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Birgit Hesse

24.01.2024 Sitzungen 8/72

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : Wahl eines Bürgerbeauftragten gemäß Artikel 36 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und Paragraf 5 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes. Hierzu liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/3404 vor. Wahl einer/eines Bürgerbeauftragten gemäß Artikel 36 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und § 5 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Drucksache 8/3404 – Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß Artikel 36 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 5 Absatz 2 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes wählt der Landtag ohne Aussprache den Bürgerbeauftragten mit der Mehrheit seiner Mitglieder für die Dauer von sechs Jahren. Gemäß Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung wird die Wahl geheim durchgeführt und erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Wir kommen zur Wahl. Den für die Wahl gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlkabine von dem Schriftführer beziehungsweise der Schriftführerin. Auf dem Stimmzettel ist der Name des Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in eine Wahlkabine zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, keine Kennzeichnung enthält, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den oder die Schriftführerin, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist. (Die Schriftführerin überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.) Vielen Dank! Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl eines Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern und bitte den Schriftführer, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die geheime Wahl wird durchgeführt.) Haben alle Mitglieder des Landtages, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? Gibt es noch ein Mitglied, was seine Stimme abgeben möchte? – Ich höre und sehe, das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für etwa fünf bis zehn Minuten zur Auszählung der Stimmen. Unterbrechung: 11:55 Uhr __________ Wiederbeginn: 12:00 Uhr

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