Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist in den bisherigen Redebeiträgen schon auch klargeworden, dass, wenn man „Sucht“ irgendwie im Titel drin hat, dass da ganz viele Begleitthemen sind, aber man muss jetzt auch mal auf den Kern dieses Antrages kommen. Prävention, Therapie und Rehabilitation sind ja bekanntermaßen die Säulen im Umgang mit den Risiken und auch der Manifestation von Süchten und Suchterkrankungen. Und so ist es auch zunächst richtig zu betonen, dass viele Kinder aus suchtbelasteten Familien – und ich danke Herrn Koplin, dass er darauf hingewiesen hat, dass das in beide Richtungen geht, das sind einmal die Eltern, die Süchte haben können, und die Kinder betroffen sind, aber auch umgekehrt –, also dass viele Kinder aus suchtbelasteten Familien keine Suchtprobleme entwickeln, obwohl das Risiko leicht erhöht ist. Ein erhöhtes Risiko ist aber nicht gleichbedeutend mit einer unvermeidlichen Suchterkrankung. Das Risiko der Kinder, später selbst suchtkrank zu werden, kann durch Prävention wirksam reduziert werden. Präventive Maßnahmen wie zum Beispiel eine frühe Aufklärung über Sucht, psychosoziale Unterstützung, die Förderung gesunder Lebensstilgewohnheiten, der Zugang zu unterstützenden Ressourcen und eine frühzeitige Intervention bei Anzeichen von Problemen können dazu beitragen, das Suchtrisiko zu minimieren. Ich denke, das war der Beitrag auch unserer Ministerin, die davon gesprochen hat, was es alles für Möglichkeiten gibt, aber dieser Antrag ist konkreter. Es ist sicher so, dass ein ganzheitlicher, familienzentrierter Ansatz effektiv sein kann, Suchterkrankungen, die ja nicht automatisch auf nur individuelles Verhalten zurückzuführen sind, sondern auch durch das familiäre Umfeld beeinflusst werden. Die Beteiligung der Familie kann zu einem besseren Verständnis der Dynamiken beitragen innerhalb von Suchtfamilien. Es ist wichtig zu beachten, dass jede Familie einzigartig ist und es keine Einheitslösung gibt. Einige Familien profitieren von gemeinsamen Therapieansätzen, während andere möglicherweise besser von individuellen Therapieformen oder getrennten Interventionen profitieren, denn die individuellen Umstände und die Schwere der Suchterkrankung spielen ebenfalls eine Rolle bei der Wirksamkeit der Therapie. Weitere wichtige Faktoren für den Therapieerfolg sind die Qualität der Therapieeinrichtung, die Professionalität der Therapeuten sowie die Bereitschaft der Betroffenen, sich aktiv am Therapieprozess zu beteiligen. Grundsätzlich gilt aber, dass jede wirksame Suchttherapie für Minderjährige und ihre Erziehungsberechtigten einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen sollte, der psychische, emotionale und soziale Aspekte berücksichtigt. Nichtsdestotrotz erschweren die sektoralen Grenzen und die unterschiedlichen Kostenträger bei der Refinanzierung, insbesondere der Rehabilitation, den familienzentrierten Behandlungsansatz. Und es ist ja auch schon gesagt worden, das sieht man schon allein, dass es in unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern geregelt ist, Sozialgesetzbuch V ist angesprochen worden, und wir wissen aber auch, dass es unterschiedliche Kostenträger bei der Behandlung gibt. Es ist prinzipiell so, dass Kinder eigentlich durch die Krankenkassen finanziert werden in ihren Behandlungsansätzen, Erwachsene häufig durch die Rentenversicherung, und die Rentenversicherungen, weil die den Ansatz haben, die Erwachsenen zu rehabilitieren, damit sie wieder in den Arbeitsprozess kommen, großzügigere Refinanzierungsmöglichkeiten haben. Und ich glaube, an der Stelle setzt der CDU-Antrag an, der nämlich sagt, da gibt es Hürden auf gesetzlicher Ebene und auf Refinanzierungsebene, die weggeschafft werden müssen, die beseitigt werden müssen. Und dieses Thema ist nicht erst in den Jahren jetzt oder in den vergangenen Jahren, sondern es ist ein jahrzehntelanges Problem. Ich selbst im Bundestag habe diese Diskussion erlebt und es war meistens so, dass sich die Kostenträger nicht einigen konnten. Also auch da muss etwas geschehen. Insofern ist der Antrag, stößt in eine richtige Richtung, gesetzliche Grundlagen müssen geändert werden. Und ich habe ausgeführt, dass für bestimmte Familien dieser familienzentrierte Behandlungsansatz genau das Richtige ist, und das lässt sich auch durch internationale Studien belegen. Deswegen sind die Forderungen zu sagen, wir müssen auf Bundesebene, beispielsweise auch über den Gesundheitsausschuss des Bundesrates, dort auch noch mal den Boden dafür bereiten, dass gesetzliche Änderungen und Kostenträgerabstimmungen vorangebracht werden, und wir als Fraktion finden auch, dass es richtig ist, dazu auch einen Modellversuch oder ein Modellprojekt im Lande durchzuführen. Ich weise darauf hin, auch da gibt es Möglichkeiten, wenn man das günstig organisiert mit den Krankenkassen, auch mit der Rentenversicherung zusammen und dem Innovationsfonds, der ja nach wie vor existiert, auch so ein Projekt dann gemischt zu finanzieren. Deswegen werden wir diesen Antrag der CDU unterstützen. Wir werden dem zustimmen, mit dem Ziel, nicht uns auseinanderzudividieren, sondern mit dem Ziel, etwas im Lande zu organisieren, das diesen Familien, die die Therapie brauchen, dann auch gerecht wird. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Katy Hoffmeister, CDU, Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Barbara Becker-Hornickel, FDP)
