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Christian Pegel

24.01.2024 Sitzungen 8/72

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um das Ergebnis deutlich vorwegzunehmen: Die Landesregierung wird sogar das genaue Gegenteil dieses Antragsansinnens tun, wir werden im Bundesrat nachdrücklich die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts unterstützen und werden nachdrücklich dafür stimmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) Ein bisschen boshaft formuliert, kam es mir vor wie eine D-Mark-Rede, weil sie so ganz stark in den Bildern der 80er- und 90er-Jahre sich bewegt. Ich glaube, dass wir uns in diesen gesellschaftlichen Realitäten in der Bundesrepublik Deutschland längst darüber hinaus bewegt haben, will aber gerne für ein paar Grunddaten, die die Bundesregierung zu Recht für dieses Gesetzesvorhaben benennt, werben. Nicht in Mecklenburg-Vorpommern, aber innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind derzeit 14 Prozent unserer Bevölkerung nicht deutscher Herkunft oder ohne deutschen Pass, nicht deutscher Herkunft sind mehr, aber nicht ohne deutschen Pass, rund 12 Millionen Menschen. 5,3 Millionen davon sind im Übrigen mehr als zehn Jahre hier, zum Teil mehrere Jahrzehnte. Die Einbürgerungsrate in Deutschland liegt knapp über einem Prozent. Gemessen am EU-Durchschnitt liegen wir damit bei knapp der Hälfte dessen, was in den anderen europäischen Staaten – noch mal, im Durchschnitt – geschieht. All das versucht das Staatsangehörigkeitsrecht, das Modernisierungsgesetz aufzugreifen, und es geht dabei mehrere Schritte. Erstens. Es ist bereit, das Erfordernis der Einstaatigkeit, die Bereitschaft also, Mehrstaatigkeit hinzunehmen, aufzugreifen. Es ist natürlich theoretisch, rechtlich, theoretisch ein Paradigmenwechsel. Tatsächlich praktisch sind mehr als die Hälfte der Einbürgerungen, die wir in der Bundesrepublik Deutschland seit vielen Jahren vornehmen, unter Inkaufnahme eines zweiten Ausweises eines anderen Staates geschehen. Und im Jahr 2022 waren es sogar fast Dreiviertel, fast Dreiviertel aller Einbürgerungen, bei denen eben keine Einstaatigkeit hinterher vorlag. Das kann man als nicht hinreichende Entscheidung bewerten, ich bewerte es genau umgekehrt. Auch wenn mein Vater 1984 verstarb – da war ich zehn –, ich habe zwei Elternteile und würde nie behaupten, dass ich nur ein Elternteil haben kann. Und gleichermaßen gestehe ich Menschen zu, die Wurzeln haben, dass sie dieser Wurzel ein Stück treu sind und trotzdem mit ganzem Herzen – wir haben ja zwei Herzkammern –, mit ganzem Herzen bei uns in Deutschland sich zwischenzeitlich zu Hause fühlen und sagen, das ist meine heutige Heimat, ohne, dass ich meine Wurzeln verleugne. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau deshalb halten wir die Aufgabe dieses alten Paradigmas für richtig. Und ich erinnere mich noch an eine erschreckende Kampagne, die im Übrigen unter der ersten damaligen rot-grünen Koalition im Bund gefahren worden ist, da hatte man schon mal das Bemühen unternommen, das war unter so einer Eifersuchtskampagne gelaufen, dass andere jetzt zwei Staatsbürgerschaften haben dürfen und wir nur eine. Ich persönlich bin ja noch in Zeiten groß geworden, wo Wehrdienst nicht ausgesetzt war, man also ernsthaft noch Zeit seiner Jugend da einpreisen musste, und habe jetzt nie diejenigen beneidet, die im Zweifel in zwei Staaten so einer Pflicht unterliegen. Mir nimmt zumindest keiner was weg, wenn er im Zweifel eine zweite Staatsbürgerschaft hat. Ich brauche nur die eine. Mir geht aber kein Zacken aus der Krone verloren, wenn ich zugestehe, dass Menschen – noch mal – beide Elternteile weiterhin in ihr Herz geschlossen haben können. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Mit diesem Gesetzentwurf wird aber auf der anderen Seite – und das ist ja das, was Sie bezweifeln, ich halte hier genau das Gegenteil für richtig – der Anreiz zur Integration deutlich erhöht. Wir haben mehreren Generationen von Gastarbeitenden in Deutschland immer ein Stück weit gesagt, wenn du das andere nicht aufgibst und viele andere Kriterien erfüllst, bist du bei uns nicht richtig zu Hause. Und dann kann man diskutieren, was Ursache und was Wirkung ist, das weiß ich, aber ich halte einen Teil der Parallelgesellschaftsentwicklung auch darin begründet, dass wir eben nicht mit vollem Herzen gesagt haben, Arme auf und ab einem gewissen Zeitpunkt sollt ihr hier in Gänze zu Hause sein können, dass es ganz viele Bedingungen gab, die dazu führten, dass ein Teil oder nicht wenige derer eben nie ganz in dieser Gesellschaft aufgenommen worden sind und das umgekehrt auch ein Gefühl auslöst, das wiederum zur Bildung von Parallelgesellschaften zumindest mit beitragen kann, genau mit dieser Vorsicht, ohne dass ich behaupte, ich kenne den einzigen Grund, aber ich glaube, dass beide Richtungen und Argumentationen zutreffen. Die Voraufenthaltszeit wird in der Tat von acht auf fünf Jahre verkürzt, ist aber kein Verramschen, sondern es gibt weitere klare Bedingungen, es gibt weitere klare Bedingungen. Und wer die drei Jahre haben will, der muss eine überobligatorisch gute Integrationsleistung haben. Das heißt, ich fördere gerade Integration und stelle ans Ende aber ein Ergebnis, was erreichbar ist, anders als bislang, wo wir eine Karotte an der langen Angel vor jemandem hinhalten und uns wundern, dass er nach 20 Jahren gemerkt hat, dass, egal, wie schnell er geht, die Karotte immer nur mit ihm mitläuft und er sie nie erreichen kann. Das ist das Gegenteil von Integrationsförderung. Das hier ist ein klarer Beitrag, Integration zu belohnen und klar zu sagen, wenn du das tust, dann gibt es auch eine ganz reelle Chance auf hundert Prozent Bundesrepublik Deutschland, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP) Das gilt im Übrigen auch für die in Deutschland geborenen Kinder. Sie haben die Studie in Abrede gestellt. Ich weiß, dass man darüber differenzierte Diskussionen führen kann, aber zumindest gibt es Studien, die sagen, es gibt erkennbar bessere Bildungsabschlüsse bei jenen, die eine deutsche Staatsbürgerschaft haben – deshalb die Einladung dazu. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Wir können – noch mal – über Kausalitäten an der Stelle gern in Streit gehen. Es ist insbesondere aber – und das ist das Wichtige – klarer formuliert worden, was für Erwartungen wir haben und was ausschließt, eine deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen. Dass Sie das jetzt als Gesinnungsmerkmal bezeichnet haben, hat mich ein bisschen erschüttert, allemal Sie am Anfang Ihrer Rede große Sorge hatten, dass wir uns Menschen mit antisemitischer Grundhaltung in die Bundesrepublik holten, (Horst Förster, AfD: Nicht überprüfbar.) um am Ende zu sagen, das Kriterium, dass wir die nicht wollen, ist aber falsch, (Horst Förster, AfD: Nicht überprüfbar.) weil es ein Gesinnungsmerkmal ist. (Horst Förster, AfD: Kaum überprüfbar.) Nein, Rassismus, Antisemitismus sind klar abgrenzbare Kriterien. Wer damit aktenkundig ist, wer damit straffällig geworden ist, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) hat keine Möglichkeit, und zwar künftig klar formuliert, eine deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und René Domke, FDP) Es wird ein klares Bekenntnis – im Übrigen geändert von den drei Bundeskoalitionsfraktionen – im Gesetzgebungsverfahren zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, ein klares Anerkenntnis der deutschen Mitverantwortung, der deutschen Verantwortung durch nationalsozialistisches Unrecht gefordert. Es wird ein klares Bekenntnis für Friedfertigkeit, für Völkerverständigung gefordert – alles sehr viel konkreter als bislang, wo es ein sehr amorpher Begriff gewesen ist. Und genau deshalb, weil wir als Landesregierung immer drei große Punkte in der Asyl-, Flüchtlings- und Staatsbürgerschaftspolitik als Leitlinie hatten, werden wir auch hier klar bei dieser Linie bleiben. Wir haben immer gesagt, wir wollen klare, schnelle Verfahren für die, die zu uns kommen, wir wollen konsequent Rückführung für die, die keine Möglichkeit haben zu bleiben, aber, drittens, wir wollen eine schnelle und gute Integration, erstens eine Arbeitsmarktintegration, die jetzt ebenfalls durch die Bundesregierung erstmalig in größerem Maße ermöglicht wird, zweitens schnelle Arbeitsmöglichkeiten für die, die hier sind – das ist ein effizienter Weg, um Integration zu erreichen –, und drittens ein Staatsangehörigkeitsrecht, das Integrationsleistungen belohnt, das einlädt, genau das zu tun. Und das setzt der Bundesgesetzgeber an dieser Stelle um. Wir sind überzeugt, dass es Integrationsprozesse befördern wird und eben kein Verramschen ist, sondern der klare Weg eines Staatsangehörigkeitsrechtes in das 21. Jahrhundert. Es gibt gesellschaftliches Interesse daran, und es gibt im Übrigen auch volkswirtschaftliches Interesse daran, denn unser Arbeitsmarkt wird genau diese Dinge brauchen. Und ich bin überzeugt davon, Sie hatten ja Bedenken, dass, wenn ich jemanden in einem anderen Land anspreche und ich sage, du kannst zwar herkommen und arbeiten, aber hundert Prozent Deutschland gibt es eigentlich nie, dann ist das ein anderer Werbeblock als für Länder, die das heute schon klar signalisieren können. Deswegen finde ich dieses Bekenntnis richtig. (Unruhe bei Jan-Phillip Tadsen, AfD) Diejenigen, die sich da richtig reinknien, und da gibt es tolle Beispiele für – ich weiß, dass es die anderen gibt, die gibt es unter Deutschen leider auch –, aber es gibt tolle Beispiele dafür, eine Vielzahl davon, und genau denen wollen wir sagen, hundert Prozent Bundesrepublik Deutschland ist möglich, nicht nur in der Gesellschaft arbeiten, sondern hier auch mitwählen und mitgestalten. Und genau das wollen wir als Landesregierung ermöglichen, deswegen werden wir zustimmen im Bundesrat. – Ganz herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und René Domke, FDP)

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