René Domke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, auch das Thema ist es wert, dass man es in Ruhe beschaut und sich hier nicht immer von links nach rechts darüber ereifert, was sonst noch alles drum herum wäre, sondern wir haben hier einen Sachverhalt, der ist festgestellt worden. Ich danke dem Innenminister, dass er das heute hier auch noch mal im Plenum eingeordnet hat. Ich habe mich selbst auch in Schleswig-Holstein versucht zu erkundigen, weil mir die Sachlage anfangs auch nicht klar war, insbesondere als da noch der Aspekt dazukam, dass es sich um eine Frauenrechtlerin handelte in Afghanistan, wo auch die Frage war, kann sie unter ein Kontingent fallen. Und all diese Dinge spielten da natürlich eine Rolle, aber hier geht es ja heute eher um eine grundsätzliche Einordnung des Themas Kirchenasyl. Und, sehr geehrter Herr Minister, Sie haben es ja auch richtig eingeordnet, wir waren hier in einer Situation der Amtshilfe. Auf der anderen Seite ist Kirchenasyl beantragt worden oder gewährt worden eben in unserem Bundesland, und im Vollzug der Amtshilfe ist das natürlich ein Dilemma, weil ich muss natürlich damit umgehen und werde mit der Situation konfrontiert, dass wir sehr wohl darauf vertrauen können, dass die Schutzräume der Kirche geachtet und respektiert werden. Das hat eine Tradition, irgendwer ging hier auch darauf ein, auch zu DDR-Zeiten. Allerdings erlauben Sie mir da den Hinweis, dass durchaus das Regime es verstand, mit Spitzeln genau das zu unterwandern. (Zurufe von Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Stephan J. Reuken, AfD) Die Schutzräume der Kirche waren nicht in jedem Fall ein Schutzraum, und teilweise ist auch mit denjenigen, die dort Schutz gesucht haben, tatsächlich sehr schlimm verfahren worden. Und ich glaube, auch das gehört dazu, zur Aufarbeitung des DDR-Unrechts, aber das ist noch wieder ein anderer Aspekt. Ich denke, es ist deutlich geworden, alle Fraktionen stehen dazu, dass das Kirchenasyl, auch wenn es kein Recht ist, was niedergeschrieben ist, nur eine Vereinbarung ist, also zumindest nicht so, dass es gerichtlich einklagbar ist, aber es gibt die Möglichkeit, in einer schweren Entscheidung noch mal eine Überprüfung des Bundesamtes herbeizuführen. Auch die Härtefallkommissionen haben sich genau für Härtefälle etabliert. Es ist ja durchaus möglich, das noch mal anzugehen. Wovor ich warne, wovor ich warne, ist, dass die Diskussion in eine andere Richtung gelenkt wird, nämlich in eine Verlängerung des gesamten Prozesses, des Rechtsprozesses. Das darf eben auch nicht am Ende dabei rauskommen. Eine nochmalige Überprüfung ist ja richtig, aber es kann nicht dazu führen, dass am Ende bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag Entscheidungen hinausgezögert werden. Ich habe das auch nicht so verstanden, als wenn es ein Phänomen ist, mit dem wir es hier in Mecklenburg-Vorpommern zu tun haben. Allein von der Fallzahl ist es das nicht. Und ich glaube, was hier das Bedauerliche war in diesem Fall, ist die Situation, dass, glaube ich, die ganze Familie betroffen gewesen wäre. Sie sind alle, fielen alle unter das Dublin-III-Abkommen, und ich meine, sie hätten alle nach Spanien zurückgeführt werden müssen, weil dort das Asylverfahren läuft, weil genau, und davon können wir ausgehen, dass Spanien sich genauso in den Asylverfahren verhält wie Deutschland. Alle gemeinsam hätten zurückgeführt werden können und sollen, das lag aber nicht in unserer Hand. So, wie ich das verstanden habe, lagen darüber auch keine Erkenntnisse vor, warum es jetzt nur zwei Personen aus der Familie betroffen hat. Das möge man in Schleswig-Holstein aufarbeiten. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe etwas Mühe, dass wir heute über eine für uns doch Selbstverständlichkeit reden, dass wir das Kirchenasyl respektieren und dass wir wollen, dass die Polizei dort auch Rücksicht darauf nimmt, und natürlich auch im Zusammenwirken in dieser Situation offensichtlich ja auch vorbildlich gehandelt hat, deeskalierend gewirkt hat. Das haben wir doch alles jetzt hier ausgewertet. Was braucht es jetzt diesen Antrag, was braucht es den Änderungsantrag jetzt von SPD und LINKEN? Ich kann eins nachvollziehen, das ist tatsächlich, dass man vielleicht noch einmal eine Unterstützung aussprechen möchte, die christlich-humanitäre Tradition des Kirchenasyls zu achten und den Schutzraum der Kirche zu respektieren, dass man das noch mal als Bekenntnis des Parlaments formulieren möchte. Aber dann machen Sie es doch auch! Was braucht es denn die ganze Analyse des Fallgeschehens unter Punkt I Ziffern 6 und 7? Und auch das andere ist alles etwas, was darüber hinausgeht, was eher dazu führt, dass man das Ganze auch missverstehen kann. Für mich steckt die Aussage des Ganzen in diesem einen Satz. Diesem einen Satz würden wir gerne zustimmen. Wir werden aber nicht die Möglichkeit haben, dass wir nur diesen einen Satz zur Abstimmung stellen können, es sei denn, man kann ja auch das ziffernweise machen, aber wir würden uns an dieser Stelle enthalten, nicht, weil wir die Bedeutung des Kirchenasyls nicht sehen und nicht anerkennen, sondern weil wir meinen, dass das ganze Drumherum, was Sie hier formuliert haben, das Ganze eher infrage stellt, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) aber zumindest hinterfragungswürdig macht. Ich würde es darauf begrenzen. Lassen Sie uns wirklich diese Tradition aus der christlichhumanitären Tradition des Kirchenasyls, lassen Sie uns diese Tradition hervorheben, und lassen Sie uns da allen Beteiligten den Rücken stärken! Das würde mir genügen an der Stelle. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
