Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Kurz vor Weihnachten, am frühen Morgen des 20. Dezember 2023, wurde erstmals in unserem Bundesland das Kirchenasyl gebrochen. Aus der Schweriner Petrusgemeinde, die eine afghanische Frauenrechtlerin und ihre Familie aufgenommen hatte, unternahmen Polizeikräfte aus Mecklenburg-Vorpommern in Amtshilfe für Schleswig-Holstein einen Abschiebeversuch. (Bernd Lange, SPD: Unmöglich!) Gebrochen wurde damit ein staatliches Schutzversprechen gegenüber einer geflüchteten Familie, gegenüber einer einzelnen Kirchengemeinde und gegenüber den Kirchenasyl gewährenden Glaubensgemeinschaften als Gesamtheit. (Zuruf von Bernd Lange, SPD) Dabei war der von den Taliban politisch verfolgten und mit Lebensgefahr bedrohten Familie längst die Aufnahme in Deutschland über das Aufnahmeprogramm der Bundesregierung für Menschen aus Afghanistan zugesichert worden. Die Visaformalitäten wurden von deutscher Seite jedoch viel zu langsam bearbeitet, sodass sich die in mehrfacher Hinsicht gefährdete Familie nur noch über den Iran und mithilfe eines spanischen Visums in die EU retten konnte. Offenbar noch immer im Vertrauen auf die deutschen Zusagen lebte die geflohene Familie seit einiger Zeit in Schleswig-Holstein. Dennoch sollten die zwei ältesten Söhne der Familie nun im Rahmen des Dublin-III-Verfahrens nach Spanien abgeschoben werden. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Als Härtefall mit guter Bleibeperspektive von der Nordkirche anerkannt, erhielt die Familie in der Petrusgemeinde zu Schwerin vorübergehend Asyl. Hierzu informiert die Flüchtlingsbeauftragte der Nordkirche Dietlind Jochims, ich zitiere: „Bevor ein Kirchenasyl gewährt wird, lässt sich die Kirchengemeinde gut beraten und jeden konkreten Einzelfall genau prüfen. … Dabei gilt, dass mit dem Kirchenasyl Zeit für eine erneute Überprüfung gewonnen werden soll, weil die berechtigte Annahme besteht, dass es sich um einen besonderen Härtefall handelt.“ Zitatende. Als nun Polizeikräfte aus Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage eines Amtshilfeersuchens aus Schleswig-Holstein in der Wohnungstür standen, um ihre beiden ältesten Söhne abzuholen, hielt sich die schockartig traumatisierte Mutter ein Messer an die Kehle und drohte sich selbst und ihren beiden jüngsten Kindern das Leben zu nehmen. Daraufhin zogen sich die Polizeibeamt/-innen zurück. Ein späteres Glasbruchgeräusch löste dann den Einsatz des hinzugezogenen Sondereinsatzkommandos aus. Die Wohnung wurde aufgebrochen und die Mutter sowie einer ihrer Söhne, der sich offenbar an einer Glasscherbe verletzt hat, in ein Krankenhaus gebracht. Wenige Tage später zog die Kieler Ausländerbehörde ihr Amtshilfeersuchen zurück. Die Familie konnte erst mal zusammenbleiben. Ich bin davon überzeugt, diese Eskalation wäre vermeidbar gewesen. (Bernd Lange, SPD: Richtig!) Sie wäre vermeidbar gewesen, wenn alle beteiligten Behörden über die erforderlichen Informationen verfügt, diese zutreffend bewertet und danach gehandelt hätten, wenn die zuständige deutsche Auslandsvertretung nicht die bereits zugesagte Visumserteilung verschleppt hätte, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht auf einer Anwendung des Dublin-III-Verfahrens bestanden hätte, wenn die Ausländerbehörde in Kiel nicht die Abschiebungsanordnung erlassen hätte und wenn die Polizei Mecklenburg-Vorpommern nicht versucht hätte, diese Abschiebungsanordnung gemäß dem Amtshilfeersuchen aus Schleswig-Holstein zu vollziehen. Schon der Versuch der Abschiebung muss als Bruch des der Familie gewährten Kirchenasyls gelten. Doch worin genau bestehen die Besonderheiten eines Kirchenasyls? Kirchenasyl ist „eine in besonderen Härtefällen gewährte, zeitlich befristete Aufnahme von Geflüchteten in kirchliche Räume“. Dadurch soll, so die „Handreichung für die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland“, „Zeit gewonnen werden, um bei den Behörden eine rechtlich, sozial und humanitär vertretbare Lösung für die betroffenen Menschen und in der Regel eine Aufhebung der Abschiebeentscheidung zu erwirken.“ Ein solcher Härtefall liege insbesondere dann vor, wenn befürchtet werden müsse, dass im Fall der Abschiebung Leib und Leben der asylsuchenden Person oder der Personen gefährdet sei beziehungsweise eine sonstige unzumutbare Härte drohte. Wörtlich heißt es in der Handreichung, ich zitiere: „Die Fürsprache zugunsten von Ausländern und Ausländerinnen, denen eine Abschiebung droht, soll nicht das Recht außer Kraft setzen …, sondern dazu beitragen, dass im Einzelfall Gerechtigkeit zum Tragen kommt. Das Ziel des ,Kirchenasyls‘ ist immer, das Anliegen des Asylverfahrens, den Schutz bedrohter Menschen, zu gewährleisten.“ Zitatende. Die beiden großen Kirchen haben mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Verfahren vereinbart, das Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften in die Lage versetzt, Einzelfälle, in denen besondere Härten befürchtet werden, noch einmal vorzutragen. Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften, die Kirchenasyl gewähren, erstellen für den jeweiligen Einzelfall ein sogenanntes Dossier, in dem Hinweise und Anhaltspunkte für die befürchteten Härten detailliert dargelegt werden. Auf der Grundlage dieses Dossiers wird eine erneute Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge herbeigeführt. Kirchenasyle wurden zunächst eingerichtet, um Abschiebungen in bestimmte Herkunftsländer zu verhindern, vor allem, wenn Inhaftierung, Folter oder andere Menschenrechtsverletzungen zu befürchten waren, heißt es in der Handreichung zu aktuellen Fragen des Kirchenasyls der Deutschen Bischofskonferenz. Mittlerweile handele es sich bei der Mehrzahl der Kirchenasylfälle um sogenannte Dublin-Fälle, bei denen die Rücküberstellung in einen anderen europäischen Staat abgewendet werden solle. Auch hier könnten ernsthafte humanitäre Härten drohen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Zum Beispiel? – Sebastian Ehlers, CDU: Spanien.) Die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche hat für Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2020 (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) 11 Kirchenasyle mit insgesamt 32 Personen, im Jahr 2021 23 Kirchenasyle mit 73 Personen und im Jahr 2022 15 Kirchenasyle mit 36 Personen dokumentiert. Schon diese niedrigen Zahlen machen aus meiner Sicht deutlich, dass es sich bei Kirchenasylfällen um absolute Ausnahmefälle handelt. Zu den Hauptherkunftsländern von Menschen in Kirchenasyl zählten in den Jahren 2022 und 2021 Afghanistan, Syrien und der Irak. Im Jahr 2020 waren es der Iran, Afghanistan und der Irak. Bundesweit endeten in jedem dieser Jahre nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche über 90 Prozent der Kirchenasyle positiv, das heißt mindestens mit einer Duldung. Der Polizeieinsatz in der Schweriner Petrusgemeinde hat bei den Menschen im Kirchenasyl und bei den Kirchengemeinden, die Kirchenasyl gewähren, für große Verunsicherung gesorgt. Ziel des Ihnen vorliegenden Antrages ist es, Vertrauen zu schaffen, und zwar zum einen dadurch, dass die Landesregierung ihr Versprechen, die christlich-humanitäre Tradition des Kirchenasyls zu achten und den Schutzraum Kirche zu respektieren, erneuert, (Zuruf von Bernd Lange, SPD) und zum anderen dadurch, dass die Landesregierung zusagt, sicherzustellen, dass keine Abschiebungen und auch keine Abschiebeversuche mehr aus Kirchen und kirchlichen Räumen unternommen werden. Ziel dieses Antrags ist es darüber hinaus, der Landesregierung nach dem Beispiel Nordrhein-Westfalens einen Vorschlag dafür zu unterbreiten, wie eine Regelung im Erlasswege für Fälle des Kirchenasyls aussehen könnte. Aus Sicht meiner Fraktion könnte so für mehr Rechtssicherheit gesorgt werden. Eine Regelung im Erlasswege würde verdeutlichen, die Gewährung von Kirchenasyl ist nicht per se illegal, sondern lässt sich als ein besonderes Verfahren zur Vermeidung von Härten in unseren Rechtsstaat integrieren. Sehr geehrte Kolleg/-innen der demokratischen Fraktionen, das Kirchenasyl ist nicht nur eine christliche Rechtstradition, die bis in das vierte nachchristliche Jahrhundert zurückreicht. Das Kirchenasyl ist zugleich ein humanitärer Wert, der Gerechtigkeit schafft und Menschenleben rettet. Solange unser Asylsystem Härtefälle nicht ausschließen kann, solange müssen wir das Kirchenasyl unangetastet lassen. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Bernd Lange, SPD)
