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Paul-Joachim Timm

AfD 24.01.2024 Sitzungen 8/72

Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, Hohes Haus, dieser Tagesordnungspunkt wird sicherlich die Gemüter etwas weniger erhitzen als die Aktuelle Stunde heute Morgen, kann aber für unseren Wissenschaftsstandort Mecklenburg-Vorpommern nicht hoch genug angesiedelt werden. Der uns heute von SPD und LINKE vorgelegte Antrag hat die Zielsetzung, den in den gemeinsamen Leitlinien von Bund und Ländern geforderten Umstieg von einem subskriptionsbasierten zum publikationsbasierten Modell in Form von Open Access voranzutreiben. Um den aus den Leitlinien ableitbaren Forderungen gerecht zu werden, soll nun eine landeseigene Strategie entwickelt werden, die den Akteuren, wie zum Beispiel den Universitäten und Hochschulen, einen Handlungsrahmen gibt. Ferner sind auch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Fördermaßnahmen für die Universitäten und Hochschulen vorgesehen. Unter Open Access wird allgemein der offene und für den Leser unentgeltliche Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen im Internet und deren möglichst schrankenlose Nutzbarkeit definiert, um Forschungsergebnisse den Forschern weltweit und der Öffentlichkeit schnell digital zugänglich zu machen. Neben diesen eindeutigen Vorteilen benennen die Antragsteller in ihrem Antrag auch die bekannten Schwierigkeiten des Transformationsprozesses, beispielsweise die zusätzlichen Kosten in der Übergangsphase, wenn wir kurz ein temporäres Nebeneinander der beiden Systeme haben. Tatsächlich befürchten viele Experten seit Bestehen der Debatte um Open Access, dass gerade die weniger finanzstarken Einrichtungen und Hochschulen unseres Landes, eines Landes bei der Finanzierung ihrer Veröffentlichungsgebühren in ernste Schwierigkeiten geraten können. Zu beachten und zu berücksichtigen gilt aber, dass für Publikationsausgaben ja diese eher unter Literaturbeschaffung subsumiert werden können und auch im Rahmen von Drittmittelprojekten zusätzlich eingeworben werden können. Zur Bewältigung der Herausforderung können beispielsweise bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der DFG, Zuschüsse über das Programm Open-Access-Publikationskosten beantragt werden, damit in Anspruch genommen und, wenn der Antrag beschieden ist, auch ausgeschüttet werden. Auch fördern bereits viele Länder die Transformation hin zu Open Access über Programme. Dies ist naheliegenderweise auch die Absicht der Antragsteller, eine solche Regelung für M-V zu bewirken. Ein paar Zahlen aus dem Open Access Atlas 2022: Hier das Land Baden-Württemberg, von 2019 bis 2022 stellte das Land Baden-Württemberg 8 Millionen Euro in den Haushalt ein, das Land Berlin 28 und das Land Bremen 3,5 Millionen Euro, als vielleicht kleiner Vergleich und Anreiz. Kurz und gut, langfristig gesehen ist die Verlagerung der Kosten vom Autor hin zu den Universitäten eine positive Entwicklung, die auch wir unterstützen. Hinweisen möchte ich an dieser Stelle auch, dass die Bibliotheken in Mecklenburg-Vorpommern bereits in ihrem Jahresbericht 2017 verkündeten, ihre Praxis an das neue Urheber- und Wissenschaftsgesetz angepasst zu haben, und dass dafür seitdem ein Open-Access-Publikationsfonds eingerichtet wurde. Ein zweiter Kritikpunkt an Open Access war immer das Verhältnis zu den Verlagen, genauer die unbegründete Annahme, dass es zu einer Abhängigkeit der Literaturversorgung und des Publizierens von wenigen Großverlagen kommt. Eine Konzentration auf dem Publikationsmarkt auf wenige Großverlage hatte sich allerdings zu einer Zeit entwickelt, in der das Publizieren in Subskriptionszeitschriften mehr die Regel als die Ausnahme war, und dies nun durch Open Access zunehmend unbegründet wird. Für meine Fraktion, die AfD-Fraktion, ist entscheidender Fakt, dass die Steuergelder durch Open Access fair und transparent genutzt werden. Geforscht und publiziert wird in der Regel zumeist sowieso durch öffentlich bezahlte Wissenschaftler. Publikationen, die in einer Zeitschrift erscheinen, werden von öffentlich finanzierten Universitäten, von Verlagen erworben. Zudem sorgt Open Access für zahlreiche rechtliche Klarheiten und die Unabhängigkeit der Verlage, die durch Open-Access-Publikationsverträge nur ein einfaches und kein ausschließliches Nutzungsrecht erhalten. Open-Access-Artikel, das klang auch schon bei den Vorrednern an, sind zudem global zugänglich, wodurch die Wahrnehmung und Nutzung gestärkt wird. Es gibt also zahlreiche Gründe für eine Umstellung auf Open Access. Daher sieht auch meine Fraktion, die AfD-Fraktion, die Notwendigkeit von Fördermaßnahmen zur Unterstützung der Open-Access-Transformation, und es wird Sie nicht verwundern, dass wir diesem Antrag hier und heute damit zustimmen werden. Es ist aber auch unser ausdrücklicher Wunsch, dass dem Wissenschaftsausschuss regelmäßig über die Fortschritte der Umsetzung des Transformationsprozesses Bericht erstattet wird und insbesondere wir dann die Kostenentwicklung dargeboten bekommen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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