Thomas Würdisch
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Innenminister! Lieber Christian Pegel, vielen Dank für die nochmalige Einordnung und Darstellung der Geschehnisse und dem Verhalten unserer Polizistinnen und Polizisten zu den seitens der GRÜNEN in ihrem Antrag genutzten Ereignisse am 20. Dezember des vergangenen Jahres in der Schweriner Petrusgemeinde! Ich muss also in meinem weiteren Redebeitrag nicht weiter darauf eingehen. Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Kirchenasyl treten die Kirchengemeinden in Deutschland für den Schutz Hilfsbedürftiger ein. Seit nunmehr vier Jahrzehnten helfen sie auf diese Weise Geflüchteten in Not und geraten dabei auch immer wieder in Konflikt mit staatlichen Stellen. Seit 40 Jahren bieten evangelische und katholische Kirchen sowie jüdische Gemeinden in Deutschland Geflüchteten Asyl. Die allermeisten Menschen suchen Unterschlupf, weil sie eine Abschiebung entweder in das Heimatland oder aber in ein europäisches Land befürchten. Gemäß dem Dublin-Übereinkommen aus den 1990er-Jahren müssen Geflüchtete in dem Land einen Antrag auf Asyl stellen, das sie in der EU als erstes betreten haben. Der Minister ist darauf eingegangen. Kirchenasyl ist ein zeitlich befristeter Schutz vor dem Zugriff durch die Staatsmacht und gibt es im Prinzip schon, seit es Religionen gibt. Im antiken Griechenland fanden Schutzsuchende Zuflucht in Tempeln und in der Nähe von Götterbildern und Altären. Später entwickelte sich das kirchliche Asylrecht zu einem staatlich garantierten Recht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle ganz klar sagen, meine Fraktion und ich, wir befürworten das Kirchenasyl, so, wie es in unserem Bundesland praktiziert wird, außerordentlich. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Wir anerkennen das Ziel der Kirchengemeinden, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Fälle erneut aufgreift und prüft. Das Kirchengelände genießt jedoch rechtlich keine Ausnahmestellung gegenüber dem sonstigen Hoheitsgebiet des Staates. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das ist beruhigend.) Staatliche Organe wie Polizei und Staatsanwaltschaft haben uneingeschränkten Zugriff auf Personen, die sich dort aufhalten. Die gelebte Praxis hat sich bewährt. Es sollte weiterhin an der Übereinkunft zwischen Landesregierung, Kommunen und Landkreisen in Sachen Kirchenasyl festgehalten werden. Abschließend möchte ich auch von dieser Stelle aus meine Hochachtung aussprechen vor den Menschen, die in unseren Städten und Gemeinden sich mit großer Leidenschaft für Flüchtlinge engagieren. Es ist schön zu wissen, dass Flüchtlinge und Asylbewerber einen so starken Rückhalt aus der Gesellschaft haben. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ich danke an dieser Stelle auch für den Informationsaustausch zu diesem wichtigen Thema mit den beiden Kirchenvertretern hier bei uns im Landtag. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ganz kurz auch noch zu unserem Änderungsantrag und die Hinweise oder Anmerkungen dazu: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir möchten mit den Punkten, mit den Ergänzungspunkten einfach auf die Themen aufmerksam machen, die hier angesprochen wurden. Der Minister ist darauf eingegangen und ebenso auf die unter Ziffer II neu gefassten Punkte 1 und 2. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
