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Constanze Oehlrich

GRÜNE 24.01.2024 Sitzungen 8/72

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Vor fünf Tagen hat der Deutsche Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts verabschiedet. Mit der gerade beschlossenen Reform bekommt Deutschland endlich ein Staatsangehörigkeitsgesetz, das einem modernen Einwanderungsland entspricht. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Was ist der Kern der Reform? Erstens. Künftig können hier lebende Menschen schon nach fünf Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, bei besonderen Integrationsleistungen sogar schon nach drei Jahren. Gerade solche Integrationsleistungen sind ja unbedingt erwünscht, und deshalb ist es nur folgerichtig, diese auch zu honorieren. Der Innenminister hat das auch schon gesagt hier gerade. Zweitens. Die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeitergeneration wird anerkannt, indem die Einbürgerung durch einen mündlichen Nachweis der Sprachkenntnisse erfolgen kann. Auch das ist nur folgerichtig, denn diese Menschen leben seit Jahrzehnten in Deutschland und haben einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes geleistet. Drittens. Mehrstaatlichkeit wird ermöglicht, sodass Zuwanderer am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, ohne dafür einen Teil ihrer Identität aufgeben zu müssen. Davon profitieren übrigens auch Deutsche, denn auch sie können ohne Beibehaltungsgenehmigung eine zweite Staatsangehörigkeit annehmen, was ihnen das Leben und Arbeiten im Ausland deutlich erleichtert. Viertens. Das Gebotsprinzip wird gestärkt. Derzeit leben 1,5 Millionen Menschen in unserem Land, die hier geboren und hier sozialisiert sind, hier arbeiten und Steuern zahlen, aber keinen deutschen Pass und damit kein demokratisches Mitbestimmungsrecht haben. Das ist einfach nicht mehr zeitgemäß und schadet dem gesellschaftlichen Miteinander. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Trotz der genannten Erleichterungen gibt es auch weiterhin – auch das hat der Innenminister hier schon gesagt – klare Voraussetzungen für die Einbürgerung. So bleiben eine erfolgreiche Integration, die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes und gute Deutschkenntnisse Grundvoraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Sehr geehrte Kolleg/-innen, der Fachkräftemangel ist inzwischen an allen Ecken und Enden deutlich zu spüren. Die Wirtschaftsweise Professor Dr. Monika Schnitzer hat errechnet, dass die Bundesrepublik jährlich 1,5 Millionen Zuwanderinnen und Zuwanderer benötigt, um die Zahl der Erwerbstätigen zu halten. Das kann nur gelingen, wenn sich Deutschland im internationalen Wettbewerb als attraktiver Ort zum Leben und Arbeiten durchsetzt. Fakt ist aber, dass derzeit Länder wie Neuseeland, Schweden, die Schweiz, Australien und Norwegen bei internationalen Fachkräften deutlich beliebter sind. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ein bedeutender negativer Faktor hierzulande ist dabei die tendenziell eher abweisende Haltung gegenüber Migrant/-innen. Die deutsche Einbürgerungsquote liegt mit unter zwei Prozent im unteren Drittel aller EU-Staaten, und das, obwohl bereits heute mehrere Millionen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit und damit ohne Wahlrecht in der Bundesrepublik leben. Wenn wir aber wollen, dass Menschen zu uns kommen, hier leben, hier arbeiten und hier Steuern zahlen, und wenn wir wollen, dass die Menschen, die zu uns geflüchtet sind, bei uns ankommen, sich hier ein Leben aufbauen, dann müssen wir ihnen auch eine klare Perspektive auf demokratische Teilhabe bieten. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Die gibt es doch längst.) Dafür ist aus Sicht meiner Fraktion die vor Kurzem beschlossene Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes genau der richtige Weg. Sehr geehrte Kolleg/-innen, nach dem Erscheinen der CORRECTIV-Recherche erhält der Antrag „Rettet die Staatsbürgerschaft – Deutsche Pässe nicht verramschen“ noch einmal einen ganz eigenen Klang. Ich habe es heute Morgen schon gesagt, wenn die AfD vorhat, das Staatsangehörigkeitsrecht anzutasten, um Menschen, die seit Jahren hier leben, ihre Rechte zu nehmen, dann gilt es, sich dem entgegenzustellen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dann gilt es, sich zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht des Bundes zu bekennen. Genau das werden wir jetzt tun. Wir lehnen den Antrag ab. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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