Daniel Seiffert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gleich am Anfang möchte ich noch einmal mit dieser Mär aufräumen, dass ja doch bei den Flächenzielen man gar nicht auf die Leistung eingegangen ist. Natürlich kommen diese Flächenziele, die man sich gesetzt hat als Bund, aus einer Berechnung, die natürlich von der erforderlichen Leistung, die wir als Land zukünftig brauchen, aus den erneuerbaren Energien ist das abgeleitet worden. Jetzt kann man natürlich diese Rechnung infrage stellen, ob man nicht mehr oder weniger will. Aber das Flächenziel wird aus einer Leistungsbetrachtung heraus hergeleitet oder wurde hergeleitet. Das kann man ruhig mal anerkennen. Meine Damen und Herren, heute befassen wir uns in Erster Lesung mit der Änderung des Landesplanungsgesetzes. Bereits im Vorfeld dieser Lesung wurde im Wirtschaftsausschuss eine zügige Umsetzung des Gesetzesvorhabens diskutiert. Der Termin für die öffentliche Anhörung steht. Auch ein Termin für eine Sondersitzung wurde vereinbart. Ziel ist, die Zweite Lesung zeitnah vorzunehmen. Mit diesem Gesetzesvorhaben erfolgt keine grundlegende Novelle, sondern lediglich die notwendige Umsetzung der Bundesauflage zum Ausbau von Windenergie an Land. Zudem werden Änderungen im Bundesrecht ins Landesrecht umgesetzt. Der Bund hat für jedes Bundesland festgelegt, welchen Flächenanteil wir brauchen. Das will ich nicht noch einmal wiederholen. Es ist aber sehr wichtig, dass wir die Fristen und Auflagen des Bundes einhalten. Dazu gehört, dass eine gesetzliche Grundlage bis spätestens Ende Mai dieses Jahres in Kraft sein muss. Das bringt uns in Zugzwang. Und aus der Erfahrung der Fortschreibung der Kapitel Energie der Regionalen Raumentwicklungsprogramme können wir uns keinen Zeitverzug leisten. Es gilt, mit Volldampf zu arbeiten. Schaffen wir die Flächenausweisung nicht rechtzeitig, könnten überall im Außenbereich Anträge zum Bau von Windenergieanlagen gestellt werden. Die Folge wäre ein ungesteuerter Ausbau. Das wollen wir auf keinen Fall. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Mit dem Gesetzesvorhaben schaffen wir die Grundlage für eine geordnete und demokratisch abgestimmte Regionalplanung, damit einen gesteuerten Ausbau. Nach intensiver Beratung mit der Regionalebene wurde entschieden, dass die Ausweisung der Vorranggebiete auf Regionalebene verbleibt. Das ist auch nicht irgendwie Willkür oder so. Natürlich geht es darum, dass diejenigen vor Ort ein Mitspracherecht haben. Die Alternative wäre gewesen, dass wir das als Land machen. Das kann doch nicht im Sinne der Regionen sein. Insofern gehen wir hier ganz klar auf die Wünsche aus den Regionen ein. Alle vier Planungsregionen sollen den gleichen Flächenanteil erbringen. Das ist entsprechend der Potenzialanalyse auch machbar. Das Gesetz soll jedoch auch ermöglichen, dass die vier Planungsregionen unter sich Vereinbarungen treffen, sich gegenseitig zu unterstützen, indem eine Region für die andere Region Flächen zusätzlich ausweist. Mal sehen, ob das einer macht! Die Möglichkeit wurde jedoch eröffnet. Klargestellt wird, dass es eine sehr enge Abstimmung der Arbeit der Planungsverbände mit den Kommunen geben muss, um kommunale Planung für den Windkraftausbau in die Regionalplanung einzuarbeiten, denn nur dann erfolgt auch eine Anrechnung zum Flächenziel. Außerdem soll vorsorglich das Einschreiten der Landesebene eingeräumt werden, sofern absehbar die Flächenausweisung auf Regionalebene stockt und nicht rechtzeitig fertig wird. Ich hoffe, dass es nicht so weit kommt. Ich glaube, alle Beteiligten sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Änderungen im Bundesrecht betreffen insbesondere Zielabweichungsverfahren. Diverse Anträge für Freiflächenphotovoltaik liegen bekanntlich dazu vor. Das hat seinen Grund.
