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Barbara Becker-Hornickel

FDP 24.01.2024 Sitzungen 8/72

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich trage diesen Text in Vertretung für meine Kollegin Sabine Enseleit vor, die sich auf den abenteuerlichen Weg (Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP) heute von Brüssel nach Hause begibt. Also wir wünschen, dass sie dann auch heute noch ankommt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Grundlage für eine effiziente und qualitativ hohe Forschung ist ein Wissenstransfer. Open Access ist eines der wichtigsten Instrumente, das diesen Transfer fördert. Der Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen ist eine essenzielle Voraussetzung für Forschung, aber auch für Innovation, denn er eröffnet den Unternehmen den effizienten Austausch von Erkenntnissen. Er kann auch ein Impulsgeber für Unternehmen sein, die auf der Suche nach neuen Lösungen, Stoffen oder Produkten sind. Der Wissensfluss ist auch Voraussetzung, den Status Deutschlands als Innovationsstandort weiterhin zu behalten. Wir Freien Demokraten setzen uns seit Langem für diesen digitalen Wissenstransfer ein. Ich musste deshalb beim Lesen Ihres Antrages doch etwas staunen. Open Access ist mindestens seit 2001, seit der Budapester Erklärung, ein breit diskutiertes Thema. 2003 haben wichtige Forschungsinstitutionen, Hochschulen, Bibliotheken in Deutschland die Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen unterzeichnet. Die Bundesregierung hat dann weiter das Urheberrecht modernisiert und das Zweitverwertungsrecht für Autorinnen und Autoren der wissenschaftlichen Beiträge eingeführt. Und jetzt, über 20 Jahre später, stellt die regierende Koalition in Mecklenburg-Vorpommern den Antrag, eine Strategie für das Land zu Open Access auszuarbeiten. 20 Jahre später (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) fordert die Koalition sich selbst dazu auf, endlich einen Plan aufzustellen! Gratuliere ich! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Meine erste Vermutung war, dass die Regierung dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat, weil im April 2023 die Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger und die Kultusminister der einzelnen Bundesländer die gemeinsamen Leitlinien der schon 16. – 16.! – Berliner Open-Access-Konferenz vorgestellt haben. Diese Vermutung habe ich aber verworfen, denn in der Debatte zum Haushalt wurde Open Access doch gar nicht thematisiert. Es gab keine Anträge dazu. Open Access kommt im Haushalt des Wirtschaftsministeriums (13) oder dem Haushalt zur Digitalisierung der Landesregierung (15) nicht vor. Und eine solche Strategie, wenn sie eingeführt werden sollte, kostet. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Am Rande nur, NRW hat 2023 seinen Hochschulen 7 Millionen Euro für die weitere Digitalisierung zur Verfügung gestellt. Der Antrag verschweigt auch konsequent, wie die Strategie aussehen soll. Als Antragsteller möchte man doch im Vorfeld zumindest doch die wichtigsten Fragen, die die Strategie beantworten soll, skizzieren. Für mich wären das die Fragestellungen, wie zum Beispiel Zugang von ChatGPT auf die Publikationen im Falle des sogenannten Goldenen Wegs, der unmittelbare freie Zugänglichkeit zu einer Publikation bedeutet, und die Qualitätskontrolle, also wer und auf welcher Basis entscheidet, dass der Beitrag oder die Monografie den wissenschaftlichen Standard erfüllt und die Publikationskosten übernommen werden, und/oder auch die Frage, wie kann das Problem elektronischer Langarchivierung gelöst werden, und außerdem, wer die Publikationskosten über Jahrzehnte trägt. Eine ernsthafte Forderung würde schon im Vorfeld diese Fragen aufgreifen. Wahrscheinlich wartet die Landesregierung aber so lange mit der eigenen Strategie, um sich den großen Arbeitsaufwand zu ersparen und von anderen abzuschreiben. Viele Bundesländer haben nämlich nicht nur eine Strategie, sondern praktizieren Open Access seit Langem. So kann man sich fertige Konzepte abschreiben, so wie zum Beispiel im Fall der Anwendung von KI an den Schulen, wo die Leitlinien von NRW kopiert wurden. Wenn Sie abkupfern wollen, empfehle ich Ihnen, zum Beispiel nach Brandenburg zu schauen. Dort gibt es eine Vernetzungs- und Kompetenzstelle Open Access Brandenburg für all die, die das Thema betrifft, Verlage, Forscher, Universitäten, Hochschulen, Bibliotheken. Alle Anliegen und Fragen werden dort gebündelt. Am allermeisten habe ich beim Lesen des Antrags aber gestaunt über die Aufforderung an das zuständige Ministerium, den Ausschuss über die Aktivitäten zu diesem Thema laufend zu informieren. Ist das nicht eine Selbstverständlichkeit? (Beifall René Domke, FDP) Für Sie, Rot-Rot, scheinbar nicht. Wenn Sie das aber ernst meinen, dann würde ich vorschlagen, dass der Ausschuss von vornherein involviert wird und über die Strategie berät. Deshalb beantrage ich die Überweisung des Antrags in den Wissenschaftsausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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