Ann Christin von Allwörden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch nie waren so viele Menschen auf der Flucht vor Krieg, Konflikten und Verfolgung. Weit mehr als 100 Millionen weltweit wurden 2023 nach Informationen des UN-Flüchtlingshilfswerkes UNHCR gezählt. Das Kirchenasyl bietet seit mehr als 40 Jahren Flüchtlingen einen zeitlich begrenzten Schutz vor einer Abschiebung mit dem Ziel, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Fälle in dieser Zeit noch einmal überprüft. Wir haben das nun schon mehrfach gehört, ich wiederhole es noch mal, dafür gibt es Vereinbarungen zwischen der Kirche und dem Land Mecklenburg-Vorpommern, zuletzt auch die Vereinbarung des damaligen Innenministers Lorenz Caffier mit den Landeskirchen aus dem Jahre 2015. Kirchenasyl kann nicht unbegrenzt und für jeden gewährt werden. Es soll der letzte Ausweg für Flüchtlinge sein, die in ihrem Herkunftsland um ihr Leben und ihre Freiheit fürchten müssen und denen die Abschiebung dorthin droht. Das ist der Sinn von Kirchenasyl. Die Kollegin Oehlrich ist Juristin und mit diesen rechtlichen Umständen mit Sicherheit auch vertraut, und sie hat durch den Bericht des Innenministers im Innenausschuss auch weitere Kenntnisse von den Umständen. Und der Innenminister hat ja auch hier gerade noch mal sehr umfassend, wie ich finde, und sehr eindringlich erklärt, für jedermann zu hören, wie dieser Einsatz gelaufen ist. Das macht das Aufrechterhalten des Antrages unredlich, wie ich finde, leider auf Kosten des ehrenwerten Zwecks, und das ist schade. Der Innenminister hat, das sagte ich ja bereits, auf Antrag der GRÜNEN im Innenausschuss zu dem Sachverhalt berichtet, der dem heutigen Antrag zugrunde liegt. Wir können davon ausgehen, also ich gehe auf jeden Fall davon aus, dass diese Ausführungen der Wahrheit entsprechen und der Sachverhalt sich wie beschrieben genauso zugetragen hat. Die Umstände werden allerdings von vielen hier anwesenden Kolleginnen und Kollegen unterschiedlich bewertet und auch nach außen getragen. Ich darf in diesem Fall an unsere gemeinsame politische Verantwortung im Umgang mit hochemotionalen Themen und mit Fragen des Umgangs mit religiösen Einrichtungen und mit der Bewertung und Beurteilung der Arbeit unserer Landespolizei erinnern. Als Christlich-Demokratische Union akzeptieren wir den besonderen Schutzraum Kirche grundsätzlich. Kirchenasyl muss aber eine Ausnahme bleiben und darf nicht dazu dienen, geltendes Recht auszuhebeln. Auch die Landespolizei achtet grundsätzlich das Kirchenasyl. Wenn aber nach rechtskräftiger Entscheidung im Asylverfahren eine Ausreisepflicht besteht und die Entscheidung der Behörden auch bestätigt ist, dann besteht für den Asylbewerber die Pflicht zur Ausreise. Und das gilt insbesondere, wenn das Asylverfahren in dem EU-Land geführt wird, das zuerst betreten wurde. Wenn mit dem Kirchenasyl eine Rückführung abgelehnter Asylbewerber nach Spanien als Ersteinreiseland verhindert werden soll, in ein Land, wo wir Urlaub machen, in dem keine Verfolgung droht, wird der Gedanke des Schutzraumes der Kirche ausgehöhlt und nicht vor Missbrauch geschützt. Schutz muss denen gewährt werden, die tatsächlich den Schutz des Lebens, der Unversehrtheit, der Freiheit brauchen. Diesen Schutz braucht man in Spanien nicht. Sehr geehrte Damen und Herren, soweit der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter Punkt II.1 auffordert, die christlich-humanitäre Tradition des Kirchenasyls zu achten und den Schutzraum Kirche zu respektieren, können wir dem uneingeschränkt zustimmen. Wenn Sie dann aber unter Ziffer 2 verlangen, sicherzustellen, dass keine Abschiebungen und auch keine Abschiebungsversuche aus Kirchen und kirchlichen Räumen vorgenommen werden, teilen wir diese Auffassung nicht, insbesondere dann nicht, wenn es sich bei der Abschiebung um ein anderes EU-Land handelt, oder, darüber haben wir noch gar nicht gesprochen, wie wäre es dann, wenn es sich um die Abschiebung von Straftätern oder Gefährdern handeln würde. Darüber haben wir, wie gesagt, noch gar nicht gesprochen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Besser nicht über die Grenze lassen.) Deshalb lehnen wir Ziffer 2 ab. Auch Ziffer 3, wonach nach dem Beispiel Nordrhein-Westfalen die Vereinbarkeit der christlich-humanitären Tradition des Kirchenasyls mit unserer Rechtsordnung im Erlasswege klargestellt werden soll und die Polizei- und Ordnungsbehörden entsprechend zu informieren sind, stimmen wir nicht zu. Wenn Sie sich den Erlass vom 9. November 2023 ansehen, stellen Sie fest, dass das Ministerium darin nur auf das gesetzlich geregelte Verfahren hinweist, das ohnehin durchzuführen ist. An dieses Verfahren haben sich die Polizei unseres Landes und die weiteren beteiligten Behörden gehalten bislang und auch in diesem Fall. Es wurde unabhängig vom Vorgehen des BAMF und der zuständigen Behörde in Schleswig-Holstein auch hier das Gespräch mit den beteiligten Ausreisepflichtigen und der Kirchengemeinde gesucht. Das Verfahren wurde kommunikativ begleitet mit dem Ziel, eine einvernehmliche Beendigung des Kirchenasyls zu erreichen, die der zuständige Kirchenvertreter vor Ort letztlich auch vollzogen hat. Kirchenasyl muss bleiben, was es seit Jahrzehnten ist und sein sollte, eine stille Übereinkunft zwischen Kirche und Staat zum zeitweiligen Schutz von Flüchtlingen für eine erneute Verfahrensprüfung bei Lebensgefahr durch eine Abschiebung in das eigene Land. Ich möchte auch gerne noch etwas zu dem Änderungsantrag von den Fraktionen SPD und DIE LINKE sagen. Erst mal ist es ja sehr fuchsig, dass Sie sich den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu eigen machen, indem Sie den eigentlich ja komplett im Inhalt verändern. Aber ich muss Ihnen sagen, ich habe mich sehr gefreut, erst einmal unter Punkt I Ziffer 7, dass auch DIE LINKE offenbar der Polizei hier in Mecklenburg-Vorpommern ein situationssensibles und verhältnismäßiges Einsatzgeschehen unterschreiben würde. Das ist ja nicht unbedingt so normal, dass Sie das tun. Deswegen möchte ich das hier noch mal ganz deutlich erwähnen. (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Und genauso sagen Sie auch und stehen dazu, dass die Beamten deeskalierend im Rahmen einer psychischen Ausnahmesituation gehandelt haben und dazu beigetragen haben, (Zurufe von Jan-Phillip Tadsen, AfD, und Sebastian Ehlers, CDU) dass eben die Situation nicht eskaliert. Also dafür meinen herzlichen Dank an die Fraktion DIE LINKE! Von der SPD habe ich das nicht anders erwartet, denn so sind wir mit der Thematik zu Zeiten der Koalition von SPD und CDU stets umgegangen. Daher hat mich das jetzt nicht gewundert, dennoch nicht weniger gefreut. Alles in allem bitte ich also bei dem Antrag BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN für die Ziffer II um ziffernweise Abstimmung, weil ich ja, wie ich gesagt hatte, dort nicht uneingeschränkt mitgehen kann. Bei Punkt I braucht das nicht zu erfolgen. – Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
