ein Beamter, der als Widerstandsbeamter sich einen Namen macht und ständig Widerstände provoziert. Hier kommt vieles im Alltag in Betracht. Und solche Fälle – auch selten – sind aber die, die wirklich das Vertrauen zerstören und die auch relevant sind. Entlarvend ist jedenfalls, dass linksextreme Handlungen oder solche, wie ich eben angesprochen habe, überhaupt nicht genannt werden oder auch bei Ihnen keine Rolle spielen. Denn das ist das Credo, was den Bürgern permanent subtil eingebläut wird: links ist gut, rechts ist böse. Sie haben nur die Fälle im Auge, wo etwa ein Polizeibeamter nach einem Einsatz im Migrantenmilieu sich hinterher nicht politisch korrekt äußert. Die wollen Sie, egal wie, so schnell wie möglich rausschmeißen. Aber mit dieser völlig einseitigen Sicht auf rechtsmotivierte Gesinnungsdaten erklärt sich auch, warum das Vertrauen vieler Bürger und auch Angehöriger des öffentlichen Dienstes in den Rechtsstaat schwindet. Nehmen wir beispielsweise an, ein Polizeibeamter hätte am Strategiekongress der LINKEN teilgenommen – ich habe ihn schon öfter erwähnt –, wo offen diskutiert wurde, wie viel Prozent des Klassenfeinds bei einem Umsturz erschossen würden, und der Dienstvorgesetzte erführe später davon. Was würde geschehen? Sie wissen es: Nichts, gar nichts! Und jetzt stellen wir uns vor, derselbe Beamte hätte an jener schon jetzt als Geheimtreffen in die Geschichte eingegangenen privaten Veranstaltung teilgenommen, wo genau über das diskutiert wird, was der Kanzler vollmundig zuvor als Abschiebung in großem Stil propagiert hat. Nun, was käme in diesem Fall auf den Beamten zu? Sie wissen es, bei Geltung des Gesetzentwurfs vermutlich die Entlassungsverfügung des Dienstherrn, denn nach dem, was die herrschenden Kreise, vom Bundespräsidenten angefangen, dem Volk erklären, handelt es sich bei den Teilnehmern dieses Treffens – auch CDU-Abgeordnete – um Neonazis mit Vertreibungs- und Vernichtungsorgien im Kopf. Das nennt man eine organisierte Staatshetze und so etwas sollte eigentlich in einer funktionierenden liberalen Demokratie nicht vorkommen. Nein, bei diesem politisch aufgeheizten Klima, in das unser Land geraten ist, darf die Entscheidung über eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts nicht in die Hände eines letztlich einer politischen Führung unterstellten Dienstherrn gelegt werden, denn dass bei diesem politisch aufgebauten Druck gegen alles, was nicht links ist, durch den Dienstherrn hier wirklich politisch neutral und gerecht entschieden würde, daran glaubt die Mehrheit in diesem Lande vermutlich schon längst nicht mehr. Es gilt, um der Gerechtigkeit willen muss es dabei bleiben, dass darüber, ob ein Beamter aus dem Dienst entfernt oder das Ruhegehalt aberkannt wird, ein unabhängiges Gericht entscheidet, und zwar als Erstentscheider und nicht erst im Nachhinein als Überprüfer, wo im schlimmsten Falle im Grunde schon das Kind in den Brunnen gefallen ist. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau von Allwörden.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der GRÜNEN ist nach der Ersten Lesung im November 2023 jetzt wieder auf der Tagesordnung und an unserer Auffassung zur Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit eines solchen Gesetzes hat sich zwischenzeitlich nichts geändert. Wir haben schon gehört, dass mit dem Gesetz die Disziplinarbehörden alle statusrelevanten Disziplinarmaßnahmen durch Disziplinarverfügung selbst aussprechen sollen, statt Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben, also auch Maßnahmen wie die Zurückstufung, die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und die Aberkennung des Ruhegehalts. Das Ziel des Gesetzesentwurfes ist wichtig, das haben wir auch in der Ersten Lesung schon betont, wir glauben aber eben nicht, dass durch eine Vorverlegung der Entscheidung zu Disziplinarmaßnahmen von der gerichtlichen auf die behördliche Ebene das gesamte Verfahren schneller abgeschlossen werden kann. Das Disziplinarrecht soll die Integrität und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung aufrechterhalten und Verstöße gegen die Dienstpflicht oder gegen Gesetze ahnden. Und wir sind uns alle einig darin, dass Beamtinnen und Beamte, die das geltende Recht und die freiheitlichdemokratische Grundordnung ablehnen, schnell aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden müssen. In den meisten Fällen wird aber ein Beamter, der zum Beispiel durch das Verwaltungsverfahren aus dem Dienst entlassen wird, diese Entscheidung durch das Verwaltungsgericht wiederum prüfen lassen. Es würde also vor den bisherig auch durchgeführten Gerichtsverfahren noch kein Verwaltungsverfahren geben. Das ist keine Zeitersparnis. Und dass eine Änderung des Landesdisziplinargesetzes auch Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete hat und wie diese vollzogen werden sollen, das kann ich aus dem Gesetzesentwurf leider nicht erkennen. Wir halten wie die Landesregierung die geltenden disziplinarrechtlichen Möglichkeiten zur Ahndung eines Fehlverhaltens von Beamtinnen und Beamten für ausreichend. Sollten die Erfahrungen und Entwicklungen im Bund und den Bundesländern eine Notwendigkeit zur Änderung zeigen, sollten wir in Mecklenburg-Vorpommern daraus unsere Schlüsse natürlich ziehen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch einmal die Forderung der CDU/CSU im Bund noch einmal ansprechen. So sollte auch in unserem Bundesland zusammen mit den Behörden und ihren Beschäftigten, deren Vertretern, ein Maßnahmenkatalog entwickelt werden, der schon bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst deutlicher für Anhaltspunkte auf verfassungsfeindliche oder extremistische Äußerungen und Verhaltensweisen sensibilisiert. Aus diesen Gründen werden wir Ihren Gesetzesentwurf ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wird Sie nicht verwundern, wir werden Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir haben im November darüber diskutiert. Wir haben im November unseren eigenen Antrag darüber diskutiert. Frau Oehlrich, Frau Oehlrich, Sie wissen, wir liegen inhaltlich nicht weit auseinander. Im Gegenteil, ich könnte sehr viel von dem, was Sie hier vorgetragen haben, erneut vortragen. Davon möchte ich absehen. Wir wissen alle, Wiederholung festigt, aber Wiederholung kann auch langweilen. (Torsten Renz, CDU: So, wie man es braucht in der Kommunikation.) Wir sehen vor allen Dingen den eingeschlagenen Weg, den Sie eingeschlagen haben. Da sind wir nicht mit einverstanden. Wir wollen zuerst alle Beteiligten an einen Tisch holen und nicht, nachdem wir ihnen etwas vorgelegt haben. Und dabei möchte ich es dann auch hier schon bewenden lassen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, im Grunde der Wiedergänger vom letzten Mal. Leider, die Überweisung hat nicht stattgefunden, nur die Ankündigung, damals noch sehr vage, dass ein Entwurf seitens der regierungstragenden Fraktionen vorgelegt werden soll. Wir wissen noch nicht, worum es sich dreht. Die Intention, ich glaube, das ist hier auch deutlich geworden, die verstehen wir alle. Und ich hätte mir tatsächlich auch eine sehr, sehr vertiefte Diskussion im Ausschuss, eine Anhörung gewünscht, weil ich genau da eher bei Frau von Allwörden bin, dass wir auch über den präventiven Ansatz sprechen müssen, auch über ein Früherkennungs- oder Frühwarnsystem, wenn es eben genau darum geht, dass solche Elemente im öffentlichen Dienst um sich greifen. Wie kann man sie isolieren, also, noch mal, identifizieren, isolieren, und wie kann man dann das auf den Weg bringen, dass da auch wirklich rechtsstaatlich sicher gearbeitet wird? Auch ich habe einfach ein Problem damit, wenn wir die, ja, das fehlende Postulat der Verfahrensbeschleunigung, so möchte ich es mal fast ausdrücken, in der Verwaltungsgerichtsbarkeit in diesen Fragen jetzt irgendwie ersetzen wollen, obwohl wir wissen, es kann am Ende wieder zu einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren werden, wo wir es dann ja wieder mit demselben Phänomen zu tun hätten. Das erschließt sich mir noch nicht, wo da die Zeitersparnis sein soll. Das müssen wir jetzt wirklich auch mal aufarbeiten: Muss das eine andere Bedeutung bekommen? Muss die Brisanz besser erkannt werden? Niemand von uns, und wir wissen, was für unerträgliche Formulierungen, unerträgliche Handlungen, unerträgliche Haltungen hier Gegenstand dieser Diskussion sind, das ist uns ja allen bekannt und jeder hat ein Störgefühl damit, wenn gerade der öffentliche Dienst damit durchzogen ist oder untersetzt ist, wenn es dort einzelne Positionen gibt, die wir alle für unerträglich halten. Der öffentliche Dienst ist der Dienstleister an der Gesellschaft, und wenn dort solche Bestrebungen existieren, wenn Umsturzfantasien kursieren oder sonst irgendwas, dann müssen wir natürlich handeln. Also wir sind, glaube ich, in der Intention alle beieinander. Es geht jetzt um den Streit, um den Weg, um die Richtung. Ich möchte, dass es ein sauberes rechtsstaatliches Verfahren ist, weil alles andere würde auch wieder nur zu einem Schwebezustand führen. Und ich weiß nicht, ob der richtige Weg ist, vorweg eben genau nur mit einer Verfügung zu arbeiten, und womöglich würden wir damit auch noch wieder Märtyrer schaffen, die sich dann aufgrund dessen wieder ungerecht behandelt fühlen, beklagen und eine Situation herbeiführen, die für uns alle noch unerträglicher wird. Also auch das müssen wir vermeiden, das müssen wir verhindern. Für mich steht aber auch eher der Gedanke der Prävention im Vordergrund. Wir müssen vermeiden und wir müssen viel, viel früher identifizieren, wo da Probleme sind. Das Entfernen aus dem Dienst, das muss sozusagen die Ultima Ratio sein. Und das muss wirklich dann aber auch die Ultima Ratio sein, die aber schneller herbeizuführen ist. Wir werden heute den Gesetzentwurf ablehnen. Ich bin gespannt, was da jetzt von der Koalition kommt. Ich bin aber auch kritisch, das kann ich jetzt schon versprechen, weil wir müssen alle im Blick behalten und wir wissen auch, wie die Rechtsprechung ist, das, was wir schon für unerträglich halten, wird teilweise gerichtlich immer noch als freie Meinungsäußerung anerkannt. Der Spannungsgrad, das Spannungsfeld ist sehr, sehr groß, und das müssen wir auch in unsere Gedanken mit einbeziehen. Das macht eine Demokratie aus, dass man auch vieles ertragen muss, was man für unerträglich selber hält. Noch mal, Prävention, Verfahren muss schneller gehen, aber wir müssen erst den richtigen Weg finden. Also hätten wir es vielleicht im Ausschuss vorher beraten, wären wir heute vielleicht zu einer anderen Auffassung gekommen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Disziplinargesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/2720. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2720 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2720 abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes, Drucksache 8/3387. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes (LPIG) (Erste Lesung) – Drucksache 8/3387 – Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Herr Meyer. Bitte schön!

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Reinhard Meyer

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Gäste! Wir sprechen heute über die Einbringung einer Novellierung des Landesplanungsgesetzes. Ich sage aber gleich vorweg – das habe ich ja auch schon im Landesplanungsbeirat bei der Vorstellung am 12. Juni gesagt –, es handelt sich um eine kleine Novelle, weil wir Dinge nachvollziehen wollen, die uns der Bund aufgegeben hat beim Thema Ausweisung von Windenergiegebieten, die dafür geeignet sind, und auch das Thema Raumordnungsgesetz des Bundes bewegt uns. Mit dem Wind-an-Land-Gesetz, das kennen Sie, hat uns der Bund verbindliche Flächenziele vorgegeben, und das Ganze wird noch mal durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz untersetzt. Das heißt, wir brauchen in Mecklenburg-Vorpommern bis zum 31. Dezember 2027 1,4 Prozent der Landesfläche und bis zum 31. Dezember 2032 2,1 Prozent der Landesfläche, die wir für die Windenergie ausweisen wollen. (allgemeine Unruhe) Und was haben wir bisher gemacht als Landesregierung? Wir haben den Planungserlass Wind-an-Land (Glocke der Vizepräsidentin) am 7. Februar 2023 per Kabinettsbeschluss gefasst. Wir haben daraufhin auch landesweit einheitliche verbindliche Kriterien entsprechend an die Regionalen Planungsverbände gegeben und wir haben aber vor allen Dingen am 7. Februar dann zwei Grundsatzentscheidungen getroffen: erstens, dass nach langen Diskussionen mit den Kommunen, die genau das so wollten, die Zuständigkeit für die Ausweisung der Windenergiegebiete bei den Regionalen Planungsverbänden verbleibt, und zweitens – auch das haben wir mit den Kommunen damals diskutiert –, dass wir in allen vier Planungsregionen gleichermaßen 2,1 Prozent der Regionsfläche für Windenergie ausweisen werden und die auszuweisen sind durch die Regionalen Planungsverbände. Nun ist es so, dass in allen vier Planungsregionen kräftig gearbeitet wird. Einige von Ihnen sind ja auch direkt daran beteiligt. Erste Beschlussfassung in der Region Rostock … (Sebastian Ehlers, CDU: Vor allen Dingen Herr Albrecht.) Ja, Herr Albrecht, kann man stolz sein. Die erste Beschlussfassung in der Region Rostock ist gefasst worden. Aber auch in den weiteren Regionen erwarten wir durch die Planungsverbände in 2024 die entsprechenden Entscheidungen. Und auf diesen Entscheidungen basiert auch das, was wir heute vorlegen mit dem Gesetzentwurf zum Landesplanungsgesetz, weil wir haben eine Aufforderung vom Bund, der uns aufgegeben hat, bis zum 31. Mai 2024 entsprechende landesgesetzliche Regelungen zu fassen, dass bei uns in Mecklenburg-Vorpommern die Regionalen Planungsverbände die Windeignungsgebiete ausweisen. Das regeln wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, und insofern werden die Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes hier mit diesem Entwurf umgesetzt. Darüber hinaus, das hatte ich schon gesagt, nutzen wir die Gelegenheit, auch entsprechende Änderungen vorzunehmen, weil das Bau- und Raumordnungsgesetz des Bundes einer entsprechenden Änderung unterworfen ist und wir das nachvollziehen. Was sind die Kernbereiche, die wir mit dem Gesetzentwurf verfolgen? Zunächst zur Umsetzung der Vorgaben im Bereich der Ausweisung der Windenergiegebiete, das ist der Paragraf 9a im Landesplanungsgesetz. Wir verankern in einem Landesgesetz die verbindlichen regionalen Teilflächenziele 1,4 respektive 2,1 Prozent. Das ist zunächst der erste Punkt. Der zweite Punkt, dort wird auch festgelegt, dass wir eine Ausweisung bekommen von Windenergiegebieten als Vorranggebiete. Das bedeutet aber nicht, dass es parallele Nutzungen verbietet, sondern das wird auch die Kunst sein, da, wo Nutzungen möglich sind, die der Windenergie nicht entgegensprechen, das auch zuzulassen – ein wichtiger Punkt für die Raumordnung. Der dritte Punkt ist die Berücksichtigung der Bauleitplanung, ein wichtiger Punkt, weil der Bund inzwischen durch die sogenannte Gemeindeöffnungsklausel im Baugesetzbuch 245e Absatz 5 den Kommunen die Möglichkeit gibt, eigene Windenergieflächen auszuweisen. Und Sie können sich sicherlich vorstellen, um das zu harmonisieren, was die Planungsregionen machen, haben wir eine entsprechende Klarstellung im Gesetz, dass möglichst alle Planungen – das schließt dann auch die Planungen der Kommunen mit ein – an dem Flächenziel angerechnet werden, damit wir keine Situation bekommen, dass zum Beispiel eine Region 2,1 Prozent ausweist, dann aber noch zehn Kommunen zusätzliche Flächen ausweisen. Das wäre gar nicht erforderlich, sondern das dient auch dem Rechtsfrieden, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wenn man die entsprechenden Flächen, die in den Kommunen ausgewiesen werden, dort mit angerechnet. Das bedeutet aber, dass die Kommunen mit den Regionalen Planungsverbänden kommunizieren müssen. Es gibt da ohnehin viele Verschränkungen, aber wir haben noch mal einen deutlichen Hinweis im Gesetzentwurf gegeben. Wir haben auch noch zwei weitere Möglichkeiten vorgesehen, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und zwar ist es natürlich so beim 2,1-Prozent-Ziel, dass das in den Regionen unterschiedlich schwierig ist, dies auszuweisen. Und wir haben deswegen auch die Möglichkeit vorgesehen, dass zwischen den Planungsverbänden, den Regionalen, Verhandlungen darüber stattfinden können, (allgemeine Unruhe) ob man Flächen überträgt und damit auch die Prozentzahl sozusagen insgesamt erfüllen kann. Rostock könnte – da ist das größte Problem nach unserer Einschätzung – also mit anderen Planungsverbänden darüber verhandeln, ob man bestimmte Prozentanteile von Gebieten übernimmt, um die Verpflichtung der 2,1 Prozent zu erfüllen. Und dann gibt es noch die Ultima Ratio, die wir natürlich auch vorgesehen haben: Was passiert eigentlich, wenn Regionale Planungsverbände dieses Ziel nicht erreichen, wir aber gegenüber dem Bund die Verpflichtung haben, dass wir dann als oberste Landesplanungsbehörde ein Selbsteintrittsrecht haben, (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) um dann entsprechend tätig zu werden, denn der Nachweis ist ganz wichtig. Sie wissen, wenn wir es nicht nachweisen, dann gilt nur noch das Baugesetzbuch, dann können überall ohne Privilegierung Windkraftanlagen beantragt werden, und das ist genau das, meine Damen und Herren, was wir, glaube ich, alle, (Horst Förster, AfD: Das kann auch abgelehnt werden.) alle hier, alle nicht haben wollen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Rainer Albrecht, SPD: Das wollen wir nicht, jawoll!) So, meine Damen und Herren, und deswegen brauchen wir ein geordnetes Verfahren, mit dem die Regionalen Planungsverbände umgehen. Gleichzeitig weisen wir dem Bund nach, wie wir das tun. Ganz kurz noch, meine Damen und Herren, zum Raumordnungsgesetz des Bundes. Auch da noch einmal ein paar Änderungen, die wir nachvollzogen haben. Da geht es vor allen Dingen um Beschleunigung, um Digitalisierung in den Verfahren. Wir haben im Landesplanungsgesetz das, was wir bei der Photovoltaik schon praktizieren, in den Genehmigungsverfahren, dass wir bei Zielabweichungsverfahren eine gesetzliche Monatsfrist einführen mit der sogenannten Zustimmungsfiktion im internen Behördenverkehr. Das heißt, wenn innerhalb von vier Wochen eine Behörde nicht widerspricht, gilt das quasi als genehmigt. Auch das wird, das sehen wir beim Thema Photovoltaik, auch noch mal zur Beschleunigung führen. (René Domke, FDP: Das bräuchten wir woanders auch, Herr Meyer.) Und Stichwort „Deregulierung“: Wir haben auch vorgesehen, dass überall dort, wo eine Bundesregelung alles Erforderliche erschöpfend regelt, auf eine gleichlautende Regelung auf der Landesebene in der Landesregulierung verzichtet wird. Auch das kann zur Vereinfachung beitragen. Ich will zum Abschluss noch ganz kurz sagen, beim Thema „Ausweisung von Windenergiegebieten“ ist es ganz wichtig – und das haben wir in allen Debatten hier an dieser Stelle immer wieder betont –, auf die Akzeptanz durch die Bürgerinnen und Bürger zu achten. Und deswegen sind wir parallel dabei, das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu novellieren. Die sogenannten Stakeholder-Gespräche haben im letzten Jahr begonnen. Ich bin auch persönlich dabei. Der nächste Termin ist im Februar. Dann geht es weiter, weil wir zügig auch in diesem Jahr die Gesetzesnovellierung an der Stelle auf den Weg bringen wollen, (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) weil die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist eminent wichtig neben anderen Punkten und der Kommunen, sogenannter Standortkommunen. Sie müssen davon profitieren, wenn auf ihrem Gebiet Windenergieanlagen errichtet werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich wünsche uns allen zum Abschluss eine angeregte Diskussion in den Ausschüssen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schult.

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Enrico Schult AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute haben wir das Landesplanungsgesetz, eine Änderung des Landesplanungsgesetzes, und der Minister führte aus, dass es in der Tat auf eine Bundesgesetzgebung zurückzuführen ist, dass wir die Flächen ausweisen müssen, 1,4 Prozent bis Ende 2027 und 2,1 Prozent bis 2032. Es ist kein Geheimnis, dass wir als AfD-Fraktion uns immer dafür eingesetzt haben, einen breiten Energiemix sozusagen zu präferieren, nicht ausschließlich auf erneuerbare Energien zu setzen. Und in der letzten Ausschusswoche, da bin ich hier nach Schwerin gefahren, und tatsächlich, es lag Schnee, die Solarparks waren abgedeckt, es war eine Flaute, kein Windrad drehte sich. Und das zeigte mir, werte Kollegen, dass wir durchaus da auf dem richtigen Weg sind und uns breiter aufstellen müssen und jetzt nicht ausschließlich auf die erneuerbaren Energien setzen können. Es ist in der Tat ein Landesplanungsgesetz, wo wir uns, das sagte ich, an Bundesgesetzgebung orientieren müssen. Insofern ist es richtig, Herr Minister, dass wir dieses jetzt ins Gesetz schreiben und dort die Flächenziele sozusagen festzurren, weil wenn wir das nicht tun, dann wird sozusagen, dem Wildwuchs öffnen wir Tür und Tor, die Windkraftanlagen können überall gebaut werden, und das wollen wir natürlich nicht. Wir wollen – und da stimme ich dem Minister ausdrücklich zu – die Kompetenz im Bereich oder die Entscheidungskompetenz in dem Bereich der Regionalverbände weiter ansiedeln. Es ist allerdings – und das wird meine Fraktion in dem Verfahren hier deutlich kritisieren und auch als Änderungsantrag formulieren –, es ist nicht notwendig, beispielsweise die 2,1-Prozent-Ziele bis 2032 festzustellen. Wir haben als AfD in Bezug auf die jetzige Regelung gefordert, Wind erst einmal nur bis 2027 1,4 Prozent der Landesfläche. Und wer nicht weiß, wie viel überhaupt ausgewiesen ist an Windkrafteignungsgebieten, ich bin selbst Mitglied im Regionalen Planungsverband, da haben wir 0,43 Prozent. Das heißt, werte Kollegen, es würde eine Verfünffachung der Fläche bedeuten. Und was das bedeutet, und die Mitglieder in den Regionalen Planungsverbänden wissen es, dass wir natürlich mit mächtig Unmut zu tun haben, Herr Albrecht, mit mächtig Unmut der Bevölkerung. Und der Minister sprach von der Akzeptanz der Bevölkerung. Hier ist es nicht getan zu sagen, wir setzen jetzt die Flächenvorgaben der Bundesregierung um, sondern wir sagen, erst mal 1,4 Prozent bis 2027. Diese 2,1 Prozent bis 2032 sind ohnehin illusorisch. Und ganz ehrlich, ich hoffe auch auf eine andere Bundesregierung, die dieses Wind-an-Land-Gesetz dann endlich wieder kippt und da wirklich ideologiefreie Politik macht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Denn wir haben, denn wir haben – das muss man so feststellen – natürlich nach wie vor erhebliche Probleme. Wir haben Probleme im Bereich der Netzintegrationsfähigkeit. Also der Strom, der derzeit produziert wird im gesamten Land, der kann gar nicht verarbeitet werden, der kann gar nicht abgeleitet werden. Das haben uns die Netzbetreiber auch schon bestätigt, denn es gibt, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) denn es gibt … Herr Krüger, hören Sie zu! Hören Sie zu, (Thomas Krüger, SPD: Ich höre zu, deswegen antworte ich ja.) dann können Sie das tatsächlich noch, Sie können gerne per Kurzintervention sich hier an mich wenden. Das Zwischenrufen kommt immer nicht so gut an. Die Netzbetreiber haben uns eben auch gesagt, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) die Netzbetreiber haben uns auch gesagt, dass natürlich eine Konkurrenz besteht zu den Solarparks. Überall im Land schießen die Solarparks aus dem Boden, auf Ackerflächen teilweise, und sie können den Strom, der produziert wird, gar nicht abtransportieren, sie können ihn gar nicht nutzen. (Thomas Krüger, SPD: Machen Sie Vorschläge, wie es besser läuft!) Und deshalb plädieren wir dafür, nicht vorzupreschen und so viel Fläche auszuweisen. Ein weiterer Kritikpunkt, werte Kollegen, ist der Denkmalschutz. Wir haben leider durch diese sehr überambitionierten Ausbauziele, wie ich schon hier ausführte, haben wir so, dass der Denkmalschutz ins Hintertreffen gerät. Wir haben die Bau- und Bodendenkmale der Kategorie A, die werden zum Teil berücksichtigt, aber wir haben auch Bau- und Bodendenkmale der Kategorie B, beispielsweise aus meinem Wahlkreis oder aus meinem Bereich die Burg Penzlin. (Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD: Es gibt keine Kategorien. – Thore Stein, AfD: Natürlich gibt es Kategorien, eh!) Und, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, (Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD: Schwachsinn!) wenn Sie mal sich mit dem Penzliner Bürgermeister unterhalten, da sollen jetzt 120 Windkraftanlagen ausgebaut werden. Der Ort steht Kopf, es gab gestern eine Einwohnerversammlung, volle Hütte, da mussten immer noch Stühle hereingetragen werden. Also Sie können diese Energiepolitik keinem mehr vermitteln, das muss man einfach so deutlich sagen. Und das kollidiert mit vielen Punkten, ob Denkmalschutz und Akzeptanz bei den Bürgern, und da komme ich noch mal auf einen Punkt, den wir als AfD-Landtagsfraktion hier vor einiger Zeit schon eingebracht haben. Herr Minister Meyer, Sie sprachen davon, wir müssen die Akzeptanz in der Bevölkerung, die müssen wir sozusagen gewinnen für uns. Dazu müssen wir die Regionalen Planungsverbände so aufstellen, dass sie eben auch breit aufgestellt sind und alle Beteiligten dieser Ausbaupläne mit am Tisch sitzen. (Rainer Albrecht, SPD: Sind sie doch.) Bisher sind die Oberzentren – Herr Albrecht, Sie wissen das als Mitglied im Regionalen Planungsverband –, die Oberzentren vertreten, die Mittelzentren sind vertreten (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) und auch über den Kreistag werden Mitglieder entsandt, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) aber die kleinen Gemeinden, die kleinen Städte, (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Doch!) die davon, durch die Verfünffachung der Fläche, betroffen sein werden, sind leider nicht am Tisch in den Regionalen Planungsverbänden. Wir haben im letzten Jahr dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, den haben Sie abschlägig beschieden – wir haben sehr gute Resonanz oder Rückmeldungen bekommen von den Bürgermeistern, die das auch tatsächlich wollen –, und damit, werte Kollegen, würden Sie die Akzeptanz steigern. Wenn nämlich – und das ist ja Demokratie, wir haben gerade über Demokratie gesprochen, und da haben Sie ja alle die Demokratie vor sich hergetragen wie eine Monstranz –, (Thomas Krüger, SPD: Sie tun das ja nicht.) aber da wollen Sie die Regionalen Planungsverbände, da wollen Sie sozusagen, die Bürgermeister der kleinen Städte sollen nicht mit am Tisch sitzen. (Rainer Albrecht, SPD: Das wird knapp.) Ich kann es aus meinem Planungsverband sagen, da sitzen die Bürgermeister dahinten und dürfen noch nicht mal Zwischenrufe oder dürfen noch nicht mal Wortmeldungen dort geben. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Das werden wir als AfD-Fraktion, werte Kollegen, das werden wir als AfD-Fraktion per Änderungsantrag einbringen. Also noch mal, wir sehen die Notwendigkeit, wir sehen die Notwendigkeit, um eben auch einen Wildwuchs in der Fläche zu verhindern. Wir sehen allerdings nicht, dass das bis 2032, diese ambitionierten Ziele, 2,1 Prozent, schon passieren muss. Wir wären für die 1,4 Prozent bis 2027, um Handlungsfreiheit zu bekommen. Aber wir wollen eben auch die Zusammensetzung der Regionalen Planungsverbände verändern, das heißt Änderungsantrag der AfD, dass die Grundzentren mit am Tisch sitzen. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Ich freue mich auf das Expertengespräch, auf die Sachverständigenrunde. Und da, denke ich, werden wir hören, dass eben der, ja, der, ich will nicht sagen, der Unmut, aber dass es da durchaus noch Gesprächsbedarf gibt im gesamten Land. Und ich kann nur noch mal an alle appellieren, verlassen Sie diesen Pfad der törichten Energiepolitik, der ideologiebehafteten Energiepolitik, kommen Sie wieder zurück zur vernünftigen Energieversorgung! Erneuerbaren Energien stellt sich auch die AfD-Fraktion nicht entgegen, aber mit diesem Wind-an-Land-Gesetz auf Bundesebene, was wir jetzt durch dieses Planungsgesetz umsetzen, (Rainer Albrecht, SPD: Das ist Gesetz.) werden wir Probleme bekommen mit den Bürgern da draußen und das wird den Strom deutlich teurer machen. Und daher werden wir als Kritiker weiterhin auftreten, sind aber durchaus bereit natürlich, konstruktiv da an diesem Gesetzentwurf mitzuarbeiten. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben, werte Kollegen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Waldmüller.

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Wolfgang Waldmüller CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, Landesplanungsgesetz wollen wir heute verabschieden und die Voraussetzungen oder warum wir das machen müssen, das gibt uns das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes. Das ist gesagt worden. Ich möchte aber trotzdem, wenn wir schon von Landesplanung sprechen, vom Landesplanungsgesetz, möchte ich Sie vorher mal kurz darauf einstimmen, was beispielsweise im Landesportal dazu beschrieben ist. Ich zitiere: „Über das Land zum Leben. Mecklenburg-Vorpommern lockt mit seiner Vielfalt. Es ist die einzigartige Mischung aus unberührter Natur zwischen Seen und Meeresstrand, Kultur und urbanem Flair in Städten zwischen jahrhundertealter Tradition und innovativer Moderne, die die Menschen anzieht und bleiben lässt. … Die Natur Mecklenburg-Vorpommerns ist so vielfältig wie ursprünglich. Die Landschaften zwischen Ostsee, Müritz und Schaalsee bieten Raum für Tier- und Pflanzenarten, die anderswo in Deutschland längst verschwunden sind. Adler und Kraniche finden hier genauso eine Heimat wie Fischotter und Orchideen. Drei Nationalparks, sechs Naturparks und drei Biosphärenreservate bewahren im Norden die Flora und Fauna – mehr als in jedem anderen Bundesland. Diese Orte sind jedoch auch für den Menschen äußerst kostbar.“ Und, sehr geehrte Landesregierung, meine sehr geehrten Damen und Herren, und das sollten wir auch nie aus dem Blick verlieren, wenn auch künftig in Mecklenburg-Vorpommern das Land zum Leben sein soll, denn was anderes haben wir auch gar nicht zu bieten. (David Wulff, FDP: Na ja!) Unsere Menschen und der nahezu unberührte Landschaftsraum, diese beiden sollten im Fokus einer jeden Landesplanung stehen. Und auch, so, wie es gerade auch gesagt worden ist, (Rainer Albrecht, SPD: Doch, wir haben mehr zu bieten.) auch in diesem Fall, wo wir das sogenannte Wind-an-Land-Gesetz vom Bund im letzten Jahr beziehungsweise vom – vorletztes Jahr sogar – 20. Juli 2022, wo also Flächenbedarfsvorgaben für die Länder eben gemacht werden und diese ausgewiesen werden müssen und mit Stichtagen versehen werden, das hat natürlich Auswirkungen auf unser Land zum Leben, und zwar erhebliche, weshalb es mich auch gewundert hat, ehrlich gesagt, dass gerade Sie, meine Damen und Herren der Koalitionäre, seinerzeit, als das Wind-an-Land-Gesetz verabschiedet wurde, dass Sie seinerzeit so ruhig geblieben sind in Berlin, als man diesen Wahnsinn verabschiedet hat. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Das Gesetz … Wir leben hier in Mecklenburg-Vorpommern. Ich spreche von Mecklenburg-Vorpommern. Mein Gott! (Rainer Albrecht, SPD: Das Bundesgesetz gilt für alle.) Ein Gesetz, das Fläche einfordert, unsere wertvolle Landesfläche, anstatt über erforderliche Leistung zu sprechen. Da haben wir, über installierte Leistung haben wir hier im Plenum schon mehrfach gesprochen. Und nun sind wir eben verpflichtet als Land, indem die Ausweisung der zur Erreichung der Flächenbeitragswerte notwendigen Flächen auf Ebene der Regionalplanung erfolgt gegenüber dem Bund, bis zum 31. Mai, das ist der Stichtag, bis wohin es passieren muss, per Landesgesetz diese Flächen auch nachzuweisen. Und dieser Verpflichtung wird nun in dem Artikel 1 dieses genannten, von Herrn Meyer genannten, 9a Windenergieumsetzung, Windenergieflächenbedarfsgesetz, so heißt das, Rechnung getragen, und der ist zugleich auch Kern des Gesetzentwurfes. So ganz lapidar würde ich das nicht abtun, Herr Meyer, weil es hat doch erhebliche, hat schon erhebliche Auswirkungen. Und ich möchte zu zwei Punkten Stellung nehmen, einmal zu 9a und zum 14, Organisation. Weitere Punkte sind natürlich auch noch in der Kritik, die würde ich aber dann im Ausschussverfahren, dafür reicht die Zeit nicht. Meine Damen und Herren, ein Schelm, der Böses bei Ihrem Gesetzentwurf denkt. Doch das tue ich, weil ich in den zurückliegenden Monaten und Jahren sehr genau die Vorgehensweise beobachtet habe, wie Regional- und Landesplanung vonstattengeht. Und das Beste ist, niemand von Ihnen, sehr geehrte Landesregierung, liebe Koalitionäre, aber auch Landräte der SPD, der verantwortlich dafür sein will. Und genau so liest es sich auch in diesem Gesetzentwurf, mit dem Sie sich aus unserer Sicht einen schlanken Fuß machen. Im Absatz 2 vom 9a heißt es, jede Planungsregion hat nach Paragraf 12 spätestens bis zum 31.12. 1,4 Regionalfläche, spätestens 2032 2,1 Regionalfläche auszuweisen. „Rechtskräftige Bauleitplanungen für Windenergiegebiete sollen bei der Ausweisung einbezogen werden. Nach Maßgabe des Absatzes 3 sind die regionalen Planungsverbände berechtigt, die Teilflächenziele zu überschreiten.“ Anstatt eine mögliche Überschreitung des vorgegebenen Teilflächenziels in Satz 3 vorzusehen, sollte stattdessen eine Regelung formuliert werden, die eine annähernd gleichmäßige Verteilung und damit Belastung der einzelnen zur jeweiligen Planungsfläche gehörenden Gebietskörperschaften als zwingend vorschreibt. (David Wulff, FDP: Genau, das ist sinnvoll. – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Denn auch im Wind-an-Land-Gesetz des Bundes heißt es unter anderem in der Begründung – man passe auf, das gilt dann für den Bund –: „Um extreme Unterschiede im Hinblick auf die Lastenverteilung zwischen den Ländern“ – hier haben wir die Länderebene –, den Ländern „zu vermeiden, wurden eine Untergrenze von mindestens 1,8 … sowie eine Obergrenze von maximal 2,2 Prozent als Ziel für den Ablauf des Jahres 2032 gesetzt.“ Eine solche Regelung vermissen wir hier. Die gehört für uns selbstverständlich mit rein. Ebenso vermissen wir eine klare Regelung, die auch die Berücksichtigung bereits bestehender Anlagen vorsieht, auch ohne dass sie Bestandteil einer bestehenden rechtskräftigen Planung sind. Schauen Sie sich mal ein Landesgesetz an, beispielsweise Saarland. Saarland hat hier eine Kappungsgrenze für Kommunen vorgenommen, und gerade dort, wo also übermäßig Potenzial ist, damit eben diese Kommunen vor Ort eben nicht so sehr belastet werden. Und wenn ich jetzt in den Planungsverband gehe, in dem ich tätig bin, da haben wir, vorgestern sind die Zahlen da bekanntgegeben worden, haben wir sozusagen 2,5 Prozent in LUP, 1,6 in Nordwestmecklenburg. Wir reden von einem Planungsverband. Und das können Sie, diese Ungleichbehandlung, diese ungleiche Verteilung, selbst wenn Sie das Gesamtziel erreichen, aber diese ungleiche Verteilung in einem Planungsverband, das können Sie den Bürgern vor Ort, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Sehr einfach erklären.) dort, wo diese ungleiche Verteilung konzentriert stattfindet, das können Sie niemandem vor Ort erklären. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Ganz einfach.) Das funktioniert nicht! (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Das funktioniert nicht! Dann kommen Sie zu mir, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Mache ich gleich.) kommen Sie zu mir und erklären Sie mir, ich nehme Sie dazu mit und dann stellen Sie sich da hin und erklären das. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall Sebastian Ehlers, CDU) Also hier braucht es zwingend eine gerechte Verteilung, und die ist in dem Gesetz nicht gegeben. Wir werden dazu eben Vorschläge machen. Ein anderes, ein anderes Beispiel ist der Paragraf 14, Organisation. Auch hier wurden Änderungen vorgenommen, wenngleich ich die nicht für richtig erachte. Erfahrungsgemäß finden die meisten Veränderungen und damit die Auswirkungen zur Regionalplanung im ländlichen Raum in der Fläche auf dem Land statt. Die Vertreter der Landkreise sind aber bei der Zahl der Verbandsvertreter im Verhältnis zur Tragweite der gefassten Beschlüsse eher unterrepräsentiert. Und woran liegt das? Der Verteilschlüssel für die Vertreter einer zum jeweiligen Planungsverband gehörenden Gebietskörperschaft in der Verbandsversammlung ist zunächst auf die Einwohnerzahl 1 : 10.000 festgelegt. Das alleine wäre so in Ordnung und würde eine Spiegelbildlichkeit zur Vertretungskörperschaft der Mitglieder abbilden. Okay, so weit okay. Allerdings wird diese Anzahl dann durch weitere Vorgaben beeinflusst. So sind die Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister der Mittelzentren und weitere Vertreter der Mittelzentren gesetzt und werden zulasten der Gesamtvertreterzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft sozusagen abgezogen, sodass nur noch wenige Vertreter aus der Fläche in der unverhältnismäßigen Anzahl verbleiben, die noch zum Vertretungsgremium selbst in die Verbandsversammlung entsendet werden können. Und dadurch prallen in der Verbandsversammlung, beispielsweise im Regionalen Planungsverband Westmecklenburg und dort insbesondere auch im Vorstand, Stadt und Land in einem krassen Missverhältnis aufeinander. Fünfmal Stadt, siebenmal Landkreise, allerdings sieben Vertreter kraft Amtes und nur fünf Hinzugewählte aus den Reihen der Verbandsvertreter der Kreistage. Und die Kreistage und auch die Stadtvertretungen der kreisfreien Städte allerdings spiegeln in ihrer Zusammensetzung ja eben diese jeweilige Stadt und den Landkreis. Und aus allen Stadtteilen oder Regionen, in diesem Fall Wahlbereichen, sind gewählte Bürger dabei, die Interessen vor Ort zu vertreten. Und genau diese Spiegelbildlichkeit muss auch für die Zusammensetzung der Verbandsversammlungen Anwendung finden, ohne Ausnahmen, ohne Hintertüren, damit beim Ergebnis die Belange aller Teile einer Planungsregion überhaupt realistisch einfließen könnten. Das ist mit der derzeitigen und auch hier vorgeschlagenen Regelung des Paragrafen 14 nahezu ausgeschlossen. Die Beschlüsse der zurückliegenden Jahre zeigen es.

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Beate Schlupp

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schult?

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Wolfgang Waldmüller CDU

Bitte hinterher, weil sonst die Zeit nicht reicht. Ich will unsere Kritik am vorgelegten Gesetzentwurf wie folgt auf den Punkt bringen. Wir haben heute in der Früh in der Aktuellen Stunde darüber gesprochen, mehr Mut zur Demokratie, liebe SPD in Mecklenburg-Vorpommern, denn öffentliche Verhandlung von Argumenten und Gegenargumenten ist ein wesentliches Element der Demokratie. Man muss sie aber auch zulassen, und zulassen, ohne als Fachaufsicht ständig durch die Hintertür in die Regionalplanung hineinzuregieren, aber keinesfalls die Verantwortung dafür zu übernehmen. Den Mut zur Debatte und für Gegenwind zu haben, heißt, beides nicht schon durch falsche Gremienzusammensetzung von vornherein abzuwürgen. Die aufgezeigten notwendigen Änderungen im Gesetzentwurf wären der erste Schritt. Wir werden dazu auch dementsprechend Vorschläge machen. Und vielleicht zum Schluss: Allein Anlagen hinzustellen, das reicht eben nicht aus. Es reicht nicht für die Menschen, das reicht nicht für das Land. Ich glaube, man muss hier Verantwortung übernehmen, Verantwortung für alle Menschen in jeder Region. Und dann fangen Sie an, Stadt und Land und auch die ländlichen Regionen untereinander gleichermaßen gerecht zu behandeln. Meine Damen und Herren, ein klein wenig Zeit bleibt mir noch, und deswegen ein kurzes Wort zur Akzeptanz. Die Akzeptanz ist das alles Entscheidende für diese Energiewende beziehungsweise auch für die alternative Energie. Wir haben momentan das Gesetz zur Beteiligung, das ist ein Flop, hat nicht funktioniert. Und ich bin ganz gespannt, was da kommt. Aber wir brauchen es jetzt, wir brauchen es sofort. Wir müssen den Menschen sagen, wie sie denn beteiligt werden können, damit sie denn überhaupt Akzeptanz haben. Und beim Netz, da kommt was auf uns zu. Wir werden, auch wenn die Umverteilung, was Sie in der Presse bekannt geben, möglicherweise gelingt, …

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Beate Schlupp

Herr Waldmüller, …

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Wolfgang Waldmüller CDU

… werden wir durch den exorbitanten Ausbau …

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Beate Schlupp

… Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Wolfgang Waldmüller CDU

… erhöhte Kosten haben. – So, vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Und zwar noch nicht ganz, denn es gibt ja einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Schult!

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Enrico Schult AfD

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Waldmüller, ich teile Ihre Ausführungen in weiten Teilen, insbesondere, was die Zusammensetzung der Planungsverbände angeht, denn auch ich habe es selber bemerkt, dass beispielsweise die Oberzentren oder die Mittelzentren mit deutlich mehr Vertretern am Tisch sitzen und die Vertreter der Grundzentren halt nicht. Die Fläche, das Land ist nicht vertreten im Regionalen Planungsverband. Gleichwohl erschließt sich mir nicht, wir haben ja vor einiger Zeit, meine Fraktion, einen Gesetzentwurf hier eingebracht, der die Änderung der Landesplanungsverbände vorgesehen hat, und da haben Sie als Fraktion nicht mal der Überweisung in den Ausschuss zugestimmt. Also da hätte man Sachverständige hören können, Experten hören können, auch Bürgermeister hören können, die das durchaus wollen, dort mitentscheiden wollen. Insofern, wie erklären Sie sich jetzt den Widerspruch, den Sinneswandel, dass Sie jetzt sagen, Mensch, die Planungsverbände müssten jetzt doch breiter aufgestellt werden, mehr Vertreter dort rein, insbesondere der Fläche, aber vor einem Jahr – oder vor nicht mal einem Jahr, vor einigen Monaten – haben Sie unseren Gesetzentwurf nicht mal in den Ausschuss verwiesen?

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Beate Schlupp

Möchten Sie darauf antworten, Herr Waldmüller?

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Wolfgang Waldmüller CDU

Ja, selbstverständlich.

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Beate Schlupp

Ich gehe davon aus.

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Wolfgang Waldmüller CDU

Herr Schult, das ist kein Widerspruch. Gucken Sie Ihren Antrag an, den Sie damals gestellt haben! (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, weil jetzt behandeln wir das Gesetz, und da ist der richtige Zeitpunkt. Der Antrag, den Sie damals gestellt haben, ist nicht das, was wir heute vorgeschlagen haben mit der Spiegelbildlichkeit und mit den gesetzten Positionen sozusagen, was die Vertreter aus den Kreisen dann eben minimiert. Das ist nicht das, was Sie damals beantragt haben. Und deswegen haben wir den damals auch abgelehnt, weil wir Ihren Antrag für falsch gehalten haben. Eine grundlegende Neuorientierung in Richtung, das muss ja auch verfassungsgemäß auch durchgehen, das ist besonders schwierig, und deswegen brauchen wir, glaube ich oder glauben wir zumindest, ist die Spiegelbildlichkeit, die ich hier genannt habe, der richtige Ansatz. Und das ist nicht Ihr Ansatz gewesen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Waldmüller! (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!) An dieser Stelle nutze ich die Gelegenheit, um auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Stavenhagen und Malchin zu begrüßen. Seien Sie uns herzlich willkommen! Aber nicht winken! (allgemeine Heiterkeit – Rainer Albrecht, SPD: Nur mit den Augen. – Heiterkeit bei Falko Beitz, SPD) Und jetzt rufe ich auf für die Fraktion DIE LINKE den Abgeordneten Herrn Seiffert.

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Daniel Seiffert Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gleich am Anfang möchte ich noch einmal mit dieser Mär aufräumen, dass ja doch bei den Flächenzielen man gar nicht auf die Leistung eingegangen ist. Natürlich kommen diese Flächenziele, die man sich gesetzt hat als Bund, aus einer Berechnung, die natürlich von der erforderlichen Leistung, die wir als Land zukünftig brauchen, aus den erneuerbaren Energien ist das abgeleitet worden. Jetzt kann man natürlich diese Rechnung infrage stellen, ob man nicht mehr oder weniger will. Aber das Flächenziel wird aus einer Leistungsbetrachtung heraus hergeleitet oder wurde hergeleitet. Das kann man ruhig mal anerkennen. Meine Damen und Herren, heute befassen wir uns in Erster Lesung mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes. Bereits im Vorfeld dieser Lesung wurde im Wirtschaftsausschuss eine zügige Umsetzung des Gesetzesvorhabens diskutiert. Der Termin für die öffentliche Anhörung steht. Auch ein Termin für eine Sondersitzung wurde vereinbart. Ziel ist, die Zweite Lesung zeitnah vorzunehmen. Mit diesem Gesetzesvorhaben erfolgt keine grundlegende Novelle, sondern lediglich die notwendige Umsetzung der Bundesauflage zum Ausbau von Windenergie an Land. Zudem werden Änderungen im Bundesrecht ins Landesrecht umgesetzt. Der Bund hat für jedes Bundesland festgelegt, welchen Flächenanteil wir brauchen. Das will ich nicht noch einmal wiederholen. Es ist aber sehr wichtig, dass wir die Fristen und Auflagen des Bundes einhalten. Dazu gehört, dass eine gesetzliche Grundlage bis spätestens Ende Mai dieses Jahres in Kraft sein muss. Das bringt uns in Zugzwang. Und aus der Erfahrung der Fortschreibung der Kapitel Energie der Regionalen Raumentwicklungsprogramme können wir uns keinen Zeitverzug leisten. Es gilt, mit Volldampf zu arbeiten. Schaffen wir die Flächenausweisung nicht rechtzeitig, könnten überall im Außenbereich Anträge zum Bau von Windenergieanlagen gestellt werden. Die Folge wäre ein ungesteuerter Ausbau. Das wollen wir auf keinen Fall. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Mit dem Gesetzesvorhaben schaffen wir die Grundlage für eine geordnete und demokratisch abgestimmte Regionalplanung, damit einen gesteuerten Ausbau. Nach intensiver Beratung mit der Regionalebene wurde entschieden, dass die Ausweisung der Vorranggebiete auf Regionalebene verbleibt. Das ist auch nicht irgendwie Willkür oder so. Natürlich geht es darum, dass diejenigen vor Ort ein Mitspracherecht haben. Die Alternative wäre gewesen, dass wir das als Land machen. Das kann doch nicht im Sinne der Regionen sein. Insofern gehen wir hier ganz klar auf die Wünsche aus den Regionen ein. Alle vier Planungsregionen sollen den gleichen Flächenanteil erbringen. Das ist entsprechend der Potenzialanalyse auch machbar. Das Gesetz soll jedoch auch ermöglichen, dass die vier Planungsregionen unter sich Vereinbarungen treffen, sich gegenseitig zu unterstützen, indem eine Region für die andere Region Flächen zusätzlich ausweist. Mal sehen, ob das einer macht! Die Möglichkeit wurde jedoch eröffnet. Klargestellt wird, dass es eine sehr enge Abstimmung der Arbeit der Planungsverbände mit den Kommunen geben muss, um kommunale Planung für den Windkraftausbau in die Regionalplanung einzuarbeiten, denn nur dann erfolgt auch eine Anrechnung zum Flächenziel. Außerdem soll vorsorglich das Einschreiten der Landesebene eingeräumt werden, sofern absehbar die Flächenausweisung auf Regionalebene stockt und nicht rechtzeitig fertig wird. Ich hoffe, dass es nicht so weit kommt. Ich glaube, alle Beteiligten sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Änderungen im Bundesrecht betreffen insbesondere Zielabweichungsverfahren. Diverse Anträge für Freiflächenphotovoltaik liegen bekanntlich dazu vor. Das hat seinen Grund.

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Beate Schlupp

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Damm?

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Daniel Seiffert Die Linke

Das bringt mich jetzt aus meinem Redekonzept. Danke! (Heiterkeit und Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Diese Vorgehensweise beruht auf einem Landtagsbeschluss, weil das Landesraumentwicklungsprogramm nicht einfach so geändert, sondern ein ordentliches demokratisches Verfahren durchlaufen muss. Der damalige Landtagsbeschluss diente jedoch auch dem Schutz von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Das war uns so wichtig, dass eine Begrenzung der Inanspruchnahme von landwirtschaftlicher Nutzfläche selbst im Koalitionsvertrag verankert wurde. Wir sehen auch, was PV-Anlagen angeht, auch viele Alternativen für Freiflächen, seien das Konversionsflächen, devastierte Flächen oder eben zum Beispiel auch Parkplätze. Es gibt aber auch die Option der Agri-PV, die momentan noch kaum genutzt wird. Das könnte eine Alternative sein, mit der wir auch leben können. Ich stelle hier aber noch einmal klar, dass Zielabweichungsverfahren die Ausnahme bleiben müssen. Es ist die Aufgabe der Raumordnung, Ziele zu definieren und diese dann auch umzusetzen. Ein Abweichen von diesen Zielen darf also nicht die Regel werden. Ganz wichtig ist meiner Linksfraktion, dass die Abstände zu Gebieten mit Wohn-, Erholungs-, Tourismus- oder Gesundheitsfunktionen von 1.000 Metern sowie zu Einzelgehöften und Splittersiedlungen von 800 Metern nun endlich gesetzlich festgeschrieben werden. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Akzeptanz und Planungssicherheit. Dafür braucht es aber noch mehr. So drängt meine Fraktion darauf – und das ist ja auch fest im Plan –, dass wir eben das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz novellieren. Ziel muss eine bessere und sichtbare Beteiligung vor allem von Gemeinden sein, damit diese eben ihre Kita sanieren oder einen neuen Spielplatz errichten können. Auch muss das Verfahren zur Umsetzung des Gesetzes einfacher zu handhaben sein. Die Reform der Netzentgelte, das wurde auch schon angesprochen, muss wirklich rasch erfolgen. Aber ich bin ganz zuversichtlich, dass die Bundesnetzagentur uns da was Gutes vorlegt. Die Strompreise in M-V dürfen nicht weiter steigen. Es führt kein Weg daran vorbei, die erneuerbaren Energien auszubauen, um uns von fossilen Energien und Importen unabhängig zu machen. Dafür brauchen wir diese Akzeptanz. Dann möchte ich aber noch ein paar Anmerkungen insbesondere zum Redebeitrag von Herrn Waldmüller machen. Dieses Thema der Ungleichbehandlung innerhalb der Planungsverbände – das hat er sicherlich gemeint, als er von unter den Gebietskörperschaften sprach –, das ist mir auch aus meinem Planungsverband Vorpommern bekannt. Da ist insbesondere aus meinem eigenen Landkreis Vorpommern-Greifswald öfter die Klage gekommen, dass ja unverhältnismäßig viele Windeignungsgebiete im südlichen Teil, also im Kreis Vorpommern-Greifswald, zustande gekommen sind. Das hat aber einen ganz einfachen Grund, denn die Naturausstattung der jeweiligen Regionen und die Siedlungsverteilung ist nun einmal unterschiedlich gewachsen. Und wenn ich Regionen habe, in der eben Siedlungen sehr weit auseinanderliegen, zum Teil einfach darauf beruhend, dass die Böden dort sehr schlecht sind und entsprechend große Flächen beackert werden mussten, wenn man dann aber einheitliche Kriterien – und nur einheitliche Kriterien werden von Gerichten am Ende auch wahrgenommen –, ja, dann kommen am Ende natürlich in einer unterschiedlichen Region unterschiedliche Ergebnisse heraus. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Und wenn man Ihren Vorschlag nämlich konsequent weiterdenken würde, (Wolfgang Waldmüller, CDU: Ja?) wenn Sie jetzt darauf bestehen, jetzt müssen erst mal alle Kreise gleichmäßig verteilt werden, dann kommen die Kommunen und sagen, ja, aber jede Kommune muss doch gleichmäßig auch verteilt werden. Und am Ende können wir sagen, dann können wir ja auch in regelmäßigen Abständen im Land – was weiß ich, alle 10/15 Kilometer – Windmühlen hinstellen. Ja, das wäre die konsequente Folge. Dann wären alle gleichmäßig belastet. Aber das ist doch nicht Ziel der Raumordnung! Ziel der Raumordnung ist es eben, Flächenkonflikte auseinanderzuhalten, eben Schutzgebiete Schutzgebiete sein zu lassen, (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Richtig!) ja, und eben diese Abstände zwischen den Siedlungen einzuhalten. Das ist doch nicht Willkür, das ist gezielte Planung. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Und das muss man dann auch mal einfach akzeptieren. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ansonsten können wir uns das auch alles sparen. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Dann könnten wir uns das alles sparen, nämlich den geordneten Ausbau, und das einfach den Investoren überlassen. Aber das war doch nicht unser Anspruch! Wir wollen hier eine möglichst gute Auseinanderhaltung der Nutzungen hinbekommen. Und das ist Raumordnung, das ist Landesplanung, das ist die Verantwortung der Politik. Und da halte ich fest dran. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Damm!

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Hannes Damm GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, eine Sache müssen Sie mir noch mal erklären oder jedenfalls würde ich Sie bitten, das zu versuchen. Sie haben jetzt auch wieder aufgegriffen, was der Minister schon gesagt hat, nämlich, dass die Ziele oder die Planungen der Kommunen mitberücksichtigt werden, Bauleitplanung, in den jeweiligen Planungsverbandsflächenzielen. Das bedeutet im Umkehrschluss für mich, wenn – und das hat der Minister auch gesagt –, wenn die 2,1 Prozent voll sind, dann kann die Kommune da nicht weiter ausweisen. So verstehe ich es jedenfalls. Und ich frage mich, warum. Also warum? Wenn ich eine Kommune habe, Mehrheiten vor Ort, die Menschen wollen das, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Die wollen das ja nicht.) die sehen für sich eine wirtschaftliche Chance der Windenergie, was Sie hier auch propagieren, über eine Beteiligung, und die möchten gerne ausbauen, warum dürfen die nicht zusätzlich, wenn 2,1 Prozent ausgewiesen sind oder wie viel auch immer in ihren Planungsregionen, dann mehr Windenergie zubauen, wenn sie das gerne möchten? Was Besseres kann uns doch eigentlich gar nicht passieren.

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Beate Schlupp

Möchten Sie darauf antworten, Herr Seiffert?

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Daniel Seiffert Die Linke

Ja, sehr gerne.

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Beate Schlupp

Bitte schön!

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Daniel Seiffert Die Linke

Sehr gerne. Also ich verstehe das genau andersrum. Es ist nämlich so, dass wir gerne wollen, dass Kommunen, die diese Pläne haben, dann berücksichtigt werden, also im Sinne von, dass das dann auch Eignungsgebiete werden möglichst, weil nur dann zählen sie ja. Momentan ist es so, dass wir ja sonst, diese 2,1 Prozent gelten nur für ausgewiesene Eignungsgebiete. Das heißt, alle die, die jetzt mehr machen, werden nicht mitgezählt. Und Gebiete, die das vielleicht gar nicht wollen, müssten dann natürlich ausgewiesen werden. Also wäre es doch klug, dass alle die, die bereit sind, das von sich aus zu machen, jetzt möglichst mit einbezogen werden, also nicht im Sinne von, dass die dann später nicht dürfen, (Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) sondern dass die, die willig sind, natürlich berücksichtigt werden. Aber das kann natürlich, da müssen sie natürlich ihren Willen gegenüber dem Planungsverband auch äußern. Also das ist eine, ich würde sagen, eine Sensibilisierung dafür, dass solche Kommunen sich da auch in diese Planungsprozesse ganz intensiv einbringen und ihre Gebiete da aktiv auch vortragen. Also so habe ich das jedenfalls verstanden.

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm.

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Die Landesregierung legt hier heute einen Gesetzentwurf vor, mit dem Mecklenburg-Vorpommern vor allem den Verpflichtungen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes entsprechen soll. Das Gesetz soll sicherstellen, dass in Mecklenburg-Vorpommern bis Ende 2027 mindestens 1,4 Prozent und schließlich bis Ende 2032 mindestens 2,1 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete ausgewiesen werden. Das ist zentraler Bestandteil des Beitrags, den unser Bundesland zur Erreichung der Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 leisten muss. Die Flächenbedarfe – da bin ich mir mit Herrn Seiffert einig – ergeben sich aus den dazu nötigen Leistungen an Erneuerbare-Energie-Anlagen. Hätten wir kleinere Windenergieanlagen weiter, wie wir das früher hatten, bräuchte es deutlich mehr Fläche als die, die vorgesehen ist. Die Hauptquellen Wind- und Solarenergie ergänzen sich dabei hervorragend, denn im Sommer gibt es besonders viele Sonnenstunden und der Wind weht vor allem im Winter kräftig und beständig. Dabei ist wichtig zu betonen, trotz einer Ausweitung der Flächenkulisse auf 2,1 Prozent steigt die Anzahl der Windkraftanlagen nur etwa um ein Viertel, da die Anlagen immer – ich sagte es bereits – leistungsfähiger werden und so zukünftig weniger Windräder am selben Standort gebaut werden müssen. Den größten Flächenanteil machen mit 97 Prozent die unversiegelten Abstandsflächen aus, die weiter landwirtschaftlich genutzt werden, während auf Zuwegungen und Fundamente nur ein winziger Flächenanteil entfällt. Dass die vom Bund erteilte Verpflichtung notwendig war, zeigt ein Blick auf die Zahlen zur Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern. Nur etwa 0,4 Prozent der Landesfläche sind bisher laut Gesetzesentwurf rechtssicher ausgewiesen. Damit hinken wir noch deutlich hinter unserem notwendigen Flächenbeitrag zurück. Im Jahr 2023 stieg zwar der Zubau von Windenergie in M-V gegenüber den Vorjahren an, ein Grund zum Feiern ist das aber noch lange nicht, denn viel weniger als im Vorjahr 2022 konnte man gar nicht zubauen, nur 15 Anlagen beziehungsweise 57 MW in einem ganzen Jahr gegenüber den ebenfalls nur 41 Windenergieanlagen, also 184 MW, in 2023. Selbst vor über zehn Jahren, in 2013, ist es trotz deutlich schwächerer Anlagen gelungen, mehr als das Doppelte dieser Leistung, nämlich 402 MW, zuzubauen. Bei uns ist also aktuell noch deutlich Luft nach oben. Zum Vergleich: In Schleswig-Holstein sind 2023 ganze 249 Anlagen beziehungsweise 1.210 MW zugebaut worden – das entspricht in etwa der Leistung eines Atom- oder Kohlekraftwerkes –, in nur einem Jahr. Doch gerade der Beitrag Mecklenburg-Vorpommerns ist bei der Energiewende im Stromsektor enorm wichtig. Wir bieten mit unserem riesigen Bundesland ein großes Potenzial für die Energiewende, tragen aber auch große Verantwortung, dass dieser Prozess gelingt. Daher haben wir Bündnisgrüne auch in unserem Landtagswahlprogramm mindestens zwei Prozent für die Windenergie in M-V gefordert. Durch Erneuerbare können wir uns von fossilen Brennstoffen lösen, die sich spätestens vor dem Hintergrund des verbrecherischen Krieges Russlands gegen die Ukraine als unzuverlässige Energiequellen erwiesen haben. Der Ausbau der Windkraft in M-V trägt neben der Sicherung der Energiesouveränität auch zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes unseres Landes und Gesamtdeutschlands bei. Die Industrie von morgen siedelt sich dort an, wo es saubere Energie gibt, und daher macht die Windkraft insbesondere M-V zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort. Und auch die Menschen müssen in Zukunft unkompliziert vom Ausbau der Erneuerbaren wirtschaftlich profitieren. Dafür braucht es dringend eine Novelle des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes, weg von komplizierten Konstruktionen hin zu einer direkten Umsatzbeteiligung von mindestens 2 Cent je Kilowattstunde erneuerbar erzeugten Stroms. Begreifen wir die Energiewende endlich als die Chance, die sie für den Wirtschaftsstandort M-V auch ist! Der Bund hat mit seinem vorgelegten Gesetz zum Windkraftausbau als verpflichtende Aufgabe aller Bundesländer einen enormen Beitrag zur Energiewende geleistet, ganz besonders vorangetrieben durch den Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. (Heiterkeit bei Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Damit schafft der Bund erstmals eine ganz klare Perspektive für den Ausbau der Windkraft in Deutschland. Das stellt die Erreichung der Klimaneutralität sicher und liefert Planungssicherheit für die Bürger/-innen und Unternehmen. Und dafür möchte ich der Bundesregierung an dieser Stelle ganz ausdrücklich danken. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bei all den Chancen ist es mir doch unverständlich, (Sebastian Ehlers, CDU: Lang anhaltender Beifall.) warum die Landesregierung erst nach Jahren des Nichtstuns durch ein Bundesgesetz zum Handeln gezwungen werden muss. Es sind doch nicht zuletzt Ihre eigenen Ziele, wie etwa Klimaneutralität bis 2040, die durch die Lethargie der MV-SPD geradezu utopisch geworden sind. Es reicht nicht, immer neue Ziele auszurufen und dann die Hände in den Schoss zu legen und zu warten, dass irgendjemand anderes irgendetwas tut. Ganz offenbar hat es auch eine Weile gedauert, bis Sie in der Landesregierung vom Bundesgesetz Wind bekommen haben, denn Ihren Gesetzentwurf liefern Sie ja auf den allerletzten Drücker. Sie wollen jetzt Ihr Gesetz in Windeseile durch den Landtag peitschen (Rainer Albrecht, SPD: Hier peitscht keiner.) und die Beratungen schon etwa einen Monat nach Einbringung abschließen. Ihr Grund: Die vom Bund gesetzte Frist endet ja schon im Mai. Da frage ich mich erst mal: Warum haben Sie denn so lange mit der Umsetzung gewartet? Die Frist ist seit über eineinhalb Jahren bekannt, mir jedenfalls. (Heiterkeit bei Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dennoch, dennoch bliebe zur Fristwahrung für die parlamentarische Beratung auch noch ohne Probleme die April-Landtagssitzung. Warum nutzen wir also nicht diesen zusätzlichen Monat, um das Gesetz sorgfältig zu behandeln? Woher nun plötzlich diese unnötige Eile? Und ich frage mich ja schon, worüber Sie da so lange gebrütet haben bis jetzt. Der Gesetzentwurf beinhaltet kaum mehr als die Mindestanforderungen aus dem Bund. Gerade in M-V mit seinen großen Potenzialen zum Windkraftausbau braucht es aber ein klares Bekenntnis zu dieser Zukunftstechnologie. Um das marktwirtschaftliche Optimum für günstigen Strom, Herr Seiffert, zu treffen, sollten eher 3 statt 2,1 Prozent der Landesfläche ausgewiesen werden. Auch sollte die Ausweisung besser in einem einzigen Planungsschritt vollzogen werden. So ließen sich etwa Netzausbau- und Windenergieausbau langfristig aufeinander abstimmen. Auch für die Bürger/-innen im Land würde das schnell Klarheit schaffen, zumal das mehrheitliche Stimmungsbild aus den Planungsverbänden, die Ihnen ja so wichtig sind, zeigt, dass man dort das Thema ebenfalls lieber in einem Schritt abarbeiten würde. Uns Bündnisgrünen ist klar, eine frühzeitige Ausweisung würde den klimaneutralen Wohlstand noch früher nach Mecklenburg-Vorpommern holen. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein wichtiger Schritt wäre übrigens auch gewesen, endlich ein geordnetes Verfahren für den Photovoltaikausbau analog zur Windkraft zu finden, statt weiter mit Zielabweichungsverfahren hier zu arbeiten. Das würde die Einhaltung der Ausbauziele für Photovoltaik auf der einen Seite sichern und gleichzeitig dazu beitragen, dass durch ein langfristiges und durchdachtes Gesamtkonzept auch hier der Netzausbau frühzeitig und planvoll gestaltet werden kann. Das würde unter anderem bares Geld bei den Menschen sparen. Ihr Entwurf versäumt leider auch das. Sie sehen, es gibt also noch einige Stellen, an denen nachgesteuert werden muss. Ich freue mich daher jetzt schon auf konstruktive Ausschussberatungen und wünsche Ihnen den politischen Willen, noch etwas frischen Wind in Ihren Gesetzesentwurf zu bekommen. Wir werden dabei sehr gerne unterstützen. – Vielen Dank! (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Sandy van Baal, FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Beifall für den Kollegen Damm, der war natürlich auch nicht ganz unberechtigt. Immerhin hat er das Wort „Marktwirtschaft“ in den Mund genommen, (Sebastian Ehlers, CDU: Ampel! Ampel!) und das ist etwas, was wir absolut unterstützen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Aber ich habe so ein bisschen das Gefühl, man nutzt jetzt erst mal das Gesetz, was ja im Wesentlichen ein Umsetzungsgesetz eines Bundesgesetzes ist, was technisch eigentlich ziemlich trocken ist, um einfach noch mal alles, was wir zum Thema Windkraft in diesem Land zu sagen haben, alles, was wir zum Thema Photovoltaik, Energie – ich weiß nicht, Kernkraft habe ich, glaube ich, verpasst, (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD: Kommt noch.) vielleicht kommt das ja noch –, aber mal wieder den generellen Abwasch zum Grundthema Energie zu haben, und dadurch, dass wir schon so viele Reden zu diesem Thema hier im Landtag gehört haben, macht es natürlich auch immer Sinn, alles noch mal aufzuwärmen. Wir sind ja jetzt die Opposition. Das ist ja gar nicht unsere Aufgabe, das Gesetz des Ministers beziehungsweise der Landesregierung zu verteidigen. Das kam ja schon von dem Kollegen Seiffert in hinreichender Länge, was daran gut ist, vielleicht auch nicht so gut ist. Aber um das Ganze vielleicht noch mal ein bisschen einzuordnen: Mecklenburg-Vorpommern, ja, Mecklenburg-Vorpommern ist Natur, Mecklenburg-Vorpommern ist Landschaft. Das ist das, was die Leute, die Menschen hier in diesem Lande so sehr schätzen, das ist das, was wir bewahren wollen. Davon leben wir im Tourismus und da erholen wir uns von der harten Arbeit hier im Land. Und deswegen ist es auch weiterhin unser Anliegen, dass wir die wunderschöne Landschaft hier in Mecklenburg-Vorpommern weiter schützen, erhalten und zu unser aller Wohle nutzen. Bei dem Thema Windkraftanlagen haben wir uns ja nun hinreichend gestritten. Und das ist jetzt ein Bundesgesetz, was jetzt hier umzusetzen ist. Und was man vielleicht auch an der Stelle erwähnen muss, wenn wir das nicht machen – und das könnten wir vielleicht auch, wir könnten uns auf die Hinterbeine stellen und sagen, wir wollen das alles nicht –, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) dann drohen aber im Zweifel Strafzahlungen, dann drohen ganz andere Verfahren. Und damit würden wir auch als Mecklenburg-Vorpommern unserem Land keinen guten Dienst erweisen. Was ich auf jeden Fall kritisieren muss, ist an der Stelle das Thema Zeitschiene. Also zum einen, jetzt wird versucht, das Ganze hier möglichst schnell durchzubügeln. Man versucht jetzt noch mal in einer Sondersitzung im Wirtschaftsausschuss, das dann auch in die nächste Plenarwoche reinzukriegen, obwohl wir zumindest formal ja noch die Zeit nach hinten raus gehabt hätten. Und dennoch erreicht uns das Gesetz hier ja relativ spät. Das ist ja auch alles nichts Neues. Das Ganze ist ja auch schon länger auf den Weg gebracht worden. Und auch die Vorarbeiten, die ja vonseiten der Landesregierung und der Planungsverbände in der Vergangenheit gemacht wurden, die wurden ja auch alle schon vor längerer Zeit im letzten Jahr vorgestellt. Das heißt, es lag ja nun schon alles vor. Auch von dem Verfahren her würde ich sagen, da fehlt mir auch ein bisschen der Gestaltungswille. Ich habe eigentlich eher den Eindruck, dass die Landesregierung versucht, das Ganze nach hinten rauszuzögern, alle Fristen, die man vielleicht von Bundesebene uns irgendwie hier gesetzt hat, so lange auszureizen, bis es nachher irgendwie gar nicht mehr geht, anstatt selber zu sagen, so, ja, proaktiv, wir nehmen diesen Wandel an, wir gestalten aktiv auch beim Windkraftausbau, und zwar im Sinne unseres Landes, und versuchen uns nicht als Trittbrettfahrer irgendwo hintendran wieder raufzustellen. (Beifall René Domke, FDP) So, man soll ja auch immer was Positives sagen. Ich möchte eine positive Note, die Herr Meyer vorhin ja auch noch mal erwähnt hatte, insbesondere hervorheben, die Genehmigungsfiktion. Die Genehmigungsfiktion ist ja schon fast so ein kleiner Fetisch bei mir in der Fraktion und in der Partei. Das ist etwas, wo wir sagen, das ist ein ganz tolles Instrument, (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU) was wir uns in viel mehr Gesetzen, (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von René Domke, FDP) in viel mehr Verordnungen wünschen würden, denn das ist ein Instrument, wenn wir das flächendeckend einsetzen, schaffen wir flächendeckend auch eine Entlastung nicht nur der Verwaltungsstuben, sondern natürlich auch die Planungssicherheit bei den Bürgerinnen und Bürgern, und auch beim Thema Digitalisierung kommen wir entsprechend voran. Wir unterstützen den Ausbau der Windkraft, ja. Wir kritisieren aber auch das Verfahren, zu sagen, muss es denn wirklich das Thema Flächenausbau sein. Das wurde jetzt hier schon mal angerissen und gesagt, na ja, da haben sich ganz viele kluge Leute hingesetzt und gesagt, wenn wir soundso viel Fläche bei der und der Leistung machen, dann erreichen wir grob unsere Ausbauziele. Was das Ganze natürlich immer alles nicht berücksichtigt, ist technologischer Fortschritt. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Das heißt also … Und wir wissen ja, wie lange das dauert, wir haben irgendwie ein Planfeststellungsverfahren, wir haben dann irgendwie die Aufstellung, wir haben dann irgendwie dann die Windmüller, die bauen wollen, bis die Finanzierung steht, bis das alles durch ist, 10 bis 20 Jahre. Bis dahin sind schon wieder die nächsten Generationen an Windmühlen am Start, sodass das, was ursprünglich mal berechnet wurde, als diese Flächenziele ausgegeben wurden, alles schon gar nicht mehr gilt. Das heißt also, hier wurde ein Ansatz genommen, der im ersten Denken vielleicht richtig war, und im zweiten, dritten Denken hätte vielleicht doch anders gewählt werden müssen. Und an der Stelle muss man das auch auf jeden Fall noch mal kritisieren. Und wir hätten uns hier auch eher eine Ausweisung nach Leistung und nicht nach Fläche gewünscht. Jetzt ist es halt so, jetzt müssen wir damit leben – leider –, aber kritisieren darf man das trotzdem. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Du kannst doch nur Fläche ausweisen.) Ich kann auch Energie ausweisen. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Wie denn?) Dann haben wir natürlich noch den Punkt Akzeptanz in der Bevölkerung, natürlich. Wer die Windmühle im Garten hat, soll sich nicht nur an der Optik erfreuen dürfen, wer die Windmühle im Garten hat, der soll auch finanziell was davon haben dürfen. Und das eine – das hat Herr Meyer ja schon angekündigt, und da werden wir ihn auch drauf festnageln –, dieses Beteiligungsgesetz des Landes, das ist eigentlich ein ziemlicher Rohrkrepierer gewesen. Das muss unbedingt überarbeitet werden, damit auch die Gemeinden wirklich was davon haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und dann wird auch das Thema Netzentgelte weiter immer auf der Tagesordnung, und zwar ganz weit oben, stehen müssen, weil da, wo die Windmühlen stehen, da möchte ich nicht nur die Gemeinde beteiligt haben, sondern auch das größere Umfeld, dass wir wissen, dort, wo der Strom erzeugt wird, muss er am Ende auch am günstigsten sein. Das sind unsere Prämissen beim Windkraftausbau. Und wenn wir jetzt in das Gesetz konkret noch mal reinschauen – ist ja immer gut, von vorherein schon mal anzumerken, wo wir vielleicht auch in den Ausschüssen darüber reden können –, gerade die Ausnahmegenehmigung bei den Gemeinden, das wurde ja noch mal angesprochen, Herr Kollege Damm hat das ja schon einmal in einer Zwischenfrage ausgeführt, wir möchten uns natürlich anschließen. Wenn ich eine Gemeinde habe, die sagt, so, wir sind jetzt so weit, wir wollen das, wir können das, wir haben einen Plan dahinter, wir haben eine Beteiligung dahinter, wir haben die Gemeinde dahinter, ja, was soll das denn, denen das irgendwie zu verwehren?! Das sollte man einfach gestalten. Und auch, wenn es dann darum geht, die Abstände, was 800 Meter Abstand zu Einzelhäusern, gerade so in Zersplitterungssiedlungen, angeht, da muss man vielleicht doch ein bisschen Augenmaß walten lassen, um zu gucken, dass wir das nachher alles in der Beratung mit drin haben. (Rainer Albrecht, SPD: Was heißt Augenmaß, kleinere Abstände oder größere?) Augenmaß heißt dann an der Stelle, man könnte im Zweifel, wenn alle einig sind – das ist immer die Prämisse, es müssen sich immer alle einig sein –, wenn man dann sagt, ich mache jetzt irgendwie 750 statt 800 Meter, dann muss auch das vielleicht eine Möglichkeit haben, realisiert zu werden. Ansonsten gelten natürlich immer die Standards. Und gerade, wenn man sich nicht einig ist, dann muss man sich an die Standards halten, aber wenn sich alle einig sind, sollten wir da eine entsprechende Vertragsfreiheit (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr richtig!) und Möglichkeiten schaffen und lassen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da freuen wir uns auf die Beratung in den Ausschüssen. – Bis später! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Albrecht.

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Rainer Albrecht SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Vor fast genau einem Jahr ist das Wind-an-Land-Gesetz …

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Beate Schlupp

Einen Moment! Einen Moment! Also wir hatten uns ja darauf geeinigt, dass das Präsidium die Gäste begrüßt. Von daher würde ich davon absehen, noch extra Begrüßungen hier zu machen. Deswegen hatten wir dieses Verfahren eingeführt.

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Rainer Albrecht SPD

Ich darf „Werte Gäste!“ nicht sagen?

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Beate Schlupp

Nein.

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Rainer Albrecht SPD

Das ist aber ganz neu.

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Beate Schlupp

Zumindest nicht mit Blick auf die Besuchertribüne.

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Rainer Albrecht SPD

Ach, das ist doch …

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Beate Schlupp

Sie können ja noch „Werte Zuseher!“ oder weiß ich was (Enrico Schult, AfD: Zusehende! Wenn schon, denn schon!) oder „Werte Bürger!“ sagen, was auch immer. Aber wir hatten ein Verfahren vereinbart …

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Rainer Albrecht SPD

Ich kann auch in die Kamera gucken.

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Beate Schlupp

Wir hatten ein Verfahren vereinbart, …

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Rainer Albrecht SPD

Das ist doch albern.

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Beate Schlupp

… dass auf der Besuchertribüne nur eine Begrüßung erfolgt.

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Rainer Albrecht SPD

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Vor fast genau einem Jahr ist das Wind-an-Land-Gesetz des Bundeswirtschaftsministeriums in Kraft getreten. Das Bundesgesetz schreibt für unser Land die Ausweisung von Flächen für Windenergie fest. Zur Umsetzung der Energiewende muss Mecklenburg-Vorpommern ein Flächenziel von 1,4 Prozent bis zum Jahre 2027 und 2,1 Prozent Landesfläche bis 2032 bereitstellen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Die vorliegende Novelle der Landesregierung des Landesplanungsgesetzes soll diese vorgegebenen Flächenziele des Bundes fristgerecht in Landesrecht umsetzen. Fristgerecht – Sie haben richtig gehört, liebe Kolleginnen und Kollegen, denn das Wind-an-Land-Gesetz schreibt uns ebenfalls vor, bis wann wir die Bundesvorgaben in unserem Landesplanungsrecht eingearbeitet haben müssen. Die Frist ist der 31. Mai 2024. Diese Frist ist auch der Grund, weshalb Sie zur heutigen Aussprache nur eine kurz gefasste Novelle statt eines komplett neu gefassten Gesetzes vor sich liegen haben. Die Landesregierung schlägt in der Novelle die einfache Umsetzung der Bundesvorgaben vor und schafft damit Planungs- und Rechtssicherheit für die Gemeinden und unsere Regionalen Planungsverbände, denn die Entscheidung über Windenergiegebiete liegt weiterhin – wie schon zuvor – bei den Regionalen Planungsverbänden und damit auch den zugehörenden Vertretern der Kommunen vor Ort und nicht beim Land. Und hier sind diese Entscheidungen auch richtig aufgehoben und angesiedelt. Dies kann ich Ihnen als Mitglied des Planungsverbandes Region Rostock aus eigener langjähriger Erfahrung bestätigen. Meine Damen und Herren Abgeordnete, allen vier Regionalen Planungsverbänden werden im neuen Landesplanungsgesetz die gleichen Flächenziele zugeteilt, Ziele, welche anhand der verfügbaren geeigneten Flächen auch in jedem Verband ausreichend vorhanden sind. Und trotzdem ermöglicht der Entwurf zusätzlich individuellen Spielraum durch raumordnerische Verträge zwischen den einzelnen Planungsverbänden. So ermöglicht die Novelle auch über die Verbandsgrenzen hinaus die Möglichkeit, auf unterschiedliche Gegebenheiten in den Gemeinden vor Ort einzugehen und einen Ausgleich zu schaffen, der keinen Planungsträger überfordert oder Planungsverbände mit größeren Teilflächen belohnt. Zusammengefasst bedeutet das, diese Gesetznovelle stellt sicher, dass wir die vom Bund verabschiedeten Flächenziele fristgerecht umsetzen, ohne dabei die Mitbestimmungsrechte der betroffenen Kommunen vor Ort einzuschränken. Gleichzeitig erhöhen wir die Flexibilität der Regionalen Planungsverbände durch Verhandlungslösungen miteinander und untereinander und schützen unsere Bürgerinnen und Bürger wirksam vor einem ungeplanten Wildwuchs an Windkraftanlagen. Denn was droht uns denn, wenn wir, wie von einigen Vertretern der Opposition gefordert, statt eines geplanten Windkraftausbaus zum Beispiel auf Atomkraftwerke an der Ostseeküste setzen? Durch das Verfehlen der vom Bund vorgegebenen Flächenziele würden Windkraftanlagen schon ab 2028 als privilegierte Vorhaben überall dort genehmigt werden, wo es emissionsschutzrechtliche Anforderungen zulassen. Eine geordnete Steuerung des Windkraftausbaus an Land wäre damit für die betroffenen Kommunen unmöglich und würde tatsächlich den so oft beschworenen Wildwuchs verursachen. Im Februar wird der Wirtschaftsausschuss eine öffentliche Anhörung zum Entwurf des Landesplanungsgesetzes durchführen, und ich bin jetzt schon auf die weiteren Diskussionen mit den Fach- und Sachverständigen gespannt. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, stimmen Sie der Überweisung des ersten Entwurfes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes in die zuständigen Ausschüsse zu und lassen Sie uns gemeinsam die Energiewende im Land gewinnbringend für alle Bürgerinnen und Bürger gestalten! Abschließend möchte ich noch sagen, die Anmerkungen der einzelnen Redner, die wir jetzt gerade gehört haben, werden wir mit Sicherheit im Ausschuss inhaltlich wirklich dann diskutieren können. Und schauen … Konstruktiv diskutieren können. (Daniel Peters, CDU, und René Domke, FDP: Wie immer.) Und schauen wir mal, wie wir dann damit umgehen! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Meine Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schult.

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Enrico Schult AfD

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, liebe Bürger, der Redebeitrag meines Kollegen Hannes Damm lässt mich hier noch mal ans Mikrofon treten, als Abgeordneter einer demokratischen Partei selbstredend und unter anderem der größten Oppositionspartei, -fraktion hier im Schweriner Landtag. (Sandy van Baal, FDP: Jetzt kommt noch mal Atomkraft.) Herr Damm hat hier ein Loblied auf den Wirtschaftsminister Herrn Habeck angestimmt, 3 Prozent der Landesfläche mögen noch ausgebaut werden für Windkrafteignungsflächen. Ich sagte es bereits bei meiner Rede, Herr Damm, 0,4 Prozent sind derweil erst mal ausgewiesen. Das würde eine Verfünf-/eine Versechsfachung bedeuten, und was das bei dem Bürger für einen Unmut erzeugen würde, (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wow!) das können Sie sich selber vorstellen. Aber es wäre nicht nur töricht, es wäre auch immens teuer, denn schon jetzt zahlen die Bürger in Mecklenburg-Vorpommern die höchsten Energiepreise. 10 Cent Netzentgelte – Herr Albrecht sprach es gerade an – werden natürlich auf den Strompreis umgelegt. Und deshalb rate ich dringend davon ab, noch weiter vorzupreschen und sozusagen dort noch „hier“ zu schreien, denn selbst das, was jetzt schon im Raum steht, wird uns oder die Bürger massiv belasten. Und es kommt natürlich ein weiterer Aspekt dazu, nämlich die Wirtschaftlichkeit, wenn wir schauen, ist Deutschland überhaupt noch wirtschaftlich und ist das überhaupt noch konkurrenzfähig. Denn ich erinnere an den Windkraftanlagenhersteller Vestas, der 2021 ein Werk hatte in der Oberlausitz. Er hat das geschlossen. Und warum? Wegen der hohen Betriebskosten, Herr Damm, wegen der hohen Betriebskosten. Der Windkraftanlagenhersteller Vestas hat gesagt, nee, in Deutschland ist es mir zu teuer zu produzieren, obwohl natürlich offensichtlich ist, dass hier noch Windkraftanlagen gebraucht werden, ist es mir zu teuer zu produzieren. Jetzt wird das Werk in Stettin wiederaufgebaut, da haben wir günstige Energiepreise. Und wissen Sie, also da, jetzt werden Sie, ob Sie jetzt in Polen das Weltklima retten oder in Mecklenburg-Vorpommern, da sieht man mal wieder, wie kurzsichtig Ihre Argumentation im Bereich der Klimadebatte und der Klimapolitik ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und eines muss hier auch noch mal ganz deutlich angesprochen werden: Sie sagten, natürlich sollten auch Photovoltaikanlagen ausgebaut werden. Wir haben diese Zielabweichungsverfahren, 5.000 Hektar/10.000 Hektar stehen in Rede. Aber was bedeutet das denn? Was bedeutet das denn auch für die Ernährungssicherheit in diesem Land? Wir haben in Deutschland 0,4 Prozent, 0,4 Hektar Ackerfläche pro Bundesbürger stehen zur Verfügung. Und wir brauchen aber, um unsere Energie, unsere Ernährungssicherheit zu gewährleisten, sicherzustellen, 1,3 Hektar benötigen wir für die Bundesbürger, um die Bundesbürger zu ernähren. (Tilo Gundlack, SPD: Das ist alles kein Problem.) Das bedeutet, das bedeutet, dass wir natürlich importieren müssen, Nahrungsmittel importieren müssen. (Thomas Krüger, SPD: Das ist nicht wahr!) Und wenn Sie jetzt noch, wenn Sie jetzt noch die landwirtschaftliche Nutzfläche verknappen, (Tilo Gundlack, SPD: Das sind Fake News von Ihnen.) indem Sie Ackerfläche mit Solarparks bestücken, dann bedeutet das, dass wir noch weniger Nutzfläche zur Verfügung haben, (Tilo Gundlack, SPD: Das sind Fake News.) dass wir noch abhängiger sind vom Import von Lebensmitteln. Und es bedeutet natürlich auch – und machen wir uns nichts vor –, dass eben beispielsweise Futtermittel importiert werden aus Südamerika. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Was ist denn, zwei Millionen Hektar Nutzfläche, landwirtschaftliche Nutzfläche werden jetzt für Energiepflanzen aufgewendet … Oh, meine Lampe leuchtet. … und wir stellen bei uns die Solarparks hin und importieren Sojaschrot aus Südamerika. Das ist doch töricht!

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Beate Schlupp

Herr Schult, die Lampe hat zu Recht geleuchtet.

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Enrico Schult AfD

Also kommen Sie zur Vernunft …

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Beate Schlupp

Herr Schult, …

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Enrico Schult AfD

… und machen eine vernünftige Energiepolitik!

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Beate Schlupp

… Ihre Redezeit ist abgelaufen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und jetzt hat noch einmal ums Wort gebeten der Abgeordnete Hannes Damm der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für elf Sekunden. (allgemeine Unruhe)

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Schult, informieren Sie sich einfach! Sie fabulieren hier von günstigen Energiepreisen. Ganz klar ist, wer Windkraft ausbaut, kann auf Speicher verzichten in Zukunft, weil der Wind nun mal im Winter weht, wo Sie die Energie brauchen. Das heißt, günstigen Strom kriegen Sie mit Windenergie. (Michael Meister, AfD: Zeit ist um.) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/3387 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zwischenzeitlich gibt es eine Verständigung zwischen den Fraktionen, den Dringlichkeitsantrag der Fraktion der AfD nach TOP 5 aufzurufen. Von daher rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 5 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts, Drucksache 8/3388. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts (Erste Lesung) – Drucksache 8/3388 – Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Herr Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank! Wir treten in die Erste Lesung ein, das heißt, ab jetzt beginnt die parlamentarische Reise der Novellierung der Kommunalverfassung, die aber schon einen deutlich längeren Vorlauf hinter sich hat. Die Vorbereitungen sind nämlich intensiv mit der kommunalen Ebene betrieben worden. Wir haben mit verschiedenen Arbeitskreisen des Städte- und Gemeindetages, des Landkreistages, aber insbesondere auch den kommunalen Gebietskörperschaften und deren verschiedenen Vertreterinnen und Vertretern einen längeren Vorlauf. Wir haben gesammelt, wir haben zusammengetragen, was aufgrund der mehr als zehn Jahre zurückliegenden letzten größeren Novellierung der Kommunalverfassung einfach an aktuellen Probleme aufgetreten ist, die man lösen muss. Wir haben gemeinsam mit der kommunalen Familie Lösungen erarbeitet. Von daher ist vieles von dem, was wir Ihnen heute vorlegen dürfen, ganz breit vorbereitet und getragen. Das heißt nicht, das nicht auch unterschiedliche Interessengruppen immer noch einen Wunsch anders hätten, aber zuweilen muss man sich zwischen zwei divergierenden Interessenlagen dann für eine zu favorisierende entscheiden. Aber Sie finden hier einen Entwurf, der ganz intensiv ein gutes Jahr gemeinsamer Vorbereitung hinter sich hat. Was finden Sie als Schwerpunkte in dieser Kommunalverfassungsnovellierung? Sie finden eine Vielzahl von Punkten, schlicht Praxisgeboten, die im Detail vorzustellen vermutlich an dieser Stelle den Rahmen sprengt. Daher freue ich mich auf die Ausschussberatungen. Aber Sie finden mehrere große Schwerpunkte. Ein Schwerpunkt ist die Stärkung der Teilhabemöglichkeit in den Kommunen. Erstens werden wir – das war übrigens ein dringender Wunsch auch dieses Hohen Hauses, wiederholt vorgetragen – in der Kommunalverfassung ermöglichen, dass künftig Sitzungen eben nicht nur in persona, sondern auch im Wege der Videokonferenztechnik stattfinden können. Zunächst hatten wir lediglich die Hybridsitzung vorgeschlagen. Im Rahmen der Verbändeanhörung war die kommunale Familie noch einmal mit der Bitte angetreten, nicht nur Hybrid-, sondern auch ausschließliche Videoschaltkonferenzen als Sitzungsformate zuzulassen. Das ist jetzt auch nicht in Gänze Neues, sondern im Rahmen der Corona-Pandemie hat dieses Hohe Haus ja eine Übergangsregelung geschlossen, die eben die Handlungsfähigkeit auch in Zeiten von Distanztagungen von Distanzberatungen ermöglichen sollte. Und diese Erfahrungen haben die kommunale Familie durchaus sehr positiv bewegt, uns auch ebenfalls dringend zu bitten, das weiterhin zu ermöglichen. Wir glauben, dass es insbesondere die Vereinbarkeit von ehrenamtlichen Mandaten und Familie und Berufsleben erleichtert, insbesondere in größeren Flächenlandkreisen, aber auch in Gemeinden, die sich durchaus über größere Regionen erstrecken. Von daher glauben wir, dass es auch das Ehrenamt deutlich attraktiver macht und es Altersgruppen, die sonst durch Kinderbetreuung sich schwerer tun, so ein Ehrenamt anzunehmen, auf diese Art und Weise erleichtert. Wichtig ist, das ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern es ist eine Ermöglichung. Am Ende werden die Kommunen in ihren Hauptsatzungen entscheiden, was davon sie nutzen wollen und in welchem Umfang, also auch, was sie sich an der Stelle technisch zutrauen umzusetzen. Ebenfalls unter dieser großen Überschrift „Stärkung der Teilhabemöglichkeiten in Kommunen“ steht die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Videoübertragung. Es gibt schon verschiedene Kreistage, Stadtvertretungen, Gemeindevertretungen, die live oder aber aufgezeichnet hinterher als Video bereitstellen die jeweiligen Sitzungsverläufe. Das ist mit einer gesetzlichen Grundlage deutlich leichter vertretbar. Von daher schaffen wir auch diese. Wir holen also ein Stück weit die digitale Entwicklung der letzten 20 Jahre in dieser Kommunalverfassungsreform nach. Wir werden die Beiräte stärken, sofern die Kommunen das möchten. Beiräte gibt es für Frauen, für Migration, für verschiedenste Themen im Ausländerbereich, für Kinder und Jugendliche, und die Vielfalt ist deutlich größer. Dass es Beiräte geben durfte, war schon bisher Inhalt der Kommunalverfassung, deren Beteiligungsmöglichkeiten waren allerdings sehr begrenzt. Und es hat wiederholt Bemühungen von Kommunen gegeben, denen ein Antragsrecht oder aber ein eigenes Rederecht in den jeweiligen Ausschuss- oder aber den Vertretungssitzungen einzuräumen. Das ist ohne eine gesetzliche Grundlage nicht möglich. Genau die schlagen wir vor zu schaffen. Und auch dann gilt: Die kommunale Familie, die Kommune vor Ort entscheidet mit ihrer Hauptsatzung, welche dieser Möglichkeiten sie nutzen will. Keiner muss, aber künftig kann jeder. Wir haben umfangreicher die Befugnisse der Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen gestärkt, und wir haben für Ämter zugelassen, für größere Ämter, dass sie künftig Hauptausschüsse bilden. Das war bisher eher nicht so naheliegend, weil immer alle gesagt haben, mit dem Amtsausschuss haben wir doch ein Gremium. Aber in größeren Ämtern gibt es durchaus Situationen, wo dieser Wunsch aus der Praxis dringend geäußert wurde. Auch das würden wir Ihnen vorschlagen zu ermöglichen. Ein zweiter großer Schwerpunkt ist das große Thema Wahlen, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger und Personal, also Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter der kommunalen Familie. Größte Überschrift dabei, auch medial wirksam, ist der Vorschlag – allerdings nicht in der Kommunalverfassung, sondern im dafür maßgeblichen Kommunalwahlgesetz –, die Altersgrenze für die Bewerbungsmöglichkeit von hauptamtlichen Bürgermeisterinnen- oder Bürgermeisterkandidatinnen und -kandidaten, und das Gleiche gilt auf der Landkreisseite, zu beseitigen. Wir hatten bisher eine Regelung, die sich stark an der 65 als Altersruhestandeintrittsregelalter orientiert hat. Das ist schon länger durch die 67, durch die bundesgesetzlichen Regelungen überholt. Und die Diskussion, welches „richtige“ Alter – „richtig“ in Anführungszeichen – man jetzt stattdessen vorsieht, war sehr deutlich darauf zuführend, dass es in Wahrheit keine wissenschaftlich vertieften Betrachtungen gibt, das Alter wäre es. Und wir schlagen deshalb – übrigens auch nach breitem Diskurs mit der kommunalen Familie – die gänzliche Streichung vor. Man kann jetzt die Diskussion führen, ob das bei sehr etablierten Amtsinhaberinnen und Amtsinhabern für viele Jahre vermeidet, dass Nachfolgerinnen und Nachfolger gewählt werden, also auch Jüngere stattdessen ins Amt kommen können. Erstens, ja, so ist Demokratie, und zweitens, wir haben auch erlebt, dass auch Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber ihr Amt verlieren können. Und ein bisschen zugespitzt, wenn eine Gemeinde jemanden oder eine Stadt einem hauptamtlichen Bürgermeister, einer hauptamtlichen Bürgermeisterin diese Möglichkeit auch mit 77 noch einräumt, dann ist es eine Entscheidung vor Ort, und dann hat man auch dort seinerseits eine demokratische Mehrheitsentscheidung getroffen, mit der man dann umzugehen hat. Zweite große Überschrift: Wir werden die Möglichkeiten, Ortsteilvertretungen nicht nur als Herleitung aus dem Gesamtkommunalwahlergebnis der dann ja meist flächenmäßig viel größeren Kommune herzuleiten, sondern wir würden ebenfalls – nur als Angebot, kann in der Hauptsatzung bestimmt werden – eine Direktwahl auch der Ortsteilvertretung ermöglichen wollen. Die Idee ist dann also, ich wähle meine kommunale Vertretung, und ich wähle aus einer Liste auch konkret mit Namen und Gesichtern die jeweilige Ortsteilvertretung, und die wird nicht hinterher mittelbar von der Gemeindevertretung, der Stadtvertretung, dem Kreistag gewählt – und der Kreistag scheidet aus –, der Gemeinde- oder der Stadtvertretung und wird dann im Zweifel abgeleitet aus dem Kommunalwahlergebnis, sondern es gibt eine direkte Legitimation der Ortsteilvertreterinnen und Ortsteilvertreter in ihrem Ortsteil. Wir würden ähnlich, wie es der Landtag handhabt, die direkte Wahl unmittelbar nach dem Kommunalwahltag der Ausschüsse durch eine entsprechende proportionale Umrechnung des Verhältnisses in der Gemeindevertretung ersetzen wollen. Sie kennen das, hier ist es ähnlich: Wir ordnen zu, welche Fraktion hat wie viele Sitze im Ausschuss, und Sie haben dann ein Besetzungs- und Benennungsrecht Ihrer Mitglieder. Bislang ist es in den Kommunalvertretungen so, dass tatsächlich direkt gewählt werden muss, dann wird hinterher wieder ausgezählt, und das führt zu der etwas skurrilen Situation, dass dann, wenn bei der ersten oder zweiten konstituierenden Sitzung nach der Kommunalwahl, wenn man diese Ausschüsse wählt, jemand schwer erkrankt ist, eben eine Fraktion mit einem weniger Stimmen abgibt und sich danach, nach dem konkreten Wahltag die Zusammensetzung der Ausschüsse entscheidet. Das kann schon beim nächsten Mal dann nicht mehr richtig sein, weil ja die Fraktion eine größere Stärke hat, aber es kann die nächsten fünf Jahre Geltung beanspruchen. Ich glaube, das Verfahren, was der Landtag pflegt, ist da überzeugender. Die Proportionen des Landtages werden in den Ausschüssen abgebildet und die jeweiligen Fraktionen haben entsprechende Benennungsrechte. Kleinere Dinge am Rande: Wie wird man Mitglied? Bisher durch einen entsprechenden Eid und einen Handschlag. Wir wissen, dass nach Corona vielen der Handschlag zumindest nicht mehr gleichermaßen sympathisch ist wie vorher. Wir glauben, dass man eine Vereidigung, eine Eidesleistung von einem Mitglied einer Gemeindevertretung auch durch In-die-Augen-Schauen und durch Sprechen erreichen kann. Welche Alternativen man auch immer wählen möchte, der Handschlag allein scheint zumindest nicht die alleinige Verbindlichkeit herzustellen. Wir wollen ermöglichen, den Handschlag nicht einzusetzen. Und zu guter Letzt gibt es einige Gemeinden und Kreistage, die bereits elektronische Abstimmungssysteme verwenden. Ich will mal vorsichtig formulieren, mit einer gesetzlichen Grundlage ist das zumindest verlässlicher. Und deshalb wollen wir gerne vorschlagen, auch hierfür die gesetzliche Grundlage zu schaffen. Erneut gilt, die Kommune entscheidet, ob sie so ein System will. Sie setzt es fest in ihrer Hauptsatzung, sie müsste es beschaffen, aber mit dieser gesetzlichen Grundlage kann sie es rechtssicher einsetzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein dritter, kleinerer Schwerpunkt – gleichwohl in der Diskussion der vergangenen Jahre relevant – ist ein Schwerpunkt „Geldanlagen/Vermögensverwaltung“. Wenn kommunale Beteiligte Überschüsse haben, legen sie dieses Geld klugerweise an. Wir wissen, dass es eine Bandbreite an kreativen Möglichkeiten gibt, Geld anzulegen. Wir wissen auch, dass da hier und da – das gilt gar nicht ausschließlich für Mecklenburg-Vorpommern, sondern bundesweit – auch mal auf falsche Pferde gesetzt worden ist. Das ist bei kommunalem Geld dann eine besonders ärgerliche Situation, weil im Zweifel Geld verloren geht, was der Gemeinschaft gehört. Wir würden gerne noch einmal deutlicher – es gibt bisher schon eine Regelung –, aber noch mal deutlicher zuspitzen: Sicherheit geht vor Ertragslage. Ich weiß, dass höhere Risiken höhere Zinsen ermöglichen. Und dann muss man diesen Geldmarkt auch sehr genau beherrschen. Und noch mal, wenn man das Geld dann verliert, als Gemeinde ist es am Ende öffentliches, gemeinsames Geld. Wir werden das, wenn Sie uns das gestatten, mit einer Rechtsverordnungsermächtigung untersetzen, die es uns dann ermöglicht, sehr detailliert zu sagen, was geht und was nicht, und damit, glaube ich, auch den Rahmen ein ganzes Stück enger zu spannen als bislang. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu guter Letzt würden wir Sie bitten, uns und Ihnen die Chance zu geben, dass Kommunen und Land in Einzelfällen, wenn sie es gemeinsam wollen, enger zusammenarbeiten können. Die Zweckverbände, die es kommunal schon gibt, sind bisher für eine Landesmitgliedschaft ausgeschlossen. Der eGo-MV ist so ein Beispiel, wo es die Diskussion gab, wo es durchaus sinnvoll sein kann, dass auch das Land Mitglied eines solchen Zweckverbandes wird, um die Plünnen bei manchen Aufgaben zusammenzuwerfen. Diese Möglichkeit würden wir jetzt gerne öffnen mit der Kommunalverfassung, noch einmal: auch nicht zur Pflicht, wir drängen uns in keinen Zweckverband, aber die Möglichkeit, dass Zweckverbände auch das Land aufnehmen können, ist bisher nicht gegeben, nur in Einzelfällen halten wir das für sinnvoll, würden auch da gerne die Grundlage schaffen. Das ist mal ein Blick über das grobe Potpourri, eine Vielzahl von Punkten, aber viele davon für die tägliche Praxis extrem relevant. Und die vielen anderen, die ich nicht nennen konnte, im Haushaltsrecht, in den verschiedensten anderen Fragen der täglichen Verwaltung, haben sich einfach auch in den letzten zehn Jahren als überarbeitungsbedürftig, ergänzungsbedürftig herausgestellt. Ich freue mich auf die Detaildebatte, zumindest im Innenausschuss, möglicherweise auch in anderen. – Herzlichen Dank bis hierher für die Möglichkeit der Einbringung! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schneider.

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Jens-Holger Schneider AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Landsleute! Als Redner für die Fraktion der AfD spreche ich zugleich als Redner der größten Oppositionsfraktion. Das kann man gar nicht oft genug wiederholen, (René Domke, FDP: Nein.) gerade in der jetzigen Situation. (Sandy van Baal, FDP: Wir sind die Kleinsten.) Wir haben den größten politischen Abstand zur Landesregierung, denn wir sind die einzige Fraktion, die in wesentlichen Punkten grundsätzlich andere Auffassungen vertritt als die rot-rote Landesregierung. Wir unterwerfen uns nicht dem Alleinherrschaftsanspruch des linken Lagers, sondern wir halten von rechts dagegen. (Thomas Krüger, SPD: Ja, das ist Demokratie, ne?!) Das unterscheidet uns auch von jenen scheinbürgerlichen Kräften, die mal als Erfüllungsgehilfen, mal als Placeboopposition linker Herrschaft stets dienstbar sind. Meine Damen und Herren, warum so markige Worte bei einem vermeintlich so unaufgeregten Thema wie der Kommunalverfassung? Weil uns auch bei diesem Thema der Alleinherrschaftsanspruch des linken Lagers, dessen institutionelle Absicherung und Abschirmung gegen wechselnde Wahlausgänge entgegentritt. Im Entwurf singt die Landesregierung das Hohelied der kommunalen Selbstverwaltung. Meine Damen und Herren, was kommunale Selbstverwaltung dieser Landesregierung, diesem Minister und dieser Koalition tatsächlich gilt, das wissen wir spätestens seit Upahl. In dem Moment, wo kommunale Selbstverwaltung einem linken Kernanliegen wie der Masseneinwanderung im Weg steht, wird sie administrativ abgeräumt. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Dieses administrative Abräumen des Bürgerwillens durch Minister Pegel wurde übrigens durch eine gesetzliche Regelung, nämlich die Änderung des Paragrafen 246 Baugesetzbuch ermöglicht, die unter einer schwarz-roten Bundesregierung im Jahr 2015 befristet eingeführt wurde. Diese Regelung wurde seither wiederholt verlängert, zuletzt im Juli 2023. Auch hier stimmt die Union im Bundestag zu. Wir sehen, wo es gegen den Bürgerwillen geht, sind die schwarzen Gehilfen linker Politik fleißig und verlässlich dabei, ob in Regierung oder als Placeboopposition ist da völlig egal. Nach dieser Vorbemerkung will ich im Folgenden auf die zwei machttechnisch besonders interessanten Regelungen eingehen: die zu kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und die zu Beiräten. Ich beginne mit den Gleichstellungsbeauftragten: Bisher waren hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte für Gemeinden ab 10.000 Einwohner vorgeschrieben. Die Landesregierung will künftig den Gemeinden ab 15.000 Einwohnern eine Vollzeitstelle vorschreiben. Zwar ist im Entwurfstext etwas geziert von „sollte Vollzeit sein“ die Rede, aber der Unterschied zwischen „sollen“ und „müssen“ dürfte hier wenig praktische Bedeutung haben. Mit dieser Neuregelung werden auf einen Schlag landesweit 16 Vollzeitstellen gesetzlich geschaffen beziehungsweise abgesichert. Was machen diese Leute eigentlich? Vergleichen wir dazu einfach die Gleichstellungsbeauftragten mit den Beigeordneten. Beigeordnete sind dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordnete leitende Bedienstete der Stadtverwaltung. Das Gesetz verlangt wörtlich, dass sie „die für ihr Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzen“ müssen, Paragraf 40 Absatz 5 Kommunalverfassung. Von Anforderungen an Eignung, Befähigung und Sachkunde einer Gleichstellungsbeauftragten ist im Gesetz nichts zu lesen. Warum eigentlich nicht? Beigeordnete werden laut Gesetz für mindestens sieben, höchstens neun Jahre gewählt. Eine derartige gesetzliche Begrenzung der Amtszeit einer Gleichstellungsbeauftragten gibt es dagegen nicht. Warum eigentlich nicht? Weil es hier um Versorgungsposten für linke Frauen geht, damit diese voll versorgt für linke Politik agitieren können. Fachliche Anforderungen und gesetzliche Amtszeitbegrenzung stören da nur. (Henning Foerster, DIE LINKE: Der Unterschied zwischen einer Wahl und einer Bestellung.) Lassen Sie uns dazu einen Blick auf das Selbstverständnis kommunaler Gleichstellungsbeauftragter werfen. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Zwischen Wahl und Bestellung!) Ich zitiere dazu aus der Broschüre „Antifeminismus als Demokratiegefährdung?! Gleichstellung in Zeiten von Rechtspopulismus“ aus dem Jahr 2021. Herausgeber ist die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen. In dieser Arbeitsgemeinschaft sind auch Amtsinhaberinnen aus M-V dabei. Bei der Erstellung der Broschüre hat die Bundesarbeitsgemeinschaft laut eigenen Angaben mit der Amadeu Antonio Stiftung zusammengearbeitet. (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) In der Broschüre wird eine namentlich ungenannte Gleichstellungsbeauftragte wie folgt zitiert, Zitat: „Als Gleichstellungsbeauftragte hast du einen unglaublichen Gestaltungsspielraum. Du siehst die Richtungen, wo es gesellschaftlich hingeht und politisch, und du kannst unheimlich gut auch deine“ eigenen „Marken setzen.“ Zitatende. Hier geht es also um politische Einflussnahme. Aus weiteren Zitaten in der Broschüre wird deutlich, dass die Befragten es als ihre Aufgabe sehen, die AfD politisch zu bekämpfen. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Gleichstellungsbeauftragte ist verfassungsmäßiges Ziel, das steht in unserer Verfassung. Das muss man auch anerkennen.) Die Damen möchten also im politischen Meinungskampf mitmischen. Das ist in Ordnung. Sie wollen das aber aus einer privilegierten Stellung heraus tun, mit voller Vergütung, Sachmittelausstattung und Personal auf Steuerzahlerkosten (Enrico Schult, AfD: Richtig!) und ohne die Sorge um Wiederwahl, Wiederbestellung oder Amtszeitende vor Rentenbezugsbeginn. Das wiederum ist nicht in Ordnung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vor dem Hintergrund des politischen Amtsverständnisses vieler Gleichstellungsbeauftragter, wie es jedenfalls in Publikationen ihrer bundesweiten Interessenvertretung artikuliert wird, lehnen wir die Zuweisung weiterer Kompetenzen und Mittel ab. Wer Politik machen will, muss sich dem Wähler stellen. Das gilt selbstverständlich für Männer und für Frauen gleichermaßen. So geht Gleichberechtigung und so geht Demokratie! Ich zitiere Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes im Wortlaut, Zitat: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Zitatende. Dem stimmen wir von der AfD-Fraktion zu. Von Gleichstellung oder Versorgungsposten für linke Frauen steht da übrigens nichts. Ich komme zum zweiten Punkt, den Beiräten. Der Entwurf eröffnet den Kommunen die Möglichkeit, Beiräte einzurichten und diesen Beiräten Rede- und Antragsrecht in Ausschüssen und Gemeindevertretungen einzuräumen. Diese Beiräte sollen der Berücksichtigung der besonderen Belange von bestimmten Bevölkerungsgruppen dienen. Als Beispiel nennt die Entwurfsbegründung Kinder und Jugendliche, Senioren, Menschen mit Behinderung oder Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Warum eigentlich nicht Beiräte für Autofahrer, Landwirte oder Unternehmer? Die protestieren doch gerade gegen linke Politik. Offensichtlich haben sie auch besondere Belange, die gewiss auch kommunalpolitische Relevanz entfalten. Ja, der Gesetzeswortlaut ließe zum Beispiel auch einen Autofahrerbeirat zu. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Die Aufzählung der Beispiele in der Begründung erlaubt aber Rückschlüsse auf die damit verfolgte Zielstellung. Hier werden nur Gruppen genannt, bei denen sich linke Politik Hoffnungen auf Bevormundung, Vereinnahmung und Instrumentalisierung für linke Ziele macht. Die Behauptung, dass die Betroffenen ihre Belange ohne Beiräte mit Mitwirkungsrechten nicht geltend machen können, hält nach näherer Betrachtung nicht stand. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Jugendliche ab 16 Jahren, Senioren, Menschen mit Behinderungen, Deutsche mit Migrationshintergrund oder EU-Bürger sind bei der Kommunalwahl wahlberechtigt. Sie können sich außerdem mit Ihren Anliegen an den Bürgermeister, die Gemeindevertretung, deren Fraktionen oder einzelne Gemeindevertreter wenden. Die Gemeindevertretung kann bereits jetzt entscheiden, betroffene Einwohner zu einem Thema anzuhören. Die direkte Ansprache kommunalpolitischer Akteure und die Anhörung als betroffene Einwohner – nach entsprechendem Beschluss – stehen auch Ausländern ohne EU-Staatsangehörigkeit offen. Kinder und Jugendliche haben in aller Regel in Mutter und Vater natürliche Interessenvertreter, die wiederum in der oben genannten Weise diesen Interessen Geltung verschaffen können. Kommunalpolitiker werden gewählt und sind daher regelmäßig aus Eigeninteresse den Anliegen ihrer potenziellen Wähler gegenüber aufgeschlossen. Darüber hinaus sind nach meiner Erfahrung jedenfalls die meisten Kommunalpolitiker unabhängig vom parteipolitischen Hintergrund tatsächlich an den Belangen der örtlichen Gemeinschaft interessiert. Sie verschließen sich legitimen Anliegen auch dann nicht, wenn diese von Nichtwahlberechtigten vorgetragen werden. Und zum Dritten sind Kommunalpolitiker unabhängig vom parteipolitischen Hintergrund Menschen, die entweder durch persönliche Betroffenheit oder durch Fälle im Familien-, Freundes- oder Kollegenkreis mit besonderen Anliegen verschiedenster Art in Berührung kommen und diese Eindrücke politisch berücksichtigen. Zur fehlenden Notwendigkeit kommt als weiteres Problem die zweifelhafte demokratische Legitimation der Beiräte und die selbst über demokratisch gewählte Beiräte drohende De-facto-Verwässerung des Grundsatzes der Wahlgleichheit. Warum sollte zum Beispiel ein 16-jähriger Jugendlicher oder ein 65-jähriger Senior durch Wahlberechtigung für Gemeindevertretung und Beirat doppelt wirken können, während es ein 35-jähriger durchschnittlicher Erwachsener nicht darf? Warum soll ein EU-Ausländer über Wahlberechtigung für Gemeindevertretung und Beirat doppelt wirken können, während es für diesen Deutschen aber nicht gilt? Die Beiräte sind zur Geltendmachung legitimer Belange also nicht notwendig. Vielmehr werfen die Beiräte gewichtige Probleme auf. Warum wollen eine linke Landesregierung und linke Landtagsfraktion trotzdem so etwas ermöglichen? Weil hier Plattformen und Verstärker für linke Forderungen geschaffen werden sollen, die außerdem gegen die schwindende Zustimmung linker Politik beim Wähler besser abgeschirmt sind. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Bestes Beispiel hierfür sind die geplanten Beiräte für Migration und Integration laut Paragraf 18 des Entwurfs eines Integrations- und Teilhabegesetzes. Diese sollen aus Gemeindeangehörigen bestehen, die eine Einwanderungsgeschichte haben oder aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in Fragen der Migration und Integration einen Beitrag zur Arbeit des Beirates leisten können. Letztere Gruppe wird sich hauptsächlich aus Personen rekrutieren, die mit Migrantenbetreuung bereits Geld verdienen oder künftig Geld verdienen wollen. Diese Personen äußern sich dann zur Notwendigkeit und zum Umfang von Migrantenbetreuung. Einwanderungskritik ist von dieser Seite eher nicht zu erwarten, vielmehr ist mit lebhafter Zustimmung für das linke Kernanliegen der Masseneinwanderung zu rechnen. Dabei ist es linker Politik auch völlig egal, ob diejenigen, um deren Interessen es angeblich geht, solche Beiräte überhaupt wollen. So lag die Wahlbeteiligung zur Wahl des Rostocker Migrantenrates im Jahr 2020 bei lediglich 9,9 Prozent. Ein Beirat, den 90 Prozent der Betroffenen nicht gewählt haben, ist keine legitime Vertretung dieser Menschen. Wie reagiert die rot-rote Landesregierung auf solche Erfahrungen? Sie legt ein Gesetz vor, dass es einen solchen Beirat in jeder Gemeinde mit über 10.000 Einwohnern geben soll. Ein Linker, Walter Ulbricht, sagte einmal: „Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“ Mir scheint, dass manchem heutigen Linken das demokratische Aussehen nicht mehr so wichtig ist. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die gesetzlichen Bestimmungen des Kommunalverfassungsrechts unseres Landes sollen mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf geändert und neu gefasst werden. Ein zeitgemäßes, rechtssicheres und anwendungsfreundliches Kommunalverfassungsrecht schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Kommunen ihr verfassungsmäßig garantiertes Recht zur eigenverantwortlichen Regelung ihrer Angelegenheiten und übertragenen Aufgaben ausüben und in der täglichen Anwendung mit Leben füllen können. Eine Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts begrüßen wir ausdrücklich, auch wenn das Verfahren bis zur Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag nach unserer Auffassung selbst überarbeitet werden müsste. Ab Juli 2022 begann eine zur Vorbereitung der Novellierung gebildete Arbeitsgruppe aus kommunalen Landesverbänden, Vertretern der Städte und Gemeinden, Ämtern, dem Innenministerium und der unteren Rechtsaufsichtsbehörde mit der Diskussion zum Gesetzentwurf. 14 Monate später, im September 2023, kam der Entwurf ins Kabinett und es begann die Verbandsanhörung. Im Oktober 2023 bekamen die Fraktionen erstmals den Gesetzentwurf von der Staatskanzlei übersandt. Ende November 2023 lagen dem Innenministerium dann die Stellungnahmen der Verbände vor. Am 9. Januar 2024 erklärte der Innenminister in einer freudigen Pressemitteilung, er habe dem Kabinett die Novellierung vorgestellt. (Tilo Gundlack, SPD: Freudig! Freudig!) Damit würde er seinen Plan einhalten, den Entwurf noch im Januar in den Landtag einzubringen, damit die Neufassung am Tag der Kommunalwahlen am 9. Juni in Kraft ist. Am 10. Januar 2024 wurde der Gesetzentwurf schließlich in der Parlamentsdokumentation des Landtages veröffentlicht – mit ganzen 166 Seiten. Das war für die Mitglieder des Landtages die erste offizielle Möglichkeit, sich mit der Endfassung des Gesetzentwurfes zu beschäftigten – 17 Monate nach der Erarbeitung des ersten Entwurfs (Beifall René Domke, FDP) und fast zwei Monate nach Vorlage sämtlicher Stellungnahmen der Verbände im Innenministerium. (René Domke, FDP: Das kann man anders machen.) Und jetzt kommt wieder die Stelle, an der das Innenministerium erwidert, dass wegen Krankheitsfällen und der unvorhersehbar eingetretenen Weihnachts- und Urlaubszeit eine frühere Bearbeitung nicht möglich war. Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist Organisationsverschulden oder Absicht! Suchen Sie es sich meinetwegen aus! Zur unparlamentarischen Krönung wurde bereits am 18. Januar 2024 im Innenausschuss das Verfahren zum Gesetzentwurf besprochen, eine Woche vor der Ersten Lesung und vor einer Überweisung in die Ausschüsse. Dazu hat der Innenausschuss das Innenministerium bereits im Oktober 2023 und noch einmal Anfang Januar 2024 um eine Synopse zu den geplanten Änderungen in der Kommunalverfassung gebeten. Eine Textfassung mit den beabsichtigten Änderungen und eine Lesefassung mit den angenommenen Änderungen hat der Innenausschuss dann am 17. Januar 2024 erhalten. Das war vor sechs Tagen. Und ich behaupte einmal, die wenigsten Nichtjuristen wären in der Lage gewesen, sich die Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes allein aus dem Entwurf zu erschließen. Das hat der Innenminister im Innenausschuss auch so gesehen. Meine Damen und Herren, es mag ja sein, dass aus wichtigen sachlichen oder zeitlichen Gründen einmal eine Vorabbesprechung zu einem Gesetzentwurf im Ausschuss vor der Überweisung erfolgen muss – das gab es auch schon in der letzten Legislatur –, aber unter dieser Regierungskoalition hat sich allein der Innenausschuss achtmal vor der Ersten Lesung und Überweisung mit einem Vorhaben befasst. Es etabliert sich da also ein System. Im Innenausschuss wurde letztlich beschlossen, eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf am 29. Februar durchzuführen und für die mitberatende Stellungnahme der anderen Ausschüsse eine Frist bis 10. April 2024 zu setzen. Es bleiben also drei Ausschusswochen für die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf, dem Ergebnis der Anhörung, der Prüfung von Änderungsanträgen. Das ist nicht viel Zeit und dieser Zeitdruck geht hauptsächlich zulasten der Oppositionsarbeit. Ob das nun gewollt ist oder nicht, lasse ich an dieser Stelle tatsächlich offen. Mit der Novelle des Kommunalverfassungsrechts soll im Wesentlichen die Ziffer 466 des Koalitionsvertrages umgesetzt werden. Das betrifft insbesondere die Beteiligungsmöglichkeit von Beiräten mit Satzungsbefugnis der Kommunen, den Verbleib und die Rekommunalisierung kommunaler kritischer Infrastruktur, die zeitliche Begrenzung der Bestellung leitender Verwaltungsbeamter, die Position der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und das Vorschlagsrecht der Oberbürgermeister und Landräte bei der Wahl von Beigeordneten – das alles unter Berücksichtigung der Interessenlage der Städte und Kommunen und der Umsetzbarkeit dieser neuen Regelung, hier das Stichwort „Konnexität“. Wir haben da durchaus die Absicht, das Gesetz mit einigen Änderungsanträgen mit zu gestalten. Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf, wie vorgeschlagen, federführend in den Innenausschuss und mitberatend in den Agrar- und Wirtschaftsausschuss überweisen. Wir halten das aber für nicht ausreichend, sehr geehrte Damen und Herren. Die Novelle beinhaltet neben der Änderung der Kommunalverfassung auch Änderungen des Landesbeamtengesetzes, des Disziplinargesetzes, des Straßen- und Wegegesetzes, des Behindertengleichstellungsgesetzes, des Landesausführungsgesetzes SGB II und sie betrifft die Gleichstellung und das Landesorganisationsgesetz. Angesichts der Vielzahl unterschiedlicher Gesetze und der Bedeutung der Novellierung des Kommunalverfassungsrechts beantragen wir deshalb eine Überweisung des Gesetzentwurfs in alle Ausschüsse. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Christiane Berg, CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Dirk Bruhn.

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Dirk Bruhn Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute beraten wir die Kommunalverfassung, ein Regelwerk, von dessen Existenz zwar jeder irgendwie weiß, aber kaum jemand sagen kann, in welchem Regal es gerade verstaubt. Umso wichtiger wird die Kommunalverfassung schlagartig immer dann, sobald es einen Streit in der Kommune gibt, denn sie bildet die Verhandlungsgrundlage von Tausenden Mandatsträgerinnen und -trägern in Kreisen und Kommunen sowie der zahlreichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hier im Land. Insofern kann ihre Bedeutung gar nicht groß genug geschätzt werden. Mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts hat die rot-rote Landesregierung dem Landtag somit einen Meilenstein der aktuellen Wahlperiode vorgelegt. Sie setzt somit ein bedeutendes Vorhaben aus dem gemeinsamen Vertrag von SPD und LINKE um. Unser Ziel ist es, die Kommunalverfassung an die Gegenwart anzupassen und gleichzeitig für die Zukunft auszurichten. Nach meinem Dafürhalten kann sich dieser Entwurf sehen lassen, insbesondere auch vor dem Hintergrund des nahezu mustergültigen Entstehungsprozesses. Die kommunalen Verbände und Vertreter, also die Praktiker vor Ort, haben in zahlreichen Arbeitskreissitzungen an diesem Entwurf mitgearbeitet. Sie haben dabei ihre Erfahrungen, Ideen und Vorstellungen mit einfließen lassen, sodass wir hier einen tragfähigen Kompromiss vorliegen haben. Um eines vorwegzunehmen, es ist doch völlig klar, dass immer dort Kompromisse gesucht und gefunden werden müssen, wo verschiedene Akteure an einem Tisch sitzen und Interessen auseinandergehen. Insofern werden wir auch in den kommenden Ausschussbefassungen noch Verbesserungsvorschläge aus den verschiedensten Richtungen zu beraten und abzuwägen haben. Falls sich da Bedarf ergibt, werden wir natürlich schauen, ob und an welchen Stellen wir den vorliegenden Entwurf weiter qualifizieren können. Meine Damen und Herren, für meine Fraktion wird die Novellierung der Kommunalverfassung viele gute, praktische und wünschenswerte Änderungen mit sich bringen. Wir passen das Regelwerk der kommunalen Selbstverwaltung an gesellschaftliche Entwicklungen und Bedürfnisse an. Der Wunsch nach Teilhabe, Mitwirkung und Chancengleichheit bekommt einen immer höheren Stellenwert in den Kommunen. Das begrüßen wir außerordentlich. Besonders hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang die rechtliche Klarstellung in Bezug auf Beiräte. Erstmalig wird im Rahmen der Mitwirkungsmöglichkeiten in der Kommunalverfassung normiert. Das sind einerseits Rechtsunsicherheiten, andererseits sind es die Gegner der Mitbestimmungsgremien, ein Verhinderungsargument, welches nicht selten gegen die Bildung von Beiräten ins Feld geführt wurde. Es ist sinnvoll, den Kommunen die Möglichkeit zur Bildung von Beiräten an die Hand zu geben. Über die genaue Ausgestaltung sollte aber weiterhin vor Ort und mit Blick auf die individuellen Gegebenheiten entschieden werden. Dort, wo wir aktiv sind, werden wir die Möglichkeiten nutzen, um mehr Menschen an den Entscheidungen zu beteiligen, die sie unmittelbar betreffen. In diesem Sinne werden wir auch die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten in Kreisen und Kommunen stärken. Die Erfüllung des Staatsziels aus Artikel 13 der Landesverfassung ist die gemeinsame Aufgabe des Landes, der Gemeinden und der Kreise. Mit der Neufassung der Kommunalverfassung leisten wir als Land einen Beitrag. Auch die Kreise und Kommunen werden sich künftig verstärkt um die Belange der Gleichstellung kümmern. Es gibt genügend Baustellen, die mit den Gleichstellungsbeauftragten und ihren künftig verbrieften Rechten verbindlicher angefasst und abgearbeitet werden sollen. Mit der Ermöglichung hybrider Sitzungen in Kreisen und Kommunen passen wir die Kommunalverfassung zudem an die technischen Möglichkeiten der Gegenwart an. Das, was uns die Corona-Pandemie zunächst aufzwang, haben wir als Chance begriffen, als Chance, die Teilhabe vor Ort zu stärken und die Hürden für die Mitwirkung zu senken. Wir werden der Vielzahl von Ehrenamtlichen, insbesondere in den großen Flächenkreisen, ermöglichen, ihr wertvolles kommunalpolitisches Engagement besser mit ihrem Erwerbs- und Privatleben zu vereinbaren. Sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf bringt eine Vielzahl weiterer Änderungen mit sich. Ich kann nicht auf alle eingehen, aber ich halte den Entwurf grundlegend für tragfähig und hinnehmbar für alle Beteiligten. Als Landesgesetzgeber sitzen wir ohnehin zwischen den Stühlen. Einerseits wollen und müssen wir gesetzliche und gesellschaftliche Standards in den Kommunen ausreichend definieren und festziehen, andererseits hat die Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung für uns einen großen Stellenwert. Ich denke, der Gesetzentwurf bildet einen behutsamen Ausgleich zwischen diesen beiden Polen. Auch das werden wir mit Sicherheit noch in den kommenden Beratungen tiefer erörtern. An dieser Stelle möchte ich zunächst die Überweisung in die zuständigen Ausschüsse beantragen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN rufe ich auf die Abgeordnete Constanze Oehlrich. (Tilo Gundlack, SPD: Feuer frei!)

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die rot-rote Koalition hat es sich zum Ziel gesetzt, noch vor der diesjährigen Kommunalwahl die Kommunalverfassung zu überarbeiten. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau.) In ihrem Koalitionsvertrag haben die Koalitionspartner die Baustellen benannt, um die es ihnen dabei vor allem geht. Von verbindlichen Beteiligungsmöglichkeiten und -rechten, von Beiräten, von der Unterstützung interessierter Kommunen bei der Einführung eines Bürgerhaushaltes und der Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten ist dort die Rede. Doch ein erster schneller Blick in den Gesetzentwurf zeigt, dass die Koalition gerade in diesen Punkten schon ihren eigenen Ansprüchen nicht wirklich gerecht wird, aber der Reihe nach. In Paragraf 2 der Kommunalverfassung werden die Aufgaben der Gemeinden im Rahmen des eigenen Wirkungskreises definiert. Zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises sollte nach Auffassung meiner Fraktion – das dürfte Sie nicht überraschen – der Klimaschutz gehören. Würde der Klimaschutz in der Kommunalverfassung als Pflichtaufgabe definiert, wären die Kommunen aufgefordert, ihre Verantwortung für die Begrenzung der Erderwärmung wahrzunehmen. (Zuruf von Marcel Falk, SPD) Das kann nur in unser aller Interesse sein, vor allem aber in dem Interesse der uns nachfolgenden Generationen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In dem Gesetzesentwurf heißt es dazu zwar, den im Rahmen des Landesklimaschutzgesetzes „zu beantwortenden Fragen nach Art und Umfang der Einbeziehung der Kommunen“ sollte nicht „vorgegriffen werden“, ich denke aber, dass zu einem ambitionierten Kommunalverfassungsgesetzentwurf durchaus auch ein erster Aufschlag zu diesem Thema gehört hätte. Den hätte man dann ja im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für das Landesklimaschutzeinführungsgesetz, hätte man ja auch noch einmal anpassen können. Immer wieder kommt es vor, dass Bürger/-innenbegehren nach der erfolgreichen Unterschriftensammlung für unzulässig erklärt werden, was für große Frustration bei den Initiator/-innen sorgt. Hier besteht definitiv Regelungsbedarf. Ob aber die in Paragraf 20 Absatz 4 des Entwurfs vorgesehene Möglichkeit, sich mit der Bitte um Beratung an die Rechtsaufsichtsbehörde zu wenden, ausreicht, um Abhilfe zu schaffen, ist aus unserer Sicht zweifelhaft. Die letzte Bündnisgrünen-Landtagsfraktion hatte in der 6. Legislaturperiode einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der nach den Vorbildern von Niedersachsen und Hamburg eine verbindliche Verpflichtung der Vorprüfung, also zur Vorprüfung der Zulässigkeit eines Bürger/- innenbegehrens in Kombination mit der Gewährleistung gerichtlichen Rechtsschutzes vorsah. Das erscheint uns an dieser Stelle sachgerechter. Die Sitzungen der Gemeindevertretungen sind nach Paragraf 29 Absatz 5 der Kommunalverfassung öffentlich. Öffentliche Sitzungen der Gemeindevertretungen sollen künftig nach dem neu einzufügenden Paragrafen 29 Absatz 5a in Bild und Ton über allgemein zugängliche Netze übertragen werden können. Das ist in jedem Fall ein Fortschritt. Richtig modern wird es allerdings dann, wenn aus dieser Kannvorschrift eine Sollvorschrift wird. Die Teilnahme von Mitgliedern der Gemeindevertretungen an Sitzungen mittels Ton- und Bildübertragungen ist in der neuen Vorschrift des Paragrafen 29a geregelt. Doch die überlässt die Regelung des Ob und Wie der Teilnahme weitestgehend der jeweiligen Hauptsatzung. Hier wäre eine einheitliche Regelung in der Kommunalverfassung vorzuziehen. Immer mehr Menschen setzen eine digitale Partizipation an kommunalen Prozessen zu Recht als selbstverständlich voraus, auch um familiäre und berufliche Verpflichtungen besser miteinander vereinbaren zu können. Studien zufolge ist eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt ein wesentlicher Baustein, um mehr Partizipation der Bürger/-innen zu erreichen und die kommunale Demokratie insgesamt attraktiver zu machen. Vor diesem Hintergrund sollten wir in der Kommunalverfassung möglichst niedrigschwellige Regelungen über die digitale Sitzungsteilnahme treffen. An die Stelle des in Paragraf 32 Absatz 2 geregelten Verfahrens zur Besetzung von Ausschüssen und anderen Gremien nach den Grundsätzen der Verhältniswahl soll nach der neuen Vorschrift des Paragrafen 32a ein Zuteilungs- und Benennungsverfahren treten. Die Zuteilung der Sitze in einem Gremium soll sich fortan nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Zählgemeinschaften zueinander richten. Meine Fraktion begrüßt diese Neuerung, denn nach dem Spiegelbildlichkeitsgrundsatz des Bundesverfassungsgerichts müssen die Ausschüsse als verkleinerte Abbilder des Plenums dessen Zusammensetzung und das darin wirksame Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln. Das bedeutet, dass veränderte Mehrheitsverhältnisse in der jeweiligen Kommunalvertretung auch bei der Besetzung der Ausschüsse nachvollzogen werden müssen. Dem versucht die Neuregelung gerecht zu werden. Inwieweit das gelungen ist, werden wir uns in der nun folgenden Ausschussberatung genauer ansehen müssen. Nach den für Paragraf 41 Absatz 1 der Kommunalverfassung vorgesehenen Änderungen sollten kommunale Gleichstellungsbeauftragte in Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohner/-innen für diese Arbeit in Vollzeit beschäftigt werden. Für eine Stärkung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist das aus Sicht meiner Fraktion nicht ambitioniert genug. Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten hat sich für eine verbindliche Vollzeitbeschäftigung für kommunale Gleichstellungsbeauftragte in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner/-innen ausgesprochen. Der Landesfrauenrat hat sich dieser Forderung angeschlossen. Das werden wir in den nun folgenden Beratungen zu dem Gesetzentwurf aufgreifen. Die Koalition hatte sich vorgenommen, wie ich das ja schon eingangs sagte, in der Kommunalverfassung verbindliche Beteiligungsmöglichkeiten und Rechte von Beiräten zu regeln. Die neu geschaffene Vorschrift des Paragrafen 41a der Kommunalverfassung ist allerdings so offen formuliert, dass dieser keinerlei Verbindlichkeit zu entnehmen ist. Danach kann die Gemeinde zur Berücksichtigung der besonderen Belange von Bevölkerungsgruppen Beiräte mit besonderer Funktion bilden. Und danach kann in der Hauptsatzung der jeweiligen Gemeinde bestimmt werden, dass die oder der Vorsitzende des Beirates an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilnehmen kann und dass sie oder er in den Angelegenheiten ein Rede- und Antragsrecht hat. Eine reale Erweiterung demokratischer Beteiligungsrechte, sehr geehrte Kolleg/-innen, sieht anders aus. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Immer mehr Städte und Gemeinden führen Beteiligungsverfahren zu ihren kommunalen Haushalten ein. Im Rahmen der Modernisierung der Kommunalverfassung hatten die Koalitionäre sich vorgenommen zu prüfen, ob interessierte Kommunen bei der Einführung eines Bürgerhaushaltes mit einem Leitfaden des Landes unterstützt werden können. Darüber verliert der aktuelle Kommunalverfassungsentwurf kein Wort – aus Sicht meiner Fraktion eine vertane Chance. Wir werden der Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung der Kommunalverfassung zustimmen und uns dort für Nachbesserungen einsetzen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Erste Lesung Kommunalverfassung – das, was eigentlich das Wesen unseres Staates zusammenhält. Die Kommune ist genau der Ort, wo Demokratie erlebbar ist, wo Demokratie anfassbar ist, und wir wissen alle, wenn es in der Kommune nicht läuft, dann läuft es im Staate nicht. Und deswegen steht es uns gut zu Gesicht, auch intensiv über diese Kommunalverfassung zu beraten, uns die Zeit dafür zu nehmen, die sie verdient, und hier ein Regelwerk auf den Weg zu bringen, das auch unsere Kommunen, die kommunale Selbstverwaltung für die Zukunft vernünftig aufstellt. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Nikolaus Kramer, AfD) Wir haben immer gesagt, Demokratie lebt vom Mitmachen, Demokratie lebt davon, Verantwortung zu übernehmen, aber genau das muss den Leuten auch ermöglicht werden. Es muss den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, in ihren Lebenswelten, in ihren Realitäten auch zu sagen, ja, nach Feierabend, nachdem die Kinder im Bett sind, vielleicht auch von einer Dienstreise aus oder wo auch immer ich mich bewege, muss es den Leuten doch weiterhin möglich sein, an kommunalen Gremiensitzungen teilzunehmen. Und das haben wir hier in der Vergangenheit, hier in diesem Hause auch schon lang und breit diskutiert. Wir als FDP haben doch den Antrag eingebracht, dass wir hybride Sitzungen, digitale Sitzungen endlich möglich machen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) So, jetzt haben wir lange genug gewartet, hätten wir alles schon erledigt haben können, zumindest mit einer vorübergehenden Verlängerung der damaligen Ausnahmegenehmigung bei Corona. Jetzt haben wir hier zumindest drin, dass wir auch hybride Sitzungen, Onlinesitzungen im kommunalen Bereich möglich machen. Ein bisschen mehr Verbindlichkeit wäre tatsächlich schön gewesen, auch da gibt es aber immer unterschiedliche Möglichkeiten, Ausrichtungen und vor allen Dingen Vorlieben in den Kommunen. Und ich hoffe, dass sich auch in Zukunft in der kommunalen Selbstverwaltung viele finden werden, die davon Gebrauch machen, damit die Demokratie, die Partizipation im Ehrenamt weiter gestärkt werden. Wir hätten uns aber durchaus gewünscht, auch in der Kommunalverfassung weitere Möglichkeiten mit drin zu haben, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Ehrenamt möglich machen. Da werden wir aber sicherlich in den Ausschüssen noch einmal ein bisschen drüber diskutieren. Worüber wir auch auf jeden Fall diskutieren müssen, ist das Thema Mindestfraktionsgrößen. In der letzten Kommunalverfassung, der Novelle, wurde das ja schon mal angepasst. Im Ergebnis bedeutet das aber, dass in größeren Städten, die vielleicht aber keine ganz so große Gemeindevertretung haben, teilweise bis zu zehn Prozent Wahlergebnisse eingefahren werden müssen, um überhaupt eine Fraktionsstärke zu erreichen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von René Domke, FDP) Ob das den Realitäten momentan tatsächlich Rechnung trägt, halte ich mal für dahingestellt. Ich glaube nämlich nicht, dass das gut ist, wenn wir sagen müssen, ja, also schafft mal eure zehn Prozent, da dürft ihr auch Fraktionsstärke machen. Das ist irgendwie nicht Sinn und Zweck der ganzen Geschichte. Wir haben eine 5-Prozent-Regelung auf Landes- und auf Bundesebene. Das ist auch in Ordnung, und daran sollte sich nachher auch zumindest grob orientiert werden, dass wir Fraktionsstärken in den Gemeinden ermöglichen. Auch da gab es auch schon mal eine Klage von den GRÜNEN in der Vergangenheit, die wurde leider nicht ganz bis zu Ende geführt. Sollten wir das in dieser Kommunalverfassung nicht ändern, dann werden wir auch da Gefahr laufen, wenn das nicht angepasst wird, dass es auch in Zukunft Klagen geben wird. Was wir ja durchaus begrüßen, ist die Anhebung des Höchstalters von Wahlbeamten. Ja, irgendwann, kann man auch sagen, ist es auch mal gut, da darf man sich auf den Ruhestand freuen, aber auch hier in der Realität müssen wir doch anerkennen, manchmal finden sich keine Bewerber auf den Posten, manchmal fühlt man sich doch einfach noch fit genug, zu sagen, ja, ich mach noch eine Wahlperiode. Dass wir jetzt sagen, okay, wir machen diese starre Altersbegrenzung raus und wir machen das zeitgemäßer, das begrüßen wir durchaus, weil auch gerade Menschen mit mehr Lebenserfahrung sich gerne weiter in der Verantwortung sehen, kommunal verankert sind und sich häufig auch gut um ihre Gemeinde kümmern. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Was wir dabei aber nicht mit vergessen dürfen, es gibt ja da so einen Passus, der sagt, wenn ich als Wahlbeamter hauptamtlich Bürgermeister werden will, dann muss ich natürlich irgendwie auch noch mindestens ein zweites Mal antreten. Wenn ich jetzt diese Altersgrenze aber aufhebe, dann muss man natürlich darauf achten, dass dann auch niemand gezwungen wird, über das Renteneintrittsalter im Zweifel da tätig zu sein. Es gibt aber durchaus immer die Gefahr, dass natürlich Amtsinhaber ihren Bonus immer ausspielen und dann den Schritt zurück vielleicht nicht wagen. Da könnte man, dann muss man vor Ort noch mal entsprechend gucken. Wir haben jetzt hier schon viel gehört zum Thema Beiräte, was jetzt hier noch möglich ist, was gemacht werden soll, Soll- und Kannbestimmungen, und was wir nicht alles einrichten. Genau das diskutieren wir jetzt ja im Wesentlichen bei dem Beteiligungsgesetz, was ja die Ministerin Drese vorgelegt hat, da sind ja viele Ausführungen drin. Auch das halten wir für völlig unausgegoren. Das werden wir an anderer Stelle hier noch mal weiterdiskutieren müssen (Beifall René Domke, FDP) Und, wenn das so bleibt, auch ablehnen müssen. Die Begründung folgt dann später. Wenn wir uns aber schon diese Mühe machen und sagen, was machen wir noch an Beteiligungsmöglichkeiten, und wir lassen Leute, die etwas älter sind, auch länger im Amt bleiben, warum gucken wir nicht noch mal in die andere Richtung? Und wir haben extra eine Enquete-Kommission in diesem Landtag eingesetzt, die Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche stärken möchte. In dem Beteiligungsgesetz, was das irgendwie im Wesentlichen anreißt, wird das nicht hinreichend dargelegt. Und woran hängt das dann im Wesentlichen? Es hängt doch im Wesentlichen immer an der Finanzierung, ob ich jetzt einen Kinder- und Jugendbeirat haben möchte, ob ich meinen Jugendklub finanzieren möchte. Und gucken wir uns doch die Zeiten an, in denen in Kommunen das Geld knapp war und zuerst immer gesagt, wurde, wir müssen bei den freiwilligen Leistungen sparen. Und die freiwilligen Leistungen war immer die Jugendarbeit an der Stelle. Und hier wünsche ich mir Verbindlichkeit, in der Kommunalverfassung wünsche ich mir Verbindlichkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Wir müssen das ja gar nicht der Höhe nach ausgestalten, aber wenn eine Kommune sagt, sie möchte den Jugendklub finanzieren, wenn eine Kommune sagt, sie möchte Jugendarbeit finanzieren, und das aus einer angespannten Haushaltssituation, dann müssen wir auch sagen können, ja, ihr dürft das, das gehört nicht zu den freiwilligen Leistungen, das wird euch auch nicht rausgestrichen, (René Domke, FDP: Ja.) sondern eher, ihr müsst das sogar machen, weil genau das die Investition ist für Familien hier im Land, die sagen, für unsere Kinder und Jugendlichen wird was getan, (René Domke, FDP: Dafür gibt es eine Konnexität.) damit sich Kinder und Jugendliche hier so wohlfühlen, dass sie auch eine Ausbildung hier machen und weiter hier bleiben, damit die sich hier verankert fühlen. Und das muss den Kommunen in der Kommunalverfassung ermöglicht werden und nicht über irgendein Begleitgesetz, was nähere Ausführungsbestimmungen hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Wir können jetzt schon ankündigen, Änderungsanträge zu diesem Gesetz werden von der FDP hier kommen. (Horst Förster, AfD: Ah, Sie wollen drohen!) Und dieser Spruch, ein Gesetz geht nie so raus aus dem Parlament, wie es reingekommen ist, gilt für diesen Landtag leider nicht. Dieser Landtag, (Philipp da Cunha, SPD: Wenn es gute Gesetze sind.) dieser Landtag ist im Wesentlichen ein Abnickverein für die rot-rote Landesregierung, weil Rot-Rot alles durchwinkt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Und das ist jetzt ein dringlicher Appell an die rot-rote Koalition hier im Land: Wenn Sie die kommunale Selbstverwaltung wirklich ernst nehmen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) wenn Sie ihren Gestaltungsanspruch hier im Hause wirklich ernst nehmen, dann kommt dieses Gesetz, diese Kommunalverfassung anders raus aus den Ausschüssen, als es reingegangen ist. – Danke schön! (Beifall Sebastian Ehlers, CDU – Beifall René Domke, FDP: Ja.)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! An dieser Stelle – und da passt das vielleicht auch ganz gut, Kinder- und Jugendbeteiligung – begrüße ich Schülerinnen und Schüler der Integrierten Gesamtschule „Walter Karbe“ aus Neustrelitz. Seid uns recht herzlich willkommen! Als nächste Rednerin rufe ich auf für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Martina Tegtmeier.

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Martina Tegtmeier SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Also zunächst einmal stelle ich hier fest, dass die inhaltliche Kritik am Gesetzentwurf relativ, relativ schwach ist. Ich habe schon wesentlich stärkere Kritik an Gesetzentwürfen hier vernommen, sodass ich doch sehr hoffnungsvoll in die weiteren Beratungen schaue. Mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts heben wir aus meiner Empfindung heraus unser Kommunalrecht endgültig in das 21. Jahrhundert, allein, was die Sitzungsgestaltungsmöglichkeiten angeht. Mehr Beteiligung der Bevölkerung ermöglichen, mehr Spielräume für die gewählten Vertreterinnen und Vertreter, wie gesagt, modernere Sitzungsformate, die Abschaffung der Altersgrenze für kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte, das sind wichtige Bestandteile hin zu einem modernen Kommunalrecht. Seit 1994 ist unsere Kommunalverfassung hier in Kraft und das letzte Mal umfassend wurde sie 2011 novelliert, schon in diesem Jahrhundert, in diesem Jahrtausend. Aber damals war man leider noch nicht so weit, dass man die Digitalisierung ernsthaft auch für Formate der Gemeindevertretungen, der Kreistagssitzungen ins Auge gefasst hätte. Nun ist es Zeit, unsere Kommunalverfassung an die Herausforderungen der aktuellen Zeit auch tatsächlich anzupassen. Wir haben es gehört, im selben Zuge werden wir auch durch eine entsprechende Änderung im Landes- und Kommunalwahlgesetz die Altersgrenze für Kandidierende zum Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters im Hauptamt beziehungsweise der Landrätin oder des Landrats aufheben. Hier fragt man sich ja schon seit Langem, warum für ein Ehrenamt keine Altersgrenze gilt, für das Hauptamt gleichwohl. Ja, die aktuellen Vorhaben wollen wir mit den Kommunalwahlen im Juni in Kraft treten lassen. Und zum Verfahren, das hier von Frau von Allwörden ja sehr kritisiert wurde, muss ich sagen, es ist ja lange bekannt, was wir als Koalitionsfraktionen, was wir mit unserer Landesregierung vorhaben. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Es wurde ja nicht zu Unrecht auf unseren Koalitionsvertrag hingewiesen. Wir haben mehrere Diskussionen hier im Landtag gehabt zu Anträgen, die die Kommunalverfassung betrafen, und haben gesagt, wir machen eine große Novelle, wir machen das zusammen, nicht immer kleine, (René Domke, FDP: Die haben wir aber nicht wieder gefunden, Frau Tegtmeier. Haben Sie gut versteckt.) kleine Einzelschritte, sondern wenn, dann wollen wir das insgesamt machen. Und wenn man sich den … Also ich kannte den ersten Entwurf, (René Domke, FDP: Was?! Da müssen Sie selber lachen.) der ins Kabinett ging, und kann ihn vergleichen mit dem, was wir hier jetzt als Textfassung mit den Änderungen vorliegen haben, zumindest als Innenausschussmitglieder, (René Domke, FDP: War das so schlecht, dass das so lange dauern musste?) und ich kann Ihnen sagen, also es sind noch zahlreiche Veränderungen eingeflossen und umgesetzt worden. (Torsten Renz, CDU: Da können wir ja so froh sein, dass es Sie gibt.) Und aus meiner Auffassung ist dieses Verfahren eigentlich einmalig und beispielhaft, (Tilo Gundlack, SPD: Aber so was von!) dass die Landesregierung tatsächlich mit der kommunalen Ebene zäh verhandelt hat, ein ganzes Jahr lang abgewogen hat, erörtert hat und so weiter und so fort. Also da hat es wesentliche Veränderungen gegeben. (René Domke, FDP: Aber wir müssen es ja nachher abstimmen.) Gerade im Bereich der Mitwirkung und Teilhabe haben wir in Mecklenburg-Vorpommern eigentlich meiner Auffassung nach schon früh die Möglichkeit der Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern ab 14 Jahren die Tür zu mehr Miteinander in der Kommune geöffnet. Also bei uns können ja Einwohnerinnen und Einwohner ab 14 Jahren zum Beispiel einen Einwohnerantrag stellen, damit sich die Gemeindevertretung mit einer bestimmten Sache befasst. Oder aber auch Einwohnerinnen und Einwohner ab 14 Jahre – und das betrifft ja auch die Leute, die nur in der Gemeinde wohnen und nicht ihren Hauptwohnsitz haben oder auch noch keine Bürgerrechte haben –, auch die können bei uns in Ausschüssen bereits mitarbeiten. Aber uns reicht das eben nicht aus. Wir wollen die Beteiligungsmöglichkeiten ausweiten. Und auch das ist kein Geheimnis, gerade was die Kinder- und Jugendbeteiligung angeht, haben wir das schon lange ins Auge gefasst und glauben tatsächlich im Gegensatz zu anderen, dass Kinder und Jugendliche ihre Ansprüche, ihre Wünsche sehr gut auch schon in den politischen Raum mit einbringen können. Und wo funktioniert das besser oder kann das besser funktionieren als auf der kommunalen Ebene, wo sie unmittelbar auch davon betroffen sind? Und nicht weniger wichtig ist natürlich die Nutzung der digitalen Möglichkeiten im Bereich der kommunalen Sitzungsgestaltung. Dies ist vor allen Dingen für eine bessere Vereinbarung von Familie und Ehrenamt zu begrüßen. Das haben hier schon mehrere Vorrednerinnen und -redner gesagt. Aber ich glaube, dass die digitalere Sitzungsführung auch die Arbeit in den Vertretungen für Frauen attraktiver macht, was ich sehr wünschenswert finde, denn gerade die Kommunalpolitik hat auf Frauen noch größere Auswirkungen als auf Männer. Also für die Lebenswirklichkeit von Frauen ist sie noch von größerer Bedeutung, wenn es zum Beispiel um Kinderbetreuung, Bildungseinrichtungen, Sport- und Freizeitangebote in der Gemeinde geht (David Wulff, FDP: Das wollen die Papas auch machen.) oder die Sicherheit im öffentlichen Raum, was für ein ÖPNV dort angeboten wird und so weiter und so fort. (Sebastian Ehlers, CDU: Für die Väter auch interessant.) Und es wird ja oft beklagt, dass der Frauenanteil unter den Kommunalvertretungen, also in den Kreistagen und Gemeindevertretungen sehr gering ist. Das ist so, und dies kann eine gute Brücke sein, um das eben zu verändern. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ich weiß ja, dass es hier Kräfte in diesem Parlament gibt, die meinen, Frauen und Politik, das gehört nicht zusammen. Ich bin genau der gegenteiligen Auffassung, (Tilo Gundlack, SPD: Jawoll!) und ich glaube, meine Fraktion ist das auch. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und es ist auch eine Forderung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, die digitalen Gestaltungsmöglichkeiten auszubauen, ebenfalls, um Frauen halt mehr für Kommunalpolitik auch nicht nur zu interessieren, sondern ihnen den Weg dazu etwas leichter zu machen. Und die Gleichstellungsbeauftragten sollen ja in diesem Gesetz ebenfalls gestärkt werden. Und ich habe auch in der Vergangenheit, seitdem wir die Gleichstellungsbeauftragte in der Kommunalverfassung verankert haben, schon sehr, sehr viel Kritik an diesen Regelungen gehört und gelesen. Aber so einen Unsinn wie den von Herrn Schneider habe ich noch nie gehört, das ist wirklich einmalig, und ich kann nur sagen, zum Glück. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und das trifft übrigens auch auf die Aussagen zu den Beiräten zu. Dass Sie das nicht wollen, das ist schon klar. Immer, gerade auch, wenn es zum Beispiel um Wahlalter 16 ging und so, haben Sie sich ja klar positioniert. Sie wollen nicht, dass auch Kinder und Jugendliche schon mitsprechen dürfen. (Stephan J. Reuken, AfD: Nein, wollen wir nicht! Die Kinder sollen hier nicht mitsprechen.) Die Nutzung digitaler Sitzungsformen ist natürlich auch attraktiv für jeden anderen und jede andere auch. Hier geht es oftmals ganz schlicht und einfach um die Ersparnis von Zeit. Der Weg zum Kreistagssaal kostet ja manchmal wirklich viel Zeit. Natürlich müssen dabei digitale Sitzungen rechtssicher abgehalten werden, Einwohner/-innenrechte müssen gewahrt bleiben und die Abstimmungen dürfen nicht manipuliert werden können. Aber aus den Erfahrungen, insbesondere der letzten Jahre, wissen wir ja, dass technisch das alles lösbar ist. In der Vergangenheit gab es immer wieder Unstimmigkeiten, auch unterschiedliche Meinungen zu den Vorschriften der Verhältniswahl bei Ausschusssitzungen. Die hier gefundenen Regelungen, Ausschusssitzungen im Zuteilungs- und Benennungsverfahren zuzuteilen, werden maßgeblich dazu beitragen, viele Diskussionen ganz einfach überflüssig zu machen. Daneben – das hatte der Minister schon gesagt – beinhaltet der Gesetzentwurf im Interesse der Rechtssicherheit eine Vielzahl von Klarstellungen und Ergänzungen, die teilweise auch im Haushaltsrecht Vermögensrecht, bei der wirtschaftlichen Betätigung und die interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen betrifft. Dass Ortsteilvertretungen künftig auch direkt gewählt werden können, war auch ausdrücklich ein Wunsch aus der kommunalen Ebene, insbesondere aus der Hansestadt Rostock kam dieser Wunsch. Das ist aufgenommen worden, finde ich auch sehr gut. (Rainer Albrecht, SPD: Eine sehr schöne Stadt. Sehr lebenswert.) Und auch für Ämter ist die Option eröffnet worden, einen Hauptausschuss zu bilden, was teilweise Beschlussfassungen, wenn es wirklich eilt, auch einfacher ermöglichen soll. Die Frage, ob es gerechtfertigt ist, dass hauptamtliche Bürgermeister und Landräte nach Beamtenrecht in den Ruhestand gezwungen werden können, ist in meiner fast 18-jährigen Tätigkeit oder Landtagszugehörigkeit häufig diskutiert worden und ich wette darauf, dass es auch schon vorher der Fall war. Also unserer Auffassung nach ist die Zeit jetzt endlich reif dafür, die Altersgrenze gänzlich abzuschaffen. Also noch mal zusammengefasst, ich will nicht alles noch mal wiederholen, (Torsten Renz, CDU: Das wäre mal interessant.) was der Minister und andere hier schon mehrfach vorgetragen haben: Mehr Beteiligung der Bevölkerung ermöglichen, mehr Spielräume für die gewählten Vertreterinnen und Vertreter, modernere Sitzungsformate, (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Torsten Renz, CDU) die Abschaffung der Altersgrenze für kommunale Beamtinnen und Beamte, das sind die wichtigen Bestandteile hin zu einem modernen Kommunalrecht. In den Ausschüssen werden wir die Einzelheiten weiter beraten. Ich freue mich da sehr auf weitere Diskussionen. Und ich beantrage dazu, zusätzlich zu den bereits vorgeschlagenen Überweisungen in den Innen- und in den Wirtschaftsausschuss, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) die zusätzliche Überweisung in den Rechts- und in den Sozialausschuss. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. (Nikolaus Kramer, AfD: Frau Präsidentin, aber doch! Das hab ich doch angezeigt.) Das wurde bei mir jetzt hier nicht … (Unruhe im Präsidium) Also es wurde hier mir nicht angesagt. (Unruhe im Präsidium) Ja, dann ist das ein Übermittlungsfehler. Dann bitte, der Fraktionsvorsitzende der AfD hat noch einmal das Wort.

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Nikolaus Kramer AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte mich dem Appell des Vorredners der FDP-Fraktion in Bezug auf die Mindestfraktionsstärke anschließen und daraus resultierend noch einen weiteren Appell hier an die innenpolitischen Sprecher und vor allen Dingen an die Parteien als solche noch mal abgeben, dass sie möglicherweise mit ihren kommunalpolitischen Vereinigungen sich noch mal ins Benehmen setzen, denn ich muss ehrlich gestehen, mir persönlich fehlt da gerade die Idee, wie wir die Kuh vom Eis bekommen, auch nach Rücksprache mit dem Innenministerium. (Torsten Renz, CDU: Ja.) Da scheint uns irgendwie gerade momentan der mögliche Blick zu fehlen. Und zwar bezieht sich mein Appell nämlich daraufhin, dass es jetzt, in der jüngsten Vergangenheit haben sich neue Parteien gegründet, werden sich möglicherweise noch gründen, Bürgerinitiativen schließen sich zu Wählergemeinschaften zusammen. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Heute war den Printmedien zu entnehmen, dass Bürgermeister, parteilose Bürgermeister auch sich zu einer Wählergemeinschaft zusammenschließen wollen/werden für einen Kreistag in Vorpommern-Greifswald. (Torsten Renz, CDU: Was ist Ihr Vorschlag?)

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Elke-Annette Schmidt

Gestatten Sie …

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Nikolaus Kramer AfD

Und das wird also …

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Elke-Annette Schmidt

… eine Zwischenfrage, Herr Kramer, an der Stelle? (Torsten Renz, CDU: Nein, er soll erst den Vorschlag machen.)

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Nikolaus Kramer AfD

Schaffe ich nicht, schaffe ich zeitlich leider nicht!

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Elke-Annette Schmidt

Gut.

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Nikolaus Kramer AfD

Also wir werden vor das Problem gestellt werden, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) dass beratende Ausschüsse, die müssen ja derzeit so besetzt werden, dass mehr gewählte Mitglieder als zum Beispiel sachkundige Einwohner dort vorhanden sein müssen. Und das ... (Torsten Renz, CDU: Das haben Sie doch in der Kleinen Anfrage schon alles gestellt. Das soll alles beantwortet werden. Warum tragen Sie das jetzt noch vor?) Ja, aber es gibt immer noch keine Lösung, Kollege Renz. (Torsten Renz, CDU: Schlagen Sie mal was vor!) Für dieses Problem gibt es immer noch keine Lösung. Und das ist mein Appell, dass wir uns im Innenausschuss, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) wenn dieser Antrag nachher oder der Gesetzentwurf in den Innenausschuss überwiesen wird, dass wir uns auch mit dieser Problematik auseinandersetzen werden, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Renz, CDU) weil das wird gerade durch die neuen Parteien, durch die Bürgerinitiativen, durch viele Einzelkandidaten wird das nämlich schwierig bis fast unmöglich werden, in bestimmten Städten und Gemeinden die Ausschüsse dementsprechend zu besetzen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt tatsächlich nicht vor und ich schließe die Aussprache. Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich ganz gern noch zum Prozedere der Abstimmung etwas sagen, weil das wird jetzt etwas umfassender. Ich werde also als Erstes über den Vorschlag des Ältestenrates abstimmen lassen. Dann lasse ich über den Vorschlag im Rahmen der Debatte abstimmen, in alle Ausschüsse zu verweisen, und dann als Drittes über den Vorschlag, der jetzt noch mal gekommen ist, weiterhin an den Rechts- und den Sozialausschuss zu überweisen. Das haben jetzt alle so zur Kenntnis genommen, dann können wir so verfahren. Wir kommen dann also zur Abstimmung. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/3388 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Agrarausschuss und an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist dieser Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP und Enthaltung der Fraktion AfD angenommen. Im Rahmen der Debatte ist weiterhin beantragt worden, diesen Gesetzentwurf mitberatend an den Rechtsausschuss, an den Finanzausschuss, an den Bildungsausschuss, an den Wissenschafts- und Europaausschuss sowie an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD und Fürstimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. (allgemeine Unruhe) Zudem ist im Rahmen der Debatte … Können wir jetzt bitte mal der Abstimmung folgen? Zudem ist im Rahmen der Debatte beantragt worden, diesen Gesetzentwurf mitberatend an den Rechtsausschuss und an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP, AfD und Enthaltung der Fraktion der CDU angenommen. Meine Damen und Herren, von der Fraktion der AfD liegt Ihnen auf Drucksache 8/3405 ein Antrag zum Thema „Polnischer Affront gegen Schwesig“ vor. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Nummer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden. Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Das sehe ich nicht. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Dann, wird das Wort Gegenrede gewünscht? – Bitte schön, Frau Oehlrich! (allgemeine Unruhe – Zuruf aus dem Plenum: Na, man muss sich doch mal melden, ne?!) Es gab keine Meldung. Entschuldigung, Herr Förster! (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ja, ich kann aber nicht, wenn Sie sich nicht zu Worte melden, kann ich Ihnen auch nicht das Wort erteilen. Es tut mir recht herzlich leid! (allgemeine Unruhe) Und wir hören jetzt die Gegenrede von Frau Oehlrich. Bitte schön! Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (zur Geschäftsordnung): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Der Antrag betrifft die Pflege auswärtiger Beziehungen. Nach Artikel 32 Grundgesetz ist die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten Sache des Bundes. Ein Beratungsgegenstand, für den der Landtag nicht zuständig ist, kann nicht dringlich sein. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Wir stimmen … (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Wir sind jetzt in der Abstimmung! Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist die Erweiterung der Tagesordnung bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD und CDU und Ablehnung der Fraktionen BÜNDNIS 90 und FDP angenommen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Ich kann davon ausgehen, dass wir diese Vorlage am Schluss der heutigen Sitzung behandeln? Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann haben wir das so beschlossen. Vielen Dank! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Beratung des Antrages des Finanzministers – Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2022 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht, dazu Drucksache 8/2863(neu). Antrag des Finanzministers Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2022 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht – – Drucksache 8/2863(neu) – Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 36 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Tilo Gundlack.

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Tilo Gundlack SPD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Na ja, das Problem ist einfach dabei – viele von Ihnen, da wir ja Premiere haben, das haben wir in den Jahrzehnten, die ich zumindest, in den anderthalb Jahrzehnten, wo ich dabei bin, noch nie gemacht, dass wir dazu eine Aussprache gemacht haben –, weil wir reden über, ich darf es ja nicht hochhalten, aber wir reden über das Papier. Ich bin jetzt bei Seite 491, beidseitig beschrieben. (René Domke, FDP: Du sollst ja nicht vorlesen.) Ich kann aber vorlesen, ich kann aber vorlesen, wenn ich möchte, weil das Problem ist einfach dabei, um das zu bearbeiten, brauchen wir auch das Papier. Das Papier, das zweite Papier, bekommen wir von der Landesrechnungshofpräsidentin erst Mitte des Sommers zugewiesen, (René Domke, FDP: Was?!) weil sie natürlich erst mal die Haushaltsrechnung prüfen muss, des Ministers. Der Minister hat es ja gerade erst mal veröffentlicht. Und nun ist die große Frage: Wie soll man damit umgehen? Wie gesagt, ich sage es noch mal, das haben wir bisher noch nie gemacht. Kann ja mal Premiere sein, ist dann auch Premiere, aber ich weiß nicht, was es soll, zumal die AfD, die es ja beantragt hat, die Aussprache, jedes Mal der Entlastung nicht zustimmt, sondern sie ablehnt und auch beim Landesrechnungshofbericht immer Ablehnung propagiert und … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein, nein!) Natürlich! Klar! Haben Sie doch! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist nicht korrekt.) Natürlich machen Sie das! (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Natürlich machen Sie das! In der Endabstimmung stimmen Sie immer dagegen. Und von der Warte her frage ich mich, was diese Aussprache eigentlich hier soll. (Torsten Renz, CDU: Das ist doch leicht beantwortet.) Und für diejenigen, die es noch nicht so genau wissen, wie das eigentlich geht, die Rechnungslegung ist ja auch das, was der Landesrechnungshof macht, in der Verfassung verankert. In Artikel 67 ist genau geschildert, wer was machen darf, und in der Landeshaushaltsordnung auch nachlesbar. Gleich nach der zweiten Seite, Paragraf 80 fortfolgende der Landeshaushaltsordnung, steht, welche Aufgaben der Landesrechnungshof hat und wie die Prüfung vonstattengehen soll. Und darum hat es uns gewundert, dass überhaupt darüber gesprochen wird. Aber man kann ja über alles reden, auch wenn es sinnlos ist, weil man sowieso dagegenstimmen wird als AfD. Nun ist natürlich die Frage: Was wollen wir heute? Ich habe jetzt elf Minuten zu reden, zwei Minuten habe ich schon rum. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Den Rest kriegen Sie auch noch hin.) Das kriege ich auch noch hin, wenn ich es will, aber ich will es eigentlich nicht, weil es, wie gesagt, es ist einfach sinnlos. Wir müssen beide Papiere haben, dann können wir darüber im Ausschuss – ich sage mal, nach der Sommerpause wird es wahrscheinlich erst gehen dieses Jahr – darüber reden. Dann gibt es einen langen Katalog, wann wir darüber reden wollen, dann gibt es einen Terminplan seitens des Ausschusssekretariats, den wir übereinstimmen mit den ganzen Obleuten, dann auch beschließen, wie wir unsere Beratungslandschaft in dem Bereich machen wollen. Und irgendwann gibt es dann auch eine Vorlage, wo wir abstimmen können. Und das wird dann, so wie in diesem Jahr mit der Entlastung des Finanzministers und des Landesrechnungshofs sein. Und von der Warte her: Viel Spaß beim Lesen! Ich hoffe mal, dass alle sich damit auch befassen werden, mit 491 Seiten, (Torsten Renz, CDU: Ja, und so ist es.) und dann noch mit dem anderen Katalog sozusagen, das darf ich jetzt mal sagen, 217 Seiten, also 700 Seiten. (Torsten Renz, CDU: Ja, wenn du uns sensibilisiert hast, Tilo!) Ich hoffe mal, dass auch diejenigen geneigten Betrachter dieses Werkes oder dieser Werke, die nicht im Finanzausschuss sind, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) sich damit beschäftigen und vollumfänglich in einer gemeinsamen Beratung hier im Plenum dann auch darüber berichten können, was sie gelernt haben und was sie nicht gelernt haben. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Martin Schmidt.

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Martin Schmidt AfD

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Bürger und auch Herr Tilo Gundlack! Um Sie gleich zu Beginn zu beruhigen, wir werden selbstverständlich eine Entlastung der Landesregierung, des Landesfinanzministers für das Jahr 2022 komplett ablehnen. Und das ist auch unser gutes Recht, sonst gäbe es dieses Recht ja auch gar nicht. Und dazu komme ich jetzt. (Torsten Renz, CDU: Ohne, dass Sie die Unterlagen studiert haben?!) Ich weiß ja nicht, was Sie so lesen, aber es gibt schon einiges, was man lesen kann, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) denn verfassungswidrige Sondervermögen, die ja auch Ihre Fraktion kritisiert, gesetzeswidrige Pensionsfonds und finanzpolitische Misswirtschaft lassen wir als AfD-Fraktion natürlich nicht durchgehen. Die verfassungswidrige Corona-Sondervermögensbewirtschaftung, unseriöse Bürgschaftspolitik beispielsweise bei den MV WERFTEN und allerlei ideologische Geldverschwendung können wir nicht unter den Teppich kehren. Wir alle haben auch die bisher vorliegenden Landesfinanzberichte gelesen, wo auch über das Jahr 2022 berichtet wird. Und es ist einfach nur noch erkennbar, dass diese Landesregierung keinerlei Vorstellung mehr davon hat, wie man sorgsam mit dem Steuergeld der Bürger umgeht. Und vor allem haben wir noch die Haushaltsaufstellung aus dem Jahr 2022 in Erinnerung. Bis Mitte des Jahres 2022 hat es gedauert, dass wir endlich einen Haushalt vorliegen hatten, und das in einer Zeit, in der unsere Volkswirtschaft erschüttert wurde durch den Wirtschaftskrieg mit der Russischen Föderation. Nein, das war nicht im Sinne der Bevölkerung, und die erdachten Lösungen, die damals hier vorgestellt wurden, hatten nichts mit seriöser Finanz- und Investitionsplanung zu tun gehabt. Langes Warten auf einen ordentlichen Haushalt, noch längeres Warten auf den Nachtragshaushalt, teilweise mit Verhandlungen mit Akteuren ohne Opposition, und einen harten, gezielten Gang in den Bundesrat des Finanzministers, wo auch mal auf Steuersenkungen gepocht wurde, haben wir vermissen können. Dafür gab es zahlreiche Kleinst- und Ideologieprojekte wie den Bürgerfonds, die Balkonkraftwerke, wie man sie nannte, und viel weiteres Sinnbefreites und Unfertiges. Deshalb gibt es für uns schon mal keine Entlastung. Vielleicht tut sich ja noch einiges in der Rückschau. Weiter geht es mit dem Personal. Seit dem Jahr 2013 setzt die SPD ihre Agenda fort, möglichst viele Stellen zu schaffen, nicht nur politische Stellen, sondern auch allgemein. Der Stellenaufwuchs im Landeshaushalt setzte sich 2022/2023 fort, für 2022 waren es 34.913 Stellen und 2023 wurden es 35.073 Stellen, die veranschlagt wurden. Es wird immer mehr an Personal, aber dadurch nicht besser für unser Land. Wer der Wirtschaft immer mehr Fachkräfte absaugt, statt zu digitalisieren, der macht im Jahr 2022 einiges falsch. Wer im Jahr 2022 solche Haushalte aufstellte, mit drei Prozent mehr Stellen, was es seit über einem Jahrzehnt nicht mehr gab, der kann nicht entlastet werden. Das leidige Thema Digitalisierung lässt selbst jeden Unternehmer oder Normalbürger da draußen auch nur den Kopf schütteln. Und die Zahlen belegen es ja auch in den bisher vorliegenden Landesfinanzberichten. Der Landesrechnungshof schreibt im vergangenen Jahr, Zitat: „Von den im MV-Schutzfonds zur Verfügung gestellten Mitteln für die Digitalisierung konnte die Landesverwaltung 2021 nur 9,6 % und 2022 nur 14,6 % ausgeben.“ Zitatende. Ich erkläre das mal undiplomatisch: Schwesig nutzte die Pandemie als Vorwand, die Schuldenbremse zu umgehen, um ein verfassungswidriges kreditfinanziertes Sondervermögen zu schaffen, mit dem alle Investitionsstaus nachgeholt werden sollten. Ein gewisser Bedarf wurde dann ermittelt. Für die Digitalisierung schafft es Frau Schwesig, davon aber nur 10 bis 15 Prozent auszugeben. Also selbst wenn Geld da ist, wie auch immer es beschafft wurde, kann die Landesregierung damit nichts anfangen. Früher nannte man so etwas regierungsunfähig. Gut, früher traten Politiker auch noch zurück, wenn sie versagten, weil ihnen persönliche Ehre wichtiger war als ein fünfstelliges Monatsgehalt, aber irgendeine Konsequenz muss es hier langsam mal geben. Wir ziehen diese Konsequenzen und wir gehen deshalb hier heute schon hart mit Ihnen ins Gericht und hoffen, dass sich das noch ändern wird, denn wir können diese Regierung auf keinen Fall – Stand jetzt – entlasten, wenn Sie weiterhin unsere Bürger so belasten. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Christiane Berg.

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Christiane Berg CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Finanzausschussvorsitzender?! Ah, okay, entschuldige! Wir haben schon mal reingesehen, reingelesen und haben da schon einige Anmerkungen uns aufgeschrieben. (Tilo Gundlack, SPD: Es fehlt noch was. Der Landesrechnungshofbericht. – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Alles langsam! Die vorliegende Haushaltsrechnung zeigt deutlich, dass der Haushaltsüberschuss des Jahres 2022 eben nicht der guten Finanzpolitik, wie es manchmal dargestellt wird, entspringt, sondern dass die SPD und DIE LINKE lediglich von höheren Einnahmen profitieren konnten. Und dass beim Finanzierungssaldo statt des geplanten Defizits von 425 Millionen, rund, und ein Plus von 400 Millionen entsteht – ein Plus, vom Defizit ein Plus –, beruht auf den Mehreinnahmen bei Steuern, Bundesergänzungsmitteln, Investitionseinnahmen und anderen in Höhe von fast 1,5 Milliarden Euro. Und diese Mehreinnahmen, da ist es dann keine Kunst, sie als positives Jahresergebnis zu erklären, besonders auch, wenn man berücksichtigt, dass die Landesregierung in 2022 noch viele Aufgaben in verfassungswidriger Weise – das wissen wir heute – aus dem Corona-Sondervermögen MV-Schutzfonds finanziert hat, die nicht daraus hätten finanziert werden dürfen. Die CDU-Fraktion als auch der Landesrechnungshof haben damals darauf hingewiesen. Und mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist nun schwarz auf weiß nachzulesen, dass wir und andere Kritiker richtiglagen und die Landesregierung und auch der Finanzminister nicht im Recht waren. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Was erzählen Sie denn da? Die Bundesebene ist doch nicht die Landesebene. Da bringen Sie was durcheinander.) Meine Damen und Herren, auch sonst ist die Haushaltsrechnung kein Ruhmesblatt. So sind die … Okay, Sie haben recht. So sind die Ausgaberechte, -reste – da kommen wir dann dazu – weiter kräftig gestiegen. Betrugen sie Ende 2021 – Ausgabenreste – noch 2,1 Milliarden Euro, waren es ein Jahr später 2,4 Milliarden. Die Einnahmereste sind nur auf rund 1,5 Milliarden angewachsen. Und diese Deckungslücke von über 900 Millionen Euro, die bewirkt schon etwas. Der Landesrechnungshof hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf diese Risiken hingewiesen, dass sich aus den stetig steigenden Haushaltsresten solche Risiken ergeben, und er hat gefordert, eine Strategie zu entwickeln, um dem stetigen Wachsen der Haushaltsreste entgegenzuwirken. Trotzdem, im neuesten Finanzbericht musste erneut festgestellt werden, dass eine solche Strategie nach wie vor nicht erkennbar ist. Fakt ist also, dass die SPD-Finanzminister der letzten Jahre auf das Problem der steigenden Haushaltsreste bisher keine Antwort finden konnten. Und ja, auch der CDU-Fraktion ist klar, dass das Problem komplex ist. Das ändert aber nichts daran, dass diese Aufgabe gelöst werden muss. Und der seit Jahren ungebremste Anstieg der Ausgabereste, der muss gestoppt werden und dieser Bestand muss über einen überschaubaren und einen transparenten Zeitraum abgebaut werden. Und wenn die Landesregierung aus SPD und DIE LINKE dazu nicht in der Lage ist, dann könnte man auf die Idee kommen, dass wir das Finanzministerium mal in CDU-Hand geben. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Rainer Albrecht, SPD: Wir sind doch nicht bei „Wünsch dir was“! – Tilo Gundlack, SPD: Entschuldigung, aber …) Gemach, gemach! So, meine Damen und Herren, der größte Teil der Ausgabereste entfiel mit rund 1,6 Milliarden Euro auf Investitionen, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja, ist doch klar. – Zurufe von Tilo Gundlack, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU) das heißt 290 Millionen Euro mehr als ein Jahr zuvor. Und hier ist es also nicht gelungen, den Stau beim Abfluss der Investitionsmittel zu beseitigen, im Gegenteil, er ist deutlich gewachsen. Und sicherlich war 2022 kein einfaches Jahr für Baumaßnahmen, aber die Auswirkungen von Corona und Lieferengpässen, Baustopps, die waren in dem Jahr bereits deutlich weniger zu spüren als in den Jahren zuvor. Insofern bleibt die Feststellung, dass das Land weiterhin ein erhebliches Problem damit hat, seine Investitionen planmäßig umzusetzen. Und offenbar hat auch beispielsweise die Neuorganisation der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsämter noch nicht dazu geführt, den Investitionsmittelabfluss zu verbessern. Die rot-rote Landesregierung hat das Jahresergebnis 2022 dafür genutzt, um der Ausgleichsrücklage rund 692 Millionen zuzuführen – Euro immer –, im Saldo wurden die Rücklagen damit um rund 400 Millionen Euro aufgestockt. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das können Sie mal würdigen.) Das habe ich gewürdigt, aber Sie haben es versäumt, Schritte hin zu einem strukturell ausgeglichenen Haushalt aufzuzeigen. Und die Quittung wird die strukturelle Deckungslücke der Mittelfristigen Finanzplanung in den nächsten Jahren sein von rund 1,3 Milliarden Euro. Fazit: SPD und LINKE haben 2022 von enormen Mehreinnahmen profitiert und setzen weiterhin darauf, dass steigende Steuereinnahmen sie vor der Aufgabe bewahren werden, echte Einsparungen für einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vornehmen zu müssen. Aber mit Blick auf die in diesem Jahr nach jüngsten Prognosen voraussichtlich deutlich schwächere Wirtschaftsentwicklung gegenüber den Annahmen der letzten Steuerschätzung könnte das auch schnell platzen, diese Annahme. Und wir werden im Finanzausschuss da Gelegenheit haben, ausführlich darüber zu sprechen. – Für heute vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Torsten Koplin. (Rainer Albrecht, SPD: Na, na, na, na! – Glocke der Vizepräsidentin – Tilo Gundlack, SPD: Nee, warum sollen wir denn auch?! Wir müssen doch beide Seiten erst mal sehen.) Entschuldigung, Herr Abgeordneter! Wir hatten uns darauf verständigt, keine Kommentare abzugeben, wenn der Abgeordnete das Rednerpult betritt. Ich bitte doch, das zu beachten. Vielen Dank! Herr Koplin, Sie haben das Wort.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Gundlack hat zu Recht darauf hingewiesen, dass das ganze Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Ich möchte dennoch, weil es ja deutlich wird, es gibt schon eine Menge Substanz, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) mit der wir uns inhaltlich auseinandersetzen, (Tilo Gundlack, SPD: Doch, doch!) hier zu Inhalten etwas sagen. Was ich auf alle Fälle zurückweisen möchte, sind Vorwürfe, wie seitens der AfD hier vorgetragen, diese Landesregierung würde unseriös mit den Finanzmitteln umgehen und würde verfassungswidrig handeln. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Auch.) Es ist an keiner Stelle, das sind Interpretationen, das sind politische Bewertungen Ihrerseits, es steht Ihnen immer frei, das zu tun, aber es ist an keiner Stelle richterlich beschieden worden, dass der MV-Schutzfonds oder Corona-Schutzfonds verfassungswidrig war. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Kriegen ja keine Klage dazu.) Ja, das muss festgehalten werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Es ist ein Mythos, den Sie hier weben und wo Sie versuchen, durch permanente Wiederholung das zu verfestigen. (Unruhe bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich will ganz gerne etwas sagen zu einem Bogen, der sich spannen lässt, zu der Rede von Herrn Barlen heute früh. Johannes Rau, der vormalige Bundespräsident, hat ja gesagt – das ist glaubwürdige Politik und glaubwürdige Politik, das hat Julian Barlen heute mehrfach und zu Recht und wichtigerweise betont –: machen, was man sagt und sagen, was man macht. Und das haben wir mit diesem Haushalt damals getan. Wir haben unsere Versprechen abgegeben mit dem Haushalt 22/23 – und hier geht es um das Jahr 2022 –, und wir haben diese Versprechen gehalten. Das Jahr 2022 steht haushälterisch dafür, dass wir das Land wirtschaftlich stärker gemacht haben, (Torsten Renz, CDU: Nee, nee!) sozial gerechter gemacht haben und umweltfreundlicher gemacht haben. (Torsten Renz, CDU: Nicht mal Schulbauprogramm haben Sie gemacht.) Das will ich auch unbedingt noch mal beweisen. Wir haben massiv in Bildung investiert. Das freut insbesondere Herrn Renz (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) als engagierten Bildungspolitiker der Opposition. (Torsten Renz, CDU: Kein Schulbauprogramm.) Ich nenne nur das Stellenprogramm, das systematisch umgesetzt wurde, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) oder einen gebührenfreien Ferienhort – 10 Millionen Euro bereitgestellt. Wir haben das vorher gesagt, wir haben das gemacht. Investiert haben wir in Klimaschutz, in zunehmendem Maße werden wir das tun. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und es regnet trotzdem draußen.) Das haben wir mit dem letzten Haushalt bewiesen, das haben wir mit dem aktuellen Haushalt bewiesen. Hier geht es um den letzten Haushalt – 20 Millionen Euro mehr eingestellt. Wir haben die sozialen Errungenschaften, gebührenfreie Kita, aufrechterhalten. Das ist keine Selbstverständlichkeit, das habe ich an anderer Stelle schon mal gesagt. Und, Frau Berg, Sie haben völlig recht, das Jahr 2022 war ein besonderes. Und insofern ist es überhaupt nicht verwunderlich, dass es Haushaltsreste gab, insbesondere im investiven Bereich. Ich möchte nur daran erinnern, wie damals Lieferketten unterbrochen waren, wie Energiepreise gestiegen sind, Rohstoffbezüge schwierig waren. Und ich glaube, in dem Jahr war auch noch – und das hat massiv auf die globalen Wirtschaftszusammenhänge Auswirkungen gehabt – der quer stehende Frachter im Suezkanal. Also, wo wirtschaftliche Abläufe und Prozesse massiv gestört waren, da liegt es auf der Hand, dass bestimmte Sachen so nicht umgesetzt werden konnten, das Geld stand jedoch bereit. Und wir haben die Kommunen gestärkt in jedem Fall. Auch das haben wir versprochen. Die Kommunen haben allein für ihre Investitionen aus dem Landeshaushalt 780 Millionen Euro zugewiesen bekommen. Das ist eine enorme Summe. (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Julian Barlen, SPD) Und wir haben an dieser Stelle ebenfalls unser Versprechen eingehalten, und das unter außergewöhnlichen Bedingungen. Also das ist das eine Bewertungskriterium für uns. Das Zweite ist, ich muss ganz ehrlich sagen, es sind exzellente Zahlen, die sich wiederfinden in der Vorlage, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das müssen Sie ja sagen.) die hier diskutiert wird. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Torsten Renz, CDU) Ja, der Landesrechnungshof hat einen speziellen Blick, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) darauf werden wir ja noch eingehen, aber hier geht es um das Zahlenwerk dieser Vorlage. (Torsten Renz, CDU: Sehe ich übrigens auch so.) Und Frau Berg hat es gesagt, steuerliches Plus von 680 Millionen Euro – das hat natürlich gesamtwirtschaftliche Hintergründe, aber sie sind erst einmal festzustellen. Die sozialen Leistungen haben wir mit 60 Millionen Euro über dem Planansatz finanziert. Wir haben Investitions… (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Musstet ihr ja. – René Domke, FDP: Musstet ihr. Das ist doch kein Erfolg.) Auch aus gesetzlichen Grundlagen. Aber dass man es kann, ist doch wichtig. Und dass die soziale Lage dadurch stabil und gesichert ist, (René Domke, FDP: Das stelle ich mal infrage.) ist doch wichtig. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das ist doch ein Witz, was Sie hier erzählen.) Herr Wiehenbrauk! (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Aber natürlich, natürlich! Das redet nicht schön, dass es nicht noch viele Dinge gäbe, … (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das ist Schönrederei, was Sie da machen.) Nein, nein! … dass es viele Dinge gibt, die im Argen liegen. Deswegen gibt es immer wieder auch von uns Prioritätensetzungen, Gestaltung, und das machen wir mit diesem Haushalt. Die Zuführung zu den Rücklagen ist genannt worden. Das Letzte, was ich sagen will, ist, das Finanzierungssaldo war das drittbeste in den letzten zehn Jahren, das kann sich sehen lassen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Bei einer Inflation ist das normal.) Wir haben einen guten Haushaltsabschluss 2022.

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Elke-Annette Schmidt

Kommen Sie zum Schluss, …

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Torsten Koplin Die Linke

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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Elke-Annette Schmidt

… Herr Abgeordneter! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Harald Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Vorlage der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht kommt das Finanzministerium, der Finanzminister den Verpflichtungen nach Verfassung und Landeshaushaltsordnung nach, die Voraussetzungen sind für den Wunsch auf Entlastung der Landesregierung. Gestatten Sie mir die Feststellung, dass vor dem Beginn der parlamentarischen Debatte auf Einbringung verzichtet wurde durch den Finanzminister, was insofern immer natürlich auch mal zu hinterfragen ist. Man will ja auf Entlastung hinaus. Trotzdem, wir waren auch überrascht, dass dieses Verfahren diesmal so gewählt wurde, weil es ja wirklich was Neues ist, aber das kann so sein. Und wenn das Parlament diskutiert, kann man sich auch vorstellen, dass die Sache eingebracht wird. Haushaltsabschlüsse sind in mehrfacher Hinsicht aufschlussreich und von Bedeutung zunächst im Hinblick auf die Qualitätskontrolle der Rechnungslegung. Ich nehme mal an, das wird erfüllt sein und das wird auch der Landesrechnungshof dann bei der Rechnungslegung sicherlich im Wesentlichen nachweisen. Darüber hinaus finden wir aber, dass die Haushaltsabschlüsse für die Einschätzung der Zielgenauigkeit der seinerzeitigen Haushaltsplanung von Bedeutung sind und auch für die Erstellung der Nachfolgehaushalte mit der Mittelfristigen Finanzplanung und der Sicherstellung eines strukturellen Haushaltsausgleiches von Bedeutung sind. Lassen Sie mich da einhaken. Ich denke, je früher die Haushaltsrechnung vorliegt, desto besser lassen sich Erkenntnisse für die Nachfolgehaushalte berücksichtigen. Für unseren Doppelhaushalt halte ich es für erstrebenswert, dass dem Parlament als Haushaltsgesetzgeber die Haushaltsrechnung des Vorjahres mit dem Haushaltsplanentwurf für das Folgejahr vorgelegt wird. (Beifall René Domke, FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den Ausschussberatungen werden wir die stetig steigenden Ausgabenreste thematisieren, die je nach Bezugsgröße etwa 20 Prozent des Haushaltsvolumens ausmachen. Auch im Vergleich zu 2021 sind diese nochmals um zehn Prozent gestiegen auf mittlerweile knapp 2,4 Milliarden Euro. Im Investitionshaushalt liegen wir mit offenbar steigender Tendenz nahezu eine Jahresscheibe hinter dem Plan zurück mit mehr als 1,6 Milliarden Euro. Und wir begrüßen die Einstellung von Finanzmitteln und dass sie auch so hoch sind, aber mit den 1,6 Milliarden Euro sind die Ausgabenreste für Investitionen um mehr als zwölf Prozent gestiegen. Da müssen wir und kann man schon auch fragen, ob Haushaltswahrheit und -klarheit vorliegen, wenn die geplanten Investitionen im wesentlichen Umfang seit Jahren nicht geleistet werden und einen stetigen Anstieg haben. Das merken wir im Übrigen auch bei den Finanzierungen in den Kommunen. Ein weiterer Beratungsgegenstand könnte die deutliche Unterschreitung der Verpflichtungsermächtigungen von nur etwa zwei Drittel der geplanten Summe sein, also etwa zwei Drittel der geplanten Summe sein, und das verbunden mit der Frage, was das für die Nachfolgehaushalte bedeutet. Schließlich werden wir nach dem Risiko des aktuellen Zinsniveaus für den Schuldendienst des Landes fragen. Es ist ja die Vermögensrechnung mit eingereicht worden und die Vermögenssituation, und da wissen wir ja, dass wir auch einen Schuldenberg vor uns herschieben. Also wir erwarten interessante Auseinandersetzungen im Finanzausschuss nach Vorlage natürlich dann auch der Unterlagen durch den Landesrechnungshof. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Klatschen! – Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion der SPD hat noch mal ums Wort gebeten der Abgeordnete Tilo Gundlack. (Zuruf von René Domke, FDP) Ach, die FDP?! Oh, Entschuldigung! (Sandy van Baal, FDP: Ja, das Beste zum Schluss.) Natürlich, für die FDP hat der Fraktionsvorsitzende das Wort Herr René Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat, die Verwunderung war etwas groß, weil wir das Verfahren diesmal anders beschreiten, aber das macht nichts. Ich habe das jetzt auch eher als generelle Einordnung gesehen, dass man sich zur Jahresrechnung an sich schon mal austauschen möchte. Und die Haushaltsrechnung, die uns vorgelegt wurde – es ist ja einiges schon, ich muss jetzt nicht noch Zahlen wiederholen oder irgendwas –, aber eins ist ja auch deutlich geworden: Wir haben steigende Steuereinnahmen, und das ist auch eine Verantwortung, die wir haben. Der Haushalt hat nämlich kein Einnahmeproblem, sondern er hat ein Problem bei der anderen Seite. Es ist nämlich die Frage der Ausgabendisziplin, und es ist eben auch eine Frage der Priorisierung der Aufgaben und der Ausgaben. (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) Und oft haben wir wirklich immer keine Zwischenstufe des Ganzen, sondern wir kriegen das dann hinterher, machen das dann noch mal gemeinsam, mit dem Landesrechnungshof diskutieren wir das, dann kommen die einzelnen Vorschläge, werden traditionell ja von Ihnen auch weggestimmt, weil die Vorschläge ja auch nur von der Opposition kommen. Sie machen Vorschläge, die ein bisschen an der Oberfläche kratzen, aber die auch nicht so richtig in die Tiefe gehen und vielleicht auch nicht so wehtun. Und das ist ja so ein Schlagabtausch, der setzt sich immer weiter fort, aber es ändert sich ja im Grunde gar nichts. Und insofern finde ich es mal ganz interessant, dass gerade diese Themen, was machen wir jetzt eigentlich mit Verpflichtungsermächtigungen, was machen wir eigentlich mit einer sehr, sehr langen Mittelbindung, die oft eingegangen wird mit einem veränderten Zinsrisiko, da bräuchte man wirklich in dieser Debatte auch mal mehr Daten, Fakten und nicht – und da bin ich ganz bei Harald Terpe –, und nicht, wenn zwischen der Haushaltsrechnung und dem neu aufzustellenden Haushalt im Grunde schon, als wir noch gar nicht die Erkenntnisse haben, sondern eine Überlappung stattfindet, wir also die Erkenntnisse erst später gewinnen, dann ist das natürlich zu spät. Und das, was wir von der kommunalen Ebene verlangen, die Doppik musste eingeführt werden, es müssen die Jahresabschlüsse vorliegen, damit das und das – ich meine, das passiert auch nicht überall und das interessiert offensichtlich auch niemanden, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Eben! Siehe Stralsund!) aber das große Problem ist doch, wie wollen wir wirklich so planungssicher werden. Da brauchen wir, da brauchen wir schon genaue Daten. Und ich bin immer noch so ein bisschen am Prüfen, wo da ein Ansatz ist. In den Kommunen helfen wir uns eben mit Quartalsabschlüssen und so weiter, dass man das auch näher begleitet. Das vermisse ich hier alles, dass wir auch mal so ein Zwischenfazit ziehen können, wo man auch noch umsteuern kann. Das ist alles hier nicht gegeben. Ich könnte jetzt alles noch mal, unsere Themen vortragen, die wir zum letzten Prüfbericht abgegeben haben. Ich bin überzeugt davon – da brauche ich noch nicht einmal irgendwie hellseherische Fähigkeiten –, dass wir vieles davon wiederholen können. Was mich am meisten bedrückt, ist tatsächlich, wir steuern wirklich auf eine Deckungslücke zu und ich höre hier viel zu wenig über die Ansätze, wie wir das in den Griff kriegen wollen. Und noch mal, da ist die ausgestreckte Hand, wir wollen tatsächlich ernsthaft über Ausgabendisziplin reden, wir wollen ernsthaft darüber reden, wie wir auch für nachfolgende Generationen besser darstellen, wie der Ressourcenverbrauch ist. Ich werde ja immer ausgelacht, wenn ich komme und sage, wir verlangen die Doppik von den Kommunen, im Land machen wir es nicht, aus gutem Grund. Aber trotzdem müssen wir uns auch mal ehrlich machen. Dann müssen wir eben Überleitungsrechnungen schaffen. Dann müssen wir uns etwas genauer anschauen, wie wir tatsächlich auch mit der Nachhaltigkeit der Finanzierung für nachfolgende Generationen umgehen. Und ich glaube, die Zeit sollten wir uns viel häufiger nehmen. Insofern ist es ein guter Anlass zu sagen, okay, wir gehen jetzt noch in die Ausschussberatungen, wir warten ab, was der Rechnungshof uns vorlegt. Aber eins wünschte ich mir dann auch, dass vielleicht mal das Ohr etwas offener dafür da ist, was die Oppositionsfraktionen da auch gemeinsam dann herausarbeiten, und vielleicht auch mal darauf zu hören, ob vielleicht für den nächsten Doppelhaushalt, den Sie uns dann vorlegen, vielleicht das eine oder andere auch eine Antwort auf die Fragen ist, die wir vielleicht schon beim letzten oder vorletzten Mal gestellt haben. Insofern vielen Dank, dass wir heute darüber reden konnten! Ich bin gespannt auf die Ausschussberatungen, und wir werden da sehr intensiv miteinander ins Gespräch kommen müssen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion der SPD hat noch mal das Wort der Abgeordnete Tilo Gundlack.

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Tilo Gundlack SPD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch mal darauf hinweisen – auch den Zahn ein wenig ziehen –, wir gehen jetzt nicht in Beratung in den Finanzausschuss, wir gehen erst in den Finanzausschuss, (René Domke, FDP: Ja, ja.) wenn der Landesrechnungshof gemäß Paragraf 97 Landeshaushaltsordnung seine Bemerkungen uns zugeleitet hat. Das wird nach der Sommerpause sein. Also jetzt hier so eine Augenwischerei zu machen und zu sagen, wir gehen jetzt in die … Nein, wir gehen eben nicht in die Beratung, erst nach der Sommerpause gehen wir in die Beratung. (René Domke, FDP: Wir lesen das ja trotzdem. – Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das ist halt auch das, was ich am Anfang gesagt habe, wir brauchen beide Seiten. Und wenn jetzt das kritisiert wird, dass ich sage, wir brauchen beide Seiten, das ist doch immer das, was die Opposition verlangt, wir müssen uns alle Seiten angucken, also beide Seiten hierbei, einmal, was hat der Finanzminister mit seinem Haushalt angestellt und was hat die Landesrechnungshofpräsidentin geprüft. So, und dann können wir in Klausur gehen sozusagen, und dann können wir darüber verhandeln, klar, für die Folgejahre. (René Domke, FDP: Tun wir ja auch.) Das machen wir auch. Also dann bitte schön, dann sagen Sie das auch! Das hörte sich so an, Herr Domke, (René Domke, FDP: Das haben wir doch nicht gesagt.) eben gerade, auch Frau Berg, als ob wir jetzt nächste Woche, (Torsten Renz, CDU: Aber bei Herrn Koplin hörte sich das auch anders an.) als ob wir jetzt nächste Woche, … Nee, nee! Nee, nee! … als ob wir nächste Woche in den Finanzausschuss damit gehen. Das machen wir eben nicht, das machen wir nicht. Nach der Sommerpause, ich hoffe mal. (Zurufe von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD, und René Domke, FDP) Haben Sie es jetzt auch verstanden? Das ist ja schön, dass Sie es auch verstanden haben da hinten. Dann bin ich ja beruhigt, (René Domke, FDP: Gut, dass es noch mal eingeordnet wurde.) dass Sie es zumindest verstanden haben, gut. Das andere ist, ich finde – an Frau Berg gerichtet –, ich finde das schon schwierig, wenn Sie so ein bisschen den Landesrechnungshof so ein bisschen in eine Ecke stellen, als ob Sie, … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Rechte.) Rechte Ecke?! Also diese blöde Bemerkung können Sie sich sparen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Es ist gut, wenn Sie sich in Zukunft die rechte Ecke sparen.) Ja, Sie sind ja in der rechten Ecke, da muss ich mir das nicht sparen, weiß ich ja. … vor allen Dingen, wenn Sie mit dem Landesrechnungshof so umgehen, wie Sie es gerade gemacht haben mit den einleitenden Worten, Verfassung, weiß ich nicht so richtig. Das ist ein Verfassungsorgan, was da sitzt, jetzt nicht die Präsidentin, aber zumindest, (Heiterkeit bei Christiane Berg, CDU, und René Domke, FDP) zumindest, (Sebastian Ehlers, CDU: Wer jetzt? Da hat keiner widersprochen.) zumindest der Hof. Na ja, Sie haben aber vorhin so was gesagt, zumindest kam es bei mir so an, hab ich mich dann … (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und das andere ist, Sie haben so gewisse Sachen, Frau Berg, alles aus dem Zusammenhang gerissen. Sie haben ein bisschen Schutzfonds, dann kamen Sie mit dem Punkt an und dem Punkt an, ich habe mir das jetzt auch nicht aufgeschrieben und gemerkt. Ich meine, ich kann mir die Rosinen auch rauspicken, das ist überhaupt nicht ... (Heiterkeit bei Christiane Berg, CDU) Da können wir auch nächstes Mal drüber reden, das ist natürlich klar. Und wenn Sie meinen, ein CDU-Finanzminister könnte das besser – (Christiane Berg, CDU: Ah!) also mal ganz ehrlich, mal ganz ehrlich, (Enrico Schult, AfD: Sie haben die Karre doch reingerissen.) mal ganz ehrlich, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) ich sage es nur mal, Sachsen-Anhalt, der CDU-Finanzminister hat Neuschulden gemacht in diesem Jahr von 630 Millionen Euro. Kann der das besser? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was ist eigentlich mit dem Herrn Scholz? War der nicht auch mal Finanzminister? – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Herr Dr. Geue hat gerade 450 Millionen zurückgezahlt. Also von der Warte her sollten wir mal ganz ruhig sein. (Zurufe von Christiane Berg, CDU, und René Domke, FDP) Ich weiß aber auch nicht, Frau Berg, wen Sie da jetzt konkret meinen in Ihrem Umfeld. Der finanzpolitische, weiß ich nicht so richtig, fehlt mir so ein bisschen momentan bei Ihnen. Ich weiß nicht, ob Sie jetzt Finanzministerin – in guter Tradition der Finanzministerin der SPD-Fraktion –, auch Finanzministerin werden wollen, dann sollten Sie das mal sagen. Sie haben ja so getan vorhin. (Torsten Renz, CDU: Ist jetzt Kasperlestunde, oder was?!) Nein, wir haben keine Kasperlestunde, Herr Renz. (Christiane Berg, CDU: Ja, machen wir weiter.) Wenn das aufgerufen wird, dann muss man ja mal fragen, dann muss man fragen. (Torsten Renz, CDU: Ist jetzt Kasperlestunde?) Nein, wir haben keine Kasperlestunde. Sie machen die Kasperlestunde, (Torsten Renz, CDU: Ganz ernsthaft gemeint?) Sie machen die Kasperlestunde. Und auch, was der Kollege Koplin vorhin sagte, der Mythos der Verfassungswidrigkeit – wir haben keinen verfassungswidrigen Haushalt, (Christiane Berg, CDU: Nein.) wir haben auch keinen verfassungswidrigen Schutzfonds. Zeigen Sie mir das, wo das steht! Zeigen Sie mir den Beschluss, wo steht, der MV-Schutzfonds ist verfassungswidrig! (Enrico Schult, AfD: Das wurde ja nicht geprüft. – Zuruf von René Domke, FDP) Nicht ein Ding, nicht ein Ding. Und zu Herrn Schmidt noch mal kurz: Das ist wieder so das Sandmännchen, ordentlich eine Handvoll Sand nehmen und allen in die Augen streuen. Der Haushalt, der Doppelhaushalt, der Beschluss des Doppelhaushaltes 22/23 – das wissen Sie ganz genau selber, das wissen Sie selber – ist nur zustande gekommen, so spät zustande gekommen, weil Wahlen waren 2021. Und nach den Wahlen musste sich erst alles konstituieren, und das ist aber in der Regel immer so. Das sollten Sie eigentlich wissen, Herr Schmidt. Sie wissen es auch, aber Sie machen der Öffentlichkeit trotzdem nicht das Angebot einer klaren Aussage, sondern machen mal ein bisschen mit Sand, streuen ein bisschen mit Sand. Und Sie wissen auch ganz genau – das hat der Finanzminister auch gesagt damals –, wie das Verfahren 2021 gelaufen ist. Bis zur Sommerpause wurde alles gesammelt, was in den neuen Haushalt rein sollte, dann wurde Stopp gemacht und nach der Wahl wurde gesagt, okay, nach den Beratungen, wenn wir jetzt in die Beratungen einsteigen des neuen Doppelhaushaltes, dann gucken wir uns alles an, was gesammelt wurde bis zum Jahre 21, bis zu den Wahlen, und dann machen wir was Neues. So, und das wissen Sie, aber Sie haben hier ein falsches Zeugnis abgelegt. Also von der Warte her, ich will jetzt nicht sagen, Sie haben … Nee, ich sage es lieber nicht, nachher kriege ich wieder … – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Antrag des Finanzministers auf Drucksache 8/2863(neu) zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? – Vielen Dank! Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Open-Access-Strategie des Landes einrichten, auf Drucksache 8/3391. Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE Open-Access-Strategie des Landes einrichten – Drucksache 8/3391 – Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Dirk Stamer.

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Dirk Stamer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich sehr, Ihnen heute unseren Antrag mit dem Titel „Open-Access-Strategie des Landes einrichten“ vorstellen zu dürfen. Gute Wissenschaft lebt davon, dass Forscherinnen und Forscher ihre Ergebnisse, ihre Forschungsdaten, ihre Methoden und natürlich auch ihre Hypothesen miteinander teilen und somit zur Diskussion stellen in der internationalen wissenschaftlichen Welt, denn nur durch dieses Teilen ist es möglich, dass andere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Erkenntnisse und Ergebnisse einerseits überprüfen und andererseits mit ihrer eigenen Arbeit auf ihnen aufsetzen können. Und eine wesentliche Bedingung für diesen wissenschaftlichen Diskurs ist die freie Verfügbarkeit von Publikationen. Open Access bietet hier die Möglichkeit, unter Einsatz von freien Lizenzen sicherzustellen, dass wissenschaftliche Erkenntnisse unentgeltlich von jedem eingesehen werden können. Und an genau diesem Punkt setzt unser Antrag an und fordert die Landesregierung auf, eine Open-Access-Strategie zu entwickeln, um eine Transformation von herkömmlichen Publikationsmethoden hin zu einem freien Open-Access-Modell zu beschreiten. Open Access beschreibt den freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen. Wenn Dokumente unter Open-Access-Bedingungen veröffentlicht werden, bedeutet dies, dass sie von jedem unentgeltlich eingesehen werden können. Forschung wird durch eine breitere und freiere wissenschaftliche Kommunikation effizienter, innovativer und erhöht die Sichtbarkeit von Forschungsergebnissen. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass die verwendbaren Forschungsdaten einerseits überhaupt vorhanden sind – wir hatten im Herbst da einen Antrag zu – und andererseits auch frei verfügbar sind. Die Qualität der Forschung wird hierdurch erhöht und wissenschaftlicher Fortschritt befördert, da die Forschungsergebnisse häufiger durch viel mehr Zugriffe überprüft und weiterverwendet werden. Dies steigert signifikant die Qualität der wissenschaftlichen Arbeit. Und die Hochschulen des Landes haben neben ihren beiden Zielen, einerseits gute Lehre anzubieten und andererseits die Forschung zu erbringen, auch das dritte Ziel der Third Mission. Dies bedeutet den Transfer von Wissen und Technologie in die übrige Zivilgesellschaft hinein, und der Open-Access-Ansatz unterstützt auch bei der Erreichung dieses dritten Ziels durch das Abbauen von Hürden in der Kommunikation von Wissenschaftlern mit der Zivilgesellschaft. Wir fordern mit diesem vorliegenden Antrag der regierungstragenden Fraktionen, der Fraktion DIE LINKE und der SPD, die Landesregierung auf, eine Open-Access-Strategie für die Wissenschaft in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern zu entwickeln. Diese Strategie soll dann die Frage klären, wie und mit welchen Schritten eine Transformation von herkömmlichen Publikationsmethoden hin zu einem freien Publikationssystem für M-V gelingen kann. Diese Strategie soll dazu Rahmenbedingungen und Orientierung für die Hochschulen und die Hochschulbibliotheken im Land bieten, die sich bereits mit der Open-Access-Transformation eventuell schon beschäftigen. Dies verhindert einen Flickenteppich unterschiedlicher Lösungen und schafft Synergieeffekte unter Einbeziehung aller handelnden Akteure. Wir sind uns bewusst, dass gerade in der Übergangszeit dieser Transformation, die zum Ende auch gebundene finanzielle Ressourcen freisetzen kann, finanzielle Mittel notwendig sein werden. Deshalb sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Fördermaßnahmen für die Universitäten und Hochschulen für diesen Transformationsprozess vorzusehen. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau.) Insbesondere ist es hierbei anzustreben, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Förderung und Etablierung von Diamond-Open-Access-Strategien auf den Weg zu bringen. Weiterhin möchten wir die Hochschulen des Landes und die angeschlossenen Hochschulbibliotheken bei der Open-Access-Transformation der Wissenschaft unterstützen, denn dieser paradigmatische Wechsel und Wandel benötigt eine breite Zustimmung auf allen politischen Ebenen. Rechtliche Rahmenbedingungen sollen kontinuierlich überprüft und abgebaut werden. Daher möchten wir ebenfalls, dass die Landesregierung sich weiterhin auf der Bundesebene für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Open-Access-Transformation einsetzt. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Zu guter Letzt möge die Landesregierung darüber hinaus auch im zuständigen Wissenschaftsausschuss über den Stand der Open-Access-Aktivitäten an den Universitäten und Fachhochschulen des Landes berichten. Unser Antrag … (Katy Hoffmeister, CDU: Die heißen nicht mehr Fachhochschulen.) Doch, noch ja, Frau Hoffmeister. Unser Antrag trägt dazu bei, die Wissenschaft in unserem Land voranzubringen, die Qualität zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Ich bitte Sie daher nachher um Zustimmung zu unserem Antrag und freue mich zunächst einmal auf die Aussprache. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten die Wissenschafts- und Europaministerin Bettina Martin.

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Bettina Martin

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Damit Erkenntnisse aus Forschung und Wissenschaft verbreitet und genutzt werden können, müssen sie veröffentlicht und zugänglich gemacht werden. Open Access, Sie haben es gehört, meint, dass öffentlich finanzierte Forschung ihre Ergebnisse und Daten unter freien Lizenzen für alle zugänglich macht. So werden sie sichtbarer und leichter nutzbar. Weil dadurch Wissenstransfer und Zusammenarbeit verbessert und Innovationsfähigkeit erhöht wird, sind weltweit Institutionen schon seit Längerem auf dem Weg, den Prozess hin zu Open Access zu gestalten, denn diese Transformation bedeutet eigentlich eine ziemlich grundlegende Umstellung des akademischen Publikationswesens vom traditionellen Modell, das auf Abonnement und Erwerb basiert, hin zum internetbasierten Open-Access-Modell, bei dem Qualität und Renommee gesichert werden müssen. Der einmütige Wunsch und der einmütig gewünschte Weg ist ein komplexer Weg, vor allem in der Übergangszeit, denn in dieser Übergangszeit existieren eben beide Systeme, das herkömmliche Publikationssystem und Open Access, nebeneinander. Und gerade in dieser Zeit gibt es natürlich auch mehr Belastung. Und das Ziel steht zu einer neuartigen und nachhaltigen Finanzierung von Open Access. Dazu haben sich Bund und Länder in 2023 mit ihren Leitlinien für Open Access gemeinsam bekannt. Und dass dafür der grundlegende Wille besteht, nämlich eben auch die Unterstützung dieses Weges, da ist ein gutes Zeichen dafür, dass die DFG gerade jetzt im Januar 2024 eine Ausschreibung laufen hat, und darin geht es eben auch um Aufbau und Finanzierung einer nationalen Publikationsinfrastruktur. Eine Landesstrategie von Mecklenburg-Vorpommern muss sich genau in diese Bundesstrategie auch einfügen und anpassen. Und natürlich fangen wir hier nicht bei null an, wir sind schon seit Längerem natürlich mit den Hochschulen des Landes auf diesem Weg, auf dem Weg von Open Access. Im August 2021 hat sich im Auftrag der Landesrektorenkonferenz eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Wissenschaftler/-innen und Vertretern der Hochschulbibliotheken konstituiert, die in einem ersten Schritt in den Hochschulen und Universitäten des Landes Bedarfe aufgenommen hat. Es folgten Arbeitssitzungen und weitere Abstimmungen. Ein Entwurf soll im Jahresverlauf 2024 vorliegen. Oder ganz konkret, schauen Sie mal auf die Webseite des BMBF zum Thema Open-Access-Network. Dort finden Sie neben Links, Praxistipps und viel Hintergrundwissen auch Angaben zu den Open-Access-Strategien der Bundesländer. In diesem Atlas stehen für Mecklenburg-Vorpommern beide Universitäten und Universitätskliniken, alle fünf Hochschulen, alle Leibniz-Institute, die Fraunhofer-Einrichtung für Großstrukturen in der Produktionstechnik, das Max-Planck-Institut für demografische Forschung. Zwei/drei Beispiele möchte ich noch geben, die illustrieren sollen, wie genau Wissenschaft und Forschung Open Access bereits umsetzen beziehungsweise unterstützen: Unter den außeruniversitären Forschungseinrichtungen sei das Leibniz-Institut für Ostseeforschung in Warnemünde herausgegriffen. Das ist eher willkürlich, auch die anderen – Fraunhofer, Max Planck, Helmholtz – sind auch auf dem Weg und da gilt Ähnliches. Die Leibniz-Gemeinschaft hat sich bereits frühzeitig der Open-Access-Idee verschrieben. Sie gehört zu den Erstunterzeichnerinnen, zu den Erstunterzeichnern der Berliner Erklärung, hat schon 2007 eine eigene Open-Access-Leitlinie verabschiedet und engagiert sich zusammen mit den anderen Wissenschaftsorganisationen für die Transformation des wissenschaftlichen Publikationsmarktes hin zu Open Access. Aus dem Open-Access-Publikationsfonds der Leibniz-Gemeinschaft können Autorinnen und Autoren aus deren Einrichtungen die Förderung von 20 Prozent der Publikationskosten für Artikel in den Open-Access-Zeitschriften beantragen. Die Universität Rostock hat im Dezember 2015 ihre Open-Access-Erklärung verabschiedet, um den freien Zugang zu wissenschaftlichem Wissen zu fördern. Ab 2017 hat sie einen Open-Access-Publikationsfonds eingerichtet, aus dem unter bestimmten Bedingungen Kosten von Open-Access-Publikationen in Zeitschriften übernommen werden. Dieser Publikationsfonds wird auch 2023 bis 2025 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Programm Open-Access-Publikationskosten gefördert. Außerdem schließt die Universitätsbibliothek mit geeigneten Verlagen Verträge zur Rabattierung der Publikationsgebühren ab. Open-Access-Beratungen, Beauftragte und den DFGgeförderten Publikationsfonds gibt es auch an den anderen Hochschulen und an der Universität Greifswald. Und weil es hier auch schon rot blinkt, fasse ich mich kurz: (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Sie sehen also, die Transformation wird von der Wissenschaft und Forschung gefördert und ist bereits im Gange. (Torsten Renz, CDU: Nicht irritieren lassen!) Und als Land wollen wir diese strategische Entwicklung natürlich begleiten und auch unterstützen. Und die tatsächliche Umsetzung muss weiterhin durch die Wissenschaft selbst erfolgen. Und mit dieser großen Herausforderung werden wir die Universitäten und Hochschulen im Land sicherlich nicht alleinlassen. Und es ist auch klar, diese Entwicklung ist unumgänglich und wir nehmen diesen Auftrag gerne an, das Thema aktiv zu unterstützen. Vielen Dank für diesen Antrag! (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und wir werden unsere Open-Access-Strategie weiterentwickeln (Sebastian Ehlers, CDU: Nein!) und sicherlich im Ausschuss beraten. Und wir werden diese Open-Access-Strategie selbstverständlich auch im Kontext der Wissenschafts- und Forschungsstrategie insgesamt, die bei uns im Land entsteht, entwickeln. – Und ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Ministerin! Die angemeldete Redezeit wurde um eine Minute überschritten. (Torsten Renz, CDU: Ist in Ordnung.) Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Sassnitz. Seien Sie uns recht herzlich willkommen! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Paul Timm.

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Paul-Joachim Timm AfD

Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, Hohes Haus, dieser Tagesordnungspunkt wird sicherlich die Gemüter etwas weniger erhitzen als die Aktuelle Stunde heute Morgen, kann aber für unseren Wissenschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern nicht hoch genug angesiedelt werden. Der uns heute von SPD und LINKE vorgelegte Antrag hat die Zielsetzung, den in den gemeinsamen Leitlinien von Bund und Ländern geforderten Umstieg von einem subskriptionsbasierten zum publikationsbasierten Modell in Form von Open Access voranzutreiben. Um den aus den Leitlinien ableitbaren Forderungen gerecht zu werden, soll nun eine landeseigene Strategie entwickelt werden, die den Akteuren, wie zum Beispiel den Universitäten und Hochschulen, einen Handlungsrahmen gibt. Ferner sind auch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Fördermaßnahmen für die Universitäten und Hochschulen vorgesehen. Unter Open Access wird allgemein der offene und für den Leser unentgeltliche Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen im Internet und deren möglichst schrankenlose Nutzbarkeit definiert, um Forschungsergebnisse den Forschern weltweit und der Öffentlichkeit schnell digital zugänglich zu machen. Neben diesen eindeutigen Vorteilen benennen die Antragsteller in ihrem Antrag auch die bekannten Schwierigkeiten des Transformationsprozesses, beispielsweise die zusätzlichen Kosten in der Übergangsphase, wenn wir kurz ein temporäres Nebeneinander der beiden Systeme haben. Tatsächlich befürchten viele Experten seit Bestehen der Debatte um Open Access, dass gerade die weniger finanzstarken Einrichtungen und Hochschulen unseres Landes, eines Landes bei der Finanzierung ihrer Veröffentlichungsgebühren in ernste Schwierigkeiten geraten können. Zu beachten und zu berücksichtigen gilt aber, dass für Publikationsausgaben ja diese eher unter Literaturbeschaffung subsumiert werden können und auch im Rahmen von Drittmittelprojekten zusätzlich eingeworben werden können. Zur Bewältigung der Herausforderung können beispielsweise bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der DFG, Zuschüsse über das Programm Open-Access-Publikationskosten beantragt werden, damit in Anspruch genommen und, wenn der Antrag beschieden ist, auch ausgeschüttet werden. Auch fördern bereits viele Länder die Transformation hin zu Open Access über Programme. Dies ist naheliegenderweise auch die Absicht der Antragsteller, eine solche Regelung für M-V zu bewirken. Ein paar Zahlen aus dem Open Access Atlas 2022: Hier das Land Baden-Württemberg, von 2019 bis 2022 stellte das Land Baden-Württemberg 8 Millionen Euro in den Haushalt ein, das Land Berlin 28 und das Land Bremen 3,5 Millionen Euro, als vielleicht kleiner Vergleich und Anreiz. Kurz und gut, langfristig gesehen ist die Verlagerung der Kosten vom Autor hin zu den Universitäten eine positive Entwicklung, die auch wir unterstützen. Hinweisen möchte ich an dieser Stelle auch, dass die Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern bereits in ihrem Jahresbericht 2017 verkündeten, ihre Praxis an das neue Urheber- und Wissenschaftsgesetz angepasst zu haben, und dass dafür seitdem ein Open-Access-Publikationsfonds eingerichtet wurde. Ein zweiter Kritikpunkt an Open Access war immer das Verhältnis zu den Verlagen, genauer die unbegründete Annahme, dass es zu einer Abhängigkeit der Literaturversorgung und des Publizierens von wenigen Großverlagen kommt. Eine Konzentration auf dem Publikationsmarkt auf wenige Großverlage hatte sich allerdings zu einer Zeit entwickelt, in der das Publizieren in Subskriptionszeitschriften mehr die Regel als die Ausnahme war, und dies nun durch Open Access zunehmend unbegründet wird. Für meine Fraktion, die AfD-Fraktion, ist entscheidender Fakt, dass die Steuergelder durch Open Access fair und transparent genutzt werden. Geforscht und publiziert wird in der Regel zumeist sowieso durch öffentlich bezahlte Wissenschaftler. Publikationen, die in einer Zeitschrift erscheinen, werden von öffentlich finanzierten Universitäten, von Verlagen erworben. Zudem sorgt Open Access für zahlreiche rechtliche Klarheiten und die Unabhängigkeit der Verlage, die durch Open-Access-Publikationsverträge nur ein einfaches und kein ausschließliches Nutzungsrecht erhalten. Open-Access-Artikel, das klang auch schon bei den Vorrednern an, sind zudem global zugänglich, wodurch die Wahrnehmung und Nutzung gestärkt wird. Es gibt also zahlreiche Gründe für eine Umstellung auf Open Access. Daher sieht auch meine Fraktion, die AfD-Fraktion, die Notwendigkeit von Fördermaßnahmen zur Unterstützung der Open-Access-Transformation, und es wird Sie nicht verwundern, dass wir diesem Antrag hier und heute damit zustimmen werden. Es ist aber auch unser ausdrücklicher Wunsch, dass dem Wissenschaftsausschuss regelmäßig über die Fortschritte der Umsetzung des Transformationsprozesses Bericht erstattet wird und insbesondere wir dann die Kostenentwicklung dargeboten bekommen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Katy Hoffmeister.

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Katy Hoffmeister CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man könnte zunächst mal positiv beginnen und sagen, (Julian Barlen, SPD: Trauen Sie sich!) immerhin, besser spät als nie, denn das kennzeichnet diesen Antrag. Die Hochschulen bei der Open-Access-Anstrengung zu unterstützen, na ja, wer soll da etwas gegen sagen und wer könnte dort Nein sagen. Also gilt es wohl als Selbstverständlichkeit, diese Open-Access-Anstrengungen durch das Land zu unterstützen. Der Antrag allerdings, meine Damen und Herren, überrascht mehrfach, und zwar überrascht er mehrfach negativ. Seit Jahren engagieren sich die Hochschulen im Land in diesem Bereich. Sie haben es erwähnt, die Berliner Erklärung ist unterzeichnet worden von Rostock 2015, also von vor zehn Jahren, meine sehr geehrten Damen und Herren, oder sagen wir neun, (Rainer Albrecht, SPD: Neun.) von Greifswald 2016 (vor acht Jahren) und die Berliner Erklärung, meine sehr geehrten Damen und Herren – nur damit wir alle Bescheid wissen, worüber wir reden –, stammt aus 2003, also mit anderen Worten, das jedenfalls von vor 20 Jahren. Und, meine Damen und Herren, die Kolleginnen und Kollegen an den Hochschulen, die versuchen finanziell natürlich auf die Beine zu kommen, um diese Open-Access-Strategien auch tatsächlich umzusetzen, und nutzen dafür Fördermittel, die die DFG bereitstellt. Und wenn Sie jetzt sagen, Sie brauchen eine Koordination und eine Landesstrategie, ja, dann kann ich Ihnen nur sagen: Wollen Sie mir damit sagen, dass Sie 20 Jahre die Universitäten und Hochschulen in diesem Land nicht unterstützt haben koordinierend und dass Sie jetzt auf die Idee kommen, genau eine solche deshalb vorzulegen?! Und natürlich erzählt uns jetzt gerade die Landesregierung, es gab schon viele Gespräche und Workshops. Ich glaube, den entscheidenden Workshop, den haben Sie gar nicht genannt, aber der war im Jahr 2021, und ich darf mal den Titel dieses Workshops vorlesen: „Open-Access-Strategie für Wissenschaft und Forschung in Mecklenburg-Vorpommern“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was erwarten Sie von so einem Strategieworkshop? So wie ich eine Strategie, aber nicht in 2024, sondern in 2021. Also, meine Damen und Herren, mir scheint, bis dato ruhte still der See. Und überraschend ist neben diesem Tempo, dass die Landesregierung dann auch „im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel“ handeln will. Und wir haben das ja schon gehört und Sie haben meinen Zwischenruf sicherlich auch vernommen, jeder weiß, dass diese Umstellung und dieser Umstellungsprozess – Geld, Lizenzen, Verlagsrechte – tatsächlich natürlich kostenintensiv und parallel läuft zu den bisherigen Möglichkeiten der Veröffentlichung. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, das betonen Sie ja selbst in Ihrem Antrag, ohne einen Ausweg für Helden zu definieren, und das betont auch die Ministerin. Und deshalb finde ich diesen Antrag noch interessanter. Im Haushalt jedenfalls ist im Wissenschaftshaushalt und auch im Einzelplan Digitales nichts dazu hinterlegt. Und bevor Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, wieder mal neue Erwartungen formulieren, würde ich Ihnen sagen, erinnern Sie sich an die globalen Minderausgaben, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die Sie im Moment seit zwei Jahren im Haushalt einsparen! Und dann finde ich es geradezu nicht nur interessant, sondern fast dreist, hier darauf zu verweisen, dass die Hochschulen das bitte schön aus ihren Mitteln finanzieren sollen, wenn man ihnen eine neue Strategie und neue Aufgaben auferlegt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit will ich sagen, der Antrag könnte besser, viel besser sein. Aber ich weiß auch, dass die Wissenschaft und die Forschung dieser Open-Access-Strategie grundsätzlich positiv gegenüberstehen. Und die Hochschullandschaft im Land will also weiter vorankommen und ist deshalb auch für Ihre Unterstützung grundsätzlich dankbar. Aber deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, und nur deshalb wird meine Fraktion diesem Antrag auch zustimmen, weil wir als Fraktion uns auch diesem Ansatz anschließen wollen. Wie dies von der Landesregierung allerdings praktisch erfolgen soll, das sollen wir ja im Ausschuss hören. Und jetzt wieder was Überraschendes: Diesmal ist übrigens kein Datum hinterlegt, wann dann der Ausschuss mit dieser Strategie sich auseinandersetzen soll. (Sebastian Ehlers, CDU: In 20 Jahren.) Und ich habe dafür durchaus Verständnis, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Zeitplänen, die Sie selbst aufstellen, haben Sie es ja nicht, sondern Sie halten Ihre Zeitpläne im Ausschuss ja dann selber nicht ein, wenn Sie einen Termin setzen. Und insofern kann ich nachvollziehen, dass Sie hier auch kein konkretes Datum ankündigen. Wir jedenfalls werden darauf achten, dass die Maßnahmen, die unterstützt werden sollen, im Ausschuss offengelegt werden. Wir werden Sie fragen, wo die Koordinierungsstelle für den Dialog zwischen Hochschulen und Verlagen dann ist. Und wir werden Sie in jedem Fall fragen, wie dann landeseigene Publikationsfonds aufgelegt werden sollen. Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein verfügen schon über Landesstrategien und benennen zum Teil auch konkrete Zielstellungen. Bremen, Sachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen fördern schon mit verschiedenen Instrumenten und steuern diesen Digitalisierungsumstellungsprozess. Wer jetzt mitgezählt hat, dem wird auffallen, dass zwei Bundesländer nicht genannt sind, und eines ist Mecklenburg-Vorpommern. Es wird also Zeit, damit wir nicht Erster von hinten sind und damit ganz abgeschlagen. Meine Fraktion wird diesem Antrag zustimmen und ich erwarte, dass dann auch eine Strategie auf die Strecke gebracht wird. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Christian Albrecht.

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Christian Albrecht Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte jetzt wieder ein bisschen positiver werden. Und auch ich möchte in meinem Redebeitrag noch mal die besondere Bedeutung von Open Access für eine zukunftsfähige Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft betonen. Im Feststellungsteil des Antrages steht ja schon eine ganze Menge drin, und ich versuche, möglichst wenig davon in meinen Ausführungen zu wiederholen, möchte aber trotzdem noch einmal den Punkt I.1 hervorheben. „Open Access als der offene Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und Informationen“ ermöglicht die freie „Nachnutzung und … Weiterbearbeitung durch den Einsatz freier Lizenzen für alle Menschen ohne finanzielle, technische und rechtliche Barrieren …“ Klingt jetzt erst mal ziemlich trocken, ist aber ganz wichtig, denn der Zugang zu Wissen ist ja kein Nischenthema. Ganz im Gegenteil, denn dieser möglichst freie Zugang zu Wissen, eben ohne finanzielle, technische und rechtliche Hürden, ist eine absolut elementare Voraussetzung für eine offene und demokratische Wissensgesellschaft, die wir hoffentlich hier alle miteinander befördern wollen. Aus linker Sicht würde ich sogar sagen, dass es hier um nicht weniger als die Demokratisierung von Wissen und Wissenschaft geht. Die Erarbeitung einer Open-Access-Strategie für das Land beziehungsweise seine Universitäten entspricht den politischen Forderungen, Beschlüssen auf europäischer und Bundesebene. Das klang jetzt auch schon mehrfach an. Wir sollen jetzt mit einer landesseitigen Strategie flankieren. Dabei soll auch Open Access als der neue Standard etabliert werden, eben in der Publikation von Wissen. So weit der politische Wille und die Beschlusslage. Aber auch Forschungsförderer, die Projekte finanziell unterstützen, verlangen zunehmend die Open-Access-Publikation der geförderten Forschungsergebnisse. Hierbei zeigt sich ein erfreulicher Trend, dass die Zurverfügungstellung von Finanzmitteln verstärkt an die Bedingung geknüpft wird, dass die Ergebnisse dann auch frei verfügbar und zugänglich gemacht werden. Andere Bundesländer haben bereits Strategien auf den Weg gebracht, die den Transformationsprozess zu Open Access auf Landesebene unterstützen, oder sie arbeiten gerade daran. Es gibt also Best-Practice-Beispiele, an denen sich M-V bei der Erarbeitung der eigenen Strategie orientieren kann. Wie wichtig das ist, um hier auch nicht zu einem Flickenteppich zu kommen, klang ja auch schon an. Und auch das Beispiel Baden-Württemberg wurde ja schon einmal ins Feld geführt. Neben dem übergeordneten Ziel der Demokratisierung von Wissen sind die konkreten Vorteile von Open Access zahlreich. Wir haben zum einen den schnellen Zugang zu Forschungsergebnissen. Open Access ermöglicht es, Forschungsergebnisse unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung zugänglich zu machen. Der traditionelle Weg über Verlagsmodelle hat demgegenüber den Nachteil, dass oft erst nach langen Verzögerungen – teilweise von mehreren Monaten, viele Publikationen erscheinen ja vierteljährlich – und gegen Gebühren wissenschaftliche Artikel zugänglich gemacht werden. Wir haben weiterhin eine breite Verfügbarkeit für jedermann. Open Access ermöglicht einer breiten Öffentlichkeit einen barrierefreien Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen. Das schafft Chancengleichheit und erlaubt Menschen weltweit, unabhängig von finanziellen Ressourcen auf Bildung und Forschung zuzugreifen. Das hilft auch Forscherinnen und Forschern ungemein, denn auch die haben ja je nach Standort und ihrer individuellen Situation ganz unterschiedliche Ressourcen und Zugänge zu Forschungen. Daraus ergibt sich dann drittens ein Abbau von Wissenshierarchien, den es ja auch an verschiedenen Stellen gibt. Und viertens möchte ich noch hervorheben, dass die Förderung des internationalen Wissensaustauschs gefördert wird. Das Beispiel Corona klang vorhin ja an, dass wir dann bei der schnellen, unmittelbaren und barrierefreien Verfügbarstellung auch die internationale Zusammenarbeit hier befördern. Ich fasse also zusammen: Open Access gewährleistet eine gute wissenschaftliche Informationsversorgung und einen barrierefreien Zugang zu wissenschaftlicher Information, ohne dass finanzielle Hürden den Zugang behindern. Es verbessert die Effizienz in Forschung und Innovation, erhöht die Sichtbarkeit von Forschungsergebnissen und stärkt die Zusammenarbeit. Und die freie Verfügbarkeit von Wissen fördert den schnellen Austausch von Ideen und beschleunigt so den Fortschritt in der Forschung. Also alles zusammen eine gute Sache. Jetzt gilt es dann eben, die entsprechende Strategie dazu zu erarbeiten. Dafür gibt es verschiedene Ansätze. Es gibt den sogenannten goldenen Weg, den grünen Weg. Wir sprechen uns aus für den Diamond-Open-Access-Standard, will ich jetzt gar nicht großartig vertiefen. Wichtig, glaube ich, für die hier Anwesenden ist, dass das der höchste Standard ist, der eben dann allen Interessierten weltweit kostenlos den Zugang zu Forschungsergebnissen ermöglicht und wo auch für die Autor/-innen keine Kosten anfallen. Ja, jetzt klang ja an, es gibt so die eine oder andere Herausforderung. Ich habe mich natürlich auch in Vorbereitung auf diese Rede damit auseinandergesetzt, welche Argumente könnte man eigentlich dagegen ins Feld führen. Da fällt nicht wirklich viel an. Es gibt so von der einen oder anderen Stelle natürlich Bedenken, weil eine flächendeckende Umstellung auf Open Access auch die bisherige Publikationsart, das Geschehen, wie das organisiert ist, ganz tiefgreifend verändern wird und – so deutlich muss man es auch sagen – natürlich ein Stück weit auch ein Eingriff in Geschäftsmodelle von Verlagen beinhaltet, die mit der Publikation von wissenschaftlichen Erkenntnissen ja auch Geld verdienen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube aber, dass das gesamtgesellschaftliche Interesse nach freiem Zugang zu Wissen, das übrigens auch unter erheblichem Einsatz ja von öffentlichen Mitteln erworben wird, an dieser Stelle überragt. So eine andere kleine Kritik, die man hier und da lesen kann, ist dann, dass die Qualität beim Erkenntnisgewinn geschmälert werden könnte, weil der ja für die Wissenschaft so wichtige Peer-Review-Prozess ja auch ganz massiv mit über die Verlage organisiert wird. Aber auch hier muss man sagen, dass die konkrete Arbeit ja nicht irgendwelche bei den Verlagen angestellten Personen machen, sondern das erledigen andere Forschende im Ehrenamt. Also auch hier sollte es möglich sein, im Open-Access-Verfahren vernünftige Peer-Review-Prozesse weiterhin abzusichern. Zumindest finanziell spricht da erst mal nichts dagegen. Das Einzige, was dann wegfällt und was für viele Forschende ja durchaus auch wichtig ist, sich daran zu beteiligen, ist das Renommee der jeweiligen Publikation, wo man sich dann einbringt. Aber ich glaube, auch das ist keine unüberwindbare Hürde. Ja, und dann hat man natürlich noch die Kritik, die ja vor allen Dingen von Frau Hoffmeister vorgetragen worden ist. Kann man machen, natürlich. Wenn man so einen Antrag stellt, wie wir es jetzt gemacht haben, kann man immer sagen, ja, kommt zu spät, hätte man schon vor vielen, vielen Jahren machen müssen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, das ist ein Stück weit ein Totschlagargument. Wichtig ist, dass wir es getan haben jetzt und natürlich dann auch die Vorgaben von Europa- und Bundesebene umsetzen wollen. Ich kann dann natürlich wieder mich in meine Rolle zurückziehen und sagen, na ja gut, Sie waren ja lang genug beteiligt oder hätten jetzt auch als Oppositionspolitikerin die Möglichkeit gehabt, (Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP) das Thema nach vorne zu bringen. Haben Sie auch nicht. Aber ich glaube, das bringt uns insgesamt nicht voran. Wichtig ist das, was vorliegt. (Katy Hoffmeister, CDU: Hätten Sie denn zugestimmt?) Es gibt jetzt den Wunsch, hier nach vorne zu kommen. (Sebastian Ehlers, CDU: Dann hätten Sie sicherlich kraftvoll zugestimmt, Herr Albrecht. – Heiterkeit bei Katy Hoffmeister, CDU) Wie bitte? (Sebastian Ehlers, CDU: Dann hätten Sie sicherlich kraftvoll zugestimmt, wenn wir das beantragt hätten.) Ja. Das sind jetzt aber theoretische Debatten, da ja nichts vorlag an der Stelle. Für mich wirkt das unterm Strich so, dass man da noch versucht hat, jetzt hier ein bisschen so Oppositionsarbeit halt zu machen und das Haar in der Suppe zu finden. Aber ich nehme trotzdem sehr freudig zur Kenntnis, dass es hier zumindest nach dem Stand der bisherigen Rednerinnen und Redner ja eine breite Zustimmung zu dem Anliegen gibt. Und ich glaube, das ist auch sehr wichtig. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Langer Rede kurzer Sinn, Open Access ist eine gute Sache (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) und wir vertrauen darauf, dass die handelnden Akteure gemeinsam mit den Universitäten, Fachhochschulen und den Bibliotheken hier eine gute Strategie gemeinsam auf den Weg bringen. Das wäre ein wichtiger Schritt nach vorne für die Forschungslandschaft in M-V. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Damm.

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Hannes Damm GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Herr Albrecht, da muss ich meine geschätzte Kollegin mal in Schutz nehmen beziehungsweise Ihnen sagen, da haben Sie nicht richtig zugehört, denn Frau Hoffmeister hat durchaus einige zentrale inhaltliche Punkte, über die Sie gern vielleicht, wir haben es zumindest angesprochen, in den Ausschussberatungen, wenn Sie dazu noch mal mit uns sprechen wollen, wenn die Strategie vorliegen sollte oder der Entwurf, ins Gespräch kommen können, mehr noch als die Frage „zu spät/zu wenig“. Und ich werde das in Teilen noch mal anführen, dem auch was hinzufügen, trotzdem nicht verschonen mit „zu spät/zu wenig“, denn gerade bei so einem Thema kommt es darauf an, ob wir in Mecklenburg-Vorpommern Vorreiterinnen und Vorreiter sein wollen oder ob wir wie immer nur hintendran sind, dann sind wir eben aber auch irgendwann unattraktiver Standort. Und ja, es stimmt, am 22. Oktober 2003 ist mit der Berliner Erklärung über den offenen Zugang zum wissenschaftlichen Wissen das Bekenntnis zu den Prinzipien von Open Access von den namhaften Wissenschaftsinstitutionen in Deutschland bereits manifestiert worden. Das ist heute mehr als 20 Jahre her, das kann man festhalten. Und bereits seit 2010, also seit 14 Jahren, gibt es die von der DFG eingestellten Mittel, das Programm zur Förderung des Publizierens mit Open Access. Und heute, am 24. Januar 2023, muss die Landesregierung in M-V noch aufgefordert werden, (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 24!) auch hier, … 24. … auch hier in Mecklenburg-Vorpommern endlich tätig zu werden und eine Open-Access-Strategie des Landes auf den Weg zu bringen. Und ja, da sage ich, besser spät als nie. Natürlich bleibt das Ziel, welches sich die Open-Access-Bewegung gesetzt hat, auch nach 20 Jahren noch wichtig, das Internet zu nutzen, um Wissen, insbesondere Forschungsergebnisse für jede und jeden frei verfügbar zu machen, und zwar nicht nur die Ergebnisse, sondern vor allem auch die Daten, sodass Forschung verstanden, nachvollzogen und weitergeführt werden kann. Und auch wenn es verschiedene Fördermöglichkeiten von Dritten für das Publizieren mit Open Access gibt, haben wir so noch lange nicht den Zustand erreicht, an dem sich Wissenschaftler/-innen wirklich frei entscheiden können, ihre Forschungsarbeiten dort zu veröffentlichen, wo sie für alle kostenlos zugänglich sind, zum Beispiel, weil die bestehenden Förderprogramme nicht jede Form der Publikation abdecken. So gibt es nach wie vor großen Bedarf an Förderung von Open-Access-Publikationen von Monografien und Sammelbänden, wo die Universitäten inzwischen ob des großen Bedarfs mit Eigenmitteln eingesprungen sind. Hier muss das Land tätig werden – immerhin liegen die Hochschulen und liegt die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im ureigenen Landesinteresse –, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) muss sie tätig werden nicht nur durch finanzielle Förderungen, sondern auch durch einen klar im Landeshochschulgesetz geregelten Vorrang der Publikation von Forschungsergebnissen unter freiem Zugang, also mit Open Access. Der Paragraf 48 des Landeshochschulgesetzes, der nur allgemein fordert, Forschung der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, deckt dieses Ziel nicht ab. Auch eine Veröffentlichung hinter einer Bezahlschranke bleibt damit möglich, aber das ist ja gerade nicht das Ziel der antragstellenden Fraktionen. Im Berliner Hochschulgesetz wird Veröffentlichungen unter freier Lizenz klarer Vorrang eingeräumt. Beispiele für gelungene Umsetzung auf Landesebene gibt es also bereits. Mit dem Aufkommen von Open Access in der Wissenschaft und der Veränderung der Finanzierung der Journale sind aber auch neue Herausforderungen entstanden. So gibt es betrügerische Geschäftsmodelle, zum Beispiel Predatory Publishing, zu Deutsch etwa die Raubjournale, welche gegen Zahlung eines gewissen Betrags die Publikation einer Arbeit garantieren, ohne den üblichen Peer-Review-Prozess, also die fachliche Begutachtung durch andere Wissenschaftler/-innen zur Qualitätssicherung. Zusammen mit dem wachsenden Druck, gerade auf Nachwuchswissenschaftler/-innen, schnell zu publizieren – Publish or Perish –, kann dies dazu führen, dass zwar rein zahlenmäßig mehr publiziert wird, die Qualität der Veröffentlichungen aber sinkt. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dies stellt nicht nur die wissenschaftliche Community, sondern auch die Öffentlichkeit vor Herausforderungen, denn während es für das Fachpublikum oft leicht ersichtlich ist, ob es sich bei einem Journal um eine seriöse Quelle handelt, ist es für die Öffentlichkeit oft deutlich schwerer erkennbar. Eine Strategie des Landes zum Thema Open Access darf sich daher nicht darauf beschränken, Mittel – des Bundes, wie ich gehört habe – für die Publikation bereitzustellen. Sie muss insbesondere Kriterien für die Finanzierung von Publikationen definieren, durch die eine Einhaltung der guten wissenschaftlichen Praxis nicht nur ermöglicht, sondern sogar eingefordert wird. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Grundsätzlich ist aus unserer Sicht also der Schritt hin zu Open Access auch ein notwendiger Schritt zu einem anderen Umgang mit Wissen. Publikationen sollten nicht mehr nur als Beweis der wissenschaftlichen Kompetenz angesehen werden, sondern vor allem als Mittel, die gewonnenen Erkenntnisse der Menschheit verfügbar zu machen, und zwar für alle ohne Bezahlschranken. Kurz gesagt, wir stimmen dem Antrag zu, aber er kommt spät, sehr spät sogar, und nach den Ausführungen der Ministerin ist mir auch unklar, warum sich die Landesregierung dieses Themas nicht selbst ohne Rückenwindantrag angenommen hat, so in den letzten 21 Jahren. Aber immerhin passiert in M-V nicht mehr alles 50 Jahre später, also in diesem Sinne wohl ein Fortschritt. Wäre es überdies nicht auch ehrlicher gewesen, wenn wir den Antrag spätestens in der letzten Landtagssitzungswoche behandelt hätten? Dann hätte die rot-rote Koalition die jetzt geforderten Mittel im Haushalt gleich berücksichtigen können, statt im ersten Monat des neuen Doppelhaushaltes eine windelweiche Formulierung – im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel – zu fordern, wie Frau Hoffmeister schon sagte, ohne dass diese Haushaltsmittel überhaupt vorhanden wären. Zwar bleibt das Ziel richtig, aber ich bin sehr gespannt, wie die Landesregierung den Auftrag zeitnah und mit guter Qualität umsetzen möchte. In diesem Sinne freue ich mich schon auf die Vorstellung der Open-Access-Strategie des Landes noch in dieser Legislaturperiode. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – David Wulff, FDP: Da kannst du lange warten, Hannes!)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Frau Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich trage diesen Text in Vertretung für meine Kollegin Sabine Enseleit vor, die sich auf den abenteuerlichen Weg (Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP) heute von Brüssel nach Hause begibt. Also wir wünschen, dass sie dann auch heute noch ankommt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Grundlage für eine effiziente und qualitativ hohe Forschung ist ein Wissenstransfer. Open Access ist eines der wichtigsten Instrumente, das diesen Transfer fördert. Der Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen ist eine essenzielle Voraussetzung für Forschung, aber auch für Innovation, denn er eröffnet den Unternehmen den effizienten Austausch von Erkenntnissen. Er kann auch ein Impulsgeber für Unternehmen sein, die auf der Suche nach neuen Lösungen, Stoffen oder Produkten sind. Der Wissensfluss ist auch Voraussetzung, den Status Deutschlands als Innovationsstandort weiterhin zu behalten. Wir Freien Demokraten setzen uns seit Langem für diesen digitalen Wissenstransfer ein. Ich musste deshalb beim Lesen Ihres Antrages doch etwas staunen. Open Access ist mindestens seit 2001, seit der Budapester Erklärung, ein breit diskutiertes Thema. 2003 haben wichtige Forschungsinstitutionen, Hochschulen, Bibliotheken in Deutschland die Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen unterzeichnet. Die Bundesregierung hat dann weiter das Urheberrecht modernisiert und das Zweitverwertungsrecht für Autorinnen und Autoren der wissenschaftlichen Beiträge eingeführt. Und jetzt, über 20 Jahre später, stellt die regierende Koalition in Mecklenburg-Vorpommern den Antrag, eine Strategie für das Land zu Open Access auszuarbeiten. 20 Jahre später (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) fordert die Koalition sich selbst dazu auf, endlich einen Plan aufzustellen! Gratuliere ich! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Meine erste Vermutung war, dass die Regierung dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat, weil im April 2023 die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger und die Kultusminister der einzelnen Bundesländer die gemeinsamen Leitlinien der schon 16. – 16.! – Berliner Open-Access-Konferenz vorgestellt haben. Diese Vermutung habe ich aber verworfen, denn in der Debatte zum Haushalt wurde Open Access doch gar nicht thematisiert. Es gab keine Anträge dazu. Open Access kommt im Haushalt des Wirtschaftsministeriums (13) oder dem Haushalt zur Digitalisierung der Landesregierung (15) nicht vor. Und eine solche Strategie, wenn sie eingeführt werden sollte, kostet. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Am Rande nur, NRW hat 2023 seinen Hochschulen 7 Millionen Euro für die weitere Digitalisierung zur Verfügung gestellt. Der Antrag verschweigt auch konsequent, wie die Strategie aussehen soll. Als Antragsteller möchte man doch im Vorfeld zumindest doch die wichtigsten Fragen, die die Strategie beantworten soll, skizzieren. Für mich wären das die Fragestellungen, wie zum Beispiel Zugang von ChatGPT auf die Publikationen im Falle des sogenannten Goldenen Wegs, der unmittelbare freie Zugänglichkeit zu einer Publikation bedeutet, und die Qualitätskontrolle, also wer und auf welcher Basis entscheidet, dass der Beitrag oder die Monografie den wissenschaftlichen Standard erfüllt und die Publikationskosten übernommen werden, und/oder auch die Frage, wie kann das Problem elektronischer Langarchivierung gelöst werden, und außerdem, wer die Publikationskosten über Jahrzehnte trägt. Eine ernsthafte Forderung würde schon im Vorfeld diese Fragen aufgreifen. Wahrscheinlich wartet die Landesregierung aber so lange mit der eigenen Strategie, um sich den großen Arbeitsaufwand zu ersparen und von anderen abzuschreiben. Viele Bundesländer haben nämlich nicht nur eine Strategie, sondern praktizieren Open Access seit Langem. So kann man sich fertige Konzepte abschreiben, so wie zum Beispiel im Fall der Anwendung von KI an den Schulen, wo die Leitlinien von NRW kopiert wurden. Wenn Sie abkupfern wollen, empfehle ich Ihnen, zum Beispiel nach Brandenburg zu schauen. Dort gibt es eine Vernetzungs- und Kompetenzstelle Open Access Brandenburg für all die, die das Thema betrifft, Verlage, Forscher, Universitäten, Hochschulen, Bibliotheken. Alle Anliegen und Fragen werden dort gebündelt. Am allermeisten habe ich beim Lesen des Antrags aber gestaunt über die Aufforderung an das zuständige Ministerium, den Ausschuss über die Aktivitäten zu diesem Thema laufend zu informieren. Ist das nicht eine Selbstverständlichkeit? (Beifall René Domke, FDP) Für Sie, Rot-Rot, scheinbar nicht. Wenn Sie das aber ernst meinen, dann würde ich vorschlagen, dass der Ausschuss von vornherein involviert wird und über die Strategie berät. Deshalb beantrage ich die Überweisung des Antrags in den Wissenschaftsausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der SPD Herr Stamer.

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Dirk Stamer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich für die sehr konstruktiv geführte Debatte bei Ihnen bedanken. Und ich stelle darüber hinaus erfreut fest, dass wir inhaltlich bei diesem Thema sehr eng beieinanderliegen oder den Antrag wenigstens interessant finden. (René Domke, FDP: Aber zeitlich nicht.) Als Opposition die Zeitschiene zu kritisieren, das ist völlig okay, (Torsten Renz, CDU: Mehr nicht.) aber ich nehme mit, dass Sie dem Antrag inhaltlich zustimmen, und das wiederum freut mich. Was ich gerne noch ausführen möchte, ist, Open Access bietet ja, wie gesagt, Möglichkeiten, einen freien Zugriff auf wissenschaftliche Veröffentlichungen, Forschungsergebnisse, Methoden und Daten zu gewährleisten. Hier ist noch anzumerken, dass das Thema gerade aus der Wissenschaft heraus getragen und auch angetrieben wird, schon seit Jahren und Jahrzehnten, und es sind in diesem Zeitraum immer wieder zusätzliche Akteure dazugekommen, die sich committet haben, dieses Thema mitzutragen. Das heißt also, das ist eine urbasisdemokratische Entwicklung, so erklärt sich auch tatsächlich diese schlicht und ergreifend sehr lange Zeitschiene seit 20 Jahren. Das ist nichts Schlimmes, das ist einfach so. Die Sorge hingegen, Herr Timm, dass das Urheberrecht beeinträchtigt sein könnte durch eine Transformation des Publikationswesens hin zu einer Open-Access-Strategie, das möchte ich Ihnen tatsächlich nehmen. Der Urheber eines Werkes bleibt selbstverständlich der alleinige Urheber. Open Access bezieht sich hingegen ausschließlich auf die Nutzungsrechte an dem veröffentlichten Werk. Ebenso wird die Möglichkeit der rein wirtschaftlichen Nutzung zum Beispiel durch Patente in einer Open-Access-Welt nicht eingeschränkt. Creative-Commons-Lizenzen bieten hier Möglichkeiten, diese Nutzungsrechte an den veröffentlichten Werken zu definieren, gegebenenfalls auch eine kommerzielle Nutzung einzuschränken durch Dritte, wenn dies gewünscht ist. Die freieste und sicherlich in der Wissenschaft vermutlich am weitesten verbreitete Lizenz von Creative Commons ist die Lizenz CC BY. Dies bedeutet schlicht und ergreifend, dass bei einer Nutzung der Quelle der Autor angegeben werden muss. Es kam ja gerade schon die Kritik auch, warum wir denn jetzt eine Strategie brauchen. Ja, wir brauchen eine Strategie, um insbesondere tatsächlich einen Flickenteppich von sehr vielen individuellen Lösungen schlicht und ergreifend zu verhindern, denn die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern engagieren sich in diesem Themenfeld sehr, sehr unterschiedlich. Wo die Universität Rostock sehr weit ist, sind andere Fachhochschulen noch längst nicht so weit. Dies betrifft beispielsweise Aufgaben und Maßnahmen im Bereich Open Access, wie eine Open-Access-Policy vorzuhalten, einen Publikationsfonds zu haben beziehungsweise auch ein eigenes Repository vorzuhalten. Was sich hingegen ändern wird, sind die im wissenschaftlichen Publikationswesen vorhandenen Finanzströme, weg von einer entgeltlichen Nutzungseinschränkung. Teil einer Strategie muss hier natürlich auch die Finanzierung, die Forschungsfinanzierung sein und die Frage beantworten, wie eine Umstellung der Finanzströme möglichst kostenneutral erreicht werden kann, denn der Wissenschaftsrat geht davon aus, dass eine kostenneutrale Umstellung zum Ende des Prozesses durchaus möglich ist. Im Bereich der Drittmittelforschung wird dies durch die Verpflichtung des Drittmittelgebers zur Finanzierung der Kosten der Veröffentlichung vergleichsweise einfach sein, umso komplexer wird im Bereich der Grundfinanzierung diese Frage zu beantworten sein. Diese und die bereits angesprochenen Fragen wie Ziele, Handlungsfelder, Akteure, Maßnahmen und Prozesse, das alles soll eine Landesstrategie für Open Access zusammenbinden, thematisieren und für uns beantworten. Und ich bitte Sie daher im Interesse der Stärkung der Wissenschaft dieses Landes um Zustimmung zu unserem Antrag und danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. (Julian Barlen, SPD: Ein glatter Durchmarsch, Dirk.) Im Rahmen der Debatte ist die Überweisung in den Wissenschaftsausschuss beantragt worden. Hierüber lasse ich zunächst abstimmen. Wer stimmt für die Überweisung des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/3391, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! (Unruhe bei Julian Barlen, SPD, und René Domke, FDP) Damit ist der Überweisungsantrag bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und AfD, Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/3391. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Ich habe kein Votum der Fraktion der GRÜNEN. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zustimmung.) Aha! (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich hatte mich gemeldet.) Gut, Harald hat sich gemeldet. Danke schön! Damit ist der, damit ist der Antrag auf Drucksache 8/3391 bei Enthaltung durch die Fraktion der FDP und im Übrigen Zustimmung angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Rettet die Staatsbürgerschaft – Deutsche Pässe nicht verramschen, Drucksache 8/2805. Antrag der Fraktion der AfD Rettet die Staatsbürgerschaft – Deutsche Pässe nicht verramschen – Drucksache 8/2805 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster.

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz – ein sensibles Thema zu einer Zeit, wo ein Diskurs über Remigration von sich unrechtmäßig in Deutschland aufhaltenden Ausländern in einer unglaublichen Kampagne als Verabredung zu Vertreibung und Deportation bis hin zu schwersten NS-Verbrechen umgedeutet wird. (Thomas Krüger, SPD: Jaja.) Und der Zusammenhang mit dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz ist doch offenkundig, denn die Ampelparteien gehen mit den Erleichterungen ein immenses Risiko ein. Wenn nämlich der Erwerb der Staatsangehörigkeit nicht am Ende eines gelungenen Integrationsprozesses steht, sondern am Anfang als Anreiz für Integration wirken soll, dann wird man sich hinterher umso öfter die Frage stellen, wie eine verfehlte Einbürgerung rückgängig gemacht werden kann. Mit dem neuen Gesetz soll die Einbürgerung von Hunderttausenden Migranten erleichtert werden. Der Doppelpass soll zur Normalität werden, eine Einbürgerung soll bereits nach fünf statt wie bisher nach acht Jahren, im Einzelfall schon nach drei Jahren möglich sein. Entsprechend sollen Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit bereits erwerben, wenn ein Elternteil sich fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhält. Für ehemalige Gastarbeiter sollen künftig mündliche Sprachkenntnisse ausreichen. Ein Einbürgerungstest soll nicht mehr erforderlich sein. Ebenso soll das Erfordernis der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse entfallen. Bei diesem Gesetz prallen Welten aufeinander. Es geht um nichts weniger als unsere Identität, um das, was uns zusammenhält als Deutsche, als Nation. Nancy Faeser schwebt etwas anderes vor. Sie wirbt mit den Worten, wir schaffen ein modernes Einwanderungsrecht, das unserer vielfältigen Gesellschaft und unserem modernen Land gerecht wird. Im Klartext heißt das, die linksgrüne Vision einer multikulturellen Gesellschaft soll beschleunigt und möglichst irreparabel vorangetrieben werden. So nennt sie Faeser. Zur Vielfalt gehören neben den gut Integrierten, die es natürlich auch gibt, im Grunde alle, die es nach Deutschland geschafft haben und mit ihren Parallelgesellschaften und ihrer uns fremden Lebensweise die gesellschaftliche Vielfalt wesentlich mitprägen. Meine Damen und Herren, wir können doch nicht so tun, als ob es die unfassbaren Reaktionen der muslimischen Gesellschaft nach dem Überfall der Hamas und deren Gräueltaten nicht gegeben hätte hier bei uns, mitten in Deutschland. Und das waren keine einzelnen Muslime, sondern Tausende. Wer die Bilder gesehen und die Hassparolen gehört hat, der weiß, dass es sich um einen tief verwurzelten Hass gegen Israel handelt, der unausrottbar erscheint und mit jedem weiteren Migranten aus einem muslimischen Land potenziell zunimmt. Die Probleme mit Migranten aus muslimisch geprägten Herkunftsländern sind doch nicht erfunden und sie waren vorauszusehen. Helmut Schmidt, einer der wenigen großen Staatsmänner unseres Landes, den seine Partei inzwischen zum Rassisten erklärt hat, (Marcel Falk, SPD: Quatsch! – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) hat schon 2005 davor gewarnt, dass wir uns mit Menschen aus völlig anderen Kulturen übernommen haben und 2008 warnte er, wer die Zahl der Moslems in Deutschland erhöhen will, nimmt die zusätzliche Gefährdung des inneren Friedens in Kauf. Das ist keine Hetze, das ist ein Stück der Realität, (Marcel Falk, SPD: Schwachsinn ist das!) das wir im Auge haben müssen, wenn wir Menschen aus einem für uns erkennbar problematischen Kulturkreis einbürgern wollen, denn die Einbürgerung ist grundsätzlich unumkehrbar. Der Ampel reicht es offensichtlich aus, dass jemand fünf Jahre in Deutschland in geordneten Verhältnissen lebt und die deutsche Sprache einigermaßen beherrscht, um eingebürgert zu werden. (Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) Das ist die Sichtweise derer, die mit dem deutschen Volk und der deutschen Nation nicht nur nichts anzufangen wissen, sondern alles dafür tun, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) die Nation in eine multikulturelle Beliebigkeitsgesellschaft zu verwandeln. Dabei verkennen Sie, dass der deutsche Pass allein nicht den Zusammenhalt bewirkt, der eine durch die gemeinsame Sprache, Geschichte und Kultur sich verbunden fühlende Nation auszeichnet. (Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) Und, meine Damen und Herren, ob Sie es hören wollen oder nicht, überall dort, wo sich Staats- und Volkszugehörigkeit weitgehend decken, herrscht Ruhe, und dort, wo das nicht der Fall ist, herrschen Spannungen oder gar Eskalation und Krieg – in Bergkarabach, auf dem Balkan, in Nahost und an vielen anderen Stellen. Deshalb kann Integration nur gelingen, wenn die Migration in einem für die Aufnahmegesellschaft verträglichen Maß stattfindet. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Diese Binsenwahrheit verkündet meine Partei seit Jahren. Eine Einbürgerung kann nur am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses stehen und eben nicht am Anfang. Eine Einbürgerung setzt Identifikation mit unserem Land, seiner Geschichte und Traditionen, Werten und unserer Lebensweise voraus. Noch wird in Paragraf 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes gefordert, dass die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse gewährleistet sein muss. Und genau das soll bezeichnenderweise gestrichen werden. Burka und Kopftuch, Symbole der Unfreiheit, die nicht in unsere Lebensverhältnisse passen, dürften künftig kein Hindernis sein. Wir haben uns kultursensibel anzupassen, das ist der Geist dieses Gesetzes. Wir erwarten, dass Eingebürgerte Deutschland zu ihrer Heimat gemacht haben, sich innerlich mit dem Land verbunden fühlen und emotional in der Lage sind, zum Beispiel unsere Hymne zu singen. Die Wirklichkeit sieht leider anders aus. Das zeigte sich jüngst bei dem Fußballspiel der deutschen Nationalmannschaft gegen die Türkei. Ein „Auswärtsspiel im eigenen Land“ titelt „Bild“ zu Recht. Ein Meer türkischer Fahnen, die Stimmung fest in türkischer Hand, ein Dauerpfeifkonzert gegen den türkisch stämmigen Kapitän der deutschen Mannschaft und von alledem, obwohl hochpolitisch, im öffentlichrechtlichen Fernsehen bei der Übertragung nichts zu sehen, nichts zu hören. Warum wohl? Die Integrationsprobleme lassen sich nicht lösen, indem Migranten durch eine Absenkung der Schwelle zur Einbürgerung zu deutschen Staatsbürgern erklärt werden, obwohl sie in Wahrheit trotz Erfüllung äußerer Kriterien hier innerlich noch gar nicht angekommen sind. Die Menschen kommen zu einem großen Teil aus einem völlig anderen Kulturkreis. Sie haben Vorstellungen von Ehre, Sitte und Zusammenleben in Ehe und Familie, die mit unseren Werten und unserer Lebensweise nicht kompatibel sind. Es ist doch völlig absurd zu glauben, dass sich das in wenigen Jahren ändert. Ein solcher Anpassungsprozess braucht Zeit, viel Zeit. Inzwischen wissen wir, dass er sich manchmal über Generationen hinziehen kann. Eine erleichterte Einbürgerung führt keinesfalls zu mehr Integration und Zusammenhalt, sie vertieft vielmehr den Graben zwischen angestammten Bevölkerungen und den Migrationsdeutschen. Die Abkürzung der Voraufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre, im Einzelfall sogar auf drei Jahre, ist ein inakzeptables Experiment und strikt abzulehnen. Entsprechendes gilt für die Aufenthaltsdauer eines Elternteils bei in Deutschland geborenen Kindern. Auch hier ist die Begründung, der frühere Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit steigere die Bildungschancen der Kinder, völlig abwegig. Nicht die Staatsangehörigkeit, sondern der Integrationswille der Eltern und deren Einstellung zur Bildung ihrer Kinder sind entscheidende Punkte für deren Entwicklung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ebenso an den Haaren herbeigezogen ist die Begründung, im Wettbewerb um die klügsten Köpfe sei eine erleichterte Einbürgerung ein wichtiger Standortfaktor. Tüchtige Fachkräfte werden bei der Frage, ob sie nach Deutschland kommen, vieles bedenken, was für ein Leben hier wichtig ist. Eine Einbürgerung wird jedenfalls aber nicht im Vordergrund stehen, aber vielleicht schrecken die Parallelgesellschaften sie ab. Die Privilegierung für ehemalige Gastarbeiter ist ebenfalls abzulehnen. Wer es Jahrzehnte nicht geschafft hat beziehungsweise sich gar nicht darum bemüht hat, hier eingebürgert zu werden, dem muss die deutsche Staatsbürgerschaft jetzt nicht quasi nachgeworfen werden. Das Einbürgerungserfordernis der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, Paragraf 10 Nummer 7, soll wegfallen. Das kommt einer Selbstaufgabe gleich. Bereits jetzt wird diskutiert, dass der eingebürgerte Moslem beim Empfang der Einbürgerungsurkunde selbstverständlich den Handschlag einer Frau gegenüber aus religiösen Gründen verweigern darf. Wo sind wir gelandet?! (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) An die Stelle dieses Erfordernisses treten konkrete Ausschlussgründe. Im Wesentlichen geht es dabei um Gesinnungsmerkmale wie Rassismus und Antisemitismus, die bei lebensnaher Betrachtung kaum überprüfbar sein dürften und für die reale Integrationsreife wenig hergeben. Der Gesetzentwurf liegt auf der Linie einer illusionären Politik, die nicht zusammenführen, sondern weiter spalten und den inneren Frieden noch weiter gefährden wird. Wir fordern die Landesregierung auf, alles zu tun, um dieses Gesetz im Interesse unseres Landes zu verhindern. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sehr gut!) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um das Ergebnis deutlich vorwegzunehmen: Die Landesregierung wird sogar das genaue Gegenteil dieses Antragsansinnens tun, wir werden im Bundesrat nachdrücklich die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts unterstützen und werden nachdrücklich dafür stimmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) Ein bisschen boshaft formuliert, kam es mir vor wie eine D-Mark-Rede, weil sie so ganz stark in den Bildern der 80er- und 90er-Jahre sich bewegt. Ich glaube, dass wir uns in diesen gesellschaftlichen Realitäten in der Bundesrepublik Deutschland längst darüber hinaus bewegt haben, will aber gerne für ein paar Grunddaten, die die Bundesregierung zu Recht für dieses Gesetzesvorhaben benennt, werben. Nicht in Mecklenburg-Vorpommern, aber innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind derzeit 14 Prozent unserer Bevölkerung nicht deutscher Herkunft oder ohne deutschen Pass, nicht deutscher Herkunft sind mehr, aber nicht ohne deutschen Pass, rund 12 Millionen Menschen. 5,3 Millionen davon sind im Übrigen mehr als zehn Jahre hier, zum Teil mehrere Jahrzehnte. Die Einbürgerungsrate in Deutschland liegt knapp über einem Prozent. Gemessen am EU-Durchschnitt liegen wir damit bei knapp der Hälfte dessen, was in den anderen europäischen Staaten – noch mal, im Durchschnitt – geschieht. All das versucht das Staatsangehörigkeitsrecht, das Modernisierungsgesetz aufzugreifen, und es geht dabei mehrere Schritte. Erstens. Es ist bereit, das Erfordernis der Einstaatigkeit, die Bereitschaft also, Mehrstaatigkeit hinzunehmen, aufzugreifen. Es ist natürlich theoretisch, rechtlich, theoretisch ein Paradigmenwechsel. Tatsächlich praktisch sind mehr als die Hälfte der Einbürgerungen, die wir in der Bundesrepublik Deutschland seit vielen Jahren vornehmen, unter Inkaufnahme eines zweiten Ausweises eines anderen Staates geschehen. Und im Jahr 2022 waren es sogar fast Dreiviertel, fast Dreiviertel aller Einbürgerungen, bei denen eben keine Einstaatigkeit hinterher vorlag. Das kann man als nicht hinreichende Entscheidung bewerten, ich bewerte es genau umgekehrt. Auch wenn mein Vater 1984 verstarb – da war ich zehn –, ich habe zwei Elternteile und würde nie behaupten, dass ich nur ein Elternteil haben kann. Und gleichermaßen gestehe ich Menschen zu, die Wurzeln haben, dass sie dieser Wurzel ein Stück treu sind und trotzdem mit ganzem Herzen – wir haben ja zwei Herzkammern –, mit ganzem Herzen bei uns in Deutschland sich zwischenzeitlich zu Hause fühlen und sagen, das ist meine heutige Heimat, ohne, dass ich meine Wurzeln verleugne. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau deshalb halten wir die Aufgabe dieses alten Paradigmas für richtig. Und ich erinnere mich noch an eine erschreckende Kampagne, die im Übrigen unter der ersten damaligen rot-grünen Koalition im Bund gefahren worden ist, da hatte man schon mal das Bemühen unternommen, das war unter so einer Eifersuchtskampagne gelaufen, dass andere jetzt zwei Staatsbürgerschaften haben dürfen und wir nur eine. Ich persönlich bin ja noch in Zeiten groß geworden, wo Wehrdienst nicht ausgesetzt war, man also ernsthaft noch Zeit seiner Jugend da einpreisen musste, und habe jetzt nie diejenigen beneidet, die im Zweifel in zwei Staaten so einer Pflicht unterliegen. Mir nimmt zumindest keiner was weg, wenn er im Zweifel eine zweite Staatsbürgerschaft hat. Ich brauche nur die eine. Mir geht aber kein Zacken aus der Krone verloren, wenn ich zugestehe, dass Menschen – noch mal – beide Elternteile weiterhin in ihr Herz geschlossen haben können. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Mit diesem Gesetzentwurf wird aber auf der anderen Seite – und das ist ja das, was Sie bezweifeln, ich halte hier genau das Gegenteil für richtig – der Anreiz zur Integration deutlich erhöht. Wir haben mehreren Generationen von Gastarbeitenden in Deutschland immer ein Stück weit gesagt, wenn du das andere nicht aufgibst und viele andere Kriterien erfüllst, bist du bei uns nicht richtig zu Hause. Und dann kann man diskutieren, was Ursache und was Wirkung ist, das weiß ich, aber ich halte einen Teil der Parallelgesellschaftsentwicklung auch darin begründet, dass wir eben nicht mit vollem Herzen gesagt haben, Arme auf und ab einem gewissen Zeitpunkt sollt ihr hier in Gänze zu Hause sein können, dass es ganz viele Bedingungen gab, die dazu führten, dass ein Teil oder nicht wenige derer eben nie ganz in dieser Gesellschaft aufgenommen worden sind und das umgekehrt auch ein Gefühl auslöst, das wiederum zur Bildung von Parallelgesellschaften zumindest mit beitragen kann, genau mit dieser Vorsicht, ohne dass ich behaupte, ich kenne den einzigen Grund, aber ich glaube, dass beide Richtungen und Argumentationen zutreffen. Die Voraufenthaltszeit wird in der Tat von acht auf fünf Jahre verkürzt, ist aber kein Verramschen, sondern es gibt weitere klare Bedingungen, es gibt weitere klare Bedingungen. Und wer die drei Jahre haben will, der muss eine überobligatorisch gute Integrationsleistung haben. Das heißt, ich fördere gerade Integration und stelle ans Ende aber ein Ergebnis, was erreichbar ist, anders als bislang, wo wir eine Karotte an der langen Angel vor jemandem hinhalten und uns wundern, dass er nach 20 Jahren gemerkt hat, dass, egal, wie schnell er geht, die Karotte immer nur mit ihm mitläuft und er sie nie erreichen kann. Das ist das Gegenteil von Integrationsförderung. Das hier ist ein klarer Beitrag, Integration zu belohnen und klar zu sagen, wenn du das tust, dann gibt es auch eine ganz reelle Chance auf hundert Prozent Bundesrepublik Deutschland, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP) Das gilt im Übrigen auch für die in Deutschland geborenen Kinder. Sie haben die Studie in Abrede gestellt. Ich weiß, dass man darüber differenzierte Diskussionen führen kann, aber zumindest gibt es Studien, die sagen, es gibt erkennbar bessere Bildungsabschlüsse bei jenen, die eine deutsche Staatsbürgerschaft haben – deshalb die Einladung dazu. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Wir können – noch mal – über Kausalitäten an der Stelle gern in Streit gehen. Es ist insbesondere aber – und das ist das Wichtige – klarer formuliert worden, was für Erwartungen wir haben und was ausschließt, eine deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen. Dass Sie das jetzt als Gesinnungsmerkmal bezeichnet haben, hat mich ein bisschen erschüttert, allemal Sie am Anfang Ihrer Rede große Sorge hatten, dass wir uns Menschen mit antisemitischer Grundhaltung in die Bundesrepublik holten, (Horst Förster, AfD: Nicht überprüfbar.) um am Ende zu sagen, das Kriterium, dass wir die nicht wollen, ist aber falsch, (Horst Förster, AfD: Nicht überprüfbar.) weil es ein Gesinnungsmerkmal ist. (Horst Förster, AfD: Kaum überprüfbar.) Nein, Rassismus, Antisemitismus sind klar abgrenzbare Kriterien. Wer damit aktenkundig ist, wer damit straffällig geworden ist, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) hat keine Möglichkeit, und zwar künftig klar formuliert, eine deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und René Domke, FDP) Es wird ein klares Bekenntnis – im Übrigen geändert von den drei Bundeskoalitionsfraktionen – im Gesetzgebungsverfahren zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, ein klares Anerkenntnis der deutschen Mitverantwortung, der deutschen Verantwortung durch nationalsozialistisches Unrecht gefordert. Es wird ein klares Bekenntnis für Friedfertigkeit, für Völkerverständigung gefordert – alles sehr viel konkreter als bislang, wo es ein sehr amorpher Begriff gewesen ist. Und genau deshalb, weil wir als Landesregierung immer drei große Punkte in der Asyl-, Flüchtlings- und Staatsbürgerschaftspolitik als Leitlinie hatten, werden wir auch hier klar bei dieser Linie bleiben. Wir haben immer gesagt, wir wollen klare, schnelle Verfahren für die, die zu uns kommen, wir wollen konsequent Rückführung für die, die keine Möglichkeit haben zu bleiben, aber, drittens, wir wollen eine schnelle und gute Integration, erstens eine Arbeitsmarktintegration, die jetzt ebenfalls durch die Bundesregierung erstmalig in größerem Maße ermöglicht wird, zweitens schnelle Arbeitsmöglichkeiten für die, die hier sind – das ist ein effizienter Weg, um Integration zu erreichen –, und drittens ein Staatsangehörigkeitsrecht, das Integrationsleistungen belohnt, das einlädt, genau das zu tun. Und das setzt der Bundesgesetzgeber an dieser Stelle um. Wir sind überzeugt, dass es Integrationsprozesse befördern wird und eben kein Verramschen ist, sondern der klare Weg eines Staatsangehörigkeitsrechtes in das 21. Jahrhundert. Es gibt gesellschaftliches Interesse daran, und es gibt im Übrigen auch volkswirtschaftliches Interesse daran, denn unser Arbeitsmarkt wird genau diese Dinge brauchen. Und ich bin überzeugt davon, Sie hatten ja Bedenken, dass, wenn ich jemanden in einem anderen Land anspreche und ich sage, du kannst zwar herkommen und arbeiten, aber hundert Prozent Deutschland gibt es eigentlich nie, dann ist das ein anderer Werbeblock als für Länder, die das heute schon klar signalisieren können. Deswegen finde ich dieses Bekenntnis richtig. (Unruhe bei Jan-Phillip Tadsen, AfD) Diejenigen, die sich da richtig reinknien, und da gibt es tolle Beispiele für – ich weiß, dass es die anderen gibt, die gibt es unter Deutschen leider auch –, aber es gibt tolle Beispiele dafür, eine Vielzahl davon, und genau denen wollen wir sagen, hundert Prozent Bundesrepublik Deutschland ist möglich, nicht nur in der Gesellschaft arbeiten, sondern hier auch mitwählen und mitgestalten. Und genau das wollen wir als Landesregierung ermöglichen, deswegen werden wir zustimmen im Bundesrat. – Ganz herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und René Domke, FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat seine angemeldete Redezeit um drei Minuten überschritten. Ich rufe jetzt auf für die Fraktion der CDU Frau von Allwörden.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die deutsche Staatsbürgerschaft zu verramschen, das fördert nicht die Integration, sondern führt zum Gegenteil und wird zusätzliche Pull-Effekte bei der illegalen Migration auslösen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das glauben wir auch.) Das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechtes schadet unserem Land, und besonders mit der doppelten Staatsbürgerschaft trägt die Ampelkoalition Konflikte aus dem Ausland nach Deutschland. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Sebastian Ehlers, CDU) Das ist alles auch nicht ganz neu und wurde genau in dieser Form von der CDU auch schon mehrfach genauso formuliert. Die AfD hat sich die Position jetzt zu eigen gemacht, (Heiterkeit und Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Horst Förster, AfD) teilweise mit identischen Formulierungen, und sie hat dann auch einen Landtagsantrag draus gemacht. (Horst Förster, AfD: Das ist ja schön. – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Es ist schon ein bisschen ein durchschaubarer Versuch, dass Sie sich in die Mitte der Gesellschaft rücken wollen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ach nee!) Aber auch wenn Sie sich den CDU-Mantel anziehen, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) tragen Sie darunter immer noch AfD. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Noch dazu ist der heutige Antrag der AfD nicht nur überholt, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD – Glocke der Präsidentin) er ist auch von der AfD im Abgeord… (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD – Glocke der Präsidentin) Noch dazu (Enrico Schult, AfD: Tut mir leid, aber das ist ein Schenkelklopfer. – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) ist der heutige Antrag der AfD nicht nur überholt, er ist auch von der AfD im Abgeordnetenhaus Berlin abgeschrieben. (Sebastian Ehlers, CDU: Aha!) Und für eine Begründung des Antrages hat die Zeit offensichtlich auch nicht mehr gereicht, (Zurufe von Thore Stein, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) obwohl der Antrag schon mehrfach geschoben wurde. Das Gesetz zur vermeintlichen Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechtes wurde jedenfalls in der letzten Woche vom Bundestag verabschiedet. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Na deswegen!) Da es ein Einspruchsgesetz ist, war keine Zustimmung des Bundesrates erforderlich und Einspruch wurde nicht erhoben. Schon im Oktober 2022 haben wir auf Bundesebene zu bedenken gegeben, dass die Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts weitere Anreize für Migration nach Deutschland schafft. Gleichzeitig schwächt es die Bedeutung der Einbürgerung für die Integration von Ausländern in der Gesellschaft und senkt Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU im Bund, Alexander Throm, hat dieses Gesetz daher „Staatsangehörigkeitsentwertungsgesetz“ genannt. (Horst Förster, AfD: Das hätte von uns kommen können.) Und nichts anderes ist es. Man fragt sich wirklich, welchen Nutzen das Gesetz bringen soll. Für Fachkräfte aus dem Ausland etwa sind nach einer OECD-Befragung die Erteilung von Visa, der Familiennachzug und der Wohnungsmarkt entscheidend. (Horst Förster, AfD: Genau!) Das Thema Einbürgerung taucht im Ranking von Fachkräften überhaupt nicht auf. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Die Gesellschaft braucht eine Verwurzelung, eine Identifikation der Eingebürgerten mit dem Land. Das ist in fünf oder sogar in drei Jahren überhaupt nicht möglich. Das Gesetz der Ampel sendet falsche Signale in einer Zeit, in der die Integrationsprobleme und Sozialisierungsprobleme in Deutschland immer größer werden und in der sich Migration nur mit allergrößter Mühe noch managen lässt, wenn überhaupt. Der innenpolitische Sprecher, ich habe ihn eben schon zitiert, Alexander Throm, hat das Gesetz daher nicht grundlos eine Gefährdung für das Staatswohl genannt. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Oha!) Genau das ist es auch, genauso wie Sie übrigens von der AfD. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Deutschland hatte vor dem Gesetz bereits eines der liberalsten Staatsangehörigkeitsrechte der Welt. Und so, wie die Geburt am Ende einer Schwangerschaft steht, muss eine Einbürgerung am Ende einer gelungenen Integration stehen, nicht am Anfang und auch nicht mittendrin. Die Begründung für die Ablehnung des Antrags habe ich genannt: überholt und von der CDU schlecht kopiert. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! (Horst Förster, AfD: Das ist ja köstlich. – Enrico Schult, AfD: Ach, ist das peinlich! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Noetzel. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU)

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mich schon gefragt, was die AfD gegen das neue Staatsbürgerschaftsrecht haben könnte, denn begründet wurde der Antrag ja nicht, und habe mich gefragt, hat sie vielleicht ihre Bauchschmerzen mit neu formulierten Hürden, an denen selbst ihre Mitglieder scheitern würden. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD und Martina Tegtmeier, SPD – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Denn spätestens bei dem Bekenntnis zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung und Kriterien zu Antisemitismus und dem Schutz jüdischen Lebens – und seit gestern muss man wohl auch Antiziganismus erwähnen – wäre für nicht wenige wohl Schluss. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das wird ja immer niveauvoller.) Machen Sie sich also Sorgen um einen Leif-Erik Holm, der auf einer Demo auftritt, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Wollen Sie alle ausbürgern?) auf der auch mal jüdische Familien für alles Übel in der Welt verantwortlich gemacht werden! Was passiert mit den zahlreichen Identitären in der Partei, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Michael Meister, AfD: Was haben Sie über Herrn Holm gesagt? Jetzt ist es aber langsam gut!) die in ebenso antisemitischer Manier eine geheime Machtelite hinter einem herbeihalluzinierten Bevölkerungsaustausch wittern? (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Der Verschwörungstheoretiker hier wieder.) Macht sich die AfD schlicht Sorgen um ihre Funktionäre und theoretischen Vordenker? (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, seien wir ehrlich, für den biodeutschen Flügel hier rechts reicht wohl nur die Vorlage eines Stammbaums, um sein Deutschsein zu belegen und sich als verdienter und rechtmäßiger Träger eines deutschen Passes zu identifizieren. Die AfD tut hier so, als hätte die Staatsbürgerschaft einen hohen ideellen Wert, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Tja.) doch das heuchelt sie. Die jüngsten Enthüllungen von CORRECTIV über das Treffen eines extrem rechten Netzwerkes bei Potsdam haben eines gezeigt: (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Haben wir noch gar nichts von gehört heute.) Wenn die Menschenfeinde vom rechten Rand die Möglichkeit haben, deportieren sie jeden, der ihren willkürlichen Kriterien nicht entspricht, (Thore Stein, AfD: Erzählen Sie mal mehr!) egal, ob die betroffene Person die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder nicht. (Petra Federau, AfD: Verlogen.) Meine Damen und Herren, das Staatsbürgerschaftsrecht ist für die AfD im Zweifel nicht mehr als ein Vehikel, um ihren Deportationsplänen einen legalen Raum zu verschaffen. (Petra Federau, AfD: Das ist widerlich, was Sie erzählen.) Aus einer völkischen Haltung heraus lehnt man zwar die Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit ab, andererseits meinen Funktionäre der AfD, genau darin inzwischen einen entscheidenden Vorteil erkannt zu haben. Allen Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit könne man im Falle einer Deportation auf Schlag den deutschen Pass entziehen und sie damit gleichzeitig aller Bürgerrechte entledigen. (Petra Federau, AfD: Ist ja widerwärtig. Entschuldigung, das ist ja nicht auszuhalten.) Das ist perfide, (Petra Federau, AfD: Sie sind perfide.) das ist ekelhaft, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) doch genau das ist die AfD. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Petra Federau, AfD)

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Birgit Hesse

Einen Moment bitte, Herr Abgeordneter! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir befinden uns hier in einer Debatte im Landtag und ich bitte bei den Kommentaren, (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) das auch zu berücksichtigen und die unter den parlamentarischen Gepflogenheiten abzugeben. Vielen Dank! Herr Abgeordneter, Sie haben wieder das Wort.

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Michael Noetzel Die Linke

Vielen Dank, Frau Präsidentin! (Zuruf von Petra Federau, AfD) Aber – da können Sie schreien, so viel Sie wollen – … (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Einen Moment noch mal bitte, Herr Abgeordneter! Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Federau, (Petra Federau, AfD: Es reicht aber auch.) Sie haben nicht zu kommentieren, was ich hier im Präsidium sage. Und das ist jetzt die letzte Verwarnung. Vielen Dank! Herr Abgeordneter, Sie haben wieder das Wort. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Was sagen Sie denn zu Herrn Noetzel?)

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Michael Noetzel Die Linke

Danke schön, Frau Präsidentin! Wir müssen Ihnen zuhören, Sie hören mir zu. (Heiterkeit bei Michael Meister, AfD) So wurde es auf dem Treffen bei Potsdam diskutiert. Ich bin davon überzeugt, dass allen Beteiligten die Tragweite dieser menschenverachtenden Pläne sehr bewusst sind. Und die Partei fühlt sich ertappt. (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Das wird nicht zuletzt an den sehr hektischen und unterschiedlichen Reaktionen deutlich. Die einen wiegeln ab, relativieren, sprechen nervös von einem reinen Privattreffen, das nichts mit der AfD zu tun hätte, die anderen geben sich selbstbewusst und geben unumwunden zu, ja, das ist die Programmatik der Partei, das Ziel ist die massenhafte Ausweisung von Menschen, gar ein Versprechen. Wir müssen nicht lange spekulieren, wo sich die Fraktion hier im Landtag verortet. Gemeinsam mit dem Faschisten Höcke und weiteren AfD-Fraktionsvorsitzenden erklärt Nikolaus Kramer als Reaktion auf die CORRECTIV-Recherchen, dass man den Assimilationsdruck erhöhen müsse. Unter den Unterzeichnern des Pamphlets ist auch Ulrich Siegmund aus Sachsen-Anhalt. Siegmund selbst nahm auch ganz privat an der Diskussion über Massendeportationen teil und hatte dafür ganz privat den Geschäftsführer seiner AfD-Landtagsfraktion im Schlepptau. Dort hat er dann auch erklärt, was unter Assimilationsdruck zu verstehen ist: Ausländische Restaurants müssten unter Druck gesetzt werden, damit sich das Straßenbild ändere. Es soll in Sachsen-Anhalt, ich zitiere, „für dieses Klientel möglichst unattraktiv sein, hier zu leben“. Zitatende. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Welches Klientel hat er denn genau gesagt? – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und das könne man sehr einfach realisieren. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Hat er die organisierte Kriminalität gemeint?) Ich möchte es einmal auf den Punkt bringen, was ein AfD-Fraktionsvorsitzender hier sagt und damit bezweckt. In der Konsequenz legitimiert er hier Straßenterror, um die Städte deutsch, weiß und rein zu machen. Das ist erschütternd, doch das ist die AfD. (Petra Federau, AfD: Wo findet denn Straßenterror statt?) Jetzt könnte man allgemein betrachtet und nüchtern sagen, Faschisten machen halt Faschistensachen, aber seit vielen Jahrzehnten sollten wir uns erstmals ernsthaft Sorgen darum machen, ob solche Pläne tatsächlich umgesetzt werden könnten. Denn parallel arbeiten Funktionäre der Partei an der Destabilisierung der Demokratie und des Rechtsstaats, wie die Recherchen von CORRECTIV weiter ergeben haben. Klar ist eins: Diese Partei muss gestoppt werden. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Na klar!) Ihr müssen die Mittel und Räume entzogen werden, damit sie ihre faschistischen Fantasien nicht in die Tat umsetzt. (Petra Federau, AfD: Genau! – Zuruf von Enrico Schult, AfD) In diesem Sinne danke ich allen Menschen, (Zuruf von Petra Federau, AfD) die gerade zu Hunderttausenden auf die Straßen gehen, (Petra Federau, AfD: Das steht ja auf großen Bannern schon drauf.) um ein starkes Zeichen zu setzen für die Demokratie, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) für die Menschenrechte und gegen Rassismus, gegen Faschismus und gegen die AfD. Nie wieder ist jetzt! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich greife noch mal auf das zurück, was ich eben zu den Zwischenrufen gesagt habe, das gilt selbstverständlich auch für die Rednerinnen und Redner am Pult. Ich rufe jetzt auf für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Vor fünf Tagen hat der Deutsche Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts verabschiedet. Mit der gerade beschlossenen Reform bekommt Deutschland endlich ein Staatsangehörigkeitsgesetz, das einem modernen Einwanderungsland entspricht. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Was ist der Kern der Reform? Erstens. Künftig können hier lebende Menschen schon nach fünf Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, bei besonderen Integrationsleistungen sogar schon nach drei Jahren. Gerade solche Integrationsleistungen sind ja unbedingt erwünscht, und deshalb ist es nur folgerichtig, diese auch zu honorieren. Der Innenminister hat das auch schon gesagt hier gerade. Zweitens. Die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeitergeneration wird anerkannt, indem die Einbürgerung durch einen mündlichen Nachweis der Sprachkenntnisse erfolgen kann. Auch das ist nur folgerichtig, denn diese Menschen leben seit Jahrzehnten in Deutschland und haben einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes geleistet. Drittens. Mehrstaatlichkeit wird ermöglicht, sodass Zuwanderer am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, ohne dafür einen Teil ihrer Identität aufgeben zu müssen. Davon profitieren übrigens auch Deutsche, denn auch sie können ohne Beibehaltungsgenehmigung eine zweite Staatsangehörigkeit annehmen, was ihnen das Leben und Arbeiten im Ausland deutlich erleichtert. Viertens. Das Gebotsprinzip wird gestärkt. Derzeit leben 1,5 Millionen Menschen in unserem Land, die hier geboren und hier sozialisiert sind, hier arbeiten und Steuern zahlen, aber keinen deutschen Pass und damit kein demokratisches Mitbestimmungsrecht haben. Das ist einfach nicht mehr zeitgemäß und schadet dem gesellschaftlichen Miteinander. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Trotz der genannten Erleichterungen gibt es auch weiterhin – auch das hat der Innenminister hier schon gesagt – klare Voraussetzungen für die Einbürgerung. So bleiben eine erfolgreiche Integration, die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes und gute Deutschkenntnisse Grundvoraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Sehr geehrte Kolleg/-innen, der Fachkräftemangel ist inzwischen an allen Ecken und Enden deutlich zu spüren. Die Wirtschaftsweise Professor Dr. Monika Schnitzer hat errechnet, dass die Bundesrepublik jährlich 1,5 Millionen Zuwanderinnen und Zuwanderer benötigt, um die Zahl der Erwerbstätigen zu halten. Das kann nur gelingen, wenn sich Deutschland im internationalen Wettbewerb als attraktiver Ort zum Leben und Arbeiten durchsetzt. Fakt ist aber, dass derzeit Länder wie Neuseeland, Schweden, die Schweiz, Australien und Norwegen bei internationalen Fachkräften deutlich beliebter sind. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ein bedeutender negativer Faktor hierzulande ist dabei die tendenziell eher abweisende Haltung gegenüber Migrant/-innen. Die deutsche Einbürgerungsquote liegt mit unter zwei Prozent im unteren Drittel aller EU-Staaten, und das, obwohl bereits heute mehrere Millionen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit und damit ohne Wahlrecht in der Bundesrepublik leben. Wenn wir aber wollen, dass Menschen zu uns kommen, hier leben, hier arbeiten und hier Steuern zahlen, und wenn wir wollen, dass die Menschen, die zu uns geflüchtet sind, bei uns ankommen, sich hier ein Leben aufbauen, dann müssen wir ihnen auch eine klare Perspektive auf demokratische Teilhabe bieten. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Die gibt es doch längst.) Dafür ist aus Sicht meiner Fraktion die vor Kurzem beschlossene Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes genau der richtige Weg. Sehr geehrte Kolleg/-innen, nach dem Erscheinen der CORRECTIV-Recherche erhält der Antrag „Rettet die Staatsbürgerschaft – Deutsche Pässe nicht verramschen“ noch einmal einen ganz eigenen Klang. Ich habe es heute Morgen schon gesagt, wenn die AfD vorhat, das Staatsangehörigkeitsrecht anzutasten, um Menschen, die seit Jahren hier leben, ihre Rechte zu nehmen, dann gilt es, sich dem entgegenzustellen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dann gilt es, sich zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht des Bundes zu bekennen. Genau das werden wir jetzt tun. Wir lehnen den Antrag ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Also es ist wahrlich bemerkenswert, wie hartnäckig doch einige versuchen, mit einer eingängigen Überschrift immer wieder die gleiche Leier vorzutragen. (Thomas Krüger, SPD: Ja, das stimmt.) Ja, meine Damen und Herren, die Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes der Ampelregierung sieht eine deutliche Vereinfachung der Einbürgerung vor, aber vor allem eben für diejenigen, die sich eben schnell integrieren und die ihren Lebensunterhalt eigenständig bestreiten. Ja, was wollen Sie denn? Das ist doch genau das, was wir reinverhandelt haben. Und ich möchte gleich zu Beginn klarstellen, die Behauptung vom Verramschen deutscher Pässe, die ist nicht nur unangebracht, sie ist auch absolut falsch, und das wissen Sie auch. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Sandy van Baal, FDP) Sicherlich, Sie haben Ihre reißerische Rhetorik, Sie können Ihre Zielgruppe damit bedienen, alles geschenkt, ist Demokratie, aber gucken Sie sich doch mal die Fakten an! (Horst Förster, AfD: Dann gehen Sie mal in die Richtung!) Gucken Sie sich doch mal die Fakten an! (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und ich will den Blick mal schärfen. Die FDP war es am Ende – und ich glaube, das war schwer, da durchzudringen, aber am Ende hat die Ampel es mitgetragen –, die FDP hat erreicht, dass der Bezug von Sozialleistungen den Anspruch auf eine Einbürgerung künftig in der Regel ausschließen wird. (Horst Förster, AfD: Das ist ja eine ungeheuerliche Leistung, also!) Ja, stellen Sie sich das noch mal vor! (Zuruf von Horst Förster, AfD) Wie lange hat das gedauert, dass das mal etwas ist, was dort reingeschrieben wird? (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ich weiß gar nicht, was Sie sich da jetzt so echauffieren. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das ist doch kein Grund zur Freude.) Das Staatsangehörigkeitsrecht wird an dieser Stelle eben entscheidend strenger. Und das ist eben auch der entscheidende Punkt gewesen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das war doch aber immer schon so in dem Punkt.) weil wir das eben nicht wollten, dass es nur in die Sozialtransfers geht, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das war schon immer so in dem Punkt.) sondern weil wir eben wollten, dass es tatsächlich für die Einbürgerung auch Menschen braucht, die tatsächlich ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen können. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das war schon immer so, Herr Domke.) Und für eine Einbürgerung … Das war noch nicht immer so. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Doch!) Hören Sie auf! Für eine Einbürgerung muss der eigene Lebensunterhalt durch ehrliche Arbeit selbst verdient werden. Und bislang war das übrigens auch trotz Sozialleistungsbezug möglich. Der Verhandlung der FDP ist es nämlich gerade zu verdanken, dass sich das jetzt ändert. Und wir wollten eben genau keine Einbürgerung in den Bezug von Transferleistungen. Das ist gelungen, und da ist es aber auch legitim … Und ich weiß jetzt gar nicht, warum wir hier immer über acht Jahre oder fünf Jahre reden (Nikolaus Kramer, AfD: Genau!) und warum hier immer argumentiert wird, dass jetzt auf einmal die Einbürgerung am Beginn der Integration steht. Fünf Jahre sind doch nicht der Beginn der Integrationsbemühungen, sondern fünf Jahre können der Abschluss sein. Was macht denn den Unterschied zwischen fünf und acht Jahren? (Horst Förster, AfD: Drei Jahre.) Das habe ich von Ihnen nicht gehört und das habe ich aber auch von der CDU nicht gehört. Was ist denn in den drei Jahren das Erfordernis? (Zuruf von Horst Förster, AfD) Was kommt denn in den drei Jahren dazu an bedeutsamen Feststellungen, die darüber entscheiden können? Entweder bekenne ich mich nach fünf Jahren zu unseren Werten und zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder nach acht Jahren oder eben auch nach drei Jahren in einem beschleunigten Verfahren. Was macht da den Unterschied? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das sollte eigentlich gleich passieren, Herr Domke. Das sollte eigentlich gleich passieren und nicht erst nach fünf Jahren. – Zuruf von Horst Förster, AfD) In einem, Herr Förster, in einem – das ist tatsächlich der Punkt, wie will ich das überprüfen, aber das haben wir ja immer, ich kann keine Gesinnungsprüfung, ich kann ja nicht in die Köpfe hineinschauen –, aber ein Bekenntnis, das ist schon mal etwas, was nicht jeder einfach so ablegt, insbesondere nicht da, wo Sie hinschauen. Insbesondere die werden Mühe haben, sich zum Beispiel zum Antisemitismus zu bekennen. Das macht nicht jeder, der den Antisemitismus wirklich im Kopf hat und aus religiösen Gründen, aus fanatischen Gründen verfolgen will. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Das Migrationsrecht erkennt endlich auch die klaren Prinzipien, die ein modernes Einwanderungsland braucht, und für uns gehört das auch zusammen. Das ist nämlich genau das, was uns fehlt. Das ist ein Baustein zu einem modernen Einwanderungsrecht, was auch die Möglichkeit geben soll, die Menschen im Land zu halten, Fachkräfte im Land zu halten. Und jetzt wurde das zwar runtergespielt, dass es gar nicht das Bedeutsamste wäre für viele Fachkräfte, die zu uns kommen, aber es ist schon auch ein ausschlaggebender Punkt, der Minister hat es gesagt, es ist ein ausschlaggebender Punkt, habe ich die Chance, habe ich die Chance, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erreichen mit meiner Leistung und mit dem Bekenntnis zu diesem Staat und zu seinen Werten. Und das ist etwas, was nicht eben wie die Mohrrübe über Jahre vor einem hergetragen wird, sondern das ist das, was jetzt wirklich durch Leistung und Bekenntnis erreichbar ist. Ich weiß überhaupt nicht, was Sie an dieser Reform auszusetzen haben. Es wird endlich das umgesetzt, was viele lange gefordert haben. Lassen Sie uns doch wirklich die Leistungsträger, lassen Sie uns die integrieren! Lassen Sie sie uns mit der Staatsbürgerschaft auch wirklich so integrieren, wie Sie sich das vorstellen! Integrationsbemühung muss belohnt werden, und das ist etwas, meine Damen und Herren, das kann nach fünf Jahren sehr erfolgreich sein. Und ich glaube tatsächlich, dass wir es auch in der Entwicklung sehen werden, dass das einen Effekt haben wird. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Frau Tegtmeier.

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Martina Tegtmeier SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank noch mal Richtung CDU, dass Sie uns daran erinnert haben, dass Sie sich das hier ausgedacht haben und dass die AfD das lediglich abgeschrieben hat (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) und dass Sie den Anspruch auf diesen Inhalt hier erheben! Das muss man auch noch mal festhalten. Also die Überschrift des Antrages suggeriert ja von vornherein einen sehr fahrlässigen Umgang des Deutschen Bundestages, der dieses Gesetz beschlossen hat, mit unserem Staatsangehörigkeitsrecht. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Aus Ihrer Sicht ist natürlich jede Form des – und damit meine ich jetzt die AfD als Antragsteller hier –, jede Form des Miteinanders mit Menschen anderer Herkunft, die bei uns dauerhaft leben wollen, abzulehnen (Stephan J. Reuken, AfD: So ein Schwachsinn! Können Sie das mal belegen? – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und natürlich direkt Teufelswerk, (Stephan J. Reuken, AfD: Belegen Sie das doch mal, bevor Sie sich da hinstellen und so einen Unsinn erzählen! Das ist wirklich unterste Schublade. – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) wenn die auch noch ihre alte Staatsbürgerschaft nicht abzugeben brauchen, um die deutsche erwerben zu können. Dann könnte es ja irgendwann nicht mehr feststellbar sein, ob sie tatsächlich biodeutsch sind oder eben nicht. Das wäre ja fürchterlich schrecklich. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Warum haben Sie denn neulich an der Bushaltestelle den Schwarzen neben Ihnen so angepöbelt, Frau Tegtmeier?) Und Herr Förster hat ja vorhin den Eindruck … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Warum haben Sie das denn gemacht?) Was sabbeln Sie denn?! Sie haben doch noch Redezeit, da können Sie gerne noch hier sprechen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Sie provozieren.) Das werden Sie sicherlich mindestens noch einmal wahrnehmen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Sie provozieren. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und dieser angemahnte Zeitrahmen, den man benötigt zur Integration, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das schickt sich nicht an.) also da hatten wir gestern hier ja ein schönes Beispiel. Herr Rose hat vorgetragen, wie es den Sinti ergangen ist, sogar nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges, nach erlittenem Unrecht, nach Verfolgung, Vertreibung, Ermordung, wie lange es gedauert hat, hier in der Bundesrepublik Anerkennung zu finden, Anerkennung für eine Gleichbehandlung. Und das fand ich total erschütternd, und das sollte uns alle hier und heute auch noch mal echt zu denken geben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Minister, und ich glaube, auch andere haben schon hier ausgeführt, wie viel Prozent unserer Bevölkerung eben keinen deutschen Pass hat, und auch, dass über fünf Millionen Menschen seit über zehn Jahren bei uns in Deutschland leben. Und einen Grund, warum die noch keinen deutschen Pass hatten, hängt bestimmt auch damit zusammen, dass es eben, die doppelte Staatsangehörigkeit zu erwerben, nicht so ohne Weiteres möglich ist. Und wenn das einfacher wäre, dann wären sicherlich von diesen über fünf Millionen, die schon mehr als zehn Jahre hier leben und arbeiten, hätten wesentlich mehr schon die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Auf kommunaler Ebene haben wir den Menschen, die bei uns wohnen und eben noch keine Bürgerrechte haben, schon einige Rechte eingeräumt mitzugestalten. Auf Bundesebene ist es nicht möglich, an politischen Entscheidungsprozessen teilhaben zu können, für Menschen, die keinen deutschen Pass haben. Auf der kommunalen Ebene geht es in sehr begrenztem Umfang. Ich hatte ja im Zusammenhang mit der Kommunalverfassung schon mal über Einwohner- und Einwohnerinnenrechte gesprochen. Übrigens, wir haben in der Bundesrepublik ja über, ich glaube, mittlerweile sind es fast 24 Millionen Menschen, die einen Migrationshintergrund haben, und das ist mehr als jeder Vierte. Und ich kann sagen, also ich bin heilfroh für unser Rentensystem, dass das so ist, (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) sonst wäre das schon, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) wäre das schon längst zusammengebrochen. (Thomas Krüger, SPD: So ist es. – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und allein diese Zahl zeigt die Perversion der sogenannten Reintegrationsfantasien von Rechtsextremisten, der AfD und anderer. Herr Kramer hat heute Morgen unterstellt, dass Remigration, die Sie ja seit jeher verfolgen – haben wir ja gehört –, genau das ist, was die Bundesregierung beschlossen hätte. So ein Unsinn! (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Wie hat denn die Jury, die das Unwort des Jahres kürt, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) begründet, warum es sich diesen Begriff oder warum es diesen Begriff als infrage kommend betrachtet? (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Sie hat gesagt, das Wort ist in der Identitären Bewegung, in rechten Parteien mit weiteren rechtsextremistischen Gruppierungen zu einem Euphemismus für die Forderung nach Zwangsausweisung bis hin zur Massendeportation von Menschen mit Migrationsgeschichte geworden. Ich weiß nicht, wem Herr Kramer hier ein X für ein U vormachen will. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wenn man eine Lüge immer wiederholt, wird sie nicht wahr, Frau Tegtmeier, auch bei Ihnen nicht.) Wir haben hier in Deutschland eine sehr geringe Einbürgerungsrate, das ist auch schon gesagt worden. Frau von Allwörden sprach in diesem Zusammenhang ja, dass, wenn wir die erhöhen würden, wir Probleme aus unseren Nachbarstaaten praktisch importieren würden. Aber ich denke mal, da hat Frau Oehlrich hier einen wesentlich besseren Blick auf die Vorlage gemacht. Also, um das mal zusammenzufassen: Von Verramschen kann überhaupt nicht die Rede sein. Ich brauche auch nicht noch mal zu wiederholen, was die Menschen hier vorweisen müssen, um diese Anerkennung zu erhalten. Die AfD sagt ja sowieso, die lügen doch alle. Also von daher ist es auch nicht der Rede wert, das noch mal zu wiederholen. Der Bundestag hat bereits beschlossen. Nein, wir werden dem Antrag der AfD nicht zustimmen. Er reiht sich aus unserer Sicht ein in eine Endlosschleife zu Papier gebrachter, diskriminierender, Menschen verächtlich machender Ansinnen, die wir aus tiefster Überzeugung ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst mal einen Dank an Herrn Pegel – wie so oft der einzige Beitrag, der sachlich ist, auf dessen Ebene man einen Diskurs stattfinden lassen kann. Der Doppelpass: Ja, ich stimme Ihnen zu und habe auch volles Verständnis dafür, dass jemand, der sich hier eingelebt hat, seine Wurzeln nicht verleugnen muss. Aber ich glaube nicht, dass man seine Wurzeln verleugnet, wenn man sich hier für dieses Land entscheidet, dass man hier weiterleben will, den Rest seines Lebens, und trotzdem noch alle Kontakte zum Herkunftsland haben kann. Da verleugnet man überhaupt nichts. Aber es ist nicht so viel zu erwarten, dass er sich dann vom Pass her für das Land entscheidet, wo er wirklich dann restlich bleiben will. Ausschlussmerkmale: Ja, das kann man so sehen, aber machen wir uns doch nichts vor, wenn Sie nur auf die Akten abstellen, wo man schon sehr negativ aufgefallen ist, das sind doch Gesinnungsmerkmale, kann man darüber reden, wie man will. Antisemitismus genauso: Sie können doch nicht erwarten, dass von Gaza – und vielleicht kommen da noch demnächst Hunderttausende –, wir einem Palästinenser aus Gaza abverlangen können, dass der, ich will es mal ganz banal sagen, nicht was gegen Israel hat. Und Sie machen einen ganz großen Fehler, wenn Sie ihm aufdrücken wollen, ein Anerkennen ist wie deutsche Verantwortung. Das ist doch wiederum völliger Irrsinn! Da verlangen Sie viel zu viel. Das ist geschichtsfremd. Sie können doch nicht einem Palästinenser aus Gaza andienen, dass er so denken und fühlen muss mit dem Holocaust im Genick wie wir. Das ist doch absurd! Da sehen Sie im Grunde, dass Sie gar nichts taugen. Und noch mal: Einer, dem es darum geht, dann hier leben zu können, eine Familie, Unterhalt zu bekommen, der hat überhaupt kein Problem, das hier gläubig mit seinem Gott zu erledigen, dass er hier die Erklärungen abgibt, auch schriftlich, die dieses System von ihm verlangt. Da ist er in bester Gesellschaft mit seiner Religion, mit seinem Gott, da können Sie von ausgehen. Also das ist im Grunde ein Witz. So, und wo Sie gar nicht drauf eingegangen sind, Herr Pegel, Herr Minister Pegel, und Sie wissen, das ist der Schwachpunkt: die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse. Das ist ein Merkmal, das ganz real erfordert, ist der jetzt in dem Sinne, vereinfacht gesagt, tauglich, hier wirklich zu leben, hat er sich hier eingeordnet, eingelebt, kann er hier so leben, dass wir ihn auch aufnehmen können und sagen, jawohl, der gehört zu uns. Dazu haben Sie nichts gesagt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Christine Klingohr, SPD: Nee, da gibts auch nichts zu zu sagen.) Da gibts nichts zu sagen, ja, natürlich. (Christine Klingohr, SPD: Nee, ehrlich nicht.) Und bei Frau von Allwörden, da kann ich nur sagen, also wirklich, da hat es ja Satire oder kabarettistische Ausmaße angenommen: Wir haben das also abgeschrieben. Sagen Sie doch ehrlich, dass Sie das alles richtig finden, dass Sie eigentlich den Antrag unterstützen wollen, aber Sie haben irgendeine Regelung getroffen, dass Sie dem nicht zustimmen können, und dann tun Sie das eben nicht, dann ist das glaubhaft. Aber noch zu sagen, wir hätten ihn abgeschrieben, da hat ja selbst Frau Tegtmeier ja einen Lachanfall bald gekriegt. Also das ist geradezu absurd. Und immer wieder die Korrektur… oder CORRECTIV-Enthüllungen: Ja, selbst – ich war ja nicht dabei –, selbst wenn irgendwer irgendwo was gesagt hat, was weder der AfD, der Satzung oder dem Parteiprogramm der AfD entspricht, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dann heißt es ja nicht, dass Sie das in dieser Weise verallgemeinern können. Ich komme doch nicht auf die Idee, weil Sie auf Ihrem Strategiekongress – das werde ich Ihnen so lange vorhalten, bis Sie mir mal sagen, dass die Leute dafür rausgeschmissen worden sind –, wenn Sie darüber debattieren, wie viel Prozent erschossen werden, komme ich nicht auf die Idee, Herrn Noetzel – jetzt ist er nicht da – oder Ihrer Partei zu unterstellen, dass Sie alle im Geiste Massenmörder sind. Nein, das tue ich nicht! Ich gehe davon aus, immer Sie so zu beurteilen, wie Sie reden und wie es angemessen ist. Sie arbeiten mit linksextremen Gruppierungen zusammen, mit der gewaltbereiten Antifa. Also dann sich hier hinzustellen – jetzt bin ich bei Herrn Noetzel –, sich hier hinzustellen und die unsäglichsten, absurdesten, wirklich Verschwörungs- und Vernichtungstheorien hier uns anzuleiern, das ist ja völlig armselig. (Thomas Krüger, SPD: Ja, da ist die AfD ja groß.) Ich gehe davon aus, dass Herr Noetzel – er ist ja nicht dumm –, dass Herr Noetzel im Grunde genau weiß, was Sache ist, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das wissen hier alle.) und er weiß genau, dass das fürchterliche Verallgemeinerungen sind. Er kommt aus dem Klischee nicht raus. Es geht eben darum, diese Partei so schlechtzumachen, dass jedenfalls in seiner Klientel keiner abspringt. (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wir müssen wirklich als der Teufel, als das Widerwärtige hingestellt werden. Das ist es ja. Wenn man das ernst nimmt, auch dieser alberne, dieser wirklich alberne Gesichtspunkt, wo unser Stammbaum erforderlich ist: (Zuruf von Christian Winter, SPD) Also unser Fraktionsvorsitzender zum Beispiel ist ein Mischling. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Also zu meiner Zeit sprachen wir noch von Mischehen zwischen Katholiken und Protestanten. Also ich sage mal, er ist ein Mischling, seine Mutter ist Litauerin, und den haben wir unbedingt aufgenommen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Was meinen Sie, wie viele gut integrierte Ausländer wir in unserer Partei haben? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Herr Förster, …

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Horst Förster AfD

Und viele von ihnen …

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Beate Schlupp

… gestatten Sie eine Zwischenfrage? (Torsten Koplin, DIE LINKE: Völlig fremdes Denken.)

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Horst Förster AfD

Nein, von Herrn Krüger gestatte ich nicht, weil ich dazu keine, weil die Zeit zu kostbar ist. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Völlig fremdes Denken.) Mein Kollege Tadsen will noch was sagen. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) So, wie weit sind wir jetzt? Ich bin gleich am Ende. Und dann noch mal ganz Grundsätzliches, um das klar zu machen: Stammbaum – nein, wir wissen aber, dass es Unterschiede gibt, dass es beides gibt. Es gibt die Volkszugehörigkeit und die Staatszugehörigkeit, und das kann auseinanderlaufen. Und wir akzeptieren auch die, die jetzt nicht – wie im Vertriebenengesetz, da wird da auch unterschieden –, die jetzt nicht die deutsche Volkszugehörigkeit haben, aber hier angekommen und integriert sind. Wir sagen nur ständig und immer wieder und nochmals, damit Sie es nicht vergessen, eine vernünftige Integration von Migranten, insbesondere aus diesen Problemländern, ist nur machbar, nur möglich und umsetzbar, wenn das in einem gewissen Maße bleibt. Sonst haben wir die Katastrophe, die wir jetzt an vielen Ecken in unserem Lande sehen. – Vielen Dank! Den Rest wird mein Kollege Tadsen brauchen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Herr Förster, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention (Der Abgeordnete Horst Förster wendet sich an das Präsidium. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) seitens der Fraktion der SPD.

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Horst Förster AfD

Ja.

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Beate Schlupp

Bitte schön, Herr Krüger! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Jetzt hast du noch extra Redezeit gekriegt.)

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Thomas Krüger SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Förster hat eben gerade gesagt oder hat uns gerade erzählt, wie großzügig die AfD dann auch zu Menschen mit Migrationshintergrund ist, und hat dargestellt, dass es ja gar nicht schlimm ist. Herr Förster, ich stelle mir da die Frage, warum Ihre Fraktion in der letzten Legislaturperiode so leise war, als Ihr damaliger PGF davon gesprochen hat, Förderung soll es nur für Biodeutsche geben. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und dann hat Ihr PGF dann weiter ausgeführt in einem späteren Interview, wer denn Biodeutscher ist. Das ist jemand, der vier deutsche Großväter hat. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Warum hat damals niemand widersprochen? Warum? (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Weil wir ihn rausgeschmissen haben.)

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Horst Förster AfD

Darf ich drauf antworten?

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Beate Schlupp

Möchten Sie antworten?

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Horst Förster AfD

Ja, sehr gerne.

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Beate Schlupp

Bitte schön!

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Horst Förster AfD

Also, Herr Krüger, wenn Ihnen jetzt nichts Besseres einfällt, (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig! Jawoll!) als auf unserem Professor Dr. Weber, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) der nicht wiedergewählt worden ist, darauf rumzuhacken und jetzt solche Zitate zu bringen, (Enrico Schult, AfD: Ehrlich! Da sieht man mal wieder …) wenn ihr nichts Besseres einfällt, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dann hätten Sie sich was Besseres einfallen lassen sollen. Was soll ich darauf antworten? (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist ein Einzelfall. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich bin, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Jeder ein Einzelfall.) ich bin doch nicht mit jedem Wort, was Professor Weber gesagt hat – ich habe mit ihm zusammen in der Pension gewohnt, wir haben uns oft gestritten – einverstanden. Das ist doch selbstverständlich, wir haben alle eine eigene Meinung, stellen Sie sich das vor! Aber es ist doch geradezu absurd. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Und meinen Sie jetzt etwa, ich trete jetzt noch Professor Weber, der nicht mehr wiedergewählt worden ist, ausgetreten ist aus der Partei – es bestand noch ein Ausschlussverfahren, wenn es Sie beruhigt –, (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) da trete ich jetzt noch drauf rum? Nein! Ich stelle nur fest, mein lieber netter Kollege Krüger, ich hätte wirklich gedacht, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) ich hätte wirklich gedacht, (Der Abgeordnete Thomas Krüger spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) dass jetzt eine andere Kanone gezündet wird als so was. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Jawoll! Richtig so!)

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Beate Schlupp

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD (Thomas Krüger, SPD: So viel zum Stammbaum.) der Abgeordnete Herr Tadsen. (Thore Stein, AfD: Sie können ja Herrn Weber mal eine E-Mail schreiben. – Enrico Schult, AfD: Ja, laden Sie ihn mal zum Kaffee ein!)

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! An dieser Stelle einleitend vielleicht noch mal kurz, um diese Debatte auch zusammenzufassen, wo ich den Eindruck habe – und dann kann man Herrn Pegel auch eigentlich mit ins Boot holen –, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Oh, ich weiß nicht, ob er da sitzen will.) es fehlt doch so ein bisschen die sensible Sachlichkeit, mit diesem Thema umzugehen. Und das fehlt deshalb, weil Sie dann doch irgendwie, wenn man hier die linke Seite des Plenums betrachtet, (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) doch mit einer ziemlichen Ignoranz auf die Stimmung in der Bevölkerung reagieren. Sie tun hier so, als wenn wir ein Thema ansprechen würden, was völlig absurd wäre. Dabei sind 80 Prozent der Bürger Mecklenburg-Vorpommerns mittlerweile der Meinung, dass diese, Ihre Migrationspolitik so nicht mehr zu akzeptieren ist. (Thore Stein, AfD: Genau!) Und darauf sollte man politisch reagieren und hier nicht einfach alles in Bausch und Bogen einfach so an die Seite schieben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und in dieser Lage nun erleichtern Sie den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit. Sie kippen damit in unseren Augen noch weiter Öl ins Feuer, wenn es um den gesellschaftlichen Zusammenhalt in diesem Land geht. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Und nach der seit Jahren vorangetriebenen Entfremdung – und das empfinden diese Menschen, die 80 Prozent, in einer Umfrage –, nach dieser Entfremdung müssen Sie jetzt doch auch darum die Frage stellen, wann Integration wieder als selbstverständlicher Anspruch an die ins Land gekommenen Menschen formuliert wird. Im Entwurf der Ampel ist stattdessen aber nur von einer stumpfen Absenkung der bisherigen Hürden zu lesen. So tut sich der Verdacht auf, dass mit dieser Reform die Fakten Ihrer gescheiterten Politik im Staatsvolk aufgelöst werden sollen. (Horst Förster, AfD: Genau!) Und das sehen wir auch allein daran, dass die importierte Kriminalität sich ja drastisch weiterentwickelt. Im BKA-Lagebild wurden allein 2022 im Deliktbereich schwerer Straftaten fast 50.000 Deutsche das Opfer von zugewanderten Tätern, ein Jahresanstieg um heftige 18 Prozent. Das ist in unseren Augen ein Verrat an den Sicherheitsinteressen unserer Bürger. Und wenn man das nicht mehr diskutieren kann, weil diese Menschen zum Teil auch eingebürgert werden, dann verzerren Sie die Situation in diesem Land, und das wollen wir nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und, meine Damen und Herren, gerade bei dieser statistischen Evidenz, die wir dann auch anzeigen und die auch in andere Felder kommen, wer wird da eigentlich eingebürgert, welche Menschen sind das, sind die für die Arbeitsmarktsituation auch gebräuchlich oder gehen sie nur in den Niedriglohnsektor wieder rein – da haben Sie ja wieder die soziale Frage, die hier von den linken Parteien auch gar nicht analysiert wird –, da haben Sie keine Fakten zu. Da sagen Sie einfach nur, das soll erleichtert werden. (Zuruf von Christian Winter, SPD) Dann haben wir nun mal auch immense Probleme mit gescheiterter Integration. (Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) Da könnte einem als Regierung dann doch auch der Gedanke kommen, diese einfach schneller einzubürgern. Und der im Herzen ja immer noch sich als Sozialdemokrat verstehende Thilo Sarrazin hat das neue Staatsangehörigkeitsgesetz ja nun auch verglichen mit anderen Ländern. Da sind Frankreich und Schweden zu benennen. Er sagt zu Recht, dass mit Blick auf die dortigen Verhältnisse, (Zuruf von Christian Winter, SPD) wo ja eine lange Zeit eine liberale Einbürgerungspraxis herrschte, eben nicht automatisch eine bessere Integration erreicht wurde. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Das wissen wir, wenn wir nur einmal einen Blick darauf werfen, und deswegen nennt er das, ich zitiere, „den Tatbestand der Volksverdummung“, was die Ampel hier fabriziert. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Was für Verhältnisse haben wir in Schweden? Statt der erhofften Integration haben sich mit einem liberalisierten Einbürgerungsrecht dort Parallelwelten gebildet. (Zuruf von René Domke, FDP) In einem Land, das gerade einmal zehn Millionen Einwohner hat, muss sich die dortige Politik mit 30.000 Bandenmitgliedern herumschlagen. Nicht wenige davon haben einen Migrationshintergrund und sind auch eingebürgert, ja?! Heftige Gewaltvorkommnisse und bürgerkriegsähnliche Verhältnisse erfordern mittlerweile den Einsatz von Militär im Land. Das wollen wir in Deutschland niemals zulassen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von René Domke, FDP) Nicht viel anders in Frankreich: Dort haben die massiven Krawalle des letzten Sommers als Spätfolge das Ergebnis gehabt, dass die dortige Regierung zurücktreten musste. Auch in Frankreich wird aufgrund des notwendigen Drucks von Le Pen die bisherige Politik offener Grenzen zunehmend revidiert. Auch das ist unser Ansatz. Da haben wir die CDU zum Glück auch inzwischen auf unserer Seite. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Horst Förster, AfD) Trotz dieser Erfahrung in Europa setzt Deutschland eine bestenfalls naiv verträumte Bullerbü-Migrationspolitik fort. Glauben Sie mir, nicht nur wir als AfD, auch die Wähler, ob mit oder ohne Migrationsgeschichte, werden diese Entwicklung weiter genau verfolgen. Und ich kenne viele Migranten, die mittlerweile ja auch Sympathien für die AfD haben, die mögen ein wenig verunsichert sein durch diese Kampagne, aber der analytische Blick auf die kritischen Verhältnisse, der herrscht bei diesen Menschen, und die werden wir in Zukunft auch weiter ansprechen. Ich gehe nicht davon aus, dass mit Ihrem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz auch nur ein einziger IT-Spezialist jetzt in unser Land kommen will aufgrund dieser Reform. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und wenn ich auf mein persönliches Umfeld blicke, dann gibt es nicht wenige gut ausgebildete, die deutsche Sprache auch beherrschende und die Geschichte und Kultur liebende ausländische Personen bei uns, die gerade wegen dieser gescheiterten Integrationspolitik keinerlei Interesse haben, ein Teil dieser Nation zu werden, und das, obwohl sie es längst mit ihrer Qualifizierung und mit ihren Voraussetzungen werden könnten. Es ist eben diese laxe, den gesellschaftlichen Frieden massiv herausfordernde Regierungspolitik, die gegen den Willen der deutschen Bevölkerung Parallelgesellschaften mit Bildungsverfall, Kriminalität und Perspektivlosigkeit zugelassen hat. (Zuruf von René Domke, FDP) Und Herr Pegel hat ja selber davon gesprochen, dass man diese Parallelwelten auflösen müsste durch diese Reform. Das war ja Ihr Ansatz, den Sie hier formuliert haben. Aber bei uns – da unterscheiden wir uns theoretisch sehr stark – geht es eben darum, diese Fragilität, die im Krisenfall noch viel heftiger ausbrechen kann, wenn sich Krisenphänomene zuspitzen, diese Fragilität wollen wir im Ansatz verhindern durch einen echten Anpassungsansatz, eine Forderung an diese Menschen, dass sie sich von sich aus integrieren, und das können sie schon mit dem jetzt geltenden Staatsbürgerschaftsrecht. Von daher, dieser Bundesrat muss das noch mal anfassen. Da sollte die CDU sich hier auch nicht wegducken. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und die CDU – da bin ich beim Thema –: Eine perspektivische Rücknahme dieser verantwortungslosen Reform, die wird bei Ihnen mit grün-roten Koalitionsperspektiven in Zukunft sehr unwahrscheinlich sein. Da müssen Sie schon perspektivisch mithilfe von AfD oder vielleicht auch WerteUnion – das Parteienspektrum ist ja in Bewegung – ganz neue Perspektiven aufbauen. (Enrico Schult, AfD: Das sind ja die Einzigen, die übrig bleiben.) Wir bieten uns dafür an. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Das werden Sie strategisch irgendwann einmal doch bedenken müssen, auch wenn Sie das hier – die Rede von Frau von Allwörden hat es ja gezeigt – immer noch so ein bisschen an die Seite tun, ohne dass Ihnen der Ernst der Lage wahrscheinlich in Ostdeutschland klar ist. Meine Damen und Herren, Sie können heute diese Reform blindlings verteidigen. Blindlings ist hier auf dieser Seite besonders gut zu beobachten gewesen. Herr Noetzel, der jetzt hier nicht mehr sitzt, zumindest nicht in meinen Augen, schien ja das Thema einfach mal zu verfehlen. Er hat ja seine Kampagne im Kopf, was anderes kann er gar nicht mehr denken. Das ist diese Leistung von diesem Ausschussvorsitzenden heute hier bei diesem Thema. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Sorgen unserer Bürger holen Sie damit aber längst nicht mehr ab. Stattdessen verstärken Sie das Gefühl, dass DIE LINKE und SPD abgewählt gehören. Ich erwähnte es zu Beginn meiner Rede: 80 Prozent der Menschen sprechen sich dafür aus, dass wir einen faktischen Aufnahmestopp brauchen. Wie lange wollen Sie eigentlich noch eine Politik gegen die Mehrheit dieser Bürger machen? Sie befinden sich schnurstracks auf dem Weg Richtung Wählerklatsche. Da wird Ihnen die Teufelsbeschwörung von Herrn Noetzel auch nicht mehr helfen und uns als Alternative am Ende auch nicht mehr verhindern. Wir sind da! Wir werden Politik für die Bürger machen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2805. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/2805 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Gesetzliche Grundlagen schaffen – Gemeinsame Therapie und Rehabilitation von Minderjährigen und ihren Erziehungsberechtigten in der Suchtmedizin ermöglichen, Drucksache 8/2737. Antrag der Fraktion der CDU Gesetzliche Grundlagen schaffen – Gemeinsame Therapie und Rehabilitation von Minderjährigen und ihren Erziehungsberechtigten in der Suchtmedizin ermöglichen – Drucksache 8/2737 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Glawe.

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Harry Glawe CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Schätzungsweise drei Millionen Kinder leben in Deutschland in Familien, wo ein oder beide Elternteile an Suchterkrankungen leiden. Die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher sein. Studien zufolge haben vor allen Dingen diese Kinder damit einen 2,5-fach höheren Risikoanteil, später selbst einmal an Suchterkrankungen zu leiden. Es hat sich zudem gezeigt, dass bei ihnen der frühere und häufige Konsum von Drogen sowie frühe Rauscherfahrungen wahrscheinlicher sind, sagen jedenfalls die Wissenschaftler. Als Ursache dafür werden genannt einerseits genetische, aber auch psychologische Faktoren, die nicht selten mit Sucht und psychischen Erkrankungen auch verbunden sein können. Wenn man dies zur Grundlage nimmt, müssen wir feststellen, dass es im Land Mecklenburg-Vorpommern, zumindest nach unserer Kenntnis, eine Landesfachstelle gibt, die als Ansprechpartner für Eltern mit Suchterkrankungen beziehungsweise deren Kinder aus suchtbelasteten Familien, für suchtbelastete Familien zur Verfügung steht. Mangels dieses Wissens einerseits und andererseits unter diesem Erkenntnisgewinn ist es geboten, Therapieangebote allgemein, aber speziell im stationären Bereich zu schaffen, um Behandlungen von suchtkranken Eltern mit ihren suchtkranken Kindern zu ermöglichen. Das ist eine neue Qualität. Warum rufe ich das aus? Es gibt dort eine Lücke im SGB V, die stationäre Behandlungsmöglichkeiten gegenwärtig sehr erschwert, und damit geben die Krankenkassen in diesem Bereich kaum grünes Licht. Meine Damen und Herren, es geht darum, dafür zu sorgen, dass Kinder in einem behüteten Raum aufwachsen, dass Eltern, die suchtkrank sind oder auch psychische Erkrankungen haben, hier einen höheren Betreuungsbedarf und Beratungsbedarf und Behandlungsbedarf haben. Wir möchten daher, dass die Landesregierung mit diesem Antrag sich einerseits auf der Bundesebene aktiv für die Änderung des SGB V einsetzt, aber vorgeschaltet werden muss – und das ist zwingend – ein Modellprojekt, so, wie wir es ja schon in mehreren Phasen, ich erinnere nur an AGnES, wo später im SGB V VERAH ausgerufen worden ist. Und wir haben hier im Land die Expertise dazu. Wir haben die Community Medicine, wir haben gut aufgestellte Krankenhäuser und Universitäten, wir haben auch Ärzte und Psychologen und Pflegekräfte, die in diesem Bereich hohe Erfahrungen haben. Es bedarf Einzel- und Gruppengesprächen. Es bedarf einer auch erheblichen Nachsorge. Um auch immer gerade in diesem Bereich dafür zu sorgen, dass wir als Land Mecklenburg-Vorpommern eine Vorreiterrolle spielen können, dazu brauchen wir eine wissenschaftliche Expertise. Ich will die Landesminister für Bildung und auch Soziales ermuntern, mit den Krankenkassen zu verhandeln, um ein Modellprojekt, das ja die Krankenkassen dann auch bezahlen können, für mindestens drei Jahre auszurufen. In diesen drei Jahren muss eine Evaluation stattfinden, um am Ende dann auch die Argumente zu haben, nachdem man das wissenschaftlich begleitet hat, auch den Eingang ins SGB V zu schaffen. Ich will darauf hinweisen, dass Professor Hoffmann mit AGnES dafür gesorgt hat, dass wir im Bereich der Pflege dort auch einen deutlichen Vorteil erreicht haben. Ähnliches kann ich mir für diese Personengruppe vorstellen, die also darauf angewiesen ist, dass die Gesellschaft ihnen hilft, dass Kinder gut betreut werden und dass deren erkrankte Eltern natürlich auch eine Begleitung brauchen. Und beides zusammen ist wichtig, denn nur so kommen wir den Dingen näher. Nichts ist schlimmer, als wenn man keine Therapieangebote macht, keine Nachsorge betreibt und vor allen Dingen auch keine Begleitung. Ich will daran erinnern, dass legale und illegale Drogen … (Unruhe bei Nikolaus Kramer, AfD) Herr Kramer, auch für Sie gilt das. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Nikolaus Kramer, AfD: Ja, aber na klar doch, Herr Glawe! – Julian Barlen, SPD: Wissen Sie mehr?) Legale und illegale Drogen sind auf dem Vormarsch. (Nikolaus Kramer, AfD: Das stimmt. – Zuruf von Petra Federau, AfD) Ich glaube, da sind Sie auch nicht dagegen, dass wir das feststellen. (Heiterkeit bei Thomas Krüger, SPD) Alkohol und Medikamente, aber auch die Freigabe von Cannabis sind nicht die besten Herausforderungen für die Gesellschaft. Also langer Rede kurzer Sinn, ich glaube, wir sind es den Jugendlichen und den Kindern schuldig, in dieser Frage dann auch gesundheitspolitisch aktiv zu werden. Und ich hoffe, dass Sie diesen Antrag nicht wieder gleich versenken, ist ja oftmals bei Rot-Rot so. Da wird ja immer viel erzählt, aber es wird nichts gemacht. Von daher hoffe ich mal, dass da gewisse Einsicht bei Herrn Barlen mal einzieht, aber vor allen Dingen bei Herrn Koplin. (Heiterkeit bei Torsten Renz, CDU: Eigentlich wollten sie zustimmen, Harry, haben sie mir gesagt. Aber jetzt gehts ums Prinzip. – Heiterkeit bei Nikolaus Kramer, AfD) Das sind ja immer diejenigen, die die soziale Gerechtigkeit hochhalten und für Gesundheitspolitik stehen. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Da hoffe ich mal jetzt auf Ihr Wort, dass Sie zu Ihrem Wort stehen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Barbara Becker-Hornickel, FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung und in Vertretung der Sozialministerin die Wissenschafts- und Europaministerin Frau Martin.

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Bettina Martin

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete! Zunächst darf ich Sie herzlich von meiner Ministerkollegin Steffi Drese grüßen, die heute leider aus gesundheitlichen Gründen hier nicht da sein kann, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sagen Sie mal herzlichen Dank von mir!) und ich wünsche ihr von hier aus natürlich eine gute Genesung und eine schnelle Genesung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Am Anfang der Rede steht eine ehrliche Bestandsaufnahme: In Mecklenburg-Vorpommern haben wir eine auffällige Suchtproblematik in der Bevölkerung. Wir weisen die zweithöchste Rate von nachweislich schwer suchterkrankten Patientinnen und Patienten in ganz Deutschland auf. Suchterkrankungen haben dabei viele Gesichter und ihre Ursachen können ebenso zahlreich begründet wie ihre Folgen ausgeprägt sein. Bekannterweise führt ein solches Suchtverhalten häufig zu gesundheitlichen Problemen. Vor allem bei durch Alkohol bedingten Erkrankungen weist Mecklenburg-Vorpommern Werte auf, die teilweise deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen. Was für uns nüchterne Statistiken sind, beeinflusst bei Abhängigen und ihren Familien in erheblichem Maß den Alltag. Dennoch, sich selbst ein Suchtproblem einzugestehen, fällt den Betroffenen oft schwer, auch wenn das Eingeständnis ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Besserung ist. Umso wichtiger ist es, dass passende Hilfsangebote für Betroffene und ihre Angehörigen zur Verfügung stehen, die sie bei diesem Schritt und der Zeit danach unterstützen. Die CDU fordert im vorliegenden Antrag, dass sektorenübergreifend mehr Angebote sowohl für suchtkranke Eltern als auch ihre Kinder zugänglich sein sollten. Sie verweist auf notwendige Änderungen auf Bundesebene im Fünften Sozialgesetzbuch. Dieses enthält klare gesetzliche Grundlagen zur medizinischen Versorgung der Menschen hier im Land. Das gilt selbstverständlich auch bei Suchterkrankungen. Demnach können Menschen, unabhängig davon, ob sie Eltern sind oder nicht, die passende ärztliche Suchtbehandlung und Rehabilitationsleistungen in Anspruch nehmen. Darunter gibt es ebenso Optionen, bei denen Kinder ihre Eltern im Zuge der Suchtbehandlung und Rehabilitation, Kinder begleitet werden von ihren Eltern. Hier im Land sei als Beispiel die MEDIAN Klinik Schweriner See genannt. Ein weiteres bekanntes Beispiel für gemeinsame Angebote für Eltern und ihre Kinder sind die Mutter-Kind- beziehungsweise Vater-Kind-Kuren nach Paragraf 24 SGB V. Diese Einrichtungen bieten bei entsprechender medizinischer Indikation selbstverständlich auch Kuren für Familien mit Suchtgeschichte an. Ebenso greifen an dieser Stelle die gesetzlichen Grundlagen aus dem Sechsten Sozialgesetzbuch, darunter unter anderem Paragrafen 28 fortfolgende SGB VI, die eine solche Begleitung ermöglichen. Es ist also sozialgesetzlich geregelt, dass unsere jüngsten Mitbürgerinnen und Mitbürger und ihre Familien angemessen unterstützt werden. Sie fordern zudem, sehr geehrte CDU-Fraktion, dass diese Regelungen vereinfacht werden. Auch hier habe ich erfreuliche Nachrichten, denn der Bund ist dazu bereits mit Fachverbänden und Expertinnen und Experten in den Dialog getreten. Das Ziel ist es, die gesetzlichen Möglichkeiten besser auf die individuellen Suchtbiografien abzustimmen. Wichtig ist an dieser Stelle der Hinweis, auch wenn es in der Sache sinnvoll sein kann, dass Kinder ihre Angehörigen im Zuge einer Suchtbehandlung und Rehabilitation begleiten können, so ist dies nicht immer ratsam. Ob eine Begleitung für beide Seiten von Vorteil ist, sollte deshalb zunächst medizinisch geprüft werden. Ein Aspekt bei der Hilfe für Familien mit Suchtbelastungen kommt mir in Ihrem Antrag aber tatsächlich komplett zu kurz. Ich möchte ihn deshalb noch ergänzen, wenn wir heute hier schon über die passenden Angebote für Betroffene sprechen. Keinesfalls sollten wir außer Acht lassen, dass es neben der medizinischen Behandlung und Rehabilitation hervorragende Beratungs- und Selbsthilfeangebote für Suchtkranke und ihre Angehörigen in unserem Land gibt. Unter anderem die Landeskoordinierungsstelle für Suchtfragen und die Landesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfekontaktstellen bündeln zahlreiche niedrigschwellige und kostenfreie Hilfsmöglichkeiten. Auf Wunsch können die Menschen dort auch anonym bleiben. Ein noch ganz junges und, wie ich finde, vielversprechendes Modellvorhaben konnten wir darüber hinaus im vergangenen Jahr starten. Mit KipsFam, Kinder aus psychisch oder suchtbelasteten Familien, erhalten speziell Kinder, Jugendliche und ihre Eltern Hilfen bei Suchtproblematiken in der Familie. Insgesamt stehen für das durch den Europäischen Sozialfonds geförderte Projekt mehr als 5 Millionen Euro bis 2027 zur Verfügung, denn Kinder aus psychisch oder suchtbelasteten Familien leiden oft schon sehr lange unerkannt. Dabei benötigen sie dringend Hilfe und Aufmerksamkeit, weil sie in ihrer Entwicklung mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind und sie familiär oft nicht Unterstützung erfahren, die sie selbst für ein gesundes Aufwachsen benötigen. Ebenso besteht ein erhöhtes Risiko, dass sie selbst erkranken. Das ist der Ausgangspunkt von KipsFam. Wir wollen den Betroffenen mehr passgenaue Hilfen anbieten und für die Belange dieser Kinder und Jugendlichen sensibilisieren. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich zusammenfassen: Ja, wir müssen erkennen, dass Mecklenburg-Vorpommern eine vergleichsweise hohe Suchtrate verzeichnet. Und ganz richtig stellt die CDU in ihrem Antrag fest, das stellt vor allem für Kinder und Jugendliche aus belasteten Familien ein erhöhtes Risiko dar, später selbst einmal an einer Sucht zu erkranken. Genau deswegen gibt es den umfassenden sozialgesetzlichen Rahmen, der entsprechende Therapie- und Rehabilitationsmöglichkeiten bereithält. Über eine Anpassung, speziell mit Blick auf die Bedürfnisse von Eltern mit Suchterkrankungen und ihren Kindern, sind wir bundes- und landesweit im Austausch. Beratungs- und Selbsthilfeangebote sind darüber hinaus eine weitere wichtige Säule der Hilfen für von Sucht betroffene Familien. Wir sind am Thema dran, wie das Projekt KipsFam exemplarisch zeigt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr de Jesus Fernandes.

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Thomas de Jesus Fernandes AfD

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Das Thema ist ein sehr wichtiges. Es ist gut, dass wir hier mal darüber sprechen. Was mir ein bisschen zu kurz kommt, ist die Ursachenforschung. Warum ist denn das hier so? Warum sind wir wieder Spitzenreiter im Negativbereich, wenn es um Suchterkrankungen geht zum Beispiel bei uns im Land? Da fehlte jegliche Ausführung. Es muss ja irgendwie Gründe haben hier. Und meistens ist es Perspektivlosigkeit oder andere Hoffnungslosigkeit. Wie gesagt, Schuld daran sind logischerweise immer vergangene Landesregierungen und Akteure, die hier am Werk waren, weil so was kommt ja nun mal nicht von ungefähr. Ich finde den Antrag sehr gut, aber er lässt auch viele Fragezeichen offen. Wie gesagt, ich bin kein Experte, ich bin kein Psychologe und auch kein Psychiater und stecke in dem Thema eben auch nicht drin. Aber ich würde mich gerne weiter schlaumachen wollen zu diesem Thema, weil ich aus Erfahrung aus dem näheren Umfeld eben auch weiß, dass wenn es einen schwer Suchterkrankten gibt, dass der zuallererst von allem abgeschirmt und getrennt wird. Das ist das, was ich momentan kenne, zumindest in den Therapien, dass dort erst mal getrennt wird, auch Mutter/Kind, Vater/Kind, wie auch immer, oder Partner. Da das andere Therapieansätze anscheinend hat, was Sie hier gerne wollen, würde mich interessieren, ob das überhaupt möglich ist und wie das auch die Therapeuten und Psychologen et cetera sehen. Und aus diesem Grund würden wir uns natürlich freuen, wenn wir dazu ein Expertengespräch haben, damit wir uns da alle erst mal schlaumachen können, weil, weiß ich nicht, wer von Ihnen hat das Berufsbild, das das beurteilen kann hier? Ich meine, keiner. Und von daher haben wir im Sozialausschuss das Anliegen mit übernommen und haben dort das Expertengespräch zumindest eingereicht und hoffen, dass es dann dort auch stattfinden kann, um hier das zu untermauern und zu unterstützen und die beste Lösung dann eben auch zu finden. Mit, mit … Was soll ich sagen? Die Corona-Pandemie und die Lockdowns wie gesagt waren auch nicht hilfreich bei dem Thema, und jetzt dann die Augen zu verschließen oder zu sagen, wir machen schon alles und wir sind hier auf einem guten Weg oder irgendwas, bringt uns ja auch nicht weiter. Ich habe eine Kleine Anfrage gestellt an das Sozialministerium von Frau Drese, gerade zu Sucht- und Drogenproblematiken, wo die Antwort eigentlich hieß, wir haben alles im Griff. Die Zahlen sind so, wie sie sind, und wir sehen hier keinen Handlungsbedarf. Also Handlungsbedarf ist offensichtlich da, gerade um hier auch die nächste Generation zu schützen und die Kinder in den Blick zu nehmen, weil das ist eben die Zukunft unserer Gesellschaft. Also das Ansinnen ist gut, würden wir uns freuen, wenn das weiterverfolgt wird. Wir haben auch, was die Finanzierung angeht, auch den Stärkungsbereich von LAKOST – die haben Sie erwähnt, die machen ja prima Arbeit –, zum Glücksspielstaatsvertrag hier eindeutige Vorschläge macht, gerade was die Spielsüchte zum Beispiel angeht, dass die Leute, die dann eben damit sehr viel Geld verdienen, sich eben dann auch beteiligen an den Folgekosten. Das haben Sie abgelehnt auch. Also es gibt Mittel, Wege und Möglichkeiten. Es ist schön, dass wir über dieses Thema reden können. Ich wäre gerne schlauer und hoffe, Sie auch. Ich möchte gern einen Expertenrat dazu haben und denke, dass wir nach so einem Expertengespräch einen noch besseren Antrag auf den Weg bringen können, der noch zielführender ist, und vielleicht sorgt der ja sogar für Erhellung seitens des Ministeriums, dass dort eventuell noch etwas anders gemacht werden kann. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die gemeinsame Therapie und Rehabilitation von Minderjährigen und ihren Erziehungsberechtigten in der Suchtmedizin zu ermöglichen, ist aus verschiedenen Gründen ein wichtiges Thema. Zum einen geht es um eine mögliche bessere individuelle Bewältigung der Sucht des Erwachsenen, zum anderen um eine Stärkung der Familie bei einem Leben mit der Sucht, was die Suchtvermeidung bei den Kindern und einen Rückfall der betroffenen Erwachsenen einschließt. Dabei dürfen wir aber nicht nur die eine Variante erwachsener Suchtabhängiger als Erziehungsberechtigte für ein oder mehrere Kinder im Blick haben, sondern auch den umgekehrten Fall eines suchtabhängigen Kindes, das eine Familie möglicherweise überfordert, das aber in jedem Fall die Unterstützung der Familie zur Suchtbewältigung benötigt. Der aktuelle Sucht- und Drogenbericht für unser Bundesland und die Bundesrepublik Deutschland macht neben den individuellen Folgen auch den volkswirtschaftlichen Schaden deutlich. Die Ministerin Martin hat umfänglich ausgeführt, welche Rechtslage und welche Möglichkeiten im Sinne des Antrags bereits bestehen und dass eine Novellierung des SGB V vorbereitet wird, und ich kann nur hoffen, dass sich die CDU dann konstruktiv in diesen Prozess einbringt. (Harry Glawe, CDU: Da können Sie sich drauf verlassen, Herr Koplin.) Die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen kann ich nur auffordern, die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme zu schaffen, und die Krankenkassen, die Inanspruchnahme im Sinne der Patientinnen und Patienten und ihrer Familien zu finanzieren. Im Übrigen, weil LAKOST angesprochen wurde mehrfach, also ich habe erfahren, dass LAKOST im Moment ein Führungsseminar durchführt an den Helios Kliniken zum Thema Sucht. Ich finde das eine ganz tolle Sache, ist ganz wichtig, ist, denke ich mal, auch erhellend für beide Seiten. An dieser Stelle muss ich aber, weil wir ja eben gerade über Krankenhäuser, Krankenkassen et cetera gesprochen haben, erneut darauf hinweisen, dass wir um eine grundlegende Reform der Krankenversicherung nicht herumkommen. Und diese wird immer dringlicher, um die Belastungen für die Versicherten wie für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, auch für den Sozialstaat nicht noch weiter zu erhöhen. Wir brauchen eine gesetzliche Krankenversicherung für alle, in die alle einzahlen und in die alle Einkommensarten einbezogen werden. Zudem müssen sich die privaten Krankenkassen an den allgemeinen Kosten beteiligen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist in den bisherigen Redebeiträgen schon auch klargeworden, dass, wenn man „Sucht“ irgendwie im Titel drin hat, dass da ganz viele Begleitthemen sind, aber man muss jetzt auch mal auf den Kern dieses Antrages kommen. Prävention, Therapie und Rehabilitation sind ja bekanntermaßen die Säulen im Umgang mit den Risiken und auch der Manifestation von Süchten und Suchterkrankungen. Und so ist es auch zunächst richtig zu betonen, dass viele Kinder aus suchtbelasteten Familien – und ich danke Herrn Koplin, dass er darauf hingewiesen hat, dass das in beide Richtungen geht, das sind einmal die Eltern, die Süchte haben können, und die Kinder betroffen sind, aber auch umgekehrt –, also dass viele Kinder aus suchtbelasteten Familien keine Suchtprobleme entwickeln, obwohl das Risiko leicht erhöht ist. Ein erhöhtes Risiko ist aber nicht gleichbedeutend mit einer unvermeidlichen Suchterkrankung. Das Risiko der Kinder, später selbst suchtkrank zu werden, kann durch Prävention wirksam reduziert werden. Präventive Maßnahmen wie zum Beispiel eine frühe Aufklärung über Sucht, psychosoziale Unterstützung, die Förderung gesunder Lebensstilgewohnheiten, der Zugang zu unterstützenden Ressourcen und eine frühzeitige Intervention bei Anzeichen von Problemen können dazu beitragen, das Suchtrisiko zu minimieren. Ich denke, das war der Beitrag auch unserer Ministerin, die davon gesprochen hat, was es alles für Möglichkeiten gibt, aber dieser Antrag ist konkreter. Es ist sicher so, dass ein ganzheitlicher, familienzentrierter Ansatz effektiv sein kann, Suchterkrankungen, die ja nicht automatisch auf nur individuelles Verhalten zurückzuführen sind, sondern auch durch das familiäre Umfeld beeinflusst werden. Die Beteiligung der Familie kann zu einem besseren Verständnis der Dynamiken beitragen innerhalb von Suchtfamilien. Es ist wichtig zu beachten, dass jede Familie einzigartig ist und es keine Einheitslösung gibt. Einige Familien profitieren von gemeinsamen Therapieansätzen, während andere möglicherweise besser von individuellen Therapieformen oder getrennten Interventionen profitieren, denn die individuellen Umstände und die Schwere der Suchterkrankung spielen ebenfalls eine Rolle bei der Wirksamkeit der Therapie. Weitere wichtige Faktoren für den Therapieerfolg sind die Qualität der Therapieeinrichtung, die Professionalität der Therapeuten sowie die Bereitschaft der Betroffenen, sich aktiv am Therapieprozess zu beteiligen. Grundsätzlich gilt aber, dass jede wirksame Suchttherapie für Minderjährige und ihre Erziehungsberechtigten einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen sollte, der psychische, emotionale und soziale Aspekte berücksichtigt. Nichtsdestotrotz erschweren die sektoralen Grenzen und die unterschiedlichen Kostenträger bei der Refinanzierung, insbesondere der Rehabilitation, den familienzentrierten Behandlungsansatz. Und es ist ja auch schon gesagt worden, das sieht man schon allein, dass es in unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern geregelt ist, Sozialgesetzbuch V ist angesprochen worden, und wir wissen aber auch, dass es unterschiedliche Kostenträger bei der Behandlung gibt. Es ist prinzipiell so, dass Kinder eigentlich durch die Krankenkassen finanziert werden in ihren Behandlungsansätzen, Erwachsene häufig durch die Rentenversicherung, und die Rentenversicherungen, weil die den Ansatz haben, die Erwachsenen zu rehabilitieren, damit sie wieder in den Arbeitsprozess kommen, großzügigere Refinanzierungsmöglichkeiten haben. Und ich glaube, an der Stelle setzt der CDU-Antrag an, der nämlich sagt, da gibt es Hürden auf gesetzlicher Ebene und auf Refinanzierungsebene, die weggeschafft werden müssen, die beseitigt werden müssen. Und dieses Thema ist nicht erst in den Jahren jetzt oder in den vergangenen Jahren, sondern es ist ein jahrzehntelanges Problem. Ich selbst im Bundestag habe diese Diskussion erlebt und es war meistens so, dass sich die Kostenträger nicht einigen konnten. Also auch da muss etwas geschehen. Insofern ist der Antrag, stößt in eine richtige Richtung, gesetzliche Grundlagen müssen geändert werden. Und ich habe ausgeführt, dass für bestimmte Familien dieser familienzentrierte Behandlungsansatz genau das Richtige ist, und das lässt sich auch durch internationale Studien belegen. Deswegen sind die Forderungen zu sagen, wir müssen auf Bundesebene, beispielsweise auch über den Gesundheitsausschuss des Bundesrates, dort auch noch mal den Boden dafür bereiten, dass gesetzliche Änderungen und Kostenträgerabstimmungen vorangebracht werden, und wir als Fraktion finden auch, dass es richtig ist, dazu auch einen Modellversuch oder ein Modellprojekt im Lande durchzuführen. Ich weise darauf hin, auch da gibt es Möglichkeiten, wenn man das günstig organisiert mit den Krankenkassen, auch mit der Rentenversicherung zusammen und dem Innovationsfonds, der ja nach wie vor existiert, auch so ein Projekt dann gemischt zu finanzieren. Deswegen werden wir diesen Antrag der CDU unterstützen. Wir werden dem zustimmen, mit dem Ziel, nicht uns auseinanderzudividieren, sondern mit dem Ziel, etwas im Lande zu organisieren, das diesen Familien, die die Therapie brauchen, dann auch gerecht wird. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Katy Hoffmeister, CDU, Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Barbara Becker-Hornickel, FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ja, Suchtprävention muss uns alle hier in M-V bewegen. Die Ereignisse in jüngster Vergangenheit haben das ja auch noch mal verdeutlicht. Wenn wir beispielsweise an den schrecklichen Vorfall in Altentreptow letztes Jahr denken, wird dies, glaube ich, mehr als klar, auch wenn wir daran denken, dass die Familie, die Eltern sich zuerst gar nicht mit dem Gedanken befassen konnten, dass das ihre Tochter war. Das ist schon, denke ich, ja, darüber muss man nachdenken. Auch die Untersuchung der Abwässer in unseren Städten hat nahezu erschreckende Ergebnisse zutage gefördert. Ich möchte an dieser Stelle jetzt aber gar nicht weiter auf die schockierenden Beispiele von Drogenmissbrauch eingehen, sondern nur verdeutlichen, welche Bedeutung Suchtprävention für die gesellschaftspolitische Entwicklung hat, und die Bedeutung wird angesichts der genannten aktuellen Entwicklung weiter zunehmen. Auch ein Thema – darauf kommen wir hoffentlich heute noch – ist die FASD-Aufklärung und -Beratung. Das wird uns auch zu denken geben, aber dazu später mehr. Neben synthetischen Drogen bleibt der Alkoholmissbrauch und seine Folgen eine gravierende gesellschaftliche Herausforderung. Wir haben uns im Rahmen der Haushaltsberatungen an mehreren Stellen für die Suchtprävention starkgemacht. Wir haben uns sowohl für eine strukturelle Stärkung der Suchtberatungsstellen, der Selbsthilfegruppen als auch der FASD-Beratung eingesetzt. Ich betone das aus zwei Gründen. Zum einen wird unserer Partei ja gerne die sogenannte soziale Kälte vorgeworfen, … (Sandy van Baal, FDP: Unglaublich! – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Doch! Schaue ich mal nach links, habe ich selber erfahren dürfen, ein Vorwurf, den ich mit Verlaub als geradezu absurd betrachte. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) … zum anderen, weil unsere konstruktiven Ideen zur Stärkung der Sozialpolitik auf Landesebene im Bereich Suchtprävention von der Regierungskoalition schlicht und einfach abgelehnt wurden. Hier muss sich Rot-Rot vielleicht einmal die Frage gefallen lassen, ob das viel betonte soziale Gewissen nicht doch manchmal nur auf dem Papier besteht und ab und zu für parteipolitische Zwecke hervorgeholt wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Wir jedenfalls sagen, eine wirksame und zielgruppenspezifische Sozialpolitik ist zusammen mit einer konstruktiven Bildungspolitik die Grundlage für den Wohlstand unserer Gesellschaft, und zwar nicht nur den Wohlstand im monetären, sondern insbesondere auch im gesellschaftspolitischen Sinne. Wir müssen die Suchtprävention in ihrem gesamten Spektrum ernst nehmen. Der Ansatz der CDU, sich auf die Familien und innerhalb der Familien zu konzentrieren, ist ein guter, ein wichtiger. Es ist nämlich wirklich höchste Zeit. M-V gehört nämlich zu den deutschlandweiten Spitzenreitern bei Suchterkrankungen. Das ist heute schon, glaube ich, von allen vorgetragen worden. Und, meine Damen und Herren, Sie befinden sich gerade in der Suchthauptstadt der Republik. Schwerin hat mit 329 Fällen je 10.000 Einwohnern auf Kreisebene die höchste Rate an Suchterkrankungen in ganz Deutschland. Das Problem liegt direkt vor uns. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Wir brauchen nur vor die Tür zu gehen. Von daher, die Kollegen der CDU haben hier ein ganz wichtiges Thema aufgeworfen. Therapie- und Rehabilitationsleistungen in der Suchtmedizin sollen von Minderjährigen mit ihren Erziehungsberechtigten gemeinsam wahrgenommen werden können. Und nun, Ihren Vorschlag, Herr Koplin, habe ich eigentlich so verstanden, dass es hier gleich mit dabei ist. Also insofern sehen Sie es so, als wenn ich jetzt Ihren Satz wiederhole, ja, in beide Richtungen. Und ich denke, dass der Beitrag der CDU hier auf Wege hinweist, und wir sollten dem folgen, um das Problem wirklich anzupacken. Ja, wir werden dem Antrag zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Ann Christin von Allwörden, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Klingohr.

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Christine Klingohr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie in dem vorliegenden Antrag festgestellt wird, sind Kinder aus suchtbelasteten Familien oftmals in besonderem Maße gefährdet, später eine eigene Suchterkrankung zu entwickeln. Folglich bedürfen diese Kinder eines besonderen Schutzes und für sie sind besondere Präventionsangebote notwendig. Jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern soll gesund und sicher aufwachsen können, unabhängig von Herkunft und unabhängig vom Elternhaus. Die bereits 2019 formulierten Gesundheitsziele für Mecklenburg-Vorpommern halten daher unter anderem fest, dass Kinder und Jugendliche besonders vor dem Einstieg in den Drogenkonsum geschützt werden sollen. Dafür hat das Land unter anderem das Projekt KipsFam – die Ministerin hat es bereits ausgeführt – ins Leben gerufen. Ich finde, dass dieses Projekt sehr beachtlich ist, und von 2022 bis 2028 stehen dafür 5 Millionen Euro zur Verfügung, um Kindern und Jugendlichen aus psychisch belasteten oder suchtbelasteten Familien in Mecklenburg-Vorpommern Unterstützung zukommen zu lassen. Die Thematik „Kinder aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien“ steht bereits glücklicherweise länger im Fokus wissenschaftlicher, sozialer und gesundheitlicher Betrachtungen. Bei uns im Land haben wir derzeit 46 Suchtberatungsstellen, die zum Thema „Alkohol und Drogen“ aufklären und Unterstützung bieten und geeignete weiterführende Hilfen wie Therapie und Rehabilitation vermitteln. Mit Blick auf den Vorschlag, die bundesgesetzlichen Grundlagen anzupassen, um die gemeinsame Therapie von Kindern und ihren Eltern in der Suchtmedizin zu ermöglichen, ergibt sich im Moment folgender aktueller Sachstand: Ein interfraktioneller Antrag von SPD, GRÜNEN und den Unionsfraktionen, der 2017 im Bundestag verabschiedet wurde, legte einen besonderen Fokus auf psychische Erkrankungen und die dazu zählenden Suchterkrankungen und widmete sich allem voran der Problematik, dass Kinder aus suchtbelasteten Familien dem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, ebenfalls eine Suchtstörung zu entwickeln. Die daraufhin eingerichtete Arbeitsgruppe unter Beteiligung der zuständigen Bundesministerin, relevanter Fachverbände und Organisationen sowie weiterer Sachverständiger erarbeitete einen 2019 veröffentlichten Bericht, der unter anderem die bestehenden gesetzlichen Grundlagen analysiert. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass sich im SGB V beispielsweise mit den sozialpädiatrischen Zentren, das ist der Paragraf 119 SGB V, oder der stationsäquivalenten psychiatrischen Versorgung, Paragraf 39 SGB V, zahlreiche Versorgungsangebote bereits jetzt finden, die für die Entwicklung familiensystemisch sensibler Behandlungssettings infrage kämen. Diese könnten zu aufeinander abgestimmten Versorgungspfaden weiterentwickelt werden, Dr. Terpe hat es hier angesprochen, ohne dass dies derzeit unbedingt Gesetzesänderungen voraussetzte. An dieser Stelle sei auf die im Landeshaushalt auch noch einmal für dieses und das nächste Jahr eingestellten Mittel in Höhe von knapp 1 Million Euro für das neue SPZ in Greifswald hingewiesen, die wir sehr begrüßen. Durch die Bemühungen auf Bundes- und Landesebene sind, wie gezeigt, viele Aktivitäten angestoßen worden. Die Herausforderung liegt nun darin, diese Vielfalt an Bestrebungen zu koordinieren. Es geht darum, diese Themen und Aktivitäten zu bündeln, Informationen zu sammeln und diese zugänglich zu machen. Die Landeskoordination übernimmt bei uns im Land der Landesverband Sozialpsychiatrie M-V e. V. An der Seite des Landesverbandes ist seit Oktober 2020 als Partnerin die GGP-Gruppe, die Gesellschaft für Gesundheit und Pädagogik. Diese Tandemlösung stellt sicher, dass bereits in der Koordination die Perspektiven, Systeme und Logiken sowohl der Gesundheitsversorgung als auch der Kinder- und Jugendhilfe Berücksichtigung finden. Wie wir sehen, haben sich Bundestag und Bundesregierung und auch unser Land bereits eingehend mit möglichen gesetzlichen Anpassungen im Bereich der gemeinsamen Therapie von Kindern und ihren Eltern in der Suchtmedizin auseinandergesetzt und entsprechende Analysen und Empfehlungen liegen vor. Daran arbeiten wir natürlich weiter. An dieser Stelle in diesem Moment einen Arbeitsauftrag an den Bund zu richten, erscheint uns aus jetziger Perspektive daher nicht zielführend und wir werden den vorliegenden Antrag daher ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Glawe.

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Harry Glawe CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das war ja ganz spannend, jetzt zuzuhören, wie Sie das Sozialpädiatrische Zentrum in Greifswald nennen. Da geht es nämlich um seltene Krankheiten, Frau Kollegin, also, und das ist ja eine Empfehlung gewesen, die in der Enquete-Kommission begründet worden ist. Und ich würde sagen, der Kollege Eifler, der ja nun im Ruhestand ist, hat dieses Thema besonders mit Herrn Heydorn vorangetrieben. (Zuruf aus dem Plenum: So ist es. – Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Das hat jetzt aber nichts damit zu tun, Rehabilitation und stationäre Versorgung gerade für Kinder und Jugendliche und deren Eltern, die Suchterkrankungen haben, ob das nun psychischer Natur ist oder erworbener Natur ist oder auch angeborene, ja, Themen sind. Also ich will sagen, Sucht und Rehabilitation sind zwei wichtige Themen. Und gerade die Frage der Versorgung von Kindern muss im SGB V geregelt werden. Und wenn ein Bericht im Deutschen Bundestag abgegeben worden ist, dann heißt das noch gar nichts. Entscheidend ist, dass daraus Handlungsempfehlungen für die Krankenkassen entstehen. Und deswegen sage ich noch mal, es wäre richtig, wenn das Land Mecklenburg-Vorpommern sich auf den Weg macht, ein Modellprojekt zu machen, das wissenschaftlich begleitet wird. Und ich sage Ihnen auch, es gibt da auch einen sehr exzellenten Doktor, Dr. Herberhold, der ist Chef des Krankenhauses West für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Vielleicht, Frau Ministerin, fahren Sie da mal hin und gucken Sie sich das mal an, wie sozusagen die Kinder dort betreut werden. Dort findet keine Betreuung direkt mit den Eltern statt, sondern da geht es darum, dass man also gerade suchterkrankten Kindern Hilfe angedeihen lässt. Und die sind oftmals 12, 13, 15 oder 17 Jahre alt. Ich kann Ihnen nur empfehlen, fahren Sie mal hin, und dann können Sie sich da mal auch ein Bild von machen, welche Schicksale da zu erwarten sind. Und nur zu sagen, ja, wir sind im Dialog – im Dialog bin ich auch jeden Tag mit mir selbst oder mit meinen Kollegen (Heiterkeit bei Christiane Berg, CDU) oder mit Herrn … (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Herrn Terpe.) Na ja, Herrn Terpe, Herrn Dr. Terpe, so viel Zeit muss sein. Also entscheidend wird doch sein, dass man am Ende den Gesetzgeber dazu bringt, das SGB V zu öffnen und dort eine ähnliche Situation herbeizuführen, wie es Mecklenburg-Vorpommern schon mal mit AGnES geschafft hat. VERAH ist ins SGB V aufgenommen worden, nachdem man vier/fünf Jahre dann auch die Dinge begleitet hat, wissenschaftlich evaluiert hat, dann hat man nachher auch den Widerstand der Krankenhausgesellschaft, der KVen gebrochen. Und am Ende haben alle gesagt, ja, wäre ein gutes Ziel, darf nicht AGnES heißen, weil ja alle damit Agnes auf der Schwalbe verbinden aus DDR-Zeiten. Deswegen heißt es ja dann VERAH. Und da haben dann auch gerade Schwestern und diejenigen, die in Arztpraxen arbeiten, die Möglichkeit gehabt, dann über Telemedizin et cetera die Dinge voranzutreiben und auch die Begleitung von Älteren oder von Menschen, die besonderer Hilfe bedürfen, dann zu haben. Und gleichzeitig konnte man eben dann auch mit dem niedergelassenen Arzt dann auch durchaus kommunizieren über Bildschirm. Und ich meine, Frau Martin, es würde Ihnen gut zu Gesicht stehen, wenn Sie in dieser Frage dieses Modellprojekt mit dem Finanzminister mal besprechen, um da auch eine gewisse finale materielle Unterstützung zu erlangen, und gleichzeitig aber eben auch die Ersatzkassen und die federführende AOK mit ins Boot zu holen, um hier tatsächlich im Land dann zu sagen, wir machen das mal drei Jahre und dann gehen wir in die Diskussion mit dem Gesetzgeber auf Bundesebene. Dann haben wir nämlich auch die Daten, die Erfahrungen et cetera. Und im Austausch können Sie gerne mit Ihren Kollegen bleiben, da habe ich gar nichts dagegen, das ist auch völlig richtig, es ist immer ein Erkenntnisgewinn dabei, aber ich fordere Sie auf als Koalition Rot-Rot, den sozialen Gedanken, den gesundheitspolitischen Gedanken, den familiären Gedanken für das, wofür Sie ja immer stehen und das draußen markig erzählen, auch mit Taten zu untersetzen. Und von daher bin ich sehr gespannt, wie Sie sich verhalten werden. Frau Martin, noch mal eine Bitte an Sie, kümmern Sie sich darum. Und Ihr Haus ist ja groß genug, genug Beschäftigte haben Sie da, glaube ich, da kriegen Sie ein oder zwei dann beauftragt, die Dinge auch mit den Krankenkassen zu besprechen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Barbara Becker-Hornickel, FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. An dieser Stelle möchte ich auf der Besuchertribüne Gäste begrüßen. Es sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GLS Verwaltungs- und Service GmbH Schwerin. Seien Sie uns recht herzlich willkommen! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/2737. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – (Andreas Butzki, SPD: So wenig sind von der CDU da?) Vielen Dank! (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! (Andreas Butzki, SPD: Traurig, traurig! – Zuruf von Harry Glawe, CDU) Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/2737 (Andreas Butzki, SPD: Traurig, traurig!) bei Zustimmung der Fraktionen der CDU, (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Harry Glawe, CDU) FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE, SPD und Enthaltung der Fraktion der AfD abgelehnt. (Andreas Butzki, SPD: Traurig, traurig!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle habe ich Sie zu informieren, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eine Auszeit beantragt hat. Ich unterbreche die Sitzung für zehn Minuten. Wir treffen uns dann wieder hier 18:16 Uhr. Die Sitzung ist unterbrochen. Unterbrechung: 18:06 Uhr __________ Wiederbeginn: 18:18 Uhr

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Elke-Annette Schmidt

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Landtagssitzung und rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 : Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Kirchen als Schutzräume respektieren – Kirchenasyl als christlich-humanitäre Tradition achten, auf Drucksache 8/3394. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/3406 vor. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kirchen als Schutzräume respektieren – Kirchenasyl als christlich-humanitäre Tradition achten – Drucksache 8/3394 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Drucksache 8/3406 – Das Wort zur Begründung hat von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eine Abgeordnete, ein Abgeordneter, der mir hier nicht vorliegt. (Die Abgeordnete Constanze Oehlrich meldet sich.) Also Frau Oehlrich möchte den Antrag einbringen. Bitte schön!

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Kurz vor Weihnachten, am frühen Morgen des 20. Dezember 2023, wurde erstmals in unserem Bundesland das Kirchenasyl gebrochen. Aus der Schweriner Petrusgemeinde, die eine afghanische Frauenrechtlerin und ihre Familie aufgenommen hatte, unternahmen Polizeikräfte aus Mecklenburg-Vorpommern in Amtshilfe für Schleswig-Holstein einen Abschiebeversuch. (Bernd Lange, SPD: Unmöglich!) Gebrochen wurde damit ein staatliches Schutzversprechen gegenüber einer geflüchteten Familie, gegenüber einer einzelnen Kirchengemeinde und gegenüber den Kirchenasyl gewährenden Glaubensgemeinschaften als Gesamtheit. (Zuruf von Bernd Lange, SPD) Dabei war der von den Taliban politisch verfolgten und mit Lebensgefahr bedrohten Familie längst die Aufnahme in Deutschland über das Aufnahmeprogramm der Bundesregierung für Menschen aus Afghanistan zugesichert worden. Die Visaformalitäten wurden von deutscher Seite jedoch viel zu langsam bearbeitet, sodass sich die in mehrfacher Hinsicht gefährdete Familie nur noch über den Iran und mithilfe eines spanischen Visums in die EU retten konnte. Offenbar noch immer im Vertrauen auf die deutschen Zusagen lebte die geflohene Familie seit einiger Zeit in Schleswig-Holstein. Dennoch sollten die zwei ältesten Söhne der Familie nun im Rahmen des Dublin-III-Verfahrens nach Spanien abgeschoben werden. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Als Härtefall mit guter Bleibeperspektive von der Nordkirche anerkannt, erhielt die Familie in der Petrusgemeinde zu Schwerin vorübergehend Asyl. Hierzu informiert die Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche Dietlind Jochims, ich zitiere: „Bevor ein Kirchenasyl gewährt wird, lässt sich die Kirchengemeinde gut beraten und jeden konkreten Einzelfall genau prüfen. … Dabei gilt, dass mit dem Kirchenasyl Zeit für eine erneute Überprüfung gewonnen werden soll, weil die berechtigte Annahme besteht, dass es sich um einen besonderen Härtefall handelt.“ Zitatende. Als nun Polizeikräfte aus Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage eines Amtshilfeersuchens aus Schleswig-Holstein in der Wohnungstür standen, um ihre beiden ältesten Söhne abzuholen, hielt sich die schockartig traumatisierte Mutter ein Messer an die Kehle und drohte sich selbst und ihren beiden jüngsten Kindern das Leben zu nehmen. Daraufhin zogen sich die Polizeibeamt/-innen zurück. Ein späteres Glasbruchgeräusch löste dann den Einsatz des hinzugezogenen Sondereinsatzkommandos aus. Die Wohnung wurde aufgebrochen und die Mutter sowie einer ihrer Söhne, der sich offenbar an einer Glasscherbe verletzt hat, in ein Krankenhaus gebracht. Wenige Tage später zog die Kieler Ausländerbehörde ihr Amtshilfeersuchen zurück. Die Familie konnte erst mal zusammenbleiben. Ich bin davon überzeugt, diese Eskalation wäre vermeidbar gewesen. (Bernd Lange, SPD: Richtig!) Sie wäre vermeidbar gewesen, wenn alle beteiligten Behörden über die erforderlichen Informationen verfügt, diese zutreffend bewertet und danach gehandelt hätten, wenn die zuständige deutsche Auslandsvertretung nicht die bereits zugesagte Visumserteilung verschleppt hätte, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht auf einer Anwendung des Dublin-III-Verfahrens bestanden hätte, wenn die Ausländerbehörde in Kiel nicht die Abschiebungsanordnung erlassen hätte und wenn die Polizei Mecklenburg-Vorpommern nicht versucht hätte, diese Abschiebungsanordnung gemäß dem Amtshilfeersuchen aus Schleswig-Holstein zu vollziehen. Schon der Versuch der Abschiebung muss als Bruch des der Familie gewährten Kirchenasyls gelten. Doch worin genau bestehen die Besonderheiten eines Kirchenasyls? Kirchenasyl ist „eine in besonderen Härtefällen gewährte, zeitlich befristete Aufnahme von Geflüchteten in kirchliche Räume“. Dadurch soll, so die „Handreichung für die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland“, „Zeit gewonnen werden, um bei den Behörden eine rechtlich, sozial und humanitär vertretbare Lösung für die betroffenen Menschen und in der Regel eine Aufhebung der Abschiebeentscheidung zu erwirken.“ Ein solcher Härtefall liege insbesondere dann vor, wenn befürchtet werden müsse, dass im Fall der Abschiebung Leib und Leben der asylsuchenden Person oder der Personen gefährdet sei beziehungsweise eine sonstige unzumutbare Härte drohte. Wörtlich heißt es in der Handreichung, ich zitiere: „Die Fürsprache zugunsten von Ausländern und Ausländerinnen, denen eine Abschiebung droht, soll nicht das Recht außer Kraft setzen …, sondern dazu beitragen, dass im Einzelfall Gerechtigkeit zum Tragen kommt. Das Ziel des ,Kirchenasyls‘ ist immer, das Anliegen des Asylverfahrens, den Schutz bedrohter Menschen, zu gewährleisten.“ Zitatende. Die beiden großen Kirchen haben mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Verfahren vereinbart, das Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften in die Lage versetzt, Einzelfälle, in denen besondere Härten befürchtet werden, noch einmal vorzutragen. Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften, die Kirchenasyl gewähren, erstellen für den jeweiligen Einzelfall ein sogenanntes Dossier, in dem Hinweise und Anhaltspunkte für die befürchteten Härten detailliert dargelegt werden. Auf der Grundlage dieses Dossiers wird eine erneute Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge herbeigeführt. Kirchenasyle wurden zunächst eingerichtet, um Abschiebungen in bestimmte Herkunftsländer zu verhindern, vor allem, wenn Inhaftierung, Folter oder andere Menschenrechtsverletzungen zu befürchten waren, heißt es in der Handreichung zu aktuellen Fragen des Kirchenasyls der Deutschen Bischofskonferenz. Mittlerweile handele es sich bei der Mehrzahl der Kirchenasylfälle um sogenannte Dublin-Fälle, bei denen die Rücküberstellung in einen anderen europäischen Staat abgewendet werden solle. Auch hier könnten ernsthafte humanitäre Härten drohen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Zum Beispiel? – Sebastian Ehlers, CDU: Spanien.) Die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche hat für Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2020 (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) 11 Kirchenasyle mit insgesamt 32 Personen, im Jahr 2021 23 Kirchenasyle mit 73 Personen und im Jahr 2022 15 Kirchenasyle mit 36 Personen dokumentiert. Schon diese niedrigen Zahlen machen aus meiner Sicht deutlich, dass es sich bei Kirchenasylfällen um absolute Ausnahmefälle handelt. Zu den Hauptherkunftsländern von Menschen in Kirchenasyl zählten in den Jahren 2022 und 2021 Afghanistan, Syrien und der Irak. Im Jahr 2020 waren es der Iran, Afghanistan und der Irak. Bundesweit endeten in jedem dieser Jahre nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche über 90 Prozent der Kirchenasyle positiv, das heißt mindestens mit einer Duldung. Der Polizeieinsatz in der Schweriner Petrusgemeinde hat bei den Menschen im Kirchenasyl und bei den Kirchengemeinden, die Kirchenasyl gewähren, für große Verunsicherung gesorgt. Ziel des Ihnen vorliegenden Antrages ist es, Vertrauen zu schaffen, und zwar zum einen dadurch, dass die Landesregierung ihr Versprechen, die christlich-humanitäre Tradition des Kirchenasyls zu achten und den Schutzraum Kirche zu respektieren, erneuert, (Zuruf von Bernd Lange, SPD) und zum anderen dadurch, dass die Landesregierung zusagt, sicherzustellen, dass keine Abschiebungen und auch keine Abschiebeversuche mehr aus Kirchen und kirchlichen Räumen unternommen werden. Ziel dieses Antrags ist es darüber hinaus, der Landesregierung nach dem Beispiel Nordrhein-Westfalens einen Vorschlag dafür zu unterbreiten, wie eine Regelung im Erlasswege für Fälle des Kirchenasyls aussehen könnte. Aus Sicht meiner Fraktion könnte so für mehr Rechtssicherheit gesorgt werden. Eine Regelung im Erlasswege würde verdeutlichen, die Gewährung von Kirchenasyl ist nicht per se illegal, sondern lässt sich als ein besonderes Verfahren zur Vermeidung von Härten in unseren Rechtsstaat integrieren. Sehr geehrte Kolleg/-innen der demokratischen Fraktionen, das Kirchenasyl ist nicht nur eine christliche Rechtstradition, die bis in das vierte nachchristliche Jahrhundert zurückreicht. Das Kirchenasyl ist zugleich ein humanitärer Wert, der Gerechtigkeit schafft und Menschenleben rettet. Solange unser Asylsystem Härtefälle nicht ausschließen kann, solange müssen wir das Kirchenasyl unangetastet lassen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Bernd Lange, SPD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Innenminister Herr Christian Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen dieses Hohen Hauses! Ich freue mich, dass ich einen Punkt aufgreifen darf, der in der Tat öffentlich durchaus Diskussionen ausgelöst hat. Ich würde aber gerne versuchen einzuordnen, an welcher Stelle nach meiner Einschätzung dieser Landtag ernsthaft eine Erörterung führen kann und wo wir an unsere Grenzen kommen werden bei den Fragen, die wir diskutieren können, soweit es zumindest den einzelnen Sachverhalt angeht. Wir reden über einen Sachverhalt, wo die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern um Amtshilfe gebeten worden ist, und ich weiß, dass das immer ganz schwer für viele Nichtjuristinnen und -juristen zu akzeptieren ist. Aber Amtshilfe lebt von der Idee, dass zuweilen der Ort, an dem eine Behörde eine Entscheidung trifft, und der Ort, an dem eine Entscheidung durchgesetzt werden muss, auseinanderfällt. (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU: Das verstehen auch Nichtjuristen.) Und das kann durchaus entweder eine Bundesbehörde oder eine andere Landesbehörde sein, manchmal auch eine Kombination, hat aber eine Folge. Die Folge ist, und zumindest innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind wir uns da ziemlich einig, dass diejenigen, die dann diese Entscheidung vollziehen, nicht per se sagen, wer weiß, was die Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern den ganzen Tag treiben, wir nehmen uns die Akte und prüfen noch einmal alles durch und kommen vielleicht zu einem anderen klugen Ergebnis, sondern dass im Rahmen der Amtshilfe grundsätzlich der Entscheid, der Verwaltungsakt, die Entscheidung der Kolleginnen und Kollegen zugrunde gelegt wird. Wenn jemand sich also mit den Inhalten auseinandersetzen muss, muss er das jeweils in dem Bundesland tun oder in der Behörde, die diese Entscheidung getroffen hat und damit umgeht. Im Übrigen ist das eine Erwartungshaltung, die wir umgekehrt auch haben. Amtshilfe ist nichts Untypisches. Und auch hier geschieht es regelmäßig, dass wir Behörden anderer Länder, vor allen Dingen Landespolizeien anderer Länder, benötigen, kann auch die Bundespolizei sein, und auch dann erwarten wir, dass unsere Entscheidung selbstverständlich als rechtmäßig zugrunde gelegt wird und der Vollzug, die Umsetzung dann dort geschieht. Das wäre mir wichtig, soweit wir uns auf den Einzelfall kaprizieren und darauf schauen wollen, also auf all das, was in diesem Kontext eine Rolle spielt, die Frage, ist das ausländerrechtlich glücklich, ist das überzeugend, müsste man sich entweder damit im Deutschen Bundestag oder im Bundesamt auseinandersetzen. Das nämlich trifft die materiellen Entscheidungen im Asyl- und Flüchtlingswesen. Und die zweite Frage, wie gehen wir ausländerrechtlich damit um, aufenthaltsrechtliche Entscheidungen treffen hier und haben getroffen die Behörden in Schleswig-Holstein. Da wir hier niemals die materielle Akte gehabt haben, da wir keinen Einblick in die Gesamtgeschehnisse haben, traue ich mir auch kein Bild zu, ob ich das überzeugend oder nicht überzeugend finde. Noch einmal, im Wege der Amtshilfe dürfen die Kolleginnen und Kollegen erwarten, dass ich ihre Entscheidung für rechtmäßig halte. Das, was mir die Kirche im Dezember mitgeteilt hat, was ich medial gelesen habe, hat gleichwohl mich bewogen, zumindest die Kollegin, das ist dort nicht die Innenministerin, sondern die Sozial- und Integrationsministerin, anzurufen und – sie war für den Fall ebenfalls schon vorsensibilisiert – sie zu bitten, ob es nicht Sinn macht, sich die Akte zumindest einmal anzugucken, aber noch einmal, ohne jede eigene Wertung meinerseits. Ich kenne keine einzige Zeile dieser Akte. Es ist völlig vermessen, darüber zu entscheiden, zu urteilen, ob ich glaube, dass man eine andere Entscheidung hätte treffen können, ob die Entscheidung rechtmäßig ist oder nicht. Wir haben keinen Aktenzugang. Das wäre mir für die weitere Diskussion wichtig. Wir knüpfen erst da an für uns in der Betrachtung, wo ein Amtshilfeersuchen kommt. Und noch einmal, genau wie wir, die regelmäßig uns an andere Behörden richten, richten sich die Behörden auch regelmäßig an uns, und dann gibt es ein sehr klar abgestimmtes Verfahren. Man geht dann lediglich vollziehen, was bereits beschieden ist. Dies haben die Kolleginnen und Kollegen – das ist vollkommen richtig dargestellt – als Bitte in den Abendstunden des 18. Dezember erhalten, und zwar mit dem Hinweis, dass am 20. Dezember zur Mittagszeit ein Charterflieger erreicht werden soll mit zwei Betroffenen, die die Ausländerbehörde Kiel, also Schleswig-Holstein, ihrerseits für eine Rückführung im Rahmen des Dublin-III-Abkommens nach Spanien vorgesehen hatte, zwei junge Männer, beide volljährig, die sich in Schwerin aufhalten sollen. Die Kolleginnen und Kollegen haben zunächst einen Anruf erhalten, dann eine E-Mail, knappe, karge Informationen. Das ist in solchen Kontexten nichts Unübliches. Ich brauche ja bloß die Informationen, die für den Vollzug der Amtshilfe geboten sind. Die Kolleginnen und Kollegen haben sich dann zu dritt in einem zivilen Fahrzeug mit Kolleginnen und Kollegen, die in dem Bereich nicht unerfahren sind, an dem 20. Dezember in den sehr frühen Morgenstunden an die hiesige Anschrift begeben und haben dort Kontakt mit dem Pastor der Gemeinde aufgesucht, haben mit dem ein kurzes Gespräch geführt, im Übrigen mit dem gemeinsam dann auch noch einmal ganz früh ein Telefonat mit einer Vertreterin, einem Vertreter der Ausländerbehörde in Kiel geführt, weil wir wiederum Fragen des Pastors nicht beantworten konnten. Noch mal: keine Akte, keine materielle Kenntnis. Die Ausländerbehörde Kiel hat dann nähere Umstände dargelegt, hat insbesondere die offenbar bestehende Besorgnis aufgelöst, dass eine Rückführung nach Afghanistan erfolgen solle, sondern darauf hingewiesen, dass es um eine Dublin-III-Rückführung nach Spanien geht. Die Kolleginnen und Kollegen sind dann nach dem Gespräch mit dem Pastor an die Wohnungstür herangetreten, haben dort entsprechend um Einlass begehrt, und geöffnet hat die Mutter zusammen mit dem Lebenspartner, dem Stiefvater, ich kann das nicht genau einordnen, aber offenbar nicht der leibliche Vater der beiden betroffenen volljährigen Personen, die zurückgeführt werden sollen. Die Überraschung aufseiten der Kolleginnen und Kollegen war deshalb groß, weil sie lediglich zwei Personen erwartet hatten und nicht sechs. Gleichwohl war mit der Situation umzugehen. Das ist dann relativ schnell, nachdem offenbart war, was Ziel des polizeilichen Besuches ist, in eine emotionale Ausnahmesituation geraten. Die Mutter hat sich ein Küchenmesser genommen und in der Tat eine erhebliche Eigengefährdung angedroht. Die Kollegen haben dann das getan, was in der Situation richtig ist, sich aus der Wohnung zurückgezogen, eine stabile Situation geschaffen. Und dann gibt es feste polizeiliche Konzepte, wie man mit solchen sorgenvollen Situationen einer Eigengefährdung, einer drohenden Eigengefährdung umgeht. Es wurden dann insbesondere spezialisierte Kräfte hinzugezogen, sowohl eine Verhandlungsgruppe als auch Kräfte des Spezialeinsatzkommandos, falls man einen Zugriff benötigt. All das wird dann durch weitere Kräfte des Rettungsdienstes und der Polizei begleitet, um die Situation stabil zu halten. Man hat dann insbesondere relativ schnell den Kontakt gesucht. Eine Sprachmittlerin aus der Kirchengemeinde hat dankenswerterweise geholfen, weil wir ja in die Muttersprache der Mutter hineinkommen mussten. Erstens ist sehr frühzeitig mitgeteilt worden, dass die Abschiebemaßnahme für den Tag zumindest durch unsere Landespolizei nicht fortgesetzt wird. Das hatte rein praktische Erwägungen, aber insbesondere sollte es klar deeskalierende Signale senden, um die hohe Emotionalität aus der Situation rauszunehmen. Zweitens ist in dem Kontext dann aus Sicht der Polizei die Drohung erweitert worden auf die zumindest beiden minderjährigen Kinder, sodass eine Eigen- und Fremdgefährdung nicht auszuschließen war und man dann versucht hat einzuwirken, dass insbesondere das Messer niedergelegt wird. Mit der Sprachmittlerin ist es dann gelungen, mit der Verhandlungsgruppe, dass genau das geschah. Die Mutter hat aber eine Bedingung gestellt, dass für sie in Sichtweite befindliche Polizeibeamte sich weiter zurückziehen, dann wäre sie bereit, das Messer niederzulegen. Auch das haben im Übrigen zur Deeskalation die Kollegen der Landespolizei getan. Man ist also aus ihrem Sichtfeld noch weiter zurückgegangen. Das hat im Übrigen die Folge, wenn die mich nicht mehr sieht, sehe ich sie auch nicht mehr. Das macht also die Einschätzung einer Situation schwer. Es sei knapp zwei Stunden später zu deutlichen Glasbruchgeräuschen in der Wohnung gekommen. Aufgrund der vorherigen Situation, dass eine Eigen- und Fremdgefährdung angedroht war, sind die Spezialeinsatzkräfte mit der Besorgnis dann in die Wohnung eingedrungen, dass sie nicht ausschließen konnten, dass es dort jetzt zu einer eskalativen Situation kommt, haben die Mutter festgesetzt und haben insbesondere einen der Abzuschiebenden mit Verletzungen im Gesicht, mit Schnittwunden aufgefunden. Ob der Glasbruch vorsätzlich oder versehentlich war, kann ich alles nicht bewerten, spielt auch keine Rolle, die Situation ist auf jeden Fall aufgelöst worden. Der verletzte Sohn ist ins Krankenhaus verbracht worden und gleichermaßen die Mutter, die immer noch erheblich in einer psychischen Ausnahmesituation war, beide, um sie medizinischer Behandlung zuzuführen. Die Polizei und der Pastor haben die verbliebenen vier Familienmitglieder dann betreut, später auch hinzukommende Kräfte des Jugendamtes. So viel zu den Sachverhaltsmomenten, die uns an diesem 20. begleitet haben. Ich selbst bin durch einen Vertreter der Kirche aufmerksam gemacht worden, habe dann mit eigenen Kolleginnen und Kollegen Kontakt gesucht, aber insbesondere die schleswig-holsteinische Kollegin bemüht zu erreichen, was nachmittags gelang, mit der eben geschilderten Bitte, dass sie mir einen Gefallen täte, wenn sie sich die Akte anguckt, noch mal, ohne eigene Aktenkenntnis nur mit dem Bauchgefühl, das macht vielleicht Sinn, da einmal als oberste Landesbehörde, oberste Ausländerbehörde in Schleswig-Holstein draufzusehen. Wir haben dann am nächsten Tag noch mal Kontakt gehabt, der ein bisschen schwerer herzustellen war, bei dem es mir darum ging, fortgesetzte Amtshilfeersuchen aus Schleswig-Holstein jetzt erst einmal in eine Unterbrechungssituation zu bringen, um nicht weitere Eskalation zu bemühen. Auch da hat sie mir in relativ kurzer Zeit genau die Rückkopplung geben können, dass Amtshilfe zumindest derzeit uns gegenüber nicht begehrt wird. Wer jetzt die Frage an mich richtet, im Innenausschuss war das der Fall, wie ist der Sachverhalt heute, das kann ich Ihnen nicht sagen, wir haben keine Akte, wir entscheiden da nicht, wir bearbeiten da nicht. Ich kann nur sagen, derzeit gibt es keine Amtshilfeinteressenlage der Kolleginnen und Kollegen. Wichtig ist mir, SEK, Verhandlungsgruppe und andere Beteiligte sind erst hinzugezogen worden, als eine Bedrohungslage entstanden war. Das ist für uns ein komplett anderer Sachverhalt, als eine Rückführung vorzunehmen. Und auch jede andere Form einer solchen Eskalation, egal ob Sie ein minderjähriges Kind zurück zur Familie bringen würden, ob wir jemanden festnehmen wollen oder befragen wollen, in dem Moment, wo jemand diese Drohung ausspricht, ist das, was vorher war, die Situation eins, das ist eine klare Zäsur, ab dem Moment greift eine entsprechende vorgegebene konzeptionelle Situation. Und das SEK, die Verhandlungsgruppe, all die anderen Beteiligten haben mit der Bedrohungslage, mit der Sicherstellung, keine Eigen- und Fremdgefährdung geschehen zu lassen, zu tun gehabt. Wir schieben üblicherweise nicht ab mit SEK und anderen Kräften. Das tun normale Polizeikräfte, nein, „normal“ klingt auch blöd, das tun Kräfte aus den Polizeirevieren, die durchaus häufiger diese Tätigkeit wahrnehmen. Aber es hat nichts damit zu tun, dass wir eine Rückführung vornehmen wollten. Erst die Bedrohungslage, die Zäsur gibt dann den anderen Polizeikräften, die hinzugezogen worden, Grund, und nur darin liegt das auch. Die Medienberichterstattung hat das ein bisschen anders dargestellt. Das wäre mir wichtig, dass wir das klar differenzieren. Meine Damen und Herren, weil die Frage war, wie geht ihr mit Kirchenasyl um, es hat bisher keine einzige Situation gegeben, wo in diesem Land Ausländerbehörden oder die oberste Ausländerbehörde ein Kirchenasyl nicht als das begriffen haben, was es regelmäßig ist, ein Angebot für eine kurze Unterbrechung, für so etwas Ähnliches wie das Einfrieren einer Situation, weil wir wissen, dass die Kirchengemeinden sensibel mit diesem Sachverhalt umgehen, eine intensive Vorprüfung vornehmen und wir das wiederum für uns immer als Chance begreifen, dass damit in Massenverfahren – und das sind am Ende ausländerrechtliche Sachverhalte – dann eben auch mal aufmerksam gemacht wird, guckt noch mal genau hin. Das ist mir wesentlich und daran werden wir nichts ändern. Aber alle die, die von einem Bruch sprechen, müssen wissen, dass das keine rechtliche Norm ist. Brechen können Sie rechtliche Normen. Oberhalb des Staates steht in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nichts und keine andere Regelung, aber wir begreifen das als Hilfe, wir begreifen das als Tradition, die wir gemeinsam umsetzen, wir begreifen das als gemeinsame Verantwortung, und genau in der Weise nehmen wir das auch wahr. Das setzt voraus – und das ist hier im Land bisher immer der Fall gewesen, ich bin überzeugt, es wird weiterhin der Fall sein –, dass das Prozedere, was die beiden großen deutschen Landeskirchen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge besprochen haben, umgesetzt wird. Das Verfahren kennt dann das Dossier, eben angesprochen, es kennt aber auch eine Entscheidung, und die kann auch lauten, und das ist häufig der Fall, dass das Bundesamt keinen Sachverhalt als gegeben ansieht, der Kirchenasyl begründet. Und dann gehört es auch zu unserer Erwartungshaltung, dass wir dann gemeinsam die Situation des Kirchenasyls auch auflösen. Und dabei ist mir wichtig, dass bei dieser Prüfung das Amt, das Bundesamt, unterscheidet zwischen Rückführungen in die Herkunftsländer. Dann kann ich durchaus auch über den Härtefall, in das Herkunftsland zurückzuführen, und die dortige Situation nachdenken oder eine Rückführung im Rahmen des Dublin-III-Abkommens. Da wird eben nicht geprüft, ob Spanien ein schlechtes Land ist. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Beruhigend.) Spanien ist Mitglied der Europäischen Union. Wir gehen davon aus, dass Grundrechtssituationen ähnlich ausgestaltet sind, dass die rechtsstaatlichen Verfahren ähnlich ausgestaltet sind. Da geht es nur um die Frage, ob das in einem anderen Land, ein Verfahren fortführen zu müssen, ob das eine ganz spezifische, besondere Härte darstellt, die man hier diskutieren kann wegen der besonderen Familienkonstellation, will ich gar nicht in Abrede stellen. Mir ist nur wichtig, dass klar wird, es sind zwei sehr unterschiedliche Prüfintensitäten, je nachdem, ob es Dublin III ist oder eine Rückführung ins Ursprungsland. Meine Damen und Herren, wir bekennen uns also klar dazu, dass wir die Chance des Kirchenasyls wie bisher gemeinsam mit den Kirchen, den Kirchengemeinden nutzen wollen und werden, dass wir das ganz ausdrücklich als genau diese Einfriersituation begreifen, die uns hilft, sensibilisiert zu werden, da ist ein besonderer Härtefall, den ihr vielleicht noch nicht gesehen habt, den ihr euch angucken müsst, und umgekehrt. Das muss in den vorgegebenen Verfahren funktionieren. Ob das hier bis in Gänze geschehen ist, kann ich nicht beurteilen. Die Kieler Behörde zumindest sagt uns, diese Verfahren waren durchlaufen und es war an der Stelle durch das Bundesamt eine Entscheidung getroffen, dass man keinen Härtefall – noch mal, Dublin III hat ein kleineres Prüfkriterium als eine Rückführung ins Herkunftsland –, dass das nicht vorläge. All das möge man aber, wenn man es vertieft diskutieren will, bitte in Schleswig-Holstein im Landtag tun. Darauf kann ich keine Antwort geben. Keine Akte, keine Kenntnisse, ich kenne nur das rudimentäre, uns an dieser Stelle Mitgeteilte und an die Hand Gegebene. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wäre dankbar, wenn Sie auf unseren Änderungsantrag schauen mögen. Mir wäre wichtig, dass nicht der Eindruck auch gegenüber Polizeikräften entsteht, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) die überwiegend diesen Job eben nicht lieben, sondern die ihn machen, weil sie wissen, dass rechtsstaatliche Entscheidungen zuweilen auch durchgesetzt werden müssen, dass wir den Kolleginnen und Kollegen aber das klare Signal senden, dass wir um die Härte ihrer Arbeit wissen, dass wir auch für die Kollegen, die hier konkret eingesetzt waren, für deren sensible Tätigkeit an dieser Stelle durchaus auch Dank im Blick haben. Sich zurückzuziehen, das richtig einzuschätzen, ist eine wichtige Aufgabe und war nach meiner Überzeugung sehr klug gemacht. Die haben da sehr sensibel in der Situation reagiert. Und deswegen wäre mir mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wichtig, dass wir eben auch in unsere Kollegenschaft hinein ein klares Signal geben, dass wir wissen, dass sie sensible Situationen haben, dass wir wissen, dass diese Aufgabe nicht leicht ist, und dass wir wissen, dass sie mit der Chance umgehen, aber umgekehrt eben auch zuweilen schlicht rechtsstaatliche Aufgaben zu übernehmen haben, und dass wir nie einen Zweifel am Kirchenasyl in diesem Land gehegt haben, sondern wir haben im Rahmen der Verfahren es immer umgesetzt, werden es weiterhin tun. Aber Amtshilfe führt nicht zu einer materiellen Prüfung. Die werden wir auch weiterhin nicht vornehmen können. Wir kennen die Akte nicht, und dann würden wir ein großes System durcheinanderbringen. Ich danke Ihnen ganz herzlich, dass ich 4:49 Minuten länger sprechen durfte. Mir war wichtig, den Sachverhalt einmal ordentlich darzulegen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Innenminister! Der Minister hat die angemeldete Redezeit um fünf Minuten überschritten. Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen.

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Nachdem wir ja jetzt das Thema schon im Innenausschuss auch sehr umfassend einmal dargestellt bekamen, hat Herr Pegel zu Recht hier noch einmal den Sachverhalt sehr umfassend dargestellt. Meiner Fraktion ist an dieser Stelle auch noch mal sehr wichtig, dass die Landespolizei an dieser Stelle doch, denke ich, auch wirklich, wirklich sehr sensibel reagiert hat, die Situation von Anfang an gut eingeschätzt hat und im Rahmen eines – es wurde schon deutlich gesagt – Amtshilfeverfahrens versucht hat, geltendes Recht durchzusetzen. Es gibt laut Feststellung des GRÜNEN-Antrages hier eine Thematik, die man unter dem Begriff „Härtefall“ versucht zu fassen. Nach meinen Informationen, das muss jetzt auch noch mal sehr deutlich gesagt werden, lag ja explizit eben kein Härtefall vor. Das haben die Behörden in Schleswig-Holstein ja eindeutig so eingeschätzt. Und man darf daran jetzt noch mal erinnern: Wer ist noch mal in der Landesregierung in Schleswig-Holstein? Die CDU und die GRÜNEN. Und wenn man jetzt der GRÜNEN-Fraktion sympathisch gegenübertreten wollte, weil sie ja auch aus einem humanen Gedanken heraus hier ein Thema aufmacht, dann empfehlen wir Ihnen, auf jeden Fall auch die Kontakte in die dortige Ministerialverwaltung zu nutzen und zu schauen, inwieweit dort entsprechende Änderungen nötig sind oder entsprechende Änderungen der rechtlichen Klarstellung. Auch das ist ja Ihr Anliegen hier im Antrag, dass Sie fordern, rechtliche Klarstellungen vornehmen zu wollen, dann sollten Sie dies doch bitte auch in Schleswig-Holstein thematisieren, und nicht hier in einem Land, wo einfach nur Amtshilfe geleistet wurde. Zum Antrag selber ist noch einmal deutlich zu sagen: Dublin-Überstellung nach Spanien ist für mich natürlich auch kein Härtefall, weil dort meines Wissens immer noch sehr gerne sehr viele Deutsche Urlaub machen. Das soll nicht süffisant klingen, aber es ist einfach für die Einordnung – das hat Herr Pegel ja auch angesprochen – noch mal sehr wichtig, dass wir hier eben nicht die Frage beantwortet haben müssen, inwieweit es dort um Flüchtlingsschutz oder nicht geht, sondern es geht darum, geltendes Europarecht einfach umzusetzen. Zudem wollen wir auch noch mal darauf hinweisen, dass der Änderungsantrag von SPD und LINKE vor dem Hintergrund des Gesagten des Ministers hier meiner Meinung nach ein unnötiger Heilungsversuch eines schon am Thema vorbeigehenden Antrages ist. Das mag mit einer gewissen Appeasementhaltung gegenüber den GRÜNEN verbunden sein, hat aber mit echten Problemen in diesem Land wenig zu tun. Von daher darf ich an dieser Stelle das kurz machen und sagen, wir haben eine Härtefallkommission in diesem Land, die soll sich um Härtefälle kümmern. Einen Antrag der GRÜNEN, der SPD und der LINKEN braucht man in dem Fall nicht. Von daher lehnen wir beide Ansinnen ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch nie waren so viele Menschen auf der Flucht vor Krieg, Konflikten und Verfolgung. Weit mehr als 100 Millionen weltweit wurden 2023 nach Informationen des UN-Flüchtlingshilfswerkes UNHCR gezählt. Das Kirchenasyl bietet seit mehr als 40 Jahren Flüchtlingen einen zeitlich begrenzten Schutz vor einer Abschiebung mit dem Ziel, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Fälle in dieser Zeit noch einmal überprüft. Wir haben das nun schon mehrfach gehört, ich wiederhole es noch mal, dafür gibt es Vereinbarungen zwischen der Kirche und dem Land Mecklenburg-Vorpommern, zuletzt auch die Vereinbarung des damaligen Innenministers Lorenz Caffier mit den Landeskirchen aus dem Jahre 2015. Kirchenasyl kann nicht unbegrenzt und für jeden gewährt werden. Es soll der letzte Ausweg für Flüchtlinge sein, die in ihrem Herkunftsland um ihr Leben und ihre Freiheit fürchten müssen und denen die Abschiebung dorthin droht. Das ist der Sinn von Kirchenasyl. Die Kollegin Oehlrich ist Juristin und mit diesen rechtlichen Umständen mit Sicherheit auch vertraut, und sie hat durch den Bericht des Innenministers im Innenausschuss auch weitere Kenntnisse von den Umständen. Und der Innenminister hat ja auch hier gerade noch mal sehr umfassend, wie ich finde, und sehr eindringlich erklärt, für jedermann zu hören, wie dieser Einsatz gelaufen ist. Das macht das Aufrechterhalten des Antrages unredlich, wie ich finde, leider auf Kosten des ehrenwerten Zwecks, und das ist schade. Der Innenminister hat, das sagte ich ja bereits, auf Antrag der GRÜNEN im Innenausschuss zu dem Sachverhalt berichtet, der dem heutigen Antrag zugrunde liegt. Wir können davon ausgehen, also ich gehe auf jeden Fall davon aus, dass diese Ausführungen der Wahrheit entsprechen und der Sachverhalt sich wie beschrieben genauso zugetragen hat. Die Umstände werden allerdings von vielen hier anwesenden Kolleginnen und Kollegen unterschiedlich bewertet und auch nach außen getragen. Ich darf in diesem Fall an unsere gemeinsame politische Verantwortung im Umgang mit hochemotionalen Themen und mit Fragen des Umgangs mit religiösen Einrichtungen und mit der Bewertung und Beurteilung der Arbeit unserer Landespolizei erinnern. Als Christlich-Demokratische Union akzeptieren wir den besonderen Schutzraum Kirche grundsätzlich. Kirchenasyl muss aber eine Ausnahme bleiben und darf nicht dazu dienen, geltendes Recht auszuhebeln. Auch die Landespolizei achtet grundsätzlich das Kirchenasyl. Wenn aber nach rechtskräftiger Entscheidung im Asylverfahren eine Ausreisepflicht besteht und die Entscheidung der Behörden auch bestätigt ist, dann besteht für den Asylbewerber die Pflicht zur Ausreise. Und das gilt insbesondere, wenn das Asylverfahren in dem EU-Land geführt wird, das zuerst betreten wurde. Wenn mit dem Kirchenasyl eine Rückführung abgelehnter Asylbewerber nach Spanien als Ersteinreiseland verhindert werden soll, in ein Land, wo wir Urlaub machen, in dem keine Verfolgung droht, wird der Gedanke des Schutzraumes der Kirche ausgehöhlt und nicht vor Missbrauch geschützt. Schutz muss denen gewährt werden, die tatsächlich den Schutz des Lebens, der Unversehrtheit, der Freiheit brauchen. Diesen Schutz braucht man in Spanien nicht. Sehr geehrte Damen und Herren, soweit der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter Punkt II.1 auffordert, die christlich-humanitäre Tradition des Kirchenasyls zu achten und den Schutzraum Kirche zu respektieren, können wir dem uneingeschränkt zustimmen. Wenn Sie dann aber unter Ziffer 2 verlangen, sicherzustellen, dass keine Abschiebungen und auch keine Abschiebungsversuche aus Kirchen und kirchlichen Räumen vorgenommen werden, teilen wir diese Auffassung nicht, insbesondere dann nicht, wenn es sich bei der Abschiebung um ein anderes EU-Land handelt, oder, darüber haben wir noch gar nicht gesprochen, wie wäre es dann, wenn es sich um die Abschiebung von Straftätern oder Gefährdern handeln würde. Darüber haben wir, wie gesagt, noch gar nicht gesprochen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Besser nicht über die Grenze lassen.) Deshalb lehnen wir Ziffer 2 ab. Auch Ziffer 3, wonach nach dem Beispiel Nordrhein-Westfalen die Vereinbarkeit der christlich-humanitären Tradition des Kirchenasyls mit unserer Rechtsordnung im Erlasswege klargestellt werden soll und die Polizei- und Ordnungsbehörden entsprechend zu informieren sind, stimmen wir nicht zu. Wenn Sie sich den Erlass vom 9. November 2023 ansehen, stellen Sie fest, dass das Ministerium darin nur auf das gesetzlich geregelte Verfahren hinweist, das ohnehin durchzuführen ist. An dieses Verfahren haben sich die Polizei unseres Landes und die weiteren beteiligten Behörden gehalten bislang und auch in diesem Fall. Es wurde unabhängig vom Vorgehen des BAMF und der zuständigen Behörde in Schleswig-Holstein auch hier das Gespräch mit den beteiligten Ausreisepflichtigen und der Kirchengemeinde gesucht. Das Verfahren wurde kommunikativ begleitet mit dem Ziel, eine einvernehmliche Beendigung des Kirchenasyls zu erreichen, die der zuständige Kirchenvertreter vor Ort letztlich auch vollzogen hat. Kirchenasyl muss bleiben, was es seit Jahrzehnten ist und sein sollte, eine stille Übereinkunft zwischen Kirche und Staat zum zeitweiligen Schutz von Flüchtlingen für eine erneute Verfahrensprüfung bei Lebensgefahr durch eine Abschiebung in das eigene Land. Ich möchte auch gerne noch etwas zu dem Änderungsantrag von den Fraktionen SPD und DIE LINKE sagen. Erst mal ist es ja sehr fuchsig, dass Sie sich den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu eigen machen, indem Sie den eigentlich ja komplett im Inhalt verändern. Aber ich muss Ihnen sagen, ich habe mich sehr gefreut, erst einmal unter Punkt I Ziffer 7, dass auch DIE LINKE offenbar der Polizei hier in Mecklenburg-Vorpommern ein situationssensibles und verhältnismäßiges Einsatzgeschehen unterschreiben würde. Das ist ja nicht unbedingt so normal, dass Sie das tun. Deswegen möchte ich das hier noch mal ganz deutlich erwähnen. (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Und genauso sagen Sie auch und stehen dazu, dass die Beamten deeskalierend im Rahmen einer psychischen Ausnahmesituation gehandelt haben und dazu beigetragen haben, (Zurufe von Jan-Phillip Tadsen, AfD, und Sebastian Ehlers, CDU) dass eben die Situation nicht eskaliert. Also dafür meinen herzlichen Dank an die Fraktion DIE LINKE! Von der SPD habe ich das nicht anders erwartet, denn so sind wir mit der Thematik zu Zeiten der Koalition von SPD und CDU stets umgegangen. Daher hat mich das jetzt nicht gewundert, dennoch nicht weniger gefreut. Alles in allem bitte ich also bei dem Antrag BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN für die Ziffer II um ziffernweise Abstimmung, weil ich ja, wie ich gesagt hatte, dort nicht uneingeschränkt mitgehen kann. Bei Punkt I braucht das nicht zu erfolgen. – Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort die Abgeordnete Steffi Pulz-Debler.

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Steffi Pulz-Debler Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg/-innen! Mit Erlaubnis der Präsidentin möchte ich mit einem Zitat von Pastor Drewes aus der Petrusgemeinde hier in Schwerin beginnen, mit dem ich mich in der letzten Woche traf: „Ich hatte den Eindruck, niemand, der da war, wollte das, auch die Polizei nicht. ,They just doing their job‘, habe ich der Familie versucht zu erklären. Es war für alle Beteiligten eine schlimme Erfahrung. Am Ende waren wir uns alle einig, wir alle hoffen, dass sich so etwas nicht wiederholt.“ Kirchenasyl ist eine jahrhundertealte christliche Tradition, ist heute ein Instrument der Menschenrechtsarbeit, es setzt auf das Recht auf Leben in Würde und körperliche Unversehrtheit. Es ist kein Sonderrecht gegenüber dem Staat, ist transparent, gründlich überlegt und als ein Aufschub zu sehen, welcher eine Gelegenheit einer erneuten Prüfung von Einzelfällen in humanitärer Härte darstellt. Kirchenasyl eröffnet also den erneuten Dialog mit zuständigen staatlichen Stellen und ist das letzte Mittel, um drohende Menschenrechtsverletzungen abzuwenden. Genau das ist in diesem Fall geschehen. Wir müssen festhalten, das BAMF, eine Bundesbehörde, hat nach einer Prüfung entschieden, dass bei einer Rücküberstellung in einen Dublin-Staat, so, wie es hier vorgesehen war, keine Grundlage für ein Kirchenasyl vorliege. Das Ergebnis mag nicht allen gefallen. Auch ich hätte eine andere Entscheidung für wünschenswert und auch für vertretbar gehalten. Allerdings war dies die unzureichende Information, mit der die Beamten zu der Wohnung fuhren und ihnen auch der Zutritt gewährt wurde. Der Auftrag lautete nicht, das Kirchenasyl zu brechen. (Der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen bittet um das Wort für eine Anfrage.) Sie kennen meine Auffassung zu Abschiebungen und ich bleibe bei meiner deutlichen Kritik an dieser Praxis. Doch die Landesbehörden haben ein Amtshilfeersuchen umgesetzt, wozu sie laut Verfassung prinzipiell verpflichtet sind. Es hat hier keine Prüfung des Sachverhalts stattgefunden, zum einen, weil die Akten zu keinem Zeitpunkt in Mecklenburg-Vorpommern vorgelegen haben, zum anderen, weil wohl das föderale Gesamtsystem der Amtshilfe zusammenbrechen würde, wenn jedes Land erneut prüft, was in dem eigentlich verantwortlichen Land längst entschieden wurde.

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Elke-Annette Schmidt

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Ich muss Sie jetzt mal unterbrechen an dieser Stelle.

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Steffi Pulz-Debler Die Linke

Nein, danke! Der Fall vom 20.12. letzten Jahres zeigt deutlich, dass es dringend einer besseren Kommunikation mit den staatlichen Stellen, dem BAMF, braucht und dass auch die Behörden untereinander doch besser kommunizieren müssen, damit zumindest solche im Zweifelsfall zu Lebensgefährdung führenden Informationsdefizite minimiert werden. Frau Präsidentin! Kolleg/-innen Abgeordnete! Das Land Mecklenburg-Vorpommern achtet die christlich-humanitäre Tradition des Kirchenasyls und respektiert das Hausrecht der Kirche. Insofern brauchen wir die Landesregierung nicht aufzufordern, sondern werden sie in diesem Punkt natürlich weiter unterstützen. Die geplante Abschiebemaßnahme am 20.12. vergangenen Jahres in der Petrusgemeinde Schwerin zeigt beispielhaft, wie Fehlinformationen zu folgenschweren Fehlurteilen führen können. Ich habe bereits ausgeführt, die polizeilichen Maßnahmen wurden auf Amtshilfeersuchen aus Kiel durchgeführt. Der dramatische Verlauf ist nicht zuletzt die Folge von Fehlinformationen und mangelnder Sensibilität der zuständigen Ministerin und ihrer Behörden in Schleswig-Holstein. Genau dort müssen die Aufarbeitung und die Fehlersuche dann auch intensiv stattfinden. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Besonders brisant an diesem Fall ist, dass der sechsköpfigen Familie aus Afghanistan eine schriftliche Aufnahmezusage im Rahmen eines Programms für besonders gefährdete Afghan/-innen vorlag, die Familie jedoch nicht rechtzeitig ein Visum ausgestellt bekommen hat. Dieser Zustand gefährdet Leben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: In Spanien.) Das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan muss endlich mit allen Mitteln konsequent weitergeführt werden. Es ist nicht länger hinzunehmen, dass Menschen, die sich häufig gemeinsam mit staatlichen Stellen, mit Firmen oder Organisationen aus Deutschland für Frieden, für Demokratie, für Frauen- und Menschenrechte starkgemacht haben, so hängen gelassen werden und in Angst vor den Taliban irgendwie versuchen, versteckt zu leben, über Umwege fliehen oder dann hier in letzter Hoffnung im Kirchenasyl landen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Seit wann sind denn die Taliban die spanische Regierung?) Zurück zur Petrusgemeinde und der Wahrnehmung des Einsatzes vor Ort. Ich möchte nochmals Pastor Drewes zitieren: „Mein Eindruck war, dass die Einsatzkräfte der Polizei immer bemüht waren, die dramatische Entwicklung, die niemand vorausgesehen hatte und die darin ihren Ursprung hatte, dass sie, im Gegensatz zu den Informationen, die ihnen vorlagen, nicht zwei junge Männer, sondern eine sechsköpfige Familie vorfanden, zu einem guten Ende zu führen. Es gab offenbar bestimmte Regeln und Vorschriften, die einzuhalten und umzusetzen waren. Anders, als nach außen schien, habe ich aber gegenüber der Familie keine Aggressivität wahrgenommen. So sind am Ende auch nicht Rammbock und Kettensäge, sondern eine Polizeipsychologin zum Einsatz gekommen.“ Der Innenminister hat den Einsatz umfassend in seinen Ausführungen dargestellt. Das hat er bereits in der vergangenen Woche im Innenausschuss getan. Die Angaben decken sich durchaus mit der Wahrnehmung von Pastor Drewes. Ich will noch mal betonen: Ich kann den gesamten Vorgang als Teil einer ungerechten Abschiebepraxis nicht gutheißen, aber in Schwerin wurde nicht mit bewaffneten Spezialkräften das Kirchenasyl gebrochen. Das SEK wurde gerufen, um Eigen- und Fremdgefährdung abzuwenden in einer Situation, die eine Familie nachvollziehbarerweise an den Rand der Verzweiflung brachte. Darin liegt die eigentliche Dramatik des 20. Dezember. Frau Präsidentin, abschließend möchte ich mich bei allen Kirchengemeinden bedanken, die sich mit viel Engagement für Menschenrechte und ein gerechtes, ein würdevolles Leben aller Menschen einsetzen. Das ermöglicht eine Atempause und viel Hoffnung für die Menschen hinter den 455 Kirchenasylen derzeit in Deutschland. Ich möchte Ihnen versichern, dass in Mecklenburg-Vorpommern das Kirchenasyl gewahrt und als Schutzraum geachtet wird. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Es folgt jetzt die Kurzintervention von Herrn Tadsen.

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Pulz-Debler, auch wenn Sie es vielleicht nicht glauben können, aber ich bin nach wie vor an einem echten Diskurs mit Ihnen interessiert. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Ich bin nach wie vor interessiert daran, Ihre Ausführungen hier heute auch zu verstehen. Sie haben jetzt gerade davon gesprochen, dass dort eine Menschenrechtsverletzung gedroht hätte aufgrund der angeordneten Maßnahmen, aufgrund der Amtshilfe unserer Landespolizei. Und jetzt, vor dem Hintergrund des Änderungsantrages, den auch Ihre Fraktion ja hier mit eingebracht hat, frage ich Sie, wenn Sie das so bewerten, oder frage ich mich im Dialog mit Ihnen, wenn Sie das so bewerten, müssten Sie ja nicht einen Änderungsantrag stellen, der das Dublin-Recht, das geltende Dublin-Recht abschafft und sich ganz neu hier positioniert. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wie Sie eine solche Rede halten können und dann solche Änderungsanträge stellen. Das geht nicht zusammen, und ich wäre Ihnen wirklich sehr verbunden, wenn Sie versuchen, mir das zu erklären. – Vielen Dank!

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Birgit Hesse

Frau Abgeordnete, möchten Sie erwidern?

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Steffi Pulz-Debler Die Linke

Frau Präsidentin! Ich habe da was und mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich einen bekannten deutschen Musiker: „Faschisten hören niemals auf, Faschisten zu sein“ (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Michael Meister, AfD) „Man diskutiert mit ihnen nicht, hat die Geschichte gezeigt“ (Beifall Michael Noetzel, DIE LINKE – Horst Förster, AfD: Herr Noetzel klatscht da noch!) Vielen Dank, Danger Dan! Gruß geht raus, ich habe damit alles gesagt. (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Mandy Pfeifer, SPD – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Arme Rede! – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das ist Ihre Politik, die Sie da vollziehen! – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, auch das Thema ist es wert, dass man es in Ruhe beschaut und sich hier nicht immer von links nach rechts darüber ereifert, was sonst noch alles drum herum wäre, sondern wir haben hier einen Sachverhalt, der ist festgestellt worden. Ich danke dem Innenminister, dass er das heute hier auch noch mal im Plenum eingeordnet hat. Ich habe mich selbst auch in Schleswig-Holstein versucht zu erkundigen, weil mir die Sachlage anfangs auch nicht klar war, insbesondere als da noch der Aspekt dazukam, dass es sich um eine Frauenrechtlerin handelte in Afghanistan, wo auch die Frage war, kann sie unter ein Kontingent fallen. Und all diese Dinge spielten da natürlich eine Rolle, aber hier geht es ja heute eher um eine grundsätzliche Einordnung des Themas Kirchenasyl. Und, sehr geehrter Herr Minister, Sie haben es ja auch richtig eingeordnet, wir waren hier in einer Situation der Amtshilfe. Auf der anderen Seite ist Kirchenasyl beantragt worden oder gewährt worden eben in unserem Bundesland, und im Vollzug der Amtshilfe ist das natürlich ein Dilemma, weil ich muss natürlich damit umgehen und werde mit der Situation konfrontiert, dass wir sehr wohl darauf vertrauen können, dass die Schutzräume der Kirche geachtet und respektiert werden. Das hat eine Tradition, irgendwer ging hier auch darauf ein, auch zu DDR-Zeiten. Allerdings erlauben Sie mir da den Hinweis, dass durchaus das Regime es verstand, mit Spitzeln genau das zu unterwandern. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Stephan J. Reuken, AfD) Die Schutzräume der Kirche waren nicht in jedem Fall ein Schutzraum, und teilweise ist auch mit denjenigen, die dort Schutz gesucht haben, tatsächlich sehr schlimm verfahren worden. Und ich glaube, auch das gehört dazu, zur Aufarbeitung des DDR-Unrechts, aber das ist noch wieder ein anderer Aspekt. Ich denke, es ist deutlich geworden, alle Fraktionen stehen dazu, dass das Kirchenasyl, auch wenn es kein Recht ist, was niedergeschrieben ist, nur eine Vereinbarung ist, also zumindest nicht so, dass es gerichtlich einklagbar ist, aber es gibt die Möglichkeit, in einer schweren Entscheidung noch mal eine Überprüfung des Bundesamtes herbeizuführen. Auch die Härtefallkommissionen haben sich genau für Härtefälle etabliert. Es ist ja durchaus möglich, das noch mal anzugehen. Wovor ich warne, wovor ich warne, ist, dass die Diskussion in eine andere Richtung gelenkt wird, nämlich in eine Verlängerung des gesamten Prozesses, des Rechtsprozesses. Das darf eben auch nicht am Ende dabei rauskommen. Eine nochmalige Überprüfung ist ja richtig, aber es kann nicht dazu führen, dass am Ende bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag Entscheidungen hinausgezögert werden. Ich habe das auch nicht so verstanden, als wenn es ein Phänomen ist, mit dem wir es hier in Mecklenburg-Vorpommern zu tun haben. Allein von der Fallzahl ist es das nicht. Und ich glaube, was hier das Bedauerliche war in diesem Fall, ist die Situation, dass, glaube ich, die ganze Familie betroffen gewesen wäre. Sie sind alle, fielen alle unter das Dublin-III-Abkommen, und ich meine, sie hätten alle nach Spanien zurückgeführt werden müssen, weil dort das Asylverfahren läuft, weil genau, und davon können wir ausgehen, dass Spanien sich genauso in den Asylverfahren verhält wie Deutschland. Alle gemeinsam hätten zurückgeführt werden können und sollen, das lag aber nicht in unserer Hand. So, wie ich das verstanden habe, lagen darüber auch keine Erkenntnisse vor, warum es jetzt nur zwei Personen aus der Familie betroffen hat. Das möge man in Schleswig-Holstein aufarbeiten. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe etwas Mühe, dass wir heute über eine für uns doch Selbstverständlichkeit reden, dass wir das Kirchenasyl respektieren und dass wir wollen, dass die Polizei dort auch Rücksicht darauf nimmt, und natürlich auch im Zusammenwirken in dieser Situation offensichtlich ja auch vorbildlich gehandelt hat, deeskalierend gewirkt hat. Das haben wir doch alles jetzt hier ausgewertet. Was braucht es jetzt diesen Antrag, was braucht es den Änderungsantrag jetzt von SPD und LINKEN? Ich kann eins nachvollziehen, das ist tatsächlich, dass man vielleicht noch einmal eine Unterstützung aussprechen möchte, die christlich-humanitäre Tradition des Kirchenasyls zu achten und den Schutzraum der Kirche zu respektieren, dass man das noch mal als Bekenntnis des Parlaments formulieren möchte. Aber dann machen Sie es doch auch! Was braucht es denn die ganze Analyse des Fallgeschehens unter Punkt I Ziffern 6 und 7? Und auch das andere ist alles etwas, was darüber hinausgeht, was eher dazu führt, dass man das Ganze auch missverstehen kann. Für mich steckt die Aussage des Ganzen in diesem einen Satz. Diesem einen Satz würden wir gerne zustimmen. Wir werden aber nicht die Möglichkeit haben, dass wir nur diesen einen Satz zur Abstimmung stellen können, es sei denn, man kann ja auch das ziffernweise machen, aber wir würden uns an dieser Stelle enthalten, nicht, weil wir die Bedeutung des Kirchenasyls nicht sehen und nicht anerkennen, sondern weil wir meinen, dass das ganze Drumherum, was Sie hier formuliert haben, das Ganze eher infrage stellt, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) aber zumindest hinterfragungswürdig macht. Ich würde es darauf begrenzen. Lassen Sie uns wirklich diese Tradition aus der christlichhumanitären Tradition des Kirchenasyls, lassen Sie uns diese Tradition hervorheben, und lassen Sie uns da allen Beteiligten den Rücken stärken! Das würde mir genügen an der Stelle. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Würdisch.

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Thomas Würdisch SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Innenminister! Lieber Christian Pegel, vielen Dank für die nochmalige Einordnung und Darstellung der Geschehnisse und dem Verhalten unserer Polizistinnen und Polizisten zu den seitens der GRÜNEN in ihrem Antrag genutzten Ereignisse am 20. Dezember des vergangenen Jahres in der Schweriner Petrusgemeinde! Ich muss also in meinem weiteren Redebeitrag nicht weiter darauf eingehen. Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Kirchenasyl treten die Kirchengemeinden in Deutschland für den Schutz Hilfsbedürftiger ein. Seit nunmehr vier Jahrzehnten helfen sie auf diese Weise Geflüchteten in Not und geraten dabei auch immer wieder in Konflikt mit staatlichen Stellen. Seit 40 Jahren bieten evangelische und katholische Kirchen sowie jüdische Gemeinden in Deutschland Geflüchteten Asyl. Die allermeisten Menschen suchen Unterschlupf, weil sie eine Abschiebung entweder in das Heimatland oder aber in ein europäisches Land befürchten. Gemäß dem Dublin-Übereinkommen aus den 1990er-Jahren müssen Geflüchtete in dem Land einen Antrag auf Asyl stellen, das sie in der EU als erstes betreten haben. Der Minister ist darauf eingegangen. Kirchenasyl ist ein zeitlich befristeter Schutz vor dem Zugriff durch die Staatsmacht und gibt es im Prinzip schon, seit es Religionen gibt. Im antiken Griechenland fanden Schutzsuchende Zuflucht in Tempeln und in der Nähe von Götterbildern und Altären. Später entwickelte sich das kirchliche Asylrecht zu einem staatlich garantierten Recht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle ganz klar sagen, meine Fraktion und ich, wir befürworten das Kirchenasyl, so, wie es in unserem Bundesland praktiziert wird, außerordentlich. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Wir anerkennen das Ziel der Kirchengemeinden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Fälle erneut aufgreift und prüft. Das Kirchengelände genießt jedoch rechtlich keine Ausnahmestellung gegenüber dem sonstigen Hoheitsgebiet des Staates. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das ist beruhigend.) Staatliche Organe wie Polizei und Staatsanwaltschaft haben uneingeschränkten Zugriff auf Personen, die sich dort aufhalten. Die gelebte Praxis hat sich bewährt. Es sollte weiterhin an der Übereinkunft zwischen Landesregierung, Kommunen und Landkreisen in Sachen Kirchenasyl festgehalten werden. Abschließend möchte ich auch von dieser Stelle aus meine Hochachtung aussprechen vor den Menschen, die in unseren Städten und Gemeinden sich mit großer Leidenschaft für Flüchtlinge engagieren. Es ist schön zu wissen, dass Flüchtlinge und Asylbewerber einen so starken Rückhalt aus der Gesellschaft haben. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ich danke an dieser Stelle auch für den Informationsaustausch zu diesem wichtigen Thema mit den beiden Kirchenvertretern hier bei uns im Landtag. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ganz kurz auch noch zu unserem Änderungsantrag und die Hinweise oder Anmerkungen dazu: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir möchten mit den Punkten, mit den Ergänzungspunkten einfach auf die Themen aufmerksam machen, die hier angesprochen wurden. Der Minister ist darauf eingegangen und ebenso auf die unter Ziffer II neu gefassten Punkte 1 und 2. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Frau Oehlrich.

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Constanze Oehlrich GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Ziel des Antrags meiner Fraktion war sicherzustellen, dass sich das, was sich in der Schweriner Petruskirche ereignet hat kurz vor Weihnachten, nicht wiederholt. Ich bin mir nach dieser Debatte nicht sicher, ob das tatsächlich gelungen ist. Die rot-rote Koalition hat zu dem Antrag meiner Fraktion „Kirchen als Schutzräume respektieren – Kirchenasyl als christlich-humanitäre Tradition achten“ einen Änderungsantrag eingereicht. Danach sollen unter Punkt I zwei weitere Feststellungen hinzugefügt werden, und zwar erstens die Feststellung, dass Mecklenburg-Vorpommerns Behörden um die besondere Bedeutung des Kirchenasyls wissen und dieses achten, zugleich aber „auch künftig ausländerrechtliche Entscheidungen von Bundes- und von dritten Landesbehörden im Wege der Amtshilfe umzusetzen“ haben werden. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Ja, natürlich gelten die Prinzipien der Amtshilfe auch weiterhin. Beim Vollzug eines Amtshilfeersuchens gibt es aber Spielräume. Das gilt schon allein vor dem Hintergrund, dass sich jede Vollstreckungsmaßnahme am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz messen lassen muss. Der Innenminister hat dazu im Innenausschuss ausgeführt, Spielräume gebe es insbesondere dann, wenn es um menschenrechtliche Sachverhalte gehe, die jedem Staatsbediensteten einleuchten müssen. Ich muss sagen, im Fall der Schweriner Petruskirche war es doch genau das. Zweitens soll der Landtag nach dem Änderungsantrag der Koalition die Feststellung treffen, nach allen vorliegenden Informationen hätten die Polizeibeamt/-innen „situationssensibel und verhältnismäßig während des gesamten Einsatzgeschehens reagiert und … zu einer Deeskalation im Rahmen einer psychischen Ausnahmesituation beigetragen“. Dazu ist anzumerken, eine solche Aussage sollte der Landtag nur treffen, wenn er dazu eine eigene Beweiserhebung und auch eine eigene Beweiswürdigung über die Rechte und Zweckmäßigkeit des zur Debatte stehenden Polizeieinsatzes vorgenommen hat. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Ein kurzer Bericht, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Bernd Lange, SPD, und Torsten Koplin, DIE LINKE – Glocke der Präsidentin) ein kurzer Bericht des Innenministers im Innenausschuss reicht für eine solche, (Zuruf von Horst Förster, AfD) für so eine Feststellung meiner Meinung nach nicht aus. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Nach dem Änderungsantrag, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) nach dem Änderungsantrag der Koalition soll zudem der Forderungsteil des Ursprungsantrags so abgeändert werden, dass man ihn kaum noch wiedererkennt. Unter Punkt II Nummer 1 soll die Landesregierung nicht mehr dazu aufgefordert, sondern darin unterstützt werden, die christlich-humanitäre Tradition des Kirchenasyls zu achten und den Schutzraum Kirche zu respektieren. Meine Fraktion geht davon aus, dass das von der Schweriner Petrusgemeinde gewährte Kirchenasyl durch den Polizeieinsatz am 20. Dezember vergangenen Jahres gebrochen wurde. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Das ist völlig falsch.) Dem trägt die Ursprungsfassung des Antrags mit der an die Landesregierung gerichteten Aufforderung, eben die Tradition des Kirchenasyls zu achten und den Schutzraum Kirche zu respektieren, deutlich besser Rechnung. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Also da liegen Sie mal so richtig daneben.) Unter Ziffer II Nummer 2 soll die Landesregierung ferner darin unterstützt werden, das Kirchenasyl auch weiterhin als Ausdruck der besonderen Beziehung zwischen Staat und Kirche zu nutzen, um im Rahmen der Verabredungen zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Vertretern der Kirchen den besonderen Schutzraum Kirche als Chance für alle am Verfahren Beteiligten für eine nochmalige humanitäre und rechtliche Prüfung besonderer Einzelfallkonstellationen und -härten zu sichern. (Zuruf von René Domke, FDP) Ich kann es nur noch mal wiederholen, nach diesem Abschiebeversuch aus der Schweriner Petrusgemeinde ist es das Ziel des Antrags meiner Fraktion, Vertrauen zu schaffen, und zwar durch die klare Aufforderung an die Landesregierung, sicherzustellen, dass keine Abschiebungen und keine Abschiebeversuche mehr aus Kirchen und kirchlichen Räumen unternommen werden. (Zuruf von René Domke, FDP) Diesem Anliegen wird der Änderungsantrag der Koalition aus Sicht meiner Fraktion nicht gerecht. Wir können dem Antrag so nicht zustimmen. Für die Abstimmung über den geänderten Antrag werden wir eine ziffernweise Abstimmung beantragen und dabei den unverändert gebliebenen Ziffern unseres Antrags zustimmen und uns zu den geänderten Ziffern enthalten. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der AfD Herr Förster. (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Nein!) Sie möchten jetzt doch nicht mehr? (Zuruf von Horst Förster, AfD) Vielen Dank! (Zurufe von Thore Stein, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Frau Oehlrich, würden Sie mir bitte noch einmal kurz helfen, bezogen auf das, was Sie jetzt abstimmen möchten, weil nach meinem Kenntnisstand ist, wenn wir den Änderungsantrag, wenn dem zugestimmt wird, dann entsprechend eine ziffernweise Abstimmung nicht mehr möglich. Aber vielleicht können Sie das noch mal klarstellen, weil Sie jetzt noch mal eine ziffernweise Abstimmung beantragt haben. (Zuruf aus dem Plenum: Ja, was denn jetzt?) Die Präsidentin muss das nicht klarstellen, sondern ich habe hier gerade einen Antrag bekommen und frage die Antragstellerin noch einmal, wie es gemeint ist, damit wir auch richtig abstimmen lassen. Aber vielleicht können wir einmal kurz zwei Minuten unterbrechen, (Zuruf aus dem Plenum: Ja, können wir.) wir klären das noch mal eben. (Die Abgeordnete Constanze Oehlrich wendet sich an das Präsidium. – Unruhe im Präsidium) Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist eine Auszeit von fünf Minuten beantragt. Unterbrechung: 19:21 Uhr __________ Wiederbeginn: 19:27 Uhr

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Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, können wir mit der Sitzung fortfahren? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) Dann eröffne ich die unterbrochene Sitzung. Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Im Rahmen der Debatte ist seitens der Fraktion der CDU beantragt worden, die Ziffer I sowie die Ziffer II Nummern 1 bis 3 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN einzeln abzustimmen, falls der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3406 nicht angenommen wird. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das zunächst so beschlossen. Ich lasse zunächst jetzt über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/3406 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/3406 bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD und CDU sowie einem Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gegenstimmen durch die Fraktionen der FDP und AfD sowie BÜNDNIS…, (Zuruf aus dem Plenum: Nein, Enthaltung!) Entschuldigung, Enthaltung durch die Fraktionen der FDP und AfD sowie teilweise Gegenstimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen. Mit der Annahme des Änderungsantrages auf Drucksache 8/3406 entfällt die seitens der Fraktion der CDU beantragte ziffernweise Abstimmung des Antrages. Ich lasse daher über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3394 mit den soeben beschlossenen Änderungen abstimmen. Seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist eine ziffernweise Abstimmung des geänderten Antrages beantragt worden. Ich rufe also jetzt auf die Ziffer I Nummern 1 bis 5 des geänderten Antrages. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit sind die Ziffern I Nummern 1 bis 5 des geänderten Antrages bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, GRÜNE, CDU und Gegenstimmen durch die Fraktionen der FDP und AfD angenommen. Wer der Ziffer I Nummern 6 und 7 des geänderten Antrages zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe bitte! – Und die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Ziffer I Nummern 6 und 7 des geänderten Antrages bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE und SPD sowie durch Zustimmung durch einen Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktion der CDU, Gegenstimmen durch die Fraktionen der FDP und AfD und Enthaltung teilweise der Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen. Wer der Ziffer II Nummern 1 und 2 des geänderten Antrages zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Die Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Ziffer II Nummern 1 und 2 des geänderten Antrages bei Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD sowie einem Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP, Gegenstimmen durch die Fraktion der AfD und Enthaltung teilweise der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt. Damit ist der geänderte Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/3394 mit den soeben beschlossenen Änderungen angenommen. Vielen Dank, wir haben es geschafft! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Aussprache auf Antrag der Fraktion der FDP gemäß Paragraf 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Gefährdung ungeborenen Lebens –Tut die Landesregierung genug gegen FASD?“. Aussprache auf Antrag der Fraktion der FDP gemäß § 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema Gefährdung ungeborenen Lebens – Tut die Landesregierung genug gegen FASD? Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der FDP Frau Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Heute sprechen wir über FASD. FASD steht für Fetale Alkoholspektrumstörung – klingt vielleicht jetzt nicht so wirklich dramatisch, aber diese Störung ist es in höchstem Maße. FASD ist die häufigste angeborene, nicht genetisch bedingte Behinderung in Deutschland. Sie wird durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft ab der ersten, ab der ersten Schwangerschaftswoche bis zur Geburt ausgelöst und kann zu erheblichen Auswirkungen auf die Gesundheit des ungeborenen Kindes, aber dann auch des geborenen Kindes führen. Wir sprechen hier heute nicht – und das möchte ich noch einmal betonen –, wir sprechen an dieser Stelle nicht über süchtige Schwangere oder schweren Alkoholmissbrauch, nein, es geht um das Schlückchen Sekt, das geliebte Glas Wein am Abend, wir sprechen über Frauen aller Gesellschaftsschichten, die aus Unkenntnis völlig ungewollt ihre Kinder schädigen. Es kann der eine Schluck sein, der eine Schluck! Informationen und Broschüren gibt es, Aufklärung der BZgA zum Umgang mit geschädigten Kindern und den unterschiedlichen Symptomen sind vorhanden. Es umfasst beispielsweise kognitive Störungen, Sprachstörungen, fehlende emotionale Kontrolle, Hyperaktivität und so weiter. Ich will hier keinen Vortrag über all diese Symptome halten. Die können Sie sehr leicht im Internet abrufen, aber ich möchte trotzdem einige noch mal hervorheben. Es kann auch zu körperlichen Merkmalen kommen, im Gesicht zum Beispiel. Es ist ein Erscheinungsbild definiert – erfahrene Hebammen können beim ersten Blick schon sehen, dass da eventuell oder mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit eine FASD-Störung vorliegt. Es führt bei diesen Menschen dann auch zu Leichtgläubigkeit, fehlendem Gedächtnis, Bereitschaft zum Lügen. All dies finden Sie im Internet. Aber dazu muss es nicht kommen, rechtzeitige umfassende Beratung kann helfen. In Deutschland sind circa 1,6 Millionen betroffen. Ich denke, die Dunkelziffer ist noch höher. Trotzdem ist FASD noch vergleichsweise unbekannt, auch Beratungs- und Unterstützungsangebote sind wenig bekannt. In Rostock gibt es seit Kurzem eine Beratungsstelle bei der Stadtmission, finanziert durch die „Aktion Mensch“, bislang die einzige in Mecklenburg-Vorpommern. FASD ist bislang unterrepräsentiert in der öffentlichen Wahrnehmung. Ich wiederhole noch mal, sie ist die am häufigsten nicht vererbbare Behinderung. Aufklärung kann und muss helfen. Wir reden häufig und völlig zu Recht über Suchtprävention. Auch Süchte können ihre Quelle infolge von FASD haben. Wir hatten das Thema „Beratung Süchte“ vor nicht allzu langer Zeit. Unsere Forderung ist, die Gefahr von FASD muss durch die Landesregierung viel stärker kommuniziert werden. Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen sind erforderlich. Krankenkassen, Gesundheitsämter, Schulen und Ärzte müssen hier noch viel besser kooperieren. FASD ist vermeidbar! Gehen Sie mal durch einen Supermarkt! Beim Gang durch die, durch die Supermärkte entlang der Weinabteilung finden sich, wenn auch klein, Warnschilder für Schwangere auf italienischen und französischen Weinen – nicht ohne Grund –, nicht aber auf deutschen Weinen, von anderen Spirituosen ganz zu schweigen. Wir Liberalen wollen die freie Entfaltung aller Menschen, gleiche Chancen für alle. Jede soziale Benachteiligung ist daher auch ein gesamtgesellschaftlicher Rückschritt. Wir Freie Demokraten verstehen das Zusammenspiel aus gesellschafts-, sozial-, gesundheits- und volkswirtschaftlichen Aspekten. Alles muss zusammen betrachtet werden. Und gehen wir zurück, und wir sagen, die Aufklärung muss bereits in der Schule ansetzen. Gerade M-V hat nämlich nicht nur grundsätzlich ein Problem mit übermäßigem Alkohol- und Drogenverbrauch, wir sind bei der Alkoholabhängigkeit bundesweit trauriger Spitzenreiter, insbesondere auch bei Jugendlichen und Kindern. Auch darauf will ich hinaus. Gerade bei Teenagermüttern und jungen Frauen, die in sozial schwachen Umgebungen leben, ist mehr, viel mehr Aufklärung nötig. Im Vorfeld dieser Thematik hatte ich Gespräche mit Mitarbeiterinnen der Schwangerenberatung und der Beratungsstelle FASD in Rostock. Sie alle sehen die Gefahr der Verharmlosung des Alkohols in ihrer täglichen Arbeit. Das besondere Problem bei FASD, zum Teil geben selbst Ärzte falsche Hinweise: Ein kleiner Schluck, ein kleiner Schluck Sekt kann doch nicht schaden, da brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen. In einer Umfrage der OZ vor einigen Wochen sind genau diese Fragen aufgetaucht: Schadet das kleine Schlückchen Wein? Schadet der kleine Schluck Sekt, mein geliebtes Glas Wein am Abend? Ja, es schadet! Und es hat mich schockiert, doch, ja, es kann das kleine Schlückchen sein, ich muss es nur wissen. Wir müssen es schaffen, das Bewusstsein in der Gesellschaft zu stärken, dass Alkohol in der Schwangerschaft ein absolutes No-Go ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und FDP) Kein noch so kleines Schlückchen! Nur so können wir es schaffen, dass die Zahl der vollkommen unnötigen FASD-Fälle sinkt. Nur wenn die Gefahren bekannt sind, kann man seine eigenen Entscheidungen treffen. Daher haben wir diese Aussprache ins Leben gerufen. Bewusstmachen, Aufklären, Handeln – das muss die Devise sein! Erlauben Sie mir an dieser Stelle, meinen persönlichen Dank auszusprechen an die FASD-Beratungsstelle in Rostock. Ich habe dort sehr viel gelernt, lernen müssen, und hoffe, dass ich hier das an der richtigen Stelle anbringen und vortragen kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ich freue mich auf eine spannende Diskussion. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt die Wissenschafts- und Europaministerin Bettina Martin in Vertretung für die Sozialministerin.

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Bettina Martin

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst möchte ich mich bedanken dafür, dass dieses Thema heute Thema ist hier im Hohen Hause, und ergreife sehr gerne im Namen der Ministerin Frau Drese hier das Wort zum Thema der Aussprache. Darin fragt die FDP-Fraktion: Tut die Landesregierung genug gegen den Alkoholkonsum von Frauen während der Schwangerschaft und damit gegen mögliche Schädigungen des Kindes? Die pauschale Antwort ist dieselbe Antwort, die ich Ihnen auf alle Fälle, auf alle Fragen zur Prävention geben kann: Es kann nie genug getan werden. Tatsache ist, dass Schätzungen zufolge in Deutschland jedes Jahr circa 10.000 Kinder mit irreversiblen alkoholbedingten Schädigungen geboren werden. Meine Damen und Herren, das sind jedes Jahr 10.000 Kinder zu viel. Der Fachbegriff für gesundheitliche Schädigungen dieser Art lautet Fetale Alkoholspektrumstörungen, kurz FASD. FASD gilt in Deutschland sogar als die häufigste aller angeborenen Erkrankungen. Das haben wir gerade schon gehört. Für Mecklenburg-Vorpommern wissen wir, dass im Jahr 2022 22 schwangere Frauen aufgrund einer Alkoholproblematik eine Suchtberatungsstelle aufgesucht haben. Insgesamt rund 25 dieser Sucht- und Drogenberatungsstellen gibt es in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Das Land fördert sie mit 2,2 Millionen Euro. In den Beratungsstellen erhalten die Betroffenen die Hilfe, die sie brauchen und bereit sind, auch anzunehmen. Insbesondere für Schwangere sind die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen eine weitere äußerst wichtige Anlaufstelle. Die 42 Beratungsstellen stehen flächendeckend in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt zur Verfügung. Die Mitarbeitenden beraten und unterstützen die Frauen und Familien in allen Lebenslagen, selbstverständlich auch dann, wenn eine Suchtproblematik vorliegt. Eine Weiterleitung an eine entsprechende medizinische Einrichtung kann dann direkt aus den Beratungsstellen erfolgen. Auch nach der Geburt gibt es für Familien in schwierigen Lebenslagen die Möglichkeit, im Rahmen des Landesprogramms „Frühe Hilfe“ durch geschulte Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen zum Ende des ersten Lebensjahres ihres Kindes kostenlos beraten und begleitet zu werden. Die Familienhebammen werden in speziellen Vorträgen zum Thema „Alkohol und Schwangerschaft und FASD“ geschult. Sehr geehrte Abgeordnete, es ist wichtig, dass den betroffenen Frauen und ihren Kindern geholfen wird, doch entsteht ein problematischer Umgang mit Alkohol in der Regel nicht erst, wenn eine Schwangerschaft diagnostiziert wurde, sondern bereits lange zuvor. Eben darum ist wirksame Prävention so wichtig, und am wichtigsten ist es, dass sie bereits bei jungen Menschen ansetzt. Die durch das Land geförderte Landeskoordinierungsstelle LAKOST für Suchthemen, die heute auch schon Thema war, bietet deshalb für Schülerinnen und Schüler unter anderem die App „Volle Pulle Leben – auch ohne Alkohol“ bereits an. Auch Alkohol in der Schwangerschaft gehört zu den Themen. Das Thema ist ebenso Bestandteil der Seminare „Still und vergessen? – Kinder in suchtbelasteten Familien“, die mehrmals jährlich online und in Präsenz angeboten werden. Ein integraler Bestandteil ist das Thema darüber hinaus im Fortbildungsprogramm „Starke Kinder brauchen starke ErzieherINNEN“ für Schüler und Schülerinnen der Beruflichen Schule für Sozialwesen zur Suchtprävention. Zudem sind bei den Landkreisen und kreisfreien Städten Koordinatoren beziehungsweise Koordinatorinnen für regionale Suchtprävention tätig, die Konzepte für regionale Suchtprävention erstellen und Maßnahmen zur Umsetzung durchführen und koordinieren. Allein im Jahr 2022 wurden landesweit fast 100 Veranstaltungen zum Thema Alkohol durchgeführt. In Rostock gibt es seit dem vergangenen Jahr eine eigene Beratungsstelle für FASD. Auch die Gesundheitsämter wurden durch das Gesundheitsministerium als Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, wurden für das Thema FASD sensibilisiert. Es gibt viele weitere Initiativen, sie alle zu nennen, würde den Rahmen sprengen. Ich lade Sie im Namen von Ministerin Drese ganz herzlich ein, bei diesem sowie bei allen anderen Präventionsvorhaben uns zu unterstützen und bei dieser wichtigen Arbeit auch weiter im Gespräch zu bleiben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Frau Federau.

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Petra Federau AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Erst einmal auch an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für dieses Thema, welches heute zur Aussprache kommt, weil es ist ein enorm wichtiges Thema! Und als wir vor einiger Zeit hier im Sozialausschuss die Selbsthilfegruppen hier hatten, da wurde es ja einmal kurz thematisiert, und das war so etwas, was einen sehr gleich berührt hatte, zumal eben auch in der Ansprache klar war, hier in Mecklenburg-Vorpommern passierte dieses eben nur aus wirklicher Eigeninitiative heraus. Und es fehlt noch viel Unterstützung, gerade auch in Form von Forschungsarbeiten. Und es hat mich sehr berührt, weil ich tatsächlich auch aus eigener, ja, aus eigenem Erleben heraus … Damals, bei mir in direkter Nachbarschaft wohnte eine Familie, die hatten einen Sohn adoptiert. Als ich damals dort eingezogen bin, ich hatte gedacht, der wäre im gleichen Alter wie meine damals dreijährige Tochter, er war aber tatsächlich schon drei Jahre älter, war also wirklich klein, er hatte noch dieses Babyface und körperlich eben, wie gesagt, wie ein dreijähriges Kind im Ganzen – waren tolle Spielgefährten dann nachher zusammen und eben, wie gesagt, liebevolle Adoptiveltern. Dieses, sich jetzt im Nachgang damit mehr zu noch beschäftigen, wenn man eben mitbekommt, jedes hundertste Kind ist davon betroffen und es wäre zu 100 Prozent vermeidbar gewesen, dass diese Kinder wirklich geschädigt werden, wenn die Aufklärung dagewesen wäre. Denn wirklich viele von uns – und das hat eben Frau Becker-Hornickel auch sehr, sehr intensiv angesprochen –, es sind eben nicht die, unbedingt die Alkoholsüchtigen, die es betrifft, sondern es sind die ganz normalen Frauen, die Mädchen, die vielleicht vorher wirklich gar nicht wissen, dass tatsächlich der kleinste Schluck schon diese Folgen haben kann. Und was mich auch eben hellhörig gemacht hatte, damals, in der kurzen Ansprache, die dort gehalten wurde, dass eben die Forschung auch jetzt soweit schon belegen konnte, dass selbst die Männer – also nicht nur die Frauen – dann die Schuldigen sind, die es dann oftmals so ein bisschen auf sich ja auch genommen haben: Ich habe Schuld, weil ich getrunken habe. Es kann tatsächlich auch der Erzeuger sein, wenn er zu dem, in diesem Moment, zum Zeitpunkt eben alkoholisiert war oder davor stark immer getrunken hat. Und diese Dinge müssen eben bekannt sein, gerade in der Familienplanung, dass, wenn man sich bewusst ist, ich möchte eine Familie gründen, dieses wirklich Zero Alkohol, also kein Alkohol. Und wenn dieses von Anfang an – und da wäre jetzt meine Bitte auch in Richtung Frau Oldenburg, dass dieses in die Bildungspläne mit aufgenommen wird, dass es direkt dort, wo die jungen Menschen, die in den meisten Fällen irgendwann nachher Familien gründen wollen, dass es dort wirklich intensiv und nachhaltig angesprochen wird. Weil dann, wenn man nachher irgendwann wirklich dann in dem Begriff ist, jetzt möchte ich Kinder haben, man sich mit Sicherheit auch daran erinnert, was man in der Schule gelernt hat. Und deswegen würde ich es sehr unterstützen, Frau Martin, auch wenn, wenn es eben – es wird sicherlich viel getan, aber das hier in Mecklenburg-Vorpommern ist eben sehr aus kleinen Initiativen heraus –, wenn dieses eben verstärkt auch in die Richtung Forschung geht, dass wir da weitergucken, woran liegt es, und dass diese vermeidbaren, ja, Probleme, die eben für die Kinder auftreten, dass die in Zukunft vermieden werden können. Und da würde ich mich freuen. Deswegen, ich freue mich wirklich über dieses Thema, was Sie aufgegriffen haben, und lassen Sie uns was Tolles draus machen! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hier ist jetzt mehrfach Dank geäußert worden an die FDP-Fraktion und Frau Becker-Hornickel, und dem möchte ich mich unbedingt anschließen. Es ist gut, dass Sie das Thema aufgerufen haben, und es war auch lehrreich, sich damit zu befassen, wenngleich, mit einem Augenzwinkern will ich schon sagen, dass ich es ein bisschen problematisch finde, wenn die Themensetzung in der Aussprache mit einer geschlossenen Frage verbunden ist. Aber sei es drum, wichtig ist, dass wir uns mit dem Thema auseinandersetzen und entsprechend der Erkenntnisse, die wir daraus ziehen, etwas daraus machen. Ungeborenes Leben ist auf vielfältigste Art und Weise gefährdet, und es ist unsere Pflicht als Eltern wie auch als Gesellschaft, diese Gefährdung so gering wie möglich zu halten. Eine schwerwiegende Gefahr für das ungeborene Leben besteht im Konsum von Alkohol durch die schwangere Frau. Dabei reichen schon geringe Mengen, um die Entwicklung des Embryos nachhaltig zu schädigen. Zu den weiteren Folgen haben meine Vorrednerinnen und Vorredner ausgeführt. Das Tragische an dieser Erkrankung ist, dass sie vollständig vermeidbar wäre. Uns allen, zumindest aber den Mitgliedern des Sozialausschusses, ist die umfangreiche Stellungnahme der FASD-Beratungsstelle der Diakonie Rostocker Stadtmission e. V. für Rostock und Mecklenburg-Vorpommern bekannt, die diese im Rahmen der Beratung zum Doppelhaushalt abgegeben hat. Auch darauf ist ja Bezug genommen worden. Daraus wissen wir, dass die Thematik für alle Bundesländer relatives Neuland ist, die Diagnostik noch nicht ausreichend gesichert ist und die Beratung vorrangig über Stiftungsförderungen und, wie gesagt, hier schon die „Aktion Mensch“ finanziert wird, so auch in unserem Land. Niemand – und da bin ich ganz froh drüber – hat diese Tatsache und diese Feststellung irgendwie mit Häme quittiert. Und wir seitens einer Koalitionsfraktion, wir als LINKE, brechen da uns auch keinen Zacken aus der Krone, wenn die Frage, die geschlossene, unsererseits auch mit Nein beantwortet wird. Nein, wir tun nicht genug auf diesem Gebiet! Das ist, das ist ganz klar. Und wir müssen da auch mehr leisten, und wir müssen vor allen Dingen diejenigen, die auf dem Gebiet tätig sind, noch stärker unterstützen, denn die geben sich mit den Möglichkeiten und Ressourcen, die sie haben, alle erdenkliche Mühe. Nach unserem Verständnis stehen wir also am Anfang einer Entwicklung, einem schon länger bekannten Problem wirksam zu begegnen. Der FASD-Beratungsstelle kommt dabei eine wichtige Aufgabe zu, die darin besteht, Familien zu beraten, sie über ihre Rechte aufzuklären und ihnen zu ihrem Recht auf Unterstützung zu verhelfen. Mindestens genauso wichtig ist es aber, Frauen und Männer über die Folgen von Alkoholgenuss während der Schwangerschaft aufzuklären. Und offensichtlich nicht nur diese, denn Gespräche haben uns gezeigt, dass es durchaus auch Frauenärzte betrifft, die diesbezüglich sensibilisiert werden sollten. Alkoholgenuss während der Schwangerschaft ist kein Verhalten, das auf bestimmte soziale Schichten beschränkt ist. Es ist auch eine Zunahme – ist auch ein interessantes Phänomen im Übrigen –, es ist auch eine Zunahme in sogenannten wohlhabenden Kreisen zu verzeichnen, was den Alkoholgenuss betrifft. Und es ist mitnichten so – und das war für mich eine Lernkurve –, also festzustellen, dass es hier nicht um Sucht geht und um Süchtige, sondern um Alkoholgenuss. Aufklärung lautet also das oberste Gebot und muss von allen Fachkräften realisiert werden, die insbesondere mit jungen Menschen zu tun haben, angefangen in der Schule und in den Jugendklubs bis hin zu Hebammen und Frauenärztinnen/Frauenärzten, Familien-, Ehe- und Lebensberatungsstellen. Die Diagnostik ist unserer Kenntnis nach in unserem Bundesland an der Unimedizin Rostock möglich. Diese ist aber nach unserer Kenntnis ebenso, genauso überlastet wie die FASD-Beratungsstelle selbst. Die Beratungsstelle soll zudem als Schnittstelle dienen und die betroffenen Personen mit Ämtern, verschiedenen Dienstleistern, Therapeutinnen und Therapeuten, aber auch Schulen und anderen relevanten Institutionen vernetzen. Ebenso wie beim Thema Suchtberatung appelliere ich an die zuständigen Stellen, die notwendigen Hilfen für die Familien zu gewähren. Und ebenso wie beim Thema „Suchtberatung und Suchttherapie“ wird die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform der Krankenversicherung auch an diesem Thema deutlich. Gleichwohl werden wir die Entwicklung beobachten und uns weiter mit der FASD-Beratungsstelle und der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen über Handlungserfordernisse und Lösungsmöglichkeiten austauschen. Ein solcher Austausch bringt in jedem Fall Erkenntnisgewinn. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Glawe.

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Harry Glawe CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es noch mal hervorheben, die FDP-Fraktion hat dieses Thema ja schon in den Haushaltsberatungen angesprochen. Und ich finde, dieses Thema ist es immer wieder wert, darüber zu sprechen, dass wir bei FASD ja ein besonderes Problem haben, dass gerade Schwangere in der Schwangerschaft keinen Alkohol trinken sollten. Warum sage ich das? Umfragen haben ergeben, dass 30 Prozent aller Schwangeren nicht glauben, dass Alkohol im schlimmsten Fall zu schweren Behinderungen beim Kind führen kann. Das heißt, die Prävention ist das Entscheidende, das Mitnehmen, immer wieder darüber sprechen. Und wichtig ist, dass wir in dieser Frage eben, auch wenn wir jetzt Stiftungsmittel haben – die sind maximal drei Jahre da, Herr Koplin, und das heißt, wir brauchen eine Verstetigung der Finanzierung. Und diese Verstetigung der Finanzierung hatte dankenswerterweise die FDP aufgegriffen. Alle Experten haben im Ausschuss erklärt, dass diese Beratungsstelle äußerst wichtig ist und dass man das eben auch besonders in der Öffentlichkeit machen muss. Und das müssen auch Leute sein, die davon echt was verstehen. Und leider hat die „Fortschrittskoalition“, oder wie sie sich nennt, (Zuruf von Heiko Miraß, SPD) da keinen Fortschritt erkannt. Ich muss nur sagen, oder ich will darum werben, dass Sie daran denken, dass jährlich etwa 130 bis 200 Neugeborene mit diesen Schäden auf die Welt kommen. Und sie sind nicht genetisch bedingt, sondern sie sind durch Fehlverhalten in der Schwangerschaft zu erklären. Darauf will ich noch mal hinweisen, denn alles, was wir jetzt immer wieder besprechen, ist am Ende, wie kommen wir zu Aufklärungs- und Beratungsangeboten, die auch in der Qualität den Ansprüchen genügen. Und eins muss man vielleicht zu der Umfrage auch noch mal sagen: Die AOK hat festgestellt, dass Frauen in Deutschland, also jede fünfte Frau glaubt nicht, dass Alkohol schädigend auf den Fötus wirkt. Und ich finde, da muss angesetzt werden, da muss viel mehr Aufklärung ran. Und während der Schwangerschaft kann es grundsätzlich nur darum gehen, tatsächlich abstinent zu bleiben, denn am Ende schadet es ja dem geborenen Kind. Und es ist dann auch festzustellen, dass man darüber nicht ein Leben lang froh sein kann, wenn man am Ende auch vielleicht dann sagt, hätte ich es bloß nicht gemacht, hätte ich bloß keinen Alkohol getrunken, dann hätte ich ein gesundes Kind. Und ich glaube, in dieser Problematik sind wir uns doch alle einig. Aber ich finde, die Landesregierung kann da mehr tun, und an 25.000 Euro sollte es ja wohl nicht scheitern. Bei über 11 Milliarden Haushalt finde ich, das muss eigentlich zu finden sein, selbst im Sozialhaushalt. Und wenn man das nicht hat, verweise ich ja immer gerne auch auf den Finanzminister – jetzt ist er gerade heute hier jetzt –: Also, Herr Geue, für den nächsten Haushalt 25.000 für diese Beratungsstelle wäre schon ein erster Schritt, (Minister Dr. Heiko Geue: Ich höre noch nicht die Gegenfinanzierung.) und es würde tatsächlich den Eltern helfen, den Müttern helfen, aber vor allem dem neugeborenen Kind. In dem Sinne ein Appell an Sie! Ich gehe davon aus, dass Sie jetzt ja wieder ablehnen werden, wie immer. (Christine Klingohr, SPD: Es ist nichts abzulehnen. Es ist eine Aussprache.) Ja, na gut, okay, Sie haben recht, Aussprache ist Aussprache. Aber Sie haben ja wieder so geredet, als wenn Sie sozusagen vom Inhalt nicht so viel, nicht so viel mitkriegen, ne. (Christine Klingohr, SPD: Ich war noch gar nicht dran.) Ah, ich war nicht da? Wo waren Sie denn?! (allgemeine Heiterkeit – Christine Klingohr, SPD: Ich war noch gar nicht dran.) Wo war ich denn? (Christine Klingohr, SPD: Ich komm noch.) Ja, ja. Ich habe da Ihre Zwischenrufe schon gehört, nee, ja. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Das ist hier der Plenarsaal.) Also, Frau Klingohr, Sie sind doch dafür bekannt, dass Sie sozusagen parteitreu agieren, ne. Was?! Das zeichnet Sie doch aus. (allgemeine Unruhe) Ja, so. In dem Sinne bin ich jetzt am Ende (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) und wünsche noch einen schönen Abend, auch für die SPD. (allgemeine Unruhe – Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Katy Hoffmeister, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Glawe! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Klingohr.

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Christine Klingohr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, das Thema ist zu wichtig, als dass ich auf die Tatsachen meines Vorredners jetzt eingehe. Ich will gerne meine Rede vortragen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Als Querschnittsthema berührt FASD unterschiedliche Handlungsfelder, wie Drogen- und Suchtprävention, Kinderschutz, gesundheitliche Aufklärung sowie Beratung für werdende Eltern. FASD – haben wir heute schon oft gehört, und ich denke, man kann es aber auch nicht oft genug sagen – steht für Fetale Alkoholspektrumstörungen und gehört in Deutschland zu den häufigsten angeborenen Behinderungen. Laut UN-Behindertenrechtskonvention ist es auch als Behinderung anerkannt. Letztlich muss es uns in allen Bereichen darum gehen, nichts unversucht zu lassen, um Kinder bereits in der Embryonal- und Fetalphase vor schädlichen Einwirkungen durch Alkoholkonsum der Mutter zu schützen, damit ihnen nicht bereits vor ihrer Geburt die Chance auf ein gesundes und unversehrtes Aufwachsen genommen wird. Wir möchten, dass jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern gesund und sicher aufwachsen kann. Das galt auch für das vorhergehende Thema, das ich angesprochen habe. Bereits in der Schwangerschaftsphase kommt dem eine besondere Bedeutung zu. Daher machen wir uns stark dafür, dass werdende Eltern gute und auf ihre Lebenssituation angepasste Beratung und Unterstützung erhalten. Eine Botschaft muss dabei klar und deutlich vermittelt werden: Es gibt kein unbedenkliches Maß an Alkohol in der Schwangerschaft! Ich habe einen kleinen, pfiffigen Jungen bei mir in der Kita, ein kleiner FASD-Superheld mit Special Effects. Jeden Tag aufs Neue muss er lernen, mit den Kindern in den Kontakt zu treten. Aber er tritt nicht in Kontakt wie andere kleine Kinder, sondern er schubst, er ruckelt und er kämpft mit ihnen. Aber er möchte gerne dazugehören. Er ist pfiffig, er kann viele Dinge mit uns mitmachen, wie jedes andere Kind. Aber er hat seine speziellen Dinge, die er jeden Tag wieder neu erlernen muss. Und bei uns im Land wird vielerorts Aufklärungs- und Beratungsarbeit geleistet – nicht genug, das ist hier schon auch gesagt worden. Und der Vater – er ist auch ein Pflegevater, der mit mir oft im Austausch dazu ist – hat mir auch versichert, dass die Angebote in unserem Land schon sehr gut sind und dass auch von den Ämtern, von den Jugendämtern viel geholfen wird. Aber natürlich wollen wir an diesem Thema weiter dranbleiben. Diese Angebote werden wir weiter unterstützen, denn nur gemeinsam können wir das gesellschaftliche Bewusstsein schaffen, dass Kinderschutz bereits in der Schwangerschaft beginnt. So wird in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt ein flächendeckendes, wohnortnahes und plurales Netz von insgesamt – die Ministerin erwähnte es – 42 Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bereitgehalten. Hier kann sich jeder und jede in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen informieren und beraten lassen. Bei allen Präventionsveranstaltungen der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen zum Thema Alkohol wird auch über die Folgen von Alkoholkonsum während der Schwangerschaft aufgeklärt. Außerdem bietet die Institutsambulanz am Zentrum für Nervenheilkunde in Rostock Diagnostik, Beratung und Therapie zum Thema FASD an. Darüber hinaus gibt es auch eine Selbsthilfegruppe „Leben mit FASD“, die an den Pflegeelternverein Nordwestmecklenburg angebunden ist. Die Landesregierung hat im vergangenen Jahr ihre Anstrengungen verstärkt und wird es auch weiterhin tun, um für das Problem FASD zu sensibilisieren und darüber aufzuklären. Angefangen von Aufklärung für Schülerinnen und Schüler sowie Unterstützung und Beratung von angehenden Eltern bis hin zu Fachtagungen und Sensibilisierung der Gesundheitsämter wird das Thema von allen Seiten angegangen. Zudem sei die Förderung der Sucht- und Drogenberatungsstellen, der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen hervorgehoben. Die Förderung für die Koordinierungsstelle wurde im jüngst beschlossenen Doppelhaushalt für die Jahre 2024 und 2025 auch noch einmal angehoben. Alle diese Anstrengungen verfolgen ein Ziel: Wir müssen ein gesamtgesellschaftliches Verständnis dafür entwickeln, welche langfristigen Folgen selbst geringe Mengen Alkohol für das Kind während der Schwangerschaft haben. Hierfür setzen wir uns klar weiter ein und werden weiter intensiv an diesem Thema arbeiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja gesagt worden, was FASD ist. Und wir haben, glaube ich, ein nach wie vor bestehendes Aufklärungsproblem, aber wir haben natürlich auch ein Zuordnungsproblem. Die FDP hat eine Kleine Anfrage gestellt vor einiger Zeit – ist auch beantwortet worden, die Anfrage –, und da heißt es, 2020 und 21 gab es in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt eine Diagnose von Alkoholembryopathie, nämlich eine einzige. Und das ist auch ein Teil des Problems, wir haben in der internationalen Klassifikation der Krankheiten nach wie vor diesen alten Begriff „Alkoholembryopathie“, die einherging damals mit Dysmorphie im Gesicht. Die Leute haben also gesagt, das erkenne ich auf Anhieb, ja. Aber das ist heute nicht das, was wir insgesamt unter Alkoholspektrumstörungen verstehen, weil da ein viel umfangreicheres Schädigungsbild uns sozusagen durch die Betroffenen präsentiert wird. Das können Verhaltensauffälligkeiten sein. Ich glaube, die Kollegin Klingohr hat das gemeint mit ihrem Kind da in der Kindertagesstätte – das sieht sicherlich nicht dysmorph im Gesicht aus, sondern hat eben Auffälligkeiten. Das sind Verhaltensauffälligkeiten, das sind manchmal Depressionen, also ein ganz unterschiedliches Bild. Und deswegen kann man auch davon ausgehen, dass unter Umständen sogar eine Dunkelziffer noch sein kann, weil nicht jedes Kind sozusagen diagnostiziert werden kann. Sie müssen sich das so vorstellen, dass eine Diagnose zu dieser Alkoholspektrumstörung ganz wesentlich durch die Anamnese geprägt wird, das heißt also, es wird bei bestehenden, meinetwegen in Behandlung befindlichen oder in Beratungsstellen befindlichen Kindern oder auch in der psychiatrischen Institutsambulanz auffallenden Kindern, wird nachträglich geguckt, hat es da Alkoholkonsum in der Schwangerschaft gegeben. Also es gibt per se nach der Geburt keine, sagen wir mal, Laboruntersuchung oder was man sonst so untersuchen kann in der Medizin, die einem sagt, also da liegt eine Alkoholspektrumstörung vor, ohne dass man vorher oder ohne dass man dann dazu die Anamnese gemacht hat. Ich habe das deswegen so ein bisschen umfangreicher ausgeführt, weil man ja schon sehen kann, wir haben – durch internationale Studien und auch durch deutsche Studien belegt – einen Wert von diesen 10.000, ja, die pro Jahr mit so einer Spektrumstörung zur Welt kommen, möglicherweise sind es ein paar mehr, weil Dunkelziffer kann sein, und wenn man das runterrechnen würde auf Mecklenburg-Vorpommern, müssten wir in der Tat 160 bis 200 Kinder pro Jahr haben, die dazukommen. Und wenn die Ministerin sagt, 2022 haben sich 23 Frauen … Habe ich das richtig jetzt, ich weiß nicht, ist sie da? (Torsten Koplin, DIE LINKE: 22, ja. 22.) Aber ich glaube, sie hat von 23 Frauen gesprochen, die mit Alkoholkindern oder so in die Beratungsstellen gegangen sind. Dann weiß man, wie gering im Grunde die auf…, also die aufgedeckte Zahl ist beziehungsweise wie viele Frauen und Kinder sich der Beratung, sozusagen nicht entziehen, aber vielleicht da gar nicht auftauchen. Also natürlich haben wir ein erhebliches Problem. Man muss aber auch sagen, dass der FDP-Antrag ja nicht jetzt per se das Thema aufgemacht hat, sind unsere Beratungsstellen für die Fälle, wo es schon in den Brunnen gefallen ist – das Problem oder das Kind –, ausreichend, sondern gerade nach der Prävention gefragt hat, (David Wulff, FDP: Sehr gut erkannt.) nämlich, wie. Ne, also das ist manchmal auffällig, dass wir über alles Mögliche reden, aber speziell ist hier der Fall „Prävention“ gefragt: (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Sind da sozusagen die Strukturen auskömmlich? Und da wird man sicherlich sagen, es gibt erstens unterschiedliche Ansatzpunkte bei der Sache, nicht. Wir haben deutschlandweit ja die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wo immer mal wieder – und ich glaube, wir haben auch für andere Krankheiten schon auch gute Aufklärungskampagnen –, aber wir müssen uns fragen, kommt das wirklich da an. Und deswegen ist es richtig, auch zu sagen, haben wir eine Möglichkeit, in den Schulen etwas zu machen. Ich weiß das von meinen Kindern, dass dort im Rahmen von Projektwochen solche Themen tatsächlich auch behandelt werden. Und das ist auch richtig so! Wir haben – und das ist richtigerweise auch angesprochen worden – das System der Familienhebammen. Und da geht es nicht darum, dass die betroffenen, möglicherweise betroffenen Frauen sozusagen dort hingehen, sondern da gehen die Hebammen in die Familien. Das ist die sogenannte aufsuchende Hilfe. Und wir müssen uns darum kümmern, dass die Problem-, möglicherweise Problemschwangerschaften oder „Problemfrauen“ mit, sozusagen, dann auch gefunden werden, wo man aufsuchen kann – Familienberatung, gynäkologische Beratung –, ist alles genannt worden. Und ich sage mal aus meiner eigenen Erfahrung, es hat sich in der deutschen Gesellschaft bei diesem Thema auch eine ganze Menge getan. Ich verfüge ja doch schon über eine längere Lebenserwartung, (Zurufe aus dem Plenum: Erwartung?) und dass der Alkoholgenuss, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) der Alkoholgenuss in der Schwangerschaft ist in den vorangegangenen Generationen nicht thematisiert worden, weil man es nicht wusste. (Horst Förster, AfD: Genau.) Und natürlich ist es so: Der beste Schutz ist kein Alkohol in der Schwangerschaft! Und das müssen wir festhalten, dafür können wir uns alle engagieren. In unseren Familien können wir uns engagieren, im Umfeld, im Bekanntenkreis, dass man tatsächlich darauf hinwirkt: Alkohol ist ein Tabu in der Schwangerschaft, wenn man nicht dieses Risiko eingehen will! Ich weiß, dass das in meiner Familie gut klappt. Ich glaube, es klappt in vielen Familien gut. Aber es gibt eben diese Gruppe – und wir haben gesagt, 160 bis 200 Frauen, sozusagen mit Kindern –, die dafür in Betracht kommen. Und dann wissen wir, wir machen, wir können noch, oder wir haben noch nicht genug gemacht. (Christine Klingohr, SPD: Stimmt.) Also, alle Kraft in die Prävention, damit das Kind gar nicht erst in den Brunnen fallen kann! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Becker-Hornickel.

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Barbara Becker-Hornickel FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen Abgeordnete – meine Damen und Herren Abgeordnete, so viel Zeit muss sein –, ich freue mich über diese Diskussion. Und ich denke, selten haben wir so viel Konsens über alle Fraktionen zu einem Thema gefunden. Ich habe das gehofft und auch erwartet, und ich denke, hier noch mal ein Zeichen zu setzen, wie wichtig es ist. Und genau das, Dr. Terpe, haben Sie gesagt: Wir brauchen hier Prävention, Prävention, Prävention! Weil, wenn das Kind geboren ist und diese Störungen werden festgestellt, da gibt es ein ausreichendes Netz von Beratungsstellen. Das ist einfach so. Ich würde mögen oder mir wünschen, dass es diese Beratungsstellen zu diesem Thema eigentlich künftig nicht mehr gibt. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber ich denke, da ist meine, okay, da ist meine Hoffnung sehr grün. Ich danke für die Diskussion und hoffe, dass – wir haben festgestellt, wir tun nicht genug –, (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) dass wir bei der nächsten Haushaltsberatung über eine Verstetigung der Mittel für die Beratungsstelle FASD positiv befinden können. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Vereinbarungsgemäß rufe ich den Zusatztagesordnungspunkt auf: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Polnischer Affront gegen Schwesig, Drucksache 8/3405. Antrag der Fraktion der AfD Polnischer Affront gegen Schwesig – Drucksache 8/3405 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster.

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Horst Förster AfD

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es passiert so … Also ich muss das noch mal sagen, dass ich das auch außerordentlich gut fand, dass man ja doch zu bestimmten Themen ja übereinstimmend reden kann, und ich habe was dazugelernt, was ich vorher nicht wusste, und kann rückblickend sagen, vielleicht habe ich Glück gehabt. Also hier zu diesem Thema „Polnischer Affront gegen Schwesig“: Polen ist unser Nachbar. Wir wollen zu allen Nachbarn ein gutes Verhältnis haben, darin sind sich alle Fraktionen sicherlich einig. Polen ist für uns im Osten als direkter Nachbar noch wichtiger als Frankreich im Westen. Ein gut nachbarliches Verhältnis, eine gute Zusammenarbeit erfordern gegenseitiges Verständnis und vor allem einen respektvollen Umgang miteinander. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Damit verträgt sich die Absage der für Februar geplanten Reise der Ministerpräsidentin nach Polen nicht. Die Ministerpräsidentin war als derzeitige Bundesratspräsidentin von der polnischen Senatsmarschallin Małgorzata Kidawa-Błońska – ich weiß nicht, wie man das richtig ausspricht – zu einer Reise nach Polen eingeladen worden. Der Besuch sollte am 20. bis 23. Februar stattfinden und war vom polnischen Senat am 16. Januar angekündigt worden. Darin hieß es, die Einladung ist Teil der langen Tradition des Dialogs zwischen den deutschen und polnischen Parlamenten, der auch dazu dient, mögliche Meinungsverschiedenheiten zu erörtern. Die Reise wurde nunmehr von polnischer Seite abgesagt. Die Staatskanzlei gab als Begründung an, dass die Reise aufgrund der innenpolitischen Situation Polens zu diesem Zeitpunkt nicht realisierbar sei. In den Medien beider Länder geht man davon aus, dass der Grund für die Absage in der Russlandpolitik Schwesigs vor dem Ukrainekrieg liegt. Wie damit umgehen? Geht das den Landtag überhaupt etwas an? Wir meinen, ja. „Die Ausladung ist ein Affront gegen die Ministerpräsidentin, auch wenn sie hier als Bundesratspräsidentin eingeladen war … So geht man nicht unter Freunden und erst recht nicht auf diplomatischem Parkett miteinander um. Es war für die deutsche Seite bereits irritierend, wie im polnischen Wahlkampf versucht wurde, mit antideutschen Parolen zu punkten. Umso verletzender ist jetzt nach dem Machtwechsel die schroffe Absage an die Ministerpräsidentin.“ Wir dürfen und sollten uns hier einmischen. Die Ministerpräsidentin ist zwar als Bundesratspräsidentin eingeladen worden, aber sie ist dabei eben auch die Ministerpräsidentin unseres Landes und derzeit als rotierende Ministerpräsidentin eben auch zugleich Bundesratspräsidentin. Mecklenburg-Vorpommern ist zudem der unmittelbare Nachbar des angrenzenden Polen, und der Affront wird hier ganz anders aufgenommen als in Schleswig-Holstein oder im Saarland, dort interessiert das niemanden. Die Beziehungen zu Polen haben hier bei uns einen ganz anderen Stellenwert. Deshalb darf sich, so meine ich, auch der Landtag von dem Affront betroffen fühlen. Es liegt im Interesse eines guten Verhältnisses zu Polen, dass sich der Landtag dieser undiplomatischen Absage annimmt und klar benennt, was es ist, nämlich ein unfreundlicher Akt, den man nicht einfach schweigend hinnehmen darf. Dies gilt umso mehr, als die Absage in beiden Ländern für mediale Aufmerksamkeit gesorgt hat und auch durchaus als ein Affront gewertet wird. Auch wir haben unsere Be- und Empfindlichkeiten, insbesondere zu einer Zeit, ich sagte es bereits, wo in Polen mit antideutschen Parolen um Stimmen geworben wurde. Deshalb ist es durchaus angemessen, wenn der Landtag sich zu diesem Vorfall klar positioniert und sich geschlossen hinter die Ministerpräsidentin stellt. Ein schweigendes Wegducken ist aus unserer Sicht die völlig falsche Reaktion. Es ist zu erwarten, dass eine Reaktion des Landtags in Polen wahrgenommen würde und dazu dienen kann, künftig etwas sensibler und respektvoller miteinander umzugehen. Redebedarf zwischen beiden Seiten besteht offensichtlich, wie sich bereits in der Verlautbarung des polnischen Senats zeigt, dies vor allem, wenn es zutrifft, dass der Ministerpräsidentin ihre frühere Russlandpolitik vorgehalten wird. Es sollte klar sein, dass die Freundschaft zu Polen nicht auf einer Feindschaft gegenüber Russland aufbaut. Warum kommt dieser Antrag ausgerechnet von der Oppositionspartei AfD, der die Ministerpräsidentin doch ganz offen feindlich gegenübersteht? Ganz einfach: Es geht uns nicht um die Ministerpräsidentin persönlich, es geht uns um ihr Amt, das sie innehat, und um das Land, das sie repräsentiert, und darum, dass diese ohne eine deutliche Reaktion aus unserer Sicht einen Ansehensverlust erleiden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir bitten deshalb um Zustimmung zu dem durchaus sanft formulierten Resolutionsentwurf unter Ziffer II unseres Antrags. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es wird vorgeschlagen, eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Dahlemann.

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Patrick Dahlemann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Polen ist zweifelsohne unser wichtigster Nachbar. Mit keinem anderen Land pflegen wir so intensive, freundschaftliche und nachbarschaftliche Beziehungen. Mit keinem anderen Land haben wir so intensiv gelebte Städtepartnerschaften. Mit keinem anderen Land entwickelt sich die Außenhandelsbilanz so beeindruckend, allein von Januar bis September 2023 von 1,2 auf 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. Das ist eine beeindruckende Bilanz, die stellvertretend für viele Unternehmerinnen und Unternehmer in unserem Land ist. Diese intensive Zusammenarbeit erstreckt sich über Polizei, über Rettungsdienst, über Wissenschaft, über Gesundheitsversorgung, über Schulen, Kitas, Museen, Touristiker, Logistiker und viele, viele mehr. Und sie unterstreicht in einer ganz besonderen Weise, diese Zusammenarbeit steht für ein geeintes und friedliches Europa. Und das ist das größte Glück für die Entwicklung unseres Landes, bestehend aus Freiheit und Freizügigkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Umso wichtiger ist, meine sehr geehrten Damen und Herren – und davon sind wir als SPD-Landtagsfraktion zutiefst überzeugt –, dass Manuela Schwesig von Beginn an ihres politischen Wirkens für unser Land darauf einen ganz besonderen Fokus legt, sowohl als Ministerpräsidentin zu Beginn ihrer Amtszeit 2017 als auch jetzt mit einem klaren Ausrufezeichen im Nutzen für die Interessen unseres Landes, im Nutzen der Bundesratspräsidentschaft. Doch, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man ein solches Ausrufezeichen setzt, muss man immer bei solchen Aktivitäten die Gegebenheiten vor Ort betrachten und natürlich die innenpolitische Situation berücksichtigen. Das tun die Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig und die polnische Senatsmarschallin. Lassen Sie uns das einmal vor Augen führen, was in Polen gerade passiert! Massive Diskussionen, massive Proteste zu den Fragen der Justiz, die die Entscheidungen von Gerichten in unterschiedlichen Institutionen nicht mehr anerkennen, der offensive Streit darüber, der, glaube ich, unsere Vorstellungskraft übersteigt, dass ein ehemaliger Minister der Regierung im Präsidentenpalast verhaftet wird, während der Präsident mehrfach versucht, diesen für seine Taten immer wieder schuldlos davonkommen zu lassen und zu begnadigen, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) eine harte Debatte um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der systematisch über Jahre parteipolitisch unterwandert wurde, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) um die Agenda, die politische Agenda in der Medienarbeit umzusetzen und damit möglichen Nachfolgeregierungen das Leben besonders schwer zu machen, eine Haushaltsdebatte, die kurz vor der Blockade steht, und der Begriff „Staatskrise“ nicht nur in den Medien, sondern vor allem auch in den Sorgen der Menschen dort vor Ort die Runde macht, Zehntausende, die auf die Straße gehen, und ein ganzes Land in Wallung ist. Bei einer Amtsantrittsrede des demokratisch gewählten Staatsführers ihn als deutschen Agenten zu bezeichnen, ist, glaube ich, unter all dem, was dieses Land aktuell erlebt, einer der traurigsten Tiefpunkte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Horst Förster, AfD: Das meine ich ja.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, all diese Fakten kann man bei einer solchen Reise nicht ausblenden. Und ich möchte die Generalkonsulin der Bundesrepublik Deutschland, Frau Cornelia Pieper, zitieren, die anlässlich der Entscheidung beider Politikerinnen, von der Bundesratspräsidentin und der Senatsmarschallin, erklärt hat: „Die aktuelle innenpolitische Situation hier in Polen muss man berücksichtigen.“ Das tun die Senatsmarschallin und die Bundesratspräsidentin, das ist auch richtig so. Darüber hinaus bleibt eine Reise der Bundesratspräsidentin ein ganz wichtiges Zeichen und trägt zur Verständigung Deutschlands und Polen bei. Auch der polnische Botschafter hat uns im Gespräch genau diesen Eindruck eindrucksvoll unterstrichen. Und das ist es, wozu diese Fraktion im Parlament hier auch steht und dabei auch vollen Rückenwind gibt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es braucht hier im Land jeden Verein, es braucht jede Schule, es braucht jedes Unternehmen, es braucht jeden Bürgermeister, es braucht jeden Landrat und es braucht jede Bürgerin und jeden Bürger, sich für eine nachhaltige Verbesserung, Intensivierung und mit Leben füllende Partnerschaft einzusetzen. Eins braucht es aber nicht, es braucht keine Rechtspopulisten in diesem Parlament, die mit erhobenem Zeigefinger versuchen, scheinheilig hier ein politisches Erbe zu beschützen und dafür bedeutungsvolle Worte zu wählen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das lässt sich mit Ihrem Handeln gut unterstreichen, und da möchte ich Sie gerne auch damit konfrontieren, was Sie in der letzten Debatte hier von diesem Rednerpult zur deutschpolnischen Arbeit gesagt haben. Ich zitiere den Abgeordneten der AfD-Landtagsfraktion, der von „verstörenden Seiten aus Polen“ sprach und im Zitat sagte: „Der Schmuggel von Waren und Menschen geht hauptsächlich in eine Richtung, genau wie gestohlene Fahrzeuge, Kupferkabel oder anderes Diebesgut.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer so ein ausgrenzendes, menschenverachtendes und verlogenes Weltbild unseres Nachbarlandes hat, sollte sich in jeder Frage zurückhalten, wenn andere sich mit aller Kraft und Leidenschaft dafür einsetzen, dass wir diese Beziehungen weiter vertiefen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wir werden aus tiefer Inbrunst diesen Antrag heute ablehnen. Und ich will in Richtung der FDP und der GRÜNEN sagen, ich bin dankbar, dass wir das heute beraten dürfen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ein solches Schmierenblatt hat es nicht verdient, nur einen Tag länger im Parlament zu wabern. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers.

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Sebastian Ehlers CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dahlemann, die CDU-Fraktion hätten Sie ruhig auch nennen können, denn auch wir haben es möglich gemacht, dass wir heute diesen Tagesordnungspunkt hier mit beraten. Ich bin schon sehr erstaunt, und, Herr Förster, das nehme ich Ihnen natürlich auch einfach nicht ab, dass Sie jetzt sagen, Ihnen geht es hier ums Amt und Frau Schwesig, und Sie sind hier das letzte große Schutzschild. Das ist natürlich an der Stelle auch reichlich unglaubwürdig, und da bin ich in der Tat auch beim Kollegen Dahlemann. Das sieht schon sehr, sehr nach Schmierentheater aus, was Sie heute hier vorführen seitens der AfD-Fraktion, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Aber – und das gehört auch zur Wahrheit dazu – da sollten wir uns alle mal gemeinsam ein Stück weit auch ehrlich machen, Herr Kollege Dahlemann. Ihre Rede kann man ja so ein bisschen unter der Überschrift zusammenfassen: Schuld sind immer die anderen. Das ist ja bewährte Praxis in der Staatskanzlei, dass man gerne so verfährt. (Rainer Albrecht, SPD: Na, na, na, na, na!) Und trotz des Antrags, der natürlich komplett indiskutabel ist, glaube ich, etwas Selbstkritik hätte auch Ihnen hier gut zu Gesicht gestanden, denn natürlich ist es so, dass in den letzten Jahren viel Porzellan zerschlagen wurde, dass es in Polen sehr viel, ja, Unzufriedenheit gab. Und das war ja nicht nur eine Geschichte, da brauchen Sie ja nur in die Medien zu schauen. Das sind ja nicht meine Worte, wenn ich den „Nordkurier“ dort gelesen habe von der Korrespondentin Aleksandra Fedorska, die für das „Handelsblatt“ und auch für den „Nordkurier“ schreibt und die, ich zitiere, sagt: „Schwesig wird in der polnischen Öffentlichkeit auch gern als ,Schröder im Rock‘ bezeichnet“, oder wenn dort ein Chefredakteur, ein polnischer, zitiert wird in der gleichen Ausgabe mit den Worten: „,Sie ist bekannt für Aktivitäten, die russischen Interessen dienen.‘“ In Polen verübelt man Manuela Schwesig dabei nicht nur ihre Haltung zum Nord-Stream-2-Projekt, sondern auch ihren Protest gegen Pläne zum Bau des Atomkraftwerks an der polnischen Ostseeküste und den Widerstand der MV-Landesregierung gegen ein Containerhafenprojekt in Swinemünde. Ich glaube, das gehört einfach auch zur Einordnung und zur Wahrheit mit dazu. Und deswegen mag es unhöflich sein und nicht diplomatisch sein, (Zurufe von Marcel Falk, SPD, und Henning Foerster, DIE LINKE) aber zumindest ein Stück weit eine Erklärung auch für das Agieren der Polen. Und da sind die Polen ja nicht ganz allein, auch die Balten haben das über Jahre kritisiert. Das ist ja an der Stelle auch kein großes Geheimnis. Und deswegen empfehle ich – und der Kollege Nienaß, der Europaabgeordnete der GRÜNEN, hat es ja gesagt, es bedarf erst einer Entschuldigung von Frau Schwesig gegenüber den Polen, um da wieder ein normales Verhältnis zu bekommen, die Forderung ist sicherlich auch nachvollziehbar –, da empfehle ich einfach etwas mehr Demut auch im Umgang mit Polen und genauso Bewertungen, was polnische, innenpolitische Entwicklungen angeht. Ich finde immer, wir Deutschen tun gut daran, gerade aufgrund unserer historischen Verantwortung, unserer Vergangenheit, auch das, was wir Polen angetan haben, uns da auch rauszuhalten und nicht mit erhobenem Zeigefinger und als Moralapostel Richtung Polen zu schauen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und das eint uns wahrscheinlich, zumindest den mittleren Teil und den linken Teil des Parlaments, dass wir uns alle freuen, dass ein europafreundlicher Ministerpräsident dort jetzt gewählt ist und wir eine eher europafreundliche Regierung haben. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ich glaube, das eint uns. Aber trotzdem empfehle ich immer, dass wir etwas mehr Demut dort an den Tag legen und aufpassen, dass wir uns nicht zu sehr einmischen in Belange anderer Staaten. Ich denke, wir wollen das auch nicht unbedingt, dass man uns hier von außen die Welt erklärt, weil dazu muss man einfach auch sehen, wie die Entwicklung in Polen in den letzten Jahren gelaufen ist. Und deswegen, glaube ich, ist das noch mal wichtig heute hier zur Einordnung. Wir stehen ganz klar dazu, die deutsch-polnischen Beziehungen, auch die Beziehungen unseres Bundeslandes da wieder zu verbessern, aber ich denke, das bedarf auch einer Aufarbeitung der vergangenen Jahre. Und ich glaube, da sind wir alle gut beraten, hier dann auch etwas mehr Demut an den Tag zu legen. Den Antrag der AfD werden wir natürlich ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Albrecht.

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Christian Albrecht Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte es mir jetzt relativ einfach machen und sagen, dass von dem Affront, von dem Sie ja ausgehen, relativ wenig übrig geblieben ist. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Herr Dahlemann hat ja ausgeführt, dass das am Ende eine gemeinsame Entscheidung war, das zu schieben, und damit wäre das eigentlich schon ad acta gelegt. Ich habe aber trotzdem natürlich noch einige Punkte, die ich zu diesem Antrag anbringen möchte. Zunächst finde ich es sehr spannend, dass Sie sich um das Ansehen des Amtes beziehungsweise der Ämter der Ministerpräsidentin und Bundesratspräsidentin hier so bemüßigt fühlen. (Nikolaus Kramer, AfD: Warum?) Und da sei mir an der Stelle der Seitenhieb erlaubt, dass, wenn Ihnen das Protokoll so wichtig ist und auch das Ansehen von solchen Ämtern, dass ich hier auch bitten würde, diesen Respekt auch hier in diesem Hause an den Tag zu legen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Wo ist das nicht geschehen? – Petra Federau, AfD: Und wir werden hier die ganze Zeit beleidigt!) Das wird ja regelmäßig nicht gelebt. Und bevor Sie dann die polnische Seite dazu auffordern, das entsprechend zu achten, könnten Sie es dann auch selber achten. Zum Beispiel heute früh, ich komme nachher noch zu einem konkreten Beispiel. Spannend finde ich auch, dass Ihnen gerade jetzt einfällt, sich an Polen abzuarbeiten. Ich sage es mal ganz unverblümt: Solange die PiS regiert hat, hat Sie das alles nicht interessiert. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Junge, Junge!) Da war wenig Kritisches zu vernehmen, da war Polen das große Vorbild und der Freund. Dann hat man immer wehmütig da rübergeschaut und gesagt, Mensch, so wie in Polen, so möchten wir das auch. (Nikolaus Kramer, AfD: Genau.) Und jetzt hat man eine andere Regierung, die deutlich proeuropäisch ausgerichtet ist, und auf einmal sieht man dann die antideutschen Ressentiments, die es ja durchaus auch vorher schon gegeben hat. (Heiterkeit und Zuruf von Horst Förster, AfD) Zum Beispiel die PiS hat 2022 erst wieder 1,2 Billionen Euro Reparationszahlungen von Deutschland gefordert. Dazu haben Sie nichts … (Zurufe aus dem Plenum: Billionen? – Tilo Gundlack, SPD: Billionen bitte!) Billionen, genau, Billionen gefordert. Dazu haben Sie aber nichts gesagt. Also ich habe noch mal gegoogelt vorhin, ich finde nichts. Ich finde vielleicht das eine oder andere Statement auf Facebook von irgendwelchen AfD-Politikern in sächsischen Kreistagen, aber von der AfD M-V hat man nichts gehört. Und jetzt unter anderen Vorzeichen sehen Sie auf einmal antideutsche Parolen und einen Affront. Jetzt habe ich ja schon gesagt, die konkrete Situation ist mehr oder weniger hinfällig. Ich kann aber ein bisschen verstehen, wie man das da reininterpretiert und jetzt genau diese Begründung sieht, die Sie auch angeführt haben, denn es gab ja durchaus Situationen, die auch schwierig waren im deutsch-polnischen Verhältnis, und da war die eine oder andere Verstimmung, die es gab. Und Frau Schwesig musste ja jetzt in den letzten Jahren damit leben, dass sie hüben wie drüben – und gerade eben hatten wir ja wieder so ein Beispiel – zum Sündenbock gemacht wird für eine Politik, die ja sowohl hier im Landtag als auch im Bundestag breite demokratische Mehrheiten hatte. Sie hat also das gemacht, womit sie beauftragt worden ist, nämlich deutsche Interessen dann zu vertreten. Und das hat auch die CDU immer mitgetragen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) sowohl hier im Parlament als auch im Bund. Und auch das gehört dann zur Wahrheit und zur eingeforderten Demut dazu, dass man das auch mal anerkennt, und nicht jedes Mal wieder hier rauskramt und wie eine Monstranz vor sich her trägt. So, wie gesagt, demokratische Mehrheiten. Ich kann ja noch mal sagen, da haben Sie ja sich ab und an auch hier hingestellt, Anstoß genau an diesem Agieren auch der CDU gefunden, sich dann an die Seite der MP gestellt, aber das ist ja auch ein Stück weit beliebig und nicht ehrlich. Sie machen das, weil Sie gerne gegen den Strich bürsten, weil das für Sie in diesem Moment opportun war. Und wenn am nächsten Tag etwas anderes opportun ist, dann agieren Sie auch wieder anders. Und da kann ich auch noch einmal verweisen auf Aussagen von Ihrem ehemaligen Kollegen Herrn Weber, der auf einer Demonstration … (Horst Förster, AfD: Ach, der jetzt wieder, mein Gott!) Ja, aber er hat die Ministerpräsidentin auch in ihrem Amt als Diktatorin bezeichnet. (Thomas Krüger, SPD: Niemand hat widersprochen von Ihnen!) Und auch das gehört dann wieder zur Wahrheit dazu, wenn man eben die Würde des Amtes dann vertreten würde. (Horst Förster, AfD: Das regeln wir intern in ihrer Gegenwart.) Ja, ja, aber dann regeln Sie es halt intern und zeigen Sie nicht mit dem Finger auf die Polen! (Horst Förster, AfD: Gehen Sie mal zu Herrn Noetzel und registrieren Sie mal, was er heute gesagt hat! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Oder Herr Gundlack! – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Herr Gundlack, das ist ein ganz toller Typ.) So, jetzt haben wir, wie gesagt, zu diesem grundsätzlichen Sachverhalt erst einmal alles gesagt. Ich habe Ihnen diese Beliebigkeit attestiert, die Unehrlichkeit. Jetzt aber die Frage: Ist der vorliegende Antrag geeignet, das Problem, das Sie ja hier konstruieren, zu lösen? Und da würde ich sagen, das ist kein konstruktiver Vorschlag. Na klar müssen wir fortwährend an den deutsch-polnischen Beziehungen arbeiten, so wie man ja an jeder nachbarschaftlichen Beziehung fortwährend arbeiten muss. Ich glaube aber, dass ein Antrag, der so formuliert ist wie der Ihre, da nicht hilft. Sie reagieren auf einen vermeintlichen Affront mit einem eigenen Affront. (Horst Förster, AfD: Was für ein Affront?! – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Und gerade, wenn ich mir dann den Punkt II anschaue, der dann sagt, also sinngemäß, ja, liebe Polen, jetzt seht mal zu, dass ihr hier ein Klima hinkriegt, wo wir jetzt wieder einen guten Umgang miteinander schaffen, also das ist nicht die Art und Weise, wie man ein solches Klima dann schaffen kann. Also Sie widersprechen da Ihrem eigenen Anliegen. Insofern braucht es diesen Antrag auch von dieser Warte her nicht. Es ist kein Beitrag, um das deutsch-polnische Klima zu verbessern. Ganz im Gegenteil, ich glaube, der Antrag ist unehrlich. Und an der Stelle möchte ich noch mal sagen: Wir, zumindest als Fraktion DIE LINKE – und ich denke, ich spreche für die ganze Koalition –, sind da Ihrem Punkt 3 entsprechend solidarisch mit der Ministerpräsidentin, nicht nur in diesem Punkt, sondern auch in ganz vielen anderen, und wir lehnen Ihren Antrag ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja heute schon bei der Abstimmung über die Dringlichkeit klargeworden, dass wir – und das nicht erst seit heute schon, sondern auch schon so lange wir im Landtag sind – die These vertreten, dass wir aus Mecklenburg-Vorpommern keine Außenpolitik machen wollen und auch nicht sollten. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das können Sie ja gerne so machen.) Und wir haben auch dafür die Zuständigkeit nicht. Und es geht um eine Einladung von zwei Frauen, die sozusagen in gesamtstaatlicher Verantwortung sind. Das ist die Bundesratspräsidentin und die Senatsmarschallin. Das ist ja der Konterpart in Polen. Und ich bezweifle, dass die amtierende Bundesratspräsidentin Schützenhilfe von der AfD-Fraktion braucht, (Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD: Ja, sehr gut!) weil in ihrem staatlichen Amt sie sich durchaus selbst artikulieren kann und, ich glaube, sich auch verantwortungsvoll artikulieren wird. Ich denke schon, die Überschrift „Polnischer Affront gegen Schwesig“ zeigt eher, dass die AfD-Fraktion wohl dann Öl ins Feuer gießen will, wo gar kein Feuer ist, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Dann passiert ja auch nichts.) und im Geleitzug antipolnische Ressentiments zu bedienen. Und diese Ressentiments, die Sie bedienen, die sind in dieser unklaren Haltung, wer eigentlich in Polen sozusagen antideutsche Parolen im Wahlkampf benutzt hat. Also wenn überhaupt, hat es schon einen längeren Konflikt gegeben mit Deutschland. Daran ist Deutschland nicht unschuldig, weil wir durchaus wissen, dass wir zulasten unserer polnischen Nachbarn in der Vergangenheit Verträge mit Russland gemacht haben, und die gingen nun mal zulasten der polnischen Seite. (Thomas Krüger, SPD: An welcher Stelle? Wo hatten sie die Lasten denn?) Die Lasten sind entstanden in der Diskussion nicht erst um Nord Stream 2, sondern schon um Nord Stream 1, ob Polen sozusagen als gleichberechtigter europäischer Nachbar/Partner von uns betrachtet wird bei dieser ganzen Geschichte. Das ist im Grunde, das habe ich hier auch schon mal gesagt, im Parlament die Fortsetzung einer historischen Situation, die Deutschland häufiger gemacht hat, nämlich zulasten von Nachbarn sich mit Russland zu einigen. Das ist, glaube ich, das, was die Polen auch kritisieren an Deutschland. Und ich denke, wir haben allen Grund, für eine Verbesserung der Beziehungen zu unseren benachbarten Partnern uns einzusetzen, damit nämlich diese Partnerschaft weiter mit Leben erfüllt werden kann. Das ist der richtige Weg. Ich teile im Übrigen nicht die Einschätzung – das führt ja die AfD aus –, dass der Grund für die Absage die Russlandpolitik Schwesigs vor dem Ukrainekrieg ist, sondern ich teile eher die Einschätzung, dass der polnische Regierungswechsel in einer vulnerablen politischen Zeit stattgefunden hat und die Polen sozusagen mit ihrer Regierung jetzt aktuell noch nicht so sicher im Sattel sitzen, dass sie sich eine zusätzliche Diskussion innerhalb von Polen leisten können und wollen. Ich denke, wir – und da stimme ich auch meinem Kollegen Sebastian Ehlers zu –, wir sollten als Deutsche sozusagen sehr viel demütiger rangehen. Ich erinnere noch mal, das ist ja auch eine geschichtliche Sache, das Verhältnis zu Polen war am allerbesten, als Willy Brandt in Warschau den Kniefall gemacht hat. (Horst Förster, AfD: Soll Frau Schwesig jetzt einen Kniefall machen, oder was?!) Und in diese Situation sollten wir in der nachbarschaftlichen Partnerschaft wieder kommen. Wir haben gehört – und das glaube ich auch, das ist nun mal unser größter Nachbar, wir haben die größte Landgrenze –, es gibt Beziehungen nach Polen rüber, die sich aber durchaus auch noch weiter verbessern können, Stichwort „Metropolregionen Stettin“ oder Szczecin, wie man sagt. Jedenfalls ist dieser Antrag nicht geeignet, sozusagen die Wogen zu glätten, sondern es werden neue Wellen aufgebaut, und das können wir nicht mittragen. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Wulff. (Torsten Renz, CDU: Wir sollen nicht reden, wenn der Redner nach vorne geht, aber wenn der jetzt eine halbe Stunde trinkt! – allgemeine Heiterkeit)

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Nur, um das vielleicht noch einmal richtigzustellen: Der Dank an die FDP, dass das heute hier beraten wird, der ist nicht zu Recht, (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Torsten Renz, CDU: So ist es, genau, genau auf den Punkt gebracht.) der steht uns nicht zu, den muss ich zurückweisen, denn dieses Papier hat es tatsächlich nicht verdient, hier heute behandelt zu werden, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) und schon gar nicht aus Dringlichkeit und schon gar nicht, wenn man sich das im Detail noch mal anguckt, was hier drinsteht. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Die AfD möchte jetzt ganz gerne einen politischen Affront gegen unsere Ministerpräsidentin Frau Schwesig rächen. Ja, davon kann man ja schon irgendwie ausgehen. Die AfD als großer Verteidiger unserer Ministerpräsidentin, (Jens-Holger Schneider, AfD: Des Amtes, des Amtes!) das ist eine ganz neue Rolle. Aber auch da gucken wir mal, wie weit sie das tatsächlich trägt. „Der Landtag stellt fest: … In den Medien beider Länder geht man davon aus …“ (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Lassen Sie sich das doch mal auf der Zunge zergehen! Wir stellen fest, dass man davon ausgeht, dass in den Medien irgendwas berichtet wird. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Beifall René Domke, FDP) Das ist die Grundlage dieses Antrages. Und dann möchte man die besondere deutsch-polnische Beziehung irgendwie hervorheben und hat dann im Teil II, wir sehen „darin einen unfreundlichen Akt gegen … unser Land“, wortwörtlich, „einen unfreundlichen Akt gegen … unser Land“. Wie viel Rhetorik will man denn in diesen Antrag noch einbringen, um zu behaupten, dass das eine Verteidigung des Amtes ist?! Das ist nicht parlamentarisch an dieser Stelle. (Heiterkeit bei Thomas Krüger, SPD – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Was?!) Noch bis Dezember 2023, also bis vor wenigen Wochen war die PiS-Partei – Recht und Gerechtigkeit zu Deutsch – die Regierungspartei in Polen, eine Partei, die acht Jahre lang systematisch, acht Jahre systematisch aus einem populistischen, rechtsradikalen und antieuropäischen Geist heraus Polen von der liberalen Demokratie entfernt hat. Das ist doch eine Tatsache, mit der wir uns hier beschäftigen müssen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, FDP und Ann Christin von Allwörden, CDU) Richterbesetzungen, Medien wurden neu besetzt, 24 Stunden lang Propaganda im polnischen Fernsehen, also in allen staatlichen Medien! (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das ist doch hier auch so! – Tilo Gundlack, SPD: Du musst nicht immer Russlandfernsehen gucken! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das kann doch wohl nicht wahr sein!) Das ist hier bei Weitem nicht so! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Donald Tusk, Donald Tusk wurde als Feindbild erklärt von der PiS. Der wurde als deutscher Agent erklärt, und das ist aus ganz einfachen Gründen, a) er war der größte innenpolitische Konkurrent. Und was macht man mit innenpolitischen Konkurrenten? Man diffamiert sie, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Ja, genau!) man stellt sie in Ecken, in die man sie haben will. (Petra Federau, AfD: Jawoll!) Und man verfolgt eine ganz, ganz klare Agenda, eine ganz klare Agenda: (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD – Glocke der Vizepräsidentin) Europa soll gespalten werden! Und das ist genau das, was die AfD hier macht. (Marcel Falk, SPD: Genau!) Europa soll gespalten werden! (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Und das lassen wir nicht zu! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, FDP, Ann Christin von Allwörden, CDU, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir lassen uns nicht von den Rechtspopulisten, von den Rechtsextremisten weder in unserem Land noch in Polen, noch in sonst irgendeinem Land dieser Europäischen Union in die Ecke treiben! Wir verteidigen unsere freie Demokratie! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und FDP – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Und jetzt kommts ja, jetzt kommts ja: Die PiS wurde abgewählt, (Jens-Holger Schneider, AfD: Zwei Prozent.) abgewählt. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und das ist etwas, wofür die polnische Bevölkerung hart gekämpft hat, wofür die demokratischen Parteien in Polen hart gekämpft hatten. Und das ist etwas, meine Damen und Herren, das ist etwas, wofür wir unseren polnischen Freunden, egal welcher Couleur, wie sie jetzt die Regierung gebildet haben, gratulieren müssen. Und wir müssen sie unterstützen in dem, was sie erreicht haben. Ich verteidige, (Horst Förster, AfD: Und das ist keine Einmischung, was Sie da betreiben?! – Heiterkeit bei Petra Federau, AfD – Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Marcel Falk, SPD) Ich verteidige hier nicht die Ministerpräsidentin. Das ist nicht mein Job. Das will ich hier gar nicht machen. Frau Schwesig hat sich durch eigenes Handeln selbst zur Zielscheibe gemacht. Das muss man hier auch einfach feststellen. Aber das soll nicht das Thema sein. Die Beziehung zu Polen steht über den Dingen. Die Beziehung zwischen Deutschland und Polen ist enorm wichtig für unser Europa, und die Beziehung zwischen Deutschen und Polen ist gerade in unserer Region ein ganz besonderes, ein ganz freundschaftliches und ein ganz herzliches Verhältnis, insbesondere auch in unserer Grenzregion Vorpommern-Greifswald, polnische Grenze. Wir haben sehr, sehr enge, sehr tolle Beziehungen, viele Freunde, die aus Polen kommen, die reinpendeln, die bei uns wohnen, die uns bereichern. Und auf diesen Ebenen wollen wir das Verhältnis nicht belasten. Und wenn dann die polnische Regierung und die deutsche Seite – und da machen wir das gar nicht über die Staatskanzlei, sondern mit unserer Bundesratspräsidentschaft –, wenn sie dann zu der Übereinkunft kommen und sagen, wir wollen keine Zielscheibe bilden, wir wollen uns nicht von den Rechtspopulisten treiben lassen, wir wollen unsere Demokratie hier in Polen so weiter verteidigen und keine unnötigen Risiken eingehen, ja, dann ist es recht und billig, dass dieses Treffen verschoben wurde, in Zukunft nachgeholt wird, im Sinne eines guten deutsch-polnischen Verhältnisses, im Sinne einer guten deutsch-polnischen Freundschaft und guten Beziehung zu unseren Freunden in Polen. Und deswegen hat dieser Antrag hier auch gar nichts zu suchen. Der wird abgelehnt und fertig! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, FDP und Ann Christin von Allwörden, CDU – Marcel Falk, SPD: Bravo!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Förster. (allgemeine Unruhe – Zurufe von Christian Brade, SPD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hätte nicht im Traum gedacht, dass ich also jemand bin, der vorhat oder versucht, Europa zu spalten, sich zu rächen. Es ist schlimm und bedauerlich, wie das entartet ist! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Ja, dass Sie dabei noch lachen, Herr Dahlemann! Sie haben zunächst die Situation geschildert – ich fand das auch alles sehr, sehr aufschlussreich –, und dann plötzlich kam dieser Schwenk. Und was Sie alles da uns unterstellt haben, „Schmierenblatt“ und Ähnliches, das fällt auf Sie zurück, hoffe ich jedenfalls, (Petra Federau, AfD: Natürlich.) das ist einfach nur unverschämt! Aber was mich überrascht, ist, Sie wissen ja genau, dass es, egal, wie es war, dass es jedenfalls so berichtet wurde als Affront, dass es so auch nach dem Bericht des „Nordkuriers“ in polnischen Medien berichtet wird. Und da war gerade nicht davon die Rede, dass es eine einvernehmliche Absprache war aufgrund der schwierigen Verhältnisse in Polen. Auch Sie haben nicht gesagt, dass es eine einvernehmliche Absprache war. Dann wäre dem Ganzen der Boden entzogen gewesen. (Patrick Dahlemann, SPD: Selbstverständlich.) Sie aus der Staatskanzlei haben auf diese Berichte hin gesagt, es war nicht möglich aufgrund der polnischen Verhältnisse. Eine Absprache zwischen Staatsspitzen ist was anderes. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Davon haben Sie auch heute nichts konkret gesagt, das ist auch nicht gewesen, sonst hätten Sie anders reagiert. Wenn es also so war, dann kann ich nur vorwerfen, dass es dann eine völlig miserable Informationspolitik war, weil Sie das haben im Raum stehen lassen, was im Übrigen viele Bürger auch in meinem Umfeld, die es gut meinen mit dieser Nachbarschaft, in gewisser Weise empört hat. Das kann doch nicht sein, und zwar unabhängig davon, wie man zu Schwesig steht, kann doch nicht sein, so der normale Bürger, dass die einfach die Schwesig da ausladen! Das ist unanständig. Und was im Privaten unanständig ist, so hat man es hier auch empfunden. So, und jetzt haben wir das ja auf die Tagesordnung gebracht, und meine stille Hoffnung war, dass man hier darüber debattiert. Und ich habe nicht damit gerechnet, dass er angenommen wird, aber ich habe gedacht, wenn man darüber debattiert, ordentlich debattiert und einheitlich zum Ausdruck kommt, dass man es nicht gut findet, dass das bedauerlich ist und dem guten Verhältnis schädlich ist. Da hätte gar kein Ergebnis rauskommen müssen. Ich gehe davon aus, dass schon, wenn man in Polen auf so einen Landtag achtet, das entsprechend berichtet worden wäre. Und dann wäre berichtet worden allgemein, dass die Beziehung zu Polen positiv gesehen wird, dass das wichtig ist und unabhängig vom dortigen Regierungswechsel man diese Art des Umgangs nicht gut findet. Und offensichtlich leben Sie ja in einer ganz anderen Welt, auch Herr Ehlers, der also sagt, das sei alles, das sei hier gar nicht vorstellbar, dass wir das ernst meinen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wissen Sie, vielleicht ist es so, ich muss mal so sagen, dass Sie alle irgendwo einen parteigebundenen Charakter haben. Sie können sich vielleicht gar nicht vorstellen, dass man das ehrlich meint mit einem solchen Antrag, weil man ein anderes Staatsbewusstsein hat vielleicht als Sie. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Bei diesem Antrag, dieser Antrag ist geboren von einer Einstellung eines ganz klaren Staatsbewusstseins, das ich habe. Und unabhängig, wer dort Regierungschef ist, Frau Schleswig ist legitim demokratisch gewählt, und was wir sonst hier im Konflikt haben, ist das eine. Und wenn auf diese Weise sie als Repräsentantin und Spitze dieses Staates ausgeladen wird, dann finde ich das nicht in Ordnung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und dann steht es mir als freiem Bürger zu, das zu artikulieren. Und wissen Sie, als Kölner würde ich sagen, was müssen Sie für ne fiese Charakter haben, wenn Sie das nicht nachvollziehen können! Armselig, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Petra Federau, AfD: Genauso ist es.) armselig sind Ihre Reaktionen, die in Fantasien ausarten, was wir alles Böses gedacht haben könnten! Wissen Sie … (Heiterkeit bei Patrick Dahlemann, SPD: Wie kann man nur auf die Idee kommen?!) Herr Dahlemann, (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Niemand hat die Absicht, etwas Böses zu denken bei der AfD.) Herr Dahlemann, Herr Dahlemann, wie armselig, dass Sie jetzt da so rumkichern und nicht begreifen können, was ich eben gesagt habe! Es übersteigt offensichtlich Ihren Horizont, weil Sie ja, (Rainer Albrecht, SPD: Na, na, na!) Ihr Leben besteht ja …

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Beate Schlupp

Einen Moment! Einen Moment, Herr Förster!

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Horst Förster AfD

… nur aus Politik …

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Beate Schlupp

Bitte unterbrechen …

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Horst Förster AfD

Was anderes haben Sie ja …

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Beate Schlupp

Einen Moment, Herr Förster, bitte!

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Horst Förster AfD

… nicht zustande gebracht!

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Beate Schlupp

Einen Moment, unterbrechen Sie! (Julian Barlen, SPD: Machen Sie sich mal richtig Luft, Herr Förster!) Ich mache heute noch mal darauf aufmerksam, man kann ja in der Sache hart streiten, aber bitte keine persönlichen Anwürfe! Das war jetzt keine Bewertung dessen, was Herr Dahlemann gesagt hat, sondern eine Bewertung seiner Person, und die lasse ich hier nicht zu! (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) Ich weise jetzt noch mal ausdrücklich darauf hin (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) und werde das nächste Mal, sollte es zu einer Wiederholung kommen, auch mit Ordnungsmaßnahmen reagieren. (Beifall Patrick Dahlemann, SPD – Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Oh!) So, und jetzt können Sie fortsetzen.

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Horst Förster AfD

Ich habe versucht, diese ungeheuren Unterstellungen des Herrn Dahlemann psychologisch nachzuvollziehen. Da ist mir leider nichts Besseres eingefallen, so. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Dann sprachen Sie davon, wir wollten das deutschpolnische Verhältnis zerstören. Wissen Sie, es ist völlig absurd. Ich war in Kaliningrad, der Exklave Kaliningrad. Und ich weiß, als wir zurückfuhren, dass wir übereinstimmend sagten, es war eine bestimmte Atmosphäre dort wieder beim Übergang, als wir nach Polen kamen. Gott, wie man merkt, man ist jetzt wieder in Europa! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Also wissen Sie, dass ich Ihnen hier noch erklären muss, dass uns das Verhältnis zu Polen wichtig ist, das können Sie wahrscheinlich nicht nachvollziehen! Natürlich ist das wichtig, das ist für unser Land absolut wichtig. Und ich habe ganz bewusst diese, ich habe nur von den Irritationen, den letzten gesprochen, mit Tusks deutschen Vorfahren, das habe ich, alles andere habe ich bewusst weggelassen, weil ich gerade diese Schärfe nicht reinbringen wollte. Sie haben von den Reparationen gesprochen. Dazu kann ich gerne was sagen. (Zuruf von Marcel Falk, SPD) Ich habe eine bestimmte Meinung. Das finde ich absolut unangebracht. Ich habe sie nicht erwähnt. Ich habe auch gerade den deutschen Agenten nicht erwähnt. Ich habe nur ganz allgemein, wie gesagt, die Irritationen genannt, die mit Antideutsch allgemein formuliert, mit den antideutschen Provokationen da im Wahlkampf gefallen sind und womit man punkten wollte. Das habe ich bewusst so sanft gewählt, und Sie haben diese anderen Punkte reingebracht. Wenn es mir darum ginge, das deutsch-polnische Verhältnis zu belasten, die Polen schlechtzumachen, hätte ich was ganz anderes gesagt. (Nikolaus Kramer, AfD: Sag jetzt bloß nicht, was!) Also wissen Sie, ich fasse es einfach nicht! Jetzt haben wir eine richtig wunderbar streitige Debatte, die vor allem davon geprägt ist, dass Sie der AfD und mir die schmutzigsten Motivationen unterstellen. (David Wulff, FDP: Zu Recht! – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Es ist wahrscheinlich, und das kann ich nur sagen, die einzige Begründung, die einzige Begründung besteht darin – das hat ja mein Fraktionsvorsitzender Nikolaus Kramer heute Morgen gesagt –, es muss schlecht um Sie und Ihre Wahlchancen bestellt sein, dass Sie jede Gelegenheit wahrnehmen, (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP) und sei sie auch auf völlig anderem Gebiet, wie diese Einladung, jede Gelegenheit nehmen Sie wahr, das Schlimmste und Schlechteste uns zu unterstellen. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Wir haben Ihren Antrag gelesen und konnten rauslesen, was Sie meinen.) Und das kommt hoffentlich auch nach außen. Und glauben Sie mir, glauben Sie mir, die Leute werden – jetzt im Augenblick schwärmen Sie noch von den Massen, die da demonstrieren –, es wird bald rauskommen, was es wirklich da war mit der Remigration. (Thomas Krüger, SPD: Können Sie doch sagen!) Es wird rauskommen, welchen Unsinn Sie erzählt haben! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wie bei Corona!) Es wird rauskommen, dass es genauso gefakt ist wie mit den Chemnitzer Hetzjagden. Und es wird rauskommen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Julian Barlen, SPD: Wo soll denn das rauskommen?) Wo es rauskommen wird? Da gibt es ja noch andere Leute, die recherchieren, zum Beispiel Herr Vosgerau. Gucken Sie sich das Interview mal an von ihm! Der war dabei. (Julian Barlen, SPD: CORRECTIV, CORRECTIV, oder was?! – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Interessant ist ja auch, dass Sie die CDU-Abgeordneten nie erwähnen. Sie wollen ja ausschließlich gegen die AfD hier hetzen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zurufe von Andreas Butzki, SPD, und Thomas Krüger, SPD) Und jetzt will ich auch noch eins sagen: Inzwischen hat sich auch rumgesprochen, wo Sie mental liegen. Und wie schmutzig Sie agieren, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) das hat ja Herr Gundlack vor einer Schülerklasse bewiesen. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Da hat er gesagt, die Migranten sollten glücklich sein, (Thomas Krüger, SPD: Sind wir noch beim Thema, ja?) wenn die AfD an die Macht kommt, dann sollten die Migranten glücklich sein, wenn sie nach Afrika abgeschoben werden und nicht gleich in den Hochofen kommen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Auf der Welle bewegen Sie sich, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Beifall Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und dafür müssen Sie sich abgrundtief schämen! (Michael Meister, AfD: Ja, genau!) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Weitere … (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zurufe von Tilo Gundlack, SPD, und Michael Meister, AfD) Ich kann nicht sagen, was er gesagt hat, wir sind im Klärungsprozess, so. (Zurufe von Tilo Gundlack, SPD, Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Michael Meister, AfD) Weitere Wortmeldungen … (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und AfD) Wir können auch gerne erst mal eine halbe Stunde Pause machen, dann können Sie sich austauschen und dann kommen wir zur Abstimmung. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Gut. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/3405. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/3405 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 25. Januar 2024, 09:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 20:59 Uhr Alphabetisches Namensverzeichnis der Abgeordneten, einer/eines Bürgerbeauftragten gemäß Artikel 36 der Verfassung des und § 5 des Petitions- und teilgenommen – Drucksache 1. Albrecht, Christian DIE LINKE 2. Albrecht, Rainer SPD 3. von Allwörden, Ann Christin CDU 4. van Baal, Sandy FDP 5. Dr. Backhaus, Till SPD 6. Barlen, Julian SPD 7. Becker-Hornickel, Barbara FDP 8. Beitz, Falko SPD 9. Berg, Christiane CDU 10. Brade, Christian SPD 11. Bruhn, Dirk DIE LINKE 12. Butzki, Andreas SPD 13. da Cunha, Philipp SPD 14. Dahlemann, Patrick SPD 15. Damm, Hannes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16. Diener, Thomas CDU 17. Domke, René FDP 18. Drese, Stefanie SPD 19. Ehlers, Sebastian CDU 20. Falk, Marcel SPD 21. Federau, Petra AfD 22. Foerster, Henning DIE LINKE 23. Förster, Horst AfD 24. Glawe, Harry CDU 25. Gundlack, Tilo SPD 26. Hegenkötter, Beatrix SPD 27. Hesse, Birgit SPD 28. Hoffmeister, Katy CDU 29. de Jesus Fernandes, Thomas AfD 30. Julitz, Nadine SPD 31. Kaselitz, Dagmar SPD 32. Klingohr, Christine SPD 33. Koplin, Torsten DIE LINKE 34. Kramer, Nikolaus AfD 35. Krüger, Thomas SPD 36. Lange, Bernd SPD 37. Liskow, Franz-Robert CDU die an der Wahl Landes Mecklenburg-Vorpommern Bürgerbeauftragtengesetzes haben 8/3404 – 38. Martin, Bettina SPD 39. Meister, Michael AfD 40. Miraß, Heiko SPD 41. Mucha, Ralf SPD 42. Noetzel, Michael DIE LINKE 43. Dr. Northoff, Robert SPD 44. Oehlrich, Constanze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 45. Pegel, Christian SPD 46. Peters, Daniel CDU 47. Pfeifer, Mandy SPD 48. Pulz-Debler, Steffi DIE LINKE 49. Dr. Rahm-Präger, Sylva SPD 50. Renz, Torsten CDU 51. Reuken, Stephan J. AfD 52. Rösler, Jeannine DIE LINKE 53. Saemann, Nils SPD 54. Schiefler, Michel-Friedrich SPD 55. Schlupp, Beate CDU 56. Schmidt, Elke-Annette DIE LINKE 57. Schmidt, Martin AfD 58. Schneider, Jens-Holger AfD 59. Dr. Schröder, Anna-Konstanze SPD 60. Schult, Enrico AfD 61. Schulze-Wiehenbrauk, Jens AfD 62. Schwesig, Manuela SPD 63. Seiffert, Daniel DIE LINKE 64. Stamer, Dirk SPD 65. Stein, Thore AfD 66. Tadsen, Jan-Phillip AfD 67. Tegtmeier, Martina SPD 68. Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 69. Timm, Paul-Joachim AfD 70. Waldmüller, Wolfgang CDU 71. Wegner, Jutta BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 72. Dr. Wölk, Monique SPD 73. Wulff, David FDP 74. Würdisch, Thomas SPD

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