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Hannes Damm

GRÜNE 24.01.2024 Sitzungen 8/72

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Die Landesregierung legt hier heute einen Gesetzentwurf vor, mit dem Mecklenburg-Vorpommern vor allem den Verpflichtungen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes entsprechen soll. Das Gesetz soll sicherstellen, dass in Mecklenburg-Vorpommern bis Ende 2027 mindestens 1,4 Prozent und schließlich bis Ende 2032 mindestens 2,1 Prozent der Landesfläche als Windenergiegebiete ausgewiesen werden. Das ist zentraler Bestandteil des Beitrags, den unser Bundesland zur Erreichung der Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 leisten muss. Die Flächenbedarfe – da bin ich mir mit Herrn Seiffert einig – ergeben sich aus den dazu nötigen Leistungen an Erneuerbare-Energie-Anlagen. Hätten wir kleinere Windenergieanlagen weiter, wie wir das früher hatten, bräuchte es deutlich mehr Fläche als die, die vorgesehen ist. Die Hauptquellen Wind- und Solarenergie ergänzen sich dabei hervorragend, denn im Sommer gibt es besonders viele Sonnenstunden und der Wind weht vor allem im Winter kräftig und beständig. Dabei ist wichtig zu betonen, trotz einer Ausweitung der Flächenkulisse auf 2,1 Prozent steigt die Anzahl der Windkraftanlagen nur etwa um ein Viertel, da die Anlagen immer – ich sagte es bereits – leistungsfähiger werden und so zukünftig weniger Windräder am selben Standort gebaut werden müssen. Den größten Flächenanteil machen mit 97 Prozent die unversiegelten Abstandsflächen aus, die weiter landwirtschaftlich genutzt werden, während auf Zuwegungen und Fundamente nur ein winziger Flächenanteil entfällt. Dass die vom Bund erteilte Verpflichtung notwendig war, zeigt ein Blick auf die Zahlen zur Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern. Nur etwa 0,4 Prozent der Landesfläche sind bisher laut Gesetzesentwurf rechtssicher ausgewiesen. Damit hinken wir noch deutlich hinter unserem notwendigen Flächenbeitrag zurück. Im Jahr 2023 stieg zwar der Zubau von Windenergie in M-V gegenüber den Vorjahren an, ein Grund zum Feiern ist das aber noch lange nicht, denn viel weniger als im Vorjahr 2022 konnte man gar nicht zubauen, nur 15 Anlagen beziehungsweise 57 MW in einem ganzen Jahr gegenüber den ebenfalls nur 41 Windenergieanlagen, also 184 MW, in 2023. Selbst vor über zehn Jahren, in 2013, ist es trotz deutlich schwächerer Anlagen gelungen, mehr als das Doppelte dieser Leistung, nämlich 402 MW, zuzubauen. Bei uns ist also aktuell noch deutlich Luft nach oben. Zum Vergleich: In Schleswig-Holstein sind 2023 ganze 249 Anlagen beziehungsweise 1.210 MW zugebaut worden – das entspricht in etwa der Leistung eines Atom- oder Kohlekraftwerkes –, in nur einem Jahr. Doch gerade der Beitrag Mecklenburg-Vorpommerns ist bei der Energiewende im Stromsektor enorm wichtig. Wir bieten mit unserem riesigen Bundesland ein großes Potenzial für die Energiewende, tragen aber auch große Verantwortung, dass dieser Prozess gelingt. Daher haben wir Bündnisgrüne auch in unserem Landtagswahlprogramm mindestens zwei Prozent für die Windenergie in M-V gefordert. Durch Erneuerbare können wir uns von fossilen Brennstoffen lösen, die sich spätestens vor dem Hintergrund des verbrecherischen Krieges Russlands gegen die Ukraine als unzuverlässige Energiequellen erwiesen haben. Der Ausbau der Windkraft in M-V trägt neben der Sicherung der Energiesouveränität auch zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes unseres Landes und Gesamtdeutschlands bei. Die Industrie von morgen siedelt sich dort an, wo es saubere Energie gibt, und daher macht die Windkraft insbesondere M-V zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort. Und auch die Menschen müssen in Zukunft unkompliziert vom Ausbau der Erneuerbaren wirtschaftlich profitieren. Dafür braucht es dringend eine Novelle des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes, weg von komplizierten Konstruktionen hin zu einer direkten Umsatzbeteiligung von mindestens 2 Cent je Kilowattstunde erneuerbar erzeugten Stroms. Begreifen wir die Energiewende endlich als die Chance, die sie für den Wirtschaftsstandort M-V auch ist! Der Bund hat mit seinem vorgelegten Gesetz zum Windkraftausbau als verpflichtende Aufgabe aller Bundesländer einen enormen Beitrag zur Energiewende geleistet, ganz besonders vorangetrieben durch den Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. (Heiterkeit bei Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Damit schafft der Bund erstmals eine ganz klare Perspektive für den Ausbau der Windkraft in Deutschland. Das stellt die Erreichung der Klimaneutralität sicher und liefert Planungssicherheit für die Bürger/-innen und Unternehmen. Und dafür möchte ich der Bundesregierung an dieser Stelle ganz ausdrücklich danken. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bei all den Chancen ist es mir doch unverständlich, (Sebastian Ehlers, CDU: Lang anhaltender Beifall.) warum die Landesregierung erst nach Jahren des Nichtstuns durch ein Bundesgesetz zum Handeln gezwungen werden muss. Es sind doch nicht zuletzt Ihre eigenen Ziele, wie etwa Klimaneutralität bis 2040, die durch die Lethargie der MV-SPD geradezu utopisch geworden sind. Es reicht nicht, immer neue Ziele auszurufen und dann die Hände in den Schoss zu legen und zu warten, dass irgendjemand anderes irgendetwas tut. Ganz offenbar hat es auch eine Weile gedauert, bis Sie in der Landesregierung vom Bundesgesetz Wind bekommen haben, denn Ihren Gesetzentwurf liefern Sie ja auf den allerletzten Drücker. Sie wollen jetzt Ihr Gesetz in Windeseile durch den Landtag peitschen (Rainer Albrecht, SPD: Hier peitscht keiner.) und die Beratungen schon etwa einen Monat nach Einbringung abschließen. Ihr Grund: Die vom Bund gesetzte Frist endet ja schon im Mai. Da frage ich mich erst mal: Warum haben Sie denn so lange mit der Umsetzung gewartet? Die Frist ist seit über eineinhalb Jahren bekannt, mir jedenfalls. (Heiterkeit bei Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dennoch, dennoch bliebe zur Fristwahrung für die parlamentarische Beratung auch noch ohne Probleme die April-Landtagssitzung. Warum nutzen wir also nicht diesen zusätzlichen Monat, um das Gesetz sorgfältig zu behandeln? Woher nun plötzlich diese unnötige Eile? Und ich frage mich ja schon, worüber Sie da so lange gebrütet haben bis jetzt. Der Gesetzentwurf beinhaltet kaum mehr als die Mindestanforderungen aus dem Bund. Gerade in M-V mit seinen großen Potenzialen zum Windkraftausbau braucht es aber ein klares Bekenntnis zu dieser Zukunftstechnologie. Um das marktwirtschaftliche Optimum für günstigen Strom, Herr Seiffert, zu treffen, sollten eher 3 statt 2,1 Prozent der Landesfläche ausgewiesen werden. Auch sollte die Ausweisung besser in einem einzigen Planungsschritt vollzogen werden. So ließen sich etwa Netzausbau- und Windenergieausbau langfristig aufeinander abstimmen. Auch für die Bürger/-innen im Land würde das schnell Klarheit schaffen, zumal das mehrheitliche Stimmungsbild aus den Planungsverbänden, die Ihnen ja so wichtig sind, zeigt, dass man dort das Thema ebenfalls lieber in einem Schritt abarbeiten würde. Uns Bündnisgrünen ist klar, eine frühzeitige Ausweisung würde den klimaneutralen Wohlstand noch früher nach Mecklenburg-Vorpommern holen. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein wichtiger Schritt wäre übrigens auch gewesen, endlich ein geordnetes Verfahren für den Photovoltaikausbau analog zur Windkraft zu finden, statt weiter mit Zielabweichungsverfahren hier zu arbeiten. Das würde die Einhaltung der Ausbauziele für Photovoltaik auf der einen Seite sichern und gleichzeitig dazu beitragen, dass durch ein langfristiges und durchdachtes Gesamtkonzept auch hier der Netzausbau frühzeitig und planvoll gestaltet werden kann. Das würde unter anderem bares Geld bei den Menschen sparen. Ihr Entwurf versäumt leider auch das. Sie sehen, es gibt also noch einige Stellen, an denen nachgesteuert werden muss. Ich freue mich daher jetzt schon auf konstruktive Ausschussberatungen und wünsche Ihnen den politischen Willen, noch etwas frischen Wind in Ihren Gesetzesentwurf zu bekommen. Wir werden dabei sehr gerne unterstützen. – Vielen Dank! (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Sandy van Baal, FDP)

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