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Christine Klingohr

SPD 24.01.2024 Sitzungen 8/72

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie in dem vorliegenden Antrag festgestellt wird, sind Kinder aus suchtbelasteten Familien oftmals in besonderem Maße gefährdet, später eine eigene Suchterkrankung zu entwickeln. Folglich bedürfen diese Kinder eines besonderen Schutzes und für sie sind besondere Präventionsangebote notwendig. Jedes Kind in Mecklenburg-Vorpommern soll gesund und sicher aufwachsen können, unabhängig von Herkunft und unabhängig vom Elternhaus. Die bereits 2019 formulierten Gesundheitsziele für Mecklenburg-Vorpommern halten daher unter anderem fest, dass Kinder und Jugendliche besonders vor dem Einstieg in den Drogenkonsum geschützt werden sollen. Dafür hat das Land unter anderem das Projekt KipsFam – die Ministerin hat es bereits ausgeführt – ins Leben gerufen. Ich finde, dass dieses Projekt sehr beachtlich ist, und von 2022 bis 2028 stehen dafür 5 Millionen Euro zur Verfügung, um Kindern und Jugendlichen aus psychisch belasteten oder suchtbelasteten Familien in Mecklenburg-Vorpommern Unterstützung zukommen zu lassen. Die Thematik „Kinder aus psychisch und/oder suchtbelasteten Familien“ steht bereits glücklicherweise länger im Fokus wissenschaftlicher, sozialer und gesundheitlicher Betrachtungen. Bei uns im Land haben wir derzeit 46 Suchtberatungsstellen, die zum Thema „Alkohol und Drogen“ aufklären und Unterstützung bieten und geeignete weiterführende Hilfen wie Therapie und Rehabilitation vermitteln. Mit Blick auf den Vorschlag, die bundesgesetzlichen Grundlagen anzupassen, um die gemeinsame Therapie von Kindern und ihren Eltern in der Suchtmedizin zu ermöglichen, ergibt sich im Moment folgender aktueller Sachstand: Ein interfraktioneller Antrag von SPD, GRÜNEN und den Unionsfraktionen, der 2017 im Bundestag verabschiedet wurde, legte einen besonderen Fokus auf psychische Erkrankungen und die dazu zählenden Suchterkrankungen und widmete sich allem voran der Problematik, dass Kinder aus suchtbelasteten Familien dem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, ebenfalls eine Suchtstörung zu entwickeln. Die daraufhin eingerichtete Arbeitsgruppe unter Beteiligung der zuständigen Bundesministerin, relevanter Fachverbände und Organisationen sowie weiterer Sachverständiger erarbeitete einen 2019 veröffentlichten Bericht, der unter anderem die bestehenden gesetzlichen Grundlagen analysiert. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass sich im SGB V beispielsweise mit den sozialpädiatrischen Zentren, das ist der Paragraf 119 SGB V, oder der stationsäquivalenten psychiatrischen Versorgung, Paragraf 39 SGB V, zahlreiche Versorgungsangebote bereits jetzt finden, die für die Entwicklung familiensystemisch sensibler Behandlungssettings infrage kämen. Diese könnten zu aufeinander abgestimmten Versorgungspfaden weiterentwickelt werden, Dr. Terpe hat es hier angesprochen, ohne dass dies derzeit unbedingt Gesetzesänderungen voraussetzte. An dieser Stelle sei auf die im Landeshaushalt auch noch einmal für dieses und das nächste Jahr eingestellten Mittel in Höhe von knapp 1 Million Euro für das neue SPZ in Greifswald hingewiesen, die wir sehr begrüßen. Durch die Bemühungen auf Bundes- und Landesebene sind, wie gezeigt, viele Aktivitäten angestoßen worden. Die Herausforderung liegt nun darin, diese Vielfalt an Bestrebungen zu koordinieren. Es geht darum, diese Themen und Aktivitäten zu bündeln, Informationen zu sammeln und diese zugänglich zu machen. Die Landeskoordination übernimmt bei uns im Land der Landesverband Sozialpsychiatrie M-V e. V. An der Seite des Landesverbandes ist seit Oktober 2020 als Partnerin die GGP-Gruppe, die Gesellschaft für Gesundheit und Pädagogik. Diese Tandemlösung stellt sicher, dass bereits in der Koordination die Perspektiven, Systeme und Logiken sowohl der Gesundheitsversorgung als auch der Kinder- und Jugendhilfe Berücksichtigung finden. Wie wir sehen, haben sich Bundestag und Bundesregierung und auch unser Land bereits eingehend mit möglichen gesetzlichen Anpassungen im Bereich der gemeinsamen Therapie von Kindern und ihren Eltern in der Suchtmedizin auseinandergesetzt und entsprechende Analysen und Empfehlungen liegen vor. Daran arbeiten wir natürlich weiter. An dieser Stelle in diesem Moment einen Arbeitsauftrag an den Bund zu richten, erscheint uns aus jetziger Perspektive daher nicht zielführend und wir werden den vorliegenden Antrag daher ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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