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Torsten Koplin

Die Linke 24.01.2024 Sitzungen 8/72

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hier ist jetzt mehrfach Dank geäußert worden an die FDP-Fraktion und Frau Becker-Hornickel, und dem möchte ich mich unbedingt anschließen. Es ist gut, dass Sie das Thema aufgerufen haben, und es war auch lehrreich, sich damit zu befassen, wenngleich, mit einem Augenzwinkern will ich schon sagen, dass ich es ein bisschen problematisch finde, wenn die Themensetzung in der Aussprache mit einer geschlossenen Frage verbunden ist. Aber sei es drum, wichtig ist, dass wir uns mit dem Thema auseinandersetzen und entsprechend der Erkenntnisse, die wir daraus ziehen, etwas daraus machen. Ungeborenes Leben ist auf vielfältigste Art und Weise gefährdet, und es ist unsere Pflicht als Eltern wie auch als Gesellschaft, diese Gefährdung so gering wie möglich zu halten. Eine schwerwiegende Gefahr für das ungeborene Leben besteht im Konsum von Alkohol durch die schwangere Frau. Dabei reichen schon geringe Mengen, um die Entwicklung des Embryos nachhaltig zu schädigen. Zu den weiteren Folgen haben meine Vorrednerinnen und Vorredner ausgeführt. Das Tragische an dieser Erkrankung ist, dass sie vollständig vermeidbar wäre. Uns allen, zumindest aber den Mitgliedern des Sozialausschusses, ist die umfangreiche Stellungnahme der FASD-Beratungsstelle der Diakonie Rostocker Stadtmission e. V. für Rostock und Mecklenburg-Vorpommern bekannt, die diese im Rahmen der Beratung zum Doppelhaushalt abgegeben hat. Auch darauf ist ja Bezug genommen worden. Daraus wissen wir, dass die Thematik für alle Bundesländer relatives Neuland ist, die Diagnostik noch nicht ausreichend gesichert ist und die Beratung vorrangig über Stiftungsförderungen und, wie gesagt, hier schon die „Aktion Mensch“ finanziert wird, so auch in unserem Land. Niemand – und da bin ich ganz froh drüber – hat diese Tatsache und diese Feststellung irgendwie mit Häme quittiert. Und wir seitens einer Koalitionsfraktion, wir als LINKE, brechen da uns auch keinen Zacken aus der Krone, wenn die Frage, die geschlossene, unsererseits auch mit Nein beantwortet wird. Nein, wir tun nicht genug auf diesem Gebiet! Das ist, das ist ganz klar. Und wir müssen da auch mehr leisten, und wir müssen vor allen Dingen diejenigen, die auf dem Gebiet tätig sind, noch stärker unterstützen, denn die geben sich mit den Möglichkeiten und Ressourcen, die sie haben, alle erdenkliche Mühe. Nach unserem Verständnis stehen wir also am Anfang einer Entwicklung, einem schon länger bekannten Problem wirksam zu begegnen. Der FASD-Beratungsstelle kommt dabei eine wichtige Aufgabe zu, die darin besteht, Familien zu beraten, sie über ihre Rechte aufzuklären und ihnen zu ihrem Recht auf Unterstützung zu verhelfen. Mindestens genauso wichtig ist es aber, Frauen und Männer über die Folgen von Alkoholgenuss während der Schwangerschaft aufzuklären. Und offensichtlich nicht nur diese, denn Gespräche haben uns gezeigt, dass es durchaus auch Frauenärzte betrifft, die diesbezüglich sensibilisiert werden sollten. Alkoholgenuss während der Schwangerschaft ist kein Verhalten, das auf bestimmte soziale Schichten beschränkt ist. Es ist auch eine Zunahme – ist auch ein interessantes Phänomen im Übrigen –, es ist auch eine Zunahme in sogenannten wohlhabenden Kreisen zu verzeichnen, was den Alkoholgenuss betrifft. Und es ist mitnichten so – und das war für mich eine Lernkurve –, also festzustellen, dass es hier nicht um Sucht geht und um Süchtige, sondern um Alkoholgenuss. Aufklärung lautet also das oberste Gebot und muss von allen Fachkräften realisiert werden, die insbesondere mit jungen Menschen zu tun haben, angefangen in der Schule und in den Jugendklubs bis hin zu Hebammen und Frauenärztinnen/Frauenärzten, Familien-, Ehe- und Lebensberatungsstellen. Die Diagnostik ist unserer Kenntnis nach in unserem Bundesland an der Unimedizin Rostock möglich. Diese ist aber nach unserer Kenntnis ebenso, genauso überlastet wie die FASD-Beratungsstelle selbst. Die Beratungsstelle soll zudem als Schnittstelle dienen und die betroffenen Personen mit Ämtern, verschiedenen Dienstleistern, Therapeutinnen und Therapeuten, aber auch Schulen und anderen relevanten Institutionen vernetzen. Ebenso wie beim Thema Suchtberatung appelliere ich an die zuständigen Stellen, die notwendigen Hilfen für die Familien zu gewähren. Und ebenso wie beim Thema „Suchtberatung und Suchttherapie“ wird die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform der Krankenversicherung auch an diesem Thema deutlich. Gleichwohl werden wir die Entwicklung beobachten und uns weiter mit der FASD-Beratungsstelle und der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen über Handlungserfordernisse und Lösungsmöglichkeiten austauschen. Ein solcher Austausch bringt in jedem Fall Erkenntnisgewinn. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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