Torsten Koplin
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die gemeinsame Therapie und Rehabilitation von Minderjährigen und ihren Erziehungsberechtigten in der Suchtmedizin zu ermöglichen, ist aus verschiedenen Gründen ein wichtiges Thema. Zum einen geht es um eine mögliche bessere individuelle Bewältigung der Sucht des Erwachsenen, zum anderen um eine Stärkung der Familie bei einem Leben mit der Sucht, was die Suchtvermeidung bei den Kindern und einen Rückfall der betroffenen Erwachsenen einschließt. Dabei dürfen wir aber nicht nur die eine Variante erwachsener Suchtabhängiger als Erziehungsberechtigte für ein oder mehrere Kinder im Blick haben, sondern auch den umgekehrten Fall eines suchtabhängigen Kindes, das eine Familie möglicherweise überfordert, das aber in jedem Fall die Unterstützung der Familie zur Suchtbewältigung benötigt. Der aktuelle Sucht- und Drogenbericht für unser Bundesland und die Bundesrepublik Deutschland macht neben den individuellen Folgen auch den volkswirtschaftlichen Schaden deutlich. Die Ministerin Martin hat umfänglich ausgeführt, welche Rechtslage und welche Möglichkeiten im Sinne des Antrags bereits bestehen und dass eine Novellierung des SGB V vorbereitet wird, und ich kann nur hoffen, dass sich die CDU dann konstruktiv in diesen Prozess einbringt. (Harry Glawe, CDU: Da können Sie sich drauf verlassen, Herr Koplin.) Die Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen kann ich nur auffordern, die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme zu schaffen, und die Krankenkassen, die Inanspruchnahme im Sinne der Patientinnen und Patienten und ihrer Familien zu finanzieren. Im Übrigen, weil LAKOST angesprochen wurde mehrfach, also ich habe erfahren, dass LAKOST im Moment ein Führungsseminar durchführt an den Helios Kliniken zum Thema Sucht. Ich finde das eine ganz tolle Sache, ist ganz wichtig, ist, denke ich mal, auch erhellend für beide Seiten. An dieser Stelle muss ich aber, weil wir ja eben gerade über Krankenhäuser, Krankenkassen et cetera gesprochen haben, erneut darauf hinweisen, dass wir um eine grundlegende Reform der Krankenversicherung nicht herumkommen. Und diese wird immer dringlicher, um die Belastungen für die Versicherten wie für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, auch für den Sozialstaat nicht noch weiter zu erhöhen. Wir brauchen eine gesetzliche Krankenversicherung für alle, in die alle einzahlen und in die alle Einkommensarten einbezogen werden. Zudem müssen sich die privaten Krankenkassen an den allgemeinen Kosten beteiligen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
