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Ann Christin von Allwörden

CDU 24.01.2024 Sitzungen 8/72

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der GRÜNEN ist nach der Ersten Lesung im November 2023 jetzt wieder auf der Tagesordnung und an unserer Auffassung zur Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit eines solchen Gesetzes hat sich zwischenzeitlich nichts geändert. Wir haben schon gehört, dass mit dem Gesetz die Disziplinarbehörden alle statusrelevanten Disziplinarmaßnahmen durch Disziplinarverfügung selbst aussprechen sollen, statt Disziplinarklage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben, also auch Maßnahmen wie die Zurückstufung, die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und die Aberkennung des Ruhegehalts. Das Ziel des Gesetzesentwurfes ist wichtig, das haben wir auch in der Ersten Lesung schon betont, wir glauben aber eben nicht, dass durch eine Vorverlegung der Entscheidung zu Disziplinarmaßnahmen von der gerichtlichen auf die behördliche Ebene das gesamte Verfahren schneller abgeschlossen werden kann. Das Disziplinarrecht soll die Integrität und Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung aufrechterhalten und Verstöße gegen die Dienstpflicht oder gegen Gesetze ahnden. Und wir sind uns alle einig darin, dass Beamtinnen und Beamte, die das geltende Recht und die freiheitlichdemokratische Grundordnung ablehnen, schnell aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden müssen. In den meisten Fällen wird aber ein Beamter, der zum Beispiel durch das Verwaltungsverfahren aus dem Dienst entlassen wird, diese Entscheidung durch das Verwaltungsgericht wiederum prüfen lassen. Es würde also vor den bisherig auch durchgeführten Gerichtsverfahren noch kein Verwaltungsverfahren geben. Das ist keine Zeitersparnis. Und dass eine Änderung des Landesdisziplinargesetzes auch Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete hat und wie diese vollzogen werden sollen, das kann ich aus dem Gesetzesentwurf leider nicht erkennen. Wir halten wie die Landesregierung die geltenden disziplinarrechtlichen Möglichkeiten zur Ahndung eines Fehlverhaltens von Beamtinnen und Beamten für ausreichend. Sollten die Erfahrungen und Entwicklungen im Bund und den Bundesländern eine Notwendigkeit zur Änderung zeigen, sollten wir in Mecklenburg-Vorpommern daraus unsere Schlüsse natürlich ziehen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch einmal die Forderung der CDU/CSU im Bund noch einmal ansprechen. So sollte auch in unserem Bundesland zusammen mit den Behörden und ihren Beschäftigten, deren Vertretern, ein Maßnahmenkatalog entwickelt werden, der schon bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst deutlicher für Anhaltspunkte auf verfassungsfeindliche oder extremistische Äußerungen und Verhaltensweisen sensibilisiert. Aus diesen Gründen werden wir Ihren Gesetzesentwurf ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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