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Jens-Holger Schneider

AfD 24.01.2024 Sitzungen 8/72

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Landsleute! Als Redner für die Fraktion der AfD spreche ich zugleich als Redner der größten Oppositionsfraktion. Das kann man gar nicht oft genug wiederholen, (René Domke, FDP: Nein.) gerade in der jetzigen Situation. (Sandy van Baal, FDP: Wir sind die Kleinsten.) Wir haben den größten politischen Abstand zur Landesregierung, denn wir sind die einzige Fraktion, die in wesentlichen Punkten grundsätzlich andere Auffassungen vertritt als die rot-rote Landesregierung. Wir unterwerfen uns nicht dem Alleinherrschaftsanspruch des linken Lagers, sondern wir halten von rechts dagegen. (Thomas Krüger, SPD: Ja, das ist Demokratie, ne?!) Das unterscheidet uns auch von jenen scheinbürgerlichen Kräften, die mal als Erfüllungsgehilfen, mal als Placeboopposition linker Herrschaft stets dienstbar sind. Meine Damen und Herren, warum so markige Worte bei einem vermeintlich so unaufgeregten Thema wie der Kommunalverfassung? Weil uns auch bei diesem Thema der Alleinherrschaftsanspruch des linken Lagers, dessen institutionelle Absicherung und Abschirmung gegen wechselnde Wahlausgänge entgegentritt. Im Entwurf singt die Landesregierung das Hohelied der kommunalen Selbstverwaltung. Meine Damen und Herren, was kommunale Selbstverwaltung dieser Landesregierung, diesem Minister und dieser Koalition tatsächlich gilt, das wissen wir spätestens seit Upahl. In dem Moment, wo kommunale Selbstverwaltung einem linken Kernanliegen wie der Masseneinwanderung im Weg steht, wird sie administrativ abgeräumt. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Dieses administrative Abräumen des Bürgerwillens durch Minister Pegel wurde übrigens durch eine gesetzliche Regelung, nämlich die Änderung des Paragrafen 246 Baugesetzbuch ermöglicht, die unter einer schwarz-roten Bundesregierung im Jahr 2015 befristet eingeführt wurde. Diese Regelung wurde seither wiederholt verlängert, zuletzt im Juli 2023. Auch hier stimmt die Union im Bundestag zu. Wir sehen, wo es gegen den Bürgerwillen geht, sind die schwarzen Gehilfen linker Politik fleißig und verlässlich dabei, ob in Regierung oder als Placeboopposition ist da völlig egal. Nach dieser Vorbemerkung will ich im Folgenden auf die zwei machttechnisch besonders interessanten Regelungen eingehen: die zu kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und die zu Beiräten. Ich beginne mit den Gleichstellungsbeauftragten: Bisher waren hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte für Gemeinden ab 10.000 Einwohner vorgeschrieben. Die Landesregierung will künftig den Gemeinden ab 15.000 Einwohnern eine Vollzeitstelle vorschreiben. Zwar ist im Entwurfstext etwas geziert von „sollte Vollzeit sein“ die Rede, aber der Unterschied zwischen „sollen“ und „müssen“ dürfte hier wenig praktische Bedeutung haben. Mit dieser Neuregelung werden auf einen Schlag landesweit 16 Vollzeitstellen gesetzlich geschaffen beziehungsweise abgesichert. Was machen diese Leute eigentlich? Vergleichen wir dazu einfach die Gleichstellungsbeauftragten mit den Beigeordneten. Beigeordnete sind dem Oberbürgermeister unmittelbar nachgeordnete leitende Bedienstete der Stadtverwaltung. Das Gesetz verlangt wörtlich, dass sie „die für ihr Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde besitzen“ müssen, Paragraf 40 Absatz 5 Kommunalverfassung. Von Anforderungen an Eignung, Befähigung und Sachkunde einer Gleichstellungsbeauftragten ist im Gesetz nichts zu lesen. Warum eigentlich nicht? Beigeordnete werden laut Gesetz für mindestens sieben, höchstens neun Jahre gewählt. Eine derartige gesetzliche Begrenzung der Amtszeit einer Gleichstellungsbeauftragten gibt es dagegen nicht. Warum eigentlich nicht? Weil es hier um Versorgungsposten für linke Frauen geht, damit diese voll versorgt für linke Politik agitieren können. Fachliche Anforderungen und gesetzliche Amtszeitbegrenzung stören da nur. (Henning Foerster, DIE LINKE: Der Unterschied zwischen einer Wahl und einer Bestellung.) Lassen Sie uns dazu einen Blick auf das Selbstverständnis kommunaler Gleichstellungsbeauftragter werfen. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Zwischen Wahl und Bestellung!) Ich zitiere dazu aus der Broschüre „Antifeminismus als Demokratiegefährdung?! Gleichstellung in Zeiten von Rechtspopulismus“ aus dem Jahr 2021. Herausgeber ist die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen. In dieser Arbeitsgemeinschaft sind auch Amtsinhaberinnen aus M-V dabei. Bei der Erstellung der Broschüre hat die Bundesarbeitsgemeinschaft laut eigenen Angaben mit der Amadeu Antonio Stiftung zusammengearbeitet. (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) In der Broschüre wird eine namentlich ungenannte Gleichstellungsbeauftragte wie folgt zitiert, Zitat: „Als Gleichstellungsbeauftragte hast du einen unglaublichen Gestaltungsspielraum. Du siehst die Richtungen, wo es gesellschaftlich hingeht und politisch, und du kannst unheimlich gut auch deine“ eigenen „Marken setzen.“ Zitatende. Hier geht es also um politische Einflussnahme. Aus weiteren Zitaten in der Broschüre wird deutlich, dass die Befragten es als ihre Aufgabe sehen, die AfD politisch zu bekämpfen. (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Gleichstellungsbeauftragte ist verfassungsmäßiges Ziel, das steht in unserer Verfassung. Das muss man auch anerkennen.) Die Damen möchten also im politischen Meinungskampf mitmischen. Das ist in Ordnung. Sie wollen das aber aus einer privilegierten Stellung heraus tun, mit voller Vergütung, Sachmittelausstattung und Personal auf Steuerzahlerkosten (Enrico Schult, AfD: Richtig!) und ohne die Sorge um Wiederwahl, Wiederbestellung oder Amtszeitende vor Rentenbezugsbeginn. Das wiederum ist nicht in Ordnung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vor dem Hintergrund des politischen Amtsverständnisses vieler Gleichstellungsbeauftragter, wie es jedenfalls in Publikationen ihrer bundesweiten Interessenvertretung artikuliert wird, lehnen wir die Zuweisung weiterer Kompetenzen und Mittel ab. Wer Politik machen will, muss sich dem Wähler stellen. Das gilt selbstverständlich für Männer und für Frauen gleichermaßen. So geht Gleichberechtigung und so geht Demokratie! Ich zitiere Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes im Wortlaut, Zitat: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Zitatende. Dem stimmen wir von der AfD-Fraktion zu. Von Gleichstellung oder Versorgungsposten für linke Frauen steht da übrigens nichts. Ich komme zum zweiten Punkt, den Beiräten. Der Entwurf eröffnet den Kommunen die Möglichkeit, Beiräte einzurichten und diesen Beiräten Rede- und Antragsrecht in Ausschüssen und Gemeindevertretungen einzuräumen. Diese Beiräte sollen der Berücksichtigung der besonderen Belange von bestimmten Bevölkerungsgruppen dienen. Als Beispiel nennt die Entwurfsbegründung Kinder und Jugendliche, Senioren, Menschen mit Behinderung oder Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Warum eigentlich nicht Beiräte für Autofahrer, Landwirte oder Unternehmer? Die protestieren doch gerade gegen linke Politik. Offensichtlich haben sie auch besondere Belange, die gewiss auch kommunalpolitische Relevanz entfalten. Ja, der Gesetzeswortlaut ließe zum Beispiel auch einen Autofahrerbeirat zu. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Die Aufzählung der Beispiele in der Begründung erlaubt aber Rückschlüsse auf die damit verfolgte Zielstellung. Hier werden nur Gruppen genannt, bei denen sich linke Politik Hoffnungen auf Bevormundung, Vereinnahmung und Instrumentalisierung für linke Ziele macht. Die Behauptung, dass die Betroffenen ihre Belange ohne Beiräte mit Mitwirkungsrechten nicht geltend machen können, hält nach näherer Betrachtung nicht stand. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Jugendliche ab 16 Jahren, Senioren, Menschen mit Behinderungen, Deutsche mit Migrationshintergrund oder EU-Bürger sind bei der Kommunalwahl wahlberechtigt. Sie können sich außerdem mit Ihren Anliegen an den Bürgermeister, die Gemeindevertretung, deren Fraktionen oder einzelne Gemeindevertreter wenden. Die Gemeindevertretung kann bereits jetzt entscheiden, betroffene Einwohner zu einem Thema anzuhören. Die direkte Ansprache kommunalpolitischer Akteure und die Anhörung als betroffene Einwohner – nach entsprechendem Beschluss – stehen auch Ausländern ohne EU-Staatsangehörigkeit offen. Kinder und Jugendliche haben in aller Regel in Mutter und Vater natürliche Interessenvertreter, die wiederum in der oben genannten Weise diesen Interessen Geltung verschaffen können. Kommunalpolitiker werden gewählt und sind daher regelmäßig aus Eigeninteresse den Anliegen ihrer potenziellen Wähler gegenüber aufgeschlossen. Darüber hinaus sind nach meiner Erfahrung jedenfalls die meisten Kommunalpolitiker unabhängig vom parteipolitischen Hintergrund tatsächlich an den Belangen der örtlichen Gemeinschaft interessiert. Sie verschließen sich legitimen Anliegen auch dann nicht, wenn diese von Nichtwahlberechtigten vorgetragen werden. Und zum Dritten sind Kommunalpolitiker unabhängig vom parteipolitischen Hintergrund Menschen, die entweder durch persönliche Betroffenheit oder durch Fälle im Familien-, Freundes- oder Kollegenkreis mit besonderen Anliegen verschiedenster Art in Berührung kommen und diese Eindrücke politisch berücksichtigen. Zur fehlenden Notwendigkeit kommt als weiteres Problem die zweifelhafte demokratische Legitimation der Beiräte und die selbst über demokratisch gewählte Beiräte drohende De-facto-Verwässerung des Grundsatzes der Wahlgleichheit. Warum sollte zum Beispiel ein 16-jähriger Jugendlicher oder ein 65-jähriger Senior durch Wahlberechtigung für Gemeindevertretung und Beirat doppelt wirken können, während es ein 35-jähriger durchschnittlicher Erwachsener nicht darf? Warum soll ein EU-Ausländer über Wahlberechtigung für Gemeindevertretung und Beirat doppelt wirken können, während es für diesen Deutschen aber nicht gilt? Die Beiräte sind zur Geltendmachung legitimer Belange also nicht notwendig. Vielmehr werfen die Beiräte gewichtige Probleme auf. Warum wollen eine linke Landesregierung und linke Landtagsfraktion trotzdem so etwas ermöglichen? Weil hier Plattformen und Verstärker für linke Forderungen geschaffen werden sollen, die außerdem gegen die schwindende Zustimmung linker Politik beim Wähler besser abgeschirmt sind. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Bestes Beispiel hierfür sind die geplanten Beiräte für Migration und Integration laut Paragraf 18 des Entwurfs eines Integrations- und Teilhabegesetzes. Diese sollen aus Gemeindeangehörigen bestehen, die eine Einwanderungsgeschichte haben oder aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in Fragen der Migration und Integration einen Beitrag zur Arbeit des Beirates leisten können. Letztere Gruppe wird sich hauptsächlich aus Personen rekrutieren, die mit Migrantenbetreuung bereits Geld verdienen oder künftig Geld verdienen wollen. Diese Personen äußern sich dann zur Notwendigkeit und zum Umfang von Migrantenbetreuung. Einwanderungskritik ist von dieser Seite eher nicht zu erwarten, vielmehr ist mit lebhafter Zustimmung für das linke Kernanliegen der Masseneinwanderung zu rechnen. Dabei ist es linker Politik auch völlig egal, ob diejenigen, um deren Interessen es angeblich geht, solche Beiräte überhaupt wollen. So lag die Wahlbeteiligung zur Wahl des Rostocker Migrantenrates im Jahr 2020 bei lediglich 9,9 Prozent. Ein Beirat, den 90 Prozent der Betroffenen nicht gewählt haben, ist keine legitime Vertretung dieser Menschen. Wie reagiert die rot-rote Landesregierung auf solche Erfahrungen? Sie legt ein Gesetz vor, dass es einen solchen Beirat in jeder Gemeinde mit über 10.000 Einwohnern geben soll. Ein Linker, Walter Ulbricht, sagte einmal: „Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“ Mir scheint, dass manchem heutigen Linken das demokratische Aussehen nicht mehr so wichtig ist. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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