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Bettina Martin

24.01.2024 Sitzungen 8/72

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete! Zunächst darf ich Sie herzlich von meiner Ministerkollegin Steffi Drese grüßen, die heute leider aus gesundheitlichen Gründen hier nicht da sein kann, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sagen Sie mal herzlichen Dank von mir!) und ich wünsche ihr von hier aus natürlich eine gute Genesung und eine schnelle Genesung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Am Anfang der Rede steht eine ehrliche Bestandsaufnahme: In Mecklenburg-Vorpommern haben wir eine auffällige Suchtproblematik in der Bevölkerung. Wir weisen die zweithöchste Rate von nachweislich schwer suchterkrankten Patientinnen und Patienten in ganz Deutschland auf. Suchterkrankungen haben dabei viele Gesichter und ihre Ursachen können ebenso zahlreich begründet wie ihre Folgen ausgeprägt sein. Bekannterweise führt ein solches Suchtverhalten häufig zu gesundheitlichen Problemen. Vor allem bei durch Alkohol bedingten Erkrankungen weist Mecklenburg-Vorpommern Werte auf, die teilweise deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen. Was für uns nüchterne Statistiken sind, beeinflusst bei Abhängigen und ihren Familien in erheblichem Maß den Alltag. Dennoch, sich selbst ein Suchtproblem einzugestehen, fällt den Betroffenen oft schwer, auch wenn das Eingeständnis ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Besserung ist. Umso wichtiger ist es, dass passende Hilfsangebote für Betroffene und ihre Angehörigen zur Verfügung stehen, die sie bei diesem Schritt und der Zeit danach unterstützen. Die CDU fordert im vorliegenden Antrag, dass sektorenübergreifend mehr Angebote sowohl für suchtkranke Eltern als auch ihre Kinder zugänglich sein sollten. Sie verweist auf notwendige Änderungen auf Bundesebene im Fünften Sozialgesetzbuch. Dieses enthält klare gesetzliche Grundlagen zur medizinischen Versorgung der Menschen hier im Land. Das gilt selbstverständlich auch bei Suchterkrankungen. Demnach können Menschen, unabhängig davon, ob sie Eltern sind oder nicht, die passende ärztliche Suchtbehandlung und Rehabilitationsleistungen in Anspruch nehmen. Darunter gibt es ebenso Optionen, bei denen Kinder ihre Eltern im Zuge der Suchtbehandlung und Rehabilitation, Kinder begleitet werden von ihren Eltern. Hier im Land sei als Beispiel die MEDIAN Klinik Schweriner See genannt. Ein weiteres bekanntes Beispiel für gemeinsame Angebote für Eltern und ihre Kinder sind die Mutter-Kind- beziehungsweise Vater-Kind-Kuren nach Paragraf 24 SGB V. Diese Einrichtungen bieten bei entsprechender medizinischer Indikation selbstverständlich auch Kuren für Familien mit Suchtgeschichte an. Ebenso greifen an dieser Stelle die gesetzlichen Grundlagen aus dem Sechsten Sozialgesetzbuch, darunter unter anderem Paragrafen 28 fortfolgende SGB VI, die eine solche Begleitung ermöglichen. Es ist also sozialgesetzlich geregelt, dass unsere jüngsten Mitbürgerinnen und Mitbürger und ihre Familien angemessen unterstützt werden. Sie fordern zudem, sehr geehrte CDU-Fraktion, dass diese Regelungen vereinfacht werden. Auch hier habe ich erfreuliche Nachrichten, denn der Bund ist dazu bereits mit Fachverbänden und Expertinnen und Experten in den Dialog getreten. Das Ziel ist es, die gesetzlichen Möglichkeiten besser auf die individuellen Suchtbiografien abzustimmen. Wichtig ist an dieser Stelle der Hinweis, auch wenn es in der Sache sinnvoll sein kann, dass Kinder ihre Angehörigen im Zuge einer Suchtbehandlung und Rehabilitation begleiten können, so ist dies nicht immer ratsam. Ob eine Begleitung für beide Seiten von Vorteil ist, sollte deshalb zunächst medizinisch geprüft werden. Ein Aspekt bei der Hilfe für Familien mit Suchtbelastungen kommt mir in Ihrem Antrag aber tatsächlich komplett zu kurz. Ich möchte ihn deshalb noch ergänzen, wenn wir heute hier schon über die passenden Angebote für Betroffene sprechen. Keinesfalls sollten wir außer Acht lassen, dass es neben der medizinischen Behandlung und Rehabilitation hervorragende Beratungs- und Selbsthilfeangebote für Suchtkranke und ihre Angehörigen in unserem Land gibt. Unter anderem die Landeskoordinierungsstelle für Suchtfragen und die Landesarbeitsgemeinschaft der Selbsthilfekontaktstellen bündeln zahlreiche niedrigschwellige und kostenfreie Hilfsmöglichkeiten. Auf Wunsch können die Menschen dort auch anonym bleiben. Ein noch ganz junges und, wie ich finde, vielversprechendes Modellvorhaben konnten wir darüber hinaus im vergangenen Jahr starten. Mit KipsFam, Kinder aus psychisch oder suchtbelasteten Familien, erhalten speziell Kinder, Jugendliche und ihre Eltern Hilfen bei Suchtproblematiken in der Familie. Insgesamt stehen für das durch den Europäischen Sozialfonds geförderte Projekt mehr als 5 Millionen Euro bis 2027 zur Verfügung, denn Kinder aus psychisch oder suchtbelasteten Familien leiden oft schon sehr lange unerkannt. Dabei benötigen sie dringend Hilfe und Aufmerksamkeit, weil sie in ihrer Entwicklung mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind und sie familiär oft nicht Unterstützung erfahren, die sie selbst für ein gesundes Aufwachsen benötigen. Ebenso besteht ein erhöhtes Risiko, dass sie selbst erkranken. Das ist der Ausgangspunkt von KipsFam. Wir wollen den Betroffenen mehr passgenaue Hilfen anbieten und für die Belange dieser Kinder und Jugendlichen sensibilisieren. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich zusammenfassen: Ja, wir müssen erkennen, dass Mecklenburg-Vorpommern eine vergleichsweise hohe Suchtrate verzeichnet. Und ganz richtig stellt die CDU in ihrem Antrag fest, das stellt vor allem für Kinder und Jugendliche aus belasteten Familien ein erhöhtes Risiko dar, später selbst einmal an einer Sucht zu erkranken. Genau deswegen gibt es den umfassenden sozialgesetzlichen Rahmen, der entsprechende Therapie- und Rehabilitationsmöglichkeiten bereithält. Über eine Anpassung, speziell mit Blick auf die Bedürfnisse von Eltern mit Suchterkrankungen und ihren Kindern, sind wir bundes- und landesweit im Austausch. Beratungs- und Selbsthilfeangebote sind darüber hinaus eine weitere wichtige Säule der Hilfen für von Sucht betroffene Familien. Wir sind am Thema dran, wie das Projekt KipsFam exemplarisch zeigt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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