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Steffi Pulz-Debler

Die Linke 24.01.2024 Sitzungen 8/72

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg/-innen! Mit Erlaubnis der Präsidentin möchte ich mit einem Zitat von Pastor Drewes aus der Petrusgemeinde hier in Schwerin beginnen, mit dem ich mich in der letzten Woche traf: „Ich hatte den Eindruck, niemand, der da war, wollte das, auch die Polizei nicht. ,They just doing their job‘, habe ich der Familie versucht zu erklären. Es war für alle Beteiligten eine schlimme Erfahrung. Am Ende waren wir uns alle einig, wir alle hoffen, dass sich so etwas nicht wiederholt.“ Kirchenasyl ist eine jahrhundertealte christliche Tradition, ist heute ein Instrument der Menschenrechtsarbeit, es setzt auf das Recht auf Leben in Würde und körperliche Unversehrtheit. Es ist kein Sonderrecht gegenüber dem Staat, ist transparent, gründlich überlegt und als ein Aufschub zu sehen, welcher eine Gelegenheit einer erneuten Prüfung von Einzelfällen in humanitärer Härte darstellt. Kirchenasyl eröffnet also den erneuten Dialog mit zuständigen staatlichen Stellen und ist das letzte Mittel, um drohende Menschenrechtsverletzungen abzuwenden. Genau das ist in diesem Fall geschehen. Wir müssen festhalten, das BAMF, eine Bundesbehörde, hat nach einer Prüfung entschieden, dass bei einer Rücküberstellung in einen Dublin-Staat, so, wie es hier vorgesehen war, keine Grundlage für ein Kirchenasyl vorliege. Das Ergebnis mag nicht allen gefallen. Auch ich hätte eine andere Entscheidung für wünschenswert und auch für vertretbar gehalten. Allerdings war dies die unzureichende Information, mit der die Beamten zu der Wohnung fuhren und ihnen auch der Zutritt gewährt wurde. Der Auftrag lautete nicht, das Kirchenasyl zu brechen. (Der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen bittet um das Wort für eine Anfrage.) Sie kennen meine Auffassung zu Abschiebungen und ich bleibe bei meiner deutlichen Kritik an dieser Praxis. Doch die Landesbehörden haben ein Amtshilfeersuchen umgesetzt, wozu sie laut Verfassung prinzipiell verpflichtet sind. Es hat hier keine Prüfung des Sachverhalts stattgefunden, zum einen, weil die Akten zu keinem Zeitpunkt in Mecklenburg-Vorpommern vorgelegen haben, zum anderen, weil wohl das föderale Gesamtsystem der Amtshilfe zusammenbrechen würde, wenn jedes Land erneut prüft, was in dem eigentlich verantwortlichen Land längst entschieden wurde.

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