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Constanze Oehlrich

GRÜNE 24.01.2024 Sitzungen 8/72

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Ziel des Antrags meiner Fraktion war sicherzustellen, dass sich das, was sich in der Schweriner Petruskirche ereignet hat kurz vor Weihnachten, nicht wiederholt. Ich bin mir nach dieser Debatte nicht sicher, ob das tatsächlich gelungen ist. Die rot-rote Koalition hat zu dem Antrag meiner Fraktion „Kirchen als Schutzräume respektieren – Kirchenasyl als christlich-humanitäre Tradition achten“ einen Änderungsantrag eingereicht. Danach sollen unter Punkt I zwei weitere Feststellungen hinzugefügt werden, und zwar erstens die Feststellung, dass Mecklenburg-Vorpommerns Behörden um die besondere Bedeutung des Kirchenasyls wissen und dieses achten, zugleich aber „auch künftig ausländerrechtliche Entscheidungen von Bundes- und von dritten Landesbehörden im Wege der Amtshilfe umzusetzen“ haben werden. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Ja, natürlich gelten die Prinzipien der Amtshilfe auch weiterhin. Beim Vollzug eines Amtshilfeersuchens gibt es aber Spielräume. Das gilt schon allein vor dem Hintergrund, dass sich jede Vollstreckungsmaßnahme am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz messen lassen muss. Der Innenminister hat dazu im Innenausschuss ausgeführt, Spielräume gebe es insbesondere dann, wenn es um menschenrechtliche Sachverhalte gehe, die jedem Staatsbediensteten einleuchten müssen. Ich muss sagen, im Fall der Schweriner Petruskirche war es doch genau das. Zweitens soll der Landtag nach dem Änderungsantrag der Koalition die Feststellung treffen, nach allen vorliegenden Informationen hätten die Polizeibeamt/-innen „situationssensibel und verhältnismäßig während des gesamten Einsatzgeschehens reagiert und … zu einer Deeskalation im Rahmen einer psychischen Ausnahmesituation beigetragen“. Dazu ist anzumerken, eine solche Aussage sollte der Landtag nur treffen, wenn er dazu eine eigene Beweiserhebung und auch eine eigene Beweiswürdigung über die Rechte und Zweckmäßigkeit des zur Debatte stehenden Polizeieinsatzes vorgenommen hat. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Ein kurzer Bericht, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Bernd Lange, SPD, und Torsten Koplin, DIE LINKE – Glocke der Präsidentin) ein kurzer Bericht des Innenministers im Innenausschuss reicht für eine solche, (Zuruf von Horst Förster, AfD) für so eine Feststellung meiner Meinung nach nicht aus. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Nach dem Änderungsantrag, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) nach dem Änderungsantrag der Koalition soll zudem der Forderungsteil des Ursprungsantrags so abgeändert werden, dass man ihn kaum noch wiedererkennt. Unter Punkt II Nummer 1 soll die Landesregierung nicht mehr dazu aufgefordert, sondern darin unterstützt werden, die christlich-humanitäre Tradition des Kirchenasyls zu achten und den Schutzraum Kirche zu respektieren. Meine Fraktion geht davon aus, dass das von der Schweriner Petrusgemeinde gewährte Kirchenasyl durch den Polizeieinsatz am 20. Dezember vergangenen Jahres gebrochen wurde. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Das ist völlig falsch.) Dem trägt die Ursprungsfassung des Antrags mit der an die Landesregierung gerichteten Aufforderung, eben die Tradition des Kirchenasyls zu achten und den Schutzraum Kirche zu respektieren, deutlich besser Rechnung. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Also da liegen Sie mal so richtig daneben.) Unter Ziffer II Nummer 2 soll die Landesregierung ferner darin unterstützt werden, das Kirchenasyl auch weiterhin als Ausdruck der besonderen Beziehung zwischen Staat und Kirche zu nutzen, um im Rahmen der Verabredungen zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Vertretern der Kirchen den besonderen Schutzraum Kirche als Chance für alle am Verfahren Beteiligten für eine nochmalige humanitäre und rechtliche Prüfung besonderer Einzelfallkonstellationen und -härten zu sichern. (Zuruf von René Domke, FDP) Ich kann es nur noch mal wiederholen, nach diesem Abschiebeversuch aus der Schweriner Petrusgemeinde ist es das Ziel des Antrags meiner Fraktion, Vertrauen zu schaffen, und zwar durch die klare Aufforderung an die Landesregierung, sicherzustellen, dass keine Abschiebungen und keine Abschiebeversuche mehr aus Kirchen und kirchlichen Räumen unternommen werden. (Zuruf von René Domke, FDP) Diesem Anliegen wird der Änderungsantrag der Koalition aus Sicht meiner Fraktion nicht gerecht. Wir können dem Antrag so nicht zustimmen. Für die Abstimmung über den geänderten Antrag werden wir eine ziffernweise Abstimmung beantragen und dabei den unverändert gebliebenen Ziffern unseres Antrags zustimmen und uns zu den geänderten Ziffern enthalten. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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