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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 24.01.2024 Sitzungen 8/72

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Vorlage der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht kommt das Finanzministerium, der Finanzminister den Verpflichtungen nach Verfassung und Landeshaushaltsordnung nach, die Voraussetzungen sind für den Wunsch auf Entlastung der Landesregierung. Gestatten Sie mir die Feststellung, dass vor dem Beginn der parlamentarischen Debatte auf Einbringung verzichtet wurde durch den Finanzminister, was insofern immer natürlich auch mal zu hinterfragen ist. Man will ja auf Entlastung hinaus. Trotzdem, wir waren auch überrascht, dass dieses Verfahren diesmal so gewählt wurde, weil es ja wirklich was Neues ist, aber das kann so sein. Und wenn das Parlament diskutiert, kann man sich auch vorstellen, dass die Sache eingebracht wird. Haushaltsabschlüsse sind in mehrfacher Hinsicht aufschlussreich und von Bedeutung zunächst im Hinblick auf die Qualitätskontrolle der Rechnungslegung. Ich nehme mal an, das wird erfüllt sein und das wird auch der Landesrechnungshof dann bei der Rechnungslegung sicherlich im Wesentlichen nachweisen. Darüber hinaus finden wir aber, dass die Haushaltsabschlüsse für die Einschätzung der Zielgenauigkeit der seinerzeitigen Haushaltsplanung von Bedeutung sind und auch für die Erstellung der Nachfolgehaushalte mit der Mittelfristigen Finanzplanung und der Sicherstellung eines strukturellen Haushaltsausgleiches von Bedeutung sind. Lassen Sie mich da einhaken. Ich denke, je früher die Haushaltsrechnung vorliegt, desto besser lassen sich Erkenntnisse für die Nachfolgehaushalte berücksichtigen. Für unseren Doppelhaushalt halte ich es für erstrebenswert, dass dem Parlament als Haushaltsgesetzgeber die Haushaltsrechnung des Vorjahres mit dem Haushaltsplanentwurf für das Folgejahr vorgelegt wird. (Beifall René Domke, FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den Ausschussberatungen werden wir die stetig steigenden Ausgabenreste thematisieren, die je nach Bezugsgröße etwa 20 Prozent des Haushaltsvolumens ausmachen. Auch im Vergleich zu 2021 sind diese nochmals um zehn Prozent gestiegen auf mittlerweile knapp 2,4 Milliarden Euro. Im Investitionshaushalt liegen wir mit offenbar steigender Tendenz nahezu eine Jahresscheibe hinter dem Plan zurück mit mehr als 1,6 Milliarden Euro. Und wir begrüßen die Einstellung von Finanzmitteln und dass sie auch so hoch sind, aber mit den 1,6 Milliarden Euro sind die Ausgabenreste für Investitionen um mehr als zwölf Prozent gestiegen. Da müssen wir und kann man schon auch fragen, ob Haushaltswahrheit und -klarheit vorliegen, wenn die geplanten Investitionen im wesentlichen Umfang seit Jahren nicht geleistet werden und einen stetigen Anstieg haben. Das merken wir im Übrigen auch bei den Finanzierungen in den Kommunen. Ein weiterer Beratungsgegenstand könnte die deutliche Unterschreitung der Verpflichtungsermächtigungen von nur etwa zwei Drittel der geplanten Summe sein, also etwa zwei Drittel der geplanten Summe sein, und das verbunden mit der Frage, was das für die Nachfolgehaushalte bedeutet. Schließlich werden wir nach dem Risiko des aktuellen Zinsniveaus für den Schuldendienst des Landes fragen. Es ist ja die Vermögensrechnung mit eingereicht worden und die Vermögenssituation, und da wissen wir ja, dass wir auch einen Schuldenberg vor uns herschieben. Also wir erwarten interessante Auseinandersetzungen im Finanzausschuss nach Vorlage natürlich dann auch der Unterlagen durch den Landesrechnungshof. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Klatschen! – Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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