landtag-mv.de ↗

Rainer Albrecht

SPD 24.01.2024 Sitzungen 8/72

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Vor fast genau einem Jahr ist das Wind-an-Land-Gesetz des Bundeswirtschaftsministeriums in Kraft getreten. Das Bundesgesetz schreibt für unser Land die Ausweisung von Flächen für Windenergie fest. Zur Umsetzung der Energiewende muss Mecklenburg-Vorpommern ein Flächenziel von 1,4 Prozent bis zum Jahre 2027 und 2,1 Prozent Landesfläche bis 2032 bereitstellen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Die vorliegende Novelle der Landesregierung des Landesplanungsgesetzes soll diese vorgegebenen Flächenziele des Bundes fristgerecht in Landesrecht umsetzen. Fristgerecht – Sie haben richtig gehört, liebe Kolleginnen und Kollegen, denn das Wind-an-Land-Gesetz schreibt uns ebenfalls vor, bis wann wir die Bundesvorgaben in unserem Landesplanungsrecht eingearbeitet haben müssen. Die Frist ist der 31. Mai 2024. Diese Frist ist auch der Grund, weshalb Sie zur heutigen Aussprache nur eine kurz gefasste Novelle statt eines komplett neu gefassten Gesetzes vor sich liegen haben. Die Landesregierung schlägt in der Novelle die einfache Umsetzung der Bundesvorgaben vor und schafft damit Planungs- und Rechtssicherheit für die Gemeinden und unsere Regionalen Planungsverbände, denn die Entscheidung über Windenergiegebiete liegt weiterhin – wie schon zuvor – bei den Regionalen Planungsverbänden und damit auch den zugehörenden Vertretern der Kommunen vor Ort und nicht beim Land. Und hier sind diese Entscheidungen auch richtig aufgehoben und angesiedelt. Dies kann ich Ihnen als Mitglied des Planungsverbandes Region Rostock aus eigener langjähriger Erfahrung bestätigen. Meine Damen und Herren Abgeordnete, allen vier Regionalen Planungsverbänden werden im neuen Landesplanungsgesetz die gleichen Flächenziele zugeteilt, Ziele, welche anhand der verfügbaren geeigneten Flächen auch in jedem Verband ausreichend vorhanden sind. Und trotzdem ermöglicht der Entwurf zusätzlich individuellen Spielraum durch raumordnerische Verträge zwischen den einzelnen Planungsverbänden. So ermöglicht die Novelle auch über die Verbandsgrenzen hinaus die Möglichkeit, auf unterschiedliche Gegebenheiten in den Gemeinden vor Ort einzugehen und einen Ausgleich zu schaffen, der keinen Planungsträger überfordert oder Planungsverbände mit größeren Teilflächen belohnt. Zusammengefasst bedeutet das, diese Gesetznovelle stellt sicher, dass wir die vom Bund verabschiedeten Flächenziele fristgerecht umsetzen, ohne dabei die Mitbestimmungsrechte der betroffenen Kommunen vor Ort einzuschränken. Gleichzeitig erhöhen wir die Flexibilität der Regionalen Planungsverbände durch Verhandlungslösungen miteinander und untereinander und schützen unsere Bürgerinnen und Bürger wirksam vor einem ungeplanten Wildwuchs an Windkraftanlagen. Denn was droht uns denn, wenn wir, wie von einigen Vertretern der Opposition gefordert, statt eines geplanten Windkraftausbaus zum Beispiel auf Atomkraftwerke an der Ostseeküste setzen? Durch das Verfehlen der vom Bund vorgegebenen Flächenziele würden Windkraftanlagen schon ab 2028 als privilegierte Vorhaben überall dort genehmigt werden, wo es emissionsschutzrechtliche Anforderungen zulassen. Eine geordnete Steuerung des Windkraftausbaus an Land wäre damit für die betroffenen Kommunen unmöglich und würde tatsächlich den so oft beschworenen Wildwuchs verursachen. Im Februar wird der Wirtschaftsausschuss eine öffentliche Anhörung zum Entwurf des Landesplanungsgesetzes durchführen, und ich bin jetzt schon auf die weiteren Diskussionen mit den Fach- und Sachverständigen gespannt. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, stimmen Sie der Überweisung des ersten Entwurfes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes in die zuständigen Ausschüsse zu und lassen Sie uns gemeinsam die Energiewende im Land gewinnbringend für alle Bürgerinnen und Bürger gestalten! Abschließend möchte ich noch sagen, die Anmerkungen der einzelnen Redner, die wir jetzt gerade gehört haben, werden wir mit Sicherheit im Ausschuss inhaltlich wirklich dann diskutieren können. Und schauen … Konstruktiv diskutieren können. (Daniel Peters, CDU, und René Domke, FDP: Wie immer.) Und schauen wir mal, wie wir dann damit umgehen! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Meine Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Alle Reden von Rainer Albrecht Protokoll ↗