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David Wulff

FDP 24.01.2024 Sitzungen 8/72

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Erste Lesung Kommunalverfassung – das, was eigentlich das Wesen unseres Staates zusammenhält. Die Kommune ist genau der Ort, wo Demokratie erlebbar ist, wo Demokratie anfassbar ist, und wir wissen alle, wenn es in der Kommune nicht läuft, dann läuft es im Staate nicht. Und deswegen steht es uns gut zu Gesicht, auch intensiv über diese Kommunalverfassung zu beraten, uns die Zeit dafür zu nehmen, die sie verdient, und hier ein Regelwerk auf den Weg zu bringen, das auch unsere Kommunen, die kommunale Selbstverwaltung für die Zukunft vernünftig aufstellt. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Nikolaus Kramer, AfD) Wir haben immer gesagt, Demokratie lebt vom Mitmachen, Demokratie lebt davon, Verantwortung zu übernehmen, aber genau das muss den Leuten auch ermöglicht werden. Es muss den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, in ihren Lebenswelten, in ihren Realitäten auch zu sagen, ja, nach Feierabend, nachdem die Kinder im Bett sind, vielleicht auch von einer Dienstreise aus oder wo auch immer ich mich bewege, muss es den Leuten doch weiterhin möglich sein, an kommunalen Gremiensitzungen teilzunehmen. Und das haben wir hier in der Vergangenheit, hier in diesem Hause auch schon lang und breit diskutiert. Wir als FDP haben doch den Antrag eingebracht, dass wir hybride Sitzungen, digitale Sitzungen endlich möglich machen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) So, jetzt haben wir lange genug gewartet, hätten wir alles schon erledigt haben können, zumindest mit einer vorübergehenden Verlängerung der damaligen Ausnahmegenehmigung bei Corona. Jetzt haben wir hier zumindest drin, dass wir auch hybride Sitzungen, Onlinesitzungen im kommunalen Bereich möglich machen. Ein bisschen mehr Verbindlichkeit wäre tatsächlich schön gewesen, auch da gibt es aber immer unterschiedliche Möglichkeiten, Ausrichtungen und vor allen Dingen Vorlieben in den Kommunen. Und ich hoffe, dass sich auch in Zukunft in der kommunalen Selbstverwaltung viele finden werden, die davon Gebrauch machen, damit die Demokratie, die Partizipation im Ehrenamt weiter gestärkt werden. Wir hätten uns aber durchaus gewünscht, auch in der Kommunalverfassung weitere Möglichkeiten mit drin zu haben, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Ehrenamt möglich machen. Da werden wir aber sicherlich in den Ausschüssen noch einmal ein bisschen drüber diskutieren. Worüber wir auch auf jeden Fall diskutieren müssen, ist das Thema Mindestfraktionsgrößen. In der letzten Kommunalverfassung, der Novelle, wurde das ja schon mal angepasst. Im Ergebnis bedeutet das aber, dass in größeren Städten, die vielleicht aber keine ganz so große Gemeindevertretung haben, teilweise bis zu zehn Prozent Wahlergebnisse eingefahren werden müssen, um überhaupt eine Fraktionsstärke zu erreichen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von René Domke, FDP) Ob das den Realitäten momentan tatsächlich Rechnung trägt, halte ich mal für dahingestellt. Ich glaube nämlich nicht, dass das gut ist, wenn wir sagen müssen, ja, also schafft mal eure zehn Prozent, da dürft ihr auch Fraktionsstärke machen. Das ist irgendwie nicht Sinn und Zweck der ganzen Geschichte. Wir haben eine 5-Prozent-Regelung auf Landes- und auf Bundesebene. Das ist auch in Ordnung, und daran sollte sich nachher auch zumindest grob orientiert werden, dass wir Fraktionsstärken in den Gemeinden ermöglichen. Auch da gab es auch schon mal eine Klage von den GRÜNEN in der Vergangenheit, die wurde leider nicht ganz bis zu Ende geführt. Sollten wir das in dieser Kommunalverfassung nicht ändern, dann werden wir auch da Gefahr laufen, wenn das nicht angepasst wird, dass es auch in Zukunft Klagen geben wird. Was wir ja durchaus begrüßen, ist die Anhebung des Höchstalters von Wahlbeamten. Ja, irgendwann, kann man auch sagen, ist es auch mal gut, da darf man sich auf den Ruhestand freuen, aber auch hier in der Realität müssen wir doch anerkennen, manchmal finden sich keine Bewerber auf den Posten, manchmal fühlt man sich doch einfach noch fit genug, zu sagen, ja, ich mach noch eine Wahlperiode. Dass wir jetzt sagen, okay, wir machen diese starre Altersbegrenzung raus und wir machen das zeitgemäßer, das begrüßen wir durchaus, weil auch gerade Menschen mit mehr Lebenserfahrung sich gerne weiter in der Verantwortung sehen, kommunal verankert sind und sich häufig auch gut um ihre Gemeinde kümmern. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Was wir dabei aber nicht mit vergessen dürfen, es gibt ja da so einen Passus, der sagt, wenn ich als Wahlbeamter hauptamtlich Bürgermeister werden will, dann muss ich natürlich irgendwie auch noch mindestens ein zweites Mal antreten. Wenn ich jetzt diese Altersgrenze aber aufhebe, dann muss man natürlich darauf achten, dass dann auch niemand gezwungen wird, über das Renteneintrittsalter im Zweifel da tätig zu sein. Es gibt aber durchaus immer die Gefahr, dass natürlich Amtsinhaber ihren Bonus immer ausspielen und dann den Schritt zurück vielleicht nicht wagen. Da könnte man, dann muss man vor Ort noch mal entsprechend gucken. Wir haben jetzt hier schon viel gehört zum Thema Beiräte, was jetzt hier noch möglich ist, was gemacht werden soll, Soll- und Kannbestimmungen, und was wir nicht alles einrichten. Genau das diskutieren wir jetzt ja im Wesentlichen bei dem Beteiligungsgesetz, was ja die Ministerin Drese vorgelegt hat, da sind ja viele Ausführungen drin. Auch das halten wir für völlig unausgegoren. Das werden wir an anderer Stelle hier noch mal weiterdiskutieren müssen (Beifall René Domke, FDP) Und, wenn das so bleibt, auch ablehnen müssen. Die Begründung folgt dann später. Wenn wir uns aber schon diese Mühe machen und sagen, was machen wir noch an Beteiligungsmöglichkeiten, und wir lassen Leute, die etwas älter sind, auch länger im Amt bleiben, warum gucken wir nicht noch mal in die andere Richtung? Und wir haben extra eine Enquete-Kommission in diesem Landtag eingesetzt, die Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche stärken möchte. In dem Beteiligungsgesetz, was das irgendwie im Wesentlichen anreißt, wird das nicht hinreichend dargelegt. Und woran hängt das dann im Wesentlichen? Es hängt doch im Wesentlichen immer an der Finanzierung, ob ich jetzt einen Kinder- und Jugendbeirat haben möchte, ob ich meinen Jugendklub finanzieren möchte. Und gucken wir uns doch die Zeiten an, in denen in Kommunen das Geld knapp war und zuerst immer gesagt, wurde, wir müssen bei den freiwilligen Leistungen sparen. Und die freiwilligen Leistungen war immer die Jugendarbeit an der Stelle. Und hier wünsche ich mir Verbindlichkeit, in der Kommunalverfassung wünsche ich mir Verbindlichkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Wir müssen das ja gar nicht der Höhe nach ausgestalten, aber wenn eine Kommune sagt, sie möchte den Jugendklub finanzieren, wenn eine Kommune sagt, sie möchte Jugendarbeit finanzieren, und das aus einer angespannten Haushaltssituation, dann müssen wir auch sagen können, ja, ihr dürft das, das gehört nicht zu den freiwilligen Leistungen, das wird euch auch nicht rausgestrichen, (René Domke, FDP: Ja.) sondern eher, ihr müsst das sogar machen, weil genau das die Investition ist für Familien hier im Land, die sagen, für unsere Kinder und Jugendlichen wird was getan, (René Domke, FDP: Dafür gibt es eine Konnexität.) damit sich Kinder und Jugendliche hier so wohlfühlen, dass sie auch eine Ausbildung hier machen und weiter hier bleiben, damit die sich hier verankert fühlen. Und das muss den Kommunen in der Kommunalverfassung ermöglicht werden und nicht über irgendein Begleitgesetz, was nähere Ausführungsbestimmungen hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Wir können jetzt schon ankündigen, Änderungsanträge zu diesem Gesetz werden von der FDP hier kommen. (Horst Förster, AfD: Ah, Sie wollen drohen!) Und dieser Spruch, ein Gesetz geht nie so raus aus dem Parlament, wie es reingekommen ist, gilt für diesen Landtag leider nicht. Dieser Landtag, (Philipp da Cunha, SPD: Wenn es gute Gesetze sind.) dieser Landtag ist im Wesentlichen ein Abnickverein für die rot-rote Landesregierung, weil Rot-Rot alles durchwinkt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Und das ist jetzt ein dringlicher Appell an die rot-rote Koalition hier im Land: Wenn Sie die kommunale Selbstverwaltung wirklich ernst nehmen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) wenn Sie ihren Gestaltungsanspruch hier im Hause wirklich ernst nehmen, dann kommt dieses Gesetz, diese Kommunalverfassung anders raus aus den Ausschüssen, als es reingegangen ist. – Danke schön! (Beifall Sebastian Ehlers, CDU – Beifall René Domke, FDP: Ja.)

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