landtag-mv.de ↗

Horst Förster

AfD 24.01.2024 Sitzungen 8/72

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion lehnt den Gesetzentwurf ab. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es – wir haben es eben gehört –, Beamte, die sich eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht haben, leichter und schneller maßregeln zu können. Bisher, so der Antrag, können statusrelevante Maßnahmen – dies sind Zurückstufung, Entfernung aus dem Dienst oder Aberkennung des Ruhegehalts – nicht durch eine Disziplinarverfügung des Dienstvorgesetzten, sondern nur im Wege einer Disziplinarklage erfolgen. Das trifft so allerdings nicht zu, denn für die Zurückstufung bedarf es keiner Disziplinarklage. Wenn man schon einen Antrag von irgendwo abschreibt, dann sollte man zumindest prüfen, ob er denn auch auf die Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern zutrifft. Hier ist es nämlich etwas anders. Hier erfolgt die Zurückstufung gemäß Paragraf 35 Landesdisziplinargesetz M-V nämlich bereits jetzt durch den Dienstvorgesetzten. Die Disziplinarklage gemäß Paragraf 36 Landesdisziplinargesetz ist nur bei einer Entfernung aus dem Dienst oder der Aberkennung des Ruhegehalts vorgesehen und erforderlich. Das hat seine Gründe, denn hier handelt es sich um die schwersten Eingriffe des Disziplinarrechts überhaupt. Diese Fälle sind – Gott sei Dank – äußerst selten. Den GRÜNEN geht es hier aber nicht schnell genug. Sie wollen langwierige Verfahren der Disziplinarklage durch umfassendere Disziplinarbefugnisse der Disziplinarbehörde ablösen. Verkürzt heißt das, über den Rausschmiss entscheidet nicht das Gericht, sondern der Dienstherr, und der Beamte kann dann dagegen in einem langwierigen Rechtsstreit klagen. Und sollte er dann gewinnen, dann ist er vielleicht inzwischen pensionsreif oder sein Leben ist zerstört. Dazu, meine Damen und Herren, reichen wir als Rechtsstaatspartei nicht die Hände, denn der gedankliche Ansatz – wir wollen das machen, damit es schneller geht –, ist für die Fälle, um die es hier geht, ein fragwürdiger und im Grunde rechtsfremder Ansatz. Es ist richtig, dass die Verfahrensdauer vor den Verwaltungsgerichten generell lang ist. Das gehört zur Tradition der Verwaltungsgerichtsbarkeit oder, noch deutlicher, ich sagte es bereits an anderer Stelle, sozusagen zur DNA dieser Fachgerichtsbarkeit. Wer sich damit nicht abfinden will, muss dort etwas ändern. Das ist der gebotene rechtsstaatliche Ansatz, nicht aber, den Rechtsschutz für die betroffenen Beamten quasi auf den Kopf zu stellen. Und nun, meine Damen und Herren, wollen wir doch mal zum Eigentlichen kommen: Der Antrag kommt aus der Schublade „Kampf gegen rechts“ und nicht aus der Abteilung „Wie kann der Rechtsstaat effektiver und besser gestaltet werden?“, denn das wird deutlich in der Begründung, wo allein nicht näher qualifizierte rechtsextreme Handlungen genannt werden, die besonders schwerwiegende Auswirkungen auf das Vertrauen in die Integrität des öffentlichen Dienstes haben können. Bei einer lebensnahen Betrachtung kommen hier ganz andere als die im Antrag fokussierten Gesinnungsdaten in Betracht. Was kann man sich da alles vorstellen? Der Beamte, betrunken im Dienst, der einen Unfall verursacht, ein Beamter, der sich bestechen lässt, ein Beamter, der als Widerstandsbeamter sich einen Namen macht und ständig Widerstände provoziert. Hier kommt vieles im Alltag in Betracht. Und solche Fälle – auch selten – sind aber die, die wirklich das Vertrauen zerstören und die auch relevant sind. Entlarvend ist jedenfalls, dass linksextreme Handlungen oder solche, wie ich eben angesprochen habe, überhaupt nicht genannt werden oder auch bei Ihnen keine Rolle spielen. Denn das ist das Credo, was den Bürgern permanent subtil eingebläut wird: links ist gut, rechts ist böse. Sie haben nur die Fälle im Auge, wo etwa ein Polizeibeamter nach einem Einsatz im Migrantenmilieu sich hinterher nicht politisch korrekt äußert. Die wollen Sie, egal wie, so schnell wie möglich rausschmeißen. Aber mit dieser völlig einseitigen Sicht auf rechtsmotivierte Gesinnungsdaten erklärt sich auch, warum das Vertrauen vieler Bürger und auch Angehöriger des öffentlichen Dienstes in den Rechtsstaat schwindet. Nehmen wir beispielsweise an, ein Polizeibeamter hätte am Strategiekongress der LINKEN teilgenommen – ich habe ihn schon öfter erwähnt –, wo offen diskutiert wurde, wie viel Prozent des Klassenfeinds bei einem Umsturz erschossen würden, und der Dienstvorgesetzte erführe später davon. Was würde geschehen? Sie wissen es: Nichts, gar nichts! Und jetzt stellen wir uns vor, derselbe Beamte hätte an jener schon jetzt als Geheimtreffen in die Geschichte eingegangenen privaten Veranstaltung teilgenommen, wo genau über das diskutiert wird, was der Kanzler vollmundig zuvor als Abschiebung in großem Stil propagiert hat. Nun, was käme in diesem Fall auf den Beamten zu? Sie wissen es, bei Geltung des Gesetzentwurfs vermutlich die Entlassungsverfügung des Dienstherrn, denn nach dem, was die herrschenden Kreise, vom Bundespräsidenten angefangen, dem Volk erklären, handelt es sich bei den Teilnehmern dieses Treffens – auch CDU-Abgeordnete – um Neonazis mit Vertreibungs- und Vernichtungsorgien im Kopf. Das nennt man eine organisierte Staatshetze und so etwas sollte eigentlich in einer funktionierenden liberalen Demokratie nicht vorkommen. Nein, bei diesem politisch aufgeheizten Klima, in das unser Land geraten ist, darf die Entscheidung über eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts nicht in die Hände eines letztlich einer politischen Führung unterstellten Dienstherrn gelegt werden, denn dass bei diesem politisch aufgebauten Druck gegen alles, was nicht links ist, durch den Dienstherrn hier wirklich politisch neutral und gerecht entschieden würde, daran glaubt die Mehrheit in diesem Lande vermutlich schon längst nicht mehr. Es gilt, um der Gerechtigkeit willen muss es dabei bleiben, dass darüber, ob ein Beamter aus dem Dienst entfernt oder das Ruhegehalt aberkannt wird, ein unabhängiges Gericht entscheidet, und zwar als Erstentscheider und nicht erst im Nachhinein als Überprüfer, wo im schlimmsten Falle im Grunde schon das Kind in den Brunnen gefallen ist. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Alle Reden von Horst Förster Protokoll ↗