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Wolfgang Waldmüller

CDU 24.01.2024 Sitzungen 8/72

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, Landesplanungsgesetz wollen wir heute verabschieden und die Voraussetzungen oder warum wir das machen müssen, das gibt uns das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes. Das ist gesagt worden. Ich möchte aber trotzdem, wenn wir schon von Landesplanung sprechen, vom Landesplanungsgesetz, möchte ich Sie vorher mal kurz darauf einstimmen, was beispielsweise im Landesportal dazu beschrieben ist. Ich zitiere: „Über das Land zum Leben. Mecklenburg-Vorpommern lockt mit seiner Vielfalt. Es ist die einzigartige Mischung aus unberührter Natur zwischen Seen und Meeresstrand, Kultur und urbanem Flair in Städten zwischen jahrhundertealter Tradition und innovativer Moderne, die die Menschen anzieht und bleiben lässt. … Die Natur Mecklenburg-Vorpommerns ist so vielfältig wie ursprünglich. Die Landschaften zwischen Ostsee, Müritz und Schaalsee bieten Raum für Tier- und Pflanzenarten, die anderswo in Deutschland längst verschwunden sind. Adler und Kraniche finden hier genauso eine Heimat wie Fischotter und Orchideen. Drei Nationalparks, sechs Naturparks und drei Biosphärenreservate bewahren im Norden die Flora und Fauna – mehr als in jedem anderen Bundesland. Diese Orte sind jedoch auch für den Menschen äußerst kostbar.“ Und, sehr geehrte Landesregierung, meine sehr geehrten Damen und Herren, und das sollten wir auch nie aus dem Blick verlieren, wenn auch künftig in Mecklenburg-Vorpommern das Land zum Leben sein soll, denn was anderes haben wir auch gar nicht zu bieten. (David Wulff, FDP: Na ja!) Unsere Menschen und der nahezu unberührte Landschaftsraum, diese beiden sollten im Fokus einer jeden Landesplanung stehen. Und auch, so, wie es gerade auch gesagt worden ist, (Rainer Albrecht, SPD: Doch, wir haben mehr zu bieten.) auch in diesem Fall, wo wir das sogenannte Wind-an-Land-Gesetz vom Bund im letzten Jahr beziehungsweise vom – vorletztes Jahr sogar – 20. Juli 2022, wo also Flächenbedarfsvorgaben für die Länder eben gemacht werden und diese ausgewiesen werden müssen und mit Stichtagen versehen werden, das hat natürlich Auswirkungen auf unser Land zum Leben, und zwar erhebliche, weshalb es mich auch gewundert hat, ehrlich gesagt, dass gerade Sie, meine Damen und Herren der Koalitionäre, seinerzeit, als das Wind-an-Land-Gesetz verabschiedet wurde, dass Sie seinerzeit so ruhig geblieben sind in Berlin, als man diesen Wahnsinn verabschiedet hat. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Das Gesetz … Wir leben hier in Mecklenburg-Vorpommern. Ich spreche von Mecklenburg-Vorpommern. Mein Gott! (Rainer Albrecht, SPD: Das Bundesgesetz gilt für alle.) Ein Gesetz, das Fläche einfordert, unsere wertvolle Landesfläche, anstatt über erforderliche Leistung zu sprechen. Da haben wir, über installierte Leistung haben wir hier im Plenum schon mehrfach gesprochen. Und nun sind wir eben verpflichtet als Land, indem die Ausweisung der zur Erreichung der Flächenbeitragswerte notwendigen Flächen auf Ebene der Regionalplanung erfolgt gegenüber dem Bund, bis zum 31. Mai, das ist der Stichtag, bis wohin es passieren muss, per Landesgesetz diese Flächen auch nachzuweisen. Und dieser Verpflichtung wird nun in dem Artikel 1 dieses genannten, von Herrn Meyer genannten, 9a Windenergieumsetzung, Windenergieflächenbedarfsgesetz, so heißt das, Rechnung getragen, und der ist zugleich auch Kern des Gesetzentwurfes. So ganz lapidar würde ich das nicht abtun, Herr Meyer, weil es hat doch erhebliche, hat schon erhebliche Auswirkungen. Und ich möchte zu zwei Punkten Stellung nehmen, einmal zu 9a und zum 14, Organisation. Weitere Punkte sind natürlich auch noch in der Kritik, die würde ich aber dann im Ausschussverfahren, dafür reicht die Zeit nicht. Meine Damen und Herren, ein Schelm, der Böses bei Ihrem Gesetzentwurf denkt. Doch das tue ich, weil ich in den zurückliegenden Monaten und Jahren sehr genau die Vorgehensweise beobachtet habe, wie Regional- und Landesplanung vonstattengeht. Und das Beste ist, niemand von Ihnen, sehr geehrte Landesregierung, liebe Koalitionäre, aber auch Landräte der SPD, der verantwortlich dafür sein will. Und genau so liest es sich auch in diesem Gesetzentwurf, mit dem Sie sich aus unserer Sicht einen schlanken Fuß machen. Im Absatz 2 vom 9a heißt es, jede Planungsregion hat nach Paragraf 12 spätestens bis zum 31.12. 1,4 Regionalfläche, spätestens 2032 2,1 Regionalfläche auszuweisen. „Rechtskräftige Bauleitplanungen für Windenergiegebiete sollen bei der Ausweisung einbezogen werden. Nach Maßgabe des Absatzes 3 sind die regionalen Planungsverbände berechtigt, die Teilflächenziele zu überschreiten.“ Anstatt eine mögliche Überschreitung des vorgegebenen Teilflächenziels in Satz 3 vorzusehen, sollte stattdessen eine Regelung formuliert werden, die eine annähernd gleichmäßige Verteilung und damit Belastung der einzelnen zur jeweiligen Planungsfläche gehörenden Gebietskörperschaften als zwingend vorschreibt. (David Wulff, FDP: Genau, das ist sinnvoll. – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Denn auch im Wind-an-Land-Gesetz des Bundes heißt es unter anderem in der Begründung – man passe auf, das gilt dann für den Bund –: „Um extreme Unterschiede im Hinblick auf die Lastenverteilung zwischen den Ländern“ – hier haben wir die Länderebene –, den Ländern „zu vermeiden, wurden eine Untergrenze von mindestens 1,8 … sowie eine Obergrenze von maximal 2,2 Prozent als Ziel für den Ablauf des Jahres 2032 gesetzt.“ Eine solche Regelung vermissen wir hier. Die gehört für uns selbstverständlich mit rein. Ebenso vermissen wir eine klare Regelung, die auch die Berücksichtigung bereits bestehender Anlagen vorsieht, auch ohne dass sie Bestandteil einer bestehenden rechtskräftigen Planung sind. Schauen Sie sich mal ein Landesgesetz an, beispielsweise Saarland. Saarland hat hier eine Kappungsgrenze für Kommunen vorgenommen, und gerade dort, wo also übermäßig Potenzial ist, damit eben diese Kommunen vor Ort eben nicht so sehr belastet werden. Und wenn ich jetzt in den Planungsverband gehe, in dem ich tätig bin, da haben wir, vorgestern sind die Zahlen da bekanntgegeben worden, haben wir sozusagen 2,5 Prozent in LUP, 1,6 in Nordwestmecklenburg. Wir reden von einem Planungsverband. Und das können Sie, diese Ungleichbehandlung, diese ungleiche Verteilung, selbst wenn Sie das Gesamtziel erreichen, aber diese ungleiche Verteilung in einem Planungsverband, das können Sie den Bürgern vor Ort, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Sehr einfach erklären.) dort, wo diese ungleiche Verteilung konzentriert stattfindet, das können Sie niemandem vor Ort erklären. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Ganz einfach.) Das funktioniert nicht! (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Das funktioniert nicht! Dann kommen Sie zu mir, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Mache ich gleich.) kommen Sie zu mir und erklären Sie mir, ich nehme Sie dazu mit und dann stellen Sie sich da hin und erklären das. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall Sebastian Ehlers, CDU) Also hier braucht es zwingend eine gerechte Verteilung, und die ist in dem Gesetz nicht gegeben. Wir werden dazu eben Vorschläge machen. Ein anderes, ein anderes Beispiel ist der Paragraf 14, Organisation. Auch hier wurden Änderungen vorgenommen, wenngleich ich die nicht für richtig erachte. Erfahrungsgemäß finden die meisten Veränderungen und damit die Auswirkungen zur Regionalplanung im ländlichen Raum in der Fläche auf dem Land statt. Die Vertreter der Landkreise sind aber bei der Zahl der Verbandsvertreter im Verhältnis zur Tragweite der gefassten Beschlüsse eher unterrepräsentiert. Und woran liegt das? Der Verteilschlüssel für die Vertreter einer zum jeweiligen Planungsverband gehörenden Gebietskörperschaft in der Verbandsversammlung ist zunächst auf die Einwohnerzahl 1 : 10.000 festgelegt. Das alleine wäre so in Ordnung und würde eine Spiegelbildlichkeit zur Vertretungskörperschaft der Mitglieder abbilden. Okay, so weit okay. Allerdings wird diese Anzahl dann durch weitere Vorgaben beeinflusst. So sind die Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister der Mittelzentren und weitere Vertreter der Mittelzentren gesetzt und werden zulasten der Gesamtvertreterzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft sozusagen abgezogen, sodass nur noch wenige Vertreter aus der Fläche in der unverhältnismäßigen Anzahl verbleiben, die noch zum Vertretungsgremium selbst in die Verbandsversammlung entsendet werden können. Und dadurch prallen in der Verbandsversammlung, beispielsweise im Regionalen Planungsverband Westmecklenburg und dort insbesondere auch im Vorstand, Stadt und Land in einem krassen Missverhältnis aufeinander. Fünfmal Stadt, siebenmal Landkreise, allerdings sieben Vertreter kraft Amtes und nur fünf Hinzugewählte aus den Reihen der Verbandsvertreter der Kreistage. Und die Kreistage und auch die Stadtvertretungen der kreisfreien Städte allerdings spiegeln in ihrer Zusammensetzung ja eben diese jeweilige Stadt und den Landkreis. Und aus allen Stadtteilen oder Regionen, in diesem Fall Wahlbereichen, sind gewählte Bürger dabei, die Interessen vor Ort zu vertreten. Und genau diese Spiegelbildlichkeit muss auch für die Zusammensetzung der Verbandsversammlungen Anwendung finden, ohne Ausnahmen, ohne Hintertüren, damit beim Ergebnis die Belange aller Teile einer Planungsregion überhaupt realistisch einfließen könnten. Das ist mit der derzeitigen und auch hier vorgeschlagenen Regelung des Paragrafen 14 nahezu ausgeschlossen. Die Beschlüsse der zurückliegenden Jahre zeigen es.

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