Ann Christin von Allwörden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die gesetzlichen Bestimmungen des Kommunalverfassungsrechts unseres Landes sollen mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf geändert und neu gefasst werden. Ein zeitgemäßes, rechtssicheres und anwendungsfreundliches Kommunalverfassungsrecht schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Kommunen ihr verfassungsmäßig garantiertes Recht zur eigenverantwortlichen Regelung ihrer Angelegenheiten und übertragenen Aufgaben ausüben und in der täglichen Anwendung mit Leben füllen können. Eine Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts begrüßen wir ausdrücklich, auch wenn das Verfahren bis zur Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag nach unserer Auffassung selbst überarbeitet werden müsste. Ab Juli 2022 begann eine zur Vorbereitung der Novellierung gebildete Arbeitsgruppe aus kommunalen Landesverbänden, Vertretern der Städte und Gemeinden, Ämtern, dem Innenministerium und der unteren Rechtsaufsichtsbehörde mit der Diskussion zum Gesetzentwurf. 14 Monate später, im September 2023, kam der Entwurf ins Kabinett und es begann die Verbandsanhörung. Im Oktober 2023 bekamen die Fraktionen erstmals den Gesetzentwurf von der Staatskanzlei übersandt. Ende November 2023 lagen dem Innenministerium dann die Stellungnahmen der Verbände vor. Am 9. Januar 2024 erklärte der Innenminister in einer freudigen Pressemitteilung, er habe dem Kabinett die Novellierung vorgestellt. (Tilo Gundlack, SPD: Freudig! Freudig!) Damit würde er seinen Plan einhalten, den Entwurf noch im Januar in den Landtag einzubringen, damit die Neufassung am Tag der Kommunalwahlen am 9. Juni in Kraft ist. Am 10. Januar 2024 wurde der Gesetzentwurf schließlich in der Parlamentsdokumentation des Landtages veröffentlicht – mit ganzen 166 Seiten. Das war für die Mitglieder des Landtages die erste offizielle Möglichkeit, sich mit der Endfassung des Gesetzentwurfes zu beschäftigten – 17 Monate nach der Erarbeitung des ersten Entwurfs (Beifall René Domke, FDP) und fast zwei Monate nach Vorlage sämtlicher Stellungnahmen der Verbände im Innenministerium. (René Domke, FDP: Das kann man anders machen.) Und jetzt kommt wieder die Stelle, an der das Innenministerium erwidert, dass wegen Krankheitsfällen und der unvorhersehbar eingetretenen Weihnachts- und Urlaubszeit eine frühere Bearbeitung nicht möglich war. Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist Organisationsverschulden oder Absicht! Suchen Sie es sich meinetwegen aus! Zur unparlamentarischen Krönung wurde bereits am 18. Januar 2024 im Innenausschuss das Verfahren zum Gesetzentwurf besprochen, eine Woche vor der Ersten Lesung und vor einer Überweisung in die Ausschüsse. Dazu hat der Innenausschuss das Innenministerium bereits im Oktober 2023 und noch einmal Anfang Januar 2024 um eine Synopse zu den geplanten Änderungen in der Kommunalverfassung gebeten. Eine Textfassung mit den beabsichtigten Änderungen und eine Lesefassung mit den angenommenen Änderungen hat der Innenausschuss dann am 17. Januar 2024 erhalten. Das war vor sechs Tagen. Und ich behaupte einmal, die wenigsten Nichtjuristen wären in der Lage gewesen, sich die Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes allein aus dem Entwurf zu erschließen. Das hat der Innenminister im Innenausschuss auch so gesehen. Meine Damen und Herren, es mag ja sein, dass aus wichtigen sachlichen oder zeitlichen Gründen einmal eine Vorabbesprechung zu einem Gesetzentwurf im Ausschuss vor der Überweisung erfolgen muss – das gab es auch schon in der letzten Legislatur –, aber unter dieser Regierungskoalition hat sich allein der Innenausschuss achtmal vor der Ersten Lesung und Überweisung mit einem Vorhaben befasst. Es etabliert sich da also ein System. Im Innenausschuss wurde letztlich beschlossen, eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf am 29. Februar durchzuführen und für die mitberatende Stellungnahme der anderen Ausschüsse eine Frist bis 10. April 2024 zu setzen. Es bleiben also drei Ausschusswochen für die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf, dem Ergebnis der Anhörung, der Prüfung von Änderungsanträgen. Das ist nicht viel Zeit und dieser Zeitdruck geht hauptsächlich zulasten der Oppositionsarbeit. Ob das nun gewollt ist oder nicht, lasse ich an dieser Stelle tatsächlich offen. Mit der Novelle des Kommunalverfassungsrechts soll im Wesentlichen die Ziffer 466 des Koalitionsvertrages umgesetzt werden. Das betrifft insbesondere die Beteiligungsmöglichkeit von Beiräten mit Satzungsbefugnis der Kommunen, den Verbleib und die Rekommunalisierung kommunaler kritischer Infrastruktur, die zeitliche Begrenzung der Bestellung leitender Verwaltungsbeamter, die Position der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und das Vorschlagsrecht der Oberbürgermeister und Landräte bei der Wahl von Beigeordneten – das alles unter Berücksichtigung der Interessenlage der Städte und Kommunen und der Umsetzbarkeit dieser neuen Regelung, hier das Stichwort „Konnexität“. Wir haben da durchaus die Absicht, das Gesetz mit einigen Änderungsanträgen mit zu gestalten. Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf, wie vorgeschlagen, federführend in den Innenausschuss und mitberatend in den Agrar- und Wirtschaftsausschuss überweisen. Wir halten das aber für nicht ausreichend, sehr geehrte Damen und Herren. Die Novelle beinhaltet neben der Änderung der Kommunalverfassung auch Änderungen des Landesbeamtengesetzes, des Disziplinargesetzes, des Straßen- und Wegegesetzes, des Behindertengleichstellungsgesetzes, des Landesausführungsgesetzes SGB II und sie betrifft die Gleichstellung und das Landesorganisationsgesetz. Angesichts der Vielzahl unterschiedlicher Gesetze und der Bedeutung der Novellierung des Kommunalverfassungsrechts beantragen wir deshalb eine Überweisung des Gesetzentwurfs in alle Ausschüsse. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Christiane Berg, CDU)
