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Dirk Bruhn

Die Linke 24.01.2024 Sitzungen 8/72

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute beraten wir die Kommunalverfassung, ein Regelwerk, von dessen Existenz zwar jeder irgendwie weiß, aber kaum jemand sagen kann, in welchem Regal es gerade verstaubt. Umso wichtiger wird die Kommunalverfassung schlagartig immer dann, sobald es einen Streit in der Kommune gibt, denn sie bildet die Verhandlungsgrundlage von Tausenden Mandatsträgerinnen und -trägern in Kreisen und Kommunen sowie der zahlreichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hier im Land. Insofern kann ihre Bedeutung gar nicht groß genug geschätzt werden. Mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts hat die rot-rote Landesregierung dem Landtag somit einen Meilenstein der aktuellen Wahlperiode vorgelegt. Sie setzt somit ein bedeutendes Vorhaben aus dem gemeinsamen Vertrag von SPD und LINKE um. Unser Ziel ist es, die Kommunalverfassung an die Gegenwart anzupassen und gleichzeitig für die Zukunft auszurichten. Nach meinem Dafürhalten kann sich dieser Entwurf sehen lassen, insbesondere auch vor dem Hintergrund des nahezu mustergültigen Entstehungsprozesses. Die kommunalen Verbände und Vertreter, also die Praktiker vor Ort, haben in zahlreichen Arbeitskreissitzungen an diesem Entwurf mitgearbeitet. Sie haben dabei ihre Erfahrungen, Ideen und Vorstellungen mit einfließen lassen, sodass wir hier einen tragfähigen Kompromiss vorliegen haben. Um eines vorwegzunehmen, es ist doch völlig klar, dass immer dort Kompromisse gesucht und gefunden werden müssen, wo verschiedene Akteure an einem Tisch sitzen und Interessen auseinandergehen. Insofern werden wir auch in den kommenden Ausschussbefassungen noch Verbesserungsvorschläge aus den verschiedensten Richtungen zu beraten und abzuwägen haben. Falls sich da Bedarf ergibt, werden wir natürlich schauen, ob und an welchen Stellen wir den vorliegenden Entwurf weiter qualifizieren können. Meine Damen und Herren, für meine Fraktion wird die Novellierung der Kommunalverfassung viele gute, praktische und wünschenswerte Änderungen mit sich bringen. Wir passen das Regelwerk der kommunalen Selbstverwaltung an gesellschaftliche Entwicklungen und Bedürfnisse an. Der Wunsch nach Teilhabe, Mitwirkung und Chancengleichheit bekommt einen immer höheren Stellenwert in den Kommunen. Das begrüßen wir außerordentlich. Besonders hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang die rechtliche Klarstellung in Bezug auf Beiräte. Erstmalig wird im Rahmen der Mitwirkungsmöglichkeiten in der Kommunalverfassung normiert. Das sind einerseits Rechtsunsicherheiten, andererseits sind es die Gegner der Mitbestimmungsgremien, ein Verhinderungsargument, welches nicht selten gegen die Bildung von Beiräten ins Feld geführt wurde. Es ist sinnvoll, den Kommunen die Möglichkeit zur Bildung von Beiräten an die Hand zu geben. Über die genaue Ausgestaltung sollte aber weiterhin vor Ort und mit Blick auf die individuellen Gegebenheiten entschieden werden. Dort, wo wir aktiv sind, werden wir die Möglichkeiten nutzen, um mehr Menschen an den Entscheidungen zu beteiligen, die sie unmittelbar betreffen. In diesem Sinne werden wir auch die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten in Kreisen und Kommunen stärken. Die Erfüllung des Staatsziels aus Artikel 13 der Landesverfassung ist die gemeinsame Aufgabe des Landes, der Gemeinden und der Kreise. Mit der Neufassung der Kommunalverfassung leisten wir als Land einen Beitrag. Auch die Kreise und Kommunen werden sich künftig verstärkt um die Belange der Gleichstellung kümmern. Es gibt genügend Baustellen, die mit den Gleichstellungsbeauftragten und ihren künftig verbrieften Rechten verbindlicher angefasst und abgearbeitet werden sollen. Mit der Ermöglichung hybrider Sitzungen in Kreisen und Kommunen passen wir die Kommunalverfassung zudem an die technischen Möglichkeiten der Gegenwart an. Das, was uns die Corona-Pandemie zunächst aufzwang, haben wir als Chance begriffen, als Chance, die Teilhabe vor Ort zu stärken und die Hürden für die Mitwirkung zu senken. Wir werden der Vielzahl von Ehrenamtlichen, insbesondere in den großen Flächenkreisen, ermöglichen, ihr wertvolles kommunalpolitisches Engagement besser mit ihrem Erwerbs- und Privatleben zu vereinbaren. Sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf bringt eine Vielzahl weiterer Änderungen mit sich. Ich kann nicht auf alle eingehen, aber ich halte den Entwurf grundlegend für tragfähig und hinnehmbar für alle Beteiligten. Als Landesgesetzgeber sitzen wir ohnehin zwischen den Stühlen. Einerseits wollen und müssen wir gesetzliche und gesellschaftliche Standards in den Kommunen ausreichend definieren und festziehen, andererseits hat die Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung für uns einen großen Stellenwert. Ich denke, der Gesetzentwurf bildet einen behutsamen Ausgleich zwischen diesen beiden Polen. Auch das werden wir mit Sicherheit noch in den kommenden Beratungen tiefer erörtern. An dieser Stelle möchte ich zunächst die Überweisung in die zuständigen Ausschüsse beantragen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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