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Bettina Martin

24.01.2024 Sitzungen 8/72

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Damit Erkenntnisse aus Forschung und Wissenschaft verbreitet und genutzt werden können, müssen sie veröffentlicht und zugänglich gemacht werden. Open Access, Sie haben es gehört, meint, dass öffentlich finanzierte Forschung ihre Ergebnisse und Daten unter freien Lizenzen für alle zugänglich macht. So werden sie sichtbarer und leichter nutzbar. Weil dadurch Wissenstransfer und Zusammenarbeit verbessert und Innovationsfähigkeit erhöht wird, sind weltweit Institutionen schon seit Längerem auf dem Weg, den Prozess hin zu Open Access zu gestalten, denn diese Transformation bedeutet eigentlich eine ziemlich grundlegende Umstellung des akademischen Publikationswesens vom traditionellen Modell, das auf Abonnement und Erwerb basiert, hin zum internetbasierten Open-Access-Modell, bei dem Qualität und Renommee gesichert werden müssen. Der einmütige Wunsch und der einmütig gewünschte Weg ist ein komplexer Weg, vor allem in der Übergangszeit, denn in dieser Übergangszeit existieren eben beide Systeme, das herkömmliche Publikationssystem und Open Access, nebeneinander. Und gerade in dieser Zeit gibt es natürlich auch mehr Belastung. Und das Ziel steht zu einer neuartigen und nachhaltigen Finanzierung von Open Access. Dazu haben sich Bund und Länder in 2023 mit ihren Leitlinien für Open Access gemeinsam bekannt. Und dass dafür der grundlegende Wille besteht, nämlich eben auch die Unterstützung dieses Weges, da ist ein gutes Zeichen dafür, dass die DFG gerade jetzt im Januar 2024 eine Ausschreibung laufen hat, und darin geht es eben auch um Aufbau und Finanzierung einer nationalen Publikationsinfrastruktur. Eine Landesstrategie von Mecklenburg-Vorpommern muss sich genau in diese Bundesstrategie auch einfügen und anpassen. Und natürlich fangen wir hier nicht bei null an, wir sind schon seit Längerem natürlich mit den Hochschulen des Landes auf diesem Weg, auf dem Weg von Open Access. Im August 2021 hat sich im Auftrag der Landesrektorenkonferenz eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Wissenschaftler/-innen und Vertretern der Hochschulbibliotheken konstituiert, die in einem ersten Schritt in den Hochschulen und Universitäten des Landes Bedarfe aufgenommen hat. Es folgten Arbeitssitzungen und weitere Abstimmungen. Ein Entwurf soll im Jahresverlauf 2024 vorliegen. Oder ganz konkret, schauen Sie mal auf die Webseite des BMBF zum Thema Open-Access-Network. Dort finden Sie neben Links, Praxistipps und viel Hintergrundwissen auch Angaben zu den Open-Access-Strategien der Bundesländer. In diesem Atlas stehen für Mecklenburg-Vorpommern beide Universitäten und Universitätskliniken, alle fünf Hochschulen, alle Leibniz-Institute, die Fraunhofer-Einrichtung für Großstrukturen in der Produktionstechnik, das Max-Planck-Institut für demografische Forschung. Zwei/drei Beispiele möchte ich noch geben, die illustrieren sollen, wie genau Wissenschaft und Forschung Open Access bereits umsetzen beziehungsweise unterstützen: Unter den außeruniversitären Forschungseinrichtungen sei das Leibniz-Institut für Ostseeforschung in Warnemünde herausgegriffen. Das ist eher willkürlich, auch die anderen – Fraunhofer, Max Planck, Helmholtz – sind auch auf dem Weg und da gilt Ähnliches. Die Leibniz-Gemeinschaft hat sich bereits frühzeitig der Open-Access-Idee verschrieben. Sie gehört zu den Erstunterzeichnerinnen, zu den Erstunterzeichnern der Berliner Erklärung, hat schon 2007 eine eigene Open-Access-Leitlinie verabschiedet und engagiert sich zusammen mit den anderen Wissenschaftsorganisationen für die Transformation des wissenschaftlichen Publikationsmarktes hin zu Open Access. Aus dem Open-Access-Publikationsfonds der Leibniz-Gemeinschaft können Autorinnen und Autoren aus deren Einrichtungen die Förderung von 20 Prozent der Publikationskosten für Artikel in den Open-Access-Zeitschriften beantragen. Die Universität Rostock hat im Dezember 2015 ihre Open-Access-Erklärung verabschiedet, um den freien Zugang zu wissenschaftlichem Wissen zu fördern. Ab 2017 hat sie einen Open-Access-Publikationsfonds eingerichtet, aus dem unter bestimmten Bedingungen Kosten von Open-Access-Publikationen in Zeitschriften übernommen werden. Dieser Publikationsfonds wird auch 2023 bis 2025 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Programm Open-Access-Publikationskosten gefördert. Außerdem schließt die Universitätsbibliothek mit geeigneten Verlagen Verträge zur Rabattierung der Publikationsgebühren ab. Open-Access-Beratungen, Beauftragte und den DFGgeförderten Publikationsfonds gibt es auch an den anderen Hochschulen und an der Universität Greifswald. Und weil es hier auch schon rot blinkt, fasse ich mich kurz: (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Sie sehen also, die Transformation wird von der Wissenschaft und Forschung gefördert und ist bereits im Gange. (Torsten Renz, CDU: Nicht irritieren lassen!) Und als Land wollen wir diese strategische Entwicklung natürlich begleiten und auch unterstützen. Und die tatsächliche Umsetzung muss weiterhin durch die Wissenschaft selbst erfolgen. Und mit dieser großen Herausforderung werden wir die Universitäten und Hochschulen im Land sicherlich nicht alleinlassen. Und es ist auch klar, diese Entwicklung ist unumgänglich und wir nehmen diesen Auftrag gerne an, das Thema aktiv zu unterstützen. Vielen Dank für diesen Antrag! (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und wir werden unsere Open-Access-Strategie weiterentwickeln (Sebastian Ehlers, CDU: Nein!) und sicherlich im Ausschuss beraten. Und wir werden diese Open-Access-Strategie selbstverständlich auch im Kontext der Wissenschafts- und Forschungsstrategie insgesamt, die bei uns im Land entsteht, entwickeln. – Und ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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